Datum: 13.05.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Pfarrsaal "Haus Peter und Paul"
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:03 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Vereidigung des ersten Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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Sach- und Rechtslage
Der gewählte Bürgermeister hat gemäß Art. 27 Abs. 1 KWBG folgenden Diensteid zu leisten:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“
Der Diensteid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.
Die Vereidigung erfolgt durch das älteste anwesende Gemeinderatsmitglied.
Sitzungsverlauf
Herr 1. Bürgermeister Kögel eröffnet die Sitzung, begrüßt alle Gemeinderäte, die Zuhörer sowie die Vertreter der Presse und Verwaltung und stellt die ordnungsgemäße Ladung und Beschlussfähigkeit fest.
Daraufhin nimmt GR Dr. Gasser als ältestes anwesendes Gemeinderatsmitglied Herrn Kögel den Eid gemäß Art. 27 Abs. 1 KWBG ab.
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2. Vereidigung der neu gewählten Mitglieder des Gemeinderates
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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Sach- und Rechtslage
Gemäß Art. 31 Abs. 4 Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) sind alle Gemeinderatsmitglieder in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Sitzung in feierlicher Form zu vereidigen. Den Eid nimmt der Erste Bürgermeister ab.
Die neu gewählten Gemeinderatsmitglieder haben bei der Annahmeerklärung bestätigt, zur Eidesleistung bereit zu sein. Die Eidesleistung entfällt für die Gemeinderatsmitglieder, die im Anschluss an ihre Amtszeit wieder zum Gemeinderatsmitglied der gleichen Gemeinde gewählt wurden.
Folgende Mitglieder des Gemeinderates sind zu vereidigen:
Daxer, Arnulf CSU
Gentz, Ortwin Bündnis 90/Die Grünen – Bürgerinitiative Eichenallee
Gum, Petra Freie Wählergemeinschaft Seefeld
Kalski, Stefan CSU
Rathert, Nikolas Bündnis 90/Die Grünen – Bürgerinitiative Eichenallee
Winter, Claudia CSU
Zimmermann, Thomas Bündnis 90/Die Grünen – Bürgerinitiative Eichenallee
Die Eidesformel lautet:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern.
Ich schwöre den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.
Ich schwöre die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“
Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.
Erklärt ein Gemeinderatsmitglied, dass es aus Glaubens- und Gewissensgründen keinen Eid leisten könne, so hat es an Stelle der Worte „Ich schwöre“ die Worte „Ich gelobe“ zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung seiner Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.
Sitzungsverlauf
Herr 1. Bürgermeister Kögel nimmt den neu gewählten Gemeinderatsmitgliedern, Herrn Daxer, Herrn Gentz, Frau Gum, Herrn Kalski, Herrn Rathert, Frau Winter und Herrn Zimmermann den Eid gemäß Art. 31 Abs. 4 GO ab.
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3. Beschlussfassung über die Zahl der weiteren Bürgermeister
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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3 |
Sach- und Rechtslage
Gemäß Art. 35 Abs. 1 GO wählt der Gemeinderat aus seiner Mitte für die Dauer seiner Wahlzeit einen (muss) oder zwei (kann) weitere ehrenamtliche Bürgermeister.
Nachdem der Gemeinderat in der Vergangenheit jeweils einen 2. und 3. Bürgermeister gewählt hat, die ehrenamtlich tätig waren, wird die gleiche Verfahrensweise auch für die Wahlzeit 2020/2026 vorgeschlagen.
Beschluss
Es werden 2 weitere ehrenamtliche Bürgermeister für die Dauer der Wahlperiode 2020/2026 gewählt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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4. Wahl der zweiten Bürgermeisterin / des zweiten Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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13.05.2020
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4 |
Sach- und Rechtslage
Zum weiteren Bürgermeister sind die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder wählbar, welche die Voraussetzungen für die Wahl zum Ersten Bürgermeister erfüllen (Art. 35 Abs. 2 Satz 1 GO).
Für die Wahl der weiteren Bürgermeister gilt Art. 51 Abs.3 GO. Darin ist folgendes geregelt:
Wahlen werden in geheimer Abstimmung vorgenommen.
Sie sind nur gültig, wenn sämtliche Mitglieder unter Angabe des Gegenstandes geladen sind und die Mehrheit von ihnen anwesend und stimmberechtigt ist.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültige Stimmen erhält.
Neinstimmen und leere Stimmzettel sind ungültig.
Ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu wiederholen.
Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so tritt Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen ein.
Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los.
Für die Durchführung der Wahl wird ein Wahlausschuss gebildet.
Sitzungsverlauf
Auf Vorschlag des 1. Bürgermeisters Kögel wird der Wahlvorstand mit Herrn Cording und Herrn Futterknecht von der Verwaltung gebildet.
Die schriftlich und geheim durchgeführte Wahl bringt folgendes Ergebnis:
Abgegebene Stimmzettel 21, davon gültig 20.
Es fallen auf den Gemeinderat Thomas Zimmermann 12 Stimmen, auf den Gemeinderat Josef Wastian 8 Stimmen. Somit entfallen auf Herrn Zimmermann mehr als die Hälfte der gültigen, abgegebenen Stimmen.
Beschluss:
Herr Thomas Zimmermann ist mit 12 Stimmen zum 2. Bürgermeister der Gemeinde Seefeld gewählt. Er nimmt auf Befragung und schriftlich die Wahl an.
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5. Wahl der dritten Bürgermeisterin / des dritten Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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Sach- und Rechtslage
Zum weiteren Bürgermeister sind die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder wählbar, welche die Voraussetzungen für die Wahl zum Ersten Bürgermeister erfüllen (Art. 35 Abs. 2 Satz 1 GO).
Für die Wahl der weiteren Bürgermeister gilt Art. 51 Abs.3 GO. Darin ist folgendes geregelt:
Wahlen werden in geheimer Abstimmung vorgenommen.
Sie sind nur gültig, wenn sämtliche Mitglieder unter Angabe des Gegenstandes geladen sind und die Mehrheit von ihnen anwesend und stimmberechtigt ist.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültige Stimmen erhält.
Neinstimmen und leere Stimmzettel sind ungültig.
Ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu wiederholen.
Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so tritt Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen ein.
Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los.
Für die Durchführung der Wahl wird ein Wahlausschuss gebildet.
Sitzungsverlauf
Die schriftlich und geheim durchgeführte Wahl bringt folgendes Ergebnis:
Abgegebene Stimmzettel 21, davon gültig 20.
Es fallen auf den Gemeinderat Johann Dreyer 11 Stimmen, auf den Gemeinderätin Petra Gum 9 Stimmen. Somit entfallen auf Herrn Dreyer mehr als die Hälfte der gültigen, abgegebenen Stimmen.
Beschluss
Herr Johann Dreyer ist mit 11 Stimmen zum 3. Bürgermeister der Gemeinde Seefeld gewählt. Er nimmt auf Befragung und schriftlich die Wahl an.
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6. Vereidigung der weiteren Bürgermeister/innen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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Sach- und Rechtslage
Die gewählten Bürgermeister/innen haben gemäß Art. 27 Abs. 1 KWBG folgenden Diensteid zu leisten:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“
Der Diensteid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.
Die Eidesleistung oder das Gelöbnis entfallen, wenn der Beamte oder die Beamtin im Anschluss an eine Amtszeit wieder in ein Amt bei demselben Dienstherrn gewählt werden.
Die Vereidigung erfolgt durch den Ersten Bürgermeister.
Sitzungsverlauf
Herr 1. Bürgermeister Kögel nimmt den neu gewählten weiteren ehrenamtlichen Bürgermeistern den Eid gemäß Art. 27 Abs. 1 KWBG ab.
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7. Beschlussfassung über den Fortbestand der Geschäftsordnung für die Gemeinde Seefeld
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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13.05.2020
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Sach- und Rechtslage
Die Geschäftsordnung ist die Grundlage für das reibungslose Zusammenwirken der gemeindlichen Organe während der sechsjährigen Amtszeit. Sie gibt jeder Gemeinde die Chance, im Rahmen der rechtlichen Bandbreite ihre Besonderheiten zu berücksichtigen.
Geregelt werden darin insbesondere Bereiche wie:
die Aufgabenverteilung Bürgermeister – Ausschüsse – Gemeinderat
die Stellvertretung des Bürgermeisters
der gesamte Geschäftsgang des Gemeinderates und der Ausschüsse
Die „endgültige“ Geschäftsordnung sollte nicht in der konstituierenden Sitzung erlassen werden, sondern erst nach ausführlicher Beratung über die möglichen Inhalte und ihren Alternativen.
Um aber bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung handlungsfähig zu bleiben, sollte die bisherige Geschäftsordnung für zunächst gültig erklärt werden.
Anlage: Bisherige Geschäftsordnung
Beschluss
Die Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Seefeld vom 25.06.2014, geändert mit Beschluss des Gemeinderates vom 18.12.2018, hat vorbehaltlich zu beschließender Änderungen bis zur Beschlussfassung über eine neue Geschäftsordnung weiterhin Geltung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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8. Festlegung des Verfahrens für die Sitzverteilung der Ausschüsse
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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13.05.2020
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ö
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8 |
Sach- und Rechtslage
Die Zusammensetzung der Ausschüsse regelt der Gemeinderat in § 6 Abs. 1 der Geschäfts-ordnung.
Hierbei hat der Gemeinderat dem Stärkeverhältnis der in ihm vertretenen Parteien und Wählergruppen Rechnung zu tragen. Für die Berechnung der Ausschusssitze gibt es drei anerkannte Berechnungsarten (d`Hondt, Hare/Niemeyer, Sainte Legue/Schepers), ein bestimmtes Verfahren ist für die Ermittlung der Sitzverteilung nicht vorgesehen.
Bisher wird zur Verteilung der Ausschusssitze in der Gemeinde Seefeld das sog. Proporz-Verfahren nach Hare/Niemeyer angewandt. Es wird vorgeschlagen, das Proporz-Verfahren nach Hare/Niemeyer weiterhin anzuwenden.
Beschluss
Um ein spiegelbildliches Abbild des Gemeinderates zu erreichen, wird die Verteilung der Ausschüsse wie bisher nach dem mathematischen Proporzverfahren nach Hare/Niemeyer vorgenommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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9. Beschlussfassung über die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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ö
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9 |
Sach- und Rechtslage
In der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Gemeindeverfassungsrechtssatzung – GVRS) wird unter anderem die Bezeichnung und Größe der Ausschüsse wie auch die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Gemeinderatsmitglieder geregelt (Anlage 1). Die mögliche Sitzverteilung nach Hare/Niemeyer wird in Anlage 2 aufgezeigt.
Die konkrete Aufgabenverteilung der einzelnen Ausschüsse verbleibt hingegen in der Geschäftsordnung.
Mit Datum 05.05.2020 ging von BVS, FWG sowie FDP ein Antrag ein (Anlage 3)
Sitzungsverlauf
Die Nummer 1 des von BVS, FWG und FDP eingereichten Antrages wird zurückgenommen.
Sodann wird über die Nummern 2 und 3 getrennt abgestimmt.
Beschluss 1
Der Bauausschuss heißt weiterhin „Bauausschuss“.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Bauausschuss hat wie bisher 9 Mitglieder.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 12
Beschluss 3
Die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (Gemeindeverfassungsrechtssatzung – GVRS) wird beschlossen.
Der Satzungsentwurf (Anlage 1) ist - mit vorstehender Änderung - Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 6
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10. Benennung der Ausschussmitglieder und ihrer Stellvertreter
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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13.05.2020
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ö
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10 |
Sach- und Rechtslage
Vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung zum vorangegangenen TOP 9 „Beschlussfassung über die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts“ wurden folgende Ausschüsse gebildet:
Haupt- und Finanzausschuss (9)
Bau- und Planungsausschuss (8)
Umwelt- und Energieausschuss (8)
Ferienausschuss (9)
Rechnungsprüfungsausschuss (6)
Unter Berücksichtigung der Beschlussvorschläge zu TOP 8 „Festlegung des Verfahrens für die Sitzverteilung der Ausschüsse“ und TOP 9 „Beschlussfassung über die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts“ ergeben sich für die Ausschüsse folgende Sitzverteilungen:
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6er Ausschüsse
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8er Ausschüsse
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9er Ausschüsse
|
Die Grünen/BI
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2
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2
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2
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FWG
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1
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2
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2
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CSU
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1
|
2
|
2
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BVS
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1
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1
|
1
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SPD
|
1
|
1
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1
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FDP
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0
|
0
|
1
|
In der Geschäftsordnung der Gemeinde Seefeld ist geregelt, dass für die Mitglieder eines Ausschusses für den Fall ihrer Verhinderung je Fraktion Stellvertreter in einer bestimmten Reihenfolge namentlich bestellt werden (§ 6 Abs. 2 GeschO).
Beschluss
In den Haupt- und Finanzausschuss (9 Mitglieder) werden auf jeweiligen Vorschlag der Fraktionen berufen:
Fraktion: ordentliches Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter
Die Grünen/BI GR Zimmermann
GR Benoist GR Gentz GR Hoppe
FWG GR Schlecht
GR Wastian GR Gum GR Pirzer
CSU GR Daxer
GR Dreyer GR Kalski GR Winter
BVS GR Senft GR Schneider GR Wagner
SPD GR Dameris GR Altenberger
FDP GR Gasser
In den Bauausschuss (8 Mitglieder) werden auf jeweiligen Vorschlag der Fraktionen berufen:
Fraktion: ordentliches Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter
Die Grünen/BI GR Gentz
GR Benoist GR Zimmermann GR Rathert
FWG GR Wastian
GR Ruf GR Pirzer GR Gasser (FDP)
CSU GR Dreyer
GR Kalski GR Winter GR Daxer
BVS GR Schneider GR Senft GR Wagner
SPD GR Altenberger GR Dameris
In den Umwelt- und Energieausschuss (8 Mitglieder) werden auf jeweiligen Vorschlag der Fraktionen berufen:
Fraktion: ordentliches Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter
Die Grünen/BI GR Gentz
GR Rathert GR Zimmermann GR Hoppe
FWG GR Schlecht
GR Ruf GR Gum GR Pirzer
CSU GR Winter
GR Kalski GR Daxer GR Dreyer
BVS GR Wagner GR Senft GR Schneider
SPD GR Dameris GR Altenberger
In den Ferienausschuss (9 Mitglieder) werden auf jeweiligen Vorschlag der Fraktionen berufen:
Fraktion: ordentliches Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter
Die Grünen/BI GR Rathert
GR Hoppe GR Zimmermann GR Gentz
FWG GR Wastian
GR Pirzer GR Ruf GR Schlecht
CSU GR Winter
GR Daxer GR Dreyer GR Kalski
BVS GR Schneider GR Senft GR Wagner
SPD GR Altenberger GR Dameris
FDP GR Gasser
In den Rechnungsprüfungsschuss (6 Mitglieder) werden auf jeweiligen Vorschlag der Fraktionen berufen:
Fraktion: ordentliches Mitglied 1. Stellvertreter 2. Stellvertreter
Die Grünen/BI GR Gentz
GR Benoist GR Zimmermann GR Hoppe
FWG GR Pirzer GR Gum GR Ruf
CSU GR Daxer GR Dreyer GR Kalski
BVS GR Schneider GR Wagner GR Senft
SPD GR Altenberger GR Dameris
Die von den Fraktionen aufgezeigte Ausschussbesetzung wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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11. Rechnungsprüfungsausschuss; Bestimmung eines Ausschussmitgliedes zur/zum Vorsitzenden
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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13.05.2020
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ö
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11 |
Sach- und Rechtslage
Gemäß Art. 103 Abs. 2 GO ist in Gemeinden mit mehr als 5.000 Einwohnern aus der Mitte des Gemeinderates ein Rechnungsprüfungsausschuss mit mindestens drei bis höchstens sieben Mitgliedern zu bilden. Ein Ausschussmitglied ist zum Vorsitzenden zu bestimmen. Der Art 33 Abs. 2 GO findet keine Anwendung („Den Vorsitz in den Ausschüssen führt der 1. Bürgermeister“).
Beschluss
Zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses wird bestimmt:
GR Benoist
Zum Stellvertreter wird bestimmt:
GR Daxer
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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12. Bildung der Referate
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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13.05.2020
|
ö
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12 |
Sach- und Rechtslage
Wie in den bisherigen Amtszeiten sollen auch für die Amtszeit 2020 – 2026 Referate gebildet werden.
In der letzten Amtszeit wurden folgende Referate gebildet:
Umwelt
Sport
Senioren und Menschen mit Behinderung
Feuerwehr
Kinder und Jugend
Kultur
Nach einem fraktionsübergreifenden Gespräch am 30.04.2020 werden folgende Referate vorgeschlagen:
Umwelt und Energie
Sport
Senioren und Menschen mit Beeinträchtigung
Feuerwehr
Kinder und Jugend
Kultur und Ehrenamt
Wohnen
Sitzungsverlauf
Es wird vorgeschlagen, ein zusätzliches Referat „ÖPNV“ zu bilden.
Beschluss
Für die Amtszeit 2020 bis 2026 werden folgende Referate gebildet:
Umwelt und Energie
Sport
Senioren und Menschen mit Beeinträchtigung
Kinder und Jugend
Kultur und Ehrenamt
Wohnen
ÖPNV
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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13. Bestellung der Referenten
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
|
13.05.2020
|
ö
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|
13 |
Sach- und Rechtslage
Bei der Verteilung der Referate muss man sich nicht an das Proporz-Verfahren nach Hare/Niemeyer halten. Die Referatsposten können frei vergeben werden.
Sitzungsverlauf
Für das neu geschaffene Referat „ÖPNV“ wird ein weiterer Referent bestellt.
Beschluss 1
Folgende Referenten werden für die Amtszeit 2020 – 2026 bestellt:
|
|
Referent
|
Umwelt und Energie
|
GR Gentz
|
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Beschluss 2
Folgende Referenten werden für die Amtszeit 2020 – 2026 bestellt:
|
|
Referent
|
Sport
|
GR Wastian
|
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Beschluss 3
Folgende Referenten werden für die Amtszeit 2020 – 2026 bestellt:
|
|
Referentin
|
Senioren und Menschen mit Beeinträchtigung
|
GR Winter
|
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Beschluss 4
Folgende Referenten werden für die Amtszeit 2020 – 2026 bestellt:
|
|
Referent
|
Feuerwehr
|
GR Wagner
|
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 4
Beschluss 5
Folgende Referenten werden für die Amtszeit 2020 – 2026 bestellt:
|
|
Referentin
|
Kinder und Jugend
|
GR Senft
|
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 12
Beschluss 6
Folgende Referenten werden für die Amtszeit 2020 – 2026 bestellt:
|
|
Referent
|
Kinder und Jugend
|
GR Benoist
|
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 9
Beschluss 7
Folgende Referenten werden für die Amtszeit 2020 – 2026 bestellt:
|
|
Referentin
|
Kultur und Ehrenamt
|
GR Altenberger
|
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Beschluss 8
Folgende Referenten werden für die Amtszeit 2020 – 2026 bestellt:
|
|
Referent/in
|
Wohnen
|
GR Senft
|
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 7
Beschluss 9
Folgende Referenten werden für die Amtszeit 2020 – 2026 bestellt:
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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14. Bestellung der Mitglieder in Zweckverbänden und sonstigen Organisationen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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13.05.2020
|
ö
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14 |
Sach- und Rechtslage
Die Gemeinde Seefeld ist Mitglied in folgenden Verbänden bzw. Vereinen, für die sie Verbandsräte, Verwaltungsräte oder Beiräte lt. Verbandssatzung bzw. Unternehmenssatzung zu entsenden hat:
Verband Wohnen im Landkreis Starnberg (1 Verbandsrat)
Tourismusverband „Starnberger Fünf-Seen-Land“ (1 Beirat)
Verein „Energiewende Landkreis Starnberg e.V.“ (1 Delegierter)
Verein zur Sicherstellung überörtlicher Erholungsgebiete in den Landkreisen um München e.V. (1 Vertreter)
Zweckverband für weiterführende Schulen im westlichen Teil des Landkreises Starnberg (2 Verbandsräte)
SeefeldBau Kommunalunternehmen (6 Verwaltungsräte)
Die Gemeinde entsendet in die Verbandsversammlung neben dem Ersten Bürgermeister, der der Versammlung grundsätzlich kraft Gesetzes angehört (geborener Vertreter) eine bestimmte Anzahl weiterer Verbandsräte (gekorene Vertreter), deren Zahl in der Verbandssatzung festgelegt ist (Art. 19 Abs. 1 Nr. 4, Art. 31 Abs. 1 und 2 Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit – KommZG).
Während die Verbandsräte kraft Amtes (Erster Bürgermeister) im Falle ihrer Verhinderung grundsätzlich durch die gesetzlichen Stellvertreter (weitere Bürgermeister) vertreten werden, sind für die sonstigen Verbandsräte jeweils eigenen Stellvertreter zu bestellen.
Des Weiteren ist die Gemeinde Seefeld Mitglied im Verein zur Sicherstellung überörtlicher Erholungsgebiete in den Landkreisen um München e.V.. Auch hier ist neben dem Ersten Bürgermeister ein weiterer Vertreter für die Mitgliederversammlung zu entsenden.
Bei der Verteilung der Räte muss man sich nicht an das Proporz-Verfahren nach Hare/Niemeyer halten. Diese können frei vergeben werden.
Bei der Benennung der Mitglieder des Verwaltungsrates (SeeKU) wurde vereinbart, dass je Fraktion ein Verwaltungsrat benannt wird (Beschluss des Gemeinderates vom 15.11.2016).
Sitzungsverlauf
Der Tourismusverband Starnberger Fünf-Seen-Land firmiert mittlerweile unter gwt Starnberg GmbH. Hier muss kein Beirat entsandt werden. Der 1. Bürgermeister ist geborenes Mitglied dieser GmbH.
Beschluss 1
Folgende Verbandsräte bzw. Vertreter und deren Stellvertreter werden bestellt:
Verband Wohnen im Landkreis Starnberg
Verbandsrat Stellvertreter
GR Senft GR Dameris
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Beschluss 2
Folgende Verbandsräte bzw. Vertreter und deren Stellvertreter werden bestellt:
Verein „Energiewende Landkreis Starnberg e.V.“ (1 Delegierter)
Delegierter
GR Zimmermann
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Beschluss 3
Folgende Verbandsräte bzw. Vertreter und deren Stellvertreter werden bestellt:
Verein zur Sicherstellung überörtlicher Erholungsgebiete in den Landkreisen um München e.V.
Vertreter Stellvertreter
GR Ruf GR Daxer
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Beschluss 4
Folgende Verbandsräte bzw. Vertreter und deren Stellvertreter werden bestellt:
Zweckverband für weiterführende Schulen im westlichen Teil des Landkreises Starnberg
Verbandsräte Stellvertreter
GR Senft GR Gum
GR Altenberger GR Benoist
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3
Beschluss 5
Folgende Verbandsräte bzw. Vertreter und deren Stellvertreter werden bestellt:
SeefeldBau Kommunalunternehmen
Verwaltungsräte Stellvertreter
GR Altenberger GR Dameris
GR Winter GR Kalski
GR Benoist GR Zimmermann
GR Senft GR Wagner
GR Wastian GR Pirzer
GR Gasser GR Gentz
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
15. Bekanntgabe der Fraktionssprecher und eventueller Vertreter
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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13.05.2020
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ö
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15 |
Sach- und Rechtslage
Die Fraktionen werden gebeten, die Fraktionssprecher und eventuelle Vertreter zu benennen.
Beschluss
Fraktionssprecher:
Die Grünen/BI GR Zimmermann
FWG GR Wastian
CSU GR Daxer
BVS GR Senft
SPD GR Dameris
Die Fraktionssprecher/in werden/wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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16. Bestellung des Ersten Bürgermeisters zum Trauungsstandesbeamten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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13.05.2020
|
ö
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16 |
Sach- und Rechtslage
Nach § 2 Abs. 3 der Verordnung zum Vollzug des Personenstandsgesetzes (PStVollzV) können Gemeinden einen ihrer Bürgermeister zum Standesbeamten bestellen, ohne dass er die besonderen Voraussetzungen nach § 2 Abs. 1 PStVollzV zu erfüllen braucht, sofern sein Aufgabengebiet als Standesbeamter auf die Vornahme von Eheschließungen beschränkt wird (sog. Trauungsstandesbeamter).
Die Amtszeit dieses Standesbeamten beginnt mit der Bestellung und endet regelmäßig mit dem Ablauf der eigenen Amtszeit als Bürgermeister (§ 3 Abs. 3 PStV).
Sitzungsverlauf
Zu diesem Tagesordnungspunkt übernimmt 2. Bürgermeister Zimmermann die Sitzungsleitung.
Beschluss
Der Erste Bürgermeister, Herr Klaus Kögel, wird mit Wirkung des heutigen Tages gem. § 1 Abs. 1 i.V.m. Abs. 3 Satz 3 i.V.m. § 2 Abs. 3 der Verordnung zum Vollzug des Personenstandsgesetzes (PstVollzV) zum Standesbeamten des Standesamtsbezirks Seefeld mit dem Aufgabenbereich Vornahme von Eheschließungen bestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
(1.Bgm. Kögel gem. 49 GO ausgeschlossen)
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17. Personalangelegenheit; Festsetzung der Dienstaufwandsentschädigung des Ersten Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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13.05.2020
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ö
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17 |
Sach- und Rechtslage
Neben dem Anspruch auf Besoldung hat der berufsmäßige Erste Bürgermeister einen Anspruch auf eine angemessene Dienstaufwandentschädigung für durch sein Amt bedingte Mehraufwendungen in der Lebensführung (Art. 46 KWBG, Anlage 2 zu Art.46 Abs. 1 KWBG).
Sitzungsverlauf
Laut Beschluss wurde dieser nichtöffentliche TOP 2 mit 18:3 Stimmen in den öffentlichen Teil verschoben.
Zu diesem Tagesordnungspunkt übernimmt 2. Bürgermeister Zimmermann die Sitzungsleitung.
Es wird vorgeschlagen den Betrag für die Dienstaufwandsentschädigung auf 550 € zu reduzieren.
Beschluss
Die Dienstaufwandsentschädigung für den Ersten Bürgermeister wird mit Wirkung ab 01. Mai 2020 in einer Höhe von 550 € monatlich festgesetzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
(1. Bgm. Kögel gem. Art. 49 GO ausgeschlossen)
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18. Personalangelegenheit; Festsetzung der Reisekostenpauschale des Ersten Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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13.05.2020
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ö
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18 |
Sach- und Rechtslage
Die Reisekostenvergütung der kommunalen Wahlbeamten wird durch das Bayerische Reisekostengesetz geregelt (Art. 56 KWBG).
Es wird empfohlen, von der Möglichkeit der Pauschalierung nach Art. 19 Bayerisches Reisekostengesetz (BayRKG) Gebrauch zu machen.
Sitzungsverlauf
Laut Beschluss wurde dieser nichtöffentliche TOP 3 mit 18:3 Stimmen in den öffentlichen Teil verschoben.
Zu diesem Tagesordnungspunkt übernimmt 2. Bürgermeister Zimmermann die Sitzungsleitung.
Es wird vereinbart, dass für einen Zeitraum von ca. 3 Monaten ein Fahrtenbuch geführt wird.
Beschluss
Die Fahrkosten und die Wegstreckenentschädigung werden gemäß Art. 19 BayRKG pauschaliert. Die monatliche Pauschale beträgt 400 €. Mit der Pauschale sind alle Dienstreisen innerhalb des Landkreises Starnberg abgegolten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2
Abstimmungsbemerkung
GR Gum und GR Wastian stimmen mit "Nein"
(1. Bgm. Kögel gem. Art. 49 GO ausgeschlossen)
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19. Personalangelegenheit; Festsetzung der Entschädigung nach dem Gesetz über kommunale Wahlbeamte (KWBG) für die/den ehrenamtliche/n Zweite/n Bürgermeister/in
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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13.05.2020
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ö
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19 |
Sach- und Rechtslage
Ehrenamtliche weitere Bürgermeister erhalten neben den ihnen als Gemeinderat zustehenden Entschädigungen eine weitere Entschädigung nach dem Maße ihrer besonderen Inanspruchnahme (Art. 53 Abs. 4, Art. 54 KWBG). Die Höhe der Entschädigung wird durch Beschluss festgesetzt, der im Einvernehmen mit dem Beamten ergehen muss (Art. 46 KWBG, Anlage 2 zu Art.46 Abs. 1 KWBG).
Sitzungsverlauf
Laut Beschluss wurde dieser nichtöffentliche TOP 4 mit 18:3 Stimmen in den öffentlichen Teil verschoben.
Es wird vorgeschlagen den Betrag für die Dienstaufwandsentschädigung auf 450 € zu reduzieren.
Beschluss
Die laufende monatliche Entschädigung für den Zweiten Bürgermeister wird ab dem 01. Mai 2020 auf 450 € festgesetzt. Damit sind alle Dienstgeschäfte abgegolten.
Weiterhin wird im konkreten Vertretungsfalle (ab dem 3. Tag) dem Zweiten Bürgermeister zusätzlich 80 € pro Tag gewährt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3
Abstimmungsbemerkung
(2. Bgm. Zimmermann gem. Art. 49 GO ausgeschlossen)
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20. Personalangelegenheit; Festsetzung der Entschädigung nach dem Gesetz über kommunale Wahlbeamte (KWBG) für die/den ehrenamtliche/n Dritte/n Bürgermeister/in
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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13.05.2020
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ö
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20 |
Sach- und Rechtslage
Ehrenamtliche weitere Bürgermeister erhalten neben den ihnen als Gemeinderat zustehenden Entschädigungen eine weitere Entschädigung nach dem Maße ihrer besonderen Inanspruchnahme (Art. 53 Abs. 4, Art. 54 KWBG). Die Höhe der Entschädigung wird durch Beschluss festgesetzt, der im Einvernehmen mit dem Beamten ergehen muss (Art. 46 KWBG, Anlage 2 zu Art.46 Abs. 1 KWBG).
Beschluss
Die laufende monatliche Entschädigung für die Dritte Bürgermeisterin/den Dritten Bürgermeister wird ab dem 01. Mai 2020 auf 300 € festgesetzt. Damit sind alle Dienstgeschäfte abgegolten.
Weiterhin wird im konkreten Vertretungsfalle (ab dem 3. Tag) der/dem Dritten Bürgermeister/in zusätzlich 80 € pro Tag gewährt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
(3. Bgm. Dreyer gem. Art. 49 GO ausgeschlossen)
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21. Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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13.05.2020
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ö
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21 |
Sitzungsverlauf
GR Wastian spricht den Verlauf der konstituierenden Sitzung an und kritisiert, dass Entscheidungen nicht sachorientiert getroffen wurden, sondern ein „Muskelspiel“ stattgefunden habe. GR Wagner schließt sich den Äußerungen an und hofft für die Zukunft auf Besserung.
Der Sitzungsort „Peter und Paul“ wird als nicht optimal wahrgenommen. Sowohl ein fehlendes WLAN, die Akustik als auch die Sitzordnung werden bemängelt. Alternativen werden geprüft, aber aufgrund von zusätzlichen Kosten und Aufwand als problematisch gesehen. Es soll versucht werden, die Tische in Kreisform aufzustellen. Bei Redebeiträgen ist zukünftig das Standmikrofon mit Mundschutz zu nutzen. Die Verwaltung ist und bleibt in Kontakt mit der Kirchenverwaltung bezüglich einer INET-Lösung.
Eine angesprochene Streaming-Lösung für Gremiumssitzungen wird aus organisatorischer, datenschutzrechtlicher und finanzieller Sicht derzeit als kritisch gesehen.
Erster Bürgermeister Kögel teilt mit, dass Herr Cording in seiner Heimatgemeinde zum
2. Bürgermeister gewählt wurde.
Datenstand vom 17.10.2022 10:09 Uhr