Datum: 07.12.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Umwelt- und Energieausschuss
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls vom 21.09.2021
2 Kommunale Grünflächen
3 Sachstand Ausgleichsflächen "Drößlinger Straße" und "Zwischen Keltenweg und Am Römerbrunnen"
4 Einführung eines Leitfaden zur Kontrolle von Ausgleichs- und Ersatzflächen in der Gemeinde Seefeld
5 Einführung einer Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a - c BauGB (Kostenerstattungssatzung)
6 Arbeitshilfe für Kommunen in Bayern - Insturmente zur Klimaanpassung vor Ort
7 Sonstiges

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1. Genehmigung des Protokolls vom 21.09.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Energieausschuss Sitzung des Umwelt- und Energieausschusses 07.12.2021 ö 1

Sitzungsverlauf

Das Protokoll der Sitzung vom 21.09.2021 wurde einstimmig genehmigt.

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2. Kommunale Grünflächen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Energieausschuss Sitzung des Umwelt- und Energieausschusses 07.12.2021 ö Vorberatung 2

Sach- und Rechtslage

In der Ausschusssitzung vom 21.09.2021 wurde der TOP „Kommunale Grünflächen; Praxis-Handbuch für Bauhöfe“ verschoben um Rücksprache mit dem Bauhof zu halten. Zweck der Besprechung sollte sein, ob eine Umsetzung des Handbuches im gemeindlichen Bauhof Seefeld umsetzbar ist.

Das Gespräch zwischen dem Bauhof, Bauamt und Umweltreferent Herr Gentz fand am 12.10.2021 in der Verwaltung statt. Dabei wurde das Praxishandbuch dem Bauhof vorgestellt. Herr Scheicher kennt das Handbuch bereits und findet dies grundsätzlich nicht schlecht. Jedoch gab er zu bedenken, dass eine derzeitige Umsetzung des Handbuches nicht praktisch erscheint. Gründe waren zum einen die personelle Besetzung, die technische Ausrüstung des Bauhofes und die vielen weiteren Aufgaben, die der Bauhof noch erledigen muss. 

Mittlerweile wurde ein neuer Kollege im Bauhof eingestellt, welcher voraussichtlich ab 01.01.2021 anfängt.

Der Bauhof hat für die Grünflächen nicht die richtigen Maschinen, was bedeutet, dass viele Flächen aufwendig mit einem Handrasenmäher gemäht werden müssen, wo danach das Mahdgut per Hand aufgeladen werden muss. Dadurch ist der zeitliche Aufwand für die Pflege der Flächen hier sehr hoch.

Herr Scheicher hat hierzu eine Lösung gefunden. Die Beschaffung einer Amazone. Dies ist ein Mähgerät (Kleingerät), welche für kleine Flächen und den Sportplatz sehr gut geeignet ist. Die Amazone kann mähen, das Gras aufsaugen, die Flächen mulchen und die Flächen am Sportplatz vertikutieren (Behandlung der Rasenoberfläche zur Belüftung des Bodens). Dies würde eine enorme Zeitersparnis bedeuten, da zum einen die Flächen schneller bearbeitet werden können und dies teilweise nur mit einem Mitarbeiter. (Informationen zum Gerät sind in der Anlage beigefügt).

Der Bauhof und die Verwaltung (Bauamt) sind derzeit an der Ausarbeitung eines Gesamtplanes für die gemeindlichen Grünflächen. Dabei sollen im 1. Schritt alle Grünflächen aufgenommen werden, die von der Gemeinde / Bauhof gepflegt werden müssen. Im 2. Schritt wird geschaut wann die Flächen wie zu pflegen sind. Im 3. Schritt wird dann geschaut, ob die Flächen ggf. pflegeleichter und ggf. ökologischer angelegt werden können und wie das Praxishandbuch ggf. umgesetzt werden kann.

Aktuell haben wir einen ersten groben Plan, welche Flächen wir pflegen müssen. Anbei erhalten Sie einen Link:
https://www.geoportal.bayern.de/bayernatlas/?lang=de&topic=ba&catalogNodes=11&bgLayer=atkis&E=664354.39&N=5322127.02&zoom=9&layers=KML%7C%7Chttps:%2F%2Fgeoportal.bayern.de%2Fba-backend%2Ffiles%2Ff_9e9a8f20-370b-11ec-8064-d3c7f3b04bd3_c4bf9de3-2c85-4df5-9a9e-da1087c2b3ae
- roten Flächen = gemeindlichen Ausgleichsflächen
- grünen Flächen = regelmäßig zu pflegenden Grünflächen
- gelben Flächen = bei Bedarf gepflegt werden bzw. besonders gepflegt werden müssen

Sitzungsverlauf

Herr Prof. Dr. Dameris fragt nach, warum neue Gerätschaften angeschafft werden, wenn mehr Blühflächen entstehen sollen. Diese hohen Kosten für die Gerätschaften sind daher unverhältnismäßig.


Herr Kögel gibt an, dass die Amazone viele Vorteile bietet, vor allem für die Flächen am Sportplatz, da der Rasen eine besondere Pflege bedarf. Zudem ist das Gerät vielfältig einsetzbar. 

Herr Gentz regt an, dass bei der nächsten Sitzung Vertreter der Gemeinde Berg (Bauhofsleiter) eingeladen werden soll, da in der Gemeinde dort bereits viele Flächen als Blühflächen umgesetzt sind. Hier sollte ein Austausch stattfinden, welche Gerätschaften am besten sind auch im Hinblick auf die Kosten.

Herr Kögel gibt an, dass der Betrag für die Amazone in die Haushaltsplanung 2022 eingeplant wird, welches Gerät dann aber angeschafft wird, soll hier noch offen bleiben.

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3. Sachstand Ausgleichsflächen "Drößlinger Straße" und "Zwischen Keltenweg und Am Römerbrunnen"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Energieausschuss Sitzung des Umwelt- und Energieausschusses 07.12.2021 ö Vorberatung 3

Sach- und Rechtslage

In der Ausschusssitzung vom 21.09.2021 wurde die Bestandsaufnahme der Ausgleichsflächen und das Konzept für die gemeindlichen Flächen mit einer Priorisierung vorgestellt.

Dabei hat der Umwelt- und Energieausschuss entschieden, dass die Verwaltung hier die Flächen für die Bebauungspläne „Drößlinger Straße“ und „Zwischen Keltenweg und Am Römerbrunnen“ als vorrangige Flächen betrachtet und plant.

Als erstes hat die Verwaltung Kontakt mit verschiedenen Einrichtungen (Schule, Kitas, Nachbarschaftshilfe, Jugendhaus) aufgenommen, ob Interesse an einem gemeinsamen Projekt besteht. Damit die Kinder und auch Jugendlichen die Pflanzung und auch Pflege der Flächen (insbesondere auch der Bäume) richtig lernt ist es wichtig, hier auch Fachleute mit zu involvieren. Dazu wurden verschiedene Firmen und auch Vereine (Gartenbauvereine) angefragt. Hierzu liegen der Verwaltung schon Zusagen vor, dass eine Unterstützung erfolgt.

Ausgleichsfläche „Drößlinger Straße“

Prüfbogen, Plan und Fotodokumentation siehe Anlage.

  1. Erforderliche Maßnahmen der Ausgleichsfläche:
  • Pflanzung 8 von 14 Bäumen erfolgt 
  • Böschung mit 10 cm abgemagerten Hummus ist erfolgt
  • Pflanzung von 6 Bäumen erforderlich
  • Ende November/Anfang Dezember werden 3 Elsbeeren geliefert und in diesem Bereich eingepflanzt
  • Bis April 2022 sollen 3 weitere Bäume (Spitz-Ahorn) bestellt und eingepflanzt werden
  • Arbeiten wird der Bauhof übernehmen

  1. Erforderliche Maßnahmen der Grünflächen:
  • Am Anger: Pflanzung von 7 Pflanzen (da die beiden „vorhandenen“ Bäume entfernt wurden) – hier wird empfohlen Wildapfel, Wildbirne und Vogelkirsche zu pflanzen, zusammen mit den Kindern (Besprechung werden derzeit geführt)
  • Zeitraum Frühjahr 2022
  • Östlicher Fußweg zum Waldkindergarten: Pflanzung von Hecken beidseitig des Fußweges
  • Hier wird in Abstimmung mit dem Bauhof derzeit geprüft ob dies Umsetzbar ist, da die Fläche abfallend ist und eine Pflege somit erschwert ist. Westlich der Drößlinger Straße: Pflanzung von 12 Bäumen
  • Dies muss noch geklärt werden, da hier der Zaun vom Grundstückseigentümer falsch gesetzt wurde und ob in diesem Bereich 12 Bäume gepflanzt werden können (Fläche ist sehr gering)


Ausgleichsfläche „Zwischen Keltenweg und Am Römerbrunnen“

Prüfbogen, Plan und Fotodokumentation siehe Anlage.

  1. Erforderliche Maßnahmen der Ausgleichsfläche:
Oberhalb des Feuerwehrhauses:
  • Pflanzung von 2 weiteren Bäumen erforderlich 
  • Pflanzung von 15 Sträuchern
  • Umsetzung voraussichtlich Herbst 2022 da das Feld nochmals bestellt wurde
Oberhalb des Sportplatzes:
  • Pflanzung von 12 Obstbäumen im Hochstamm 
  • Pflanzung von 5 Hochstammbäumen
  • Anlage einer trockenen, kräuterreichen Mähwiese
  • Umsetzung voraussichtlich Herbst 2022 da das Feld nochmals bestellt wurde
  • Hier bietet es sich an, einige Flächen zusammen mit den Kindern anzulegen, die dann in Zukunft durch diese betreut werden (in Zusammenarbeit mit den Fachleuten)

  1. Erforderliche Maßnahmen der Grünflächen:
  • Wall entlang der Straße „Am Oberfeld“: Pflanzung von 10 % Bäumen und 90% Sträuchern in einem Pflanzraster 1,0 x 1,5 m 
  • Die Planung und Umsetzung erfolgt sobald der Sportplatz und der Gehweg vollständig hergestellt werden. Hier wäre eine Zusammenarbeit mit den Kindern ebenfalls denkbar
  • Rund um das Feuerwehrhaus: Pflanzung von 7 Bäumen rund um das Feuerwehrhaus
  • Die Planung und Umsetzung erfolgt sobald der Sportplatz und der Gehweg vollständig hergestellt werden. 

Eine erste Kostenschätzung für die Beschaffung der erforderlichen Bäume und Sträucher ergab ca. 25.000,00 Euro. Darin sind nicht die Kosten für den Boden enthalten und auch keine Arbeitskosten, sollte hier eine externe Fachfirma beauftragt werden müssen. Die Kosten werden in die Haushaltsplanung 2022 eingestellt.

Sitzungsverlauf

Herr Prof. Dr. Dameris hat nochmals den Vorschlag unterbreitet, dass private Patenschaften für die neuen Bäume angeboten und ein Schild „gestiftet von“ angebracht werden sollte. Dadurch könnten die Kosten gesenkt werden und ggf. auch die Pflege von den privaten übernommen werden.

Herr Pirzer weißt darauf hin, dass bei der Umsetzung der Ausgleichsflächen bzw. Grünflächen kleinere Bäume gewählt werden sollten, da die Anwuchsrate höher und der Pflegeaufwand geringer ist. Zudem seien diese auch deutlich günstiger.

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4. Einführung eines Leitfaden zur Kontrolle von Ausgleichs- und Ersatzflächen in der Gemeinde Seefeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Energieausschuss Sitzung des Umwelt- und Energieausschusses 07.12.2021 ö Vorberatung 4

Sach- und Rechtslage

In der Umwelt- und Energieausschusssitzung vom 14.07.2020 wurde besprochen, dass die Gemeinde Seefeld die Umsetzung aller Ausgleichsflächen im Gemeindegebiet vorantreiben möchten.
Hierzu fand eine Analyse und Aufstellung aller Ausgleichsflächen seitens der Gemeinde statt, welche dem Gremium am 21.09.2021 vorgestellt wurden.
Die Gemeinde wird die eigenen Ausgleichsflächen in den kommenden Jahren anlegen und auch kontinuierlich pflegen. Dazu wurde bereits ein Konzept erarbeitet, welches dem Gremium separat mitgeteilt wird. 
Damit auch die privaten Ausgleichsflächen in einem guten Zustand hergestellt und auch gepflegt werden, ist es erforderlich ein einheitliches Vorgehen festzuhalten. Daher wurde ein Leitfaden zur Kontrolle von Ausgleichs- und Ersatzpflichten in der Gemeinde Seefeld erarbeitet. Dieser Leitfaden dient der Gleichbehandlung aller Flächen und Bürger. Dadurch soll der betroffene Bürger / Grundstückseigentümer erkennen können, wie in der Gemeinde Seefeld mit dem Thema umgegangen wird und auch welche einzelnen Schritte erforderlich sind.
Zu diesem Leitfaden gehört auch ein Prüfbogen, welcher aus den Teilen A, B und C besteht. Weiterhin wird dem Leitfaden die Arbeitshilfe zur Entwicklung und Erhaltung von Ökoflächen „Entwicklungszeiträume von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen“ beigefügt. 
Die Gemeinde hat somit einen Leitfaden (Arbeitshilfe) wie zukünftig mit neuen und auch alten Ausgleichsflächen umzugehen sind. Zukünftig werden alle neu ausgewiesenen Ausgleichsflächen bereits im Bauleitplanverfahren angeschaut und einen Umsetzungsplan zusammen mit dem Eigentümer erarbeitet. 
Der Leitfaden stellt keine Satzung nach Art. 23 GO dar, sondern eine Hilfestellung für die Bürger und auch Verwaltung.

Sitzungsverlauf

Herr Kögel schlägt vor, dass die Gemeinde überlegen sollte, ein paar forstwirtschaftliche Grundstücke zu erwerben, die dann als Ausgleichsflächen verwendet werden könnten.

Die Einführung des Leitfadens wurde positiv aufgenommen. 

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5. Einführung einer Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a - c BauGB (Kostenerstattungssatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Energieausschuss Sitzung des Umwelt- und Energieausschusses 07.12.2021 ö Vorberatung 5

Sach- und Rechtslage

Eine weitere Möglichkeit zur Verbesserung der Umsetzung von Ausgleichsflächen wäre die Einführung einer Kostenerstattungssatzung (nach §§ 135 a – c BauGB).

Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und des hohen Nachverdichtung ist es teilweise nicht möglich und teilweise nicht sinnvoll, dass die Ausgleichsflächen innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplangebietes umgesetzt werden. Manche Eigentümer könnten u.U. auch nicht in der Lage sein, geeignete Flächen an anderer Stelle nachzuweisen. Damit aber die Umwelt und auch der Eigentümer selbst nicht unter diesen Umstand leidet, kann die Gemeinde die eine Kostenerstattungssatzung erlassen. 

Ziel der Satzung:
  • die Gemeinde stellt die Flächen für die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen (Anlage und Pflege) zur Verfügung und stellt diese ggf. her
  • die Kosten für den Aufwand der Maßnahme einschließlich der Bereitstellung der Flächen kann dem Eigentümer in Rechnung gestellt werden
  • als mögliche Ausgleichsflächen kann auch das Ökokonto herangezogen werden

Welche Voraussetzungen müssen für die Erhebung erfüllt sein?
Das gesamte Umweltrecht ist vom Grundgedanken des sogenannten Verursacherprinzips durchzogen. Das heißt, dass diejenigen zum Ersatz verpflichtet sind, auf deren Grundstücken, die baulich oder gewerblich genutzt werden dürfen, in Umweltgüter eingegriffen wird. Im Vordergrund steht die Wiedergutmachung und damit die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands.

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden durch die Kommune im Bebauungsplan festgesetzt und den Eingriffsgrundstücken zugeordnet. Sie führt diese Maßnahmen aus - außer es handelt sich um Maßnahmen auf den Baugrundstücken selbst - und erhebt dafür einen Kostenerstattungsbetrag.

Welche Kosten sind erstattungsfähig?
Der erstattungsfähige Aufwand umfasst im Wesentlichen die Kosten für
den Erwerb und die Freilegung der Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen,
die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich ihrer Planung, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege.
Die erstattungsfähigen Kosten werden nach den tatsächlichen Kosten ermittelt.


Wie werden die erstattungsfähigen Kosten verteilt?
Grundsätzlich werden die ermittelten erstattungsfähigen Kosten auf die zugeordneten Grundstücke entsprechend ihrer ansatzfähigen Grundfläche verteilt. Der Verteilungsmaßstab des einzelnen Grundstücks errechnet sich durch Multiplikation der Grundstücksgröße mit der im Bebauungsplan festgesetzten Grundflächenzahl. Das Ergebnis ist die "ansatzfähige" Grundfläche. Alternativ wird die überbaubare und versiegelbare Fläche zugrunde gelegt, sofern keine Grundflächenzahl festgesetzt ist.

Von wem wird der Kostenerstattungsbetrag gefordert?
Erstattungspflichtig ist in der Regel derjenige, der zum Zeitpunkt des Abschlusses der Ausgleichsmaßnahme Vorhabenträger, Grundstückseigentümer oder Erbbauberechtigter des zugeordneten Grundstücks ist. Hiervon abweichende privatrechtliche Vereinbarungen (etwa in Kaufverträgen) werden daher nicht berücksichtigt.

Wo schon vorhanden?
Die Stadt Nürnberg, die Gemeinde Dittelbrunn und weitere Gemeinden/Städte haben eine solche Satzung. 
Nach Rücksprache mit der Gemeinde Dittelbrunn (vergleichbare Größe mit der Gemeinde Seefeld) wird die Satzung positiv aufgenommen und ist ein Gewinn für die nicht so Finanzstarke Gemeinde. Hier wurden schon einige Bescheide auf Grundlage dieser Satzung erlassen.

Beschlussvorschlag

Der Umwelt- und Energieausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den Erlass einer Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a – c BauGB (Kostenerstattungssatzung).
Ergebnis: 6 : 0 
Ein Mitglied war abwesend

Sitzungsverlauf

Herr Gentz findet das Instrument gut, da die Kosten am Verursacher direkt zugeordnet werden. Zudem werden die Ausgleichsflächen zentraler und nicht mehr so kleinteilig.

Die Anwendung der Satzung (Kostenübertragung) ist grundsätzlich dann anwendbar, wenn der Bebauungsplan Ausgleichsflächen vorsieht, diese aber nicht im Baugebiet festgesetzt werden soll und die Eigentümer keine anderen Flächen zu Verfügung stehen haben.

Es sollte überlegt werden, die Flächen im Umfeld des Aubachs zu erwerben, damit die Renaturierung vorangetrieben werden kann.

Beschluss

Der Umwelt- und Energieausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den Erlass einer Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a – c BauGB (Kostenerstattungssatzung).
Ergebnis: 6 : 0 
Ein Mitglied war abwesend

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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6. Arbeitshilfe für Kommunen in Bayern - Insturmente zur Klimaanpassung vor Ort

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Energieausschuss Sitzung des Umwelt- und Energieausschusses 07.12.2021 ö Vorberatung 6

Sach- und Rechtslage

Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat eine Arbeitshilfe für Kommunen in Bayern „Instrumente zur Klimaanpassung vor Ort“ herausgebracht. Darin werden Instrumente vorgestellt, welche die Gemeinden in Bayern nutzen können um Maßnahmen zur Klimaanpassung zu verwirklichen. Siehe Anlage 1.
Darunter werden folgende Fragen erläutert:
1. Welche Handlungsrahmen können Kommunen für sich nutzen?
Klimaanpassungsmaßnahmen lassen sich am einfachsten auf kommunale Flächen umsetzen. Auch Neubauvorhaben bieten Möglichkeiten. Im Bestand ist der Spielraum am geringsten.
Grund für den geringen Spielraum im Bestand ist der Bestandsschutz. Dieser besagt, dass baurechtlich zulässig errichtete Gebäude von späteren Rechtsänderungen grundsätzlich unberührt bleiben und wie bisher genutzt werden dürfen, selbst wenn sie den geänderten Bestimmungen widersprechen. 
2. Wo haben Kommunen Handlungsspielraum?
Auf gemeindlichen Liegenschaften und Flächen bietet sich der größte Handlungsspielraum für Kommunen. Am schwierigsten gestaltet sich dagegen die Umsetzung von Maßnahmen im (privaten) Grundstücks- und Gebäudebestand. Hier greift die Eigentumsgarantie nach Art. 14 GG (Bestandsschutz). 
3. Welche Instrumente gibt es?
Die Auswahl des Instrumentes hängt unter anderem davon ab, ob Maßnahmen im Bestand, Neubauquartier oder auf kommunalen Flächen geplant sind.
Die Arbeitshilfe stellt eine Reihe von möglichen Instrumenten vor, die eine Kommune anwenden kann. Unter anderem werden da die Instrumente der Bauleitplanung, städtebauliche Verträge und Satzungen erwähnt.
Zudem erläutert die Arbeitshilfe 2 weitere interessante Instrumente:
  1. Ökologischer Kriterienkatalog bei der Vergabe kommunaler Grundstücke
Über einen ökologischen Kriterienkatalog und darüberhinausgehende Zuschlagskriterien kann eine Kommune auch beim Verkauf gemeindeeigener Grundstücke Einfluss auf andere klimaangepasste Entwicklung nehmen. 

Erzielte Effekte zur Klimaanpassung
  • Ressourcenschonung durch kompakte, flächensparende Bauweisen, Anforderungen an Baustoffe, technische Ausstattung, Wärmeschutz, Energieeinsatz- und gewinnung
  • Kühleffekte und Ressourcenschonung durch Versickerung von Niederschlagswasser vor Ort und durch Vorgaben zur Regenwassernutzung als Gießwasser in Gärten
  • Erhaltung und Etablierung von Grünstrukturen durch Vorgaben zur Gestaltung der Außenanlagen und die Berücksichtigung des Artenschutzes
  • Dies wird bereits bei der Landeshautstadt München und der Stadt Starnberg praktiziert. In der Anlage sind die jeweiligen ökologischen Kriterienkataloge beigefügt. (Anlage 2 und 3)

  1. Kommunale Förderrichtlinie „Grün in der Gemeinde“
Die Förderung von Gebäudegrün, Flächenentsiegelung oder Hofbegrünung kann ein erfolgreiches Instrument sein, um private Grundstückseigentümer zur Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen zu animieren. Dies ist eine freiwillige Leistung der Kommune, die dafür Mittel im Haushalt bereitstellen muss. Sie ist Basis für ein finanzielles Anreizsystem (Förderprogramm).
Erzielte Effekte zum Klimaschutz und Klimaanpassung
  • Abmilderung der Temperaturspitzen durch die Verdunstungsleistung der Grünflächen und Bäume
  • Geringere Wärmeinseleffekte und verbesserte Dämmung durch begrünungsmaßnahmen, z.B. von Dächern, Fassade, vormals versiegelte Flächen oder Baumpflanzungen
  • Abflussverzögerung und Entlastung der Kanalisation bei Starkregenereignissen durch Flächenentsiegelung und Speichervermögen von Gründächern
  • Verbesserte Versickerungs- und Wasserhaltevermögen der Böden bei langjähriger Durchwurzelung
  • Dies wird bereits bei der Landeshauptstadt München (Anlage 4) und der Stadt Erlangen (Anlage 5) praktiziert. In der Anlage sind die Richtlinien hinterlegt.

Zur Diskussion steht, ob solche Instrumente für die Gemeinde Seefeld denkbar wären und welchem Umfang diese Instrumente haben sollten. 

Sitzungsverlauf

Herr Rathert kann sich hier gut einen Arbeitskreis zwischen Verwaltung, Mitgliedern des Umwelt- und Energieausschusses und Herrn Deiringer vorstellen um eine Ausarbeitung zu starten.

Herr Gentz schlägt vor, den Bund Naturschutz noch mit einzubeziehen.

Herr Prof. Dr. Dameris wünscht sich das Thema Katastrophenschutz (Vorbeugung) ebenfalls anzugehen. Hier denkt er vor allem an das Thema Wasser (wie und wo kann dem Vorgebeugt werden z.B. in Form eines Auffangbeckens).

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7. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Umwelt- und Energieausschuss Sitzung des Umwelt- und Energieausschusses 07.12.2021 ö 7

Sitzungsverlauf

Herr Wagner fragt die Verwaltung an, warum der Hundekotbeutelspender am Baum vor der Feuerwehr Drößling angebracht wurde. Die Feuerwehr wollte nächstes Jahr hier eine Bank aufstellen. 
Herr Kögel gab an, dass er veranlasst hat, 15 solcher Sender im Gemeindegebiet aufzustellen. Dafür hat der den Bauhof beauftragt. Herr Wagner soll sich bitte mit dem Bauhofsleiter in Verbindung setzten, damit dieser Spender an eine andere Stelle platziert wird.


Herr Gentz fragt an, ob in der Gemeinde noch Laubbläser und Laubsauger eingesetzt werden. Dies wäre Schädlich für die Insekten.
Herr Kögel gab an, dass dies der Fall ist, jedoch nur Laubbläser um die Gullideckel vom Laub zu befreien. Jedoch sollten die Laubbläser nur mit Bedacht eingesetzt werden.


Herr Gentz fragt weiter an, ob Streusalz weiterhin eingesetzt wird, da in einigen Bebauungsplänen der Gemeinde Streusalz verboten ist.
Herr Kögel gab an, dass dies nachgefragt wird und das hier dem Bauhof gesagt wird, dass das Streusalz nur wenig und wenn nötig eingesetzt werden soll.

Datenstand vom 09.03.2022 12:06 Uhr