Datum: 27.10.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Pfarrsaal "Haus Peter und Paul"
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:15 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls vom 06.10.2020
2 Ortssprecher für die Ortsteile Meiling und Unering; Vorstellung
3 Erlass einer neuen Wochenmarktsatzung
4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Einkaufsmarkt Seefeld"; Satzungsbeschluss
5 Bauantrag zur Erweiterung und zum Umbau eines Einkaufsmarktes mit Parkgarage und drei Wohnungen; Bauort: Fl.Nr.223/2 u.a., Hauptstraße 40-42 in Seefeld; Bauantrag-Nr.57/2020
6 Verkehrsberuhigter Bereich zwischen Seniorenstift Pilsensee und NSH Seefeld / Schule
7 Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Herrsching und Weßling
8 Bereitstellung von Mitteln zur Anschaffung von Lüftungsgeräten in den Schulen, Hort und Kindergärten zur Verminderung von zu hohen Aerosolkonzentrationen in Bezug auf Corona
9 Sonstiges

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1. Genehmigung des Protokolls vom 06.10.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.10.2020 ö 1

Sach- und Rechtslage

Das Protokoll vom 06.10.2020 wird einstimmig genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Ortssprecher für die Ortsteile Meiling und Unering; Vorstellung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.10.2020 ö 2

Sach- und Rechtslage

Nachdem die Bürgerschaft der Ortsteile Meiling und Unering die Wahl eines Ortssprechers beantragt hatten, fanden am 07.10.2020 (Meiling) und am 08.10.2020 (Unering) Wahlversammlungen statt.

Im Ortsteil Meiling wurde im ersten Wahlgang Herr Andreas Weiß, im Ortsteil Unering ebenfalls im ersten Wahlgang Herr Markus Krasemann zum Ortssprecher gewählt. 

Die Ortssprecher werden zur Sitzung anwesend sein und sich kurz vorstellen.

Sitzungsverlauf

Die gewählten Ortssprecher Herr Andreas Weiß für Meiling und Herr Markus Krasemann für Unering stellen sich dem Gremium vor und werden künftig an den Gemeinderatssitzungen teilnehmen.

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3. Erlass einer neuen Wochenmarktsatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.10.2020 ö Beschließend 3

Sach- und Rechtslage

In der Gemeinderatssitzung vom 01.03.2011 wurde eine Wochenmarktordnung für die Gemeinde Seefeld erlassen. Die Satzung gilt es neu zu fassen, da diese mittlerweile in die Jahre gekommen ist, die Rechtsgrundlagen nicht stimmen und bisher keine eigene Wochenmarktgebührensatzung vorhanden war.
Deshalb wurde die Wochenmarktordnung komplett überarbeitet und entsprechend der Gegebenheiten aktualisiert.
Die in der beigefügten Anlage enthaltene Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.

Sitzungsverlauf

Die vorgestellte Satzung wird zur Kenntnis genommen. Es wird beantragt, die Standgebühr auf 2 €/lfdm festzusetzen. Zur Verdeutlichung in Bezug auf die Standplatzgebühr sollen die Worte „pro Markttag“ eingefügt werden.

Beschluss 1

In § 2 Abs. 2 der Wochenmarktgebührensatzung wird der Betrag auf 2 €/lfdm erhöht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 9

Beschluss 2

Der Gemeinderat stimmt der vorgeschlagenen Wochenmarktsatzung einschließlich der Wochenmarktgebührensatzung sowie der Aufhebung der bisherigen Wochenmarktordnung zu.

Die in der Anlage beigefügten Satzungen mit der beschlossenen Änderung sind Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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4. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Einkaufsmarkt Seefeld"; Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.10.2020 ö 4

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.02.2020 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Einkaufsmarkt Seefeld“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen. 

Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung des Einkaufsmarktes in der Hauptstraße in Seefeld. Neben der erweiterten Einzelhandelsnutzung sollen auch die hierfür benötigten Stellplatz- und Verkehrsflächen, die vorhandenen Einrichtungen im alten Rathausgebäude (vorwiegend Büronutzung) sowie untergeordnet Wohnnutzungen im Obergeschoss des geplanten Anbaus planungsrechtlich gesichert werden.

In der Sitzung des Gemeinderates am 06.10.2020 wurden die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen geprüft und abgewogen. Da infolge der vorgebrachten Anregungen und Hinweise lediglich redaktionelle Anpassungen und Klarstellungen erfolgten, war keine erneute Auslegung oder Behördenbeteiligung erforderlich.

Nach Abschluss des Durchführungsvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan kann der Satzungsbeschluss gefasst und das Verfahren somit abgeschlossen werden. 

Beschluss

1.         Der Gemeinderat beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Einkaufsmarkt Seefeld“, in der Fassung vom 06.10.2020 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung inkl. Anlagen sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan, jeweils in der Fassung vom 06.10.2020, werden als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gebilligt.

2.         Der Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Einkaufsmarkt Seefeld“ ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Bauantrag zur Erweiterung und zum Umbau eines Einkaufsmarktes mit Parkgarage und drei Wohnungen; Bauort: Fl.Nr.223/2 u.a., Hauptstraße 40-42 in Seefeld; Bauantrag-Nr.57/2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.10.2020 ö Beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Baugrundstück:

  • Fl.Nrn. 223/2, 222, 222/3, 221, 221/3, jeweils Gemarkung Oberalting-Seefeld

Planungsrechtliche Grundlage:

  • Vorhabenbezogener B-Plan (Satzungsbeschluss in TOP 4 voran)

Baubeschreibung:

  • Identisch zu den Festsetzungen des vorhergehend behandelten vorhabenbezogenen Bebauungsplans.
  • Aufgrund des Umfangs des Bauvorhabens wird ausschließlich auf den vorhabenbezogenen B-Plan und die Eingabepläne in der Anlage verwiesen. Eine Baubeschreibung sprengt den vorgegebenen Rahmen einer Beschlussvorlage. Sollten sich nach dem identischen Beschluss des vorhabenbezogenen B-Plans noch Fragen zur Genehmigungsplanung ergeben, werden diese in mündlichem Vortrag durch die Verwaltung beantwortet.

Baurechtliche Beurteilung:

  • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan und ein Durchführungsvertrag sind rechtsverbindlich durch den Gemeinderat im Vorgang zu diesem TOP beschlossen worden. 
  • Der Erwerber stellt nunmehr auf dieser Grundlage einen Bauantrag zur Verwirklichung des Vorhabens.
  • Bauantrag und vorhabenbezogener B-Plan wurden in Abstimmung zueinander entwickelt. Der Bauantrag hält alle Festsetzungen des vorhabenbezogenen B-Plans und alle Vorgaben des Vorhaben- und Erschließungsplanes zum vorhabenbezogenen B-Plan ein.
  • Keine Genehmigungsfreistellung nach Art. 58 Bayerische Bauordnung (BayBO), weil es sich um einen Sonderbau nach Art. 2 Abs.4 Nr.4 BayBO handelt; der gegenständliche Einkaufsmarkt hat eine Ladenfläche von mehr als 800 m² 

Anlagen:

  • Eingabepläne

Sitzungsverlauf

Die Verwaltung erläutert, dass es sich bei dem zum Beschluss vorgelegten Bauantrag, um die erste Eingabeplanung handelt. Bei größeren Bauprojekten ist es durchaus üblich, dass im Laufe des Baufortschritts weitere Anpassungen über Tekturen erfolgen.

Die Verwaltung empfiehlt einen positiven Beschluss, um in das langwierige Genehmigungsverfahren einzusteigen. Es handelt sich um einen Sonderbau, bei dem vom Landratsamt eine umfassende Prüfung sämtlicher Festsetzungen des Bebauungsplans und der technischen Vorschriften der Bayerischen Bauordnung erfolgt. 

Eine weitere Verzögerung würde für den Antragsteller die Gefahr von Konventionalstrafen mit sich bringen.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 29.09.2020 wird gem. § 30 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Verkehrsberuhigter Bereich zwischen Seniorenstift Pilsensee und NSH Seefeld / Schule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.10.2020 ö Beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Bereits in der Bauausschusssitzung vom 21.04.2020 wurde von Herrn Walliczek eine Verwirklichung eines offenen Quartiers für Senioren im Zusammenhang mit dem Bau des Seniorenstifts vorgestellt. Um einen Begegnungsort für Jung und Alt zu schaffen, soll die Idee eines verkehrsberuhigten Bereichs entlang des Seniorenheims realisiert werden. Dieser soll als Verbindung zwischen dem Seniorenheim, der Nachbarschaftshilfe und der Schule dienen.

Anders als im Beschlussvorschlag vom 06.10. ausgeführt, muss das Niveau der Gehwege auf das Niveau der Fahrbahn abgesenkt werden, da die Anschlusshöhen für das Seniorenstift ansonsten nicht umgesetzt werden könnten und der Zugang da nicht mehr barrierefrei möglich wäre. Die vorliegende Planung bezieht sich auf einen rd. 62 m langen Abschnitt der Anton-Ettmayr-Straße, schräg beginnend am Ende der Parkplätze um den Eingangsbereich der Nachbarschaftshilfe mit aufzunehmen. Enden soll der verkehrsberuhigte Bereich nach der geplanten zweiten Zufahrt des Seniorenstift Pilsensee. Durch sich verjüngende Pflasterflächen soll dem Verkehr der Übergang in die Verkehrsberuhigung signalisiert werden. Gekennzeichnet wird dieser zudem mit den entsprechenden Verkehrszeichen. Der Fahrbahn- und Gehwegbereich soll mit einer Rinne bzw. Zeile optisch und taktil abgetrennt werden, damit sich auch sehbehinderte Menschen entsprechend zurechtfinden. Es müssen im verkehrsberuhigten Bereich Parkflächen ausgewiesen werden, da das Parken außerhalb gekennzeichneter Flächen nicht erlaubt ist. Es sind ein PKW- Stellplatz sowie 10-12 Fahrradabstellplätze geplant.

Da die Straße in diesem Bereich auf Grund der Kanal- und Wasserleitungsbaumaßnahme sowieso wieder herzustellen ist, ergeben sich für die Umgestaltung „nur“ Mehrkosten. Diese belaufen sich auf geschätzte 20.000,- € für den Straßenbau zuzüglich Anpassungskosten (Bereich Schulgelände) von geschätzten 9.000,- €, zusammen also rd. 29.000,- € (brutto).

Eine Erweiterung des Verkehrsberuhigten Bereiches in Richtung Ulrich-Haid-Straße scheidet auf Grund der Parkplätze gegenüber der Nachbarschaftshilfe aus, da diese Anzahl und Anordnung von Parkplätzen den Grundsätzen eines Verkehrsberuhigten Bereiches widersprechen. Eine Ausweitung in Richtung Kreuzung Anton-Ettmayr-Straße/Schulweg (Länge ca. 37 m) sowie die Integration des Schulwegs sind aus Sicht der Verwaltung denkbar. Da hier jedoch keine bzw. nur geringe Sowieso-Kosten anfallen, liegen die Kosten für diesen Abschnitt deutlich höher. Für den Teil Anton-Ettmayr-Straße schätzt die Verwaltung Kosten in Höhe von ca. 55.000,- € (brutto), für den Teil Schulweg Kosten in Höhe von ca. 10.000,- € (brutto).  

„Verkehrsberuhigter Bereich“ oder „Shared Space“?

„Shared Space“ verfolgt ursprünglich den Anspruch, in Bezug auf die Interaktionen zwischen Fahrzeugführern und Fußgängern auf der Fahrbahn weitestgehend auf eine Verkehrsregelung zu verzichten. (Ein solcher Ansatz ist jedoch mit dem derzeit geltenden deutschen Verkehrsrecht nicht vereinbar.)
 
Der Verzicht auf Beschilderungen und Markierungen ist aber keine Bedingung für die Einstufung als „Shared Space“: Auch Varianten mit Schildern, die Geschwindigkeiten reduzieren bzw. zusätzlich dem Fußverkehr Vortritts-, Betretungs- und Verweilrechte für die ganze Verkehrsfläche geben, zählen dazu. Verkehrsberuhigte Bereiche und Begegnungszonen sind also keine Alternativen zu Shared Space, sondern mögliche Ausführungsvarianten.

Die Anordnung von Zeichen 325/326 StVO („Verkehrsberuhigter Bereich“ oder „Spielstraße“) beinhaltet, dass Fußgänger die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen dürfen, Kinderspiele überall erlaubt sind und Fahrzeugführer mit Schrittgeschwindigkeit fahren, Fußgänger nicht behindern und wenn nötig halten müssen.

Ein Verkehrsberuhigter Bereich ist also die verkehrsrechtskonforme Ausführung eines Shared Space.

Da die bisherigen Diskussionen im Gemeinderat am 06.10. und im Haupt- und Finanzausschuss am 20.10.2020 eine positive Resonanz haben erkennen lassen, schlägt die Verwaltung vor, der Umgestaltung der Anton-Ettmayr-Straße im Teilbereich Seniorenstift Pilsensee für Mehrkosten in Höhe von ca. 29.000,- € zuzustimmen. 

Die erforderlichen Mittel können über die nicht in Anspruch genommenen Haushaltsmittel der Haushaltsstelle 6302.95016 (Ausbau Hirtenweg/Unterfeldweg) gedeckt werden.

Sitzungsverlauf

Der Begriff Shared Space, bzw. verkehrsberuhigter Bereich wird erläutert. Alle Verkehrsteilnehmer sind gleichberechtigt und die Geschwindigkeit ist auf Schrittgeschwindigkeit zu reduzieren. Durch entsprechende Zusatzbeschilderung soll auf die einzuhaltende Schrittgeschwindigkeit hingewiesen werden. Es soll ebenes, glattes Pflastermaterial verwendet werden, das nur eine geringe Geräuschentwicklung hervorruft. Nach Rücksprache mit dem Rettungsdienst dienen die Anton-Ettmayr-Straße und die Ulrich-Haid-Straße nicht als direkte Verbindung zum Krankenhaus. Die Straßen werden nur bei direkter Anforderung in diesen Bereichen befahren.
Die Verwaltung wird gebeten die Kosten mit und ohne verkehrsberuhigten Bereich darzustellen.
Die Gegenüberstellung der Kosten wird ermittelt und dem Gremium zugeleitet.  

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Umgestaltung der Anton-Ettmayr-Straße im Teilbereich Seniorenstift Pilsensee und den damit verbundenen Mehrkosten in Höhe von ca. 29.000,- € zu.  Die erforderlichen Mittel werden über die nicht in Anspruch genommenen Haushaltsmittel der Haushaltsstelle 6302.95016 (Ausbau Hirtenweg/Unterfeldweg) gedeckt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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7. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Herrsching und Weßling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.10.2020 ö 7

Sach- und Rechtslage

1.         Gemeinde Herrsching: Vorhabenbezogener Bebauungsplan sowie FNP-Änderung im Bereich des Grundstücks Flur Nr. 462, Herrschinger Straße 51, Gemarkung Breitbrunn 

Der Gemeinderat der Gemeinde Herrsching hat in seiner Sitzung am 21.10.2019 beschlossen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für den Bereich des Grundstücks Flur Nr. 462 der Gemarkung Breitbrunn (Herrschinger Straße 51) aufzustellen. Zudem wurde in der Sitzung am 06.11.2019 die Durchführung der hierfür erforderlichen Flächennutzungsplanänderung im Parallelverfahren beschlossen. 

Mit der Planung soll auf dem ursprünglich als Obstbaubetrieb genehmigten, landwirtschaftlichen Anwesen Herrschinger Straße 51 in Breitbrunn ein selbständiger Zweigbetrieb des Garten- und Landschaftsbaubetriebs des Vorhabenträgers etabliert werden. In Ergänzung der branchentypischen Dienstleistungen soll ferner für Mitarbeiter, Gäste und Seminarteilnehmer ein besonderer, gärtnerisch gestalteter Erholungsraum mit Ferienhütten im Sinne einer erlebbaren Landwirtschaft angelegt werden. Zugleich soll die Bestandsbebauung gesichert werden.  

Mit Schreiben vom 29.09.2020 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. 

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen oder Bedenken zur Planung vorzubringen. 

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Rathaus / Ämter & Verwaltungen / Bauamt/Liegenschaften / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.


2.         Gemeinde Weßling: 14. Änderung des Flächennutzungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage südlich Weßlinger Straße“

Der Gemeinderat der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 10.12.2019 beschlossen, die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage südlich Weßlinger Straße“ im Bereich der Flur Nr. 985 der Gemarkung Oberpfaffenhofen durchzuführen. 

Ziel der FNP-Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf einer ehemaligen Kiesabbaufläche zwischen Weßling und Unterbrunn (Grundstück Flur Nr. 985, Gemarkung Oberpfaffenhofen), die derzeit landwirtschaftlich genutzt wird. Ein nachfolgender Bebauungsplan befindet sich ebenfalls in Aufstellung. 

Mit Schreiben vom 13.10.2020 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung analog zur bereits erfolgten Stellungnahme zum frühzeitigen Beteiligungsverfahren sowie zum nachfolgenden Bebauungsplan (siehe GR-Beschluss vom 04.02.2020) keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen. 

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-wessling.de) unter Rathaus & Verwaltung / Bekanntmachungen / Bauamt eingesehen werden.

Beschluss

1.         Gemeinde Herrsching: Vorhabenbezogener Bebauungsplan sowie FNP-Änderung im Bereich des Grundstücks Flur Nr. 462, Herrschinger Straße 51, Gemarkung Breitbrunn 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Grundstücks Flur Nr. 461, Herrschinger Straße 51, Gemarkung Breitbrunn wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.


2.         Gemeinde Weßling: 14. Änderung des Flächennutzungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage südlich Weßlinger Straße“

Die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes „Photovoltaik-Freiflächenanlage südlich Weßlinger Straße“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Bereitstellung von Mitteln zur Anschaffung von Lüftungsgeräten in den Schulen, Hort und Kindergärten zur Verminderung von zu hohen Aerosolkonzentrationen in Bezug auf Corona

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.10.2020 ö Beschließend 8

Sach- und Rechtslage

In Bezug auf Corona und die Verbreitung von Aerosolen wird die häufige Durchlüftung von Klassenzimmern und Aufenthaltsräumen empfohlen. Um trotz häufiger Lüftung eine angenehme Raumtemperatur in den betroffenen Räumen zu gewährleisten werden verschiedene Systeme angeboten. Zum einen Systeme mit Luftdesinfektion in Kombination mit CO2 Ampel, zum anderen Luftfilteranlagen. In Absprache mit der Schulleitung prüft die Verwaltung derzeit was für Systeme geeignet und schnell einsetzbar sind.  Des Weiteren läuft eine Anfrage bei der Regierung von Oberbayern  nach  möglichen Fördergeldern.
Auszustatten mit entsprechenden Geräten wären die Klassenzimmer, Aula, Lehrerzimmer  der Schulen, Aufenthaltsräume im Hort und Gruppenräume in den Kindergärten. Nach derzeit vorliegenden Angeboten  zeichnet sich ein Kostenrahmen von ca. 200.000 € ab.
Um gegebenenfalls schnell handlungsfähig zu sein bittet die Verwaltung um Freigabe der Mittel zur Beschaffung von entsprechenden Geräten.
Vorab wird die Verwaltung jedoch   Informationen über die tatsächliche Wirkung und Alternativen einholen. Die Leitungen der Schule und Kindergärten  sind in die Überlegungen mit eingebunden. Sollte sich die Anschaffung derartiger Geräte als nicht sinnvoll erweisen, entfällt die erforderliche Bereitstellung von Mitteln.

Sitzungsverlauf

Ein Erwerb von CO2 Ampeln wird befürwortet.
In Bezug auf Luftreinigungsgeräte soll die Aufstellung im Raum geprüft werden. Auch soll eine Mietoption geprüft werden. 

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9. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.10.2020 ö 9

Sach- und Rechtslage

Die Bürger sollen darauf hingewiesen werden, dass die Garagennutzung zweckgebunden für die Unterstellung von Fahrzeugen dient. Es stehen auch zunehmend Wohnmobile und Anhänger auf öffentlichen Flächen. In den Baugenehmigungen ausgewiesene Flächen für Stellplätze sollen auch entsprechend hergestellt und genutzt werden.

Es soll geprüft werden, ob Haltverbotszonen in der Mühlbachstraße erweitert werden können. Es soll weiterhin geprüft werden, ob der Parkbereich vor der Schlossapotheke erweitert werden kann.

Der Fußweg zwischen dem unteren Kurvenbereich im Meilinger Weg und der Mühlbachstraße sollte asphaltiert werden. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich teilweise um Privatgrund handelt.

Datenstand vom 17.10.2022 10:25 Uhr