Datum: 03.12.2019
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:05 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bauantrag zum Anbau eines Vordachs; Bauort:Fl.Nr.261/8, Hochstadter Str.14 in Unering; Bauantrag-Nr.43/2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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03.12.2019
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ö
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Beschließend
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1 |
Sach- und Rechtslage
Das Grundstück Fl.Nr.261/8 der Gemarkung Unering mit einer Größe von 1012 m² ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Bauplanungsrechtlich ist die Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens der Erweiterung des Gebäudes zur Direktvermarktung nach § 35 Abs.1 Nr.1 BauGB zu beurteilen und im Rahmen eines mitgezogenen Betriebszweiges dem Landwirtschaftsbegriff gem. § 201 BauGB zuzuordnen.
Zuletzt wurde in der Sitzung des Bauausschusses vom 09.04.2019 die Erweiterung des Schlachthauses um eine Hygieneschleuse, einen Konfiskatraum und Mitarbeiter WCs beschlossen. Der Bauantrag ist noch nicht abschließend genehmigt beim Landratsamt in Starnberg.
Nachdem der Antragsteller zwischenzeitlich auf Anordnung des Landratsamtes nur noch die vorhandenen Tierbestände halten und schlachten darf,
und im Übrigen keine weitere Rinderhaltung betreiben wird, wird der Betrieb zukünftig auf Bio-Gemüseanbau und Bio-Lammfleisch umgestellt. Derzeit wird das Schlachthaus zur Gemüseverarbeitung genutzt. Geplant ist die Haltung einer Mutterschafherde mit ca. 500 Tieren und einer Schlachtung von saisonal 20 Lämmern pro Woche. Dazu soll der Schlachtbetrieb wieder aufgenommen werden.
Mit dem vorliegenden Bauantrag begehrt der Antragsteller die Errichtung eines Vordachs auf der von der Wohnbebauung abgewandten, nördlichen Seite des Schlachthauses. Das Vordach ist geplant in den Abmessungen 1,995 m x 12,30 m. Es wird an das bestehende Gebäude angeschlossen und steht auf Stützen. Es dient als Witterungsschutz in der Anlieferzone nach Vorschrift des Amtes für Landwirtschaft in Weilheim (AELF).
Anlagen:
Beschlussvorschlag
Der Bauantrag in der Fassung vom 16.10.2019 wird gem.§ 35 BauGB befürwortet, vorbehaltlich einer Zustimmung des Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Weilheim (AELF) hinsichtlich dem Vorliegen der Voraussetzungen zur Privilegierung des Vorhabens nach § 35 Abs.1 Nr.1 BauGB. Es ergeht der Hinweis, dass insbesondere der Umfang der Schlachtung als mitgezogener Betriebszweig der Landwirtschaft und das Warenangebot im Direktverkauf geprüft werden soll, um eine gewerbliche Tätigkeit des Antragstellers auszuschließen.
Beschluss
Der Bauantrag in der Fassung vom 16.10.2019 wird gem.§ 35 BauGB befürwortet, vorbehaltlich einer Zustimmung des Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Weilheim (AELF) hinsichtlich dem Vorliegen der Voraussetzungen zur Privilegierung des Vorhabens nach § 35 Abs.1 Nr.1 BauGB. Es ergeht der Hinweis, dass insbesondere der Umfang der Schlachtung als mitgezogener Betriebszweig der Landwirtschaft und das Warenangebot im Direktverkauf geprüft werden soll, um eine gewerbliche Tätigkeit des Antragstellers auszuschließen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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2. Bauantrag zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit einer Tiefgarage; Bauort:Fl.Nr. 892 und 892/1, Am Riedfeld in Seefeld; Bauantrag-Nr.55/2019
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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03.12.2019
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ö
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Beschließend
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2 |
Sach- und Rechtslage
In der Sitzung des Bauausschusses vom 15.10.2019 wurde der vorliegende Bauantrag bereits behandelt. Ein Beschluss erging nicht. Der Antragsteller erhielt den Hinweis, dass eine Wandhöhe von 8,00 m einzuhalten sei, vor dem Hintergrund des „Einfügens“ nach § 34 BauGB. Auch drei Vollgeschosse würden sich nicht einfügen. Der Bauwerber nahm daraufhin den Antrag gegenüber der Verwaltung zurück und überarbeitete die Eingabepläne.
Der nunmehr neu eingereichte Bauantrag weist den Bau gegenwärtig mit zwei Vollgeschossen (EG und OG) aus. Dachgeschoss und Untergeschoss sind keine Vollgeschosse.
Im Bereich des Hauses 1 wurde die Geländesituation im Untergeschoss so angepasst, dass jetzt eine Wandhöhe von 8,00 Metern eingehalten wird. Nachdem technische Lösungen wie Split-Level aufgrund der Erfordernisse der Barrierefreiheit ausschieden, erreicht der Antragsteller die Verringerung der Wandhöhe durch Aufschüttungen des Geländes. Diese Aufschüttung erfolgt bis zur Unterkante der Fenster im UG, so dass sich die Belichtungssituation nicht verschlechtert. Für die Terrassen und die Terrassenaustritte werden zwei Einschnitte in der Anschüttung von jeweils 3,60 m vorgesehen. Sie gelten als untergeordnete Abgrabungen und sind somit zulässig.
Im Übrigen bleibt der Bauantrag unverändert.
Anlagen:
-Eingabepläne (Ansichten)
- Vollgeschossnachweise
Beschlussvorschlag
Der Bauantrag in der Fassung vom 15.11
.2019 wird nach § 34 BauGB befürwortet.
Beschluss
Der Bauantrag in der Fassung vom 15.11
.2019 wird nach § 34 BauGB befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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3. Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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03.12.2019
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ö
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3 |
Datenstand vom 30.01.2020 08:25 Uhr