Datum: 09.02.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Pfarrsaal "Haus Peter und Paul"
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:07 Uhr bis 20:28 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Niederlegung des Amtes als Gemeinderatsmitglied von Herrn Arnulf Daxer (CSU)
2 Entscheidung über das Nachrücken der Listennachfolge von Herrn Arnulf Daxer (CSU) als Gemeinderatsmitglied
3 Vereidigung von Herrn Freddy Maletz (CSU)
4 Neue Besetzung/Benennung der Ausschüsse, des Fraktionsvorsitzes, des "Erholungsflächenvereines" (Stellvertreter/in) sowie des Vorsitzes Rechnungsprüfungsausschuss
5 Genehmigung des Protokolls vom 19.01.2021
6 Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO
7 Vergabe der Gebäudereinigung nach erfolgter beschränkter Ausschreibung
8 Bebauungsplan "Leitenhöhe"; Aufstellungsbeschluss
9 Widmung von Flurstücken zur Ortsstraße Meilinger Weg, Gemarkung Oberalting
10 Widmung des Flurstücks Fl.-Nr. 62/3, Gem. Hechendorf zur Ortsstraße Pointweg
11 Widmung von Flurstücken zur Ortsstraße Spitzstraße, Gemarkung Hechendorf
12 Sonstiges

zum Seitenanfang

1. Niederlegung des Amtes als Gemeinderatsmitglied von Herrn Arnulf Daxer (CSU)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2021 ö 1

Sach- und Rechtslage

Mit Schreiben vom 16.01.2021 eingegangen am 18.01.2021 bittet Herr Daxer um Entbindung vom Ehrenamt des Gemeinderates zur nächsten Gemeinderatssitzung (s.a. Anlage) Begründet wird dies auch mit einem Wohnsitzwechsel.

Dadurch verliert er gemäß Art. 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz (GLkrWG) die Wählbarkeit. Es tritt ein „Amtsverlust“ ein, d.h. er verliert das Ehrenamt als Gemeinderatsmitglied (Art. 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GLkrWG). Der Gemeinderat stellt die Niederlegung fest und entscheidet über das Nachrücken des Listennachfolgers.

Beschluss

Die Niederlegung des Amtes als Gemeinderatsmitglied von Herrn Arnulf Daxer (CSU) wird festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(ohne GR Maletz)

zum Seitenanfang

2. Entscheidung über das Nachrücken der Listennachfolge von Herrn Arnulf Daxer (CSU) als Gemeinderatsmitglied

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2021 ö 2

Sach- und Rechtslage

Nach der Niederlegung des Amtes als Gemeinderatsmitglied von Herrn Arnulf Daxer entscheidet der Gemeinderat über das Nachrücken des Listennachfolgers. Nächster Nachrücker auf der Liste CSU ist Herr Freddy Maletz, der mit Schreiben vom 21.01.2021 seine Bereitschaft erklärt, dieses Amt anzunehmen (s.a. Anlage). Die Wahlvoraussetzungen werden erfüllt.

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt Herrn Freddy Maletz (CSU) als Listennachfolger von Herrn Arnulf Daxer.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(ohne GR Maletz)

zum Seitenanfang

3. Vereidigung von Herrn Freddy Maletz (CSU)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2021 ö 3

Sach- und Rechtslage

Gemäß Art. 31 Abs. 4 GO sind alle Gemeinderatsmitglieder in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Sitzung in feierlicher Form zu vereidigen. Den Eid nimmt der Erste Bürgermeister ab.

Die Eidesformel lautet:

"Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe."

Der Eid kann auch ohne die Worte "so wahr mir Gott helfe" geleistet werden. Erklärt ein Gemeinderatsmitglied, dass es aus Glaubens- oder Gewissensgründen keinen Eid leisten könne, so hat es an Stelle der Worte "ich schwöre" die Worte "ich gelobe" zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung seiner Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.

Sitzungsverlauf

Herr Freddy Maletz (CSU) wird vom Ersten Bürgermeister als Gemeinderatsmitglied vereidigt.

zum Seitenanfang

4. Neue Besetzung/Benennung der Ausschüsse, des Fraktionsvorsitzes, des "Erholungsflächenvereines" (Stellvertreter/in) sowie des Vorsitzes Rechnungsprüfungsausschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2021 ö 4

Sach- und Rechtslage

Durch das Ausscheiden von Herrn Arnulf Daxer sind die Sitze der Ausschüsse neu von der Fraktion CSU zu benennen.

Des Weiteren war Herr Daxer als Stellvertreter beim Verein zur Sicherstellung überörtlicher Erholungsgebiete in den Landkreisen um München e.V. benannt.

Auch der Vorsitz im Rechnungsprüfungsausschuss ist vom Gemeinderat neu zu bestimmen (Anlage: bisherige Besetzung).

Sitzungsverlauf

Die Besetzung der Ausschüsse durch die Fraktion der CSU wird in der vorgetragenen Version bestätigt.

Beschluss 1

Die Ausschüsse werden von der Fraktion CSU wie folgt besetzt:

Haupt- und Finanzausschuss:                Maletz, Freddy
                                                    Mitglied

Bauausschuss:                                Maletz, Freddy
                                               2. Stellvertreter

Ferienausschuss:                                Dreyer, Johann    Kalski, Stefan        Maletz, Freddy
                                                    Mitglied              1. Stellvertreter         2. Stellvertreter

Umwelt- und Energieausschuss:                Dreyer, Johann    Maletz, Freddy
                                               1. Stellvertreter        2. Stellvertreter


Rechnungsprüfungsausschuss:                Maletz, Freddy
                                                    Mitglied

Fraktionsvorsitz:                                 Winter, Claudia

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat bestellt Herrn GR Kalski als Stellvertreter für den Erholungsflächenverein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Bestellung des Vorsitzenden für den RPA wird zurückgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Genehmigung des Protokolls vom 19.01.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2021 ö 5

Sach- und Rechtslage

Das Protokoll vom 19.01.2021 wird einstimmig genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2021 ö 6

Sach- und Rechtslage

Sitzung vom 15.12.2020

TOP 1:        Gehweg "Am Oberfeld"; Planerbeauftragung

Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Beauftragung des Ingenieurbüro Renner Consulting GmbH
zu. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 200.000,- € (Bau- und Planerkosten, Beleuchtung) werden auf der Haushaltsstelle 6302.95041 bereitgestellt.

Abstimmung: 19:0


TOP 2:   Freizeitgelände mit Bolzplatz, Skaterbereich und Bereich für die Landjugend; 
   Auftragserweiterung Asphalt Skateranlage, Drainschlitze und Materialentsorgung 
   im Rahmen der beschlossenen Maßnahme

Beschluss:
Das Gremium stimmt dem Nachtrag der Firma Kutter mit den Ergänzungen der Asphaltarbeiten, im Bereich der Skateranlage sowie dem Nachtragsangebot über Materialentsorgung und Drainschlitze zu. Die neue Auftragssumme lautet 221.597,52 €.

Abstimmung: 16:3


TOP 3:   Freizeitgelände mit Bolzplatz, Skaterbereich und Bereich für die Landjugend; 
   Ausschreibung der Skaterelemente im Rahmen der beschlossenen Maßnahme


Beschluss:
Der Durchführung der Ausschreibung für die Skaterelemente mit einem Kostenrahmen in Höhe von ca. 60.000 € wird zugestimmt. Um einen zügigen Ablauf der Baumaßnahme zu erreichen stimmt das Gremium zu, dass die heute genehmigte Vergabesumme bei Erfordernis um max. 5% überschritten werden darf, wenn dies ausgegebenem Anlass erforderlich wird. Bei einem auskömmlichen Ausschreibungsergebnis wird der 1. Bürgermeister oder einer seiner Vertreter ermächtigt den Auftrag zu vergeben.

Abstimmung: 18:1


TOP 4:   Standortsuche Klinik Seefeld: Bericht über das Ergebnis des Fachbehörden-
   gesprächs, Eingrenzung der Standortauswahl und Abstimmung des weiteren 
   Vorgehens; 
Antrag Fraktion Grüne/BI vom 01.12.2020: Veröffentlichung der Ergebnisse des Fachbehördengesprächs

Beschluss:
  1. Die Ausführungen des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum München werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmung: 19:0

2.         Beschlussvorschlag Grüne/BI:
Die in Augenschein genommenen Standorte für einen möglichen Klinikneubau sowie deren Bewertungen durch die Fachbehörden werden baldmöglichst veröffentlicht.

Abstimmung: 15:4

Sitzungsverlauf

Zur  Kenntnis genommen

zum Seitenanfang

7. Vergabe der Gebäudereinigung nach erfolgter beschränkter Ausschreibung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2021 ö 7

Sach- und Rechtslage

Die Gebäudereinigung (Unterhalts-, Grundreinigung und Glasreinigung) wurde zum einen nach Ablauf des bestehenden Vertrages zum 31.03.2021 und zum anderen durch Veränderung des zu reinigenden Gebäudebestandes (u.a. altes Rathaus Seefeld, Feuerwehrhaus Hechendorf) für folgende Objekte neu ausgeschrieben.

  • Schule Hechendorf inkl. Mittagsbetreuung (Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung)
  • Kindergarten Hechendorf (Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung)
  • Sporthalle Hechendorf (Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung)
  • Kindergarten Riedfeld (Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung)
  • Turnhalle Schule Seefeld (Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung)
  • Jugendtreff Seefeld (Unterhaltsreinigung)
  • Feuerwehrgebäude Seefeld (Unterhalts- und Glasreinigung)
  • Feuerwehrgebäude Hechendorf (Unterhalts- und Glasreinigung)

Im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung (durch die Unternehmensberatung Schwarzer – Plauert) wurden mehrere Firmen für die Ausschreibung eiungeladen.

Eine Firma hat bei der beschränkten Ausschreibung teilgenommen und nachfolgendes Brutto- Angebot angegeben:

B & A Gebäudereinigung aus Germering                                154.850,42 €

Im Einzelnen wie folgt:

Der Gesamtpreis für die Unterhaltsreinigung ab 01.04.2021  


Preise Unterhalts-reinigung netto p.a.
Preise lt. Vorkalkulation
Summe 
109.398,35
109.931,45

Der Gesamtpreis für die Grundreinigung ab 01.04.2021


Preise Grundreinigung in € netto
Preise lt Vorkalkulation
Summe 
16.245,57
17.131,81


Der Gesamtpreis für die Glasreinigung ab 01.04.2021


Preise Glasreinigung in € netto
Preise lt Vorkalkulation
Summe 
4.482,48
4.885,76          

Die Angebotspreise liegen in jedem Bereich unter den Preisen der Vorkalkulation.

Zuerst wurde das Angebot formal, auf Vollständigkeit und auf Einhaltung der Vorgaben geprüft.

Das Angebot der Firma B & A Gebäudereinigung aus Germering wurde nicht beanstandet.

Sitzungsverlauf

Obwohl mehrere Firmen angefragt wurden, gab es nur ein Angebot. Die übrigen Firmen teilten mit, dass sie keine Kapazitäten mehr haben und deshalb nicht abgeben.
Die Vergabe erfolgt für einen Zeitraum von 2 Jahren. 
Das Auftragsvolumen ist überprüft worden und hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Unterhalts,- Grund und Glasreinigung an die Firma B & A Gebäudereinigung, Frühlingstraße 16, 82110 Germering zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Bebauungsplan "Leitenhöhe"; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2021 ö 8

Sach- und Rechtslage

Der im Flächennutzungsplan als Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesene Bereich zwischen Leitenhöhe und Bahnhofstraße im Ortsteil Hechendorf setzt sich aus mehreren Wohngrundstücken mit einer Fläche zwischen mind. 1.000 m² und max. 3.500 m² zusammen, die größere Nachverdichtungspotentiale aufweisen. Ein Bebauungsplan existiert an dieser Stelle nicht. Die Bebaubarkeit richtet sich somit im Wesentlichen nach den Maßgaben des § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich).

Infolge des allgemein wachsenden Siedlungsdrucks, der grundsätzlich zunehmenden Bautätigkeit in der Gemeinde und des teilweise älteren Baubestandes im Bereich zwischen Leitenhöhe und Bahnhofstraße ist auch dort vermehrt mit Nachverdichtungs- und Neubauwünschen zu rechnen. 

Für das Grundstück Flur Nr. 801/6 wurde bereits ein Bauantrag zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 8 Wohneinheiten gestellt, dem der Bauausschuss der Gemeinde Seefeld in seiner Sitzung am 15.12.2020 zugestimmt hat. Zugleich wurde die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Areal zwischen Leitenhöhe und Bahnhofstraße angeregt, um angesichts des zunehmenden Siedlungsdrucks eine geordnete und verträgliche städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich sicherstellen zu können. 

Ziel des Bebauungsplanes ist somit die Gewährleistung einer geordneten Nachverdichtung, die sowohl dem wachsenden Wohnbauflächenbedarf als auch den örtlichen Gegebenheiten gerecht wird. In diesem Zusammenhang soll die Bebauung möglichst nahe zur Leitenhöhe hin konzentriert werden, um den teilweise dicht bewachsenen und schützenswerten Hangbereich in Richtung Bahnhofstraße freizuhalten. Des Weiteren soll sich das Maß der baulichen Nutzung an den umliegenden Strukturen und an der Leistungsfähigkeit der bestehenden Erschließungsanlagen orientieren, so dass sich die zukünftige Bebauung gut in die bauliche Umgebung einfügt und eine Überlastung der Verkehrsinfrastruktur verhindert wird.

Der vorgeschlagene Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen.     

Die Änderung des Bebauungsplanes kann im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung erfolgen, da die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Im beschleunigten Verfahren wird die Verfahrensdauer reduziert, da von der frühzeitigen Beteiligung, der Umweltprüfung und dem Umweltbericht, der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie der zusammenfassenden Erklärung abgesehen werden kann. Die Eingriffsregelung wird ebenfalls ausgesetzt, da zu erwartende Eingriffe als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig gelten.

Sitzungsverlauf

Der B-Plan unterliegt keiner Frist zur Aufstellung und die Verwaltung kann diese Arbeit trotz der gegenwärtigen Auslastung leisten.
Die betroffenen Grundeigentümer sollen von der Aufstellung des B-Planes informiert werden und der Baumbestand soll bei der Aufstellung des B-Planes unbedingt berücksichtigt werden.
Die Straße Leitenhöhe ist sehr schmal und kann auch im B-Planverfahren nicht verbreitert werden, allerdings gibt der B-Plan die Möglichkeit die bauliche Nachverdichtung kontrollieren zu können.

Beschluss

1.        Der Gemeinderat beschließt, für den in der Anlage 1 gekennzeichneten Bereich den Bebauungsplan „Leitenhöhe“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen. 

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen und die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB zu unterrichten.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, die im Laufe des Verfahrens ggf. erforderlich werdenden Gutachten (z. B. Vermessung, Baumkataster usw.) einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Widmung von Flurstücken zur Ortsstraße Meilinger Weg, Gemarkung Oberalting

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2021 ö 9

Sach- und Rechtslage

Die bestehende Ortsstraße „Meilinger Weg“ Flur-Nr. 438/5, Gem. Oberalting wurde bereits gewidmet. 
Im Jahr 2020 wurde der restliche Meilinger Weg ausgebaut und steht nun dem öffentlichen Straßenverkehr zur Verfügung. Diese Flurstücke mit den Fl.-Nr. 427/24, 427/33, 427/44, 427/45 und 427/46, Gem. Oberalting, sollen nun zur Ortsstraße „Meilinger Weg“ hinzu gewidmet werden.




Die Gemeinde Seefeld ist zuständiger Straßenbaulastträger für die, als Ortsstraße zu widmenden, o.g. Flächen gem. Art. 47 Abs. 1 BayStrWG. Die Wegflächen sind als Ortsstraße im Sinne des Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zu widmen.

Vorliegend schlägt die Verwaltung deshalb vor, die Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 427/24, 427/33, 427/44, 427/45 und 427/46, Gem. Oberalting als Ortsstraße gem. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG für den öffentlichen Verkehr zu widmen. 

Die Widmung ist eine Pflicht, die aus der Straßenbaulast (Art. 9 BayStrWG) erwächst.

Die Widmung erfolgt durch Beschluss des Gemeinderates, da es sich nicht um ein laufendes Geschäft in der Zuständigkeit des Ersten Bürgermeisters handelt.

Durch die Widmung wird die Straße für die Allgemeinheit freigegeben.

Sitzungsverlauf

Erster Bürgermeister Kögel weist bzgl. der folgenden 3 Tagesordnungspunkten auf die Verpflichtung und Gleichbehandlung aller Einwohner in Seefeld hin. Die Beschlüsse zur Durchführung der damit im Zusammenhang stehenden Baumaßnahmen wurden alle im Vorfeld vom Gremium gefasst.

Der Fußweg zwischen Meilinger Weg und Mühlbachstraße ist nicht Bestandteil der Widmung, da es sich hierbei um einen Fußweg und nicht um eine Ortsstraße handelt. Der Weg soll im Laufe des Jahres hergerichtet werden; dies stellt keine Erschließungsmaßnahme dar.
Die Ablehnung der Widmung hätte zur Konsequenz, dass die Gemeinde keine Erschließungsbeiträge einnehmen könnte. Die Widmung konnte nicht zu einem früheren Zeitpunkt durchgeführt werden, da zunächst der Grunderwerb durchgeführt werden musste.

Beschluss

Die Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 427/24, 427/33, 427/44, 427/45 und 427/46, Gem. Oberalting, werden durch Beschluss des Gemeinderates Seefeld vom 09.02.2021 zur Ortsstraße im Sinne des Art. 46 Nr. 2 BayStrWG gewidmet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
(ohne GR Wastian wg. Art. 49 GO)

zum Seitenanfang

10. Widmung des Flurstücks Fl.-Nr. 62/3, Gem. Hechendorf zur Ortsstraße Pointweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2021 ö 10

Sach- und Rechtslage

Die Ortsstraße „Pointweg“ mit den Flur-Nrn. 62 und 6/2, Gem. Hechendorf ist bereits öffentlich gewidmet. 
Im Nachhinein ist der Verwaltung aufgefallen, dass das Flurstück Fl-Nr. 62/3, Gem. Hechendorf noch nicht gewidmet ist. Dieses Flurstück ist Teil des für den öffentlichen Straßenverkehrs bereits benutzbaren Pointweg. Dieses genannte Flurstück mit der Fl.-Nr. 62/3, Gemarkung Hechendorf, soll nun zur Ortsstraße „Pointweg“ dazu gewidmet werden.




Die Gemeinde Seefeld ist zuständiger Straßenbaulastträger für die als Ortsstraße zu widmende, o.g. Fläche gem. Art. 47 Abs. 1 BayStrWG. Die Wegfläche ist als Ortsstraße im Sinne des Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zu widmen.

Vorliegend schlägt die Verwaltung deshalb vor, die Fl.-Nr. 62/3, Gemarkung Hechendorf als Ortsstraße gem. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG für den öffentlichen Verkehr zu widmen. 

Die Widmung ist eine Pflicht, die aus der Straßenbaulast (Art. 9 BayStrWG) erwächst.

Die Widmung erfolgt durch Beschluss des Gemeinderates, da es sich nicht um ein laufendes Geschäft in der Zuständigkeit des Ersten Bürgermeisters handelt.

Durch die Widmung wird die Straße für die Allgemeinheit freigegeben.

Sitzungsverlauf

GR Herr Gentz stellt den Antrag zur Geschäftsordnung diesen TOP auf die nächste Sitzung zu verschieben, da Ihm Informationen zu den Widersprüchen fehlen. In einer Gegenrede spricht sich GR Wastian für eine Behandlung aus, da in der Vergangenheit bereits wiederholt die Problematik diskutiert wurde.

Beschluss:

Der Tagesordnungspunkt wird abgesetzt.

Abstimmung: 6:12
(ohne Frau Dr. Altenberger wg. Art. 49 GO)

Nach der Feststellung, dass die Widmung nicht mit den Widersprüchen zusammenhängt, sondern ein formaler Akt ist, wurde nochmals ausführlich über das Für und Wider der Erschließungsbeitragsabrechnung diskutiert. 
Mit dem Fazit, dass nur der Gemeinde Nachteile entstehen, wenn nicht gewidmet wird, wurde über den TOP abgestimmt.

Beschluss

Das Flurstück 62/3, Gemarkung Hechendorf, wird durch Beschluss des Gemeinderates Seefeld vom 09.02.2021 zur Ortsstraße im Sinne des Art. 46 Nr. 2 BayStrWG gewidmet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 6

Abstimmungsbemerkung
(ohne Frau Altenberger wg. Art. 49 GO) GR Gentz, GR Weber stimmen dagegen

zum Seitenanfang

11. Widmung von Flurstücken zur Ortsstraße Spitzstraße, Gemarkung Hechendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2021 ö 11

Sach- und Rechtslage

Die ausgebaute Ortsstraße „Spitzstraße“ Flur-Nr. 393/1, Gem. Hechendorf wurde bereits gewidmet. 
Im Nachhinein ging ein weiteres Flurstück in der Spitzstraße in den Grundbesitz der Gemeinde Seefeld über. Diese Fläche ist Teil des für den öffentlichen Straßenverkehrs bereits benutzbare Straße. Dieses genannte Flurstück mit der Fl.-Nr. 393/4, Gemarkung Hechendorf, soll nun zur Ortsstraße „Spitzstraße“ dazu gewidmet werden.





Die Gemeinde Seefeld ist zuständiger Straßenbaulastträger für die als Ortsstraße zu widmende, o.g. Fläche gem. Art. 47 Abs. 1 BayStrWG. Die Wegfläche ist als Ortsstraße im Sinne des Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zu widmen.

Vorliegend schlägt die Verwaltung deshalb vor, die Fl.-Nr. 393/4, Gemarkung Hechendorf als Ortsstraße gem. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG für den öffentlichen Verkehr zu widmen. 

Die Widmung ist eine Pflicht, die aus der Straßenbaulast (Art. 9 BayStrWG) erwächst.

Die Widmung erfolgt durch Beschluss des Gemeinderates, da es sich nicht um ein laufendes Geschäft in der Zuständigkeit des Ersten Bürgermeisters handelt.

Durch die Widmung wird die Straße für die Allgemeinheit freigegeben.

Sitzungsverlauf

Auf die Frage, ob sich durch die Widmung für die Anlieger etwas ändern würde, wird festgestellt, dass außer der Abrechenbarkeit an sich für die Anlieger keine Änderung durch die Widmung eintritt. Die Bescheide sollen noch im Februar verschickt werden.

Beschluss

Das Flurstück 393/4, Gemarkung Hechendorf, wird durch Beschluss des Gemeinderates Seefeld vom 09.02.2021 zur Ortsstraße im Sinne des Art. 46 Nr. 2 BayStrWG gewidmet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
GR Rather, GR Weber stimmen dagegen

zum Seitenanfang

12. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.02.2021 ö 12

Sach- und Rechtslage

GR Herr Gentz fragt nach dem Sachstand Ortsentwicklungskonzept – die Verwaltung ist im Gespräch mit dem Planungsverband, um Lösungen für eine Weiterführung des Projektes zu entwickeln.

GR Frau Altenberger teilt mit, dass eine Unterstützung des in der letzten Sitzung bereits vorgestellten Projekts „Sichere Häfen“ auch vom Landrat Frey befürwortet wird. Die Unterstützung könnte auch nicht monetärer Art, z. B. durch Nennung auf der Homepage, erfolgen. GR Frau Senft gibt zu bedenken, dass man dann auch andere Aktionen berücksichtigen müsse.

GR Herr Dameris regt an, dass die Gemeinde aktiv auf Gewerbetreibende, Sozialeinrichtungen und Kulturschaffende zugehen sollte, um die Solidarität zu bekunden, Gesprächsbereitschaft zu zeigen und Hilfe (nicht finanziell) anzubieten. Hierzu schlägt er vor, mit Herrn Winkelköter Kontakt aufzunehmen und sich beraten zu lassen, welche Möglichkeiten es hierzu gibt.

Der Erste Bürgermeister Herr Kögel informiert zum Thema Postfiliale Seefeld. Es wurden konkrete Gespräche mit dem Vertreter der Post geführt. Das Ziel der Verwaltung ist es, die Postfiliale im Alten Rathaus unterzubringen, um die Ortsmitte zu stärken, wenn es keine Alternativlösungen gibt. Die Post würde diese Filiale mit eigenem Personal betreiben.

Datenstand vom 17.10.2022 10:33 Uhr