Datum: 16.03.2021
Status: Einladung
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Umwelt- und Energieausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls vom 08.12.2020
2 Antrag der Agenda 21 Arbeitskreis "Alternative Energien"; Energiewende Landkreis Starnberg e.V., OG Seefeld zur Änderung der Richtlinien des Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet im Jahr 2021
3 Klimaziel 2035
4 Klimanotstand
5 Klimaschutzmanager
6 Teilnahme an Wettbewerben
7 Algen im Pilsensee
8 Sonstiges

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1. Genehmigung des Protokolls vom 08.12.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Energieausschuss Sitzung des Umwelt- und Energieausschusses 16.03.2021 ö 1
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2. Antrag der Agenda 21 Arbeitskreis "Alternative Energien"; Energiewende Landkreis Starnberg e.V., OG Seefeld zur Änderung der Richtlinien des Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet im Jahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Energieausschuss Sitzung des Umwelt- und Energieausschusses 16.03.2021 ö 2

Sach- und Rechtslage

In der Gemeinderatssitzung vom 19.01.2021 wurde beschlossen folgenden Tagesordnungspunkt zur Vorbesprechung an den Umwelt- und Energieausschuss zurück zu verweisen.


Die Agenda 21 Arbeitskreis "Alternative Energien"; Energiewende Landkreis Starnberg e.V., OG Seefeld stellt einen Antrag zur Änderung der Richtlinien des Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet im Jahr 2021.
Nachfolgend der Antrag:
Die Richtlinien für das Förderprogramm zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie
im Gemeindegebiet sollen ab 01.01.2021 wegen gesetzlicher Anforderungen, nach Rücksprache mit der Verwaltung und der Aufnahme eines zusätzlichen Fördergegenstandes geändert werden.
Der Gemeinderat möge folgende Änderungen beschließen:
A:  Neue Gesetzeslage
Ab 01.11.2020 wurde die EnEV durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt. An allen Stellen muss der Bezug auf EnEV nach GEG geändert werden.
B:  Regenerative Energien bei Niedrigenergie- und Passivhaus
Das Förderprogramm wird in folgendem Punkt geändert:
3.3 Niedrigenergiehaus und Passivhaus
Der Absatz "Bei Verwendung von ökologischen Baustoffen erhöhen sich die Fördersummen jeweils um 10% (siehe CO2-Bonus Pkt. 3.8)." wird ergänzt:
Es werden nur Neubauten gefördert, die nachweislich mit regenerativen Energien betrieben werden. Hierzu gehören auch zertifizierter Ökostrom und zertifiziertes Grünes Gas. Es muss ein mindestens fünfjähriger Bezug dieser Energieträger nachgewiesen werden. 70% der genehmigten Fördersumme werden sofort ausgezahlt. Der Restbetrag nach 5 Jahren, wenn in diesem Zeitraum der Bezug regenerativer Energieträger nachgewiesen wurde.
Begründung

Am 06.10.2020 beschloss der Gemeinderat, bei zukünftigen Neubaugebieten alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Betrieb von Neubauten mit fossiler Energie zu vermeiden. Nach diesem Beschluss ist es nur folgerichtig, auch das Förderprogramm dementsprechend anzupassen.
C:  Förderung von Regenwassernutzung
In das Förderprogramm wird ab 2021 unter 3.9 die Förderung von Regenwasser-Nutzung aufgenommen.
3.9 Nutzung von Regenwasser
Die gesamten Aufwendungen zur Nutzung von Regenwasser zum Gartengießen, für Toilette und Waschmaschine wird ab einer Investitionssumme von mindestens 1.000,- € gefördert. Der Zuschuss beträgt 10% der Gesamtkosten, maximal 1.000,- €.
Neubauten befreit die Gemeinde von der Anbindungsgebühr (derzeit ca. € 17/m2 Dachfläche) des Regenwasserüberlaufes in den Tagwasserkanal, sofern die Zisterne ein Fassungsvermögen von mindestens 10.000 Liter hat.
Begründung
Trinkwasser ist ein wertvolles Gut, muss aufwendig aufbereitet werden und wird durch den Klimawandel immer knapper. Beim derzeitig geringen Wasserpreis von 1,81 €/m3 amortisieren sich Installationen nicht zur Speicherung und Nutzung von Regenwasser für Gartengießen, Toilette und Waschmaschine - 200 Jahre Amortisation bei einer Investition von 8.000 €! Dennoch ist es sinnvoll, Regenwasser aus Umweltschutz und energetischen Gründen zu nutzen. Zudem haben wir in der Gemeinde Seefeld bereits an einigen Stellen Probleme mit der Einleitung von Regenwasser in die Tagwasserkanäle oder Fließgewässer. Nach einer bundesweiten Statistik (2018) werden in deutschen Privathaushalten täglich 127 Liter Trinkwasser verbraucht: davon 57 Liter - 20.800 Liter /Jahr - u.a. für Toilettenspülung, Reinigungen und Gartenwasser, dafür ist Trinkwasser zu schade. Außerdem ist Regenwasser zum Gießen der Pflanzen und Gärten sogar vorteilhafter.
D:  Ergänzung zu Punkt 3.4.2 Wärmepumpen (Nach Rücksprache mit der Verwaltung)
Satz 3 wird eingefügt:
"50% der genehmigten Fördersumme werden sofort ausgezahlt. Der Restbetrag nach 5 Jahren, wenn in diesem Zeitraum der Bezug zertifizierten Ökostromes nachgewiesen wurde.

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3. Klimaziel 2035

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Energieausschuss Sitzung des Umwelt- und Energieausschusses 16.03.2021 ö 3

Sach- und Rechtslage

Grundsätzlich sollte man überlegen wie man die angestrebte Vollversorgung mit erneuerbaren Energien bis 2035 erreichen kann.
Ist es evtl. einfacher sich kurzfristige Ziele (z.B. 5 Jahre) zu setzen um diese intensiver betreuen zu können. Wie kann man diese effektiv umsetzen?
Welche Projekte (z.B.  Mehrung der PV-Anlagen im privaten Bereich, Windkraft etc.) sollte man weiterverfolgen?
Der Tagesordnungspunkt steht zur freien Diskussion.

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4. Klimanotstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Energieausschuss Sitzung des Umwelt- und Energieausschusses 16.03.2021 ö 4

Sach- und Rechtslage

Von seinem Begriff her bedeutet „Klimanotstand“, dass akute und gegenwärtige Gefahr für das Klima und das Leben der Menschen durch den Klimawandel und seine Folgen besteht. Eine Regierung oder Verwaltung die den Klimanotstand ausruft, erkennt damit an, dass Maßnahmen zum Klimaschutz dringend ergriffen werden müssen.
Die Lebensbedingungen und Umweltzustände sind klimatischen Veränderungen und damit verbundenen Gefahren ausgesetzt, die dazu führen können, das Umwelt, Natur, Leben, Leib, Freiheit und Eigentum bedroht sind. Der Klimanotstand beinhaltet die Aufforderung diese Gefahren durch schnelles Handeln abzumildern und zu beseitigen.
Insbesondere bedeutet „Klimanotstand“, dass die mit dem Klimawandel verbundenen Gefahren nicht mit bisherigen Mitteln abwendbar sind, so dass neue außergewöhnliche Mittel angewendet werden müssen. Dies mit dem Ziel das Klima, die Umwelt, Natur, Leben, Leib, Freiheit und Eigentum zu schützen.
Der Ausdruck „Klimanotstand“ ist kein rechtlicher Begriff und betrifft nicht das Notrecht.
Den „Klimanotstand“ auszurufen, hat symbolische Wirkung und soll zeigen, dass eine Regierung den Klimawandel ernst nimmt und Maßnahmen für den Klimaschutz einleitet.

Z.B. könnten Gemeinderatsbeschlüsse immer auf Ihre Klimaschutzziele geprüft werden.

Lt. Wikipedia haben derzeit 73 Städte oder Kommunen den Klimanotstand beschlossen.

Zur Diskussion steht nun die Frage ob die Gemeinde Seefeld ebenfalls diesen Klimanotstand beschließen soll und in welcher Form.

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5. Klimaschutzmanager

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Energieausschuss Sitzung des Umwelt- und Energieausschusses 16.03.2021 ö 5

Sach- und Rechtslage

Ein Klimaschutzmanager ist im Grunde nichts anderes als ein Werbebotschafter für umweltfreundliches Verhalten. Entsprechend gibt es auch kein festgelegtes Berufsbild oder eine Eignungsvoraussetzung. Oft haben die Klimaschutzmanager der Kommunen einen naturwissenschaftlichen Hintergrund. Die Stelle ist je nach Qualifikation in den Kommunen meistens in den Entgeltgruppen zwischen 10 und 13 eingruppiert (ca. 45.000-70.000 Euro Bruttogehalt je nach Entgeltgruppe und Stufe). 

Bei den Aufgaben eines Klimaschutzmanagers handelt es sich nicht um Pflichtaufgaben sondern lediglich um freiwillige Aufgaben. Hier wird sich nun die Frage auf ob eine Kommune sich derzeit einen Klimaschutzmanager leisten kann.
Für diese Stelle hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit eine Förderung ausgesprochen.

Diese Förderung ist finanziell befristet auf meist fünf Jahre. In der Regel wird die Stelle in den ersten drei Jahren mit 65 Prozent der Lohnkosten gefördert, danach mit 40 Prozent.

Um als Klimaschutzmanager anerkannt zu werden müssen diverse Voraussetzungen für seine Tätigkeiten erbracht werden (siehe Anlage).

Zur Diskussion steht ob die Gemeinde Seefeld einen Klimaschutzmanager einstellen soll.

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6. Teilnahme an Wettbewerben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Energieausschuss Sitzung des Umwelt- und Energieausschusses 16.03.2021 ö 6

Sach- und Rechtslage

Zur Diskussion steht die grundsätzliche Frage ob und wie die Gemeinde Seefeld bei Wettbewerben oder Projektaufrufen teilnehmen soll.  
Meistens ist hier eine zeitaufwendige Aufbereitung von Unterlagen notwendig die kaum in der Verwaltung gestemmt werden kann.
Vor der Teilnahme wäre zu klären ob eine mögliche Einnahmesumme im Verhältnis zum Aufwand steht.

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7. Algen im Pilsensee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Energieausschuss Sitzung des Umwelt- und Energieausschusses 16.03.2021 ö 7

Sach- und Rechtslage

Es befinden sich vermehrt Algen im Pilsensee. Eine mögliche Ursache könnte sein, dass der Aubach, durch die landwirtschaftliche Nutzung der umliegenden Felder, überschüssige Nährstoffe in den Pilsensee einbringt.
Es wäre möglich hier durch regelmäßige Kontrollen die Wasserqualität zu bestimmen.
Zur Diskussion steht ob die Gemeinde Seefeld auf eigene Kosten hier die Wasserbeprobung vornehmen soll. 

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8. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Energieausschuss Sitzung des Umwelt- und Energieausschusses 16.03.2021 ö 8
Datenstand vom 08.03.2021 11:40 Uhr