Datum: 06.10.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Pfarrsaal "Haus Peter und Paul"
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:22 Uhr bis 21:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls vom 15.09.2020
2 Ortsentwicklungskonzept: Bekanntgabe des Ergebnisses des Fachbehördengesprächs zur Untersuchung potentieller Gewerbestandorte sowie Information über die Gemeinderatsklausur und das weitere Vorgehen
3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Einkaufsmarkt Seefeld"; Abwägungsbeschluss zur öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung
4 Antrag der SPD-Fraktion in Kooperation mit Lokaler Agenda 21 Seefeld zum generellen Ausschluss fossiler Energieträger in Bebauungsplänen
5 Verkehrsberuhigter Bereich zwischen Seniorenstift Pilsensee und NSH Seefeld / Schule
6 Tagwasserkanalertüchtigung Hedwigstraße - Wiederherstellung Anton-Ettmayr-Straße
7 Seefelder Weihnachtsmarkt
8 Sonstiges

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1. Genehmigung des Protokolls vom 15.09.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.10.2020 ö 1

Sach- und Rechtslage

Das Protokoll vom 15.09.2020 wird einstimmig genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Ortsentwicklungskonzept: Bekanntgabe des Ergebnisses des Fachbehördengesprächs zur Untersuchung potentieller Gewerbestandorte sowie Information über die Gemeinderatsklausur und das weitere Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.10.2020 ö 2

Sach- und Rechtslage

Am 09.07.2020 fand das informelle Fachbehördengespräch zur fachlichen Beurteilung potentieller Gewerbestandorte in der Gemeinde Seefeld statt. 

Zudem wurde am 11.09.2020 eine Klausursitzung des Gemeinderates abgehalten, um die bisherigen Ergebnisse des Ortsentwicklungskonzeptes, aktuelle Themen und die nächsten Schritte zu besprechen. 

Die Ergebnisse des Fachbehördengesprächs und der Klausursitzung sowie das weitere Vorgehen werden in der heutigen Sitzung der Öffentlichkeit vorgestellt.

Sitzungsverlauf

Die Ergebnisse des Fachbehördengesprächs und der Gemeinderatsklausur, der aktuelle Stand zum Thema Klinik Seefeld sowie die geplanten nächsten Schritte im Rahmen des Ortsentwicklungskonzeptes werden durch Herrn Prells und Herrn Bürgermeister Kögel vorgestellt und im Anschluss diskutiert. 

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3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Einkaufsmarkt Seefeld"; Abwägungsbeschluss zur öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.10.2020 ö 3

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.02.2020 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Einkaufsmarkt Seefeld“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen. 

Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung des Einkaufsmarktes in der Hauptstraße in Seefeld. Neben der erweiterten Einzelhandelsnutzung sollen auch die hierfür benötigten Stellplatz- und Verkehrsflächen, die vorhandenen Einrichtungen im alten Rathausgebäude (vorwiegend Büronutzung) sowie untergeordnet Wohnnutzungen im Obergeschoss des geplanten Anbaus planungsrechtlich gesichert werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde am 28.07.2020 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 07.08.2020 bis zum 07.09.2020 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 03.08.2020 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 07.09.2020 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen (Abwägungsbeschluss). 

Da infolge der vorgebrachten Anregungen und Hinweise lediglich redaktionelle Anpassungen und Klarstellungen erfolgen, ist keine erneute Auslegung oder Behördenbeteiligung erforderlich, so dass die Planunterlagen i.d.F. vom 06.10.2020 ausgefertigt werden können. 

Bevor das Bebauungsplanverfahren mit dem Satzungsbeschluss formell abgeschlossen werden kann, ist der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit dem Vorhabenträger abzuschließen.  

Sitzungsverlauf

Die im Bebauungsplan bereits vorgesehene Option, die Dachflächen mit Solar-/PV-Modulen zu bestücken, sollte möglichst umfassend in Anspruch genommen werden. Ebenso wäre eine Bereitstellung von E-Ladesäulen sehr zu begrüßen. Diesbezüglich soll nochmals Kontakt mit dem Vorhabenträger aufgenommen werden.

In den Planunterlagen sollen darüber hinaus folgende redaktionelle Anpassungen bzw. Konkretisierungen, die im Einklang mit den bisherigen Festsetzungen des Bebauungsplanes stehen, aufgenommen werden:

  • Darstellung der Bereiche für Fahrradabstellplätze (in ausreichender Anzahl) im Vorhaben- und Erschließungsplan, 
  • Ergänzung der fehlenden Stellplatznummer 45 im Freiflächenplan des Vorhaben- und Erschließungsplanes.

Beschluss

1.         Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 06.10.2020). Die Abwägung vom 06.10.2020 ist Bestandteil des Beschlusses. 

2.         Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die redaktionellen Anpassungen, die unter 1. beschlossen und von Seiten des Gremiums ergänzend in der Sitzung vorgebracht wurden, in die Planunterlagen einzuarbeiten und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Einkaufsmarkt Seefeld“ inkl. Begründung sowie Vorhaben- und Erschließungsplan i.d.F. vom 06.10.2020 auszufertigen.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Antrag der SPD-Fraktion in Kooperation mit Lokaler Agenda 21 Seefeld zum generellen Ausschluss fossiler Energieträger in Bebauungsplänen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.10.2020 ö 4

Sach- und Rechtslage

Die Lokale Agenda 21 Seefeld, Arbeitskreis „Alternative Energien“, hat mit Unterstützung der SPD-Fraktion einen Antrag zum generellen Ausschluss fossiler Energieträger in Bebauungsplänen (Posteingang 04.05.2020) gestellt. Der Antrag wurde daraufhin in der Gemeinderatssitzung am 30.06.2020 behandelt.

In der Sitzung am 30.06.2020 wurde seitens der Verwaltung ausgeführt, dass ein Grundsatzbeschluss, der die regelmäßige Aufnahme einer Festsetzung zum Ausschluss fossiler Energieträger ohne konkrete Einzelfallprüfung vorsieht, einen Planungsfehler (Abwägungsausfall) darstelle und somit nicht möglich sei. Aufgrund hoher rechtlicher Hürden seien auch im geprüften Einzelfall eher unverbindliche textliche Hinweise oder alternative Möglichkeiten (vertragliche Regelungen) bevorzugt heranzuziehen.

Das Gremium folgte der Ansicht, dass ein Grundsatzbeschluss ohne Einzelfallprüfung nicht gefasst werden kann. Eine höhere Verbindlichkeit beim Verzicht fossiler Energieträger, die nicht nur empfehlenden Charakter besitzt, wird jedoch gewünscht. Die Gemeinde könne hier eine Vorreiterrolle einnehmen und sollte daher prüfen, welche rechtlich unbedenklichen Möglichkeiten im jeweiligen Einzelfall zur Verfügung stehen und ob ggf. auch ein Pilotprojekt mit verbindlichen Festsetzungen auf Bebauungsplanebene durchgeführt werden könne. 

Von Seiten des Agenda 21 Arbeitskreises „Alternative Energien“ wurde noch in der Sitzung ein alternativer Beschlussvorschlag eingereicht:

Der Gemeinderat möge beschließen: 

Die Verwaltung der Gemeinde Seefeld wird beauftragt, ab sofort bei sämtlichen zu genehmigenden Neubauten alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Einsatz von fossilen Energien wie Erdöl, Erdgas und Kohle zur Energieversorgung zu verhindern. 

Die erste Maßnahme auf diesem Weg ist die verbindliche Verpflichtung von Planern, bei der Erstellung von Bebauungsplänen die Handlungsempfehlung „Energieeffizienz in der Bauleitplanung“ des ELS und der Kreisbauverwaltung zu berücksichtigen. Zusätzlich sind hierzu die von der Verwaltung in der Darstellung der Sach- und Rechtslage vorgeschlagenen Alternativen wie Vorhabenbezogene Bebauungspläne, Vertragliche Regelung und Verordnung gemäß BayImSchG zu prüfen und nach Möglichkeit anzuwenden. 

Die Beschlussfassung wurde daraufhin vertagt und die Verwaltung beauftragt, einen geeigneten neuen Beschlussvorschlag zu erstellen, der die geäußerten Wünsche des Gemeinderates sowie den neuen Vorschlag des Agenda-Arbeitskreises „Alternative Energien“ aufgreift.

Beschluss 1

1.         Der Antrag der Lokalen Agenda 21 Seefeld, Arbeitskreis „Alternative Energien“ in Kooperation mit der SPD-Fraktion zum generellen Ausschluss fossiler Energieträger in Bebauungsplänen (Posteingang 04.05.2020) wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

Beschluss 2

2.         Der Gemeinderat beschließt:

Im Sinne des Klimaschutzes sowie zur Förderung regenerativer Energien sind im Zuge der Planung und Ausweisung neuer Baugebiete folgende Handlungsschritte im jeweiligen Einzelfall auf ihre Eignung zu prüfen und nach Möglichkeit anzuwenden:

  • Durchführung als Pilotprojekt „Umweltsiedlung“ inkl. Aufnahme verbindlicher Bebauungsplanfestsetzungen zum Ausschluss fossiler Energieträger und zur zwingenden Heranziehung regenerativer Energien (vorzugsweise als vorhabenbezogener Bebauungsplan, sofern möglich)

  • Aufnahme verbindlicher Regelungen zum Ausschluss fossiler Energieträger und zur zwingenden Heranziehung regenerativer Energien auf vertraglicher Ebene (z.B. über städtebaulichen Vertrag oder Kaufvertrag)

Davon abgesehen sind auf Ebene der Bebauungsplanung folgende Planungsschritte grundsätzlich zu beachten: 

  • Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für regenerative Energieformen (z.B. optimale Ausrichtung der Gebäude für die Ausnutzung von Solarenergie, Vermeidung von Verschattung, energieeffiziente kompakte Bauformen, ausdrückliche Zulässigkeit baulicher Vorkehrungen für regenerative Energieformen usw.)

  • Berücksichtigung der „Handlungsempfehlungen Energieeffizienz in der Bauleitplanung“ des Landkreises Starnberg

  • Dokumentation der Klimaschutzmaßnahmen in der Begründung zum Bebauungsplan (z.B. separater Abschnitt „Energiekonzept“)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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5. Verkehrsberuhigter Bereich zwischen Seniorenstift Pilsensee und NSH Seefeld / Schule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.10.2020 ö Beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Bereits in der Bauausschusssitzung vom 21.04.2020 wurde von Herrn Walliczek eine Verwirklichung eines offenen Quartiers für Senioren im Zusammenhang mit dem Bau des Seniorenstifts vorgestellt. Um einen Begegnungsort für Jung und Alt zu schaffen, soll die Idee eines verkehrsberuhigten Bereichs entlang des Seniorenheims realisiert werden.
Dieser soll als Verbindung zwischen dem Seniorenheim, der Nachbarschaftshilfe und der Schule dienen.
Geplant ist dieser Bereich auf eine Länge von etwa 50 m, schräg beginnend am Ende der Parkplätze um den Eingangsbereich der Nachbarschaftshilfe mit aufzunehmen. Enden soll der verkehrsberuhigte Bereich nach der geplanten Lieferantenzufahrt.
Die Straße soll dafür soweit angehoben werden, dass diese niveaugleich mit dem bereits vorhandenen Gehweg ist. Mit dieser Straßenanhebung soll dem Verkehr der Übergang in die Verkehrsberuhigung signalisiert werden. Gekennzeichnet wird dieser zudem mit den entsprechenden Verkehrszeichen. Im verkehrsberuhigten Bereich müssen Fahrzeugführer Schrittgeschwindigkeit fahren, sie dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern, sie müssen wenn nötig warten. Im Gegenzug dürfen Fußgänger den Fahrverkehr aber nicht unnötig behindern, auch wenn sie die gesamte Straßenbreite nutzen dürfen.
Der Fahrbahn- und Gehwegbereich soll mit Rinnen optisch und taktil abgetrennt werden, damit sich auch sehbehinderte Menschen entsprechend zurechtfinden.
Es müssen im verkehrsberuhigten Bereich Parkflächen ausgewiesen werden, da das Parken außerhalb gekennzeichneter Flächen nicht erlaubt ist. Auf einer Länge von 50 m sind 2 Stellplätze geplant, einen auf der linken und einen etwas versetzt dazu auf der rechten Fahrbahnseite. Durch den Seitenwechsel der Markierungen können Fahrgassenversätze und damit eine Reduzierung der Geschwindigkeit erreicht werden.

Die Kosten für den Straßenausbau belaufen sich auf geschätzt                   €.
Die Herstellung der Straße fällt nach Beendigung der Baumaßnahme aber grundsätzlich an und somit entstehen nur geringe Mehrkosten.

Sitzungsverlauf

Allgemein wird die Gestaltung des Bereiches Walliczek-Schule-Nachbarschaftshilfe befürwortet.
Zusätzlich sollen Fahrradstellplätze berücksichtigt werden. Nach Möglichkeit soll der Bereich bis zur Nachbarschaftshilfe erweitert werden. Die Verwaltung erläutert, dass der Bereich erst vor kurzem mit den zusätzlichen Parkplätzen hergestellt wurde.
Der BRK Rettungsdienst soll in die Planung einbezogen werden.
In der Sitzung des Hauptausschusses soll, nach Vorstellung einer genaueren Planung, der Durchführungsbeschluss gefasst werden, um eine zügige Umsetzung nicht zu gefährden.

Beschluss

Der Hauptausschuss wird ermächtigt, nach Vorstellung einer konkreten Planung, einen Durchführungsbeschluss zu fassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Tagwasserkanalertüchtigung Hedwigstraße - Wiederherstellung Anton-Ettmayr-Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.10.2020 ö Beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Im Rahmen des Projektes „Tagwasserkanalertüchtigung Hedwigstraße“ werden bekanntermaßen   im selben Ortbereich die Trinkwasserleitungen durch die AWA erneuert sowie Fernwärmeleitungen durch die Energiegenossenschaft verlegt, so auch in der Anton-Ettmayr-Straße. 

In der Anton-Ettmayr-Straße oberhalb der Aubachstraße finden oder fanden keine Arbeiten am Tagwasserkanal statt, deshalb waren hier keine Mittel für Maßnahmen an der Fahrbahn eingeplant. 

Würden nun im Zuge der Wiederherstellung von den jeweiligen Spartenträgern (AWA, Energie-genossenschaft) nur die entsprechenden Spartengräben hergestellt, ergäbe sich einen Fahrbahn-oberfläche in der Anton-Ettmayr-Straße, die aus 5 Streifen bestünde (siehe Foto im Anhang). Auch die verbleibende Deckschicht ist in keinem guten Zustand. Jede weitere Naht zwischen diesen Streifen stellt eine potentielle Gefahr für zukünftige Straßenschäden (Aufbrüche, Schlaglöcher) dar, daher schlägt die Verwaltung vor, die verbliebene Fahrbahn (ca. 60% der Gesamtfläche) abzufräsen und mit einer neuen, zusammenhängenden Deckschicht zu versehen.

Die Kosten würden im Verhältnis der Flächen unter der Gemeinde und den Spartenträger aufge-teilt, für die Gemeinde entstünden Mehrkosten in Höhe von ca. 10.000,- € brutto.
    

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Herstellung einer neuen, zusammenhängenden Deckschicht in der Anton-Ettmayr-Straße und den dadurch entstehenden Mehrkosten zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Seefelder Weihnachtsmarkt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.10.2020 ö 7

Sach- und Rechtslage

Aufgrund der Covid-19 Pandemie könnte die Durchführung der Seefelder Weihnacht 2020 nur unter Einhaltung eines strengen Schutz- und Hygienekonzeptes durchgeführt werden. Auch ist die Fallzahlenentwicklung zurzeit sehr indifferent. Mit der Veranstaltungsorganisatorin wurde die Situation ausführlich diskutiert. Für die 16 teilnehmenden Vereine und für die Gemeinde selbst bedeutet dies eine sehr hohe Verantwortung, die einige nicht übernehmen wollen. Insbesondere an den Getränke- und Essensständen wäre eine Umsetzung der Hygieneanforderungen logistisch kaum zu erfüllen.

Es wird daher vorgeschlagen, den Seefelder Weihnachtsmarkt 2020 nicht durchzuführen.

Sitzungsverlauf

Nach kurzer Diskussion über erforderliche Hygienemaßnahmen, Verantwortung sowie mögliche Ersatzveranstaltungen und dem Ausblick auf ein mögliches „Eichenalleefest“ in 2021 als „Ersatzveranstaltung“ wurde der nachfolgende Beschluss gefasst.

Beschluss

Der Seefelder Weihnachtsmarkt 2020 wird nicht durchgeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

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8. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.10.2020 ö 8

Sach- und Rechtslage

Die Notwendigkeit von Lagerflächen zur Haufwerksbeprobung wird in Frage gestellt. Herr Kögel wird dieses Thema im Gemeindetag bzw. in der Bürgermeisterdienstbesprechung vorbringen.

Am Montag, den 12.10. findet zu dem Thema „Fünf Jahre Integration und Asyl in Seefeld“ ein Pressegespräch statt.

Es wird berichtet, dass in der Grube Unering erneut Schutt abgeladen wird und die Tore teilweise offenstehen und so der Zugang möglich ist. Das Thema wird in einer der kommenden GR-Sitzung erneut diskutiert.

Die Wahlen der Ortssprecher finden aufgrund „Corona“ nicht in den Feuerwehrhäusern, sondern in den Maschinenhallen der Familie Ludwig, Dorfstr. 3 in Meiling und bei der Familie Berchtold, Osterfeld 13a in Unering statt.

Datenstand vom 17.10.2022 10:24 Uhr