Datum: 24.11.2020
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Pfarrsaal "Haus Peter und Paul"
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:45 Uhr bis 19:42 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung des Protokolls der Bauausschusssitzung vom 27.10.2020
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | Sitzung des Bauausschusses | 24.11.2020 | ö | 1 |
2. Bauantrag zur Errichtung von drei Wohnmobilstellplätzen im Außenbereich; Bauort: Fl.Nr. 461, Nähe St 2070 in Hechendorf; Bauantrag-Nr.65/2020
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | Sitzung des Bauausschusses | 24.11.2020 | ö | Beschließend | 2 |
Sach- und Rechtslage
- Fl.Nr.461, Gemarkung Hechendorf
- § 35 Abs.1 BauGB
- Errichtung von drei Wohnmobilstellplätze
- Dazu Aufkiesung einer Stellplatzfläche neben der landwirtschaftlichen Halle
- Abmessungen: je Stellplatz 7,00 m x 2,30 m; Fläche insgesamt: 48,3 m²
- Abwasserentleerung über Campingplatz Dosch
- Verweildauer bis zu 24 Std.
- Es handelt sich nicht um ein verfahrensfreies Bauvorhaben nach Art. 57 BayBO, weil sich die Fläche im Außenbereich befindet gem. Art. 57 Abs.1 Nr.1b BayBO.
- Für das Vorhaben ist ein Bauantrag zu stellen.
- Genehmigungsgrundlage könnte § 35 Abs.1 BauGB sein, als sognannte von der Landwirtschaft mitgezogene Nutzung.
- Näheres kann erst im Bauantragsverfahren unter Beteiligung des Amts für Landwirtschaft und Forsten geklärt werden.
Beschlussvorschlag
Sitzungsverlauf
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
3. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 3 Wohneinheiten; Bauort: Fl.Nr. 820/16 und 820/17, Seefelder Straße 3-5 in Hechendorf; Bauantrag-Nr. 58/2020
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | Sitzung des Bauausschusses | 24.11.2020 | ö | Beschließend | 3 |
Sach- und Rechtslage
- Fl.Nrn.820/16 und 820/17 in Hechendorf
- § 34 BauGB
- Errichtung eines Wohnhauses mit drei Wohneinheiten.
- Abmessungen 16,00 x 10,00 Meter in einer Bebauung KG, EG, OG, D (2 Vollgeschosse)
- Nordseite: Wandhöhe 6,00 m, Firsthöhe 8,80 m
- Südseite: Wandhöhe 7,80 m wg. Hangverlauf; Firsthöhe 10,60 m
- Symmetrisches Satteldach mit 30 Grad Dachneigung und Ziegeldeckung
- Stellplätze: 2 Garagen (bereits bestehend) und 4 offene Stellplätze
- Das Baugrundstück ist nach § 34 BauGB als Innenbereich zu beurteilen. Es handelt sich um eine Baulücke von ca. 40 m am Ortsrand.
- Das Bauvorhaben fügt sich nicht nach § 34 BauGB ein. Auf dem Nachbargrundstück sind mit Bescheid des Landratsamtes vom 06.06.2000 (Az.: S0034/00) zwei Doppelhäuser in den Abmessungen 11,00 x 14,04 m mit einer Wandhöhe von maximal 6,50 m und einer Firsthöhe von 9,70 m genehmigt.
- Das OG wird beim Nachbargebäude mit einem Kniestock von ca. 1,40 m ausgebildet. Bei dem vorliegenden Antrag wird das OG komplett ausgebildet.
- Art. 71 Satz 1 BayBO sieht den Vorbescheid zur Beantwortung einzelner Fragen zum Bauvorhaben vor. Die Fragen sind wohlwollend auszulegen, müssen aber dem Bestimmtheitserfordernis genügen.
- Vorliegend stellt der Antragsteller jedoch keine Fragen. Eine Auslegung ist nicht möglich.
Beschlussvorschlag
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
4. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Doppelhauses; Bauort: Fl.Nr. 820/16 und 820/17, Seefelder Straße 3-5 in Hechendorf; Bauantrag-Nr. 67/2020
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | Sitzung des Bauausschusses | 24.11.2020 | ö | Beschließend | 4 |
Sach- und Rechtslage
Beschlussvorschlag
Sitzungsverlauf
5. Bauantrag zum Anbau einer zweiten Wohneinheit an ein Einfamilienhaus; Bauort: Fl.Nr. 65, Steig 1 in Hechendorf; Bauantrag-Nr. 66/2020
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | Sitzung des Bauausschusses | 24.11.2020 | ö | Beschließend | 5 |
Sach- und Rechtslage
- Fl.Nr.65, Hdf
- Größe 1.367 m²
- Derzeit mit einem zentrierten Einfamilienhaus auf dem Grundstück bebaut
- § 34 BauGB
- - WR (reines Wohngebiet)
- Abmessungen 8,00 m x 5,235 m bzw. 6,85 m, Bebauung EG, OG (2 Vollgeschosse)
- GR 47,76 m², GRZ mit Altbestand zusammen 0,11
- Wandhöhe 4,95m, Firsthöhe 6,21 m
- Symmetrisches Satteldach mit 30 Grad Dachneigung
- 2 Stellplätze werden errichtet; einer auf dem Baugrundstück, ein weiterer Stellplatz auf dem Nachbargrundstück Fl.Nr.65/6.
- Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein.
- Nach der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind 1,5 Stellplätze nachzuweisen. Es werden 2 Stellplätze nachgewiesen. Für den Stellplatz auf Fl.Nr.65/6 hat der Antragsteller eine Dienstbarkeit noch nachzuweisen. Das Grundstück ist in Familienbesitz.
- Auf dem Nachbargrundstück Fl.Nr.7/2 befindet sich eine ca. 200 Jahre alte Eiche, nahe an der Grundstücksgrenze. Der Abstand zum Baukörper beträgt 4,78 m. Der Baukörper wurde an dieser Stelle bewusst mit einem Versprung geplant. An der Stelle des Versprungs wird eine Terrasse mit Punktfundamenten errichtet. Der gesamte Baukörper wird zur Schonung des Wurzelwerks nicht unterkellert.
- Eingabeplan
- Anschreiben Antragsteller
- Fotos
Beschlussvorschlag
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
6. Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage; Bauort: Fl.Nr. 83/7, Alte Hauptstraße 20d; Bauantrag-Nr. 62/2020
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | Sitzung des Bauausschusses | 24.11.2020 | ö | Beschließend | 6 |
Sach- und Rechtslage
- Fl.Nr.83/7, Gemarkung Hechendorf
- Größe 694 m², unbebaut
- § 34 BauGB
- Abmessungen 12,99 m x 9,49 m, Bebauung mit KG, EG, OG, D (2 Vollgeschosse)
- Wandhöhe im Mittel 5,7 m, maximal 6,17 m; Firsthöhe 7,70 m
- Nicht untergeordnete Abgrabung mit 5,5 m, abgeböscht; Tiefe 1,70 m -1,90 m
- Symmetrisches Satteldach 20 Grad, ohne Dachaufbauten
- Doppelgarage mit 2 Stellplätze
- Die Abgrabung ist nicht untergeordnet, weil größer als 1/3 = 4,333 m der Gebäudeseite; es entsteht durch den Lichtgraben eine eigenständige Wandhöhe zwischen 7,40 m und 7,60 m (5,70 + 1,70 bzw. 1,90). Diese Wandhöhe fügt sich nach § 34 BauGB nicht mehr ein. Referenzobjekte wurden zuletzt mit 5,87m bzw. 5,96 m Wandhöhe genehmigt. Weiterhin existiert ein Altbestand mit im Mittel 6,00 bis 6,30 m Wandhöhe. (vgl. Lageplan in Anlage).
- In der Baubeschreibung werden vier zu erstellende Stellplätze beschrieben. Im Plan ist lediglich eine Doppelgarage mit 2 Stellplätze enthalten. Eine Stellplatzberechnung nach der gemeindlichen Stellplatzverordnung ist nicht beigefügt. Ausweislich der vorhandenen Wohnflächenberechnung entstehen zwei Wohneinheiten mit 90, 03 m² und 98,03 Wohnfläche. Nach der Stellplatzverordnung der Gemeinde Seefeld sind je Wohneinheit bei vorbezeichneter Größe 1,5 Stellplätze, mithin zusammen 3 Stellplätze nachzuweisen. Der Nachweis wurde nicht erbracht.
- Eingabeplan
- Schwarzplan Wandhöhen in der Umgebung
Beschlussvorschlag
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
7. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von fünf Einfamilienhäusern mit Garagen; Bauort: Fl.Nr. 156 und 157, Nähe Dorfstraße in Meiling; Bauantrag-Nr. 61/2020
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | Sitzung des Bauausschusses | 24.11.2020 | ö | Beschließend | 7 |
Sach- und Rechtslage
- Fl.Nr.156 und 157 Meiling mit Größe zusammen 2.770 m²
- Behandlung als formlose Bauvoranfrage in der Sitzung 30.06.2020; unter Vorbehalt der Klärung der Einfahrtsituation auf die Dorfstraße, Überprüfung der Möglichkeit der Verringerung der versiegelten Verkehrsflächen und Durchführung einer Bürgerbeteiligung wurde die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens in Aussicht gestellt.
- § 34 BauGB (Baulücke mit ca. 70 m, Beurteilung LRA Starnberg)
- Errichtung von 5 Einfamilienhäusern, jeweils mit Doppelgarage
- Abmessungen jeweils 11,00 x 8,00 m mit einer Bebauung KG, EG, DG (2 Vollgeschosse)
- GR 88 m² je EFH
- Wandhöhen insgesamt zwischen 5,50 m und 7,04 m
- Satteldach, symmetrisch, Dachneigung 32 Grad
- Frage 1: - Darstellung im Flächennutzungsplan als WA (allgemeines Wohngebiet)
- Frage 2: - Die Bezugsmaße des Referenzobjektes Fl.Nr158/2, Dorfstraße 10 b sind
- Frage 3: - Die Frage kann nicht beantwortet werden, weil die Bauweise nicht Kriterium des Einfügens im Sinne von § 34 BauBG ist.
- Frage 4: - Die Grundfläche von 88 m² für das Gebäude zzgl. jeweils einer Terrassenfläche
- Die Verkehrssituation mit der Einfahrt auf die Dorfstraße wurde in Zusammenarbeit mit der Polizeiinspektion Herrsching geprüft. Die positive verkehrliche Einschätzung der Einfahrtsituation durch das vom Antragsteller beauftragte Ingenieur-Büro wurde bestätigt. (vgl. Aktennotiz in Anlage)
- Die vom Bauausschuss erwünschte Bürgerbeteiligung in Meiling fand , unter den gegeben Umständen COVID- 19, unter Beteiligung durch Einbeziehung des neu gewählten Ortssprechers Herrn Weiß statt. (vgl. Anschreiben des Architekten)
- Hinsichtlich der Versieglungssituation durch die erforderliche Verkehrsfläche konnten keine signifikanten Verbesserungen festgestellt werden. Diese Frage wurde vom Antragsteller nicht zum Gegenstand des Antrages auf Vorbescheid gemacht. Sie ist nicht Kriterium des Einfügens nach § 34 BauGB. Eine Regelung zur Verringerung kann nur über eine Regelung mittels Aufstellung eines Bebauungsplans erreicht werden.
- Das Nachbargrundstück Dorfstraße Nr.8 weist einen großen Baumbestand an der Grenze zum Baugrundstück auf. Der Abstand der geplanten unterkellerten Wohnhäuser beträgt beim südlichen Baukörper 7,28 m, beim nördlichen Baukörper 1,54 zur Garage und zum unterkellerten Haus 9,04 m. Da die Garage nicht unterkellert ist, sind keine größeren Schäden am Wurzelwerk zu befürchten.
- Eingabepläne
- Fragenkatalog
- Anschreiben Antragsteller Bürgerbeteiligung
- Aktennotiz zur Untersuchung Verkehrssituation
Beschlussvorschlag
Sitzungsverlauf
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
8. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienhauses; Bauort: Fl.Nr. 470/26; Wörthseestraße 67 in Hechendorf; Bauantrag-Nr. 59/2020
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | Sitzung des Bauausschusses | 24.11.2020 | ö | Beschließend | 8 |
Sach- und Rechtslage
- Fl.Nr.470/26 Gemarkung Hechendorf, mit 682 m², teilweise im Landschaftsschutzgebiet (LSG), lt. B-Plan private Grünfläche und Wald festgesetzt.
- Zugehörig Seeufergrundstück Fl.Nr.923 mit 206 m², komplett LSG, lt. B-Plan ist eine private Grünfläche und ein zu erhaltender Baum festgesetzt.
- Errichtung eines Einfamilienhauses (barrierefrei)
- Abmessungen 16,00 x 8,10 m, Bebauung KG (teilunterkellert), EG, DG (1 Vollgeschoss)
- Mittlere Wandhöhe 4,00 m, Firsthöhe 6,20 m
- Satteldach mit 35 Grad Dachneigung, versetzt
- Abbruch Altbestand
- Frage 1: - Im Bebauungsplan ist auf dem Grundstück ein bestehendes Nebengebäude,
- Frage 2: - Der Bebauungsplan setzt kein Baufenster, also kein Baurecht fest, welches
- Frage 3: - Die geplante Teilunterkeller ist mangels Baurechts nicht genehmigungsfähig.
- Frage 4: - Mangels eines im Bebauungsplan festgesetzten Bauraums, ist die Lage
- Frage 5: - Die Frage ist zu unbestimmt, da keine konkreten Festsetzungen oder bau-
- Eingabeplan
- Fragenkatalog
- Auszug B-Plan
Beschlussvorschlag
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
9. Bauantrag zur Sanierung und zum Umbau eines bestehenden Mehrfamilienhauses; Bauort: Fl.Nr. 257/4, Aubachstraße 24 in Seefeld; Bauantrag-Nr. 63/2020
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | Sitzung des Bauausschusses | 24.11.2020 | ö | Beschließend | 9 |
Sach- und Rechtslage
- Fl.Nr.257/4, Gemarkung Oberalting-Seefeld
- 3. Bauantrag in der Historie des Bauvorhabens (vgl. Anlage Historie) zum besseren Überblick.
- Bebauungsplan Ortsmitte- Teil Nord in Seefeld
- Zuletzt entstand für den Bauantrag 02/2020 eine Rücknahmefiktion nach Art. 65 Abs.2, S.2 BayBO, weil der Antrag auf Befreiung von Ziffer 3 des Bebauungsplans (Wandhöhe ab der natürlichen Geländeoberfläche zu messen) nicht rechtzeitig nachgereicht wurde.
- Der Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB bezüglich der Abweichung von der natürlichen Geländeoberfläche als Bezugspunkt für die Wandhöhe im Rahmen der Aufschüttung, die auf der Nordwestseite des Bauvorhabens geplant ist, liegt nunmehr vor. (vgl. Anlage).
- Hinsichtlich der Begründung wird voll umfänglich auf die juristischen Ausführungen im Antrag auf Befreiung verwiesen.
- Durch die Aufschüttung wird die Wandhöhe von 6,00 m eingehalten. Die Aufschüttung zwischen 1,15 m und 1,09 m wird zum Nachbargrundstück mit einer Stützwand abgefangen.
- Nachbarinteressen sind insoweit nicht entscheidend berührt, als dass nach Art. 6 Abs.9 Nr.3 BayBO, Stützmauern mit bis zu 2,00 m Höhe an der Grundstücksgrenze abstandsflächenfrei sind. Das Abstandsflächenrecht Art. 6 BayBO dient dem Nachbarschutz.
- Mit der Aufschüttung können die planerischen Ziele des Bebauungsplans, 6,00 m
- Der Bauantrag in der vorgelegten Fassung ist vorab inhaltlich vom Landratsamt Starnberg als genehmigungsfähig beurteilt worden.
- Eingabepläne
- Historie (Übersicht)
- Antrag auf Befreiung § 32 Abs.2 BauGB
Beschlussvorschlag
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
10. Sonstiges
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | Sitzung des Bauausschusses | 24.11.2020 | ö | 10 |