Datum: 27.10.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Pfarrsaal "Haus Peter und Paul"
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:45 Uhr bis 19:13 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls vom 06.10.2020
2 Bauantrag zur Errichtung von 25 Stellplätzen; Bauort: Fl.Nr.103 und 104, Nähe Dorfstraße in Meiling; Bauantrag-Nr.52/2020
3 Bauantrag zur Änderung des bereits genehmigten Neubaus einer Garage und eines Gartenpavillions; Bauort: Fl.Nr.872/12, Graf-Toerring-Str. 32 in Seefeld; Bauantrag-Nr.51/2020
4 Bauantrag für einen Dachgeschossausbau und zur Errichtung einer Einliegerwohnung; Bauort: Fl.Nr.95, Weg an der Breiten 4, in Hechendorf; Bauantrag-Nr.54/2020
5 Bauantrag "Errichtung einer Wohncontaineranlage für Asylsuchende" in Seefeld OT Hechendorf, Keltenweg 5; Bauantrag Nr. 56/2020 Erneute Antragstellung nach Ablauf der zeitlich befristeten Genehmigung
6 Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage; Bauort Fl.Nr. 261/1, Hartstraße 4, Oberalting-Seefeld; Bauantrag Nr. 55/2020
7 Sonstiges

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1. Genehmigung des Protokolls vom 06.10.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 27.10.2020 ö 1
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2. Bauantrag zur Errichtung von 25 Stellplätzen; Bauort: Fl.Nr.103 und 104, Nähe Dorfstraße in Meiling; Bauantrag-Nr.52/2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 27.10.2020 ö Beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Baugrundstück:

  • Fl.Nr.103 und 104, nördlicher Ortseingang in Meiling

Planungsrechtliche Grundlagen:

  • Darstellung im Flächennutzungsplan: „P“(Parkplatz) ruhender Verkehr
  • § 35 Abs.2 BauGB, sonstiges Bauvorhaben im Außenbereich

Beschreibung des Bauvorhabens:

  • Errichtung von 25 Stellplätzen und einer Zufahrt
  • Grundfläche 39,00 m x 18,00 m zzgl. Zufahrt 17,00 m x 4,00 m
  • die Stellplätze werden aufgekiest, Regenwasser versickert
  • die Höhe des Geländes bleibt unverändert
  • eine Eingrünung ist vorgesehen

Baurechtliche Beurteilung:

  • Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Starnberg wurde der Flächennutzungsplan angepasst. Eine Genehmigung auf Grundlage § 35 Abs.2 BauGB als sonstiges Bauvorhaben im Außenbereich wurde in Aussicht gestellt, insofern öffentliche Belange aus § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt sind.
  • Es handelt sich um eine bauliche Anlage von untergeordnetem Gewicht für den Außenbereich.
  • Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplans und des zu fertigenden Umweltberichtes konnte eine relevante Beeinträchtigung von Umweltbelangen ausgeschlossen werden.
  • Ziel der Änderung des Flächennutzungsplans war es, eine ausreichende Zahl von Stellplätzen für den Gasthof mit Landhotel „Sepperlwirt“ im Ortsteil Meiling dauerhaft zu sichern- zur Entlastung der Anwohner und zu Erhöhung der Verkehrssicherheit der Ortsverbindungsstraße in Richtung Auing.

Anlagen:

  • Auszug Flächennutzungsplan
  • Umweltbericht
  • Eingabeplanung

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 05.08.2020 wird nach § 35 BauGB befürwortet.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 05.08.2020 wird nach § 35 BauGB befürwortet.

Es ergeht der Hinweis an den Bauwerber, dass auf dem Parkplatz eine Beleuchtung vorgesehen werden soll. Die Installation einer s olarbetriebenen Beleuchtung wird angeregt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Bauantrag zur Änderung des bereits genehmigten Neubaus einer Garage und eines Gartenpavillions; Bauort: Fl.Nr.872/12, Graf-Toerring-Str. 32 in Seefeld; Bauantrag-Nr.51/2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 27.10.2020 ö Beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Der TOP wird abgesetzt.

Beschlussvorschlag

-keiner-

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4. Bauantrag für einen Dachgeschossausbau und zur Errichtung einer Einliegerwohnung; Bauort: Fl.Nr.95, Weg an der Breiten 4, in Hechendorf; Bauantrag-Nr.54/2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 27.10.2020 ö Beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Baugrundstück:

  • Fl.Nr.95 Gemarkung Hechendorf
  • 986 m²
  • derzeit bebaut mit einem Einfamilienhaus

Planungsrechtliche Grundlage:

  • § 34 BauGB

Beschreibung des Vorhabens:

  • Dachgeschossausbau mit einer Gaube (Südosten, straßenseitig) und einem Quergiebel (Nordwesten zum Nachbargrundstück)
  • neue Wandhöhe im Südosten 6,38 m, im Nordwesten 4,08 m;
  • die Gaube ohne eigenständige Wandhöhe in der Dachfläche liegend; der Quergiebel mit eigenständiger Wandhöhe 4,80 vor die Außenwand vorspringend, allerdings mit einer geringeren Breite als 1/3 der Gebäudebreite und damit untergeordnet
  • energetische Sanierung mittels 20 cm Unterdeckbahn-Dämmung; dadurch Erhöhung des Dachs um 0,20 cm
  • verschiedene Veränderungen der Fenster
  • Eibau eines Balkons straßenseitig im EG
  • Anbau einer Veranda im EG
  • Einbau einer Einliegerwohnung im UG
  • Erstellung von 3 zusätzlichen Stellplätzen

Baurechtliche Beurteilung:

  • Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein.
  • GRZ I von 0,20; GRZ II von 0,30
  • Wandhöhen von bis zu 6,80 m fügen sich nach Aussage des Landratsamtes in diesem Bereich problemlos ein. Festgestellt mit Schreiben des Landratsamtes vom 28.03.2018 (Az.: 40-B-2018-55-14) zur beantragten Bebauung des Grundstücks Fl.Nr.92/6.
  • Es entstehen zwei Wohneinheiten mit 60,96 m² Wohnfläche (hierfür 1,5 Stellplätze erforderlich, 2 Stellplätze nachgewiesen) und 175,67 m² Wohnfläche (hierfür 2 Stellplätze nachgewiesen).

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 21.09.2020 wird gem. §34 BauGB befürwortet.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 21.09.2020 wird gem. §34 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Bauantrag "Errichtung einer Wohncontaineranlage für Asylsuchende" in Seefeld OT Hechendorf, Keltenweg 5; Bauantrag Nr. 56/2020 Erneute Antragstellung nach Ablauf der zeitlich befristeten Genehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 27.10.2020 ö 5

Sach- und Rechtslage

Mit Datum vom 20.11.2015 wurde unter dem Aktenzeichen 40- B-2015-581-14 durch das Landratsamt Starnberg die Genehmigung zur Errichtung einer Containeranlage für Asylsuchende in Seefeld OT Hechendorf, Keltenweg 5 erteilt. Die Genehmigung der Tektur vom 06.04.2017 wurde unter dem AZ 40- B -2016 -642-14 erteilt.

Die Planungsrechtliche Grundlage für die Genehmigung beruhte auf § 246 Abs. 1, 9 BauGB. Ohne damals bestehenden Bebauungsplan wurde das Bauvorhaben als teilprivilegiert nach § 35 Abs. 4 Satz 1 BauGB eingestuft und die Genehmigung bis zum 31.12.2020 befristet erteilt.

Mit Aufstellung des Bebauungsplanes „Zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld -Teil 1“, der mit Datum vom 27.11.2017 Rechtskraft erlangte, konnten die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die unbefristete Genehmigung der Anlage geschaffen werden.

Der nunmehr vorliegende Bauantrag sieht eine unbefristete Genehmigung der unveränderten Wohncontaineranlage vor. Das Bauvorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplans ein. Da es sich um einen Sonderbau handelt, ist es im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren und nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren zu prüfen.

Die Auflagen aus den vorgenannten Genehmigungen und des Brandschutzgutachtens sind eingehalten und Bestandteil des Antrages.

Anlagen:

-Eingabepläne

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 15.10.2020 wird nach § 30 BauGB befürwortet.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 15.10.2020 wird nach § 30 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage; Bauort Fl.Nr. 261/1, Hartstraße 4, Oberalting-Seefeld; Bauantrag Nr. 55/2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 27.10.2020 ö Beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Baugrundstück:

  • Fl.Nr.261/2, Gem. Oberalting-Seefeld
  • Grundstücksgröße 789 m²

Planungsrechtliche Grundlagen:

  • B-Plan Ortsmitte – Teil Nord 3. Änderung, rechtsverbindlich seit   05.03.2005

Beschreibung des Vorhabens

  • Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage
  • Abmessungen: 14,51 m x 8,47 m
  • Bebauung UG, EG, DG
  • Wandhöhe max. 6,00 m
  • Firsthöhe 10,13 m
  • Symmetrisches Satteldach mit 43 °Dachneigung
  • Befreiungsanträge nach § 31 Abs.2 BauGB

  1. Befreiung von der Festsetzung 5.b „Dachdeckung“:
„es sind für die Dachdeckung ziegelrote Dachpfannen zu verwenden“
Es wird beantragt die Dachpfannen des Satteldaches Hauptgebäude in einem anderen Farbton (grau/anthrazit) auszubilden.
Begründung: in eine grau/anthrazitfarbene Dachhaut lassen sich PV-Module und/oder Solarmodule farblich homogener einarbeiten. Bezugsfälle Hartstraße Nr. 3-5

  1. Befreiung von der Festsetzung 5.b „es sind für Garagen nur symmetrische Satteldächer mit einer Dachneigung von 30 – 43 ° zulässig. 
Es wird beantragt das Dach der Garage als Flachdach mit extensiver Begrünung auszubilden.
Begründung: Das Dach der Garage als Satteldach auszubilden ist aufgrund der resultierenden Abstandsflächen nicht möglich. Durch die Ausbildung als Flachdach wird Bau-/ und Gebäudevolumen eingespart. Außerdem bietet das Flachdach mit extensiver Begrünung aus ökologischer Sicht Vorteile gegenüber einem Satteldach mit Dachpfannen. Bezugsfälle in der Hartstraße 3-5a und 11.

  1. Befreiung von der Festsetzung 5.b, die lichte Fläche von liegenden Dachflächenfenstern ohne Gaube darf 0,8m² nicht überschreiten.
Es wird beantragt die Dachflächenfenster in ihrer Dimension größer auszuführen.
Begründung: Bei der Gestaltung der Dachfläche wird auf auffallende Dachgauben und Zwerchgiebel verzichtet. Um die Räume des Dachgeschosses dennoch ausreichend zu belichten, sollen daher die Dachflächenfenster größer ausgeführt werden. Bezugsfälle in der Hartstraße 3-5.

Baurechtliche Beurteilung:


Dem Antrag auf Befreiung der Farbe für die Dachziegel kann stattgegeben werden, weil es sich um eine Gestaltungsvorschrift handelt, die nicht zu den Grundzügen der Planung gehört. In der Sitzung 02.06.2020 hat der Bauausschuss demselben Wunsch eines Bauwerbers für das Grundstück Franz-Kramer-Str.38a stattgegeben.

Dem Antrag auf Befreiung von der Festsetzung eines symmetrischen Satteldachs zugunsten eines begrünten Flachdachs kann stattgegeben werden, weil Bezugsfälle in der Nachbarschaft Hartstraße 3-5a (4 Garagen) vorliegen.

Dem Antrag auf Befreiung von der Größenbegrenzung der Dachflächenfenster von 0,80 m² kann aus rechtlichen Gründen nicht stattgegeben werden. Die in der Begründung angegebenen Bezugsfälle in der Nachbarschaft Hartstraße 3-5a, konnten bei einer Überprüfung der Genehmigungsunterlagen nicht bestätigt werden.

 Begründung: Bei der Gestaltung der Dachfläche wird auf auffallende Dachgauben und Zwerchgiebel verzichtet. Um die Räume des Dachgeschosses dennoch ausreichend zu belichten, sollen daher die Dachflächenfenster größer ausgeführt werden. Bezugsfälle in der Hartstraße 3-5. Die Voraussetzungen einer Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB liegen nicht vor. Die Grundzüge der Planung sind berührt. Zudem hat der Antragsteller die Möglichkeit mittels Gaube oder Quergiebel für eine ausreichende Belichtung zur Nutzung des Dachgeschosses zu sorgen. Der Bebauungsplan lässt dies zu.

Im Übrigen sind die Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten.


Anlagen:
  • Auszug B-Plan
  • Eingabepläne
  • Freiflächengestaltungsplan
  • Anträge auf Befreiung

Beschlussvorschlag

Das Bauvorhaben in der Fassung vom 08.10.2020 wird nach § 30 BauGB befürwortet.

Das Einvernehmen zu den Anträgen auf Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Festsetzungen aus 5b) 1. Änderung des Farbtones der Dachpfannen von der Vorgabe rot in grau/anthrazit, 2. der Dachform der Garage von 30-43° in Flachdach, extensiv begrünt, wird erteilt.

Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB hinsichtlich der Festsetzung 5b) zur Überschreitung der festgesetzten Größe der Dachflächenfenster von 0,80m² wird nicht erteilt.

Sitzungsverlauf

Der Gemeinderat vertritt die Ansicht, dass durch die Befreiung von Festsetzung 5 b) hinsichtlich der festgesetzten maximalen Dachfenstergröße von 0,80 m², die Grundzüge der Planung im Sinne von § 31 Abs.2 BauGB nicht berührt sind und die Befreiung darüber hinaus städtebaulich vertretbar ist. Aus städtebaulicher Sicht fällt eine Vergrößerung der Dachflächenfenster weniger störend ins Gewicht als eine nach dem Bebauungsplan zulässige Gaube oder ein Quergiebel.

Beschluss

Das Bauvorhaben in der Fassung vom 08.10.2020 wird nach § 30 BauGB befürwortet.

befürwortet:  ja  9 : 0

Das Einvernehmen zu den Anträgen auf Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Festsetzungen aus 5b) 1. Änderung des Farbtones der Dachpfannen von der Vorgabe rot in grau/anthrazit, 2. der Dachform der Garage von 30-43° in Flachdach, extensiv begrünt, wird erteilt.

befürwortet:  ja  9 : 0

Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB hinsichtlich der Festsetzung 5b) zur Überschreitung der festgesetzten Größe der Dachflächenfenster von 0,80m² wird nicht erteilt.

befürwortet:  ja  0 : 9 (Beschlussvorschlag somit abgelehnt)


-sodann neue Beschlussfassung in Ergänzung des Beschlussvorschlags:

Das Einvernehmen zum Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB hinsichtlich der Festsetzung 5b) zur Überschreitung der festgesetzten Größe der Dachflächenfenster von 0,80m² wird erteilt.

befürwortet:  ja  9 : 0

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 27.10.2020 ö 7
Datenstand vom 19.11.2020 12:35 Uhr