Datum: 24.11.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Pfarrsaal "Haus Peter und Paul"
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:45 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls vom 27.10.2020
2 Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO
3 Luftreinigungsgeräte und CO2 Melder für Schulen; Gegenüberstellung und Kostenermittlung
4 16. Änderung des Flächennutzungsplanes (Badeplatz am Wörthsee); Abwägungs- und Feststellungsbeschluss
5 Bebauungsplan "Badeplatz am Wörthsee"; Abwägungs- und erneuter Auslegungsbeschluss
6 Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Herrsching und Weßling
7 Sonstiges

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1. Genehmigung des Protokolls vom 27.10.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.11.2020 ö 1

Sach- und Rechtslage

Das Protokoll vom 27.10.2020 wird einstimmig genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.11.2020 ö 2

Sach- und Rechtslage

Sitzung vom 15.09.2020

TOP 1: Beauftragung eines externen Datenschutz- und Informationssicherheitsbeauftragten

Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, der Firma insidas das Mandat des Datenschutz- und Informations-sicherheitsbeauftragten für ein jährliches Entgelt i.H.v. rd. 10.000 € (brutto) zu erteilen und die erforderlichen einmaligen Arbeiten mit einer Auftragssumme i.H.v. rd. 30.000 € (brutto) zu beauftragen.

Abstimmung: 18:1


TOP 2:  Skateranlage am Oberfeld; Freigabe der erforderlichen Mitttel zur Durchführung der Ausschreibungen; Diskussion zur Herstellung der Gesamtmaßnahme mit den Bereichen Landjugend und Bolzplatz

Beschluss:
  1. Das Gremium stimmt der Ausschreibung der Asphaltarbeiten und der Skater Elemente zu. Die Kostenschätzung beträgt ca. 110.000 €.
  2. Das Gremium stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zur Fertigstellung des gesamten vorderen Bereiches mit einer Kostenschätzung von 45.000 € zu.

Abstimmung: 19:0


TOP 3: Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Riedfeld II; Bauort: Fl.Nr. 919/124, Oskar-Maria-Graf -Str. 24 in Seefeld; Bauantrag: 48/2020

Beschluss:
Der Antrag auf isolierte Befreiung nach § 31 Abs.1 BauGB in Verbindung mit Art. 57 Abs.1, Nr.6 g BayBO von der Festsetzung 2c des Bebauungsplans „Riedfeld II“ in Seefeld für den Bau eines Swimmingpools (GR 28,16m²) und eines dazugehörigen Whirlpools (GR 2,40m²) wird befürwortet

Abstimmung: 19:0




TOP 4: Eisenpark "Status quo"

Beschluss:
Der Verlagerung des Pavillons wird zugstimmt. Der Standort soll mit den umliegenden Nutzern TSV Oberalting, TC Oberalting und der Feuerwehr abgestimmt werden.

Abstimmung: 19:0


Sitzung vom 06.10.2020

TOP 2:  Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag für die Erschließungsanlage 
  Wörthseestraße; Antrag auf Stundung

Beschluss:
Dem Antrag auf Stundung der Vorausleistung für die erstmalige Erschließung der Wörthseestraße, Flurstück … und … Gem. Hechendorf gemäß Bescheid vom 15.04.2020 in Höhe von 38.560,46 € wird stattgegeben

Abstimmung: 20:0

Sitzungsverlauf

Zur Kenntnis genommen

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3. Luftreinigungsgeräte und CO2 Melder für Schulen; Gegenüberstellung und Kostenermittlung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.11.2020 ö Beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Wie in der Sitzung des Gemeinderates vom 27.10.2020 besprochen, wurden seitens der Verwaltung Vergleiche von Luftreingungsgeräten eingeholt.
Bei Raumgrößen von ca. 73 m² und 225 m³ Volumen erfüllt das Gerät IQAir Health Pro 100 NE alle Voraussetzungen und ist das leiseste Gerät mit 6 Schaltstufen von 22 dB bis 57 dB. 
Das Gerät wird im Raum aufgestellt und über ein Netzkabel 220-240 V angeschlossen.
Das Gerät zeigt erforderliche Filterwechsel an. Je nach Nutzung sollte der Vorfilter (ca. 70 €) alle 12 bis 18 Monate gewechselt werden, der Hepa-Filter (ca. 155 €) alle 36-48 Monate. 
Für die Ausstattung von 25 Räumen sind Investitionskosten von ca. 26.400 € erforderlich (incl. Versand).
Nach Rücksprache mit der Direktorin Frau Otto sind an den umliegenden Schulen keine Vergleichs- oder Erfahrungswerte vorhanden.

Aufgrund der Vergleiche von Geräten und Herstellern empfiehlt die Verwaltung die Anschaffung des vorgestellten Gerätes, das alle Anforderungen an die Luftreinigung erfüllt. 
Der Antrag für Fördermittel wurde bei der Regierung von Oberbayern gestellt. Es stehen max. 3.500 €/Klassenzimmer zur Verfügung.

Das Gerät zur Luftreinigung ersetzt nicht das regelmäßige Lüften der Räume. Seitens der Regierung von Oberbayern werden CO2 Messgeräte gefördert. Auch hier liegen lt. Schulleitung keine Erfahrungswerte für Geräte vor. Bei Fördermitteln mit 7,27 €/Schüler können ohne weitere Zuzahlung Geräte bis zu 80 € erworben werden. In dem Kostenrahmen können einfache, aber funktionelle Geräte über das Internet erworben werden.
Z.B. der KKmoon-Kohlendioxid-Detektor für ca. 80 €/Gerät.

Bei Zustimmung zu den beantragten Fördergeldern sind alle Kosten gedeckt und keine zusätzlichen Mittel aus dem Haushalt erforderlich.
 

Sitzungsverlauf

Die Anschaffung von Luftreinigungsgeräten wird kontrovers diskutiert. 
Es wird beantragt, bei Ablehnung des Beschlussvorschlags (Satz 1) zumindest 4 Geräte unterschiedlicher Anbieter zur Probe zu beschaffen.

Beschluss 1

Das Gremium stimmt der Beschaffung von 25 Luftreinigungsgeräten der Fa. IQAir Health 100 NE  mit einem Kostenrahmen in Höhe von 26.400 € zu.
Das Gremium stimmt der Beschaffung von 25 Stück CO2 Messgeräten mit einem Kostenrahmen in Höhe von 2.000 € zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 14

Beschluss 2

Die Verwaltung wird beauftragt, 4 verschiedene Geräte zur Probe zu beschaffen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 4

Beschluss 3

Das Gremium stimmt der Beschaffung von CO2 Messgeräten zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. 16. Änderung des Flächennutzungsplanes (Badeplatz am Wörthsee); Abwägungs- und Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.11.2020 ö 4

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.03.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Badeplatz am Wörthsee“ sowie die Durchführung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren beschlossen.

Ziel der Bauleitplanung ist die planungsrechtliche Sicherung der bestehenden Freizeitnutzungen sowie des baulichen Bestandes (Vereinsgebäude des Schwimmclubs Wasserfreunde München von 1912 e.V.) auf den Grundstücken Flur Nr. 470/18, 470/93 und 468/17 der Gemarkung Hechendorf. Hierfür ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes inkl. paralleler Flächennutzungsplanänderung erforderlich.

Der Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde in der Sitzung am 15.09.2020 gebilligt. Die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 02.10.2020 bis zum 02.11.2020 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 24.09.2020 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 02.11.2020 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB). 

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Feststellungsbeschluss zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst und die Flächennutzungsplanänderung zur Genehmigung beim Landratsamt eingereicht werden.

Beschluss

1.        Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 24.11.2020). Die Abwägung vom 24.11.2020 ist Bestandteil des Beschlusses.

2.        Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.        Der Gemeinderat stellt die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht, in der Fassung vom 24.11.2020 fest.

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung der 16. Änderung des Flächennutzungs-planes beim Landratsamt Starnberg einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Bebauungsplan "Badeplatz am Wörthsee"; Abwägungs- und erneuter Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.11.2020 ö 5

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.03.2018 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Badeplatz am Wörthsee“ sowie die Durchführung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren beschlossen.

Ziel der Bauleitplanung ist die planungsrechtliche Sicherung der bestehenden Freizeitnutzungen sowie des baulichen Bestandes (Vereinsgebäude des Schwimmclubs Wasserfreunde München von 1912 e.V.) auf den Grundstücken Flur Nr. 470/18, 470/93 und 468/17 der Gemarkung Hechendorf. Hierfür ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes inkl. paralleler Flächennutzungsplanänderung erforderlich.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde in der Sitzung am 15.09.2020 gebilligt. Die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 02.10.2020 bis zum 02.11.2020 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 24.09.2020 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 02.11.2020 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB). 

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Aufgrund erforderlicher Änderungen des Bebauungsplanentwurfes ist der Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut auszulegen und es sind erneut die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen. 

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB kann bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können und die Auslegungsdauer sowie die Frist für Stellungnahmen verkürzt werden kann. Die Verwaltung schlägt vor, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. 

Die geänderten bzw. ergänzten Teile im überarbeiteten Bebauungsplanentwurf i.d.F. vom 24.11.2020 sind entsprechend farblich markiert.

Beschluss

1.         Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 24.11.2020). Die Abwägung vom 24.11.2020 ist Bestandteil des Beschlusses. 

2.         Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.         Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Badeplatz am Wörthsee“ mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 24.11.2020, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht.

4.         Aufgrund der unter 1. beschlossenen Änderungen ist der Bebauungsplanentwurf erneut auszulegen. Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen und mit verkürzter Auslegungsdauer bzw. verkürzter Frist für die Stellungnahmen, durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Herrsching und Weßling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.11.2020 ö 6

Sach- und Rechtslage

1.         Gemeinde Herrsching: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 10a ASTO 

Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat in seiner Sitzung am 11.11.2019 einem Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke Flur Nrn. 290/3, 290/28, 407/2, 408/1, 408/2, 409/1, 409/2 und 413/2 der Gemarkung Herrsching zwischen Arzberger-, Gewerbe- und Heinestraße zugestimmt. 

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Gewerbecampus mit modernen Arbeitsplätzen für innovative Unternehmen. Hierzu sollen mehrere 3-geschossige Gebäuderiegel errichtet werden, die einheitlich gestaltet und durch hochwertige öffentliche Bereiche miteinander verbunden werden.  

Mit Schreiben vom 05.11.2020 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. 

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen oder Bedenken zur Planung vorzubringen. 

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Rathaus / Ämter & Verwaltungen / Bauamt/Liegenschaften / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.


2.         Gemeinde Weßling: Bebauungsplan „Schul- und Sportanlagen Weßling“

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 10.09.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schul- und Sportanlagen Weßling“ im Bereich der Grundstücke Flur Nrn. 577 und 69 sowie Teilflächen der Grundstücke Flur Nrn. 679/12, 679/13, 679/18 und 985, jeweils Gemarkung Weßling, beschlossen. 

Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Grundschule mit Sport- und Außenanlagen am südwestlichen Ortsrand von Weßling. 

Mit Schreiben vom 02.11.2020 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung analog zur bereits erfolgten Stellungnahme zum frühzeitigen Beteiligungsverfahren sowie zum nachfolgenden Bebauungsplan (siehe GR-Beschluss vom 04.02.2020) keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen. 

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-wessling.de) unter Rathaus & Verwaltung / Bekanntmachungen / Bauamt eingesehen werden.


3.         Bebauungsplan „PV-Freiflächenanlage südlich Weßlinger Straße“ 

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 12.11.2019 beschlossen, den Bebauungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage südlich Weßlinger Straße“ aufzustellen. 

Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf einer bislang landwirtschaftlich genutzten und von Kiesabbau umgebenen Fläche zwischen Weßling und Unterbrunn (Grundstück Flur Nr. 985, Gemarkung Oberpfaffenhofen).

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat am 08.09.2020 den Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt und die Durchführung der öffentlichen Auslegung sowie der erneuten Behördenbeteiligung beschlossen. 

Mit Schreiben vom 10.11.2020 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.

Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-wessling.de) unter Rathaus & Verwaltung / Bekanntmachungen / Bauamt eingesehen werden.

Beschluss

1.         Gemeinde Herrsching: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 10a ASTO 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 10a ASTO wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.


2.         Gemeinde Weßling: Bebauungsplan „Schul- und Sportanlagen Weßling“

Der Bebauungsplan „Schul- und Sportanlagen Weßling“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.


3.         Gemeinde Weßling: Bebauungsplan „PV-Freiflächenanlage südlich Weßlinger Straße“

Der Bebauungsplan „PV-Freiflächenanlage südlich Weßlinger Straße“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.11.2020 ö 7

Sach- und Rechtslage

Die Bereiche Gemeindeverwaltung am Technologiepark und Jugendhaus wurden mit dem Bayern WLAN ausgestattet. Es wird empfohlen freies WLAN an weiteren Orten wie z.B. Bahnhof, Marienplatz und Altes Rathaus einzurichten.

Nach den Tests von Luftreinigungsanlagen soll in der kommenden Sitzung nochmals über die Ausstattung der Klassenzimmer beraten werden.

Bei einem Ortstermin mit einem Vertreter der Bahn wurde die Errichtung eines Holzzaunes als Abgrenzung zu dem Gleiskörper im Bereich Dammweg besprochen. Die Verwaltung soll hierzu eine Skizze anfertigen.

Eine rechtswidrig errichtete Aussichtsplattform am östlichen Pilsenseeufer im FFH-Gebiet wird beseitigt. Das Landratsamt hat hierfür eine Beseitigungsanordnung an den Verursacher ausgestellt.

Die Bürgerinformation als Videoaufzeichnung wird gelobt und allgemein gut angenommen.

Datenstand vom 17.10.2022 10:27 Uhr