Datum: 28.07.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Pfarrsaal "Haus Peter und Paul"
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:27 Uhr bis 22:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls vom 30.06.2020
2 Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO
3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Einkaufsmarkt Seefeld"; Abwägungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
4 Digitale Ausstattung der Grundschule am Pilsensee zur Ermöglichung von Online Unterricht und Digitale Ausstattung der Schüler aus sozial benachteiligten Familien in Seefeld zur Teilnahme am Online-Unterricht der Schule und Online-Hausaufgabenhilfe; Antrag der Fraktion Bürgerverein Seefeld, der Freien Demokraten Seefeld und der Fraktion der Freien Wähler Gemeinschaft Seefeld
5 365-Euro-Ticket für Schüler aus der Gemeinde Seefeld; Antrag der Freien Demokraten Seefeld und der Fraktion Bürgerverein Seefeld
6 Nahwärmenetz Seefeld; Vorstellung der ergänzten Kostenschätzung zum Umschluss der gemeindlichen Anlagen Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen
7 Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Seefeld für die Amtszeit 2020 - 2026
8 Erstmalige Herstellung der Wörthseestr. 1 bis 17a; Errichtung einer Schrankenanlage
9 Sport- und Freizeitflächen am Oberfeld im Bereich zwischen "Am Römerbrunnen" und Feuerwehr; Billigung des aktualisierten Konzeptes
10 Breitbandberatung im Bundesförderprogramm-Musterleistungsbild Gigabitgesellschaft; Abschluss Beratungsvertrag
11 Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Gemeinde Wörthsee
12 Sonstiges

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1. Genehmigung des Protokolls vom 30.06.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö 1

Sach- und Rechtslage

Das Protokoll vom 30.06.2020 wird einstimmig genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö 2

Sach- und Rechtslage

Sitzung vom 02.06.2020

TOP 2:  Genehmigung Messungsanerkennung und Auflassung in Sachen Erbpachtvertrag mit dem Verband Wohnen; Grundstück: Fl.Nr.427/42 u.a., Jahnweg 12a; URNr.718/2020 vom 02.04.2020

Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Urkunde URNr.718/2020-e vom 02.04.2020 des Notars Gerhard Brandmüller, in Starnberg in der vorgelegten Fassung und genehmigt die Urkunde vollinhaltlich und schließt sich allen darin gestellten Anträgen an.

Gleichzeitigt werden hiermit die in der vorgenannten Urkunde behaupteten oder erteilten Vollmachten genehmigt

Abstimmung: 20:0


TOP 3:  Verlängerung des Pachtverhältnisses zwischen der Gemeinde Seefeld und den Gebrüdern Salsano für die Pizzeria "La Fattoria" im Schützenheim in Drößling

Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der vorzeitigen Verlängerung bis zum 30.04.2028 und der Erweiterung des Pachtverhältnisses durch einen weiteren Pächter zu 

Abstimmung: 20:0


TOP 4:  Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen und
  Plankrankenhäuser; Beschluss zur Auftragsvergabe

Beschluss:
Die Auftragsvergabe erfolgt für beide Schulhäuser mit einer Auftragssumme in Höhe von 86.366,69 €. Nach Abzug der Fördermittel beträgt der Eigenanteil der Gemeinde 36.366,69 €

Der Anbieter der Leistung, die Firma T-Systems International GmbH, Dachauer Str. 651, 80995 München wird über den Beschluss in Kenntnis gesetzt

Abstimmung: 20:0


TOP 7:  Erstmalige endgültige Herstellung der Wörthseestraße zw. HsNr. 1 und HsNr. 17A, Auftragsvergabe

Beschluss:
Das Gremium stimmt der Auftragsvergabe für die erstmalige endgültige Herstellung der Wörthseestraße zwischen HsNr. 1 und HsNr. 17A an die Firma 
M. Haseitl Baugesellschaft mbH & Co. Betriebs KG
Dießener Straße 12
86956 Schongau
zum Angebotspreis von 528.098,26 € brutto zu. Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt unter der Haushaltstelle 6302.95039 eingestellt.

Abstimmung: 19:0
Ohne 1. Bgm. Kögel gemäß Art. 49 GO

Sitzungsverlauf

Zur Kenntnis genommen.

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3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Einkaufsmarkt Seefeld"; Abwägungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö Beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.02.2020 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Einkaufsmarkt Seefeld“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13aBauGB aufzustellen. 

Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung des Einkaufsmarktes in der Hauptstraße in Seefeld. Neben der erweiterten Einzelhandelsnutzung sollen auch die hierfür benötigten Stellplatz- und Verkehrsflächen, die vorhandenen Einrichtungen im alten Rathausgebäude (vorwiegend Büronutzung) sowie untergeordnet Wohnnutzungen im Obergeschoss des geplanten Anbaus planungsrechtlich gesichert werden.

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde durch den Gemeinderat am 04.02.2020 gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) fand in der Zeit vom 07.02.2020 bis zum 03.03.2020 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 06.02.2020 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 03.03.2020 abzugeben (§ 4 Abs. 1 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Einkaufsmarkt Seefeld“ gebilligt und die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt werden.

Beschluss 1

1. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 28.07.2020). Die Abwägung vom 28.07.2020 ist Bestandteil des Beschlusses. Im Zuge des weiteren Verfahrens soll die stufenlose Erreichbarkeit und die Situierung der Parkplätze und deren Versickerungsfähigkeit geprüft werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Beschluss 2

2.         Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Beschluss 3

3.         Der Gemeinderat billigt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Einkaufsmarkt Seefeld“ mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 28.07.2020, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen sowie der Begründung inkl. Anlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Beschluss 4

4.         Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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4. Digitale Ausstattung der Grundschule am Pilsensee zur Ermöglichung von Online Unterricht und Digitale Ausstattung der Schüler aus sozial benachteiligten Familien in Seefeld zur Teilnahme am Online-Unterricht der Schule und Online-Hausaufgabenhilfe; Antrag der Fraktion Bürgerverein Seefeld, der Freien Demokraten Seefeld und der Fraktion der Freien Wähler Gemeinschaft Seefeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö 4

Sach- und Rechtslage

Grundsätzliches:

Seit dem Schuljahr 2018/2019 ist die Grundschule in das Förderprogramm „Digitalbudget für das digitale Klassenzimmer“ eingebunden. Dieser Zuwendungsbereich soll die IT-Ausstattung an Schulen, insbesondere die Einrichtung von digitalen Klassenzimmern, abdecken.

Aufgrund der Anlage 1 zur Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus – digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (dBIR), eine Bundesförderung, wird der Grundschule ein Förderhöchstbetrag von 109.075 Euro zugestanden. Die Berechnung stützt sich auf die Schüler- und Klassenzahlen und die durchschnittlichen Klassenstärken des Schuljahres 2018/2019.
In Anlage 2 der zuvor genannten Richtlinie sind für ausgewählte Geräteklassen die technischen Mindestkriterien als Voraussetzungen für die Förderfähigkeit der IT-Ausstattung aufgeführt.
Darüber hinaus enthält das Votum des Beraterkreises zu IT-Ausstattung von Schulen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus weitere wichtige Empfehlungen zur pädagogisch und technisch sinnvollen Konzeption der schulischen Bildungsinfrastruktur, insbesondere zum digitalen Klassenzimmer, zu weiteren Einsatzbereichen von IT-Systemen, sowie zu Auswahlkriterien für Computer, Betriebssystemen und Software.

An dieses Votum, sprich an diese Vorgaben halten wir uns strikt. Darüber hinaus klärt die Rektorin, Frau Otto, in Absprache mit ihren Lehrkräften, welche digitalen Endgeräte für deren Unterricht pädagogisch sinnvoll sind.
Gefördert wird aus diesem Topf zudem der WLAN-Ausbau (innerhalb) der Seefelder Schule, sowie die erforderliche Installation der Hardware. Die Schule Hechendorf verfügt bereits über WLAN.
Die Beschaffung der digitalen Endgeräte nach den o.g. Vorgaben ist in die Wege geleitet.

Digitale Ausstattung der Schüler aus sozial benachteiligten Familien in Seefeld zur Teilnahme am Online-Unterricht der Schule und Online-Hausaufgabenhilfe

Nach Bekanntwerden der neuen Förderrichtlinie „Sonderbudget Leihgeräte – kurz SoLe“, im April 2020, hat die Schule – in Absprache mit der Gemeindeverwaltung – sofort 15 Laptops geordert, da mit diesen auch in den Grundschulen Gilching und Herrsching gearbeitet wird, diese für gut befunden werden und in die vorhandene digitale Gerätestruktur hineinpassen.
Zudem wurde ein weiterer I-Pad-Koffer mit 12 I-Pads angeschafft, der wie die beiden bereits vorhandenen Koffer der Votum-Empfehlung entspricht.

Direkt nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie SoLe Anfang Juli, wurde der Förderantrag gestellt und zwischenzeitlich durch die Reg. v. Obb. verbescheidet. Das Sonderbudget für unsere Schule beträgt 12.421 €, an Sofortausgaben hatten wir 8.500 €.

Leihgeräte wurden bis dato an 6 Kinder ausgegeben.

Für die Beantwortung möglicher Fragen, wird die Rektorin, Frau Otto, in der Sitzung anwesend sein.

Sitzungsverlauf

Die in der Sitzung zu diesem TOP anwesende Rektorin, Frau Otto, referiert eingehend über die in den letzten Jahren beginnende und bis dato durchgeführten Maßnahmen im Bereich „Digitale Ausstattung der Grundschule am Pilsensee“, auch im Hinblick auf die in Aussicht gestellte Förderung, sowie über das Förderprogramm „Sonderbudget Leihgeräte“, welches bereits im April in Angriff genommen wurde.

Die noch aufgeworfenen Fragen konnte Frau Otto zu aller Zufriedenheit beantworten.

Der im Betreff genannte Antrag vom 19.05.2020 hat sich aufgrund der fortgeschritten Zeit somit erübrigt.

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5. 365-Euro-Ticket für Schüler aus der Gemeinde Seefeld; Antrag der Freien Demokraten Seefeld und der Fraktion Bürgerverein Seefeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö 5

Sach- und Rechtslage

Zum ersten Punkt des Antrages vom 19. Mai 2020:

Nach Beschluss der Bayerischen Staatsregierung und der Kreistage der acht Verbundlandkreise werden jene Schüler, die bisher nach dem Gesetz der Kostenfreiheit des Schulwegs eine Schülerfahrkarte Ausbildungstarif I oder II erhalten haben, nun bzw. automatisch mit Beginn des Schuljahres 2020/2021, zum 1. September 2020 ein 365-Euro-Ticket MVV erhalten.
Für das Schuljahr 2020/2021 werden nur zwei Seefelder Schüler die Mittelschule in Gilching besuchen.

Zum zweiten Punkt des Antrages vom 19. Mai 2020:

Derzeit würde sich für die Seefelder Schüler, die in Herrsching die Mittelschule besuchen, das 365-Euro-Ticket anbieten, wenn diese mit der Linie 924 zum S-Bahnhof Hdf. und von dort weiter mit der S 8 befördert werden könnten.
Da jedoch zwischen 7:00 Uhr und 7:45 Uhr ein reger Betrieb (Realschüler, Gymnasiasten, Berufstätige) an den Seefelder Haltestellen herrscht, so dass es keine Seltenheit ist, wenn in den Bus keine Person mehr zusteigen kann, kann der Plan, die Seefelder Mittelschüler mit dem MVV zu befördern, zum jetzigen Zeitpunkt nicht umgesetzt werden.
Eine Lösung wäre ein Verstärkerbus, dessen Kosten – ca. 25.000 € - lt. Landratsamt die Gemeinde zu tragen hätte. 
Ein weiterer Lösungsansatz wäre, die Gymnasiasten ab dem Meilinger Weg mit der Linie 923 nach Weßling fahren und in die S 8 umsteigen zu lassen.
Die Verwaltung steht mit dem Landratsamt in Kontakt, ist aber bis dato noch zu keinem nennenswerten Ergebnis gekommen.

Für die Hechendorfer Schüler, die in Herrsching auf die Mittelschule gehen, gibt es keine MVV-Linie, die die Schüler rechtzeitig zum S-Bahnhof befördert.
Die Verwaltung wird mit dem Landratsamt und dem MVV Kontakt aufnehmen, inwieweit eine Zeitverschiebung der Linie 928 möglich ist, damit die Hechendorfer Mittelschüler ebenfalls mit dem Bus zur S-Bahn transportiert werden können.

Beschluss

An Seefelder Schüler, deren Schulweg aufgrund der Kostenfreiheit des Schulweges von der Gemeinde zu finanzieren ist und die mit MVV-Tarif befördert werden, wird ab AUGUST 2020 das sogenannte 365-Euro-Ticket ausgegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(ohne GR Hoppe)

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6. Nahwärmenetz Seefeld; Vorstellung der ergänzten Kostenschätzung zum Umschluss der gemeindlichen Anlagen Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö Beschließend 6

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung des Gemeinderates vom 21.04.2020 wurde die Kostenschätzung für den Umschluss der gemeindlichen Heizungsanlagen von dem Energieträger Gas zur Nahwärme vorgestellt. 
Um die Anlagen nach der Umstellung optimal und energieeffizient nutzen zu können, sind Maßnahmen erforderlich, die teilweise auch in den kommenden Jahren als Sanierungsmaßnahmen der gemeindlichen Liegenschaften erforderlich würden.
Zur Ermittlung der Kosten wurden als Fachleute Herr Heinz Bittman für die Heizungstechnik, Herr Robert Salcher für die Regelungstechnik und die Firma Max Seidl als ausführender Handwerksbetrieb beauftragt. Der ermittelte Kostenrahmen der Sekundärseite (Leistungserfordernis der Gemeinde Seefeld) wurde im April 2020 mit ca. 478.324 € brutto vorgestellt. Als anzuschließende Gebäude wurden die Schule Seefeld, Feuerwehrhaus Seefeld, Bauhof Seefeld, TSV Heim im Jahnweg und das Jugendhaus untersucht. Neu ist, dass Feuerwehrhaus und Bauhof jetzt über eine gemeinsame Anlage versorgt werden.
Seitens der Energiegenossenschaft EGF) als Wärmelieferant wurde ein Angebot über 30.000 € (netto) dem entgegengesetzt, um die Anlagen in Betrieb nehmen zu können. Daraufhin wurde die EGF gebeten die Kosten für dieses Angebot genauer zu ermitteln. 

Gebäude
Anschlusskosten einmalig (Primärseite) EGF
Anschlusskosten Sekundärseite
Gemeinde
Sanierungskosten
Sekundärseite
Gemeinde
Erforderlicher einmaliger Kostenaufwand
TSV Sportheim
8.782,00
10.255,42
53.434,45
72.471,87
Jugendhaus
5.950,00
2.735,10
20.218,93
28.904,03
Bauhof mit Feuerwehr
22.086,40
16.072,85
73.752,75
111.912,00
Schule
44.565,50
29.189,00
164.938,82
238.693,32
Regel. geschätzt

55.000,00

55.000,00
Gesamt:
81.383,40
113.252,37
312.344,95 




Gesamt:
506.981,22

Im jährlichen Unterhalt zu berücksichtigen:

Jährlicher Grundpreis



TSV Sportheim
1.761,20



Jugendhaus
595,00



Feuerwehr/Bauhof
7.360,15



Schule
36.116,50



Gesamt: 
45.832,85




Als Voraussetzung der einwandfreien und energetisch sinnvollen Nutzung, sowie der Übernahme der Garantieleistung des Sekundäranschlusses ist die Sanierung der Anlagen erforderlich.

Die Heizungsanlagen des TSV Sportheimes und des Jugendhauses müssten auch ohne eine Umstellung des Energieträgers erneuert werden.

Sitzungsverlauf

Herr BGM Kögel stellt dem Gremium die Kostensituation vor, die keine größeren Abweichungen zu dem bereits in der Sitzung vom 21.04.2020 vorgestellten Kostenrahmen zeigt. Trotz höheren Kosten des Grundpreises und des Verbrauchspreises wird die Vorbildrolle der Gemeinde herausgestellt. 
Die Kalkulationsgrundlage für Wärmekosten soll offengelegt werden.
Es wird der Antrag gestellt den gemeindlichen Fördertopf zu halbieren und damit höhere Kosten auszugleichen. Der Antrag wird im Laufe der Sitzung zurückgenommen.

Beschluss

Die Liegenschaften am Wärmenetzast „Nord“ werden, beginnend mit TSV Sportheim und Jugendhaus zeitnah in enger Abstimmung mit den Nutzern und unter Einhaltung der Vorgaben der VOB realisiert. 
Die daraus gewonnenen Erkenntnisse können für den Anschluss der anderen kommunalen Gebäude genutzt werden. 
Die dafür erforderlichen Verträge werden entsprechend den Vorverträgen und Absprachen geschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt den Umfang und die Notwendigkeit der Arbeiten zu untersuchen und bis Ende 2020 ein Konzept mit Zeitplan vorzulegen.
Die Verwaltung wird beauftragt mögliche Fördermittel zu beantragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(ohne GR Schlecht)

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7. Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Seefeld für die Amtszeit 2020 - 2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö 7

Sach- und Rechtslage

Gemäß Artikel 45 Abs. 1 GO gibt sich der Gemeinderat eine Geschäftsordnung (GeschO). Nachdem der Gemeinderat in der konstituierenden Sitzung am 13.05.2020 den Fortbestand der bisherigen Geschäftsordnung - bis zum Erlass einer neuen - beschlossen hat, liegt diese nun zur Beschlussfassung vor.
Als Basis für die vorliegende Fassung, wurde die Mustergeschäftsordnung des Bayerischen Gemeindetages herangezogen und die bestehende Geschäftsordnung für den Gemeinderat der Gemeinde Seefeld angepasst. Eine fraktionsübergreifende Vorbesprechung fand am 06.07.2020 statt.
Neben redaktionellen Änderungen, gibt es folgende inhaltlichen Änderung:
  1. In § 8 Abs. 3 GeschO ist der neue Haupt- und Finanzausschuss als beschließender Ausschuss aufgeführt.
  2. In § 13 Abs. 2 GeschO werden die Wertgrenzen für die Aufgaben des ersten Bürgermeisters angepasst. Auf Empfehlung des Bayerischen Gemeindetages liegen diese Werte bei dem 4- bis 5-fachen €-Wert der Einwohnerzahl bzw. darunter.
  3. Die Regelung für einen evtl. Ortssprecher ist mit aufgenommen (§ 18 GeschO).
Der Sitzungsvorlage ist zum einen die Mustergeschäftsordnung sowie die gegenübergestellte „bunte Fassung“ (grün = neu; rot = zu streichen) (Anlage 1) und die vorgeschlagene Reinschrift der Geschäftsordnung (Anlage 2) beigefügt.
Nach einer weiteren fraktionsübergreifenden Besprechung am 21.07.2020 gingen noch weitere Änderungswünsche der Fraktion Grüne/BI per Mail ein, die in der Anlage 3 beigefügt sind.

Sitzungsverlauf

Nach kurzer Diskussion wird über 3 Anträge der Fraktion Grüne/BI sowie einen modifizierten Antrag zu § 24 Abs. 3 GeschO abgestimmt. Ein kurzfristig eingereichter Antrag der Fraktion FWG bezüglich des Sitzungsendes wird nicht in die Geschäftsordnung aufgenommen. Es wird aber einvernehmlich vereinbart, dass die Gemeinderatssitzungen um 22.30 Uhr enden sollen. Die vorgeschalteten Bauausschusssitzungen beginnen zukünftigen bereits um 18.45 Uhr.

Beschluss 1

Zu § 24 Tagesordnung (1):
Der erste Bürgermeister setzt die Tagesordnung fest. Rechtzeitig eingegangene Anträge von Gemeinderatsmitgliedern setzt der erste Bürgermeister möglichst auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung. Ist das nicht möglich, sind die Anträge in jedem Fall innerhalb von 2 Monaten auf die Tagesordnung einer Gemeinderatssitzung zu setzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 13

Beschluss 2

Zu § 24 Tagesordnung (2):
Die Tagesordnung für öffentliche Sitzungen ist jeweils unter Angabe von Ort und Zeit der Sitzung spätestens am 3. Tag vor der Sitzung ortsüblich bekannt zu machen (Art. 52 Abs. 1 GO). Dies umfasst auch die Stellungnahme der Verwaltung und den Beschlussvorschlag soweit Gesichtspunkte des Datenschutzes nicht entgegenstehen. Die Tagesordnung nichtöffentlicher Sitzungen wird nicht bekannt gemacht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 13

Beschluss 3

Zu § 24 Tagesordnung (3):
Die Tagesordnung für öffentliche Sitzungen ist jeweils unter Angabe von Ort und Zeit der Sitzung spätestens am 3. Tag vor der Sitzung ortsüblich bekannt zu machen (Art. 52 Abs. 1 GO). Dies umfasst auch die Stellungnahme der Verwaltung soweit Gesichtspunkte des Datenschutzes nicht entgegenstehen. Die Tagesordnung nichtöffentlicher Sitzungen wird nicht bekannt gemacht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 4

§ (neu) Bürgeranliegen:
(1) Vor jeder öffentlichen Gemeinderatssitzung bekommen Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Seefeld die Gelegenheit, Anliegen oder Fragen vorzubringen. Es dürfen dabei keine Anliegen oder Fragen vorgebracht werden, die Angelegenheiten der Tagesordnung der nachfolgenden Gemeinderatssitzung betreffen.

(2) Die Anliegen oder Fragen werden vom Vorsitzenden beantwortet. Der Vorsitzende kann Mitarbeitern der Verwaltung und anwesenden Mitgliedern des Gemeinderats das Wort erteilen. Kann in der Sitzung keine Antwort gegeben werden, wird sie zu Beginn der nächsten Sitzung vorgetragen.

(3) Die Reihenfolge der Redner ergibt sich aus der Reihenfolge der Wortmeldungen oder wird anhand einer ausgelegten Rednerliste festgelegt.

(4) Das Protokoll der Bürgeranliegen wird vom Protokoll der Sitzung getrennt.

(5) Das Vorbringen der Bürgeranliegen endet nach dem letzten Fragesteller, spätestens nach 30 Minuten.

(6) Die Teilnahme am Vorbringen der Bürgeranliegen ist für die Mitglieder des Gemeinderats freiwillig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 14

Beschluss 5

Der Gemeinderat beschließt die Geschäftsordnung für die Amtszeit 2020 – 2026. Die beigefügte Geschäftsordnung (Anlage 2) mit der beschlossenen Änderung ist Bestandteil des Beschlusses

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Erstmalige Herstellung der Wörthseestr. 1 bis 17a; Errichtung einer Schrankenanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö Beschließend 8

Sach- und Rechtslage

Am 15.Juni 2020 fand eine Informationsveranstaltung mit den Anwohnern zu der erstmaligen Herstellung des Bereiches Wörthseestraße Abschnitt 1 bis 17a statt. 
Seitens der Anwohner wurde der Wunsch geäußert den Bereich mit einer Schrankenanlage, nur für Anlieger zugänglich, zu sperren. Durch die Zufahrtsmöglichkeit zur „Roßschwemme“ entsteht insbesondere in den Sommermonaten erhöhter Ausflugsverkehr und parkende Autos im Ausbaubereich versperren u.a. Grundstückseinfahrten.

Seitens der Verwaltung wurde ein Angebot der Firma Bremicker eingeholt. Unter Berücksichtigung einer Einbahnstraßenregelung mit Zufahrt bei Hausnummer 17a und Ausfahrt bei der Hausnummer 1 wurden die Kosten mit ca. 15.000 € veranschlagt zuzüglich bauseits herzustellende Elektrozuleitungen in Höhe von ca. 3.000 €. Die Wartungskosten sind mit jährlich ca. 350€ veranschlagt. Die Öffnung der Schranke könnte durch Eingabe eines Codes, Funkfernbedienung oder Transponder erfolgen. Feuerwehr und Rettungsdienste sind im Besitz eines genormten Dreikantschlüssels und können jederzeit die Schranke öffnen.

Baurechtlich ist die Wörthseestraße als Ortststraße gewidmet und somit für den Fahrzeugverkehr freigegeben. Aus straßenrechtlicher Sicht kann eine Schranke nicht verboten werden, da dadurch die Verkehrsart nicht beeinträchtigt wird, sondern die Benutzung auf die Anlieger beschränkt wird.
Aus Straßenverkehrsrechtlicher Sicht wäre die Anbringung des Verkehrszeichens 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge) und Zusatzzeichen 1020-30 (Anlieger frei) sinnbildlich einer Schranke gleichzusetzen. 

Gegen eine Schrankenanlage spricht die Schaffung eines Präzedenzfalles. Auch der öffentliche Badeplatz ist für die Öffentlichkeit nicht mehr ohne weiteres zugänglich. Es müssten zusätzliche Parkmöglichkeiten im Bereich der Ortsverbindung der Wörthseestraße geschaffen werden. 
Rettungsfahrzeuge verlieren Zeit mit der Öffnung der Schranke. Unterhalts- und Reparaturkosten müssten auf die Anlieger jährlich umgelegt werden. 

Beschluss

Die Herstellung einer Schrankenanlage wird abgelehnt. Die Nutzung der Straße wird mit den Verkehrszeichen „Verbot für Kraftfahrzeuge, Zusatzzeichen Anlieger frei“ eingeschränkt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(ohne BGM Kögel gemäß Art. 49 GO)

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9. Sport- und Freizeitflächen am Oberfeld im Bereich zwischen "Am Römerbrunnen" und Feuerwehr; Billigung des aktualisierten Konzeptes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö 9

Sach- und Rechtslage

Die bislang ungenutzten Freiflächen zwischen „Am Römerbrunnen“ und Feuerwehr sollen zum Teil als Sport- und Freizeitflächen (Bolzplatz, Skaterplatz, Basketballplatz, Fläche für die Landjugend), und zum Teil als gewerbliche Erweiterungsfläche entwickelt werden. Es steht noch eine abschließende Entscheidung aus, wie die Flächen – insbesondere der Bolzplatz – im Detail zu realisieren sind.
Eine Entscheidung zu der Situierung der Freizeitbereiche ist erforderlich, um die Grunderwerbs- und Vertragsverhandlungen für die gewerblichen Flächen sowie die weiteren bauleitplanerischen Schritte durchführen zu können.   

Nachdem der TSV Hechendorf klarstellte, dass ein Spielfeld mit den geplanten Abmessungen nicht für den Spiel- und Trainingsbetrieb geeignet ist (GR-Sitzung 04.02.2020), wurde beschlossen, lediglich einen verkleinerten Bolzplatz zur Freizeitnutzung (und ggf. als Ausweichplatz für Trainingszwecke) herzustellen. Im Gegenzug sollte die Suche nach einem alternativen Standort für ein vollwertiges Spiel- und Trainingsgelände für den TSV Hechendorf wieder aufgenommen werden. 
In der Sitzung des Finanzausschusses vom 18.02.2020 wurde die Kostenobergrenze für den Bolzplatz (ohne angrenzende Sport- und Freizeitnutzungen) auf ca. 50.000 € festgelegt.

Bolzplatz:

Nunmehr liegt eine aktualisierte Planung (Bolzplatz-Lösung, Spielfeldgröße von 35 x 45 m) und geringstmöglichem Kostenrahmen vor. Gemäß dieser neu entwickelten „Variante K“ liegt der Kostenrahmen bei rund 75.000 € brutto, ohne Berücksichtigung einer Hangdrainage (MK 40.000 €). Beinhaltet sind hierbei der umlaufende Ballfangzaun mit einer Höhe von 6 m, Herrichten der Fläche und Rasenansaat sowie Tore.
Einsparpotentiale bestehen durch eine Reduzierung der Höhe des Ballfangzaunes von 6 m auf 5 m (ca. 1.000 €).

Angrenzende Sport- und Freizeitnutzungen:

Zuwegung 
Pflasterarbeiten für die Zugänge und für den Bereich der Landjugend sowie der vorgesehene bepflanzte Wall, der als Abschirmung zu den südlich der Straße Am Oberfeld liegenden Wohngebieten dienen soll. (Vorgabe im B-Plan) sind mit 65.500 € veranschlagt. 

Die Kosten für einen eventuellen Sanitärcontainer: (nur Anschluss/Container vorhanden) betragen zusätzlich ca. 12.000 €. 

Um die Freizeitfläche im Ganzen erstellen zu können ist die Herstellung des Skaterplatzes im vorgelagerten Bereich im Zuge der Maßnahme ebenfalls empfehlenswert.

Zusammenstellung:

Maßnahme
Kostenanschlag
Fördergelder
Gesamt
Bolzplatz
75.000  €

75.000 €
Skaterplatz
106.073 €
- 46.073 €
60.000 €
Wegebau/Wall
65.500 €

65.500 €
Grün-/Ausgleichsflächen
8.000 €

8.000 €
WC Container (optional)
(12.000 €)

(12.000 €)


Zuzügl. Baunebenkosten
ca. 30.000 €


Gesamtbaukosten
(Kostenübernahme für die Verlegung des Spielfeldes noch nicht abgezogen)
238.500 €
(250.500 €)

Mit einer Zustimmung zu den Maßnahmen kann auch der Verkauf der für die Gewerbeerweiterung erforderlichen Fläche durchgeführt werden.

Der Gemeinderat wird um Entscheidung gebeten ob, aufbauend auf der „Variante K“, die nächsten Schritte für die Entwicklung des Bereiches zwischen Keltenweg und Am Römerbrunnen durchgeführt werden können (Bebauungsplanänderung, Vertragsverhandlungen mit dem Vorhabenträger der Gewerbegebietserweiterung, Bauanträge für den Bereich Bolzplatz und Skateranlage, Ausschreibung gemäß Variante „K“ inkl. Herstellung der Grün- und Ausgleichsflächen). 

Eine weitere Planung in diesem Bereich – auch die Gewerbegebietserweiterung betreffend, mit Kostenübernahme für die Verlegung des Spielfeldes – kann erst vorgenommen werden, wenn die grundlegende Konzeption und Nutzungsaufteilung des gesamten Areals feststehen. 

Sitzungsverlauf

Bei der Herstellung des Bolzplatzes soll als Höchstgrenze der Kostenrahmen von 50.000 € nicht überschritten werden.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt die vorgelegte „Variante K“ und beauftragt die Verwaltung auf Grundlage dieser Planungsvariante die nächsten Planungs- und Verhandlungsschritte vorzubereiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. Breitbandberatung im Bundesförderprogramm-Musterleistungsbild Gigabitgesellschaft; Abschluss Beratungsvertrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö Beschließend 10

Sach- und Rechtslage

Der Bund fördert derzeit Beratungsleistungen im Rahmen der Breitbandberatung zu dem Musterleistungsbild Gigabitgesellschaft. Die Beratungsleistungen werden zu 100% gefördert.
Die Firma Corwese GmbH mit Sitz in Seefeld, Fritz-Müller-Str. 3A hat der Verwaltung hierzu ein Beratungsangebot vorgelegt.
Das Angebot beinhaltet ein 4-stufiges Beratungskonzept mit Erfassung der vorhandenen FTTB Infrastruktur, die Entwicklung eines aktualisierten Masterplanes, der Voruntersuchung und Durchführung der Markterkundung nach der Bayer. Gigabitrichtlinie, der Durchführung des Auswahl- und Förderverfahrens.
Die Verwaltung empfiehlt zunächst die Stufen 1 bis 3 zu vergeben und die Stufe 4, abhängig von den Ergebnissen der Voruntersuchungen , zu einem späteren Zeitpunkt zu vergeben.

Beschluss

Das Gremium stimmt der Auftragsvergabe an die Firma Corwese GmbH, Fritz-Müller-Str. 3A mit  den Stufen 1 bis 3 zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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11. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Gemeinde Wörthsee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö 11

Sach- und Rechtslage

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 76 „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter und Wohnen nördlich Zum Kuckucksheim“ 

Der Gemeinderat der Gemeinde Wörthsee hat in der Sitzung am 29.04.2020 beschlossen, für die Grundstücke FI. Nrn. 507/4 (TF), 521 (TF), 539 und 540 (TF), jeweils Gemarkung Steinebach, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 76 „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter und Wohnen nördlich Zum Kuckucksheim“ aufzustellen.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Sicherung der Errichtung eines Lebensmittelvollsortimenters mit einer maximalen Verkaufsfläche von 940 m². Ergänzend hierzu soll im Obergeschoss des Einzelhandelsgebäudes eine Wohnnutzung zugelassen werden. Mit der Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes soll die Nahversorgung im Gemeindegebiet verbessert werden (Nahversorger derzeit nur im Ortsteil Etterschlag, im Hauptort bislang nicht vorhanden). 

Mit Schreiben vom 25.06.2020 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Aufgrund der räumlichen Nähe und der direkten verkehrlichen Anbindung des Vorhabengebietes an das Seefelder Gemeindegebiet ist davon auszugehen, dass es zu gemeindeübergreifenden Wettbewerbsüberschneidungen und ggf. zu Kaufkraftabflüssen kommen kann. Zur Bewertung der einzelhandelsbedingten Auswirkungen hat die Gemeinde Wörthsee ein entsprechendes Fachgutachten durchführen lassen (Verträglichkeitsuntersuchung zur geplanten Ansiedlung eines Supermarktes in Wörthsee vom 17.03.2020, cima Beratung + Management GmbH). In Bezug auf die Gemeinde Seefeld wird hierbei folgendes ausgeführt (S. 24 f):  

„Aufgrund der Wettbewerbsüberschneidungen und der verkehrlich guten Erreichbarkeit vom Vorhabenstandort aus, ist auch die Gemeinde Seefeld von Umverteilungseffekten betroffen. Die wesentlichen Wettbewerber sind dabei in der Ortsmitte angesiedelt, sodass hier Umsatzumverteilungen in Höhe von ca. 0,4 Mio. € zu erwarten sind, was ca. 8–9% entspricht. Der Edeka Supermarkt stellt bereits zum jetzigen Zeitpunkt den wichtigsten und damit gut etablierten Versorger in der Gemeinde dar, sodass entsprechend von überdurchschnittlichen Umsätzen auszugehen ist. Wichtig ist in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, dass für den Edeka Supermarkt in der Hauptstraße eine Modernisierung und Vergrößerung des Marktes vorgesehen ist, was die Attraktivität des Marktes für die Kunden noch steigern und zur nachhaltigen Stärkung des Anbieters führen wird. Bereits zum aktuellen Zeitpunkt stellt Edeka als strukturprägender Supermarkt zusammen mit den ergänzenden Anbietern einen stabilen, gut etablierten und wichtigen Versorgungsstandort in der Gemeinde dar. Von negativen Auswirkungen auf die Versorgungssituation oder die Ortsmitte ist daher aus gutachterlicher Sicht trotz der Höhe der Umverteilungsquote nicht auszugehen. Die Anbieter von Lebensmitteln in den sonstigen Lagen Seefelds umfassen neben Hofläden noch einen Nahversorger in Hechendorf, der allerdings im Hinblick auf den Angebotsumfang eher für Ergänzungskäufe genutzt wird. Daher ist von sehr geringen Umverteilungen in Höhe von deutlich weniger als 0,1 Mio. € gegenüber diesen Anbietern auszugehen.“ 

Vor dem Hintergrund der o.g. gutachterlichen Ergebnisse wird empfohlen, keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Wörthsee (www.gemeinde-woerthsee.de) unter Verwaltung aktuell / Amtliche Bekanntmachungen eingesehen werden.

7. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Gemeinderat der Gemeinde Wörthsee hat in den Sitzungen am 17.09.2018 und 29.04.2020 beschlossen, für die Grundstücke FI. Nrn. 507/4 (TF), 539, 540, 543 und 543/1, jeweils Gemarkung Steinebach, die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen.

Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Ausweisung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „Lebensmittelmarkt und Wohnen“ (s. vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 76) sowie von Wohnbauflächen für genossenschaftliches Wohnen und Gemeinbedarfsflächen als Vorhalteflächen für künftig erforderliche Einrichtungen (Seniorenwohnen, Kinderbetreuung). 

Mit Schreiben vom 25.06.2020 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Es wird empfohlen, keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Auswirkungen der Planung begrenzt sind und die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld grundsätzlich nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Wörthsee (www.gemeinde-woerthsee.de) unter Verwaltung aktuell / Amtliche Bekanntmachungen eingesehen werden.

Beschluss

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 76 „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter und Wohnen nördlich Zum Kuckucksheim“

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 76 „Sondergebiet Lebensmittelvollsortimenter und Wohnen nördlich Zum Kuckucksheim“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

7. Änderung des Flächennutzungsplanes

Die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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12. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.07.2020 ö 12

Sach- und Rechtslage

In den Gemeindeteilen Unering und Meiling wurden die Unterschriftensammlungen für Ortssprecher in Gang gesetzt.

Die verkehrliche Situation, durch die Sperrung der ST 2070 im Bereich Seefeld/Hechendorf mit der Umleitung über die Lindenallee wird als sehr kritisch betrachtet. Durch die Verzögerungen erreichen Nutzer des Busses zum Bahnhof oft ihre Anschlüsse nicht. Es sollte unbedingt eine Ampel aufgestellt werden. Die Verwaltung setzt sich diesbezüglich mit dem LRA in Verbindung.

Es wird vorgeschlagen, dass die Öffnungszeiten des Jugendhauses erweitert werden, um den Eisenpark zu entlasten. Zu einem Runden Tisch mit den Anwohnern am Eisenpark wird für den 27. August eingeladen.

Ab September wird eine junge Dame zur Verwaltungsfachangestellten ausgebildet.

Datenstand vom 17.10.2022 10:20 Uhr