Datum: 02.06.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Pfarrsaal "Haus Peter und Paul"
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:20 Uhr bis 20:27 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bürgerfragen
2 Genehmigung der Protokolle vom 21.04.2020 und 13.05.2020
3 Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO
4 Bebauungsplan "Badeplatz am Wörthsee" inkl. 16. Änderung des Flächennutzungsplanes; Billigung des Vorentwurfes und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung
5 2. Änderung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Holzhandel und Sägewerk an der Mühlbachstraße"; Änderungsbeschluss
6 Ausbau Spitzstraße - Bebauungsplanersetzende Abwägungsentscheidung gemäß § 125 BauBG
7 Durchführung von Baumaßnahmen; Freigabe von Haushaltsmitteln zur Ausschreibung und Realisierung der Maßnahmen
8 Benennung eines Vertreters für das Vergabegremium der MARO
9 Sonstiges

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1. Bürgerfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2020 ö 1

Sach- und Rechtslage

Der langjährige Gemeinderat, Dr. Robert Benoist ist am 27.05.2020 bei einem Unfall ums Leben
gekommen. Bürgermeister Kögel und der Fraktionsvorsitzende der Grünen/BI 2. Bürgermeister Zimmermann halten eine kurze Ansprache. Die Anwesenden gedenken ihm mit einer Schweigeminute.


TOP 1:  Wird nicht in Anspruch genommen.

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2. Genehmigung der Protokolle vom 21.04.2020 und 13.05.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2020 ö 2

Sach- und Rechtslage

Die Protokolle vom 21.04.2020 und 13.05.2020 werden von den in der Sitzung jeweils anwesenden Gemeinderäten einstimmig genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2020 ö 3

Sach- und Rechtslage

Dieser Top wird nicht in Anspruch genommen.        

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4. Bebauungsplan "Badeplatz am Wörthsee" inkl. 16. Änderung des Flächennutzungsplanes; Billigung des Vorentwurfes und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2020 ö Beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.03.2018 beschlossen, den Bebauungsplan „Badeplatz am Wörthsee“ aufzustellen und die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren durchzuführen. 

Ziel der Bauleitplanung ist die planungsrechtliche Sicherung der bestehenden Freizeitnutzungen sowie des baulichen Bestandes (Vereinsgebäude des Schwimmclubs Wasserfreunde München von 1912 e.V.) auf dem Grundstück Flur Nr. 470/18 der Gemarkung Hechendorf. Hierfür ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes inkl. paralleler Flächennutzungsplanänderung erforderlich (Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Freizeitnutzung). Über den derzeitigen baulichen Bestand und die vorhandenen Freizeitnutzungen hinaus sollen keine weiteren baulichen Anlagen oder anderweitigen Nutzungen zugelassen werden.

Vom beauftragten Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München und dem Landschaftsarchitekturbüro Treiber wurde mittlerweile ein Vorentwurf für den Bebauungsplan und die Flächennutzungsplanänderung erarbeitet.

Nach Billigung des Vorentwurfes ist gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 

Sitzungsverlauf

Festsetzung 7.4 des Bebauungsplanes soll in Abstimmung mit dem Landschaftsarchitekturbüro Treiber hinsichtlich der geforderten Mindestqualitäten von Nachpflanzungen nochmals überprüft werden. Nach Möglichkeit soll der geforderte Stammumfang von zu ersetzenden Bäumen reduziert werden, um keine unverhältnismäßig hohen Kosten für den Grundstückseigentümer zu verursachen.

Beschluss 1

16. Änderung des Flächennutzungsplanes (Badeplatz am Wörthsee)

1.        Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes (Badeplatz am Wörthsee) in der Fassung vom 26.05.2020, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Bebauungsplan „Badeplatz am Wörthsee“

1.        Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Badeplatz am Wörthsee“ in der Fassung vom 26.05.2020, bestehend aus Satzung, Begründung und Umweltbericht.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. 2. Änderung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Holzhandel und Sägewerk an der Mühlbachstraße"; Änderungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2020 ö Beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Für den Betrieb des geplanten Nahwärmenetzes im Ortsteil Seefeld soll auf dem Gelände des bestehenden Holzhandel- und Sägewerks in der Mühlbachstraße ein Heizwerk errichtet werden. Die Anlage ist über den Bebauungsplan „Sondergebiet Holzhandel und Sägewerk in der Mühlbachstraße“ (1. Änderung) in der Fassung vom 30.05.2017, rechtsverbindlich seit 14.06.2017, planungsrechtlich gesichert. 

Im Zuge der Detail- und Ausführungsplanungen hat sich herausgestellt, dass das Vorhaben mit einigen Festsetzungen des Bebauungsplanes jedoch nicht in Einklang zu bringen ist. So kann die derzeitige Wandhöhenfestsetzung von max. 7,50 m im Bereich des Bauraumes 3 nicht eingehalten werden. Erforderlich wäre stattdessen eine höchstzulässige Wandhöhe von mind. 8,20 m. Des Weiteren hat sich gezeigt, dass es bei den angeordneten Abstandsflächen zu Überschneidungen mit den benachbarten Bestandsgebäuden kommt. 

Der Vorhabenträger hat daher mit Schreiben vom 13.02.2020 die Gemeinde gebeten, den Bebauungsplan zu ändern. Demnach soll die höchstzulässige Wandhöhe im Bauraum 3 entsprechend erhöht und auf die Anordnung der Abstandsflächen im Sondergebiet verzichtet werden. 

Die Erforderlichkeit der Änderung ergebe sich einerseits aus den betrieblichen Anforderungen an das Heizwerk (Baukörper ohne Höhenversatz mit durchlaufender Dachform, Sicherstellung einer ausreichenden Leistungsfähigkeit zur Gewährleistung eines reibungslosen Betriebs des Nahwärmenetzes), zum anderen sei bei Erstellung des Bebauungsplanes nicht ausreichend berücksichtigt worden, dass sich durch die topographische Situation an einigen Stellen größere Wandhöhen ergeben und die Abstandsflächen bereits im Bestand teilweise nicht eingehalten werden.

Die Änderung des Bebauungsplanes kann im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung erfolgen, da die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür gegeben sind.

Beschluss

1.        Der Gemeinderat beschließt, die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Holzhandel und Sägewerk in der Mühlbachstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen. 

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen und die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB zu unterrichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(ohne GR Schlecht gemäß Art. 49 GO)

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6. Ausbau Spitzstraße - Bebauungsplanersetzende Abwägungsentscheidung gemäß § 125 BauBG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2020 ö Beschließend 6

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung vom 30.04.2020 wurde dieser Tagesordnungspunkt zurückgestellt, da zur Sitzung ein Schreiben der Rechtsanwälte Gritschneder Partnerschaft mbB vorgelegt wurde, in dem einige Fragen zur erstmaligen endgültigen Herstellung der Spitzstraße aufgeworfen wurden. Die Verwaltung hat dieses Schreiben, dem Beschluss entsprechend, an Dr. Halter zur Stellungnahme weitergeleitet. Das Schreiben der Rechtsanwälte Gritschneder Partnerschaft mbB sowie die Stellungnahme von Dr. Halter sind dieser Beschlussvorlage als Anhang beigefügt.
Da bei der Spitzstraße zw. Hauptstraße und Am Oberfeld kein Bebauungsplan für alle angeschlossenen Grundstücke vorliegt, ist eine sog. Bebauungsplanersetzende Abwägungsentscheidung nach § 125 Abs. 2 BauGB zu treffen.
Mit der Abwägungsentscheidung wird der Umgriff des Einzugsgebietes bestätigt. 
Die Spitzstraße zw. Hauptstraße und Am Oberfeld wurde entsprechend der Ausbauplanung des Ingenieurbüro WipflerPlan vom September 2018 erstmalig endgültig hergestellt. Die Fahrbahn wurde auf eine Länge von ca. 235 m – bei einer Fahrbahnbreite von 5,50 m – mit einer Asphaltdecke hergestellt, nördlich der Fahrbahn wurde ein durchgehender Gehweg angelegt. 
Die Verwaltung schlägt vor, dass der Gemeinderat den vorbeschriebenen Trassenverlauf bestätigt.

Sitzungsverlauf

Der Sachverhalt soll mit den betroffenen Anwohnern noch einmal erläutert werden. Die Beschlussfassung erfolgt in der darauffolgenden Sitzung.

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt wird abgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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7. Durchführung von Baumaßnahmen; Freigabe von Haushaltsmitteln zur Ausschreibung und Realisierung der Maßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2020 ö Beschließend 7
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 30.06.2020 ö 12

Sach- und Rechtslage

Für verschiedene Baumaßnahmen, die im Haushalt 2020 zur Durchführung vorgesehen sind, liegen bereits Zusagen für Fördermittel vor. Es ist zu entscheiden, wie diese Maßnahmen in Bezug auf die derzeitige Haushaltslage fortgeführt werden.

Bei der Bereitstellung der Mittel ist zu berücksichtigen, dass seitens der Gemeinde zunächst die gesamte Bausumme vorfinanziert werden muss und die Fördermittel erst nach Fertigstellung und Abrechnung der Maßnahme mit Einreichen und nach Prüfung des Verwendungsnachweises erstattet werden.

Maßnahme /
HHST
Gesamtkosten 
davon Eigenanteil der Gemeinde
davon 
Zusage Fördermittel
Bedingungen /
Planungsstand
Skaterplatz
4609.95000
106.073,02 €
60.000 €
46.073,02 €
Zusage bis Juni 2021
Ausschreibung durch Verwaltung
Höhenrücken
8800.95000
228.310,56 €
150.000 €
78.310,56 €
Zusage bis 31.03.2022
Ausführungs-planung und Vorbereitung der Ausschreibung an LA Treiber beauftragt
Gehweg Drößling
6303.95010
229.817,15 €
114.000 €
115.817,15 €
Zusage bis 28.01.2022
Weitere Abstimmung und Planung mit dem StBA WM erforderlich
Gehweg 
„Am Oberfeld“
6302.95041


70.000 €



Zuschuss im Zusammenhang mit Bushaltestellen und Querungshilfen wird derzeit ermittelt.

Sitzungsverlauf

Es werden ca. 25 % Gewerbesteuereinbußen prognostiziert. Im Rahmen einer in Kürze stattfindenden Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses soll das weitere Vorgehen festgelegt werden. Für zugesagte Fördermittel wird die Verwaltung die Möglichkeit von Fristverlängerungen klären.
Für die Neuanlage des Skaterplatzes wurde eine private Spende in Höhe von 10.000 € zugesagt. Die Verwaltung wird sich erkundigen, ob diese Zusage noch Bestand hat.
Mit der Regierung von Oberbayern soll Kontakt aufgenommen werden, um nach Geldern aus dem diskutierten Rettungsschirm für Gemeinden zu fragen. 
Weitere Entscheidungen erfolgen nach der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.

Beschluss

Eine Entscheidung erfolgen nach der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Benennung eines Vertreters für das Vergabegremium der MARO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2020 ö 8

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung des Gemeinderates vom 13.11.2019 stellte Herr Schmid als Projektleiter der MARO für den Genossenschaftsbau an der Hedwigstraße in Seefeld die folgende Vergabepraxis für die zukünftigen Wohnungen dar.

In groben Zügen lässt sich die Vergabe der Wohnung durch die MARO wie folgt zusammenfassen:

  • 40 % der Wohnungen sind frei finanziert. Hier gelten die allgemeinen Grundsätze zur Wohnungsvergabe der MARO (vgl. Anlage). Vorrangige Kriterien sind die Örtliche Verbundenheit, d.h. die Dauer des Wohnsitzes oder Arbeitsplatzes in Seefeld; die Dauer der Mitgliedschaft in der Genossenschaft und die Zusammensetzung der Hausgemeinschaft. Die Vergabeentscheidung trifft ein Gremium aus dem Vorstand, Aufsichtsrat (§ 28 Genossenschaftssatzung), einem Vertreter der zukünftigen Hausgemeinschaft und „dem Vertreter der Kommune“. 

  • 60% der Wohnungen sind EOF (einkommensorientierte Förderung) finanziert. D.h. die MARO als Investor erhält vom Freistaat Bayern einen Kredit, der wiederum gekoppelt ist an die einkommensorientierten Vergabebedingungen zu den Wohnungen. Für die Vergabe der EOF geförderten Wohnungen gelten die Grundsätze zur Wohnungsvergabe der MARO (vgl. oben) und zusätzlich ist ein gültiger Wohnberechtigungsschein des Landratsamtes erforderlich (vgl. Hinweise zum Vorgehen zur Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins, Anlage).  


Die MARO hat nun um Benennung eines gemeindlichen Vertreters für das Vergabegremium gebeten. Die Vergabeentscheidungen sollen im Juni erfolgen. Es liegen bereits Bewerbungen vor.

Sitzungsverlauf

Als Vertreter der Gemeinde werden GR Wagner und GR Dr. Gasser, sowie Herr Cording vorgeschlagen. Da Herr Cording nicht im Gemeindegebiet Seefeld wohnt, ist Neutralität in Bezug auf mögliche Bewerber am ehesten gegeben. Herr Cording wird als Vertreter der Gemeinde in das Vergabegremium der MARO für das genossenschaftliche Wohnprojekt in der Hedwigstraße entsandt.

Beschluss

Als Vertreter der Gemeinde in das Vergabegremium der MARO für das genossenschaftliche Wohnprojekt in der Hedwigstraße in Seefeld wird Herr Cording entsandt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.06.2020 ö 9

Sach- und Rechtslage

Die Verwaltung gibt bekannt, dass Flächen hinter dem gemeindlichen Bauhof derzeit als Lagerflächen für den zu beprobenden Erdaushub der Erschließungsmaßnahme Meilinger Weg hergerichtet werden. Nach Abschluss der Maßnahme wird der Bereich wieder als Wiesenfläche hergestellt.

Im Rahmen des Ortsentwicklungskonzeptes sollen geeignete Flächen für den Neubau eines Krankenhauses gesucht werden. Sollte der Zusammenschluss der Seefelder und Herrschinger Klinik an einem gemeinsamen Standort nicht realisierbar sein, sollte im Gemeindegebiet Seefeld eine geeignete Fläche angeboten werden können. Auch die Thematik „Günstiger Wohnraum“ ist im Rahmen der Ortsentwicklung zu diskutieren.

Im Bereich des Aubachs wurde eine Verschmutzung durch Reinigungsmittel o.ä. festgestellt. Die zuständigen Fachbehörden sollen hierüber informiert werden, damit ggf. Wasserbeprobungen vorgenommen werden können.

Das Kriegerdenkmal in Hechendorf wird demnächst saniert.

Die momentan als Lagerfläche für das Nahwärmenetz genutzten Parkplätze am Gelände des TC Seefeld wird bis ca. 10. Juni wieder freigemacht.

Datenstand vom 17.10.2022 10:17 Uhr