Datum: 11.02.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Umwelt- und Energieausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls vom 01.10.2019
2 Windkraft: Möglichkeiten zur Realisierung von Windenergieanlagen im Bereich ausgewiesener Konzentrationsflächen
3 Naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen im Gemeindegebiet: Monitoring und Umsetzungsverbesserung
4 Radwegesituation Seestraße - Inninger Straße
5 Geplante Nahwärme in Seefeld
6 Sonstiges

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1. Genehmigung des Protokolls vom 01.10.2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Energieausschuss Sitzung des Umwelt- und Energieausschusses 11.02.2020 ö 1

Sitzungsverlauf

Das Protokoll vom 01.10.2019 wird einstimmig genehmigt.

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2. Windkraft: Möglichkeiten zur Realisierung von Windenergieanlagen im Bereich ausgewiesener Konzentrationsflächen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Energieausschuss Sitzung des Umwelt- und Energieausschusses 11.02.2020 ö 2

Sach- und Rechtslage

In der Umwelt- und Energieausschusssitzung vom 01.10.2019 wurde die Verwaltung gebeten, beim Luftamt Südbayern nochmals eine schriftliche Stellungnahme zur Genehmigungsfähigkeit möglicher Windenergieanlagen im Bereich der im Teilflächennutzungsplan Windkraft ausgewiesenen Konzentrationszonen (nördlich, östlich und südlich von Unering) einzuholen.

In Beantwortung eines entsprechenden Schreibens der Gemeinde verwies das Luftamt Südbayern in seiner Stellungnahme vom 25.11.2019 auf die Zuständigkeit der Deutschen Flugsicherung GmbH, des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung sowie des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr. Die vorgenannten Behörden und Fachstellen wurden daraufhin mit Schreiben vom 02.12.2019 um fachliche Stellungnahme gebeten.

Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr sowie das Bundesamt für Flugsicherung haben in ihren jeweiligen Schreiben vom 02.12.2019 bzw. 27.12.2019 darauf hingewiesen, dass eine abschließende Aussage zur Genehmigungsfähigkeit erst auf Ebene der konkreten Anlagenplanung (Bauantrag) getroffen werden kann. Hierbei seien beide Behörden erneut zu beteiligen.  

Die Deutsche Flugsicherung GmbH hat sich in ihrem Schreiben vom 17.12.2019 ausdrücklich gegen eine Realisierung von Windenergieanlagen im Bereich der Konzentrationsflächen ausgesprochen, da hierdurch die Nutzbarkeit des nahegelegenen Flugplatzes Oberpfaffenhofen stark eingeschränkt würde. Des Weiteren wies die Deutsche Flugsicherung GmbH darauf hin, dass sie dem Luftamt Südbayern im Rahmen eines entsprechenden Genehmigungsverfahrens dringend empfehlen würde, die luftrechtliche Zustimmung zu versagen.

Aufgrund der negativen Stellungnahme der Deutschen Flugsicherung GmbH ist davon auszugehen, dass eine Genehmigungsfähigkeit von Windenergieanlagen im Bereich der ausgewiesenen Konzentrationszonen nördlich, östlich und südlich von Unering nicht erzielt werden kann.        

Sitzungsverlauf

Herr Dr. Gasser erläutert kurz nochmal den Werdegang des Tagesordnungspunktes. Insbesondere die Konzentrationsfläche 3 in Abstimmung mit der Stadt Starnberg.

Zur weiteren und genaueren Erklärung wird das Wort an Herrn Futterknecht vom Bauamt (Bauleitplanung) übergeben, damit dieser ausführlich auf die Stellungnahmen eingehen kann. Die Stellungnahmen vom Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, der Deutschen Flugsicherung GmbH und dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung sind relativ kurz und knapp gehalten. Hieraus geht aber geschlossen hervor, dass keine Zustimmung für dieses Vorhaben erteilt werden würde, sollte ein konkreter Bauantrag eingereicht werden. Eine ausführliche, rechtliche Stellungnahme würde dann erstellt werden.

Herr Dr. Gasser weist leider darauf hin, dass nach derzeitigem Stand das Vorhaben keine Aussicht auf Erfolg haben würde. Die Investitionskosten in eine mögliche Planung wären somit sinnlos.
Frau Dr. Hoppe findet es sehr schade, dass die Stellungnahmen negativ ausgefallen sind. Als Alternative sollten PV-Anlagen weiter gefördert werden. Ebenso wäre eine Überlegung kleine Windräder z.B. in heimischen Gärten aufzustellen.
Lt. Herrn Futterknecht wäre die genehmigungsfähig.
Herr Dr. Gasser ergänzt noch, dass die geeigneten Flächen nicht unbedingt auf die Akzeptanz der Bürger gestoßen sind.

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3. Naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen im Gemeindegebiet: Monitoring und Umsetzungsverbesserung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Energieausschuss Sitzung des Umwelt- und Energieausschusses 11.02.2020 ö 3

Sach- und Rechtslage

Gemäß der sog. naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung nach §§ 13 ff BNatSchG sind Eingriffe in Natur und Landschaft (z.B. durch Entwicklung von Bauflächen, Verkehrsflächen usw.) möglichst zu vermeiden, zu minimieren oder bei Unvermeidbarkeit durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. In den meisten Fällen erfolgt die Kompensation durch die Entwicklung von naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen, also Flächen niederer ökologischer Wertigkeit, die durch entsprechende Naturschutzmaßnahmen dauerhaft ökologisch aufgewertet werden.  

Im Bereich der Gemeinde Seefeld existieren derzeit 36 naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen, deren Herstellung und Entwicklung infolge von Eingriffen auf Ebene der Bauleitplanung (v.a. durch Entwicklung neuer Baugebiete) oder durch konkrete Bauvorhaben (Einzelbauvorhaben, Entwicklung von Verkehrsflächen usw.) erforderlich wurde. Hinzu kommen zwei Ökokontoflächen sowie sieben naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen auf dem Gebiet der Nachbargemeinden, die auf Eingriffstätigkeiten in der Gemeinde Seefeld zurückzuführen sind. Insgesamt handelt es sich somit um 45 Flächen in einer Gesamtgrößenordnung von rund 16 ha.

Für Herstellung, Pflege und Unterhalt der naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen ist der Verursacher des Eingriffs verantwortlich. Dies ist nur zu einem Teil die Gemeinde selbst, in den meisten Fällen handelt es sich jedoch um Privatpersonen. Wie sich in der Praxis gezeigt hat, werden die Ausgleichsflächen in vielen Fällen leider nicht oder nur unzureichend gemäß den festgelegten Vorgaben entwickelt und gepflegt. Hierbei stellt sich die Frage, inwiefern zukünftig eine verbesserte Umsetzung, Pflege und Kontrolle der Ausgleichsflächen erzielt werden kann.

Grundsätzlich ist für die Überwachung der Umsetzung und Pflege von Ausgleichsflächen (sog. Monitoring) die Behörde, welche die Genehmigung für den Eingriff ausgesprochen hat, zuständig. Im Falle konkreter Bauvorhaben, die einer entsprechenden Baugenehmigung bedürfen, wäre dies das Landratsamt. Auf Ebene der Bauleitplanung gibt es allerdings keine Genehmigungsbehörde im naturschutzrechtlichen Sinne. Vielmehr ist die Bauleitplanung eine Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinde. Des Weiteren ist gesetzlich nicht geregelt, wie ein Monitoring konkret durchzuführen ist. In der Praxis hat sich allgemein durchgesetzt, dass die Gemeinden in Kooperation und mit Unterstützung der Fachbehörden (hier: Untere Naturschutzbehörde) die Umsetzung der Ausgleichsflächen kontrollieren und bei Handlungsbedarf entsprechende Abhilfemöglichkeiten prüfen. Wie die Gemeinde das Monitoring konkret in sachlicher, zeitlicher und räumlicher Hinsicht durchführt, obliegt dabei ihrem eigenen Ermessen.  

In der Gemeinde Seefeld wurden bisher keine systematischen Überwachungsmaßnahmen oder standardisierte Vorgehensweisen für ein Ausgleichsflächenmonitoring eingeführt. Insbesondere aufgrund beschränkter zeitlicher und personeller Ressourcen sowohl in der Gemeindeverwaltung als auch bei der Unteren Naturschutzbehörde konnte bislang kein Konzept für ein nachhaltiges und wirkungsvolles Monitoringsystem etabliert werden.

Als Grundlage für weitere Schritte wurde durch die Verwaltung ein aktuelles Kataster aller Ausgleichsflächen der Gemeinde Seefeld erstellt. Aufbauend darauf könnte unter Hinzuziehung einer federführenden Fachkraft (z.B. von der Gemeinde beauftragter Landschaftsplaner / Landschaftsarchitekt) ein entsprechendes Monitoringkonzept entwickelt und eine regelmäßige Kontrolle der Ausgleichsflächen durchgeführt werden.

Sitzungsverlauf

Herr Dr. Gasser erteilt Herrn Futterknecht (Bauamt – Bauleitplanung) das Wort.
Dieser erläutert ausführlich den Sachverhalt. Leider werden die Ausgleichsflächen oft nicht so behandelt wie es vorgeschrieben wird.
Momentan gibt es ca. 35 private und 10 gemeindliche Ausgleichsflächen.
Grundsätzlich wirft sich nun die Frage auf wie man bei diesen Flächen vorgeht um eine optimale Behandlung zu gewährleisten.
Für die gemeindlichen Flächen sollte zuerst eine Begehung durch die Umwelt- und Energieausschussmitglieder stattfinden. Hieran können sich gerne Bürger (z.B.  BNS) beteiligen.
Anschließend kann man darüber beraten wie bei den einzelnen Flächen vorgegangen wird. Unter anderem wäre die Pflege durch Bürger möglich.
Bei privaten Flächen ist eine Begehung nur bedingt möglich. Evtl. könnten hier Fachmänner die Flächen beurteilen und Stellungnahmen an den UEA abgeben. Hieraus würden sich ganz konkrete Umsetzungsmöglichkeiten ergeben, die dann von den Bürgern umgesetzt werden sollen.
Herr Dr. Lindermayer findet das Vorgehen bei den gemeindlichen Flächen in Ordnung. Das Vorgehen hingegen bei den privaten Flächen sieht er kritisch, das durch die Beauftragung von Fachmännern Kosten für die Gemeinde entstehen. Hier soll sich das Landratsamt Starnberg für die Einhaltung und Umsetzung von möglichen Maßnahmen bei den Ausgleichsflächen kümmern.
Herr Dr. Gasser erklärt, dass hier die Zuständigkeiten nicht ganz klar geregelt sind. Für Ausgleichsflächen bei denen ein Bebauungsplan besteht ist die Gemeinde zuständig. Bei der Erstellung von Bebauungsplänen ist die Rechtsaufsicht das Landratsamt. Besteht kein Bebauungsplan ist lt. eigener Aussage das LRA zuständig.
Herr Wagner meint auch, dass sich hier die untere Naturschutzbehörde im LRA darum kümmern soll. Oft sind die Auflagen für die Ausgleichsflächen bekannt. Meistens ist die Umsetzung mit nicht viel Arbeit verbunden.
Frau Dr. Hoppe würde gerne wissen ob es hier eine ausführliche Bestandsanalyse mit Verzeichnis gibt.
Herr Futterknecht meint, dass sich um die Aufnahme des Bestandes das LRA kümmern müsse. Diese könnten die Bebauungspläne abgleichen.
Für private Bauvorhaben wird die Zustimmung des Landratsamtes benötigt. Die Ausgleichsflächen werden dann ausgewiesen und deren Maßnahmen festgesetzt.
Frau Dr. Hoppe würde gerne wissen, was passiert wenn die Maßnahmen nicht umgesetzt werden.
Herr Futterknecht erläutert, dass die Sanktionen für die Nichteinhaltung der Maßnahmen ebenfalls bei der Zustimmung festgesetzt werden.
Grundsätzlich ist abzuklären ob eine Dringlichkeit für die Umsetzung der Maßnahmen besteht. Wenn ja wäre evtl. ein ausführliches Pflegekonzept sinnvoll. Sicher ist aber, dass eine Verbesserung des Ist-Zustandes erreicht werden soll.
Ebenfalls zuerst zu klären ist die Zuständigkeit für die einzelnen Ausgleichsflächen.
Bei der Erstellung neuer Bebauungspläne soll ein Monitoringkonzept festgelegt werden.

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4. Radwegesituation Seestraße - Inninger Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Energieausschuss Sitzung des Umwelt- und Energieausschusses 11.02.2020 ö 4

Sach- und Rechtslage

Herr Spengler informiert über die aktuelle Sachlage bzgl. einer geplanten Querungshilfe an der Seestraße – Inninger Straße.

Sitzungsverlauf

Nach Rücksprache im Hause mit Herrn Beutel (Bauamt – Tiefbau) kann Herr Spengler folgende Informationen weitergeben.
Die noch offenen Grundstückskäufe wurden getätigt. Leider hat das staatliche Bauamt nicht genügend „Manpower“ zur Verfügung um den Planungs- und Umsetzungsauftrag durchführen zu können. Dieser wurde nun an das Ingenieurbüro Berkmann vergeben. Die Umsetzung der Maßnahme soll nun in den Sommerferien stattfinden, da hier voraussichtlich weniger Verkehr herrscht. 

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5. Geplante Nahwärme in Seefeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Energieausschuss Sitzung des Umwelt- und Energieausschusses 11.02.2020 ö 5

Sach- und Rechtslage

Es wird der aktuelle Sachstand bekanntgegeben.

Sitzungsverlauf

Herr Dr. Gasser erteilt Herrn Schlecht das Wort.
Die Energiegenossenschaft Fünf-Seen-Land e.V. hat die Vergabe der Nahwärmeleitungen bereits ausgeschrieben.
Die Umsetzung soll bis 01.10.2020 abgeschlossen sein. Vermutlich wird der Termin aber nicht haltbar sein, da die Umsetzung nicht so schnell durchgeführt werden kann. Ein neuer Termin wäre wohl der 01.04.2021.
Die Fördervoraussetzungen sind erfüllt. 

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6. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Energieausschuss Sitzung des Umwelt- und Energieausschusses 11.02.2020 ö 6

Sitzungsverlauf

Frau Dr. Hoppe würde gerne wissen ob nun eine Bürgerfragestunde in einer Umwelt- und Energieausschusssitzung möglich ist.
Grundsätzlich ist eine Bürgerfragestunde ein „Good will“ der Gemeinde und kann in einer Gemeinderatssitzung durchgeführt werden. In Ausschüssen ist dies nicht vorgesehen.
Herr Spengler schlägt vor, dass Themen im Voraus an ihn geschickt werden können, damit diese konkret aufbereitet werden. Fundierte Antworten sind in einer Bürgerfragestunde oft nicht möglich, da hier die Thematik vorab nicht bekannt war.

Frau Dr. Hoppe bemängelt, dass auch bei wärmeren Temperaturen (ca. 5° plus) gestreut wird. Wer beauftragt das und wer lässt streuen.
Grundsätzlich entscheidet dies der Bauhof selbst. Herr Scheicher prüft täglich ob streuen notwendig ist und lässt dies dann durchführen.
Nichtsdestotrotz soll Herr Scheicher nochmal auf die Problematik hingewiesen werden und dann entsprechend maßvoll entscheiden.  

Datenstand vom 24.03.2021 08:00 Uhr