Datum: 02.03.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Pfarrsaal "Haus Peter und Paul"
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:02 Uhr bis 20:42 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls vom 09.02.2021
2 Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO
3 Änderung der Friedhofsgebührensatzung; Aussegnungshalle Gebührenreduzierung
4 Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen und BI Eichenallee: Pumptrack Hechendorf
5 Errichtung eines Wochenmarktes im Ortsteil Hechendorf; Antrag der BVS-Fraktion
6 Beitritt zum Bündnis "Städte Sichere Häfen"; Antrag der SPD-Fraktion
7 Bebauungsplan "Zwischen Keltenweg und Am Römerbrunnen"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
8 1. Änderung des Bebauungsplanes "Spitzstraße"; Änderungsbeschluss
9 19. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gewerbecampus am Oberfeld); Änderungsbeschluss
10 Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinde Andechs: Bebauungspläne Frieding Nord (Nrn. 43.1-43.6)
11 Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Andechs und Weßling
12 Sonstiges

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1. Genehmigung des Protokolls vom 09.02.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.03.2021 ö 1

Sach- und Rechtslage

Das Protokoll vom 09.02.2021 wird einstimmig genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.03.2021 ö 2

Sach- und Rechtslage

Sitzung vom 19.01.2021

TOP 3:        Tauschvertrag Gemeinde Seefeld./.Kath.Pfründestiftungsverbund St. Ulrich wg. Straßengrund Spitzstraße; Genehmigung UR.Nr.1/V/2021Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Urkunde URNr.1589/V/2018 vom 12.09.2018 des Notars Volmer, Hauptstraße 5 b in Starnberg in der vorgelegten Fassung und genehmigt die Urkunde vollinhaltlich und schließt sich allen darin gestellten Anträgen an.
Gleichzeitigt werden hiermit die in der vorgenannten Urkunde behaupteten oder erteilten Vollmachten genehmigt.

Abstimmung: 17:1


TOP 4   Bebauungsplan "Roseggerstraße - Teil 3"; Planerbeauftragung

Beschluss:
Mit der Erarbeitung der Planunterlagen für den Bebauungsplan „Roseggerstraße – Teil 3“ wird der Architekt und Stadtplaner Herr Frank Reimann, Stadelberger Straße 24a, 82256 Fürstenfeldbruck, beauftragt.

Abstimmung: 18:0


TOP 5:   Freizeitgelände am Oberfeld; Planerbeauftragung für weitere Leistungsphasen

Beschluss:
Der Top wird zurückgestellt.

Abstimmung: 17:1


TOP 6:   Nahwäremenetz Seefeld; Freigabe der Kosten zur Durchführung der 
   Ausschreibung

Beschluss:
Das Gremium stimmt der Freigabe und Durchführung der Ausschreibung Gewerk Heizungsinstallation / Sekundärseite Gemeinde mit einer kalkulierten Summe von brutto 507.000 € unter der Maßgabe der Überprüfung und Optimierung zu.
Um einen zügigen Ablauf der Baumaßnahme zu erreichen, stimmt das Gremium zu, dass die heute genehmigte Vergabesumme um max. 5% überschritten werden darf, wenn dies ausgegebenem Anlass erforderlich wird. 
Bei einem auskömmlichen Ausschreibungsergebnis wird der Erste Bürgermeister oder einer seiner Vertreter ermächtigt, den Auftrag zu vergeben

Abstimmung: 17:1


TOP 7:   Messungsanerkennung und Auflassung Gemeinde Seefeld ./. TQ- Building GmbH 
   wg Grundstück am Oberfeld; Genehmigung UR.Nr.2/V/2021

Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Urkunde URNr.2/V/2021 vom 07.01.2021 des Notars Volmer, Hauptstraße 5 b in Starnberg in der vorgelegten Fassung und genehmigt die Urkunde vollinhaltlich und schließt sich allen darin gestellten Anträgen an.
Gleichzeitigt werden hiermit die in der vorgenannten Urkunde behaupteten oder erteilten Vollmachten genehmigt.

Abstimmung: 17:1

Sitzungsverlauf

Wird zur Kenntnis genommen

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3. Änderung der Friedhofsgebührensatzung; Aussegnungshalle Gebührenreduzierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.03.2021 ö 3

Sach- und Rechtslage

Zum Zwecke einer geordneten und würdigen Totenbestattung unterhält die Gemeinde die Friedhöfe im Ortsteil Hechendorf Am Kriegerdenkmal und an der Lindenallee sowie in Oberalting-Seefeld an der Kirche.

In der Friedhofsgebührensatzung werden für die Inanspruchnahme der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen sowie für damit im Zusammenhang stehende Amtshandlungen Gebühren erhoben. 

Von der Firma KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH wurden im Jahr 2017 u.a. die Bestattungsgebühren (§ 4) kalkuliert.

Für die Aussegnungshalle wurden bei geschätzten jährlichen 30 Benutzungen Gebühren in Höhe von 582,27 € errechnet.

Diese Zahlen konnten nicht erreicht werden und betrugen durchschnittlich um die 15 Benutzungen pro Jahr, was unter anderem auch an der Höhe der Gebühr liegt. Der hohe Preis wurde mehrfach moniert und als Nichtbuchungsgrund genannt.

Die Verwaltung schlägt vor, die Gebühren für die Benutzung der Aussegnungshalle Lindenallee auf 180,00 € zu senken, um die Akzeptanz und Buchungsanzahl zu erhöhen. Eine neue Gesamt-kalkulation ist nicht erforderlich.

Sitzungsverlauf

Über die Erforderlichkeit einer Anpassung der Gebühren für die Aussegnungshalle besteht Einigkeit. Lediglich über die Höhe der Reduzierung wird diskutiert. Nach Erläuterung der Verwaltung, dass sich der Gebührensatz an den üblichen Beträgen der Nachbargemeinden orientiert, stimmt das Gremium der Änderung zu.

Beschluss

Die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen sowie für damit im Zusammenhang stehende Amtshandlungen der Gemeinde Seefeld (Friedhofsgebührensatzung) vom 02.03.2021 (Anlage) wird beschlossen. Der in der Anlage beigefügte Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen und BI Eichenallee: Pumptrack Hechendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.03.2021 ö 4

Sach- und Rechtslage

Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen und BI Eichenallee hat folgenden Antrag gestellt: 

Der Gemeinderat möge beschließen: 

Die Freizeitfläche am Oberfeld/Hechendorf soll über die bereits beschlossenen Maßnahmen hinaus weiter entwickelt werden. Die Verwaltung prüft die Realisierung eines Sportparcours für Biker und Skater in Form eines Pumptracks und/oder Bike Trails hinsichtlich:
  • der Realisierbarkeit in der zur Verfügung stehenden Restfläche zwischen dem geplanten Bolzplatz und der nordwestlich angrenzenden Ausgleichsfläche (Größe, Topografie) 
  • dem Abruf von möglichen Fördermitteln 
  • dem Einsatz von Eigenmitteln

Hinweis der Verwaltung: 

Im Entwurf des Bebauungsplanes „Zwischen Keltenweg und Am Römerbrunnen“ i.d.F. vom 02.03.2021 wird die ca. 2.500 m² große Fläche zwischen Bolzplatz und Ausgleichsfläche bereits als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ festgesetzt, so dass nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens grundsätzlich die baurechtliche Möglichkeit der Errichtung eines Pumptracks, Bike-Trails o.ä. besteht.

Sitzungsverlauf

Infolge der angespannten Haushaltslage und der bestehenden Haftungsfragen werden Bedenken hinsichtlich der Überlegungen zur Errichtung eines Pumptracks geäußert. Mehrheitlich spricht sich der Gemeinderat dafür aus, zunächst keine weiteren Planungsschritte zu unternehmen und die Fläche freizuhalten.

Beschluss

Die Freizeitfläche am Oberfeld/Hechendorf soll über die bereits beschlossenen Maßnahmen hinaus weiterentwickelt werden. Die Verwaltung prüft die Realisierung eines Sportparcours für Biker und Skater in Form eines Pumptracks und/oder Bike Trails hinsichtlich:
  • der Realisierbarkeit in der zur Verfügung stehenden Restfläche zwischen dem geplanten Bolzplatz und der nordwestlich angrenzenden Ausgleichsfläche (Größe, Topografie) 
  • dem Abruf von möglichen Fördermitteln 
  • dem Einsatz von Eigenmitteln

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 10

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5. Errichtung eines Wochenmarktes im Ortsteil Hechendorf; Antrag der BVS-Fraktion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.03.2021 ö 5

Sach- und Rechtslage

Mit Antrag vom 18.02.2021 stellte die Fraktion Bürgerverein Seefeld den Antrag auf Errichtung eines Wochenmarktes in Seefeld OT Hechendorf.
Bereits im Vorfeld wurden mit der Verwaltung wichtige Eckpunkte diesbezüglich abgesprochen. 
Als Standort wird der Schlagenhofener Weg vor dem Grundstück des Bürgerstadls vorgeschlagen. Markttag soll der Samstag mit einer Marktzeit von 8.00 – 12.00 Uhr werden. Es wurden bereits im Vorfeld in Frage kommende, regionale, Marktanbieter angefragt, ob sie Interesse haben am Wochenmarkt in Hechendorf ihre Waren verkaufen zu wollen. Die bisherige Resonanz darauf klingt vielversprechend. 
Um den Wochenmarkt abhalten zu können, soll der Schlagenhofener Weg ab der Abzweigung Alte Hauptstraße sowie am Ende des Grundstücks des Bürgerstadls (Ende Spielplatz) für den Fahrzeugverkehr gesperrt werden. Die Straßensperrungen würden von der Marktaufsicht rechtzeitig zum Aufbau (ca. 7.00 Uhr) laut der von der Verwaltung ausgegebenen verkehrsrechtlichen Anordnung aufgestellt und nach Beendigung der Abbauarbeiten (ca. 13.00 Uhr) wieder eingeholt werden.
Für die Aufstellung der Marktstände stehen die Parkplatzbuchten gegenüber vom Bürgerstadl, sowie die Parkplätze vor dem Bürgerstadl zur Verfügung. Ein coronabedingter Abstand wurde in die Aufstellplanungen mit eingerechnet. In diesem Fall ist dann etwa Platz für 8-9 Marktstände. Die gesamte Straßenbreite steht somit den Fußgängern und Markteinkäufern zur Verfügung. Auch die Rettungswege bleiben frei. Mit den Anwohnern wurde von Seiten des Bürgervereins Seefeld bereits gesprochen. Strom, Wasser und Toilettennutzung würde der Bürgerstadl zur Verfügung stellen. Eine entsprechende Abrechnung erfolgt dann an die Gemeinde. 
Der Wunsch einen Wochenmarkt im Ortsteil Hechendorf einzurichten ist mehrfach von vielen Bürgern geäußert worden. Gerade in diesen Zeiten der Pandemie zeigt sich, wie wichtig es ist möglichst regionale und frische Einkäufe in der eigenen Ortschaft zu tätigen. Mit einem solchen Wochenmarkt soll zudem der Ortsteil Hechendorf mit dem Bürgerstadl als zentralen Veranstaltungsort, wesentlich „belebt“ werden. Die Organisatoren planen zur Eröffnung und zu den Markttagen besondere Aktionen für Kinder, Eltern und allen Besuchern des Marktes.
Der Wochenmarkt könnte etwa im Mai 2021 nach einer entsprechenden Wochenmarktsatzungsänderung beginnen.

Beschluss

  1. Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, der Errichtung eines Wochenmarktes jeden Samstag von 08.00 – 12.00 Uhr, in Seefeld OT Hechendorf, Schlagenhofener Weg, zuzustimmen.

  1. Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat vor die organisatorische Verantwortung an das Team Wochenmarkt Hechendorf (engagierte Bürger der Gemeinde Seefeld) abzugeben und dieses als Marktaufsicht zu ernennen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Beitritt zum Bündnis "Städte Sichere Häfen"; Antrag der SPD-Fraktion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.03.2021 ö 6

Sitzungsverlauf

Das Für und Wider wird diskutiert. Mehrheitlich spricht sich das Gremium letztlich dafür aus, sich weiterhin auf die erfolgreiche örtliche Integrationsarbeit zu konzentrieren und auf einen Beitritt zum Bündnis, der nur symbolischen Charakter hätte, zu verzichten.

Beschluss

Die Gemeinde Seefeld tritt dem Bündnis „Städte Sichere Häfen“ nicht bei.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5

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7. Bebauungsplan "Zwischen Keltenweg und Am Römerbrunnen"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.03.2021 ö 7

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.09.2019 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld – Teil 1“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13aBauGB durchzuführen. 

Folgende Planungsziele liegen der Bebauungsplanänderung zugrunde:
       Erweiterung und teilweise Überplanung des bestehenden Gewerbebetriebes im Bereich Am Römerbrunnen (Bauunternehmen Dosch)
       Umsetzung der geplanten Sport- und Freizeitnutzungen im Bereich Am Oberfeld 
       Integration und Anpassung der angrenzenden Gemeinbedarfsflächen „Feuerwehr“ und „Sozialen Zwecken dienenden Gebäuden“ (Asylunterkunft)

In Anbetracht der mittlerweile etablierten Straßenbezeichnungen soll der Bebauungsplan zur einfacheren Verortung zukünftig die Bezeichnung „Zwischen Keltenweg und Am Römerbrunnen“ tragen.

Mittlerweile wurde vom beauftragten Planungsbüro ein Entwurf des Bebauungsplanes erarbeitet, der in heutiger Sitzung vorgestellt wird. 

Nach Billigung des Entwurfes kann die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. 

Beschluss

  1. Das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld – Teil1“ wird fortan unter der Bezeichnung Bebauungsplan „Zwischen Keltenweg und Am Römerbrunnen“ fortgesetzt.

  1. Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Zwischen Keltenweg und Am Römerbrunnen“ in der Fassung vom 02.03.2021, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 13a i. V. m. § 13 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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8. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Spitzstraße"; Änderungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.03.2021 ö 8

Sach- und Rechtslage

In den rückwärtigen Gartenbereichen des Einheimischenmodells am Höhenrücken wurden zwischen den Terrassen der meisten Doppel- und Reihenhausgrundstücke Sichtschutzwände durch die Anwohner errichtet. Um eine durchgängige Besonnung und Belüftung zu gewährleisten und der ohnehin sehr dichten Bebauung einen etwas offeneren Charakter zu verleihen, ist die Installierung derartiger Sichtschutzvorrichtungen im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Spitzstraße“ i.d.F. vom 04.04.2017 allerdings nicht vorgesehen. 

Es ist aber durchaus verständlich, dass die Anwohner zum Schutz der Privatsphäre zumindest im Terrassenbereich eine gewisse optische Abschirmung zum Nachbarn wünschen. Nach den derzeitigen Vorgaben des Bebauungsplanes ist dies aber nicht möglich, so dass die bestehenden Sichtschutzwände eigentlich zurückgebaut werden müssten.

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Bebauungsplan „Spitzstraße“ zu ändern und durch eine Festsetzung zur Zulässigkeit von Sichtschutzeinrichtungen zwischen den Terrassen der Doppel- und Reihenhäuser zu ergänzen. Die Zulässigkeit sollte allerdings auf geeignete Mindestmaße beschränkt werden, damit der offene Charakter im Wesentlichen gewahrt bleiben kann.

Die Änderung des Bebauungsplanes kann im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB erfolgen, da die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Im vereinfachten Verfahren wird die Verfahrensdauer reduziert, da von der frühzeitigen Beteiligung, der Umweltprüfung und dem Umweltbericht, der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie der zusammenfassenden Erklärung abgesehen werden kann. Die Eingriffsregelung wird ebenfalls ausgesetzt, da zu erwartende Eingriffe als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig gelten. 

Sitzungsverlauf

Es wird darauf hingewiesen, dass ggf. auch bei anderen Festsetzungen der Bedarf einer Anpassung bestehen könnte (z.B. im Bereich der vom SeeKU geplanten Mehrfamilienhausbebauung) und sich somit die Frage stellt, ob dies ebenfalls in die Bebauungsplanänderung integriert werden sollte. Da im gegenwärtigen Fall aufgrund bereits aufgetretener Nachbarschaftsstreitigkeiten ein höherer Zeitdruck besteht und sich der Verwaltungsaufwand in Grenzen hält, soll sich das gegenwärtige Verfahren auf die Anpassung der Trennwände beschränken und weitere eventuell auftretende Änderungserfordernisse in einem separaten Verfahren abgewickelt werden. 

Beschluss

1.        Der Gemeinderat beschließt, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Spitzstraße“ für den in der Anlage 1 gekennzeichneten Bereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen. 

2.        Der Änderungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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9. 19. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gewerbecampus am Oberfeld); Änderungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.03.2021 ö 9

Sach- und Rechtslage

Im Zuge der Standortsuche nach neuen Gewerbeflächen im Gemeindegebiet Seefeld haben sich drei Standorte als erfolgsversprechend und grundsätzlich konsensfähige Option herausgestellt. Hierbei handelt es sich um die Freiflächen im Bereich am Oberfeld / Inninger Straße in Hechendorf, Erweiterungsflächen im Bereich des bestehenden Gewerbeparks Seefeld sowie um kleinere Ergänzungsflächen im Bereich zwischen Stampfgasse und Uneringer Straße. 

Vor einer möglichen Weiterentwicklung der Flächen beim Gewerbepark Seefeld muss zunächst die Frage der Niederschlagswasserbeseitigung abschließend geklärt werden. Die Untersuchungen hierfür laufen bereits, jedoch ist mit ersten Ergebnissen erst im Frühjahr zu rechnen. Darauf aufbauend sind voraussichtlich weitere Voruntersuchungen und Abstimmungen erforderlich.

Beim Standort zwischen Stampfgasse und Uneringer Straße handelt es sich lediglich um kleinere Ergänzungsflächen, die sich zudem nicht im Eigentum der Gemeinde Seefeld befinden. Erste Gespräche zur zukünftigen Entwicklung des Bereichs wurden bereits geführt, aber auch hier ist nicht mit kurzfristigen Fortschritten zu rechnen. 

Der Standort im Bereich am Oberfeld kann hingegen kurzfristig entwickelt werden, gilt aus fachbehördlicher Sicht als grundsätzlich sehr geeignet (siehe Fachbehördengespräch vom Juli 2020) und hat auch im Gemeinderatsgremium die größte Zustimmung erhalten. Dieser Standort soll daher primär für die Gewinnung von neuen Gewerbeflächen herangezogen werden. 

Derzeit sind die Flächen im rechtswirksamen Flächennutzungsplan als allgemeine Wohnbauflächen (WA) ausgewiesen. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die nachfolgende Bebauungsplanung zu schaffen, muss der Flächennutzungsplan daher geändert werden (Umwidmung von Wohnbauflächen in gewerbliche Bauflächen). 

Die Verwaltung schlägt daher vor, für die in Anlage 1 dargestellten Flächen die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gewerbecampus am Oberfeld) einzuleiten. 

Im FNP-Änderungsverfahren geht es lediglich um die Festlegung der grundlegenden Art der Bodennutzung (Gewerbeflächen), alle weiteren Details wie die konkrete Art der baulichen Nutzung (z.B. nur nicht störendes Gewerbe) oder das Maß der baulichen Nutzung werden erst im Zuge der nachfolgenden Bebauungsplanung festgesetzt. Das FNP-Änderungsverfahren bietet zudem die Möglichkeit, weitere wichtige Erkenntnisse für die spätere Bebauungsplanaufstellung gewinnen zu können (z.B. Erforderlichkeit zusätzlicher Untersuchung wie Schallgutachten o.ä.).

Beschluss

1.        Der Gemeinderat beschließt, die 19. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gewerbecampus am Oberfeld) für den in der Anlage 1 gekennzeichneten Bereich durchzuführen.

2.        Der Änderungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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10. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinde Andechs: Bebauungspläne Frieding Nord (Nrn. 43.1-43.6)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.03.2021 ö 10

Sach- und Rechtslage

Ausgangssituation

Die Gemeinde Andechs stellt im Norden des Ortsteils Frieding in einer konzertierten Aktion mehrere Bebauungspläne auf, um die dort teilweise bereits bestehenden land- und forstwirtschaftlichen, gewerblichen und sonstigen Nutzungen planungsrechtlich zu sichern und diese um zusätzliche Bauflächen zu erweitern. Die Vorhaben werden zwar in separaten Bebauungsplanverfahren abgewickelt, stehen aber im engen räumlichen und inhaltlichen Zusammenhang und werden daher parallel entwickelt. 

Planungsinhalte

Konkret handelt es sich um folgende Bebauungsplanverfahren mit folgenden Planungsinhalten (siehe Anlagen Bebauungspläne Nrn. 43.1 - 43.6): 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 43.1 
  • Festsetzung eines Sondergebietes „Regenerative Energien“
  • Zulässige Nutzungen im SO: Be- und Verarbeitung von Rohstoffen zur Gewinnung regenerativer Energie
  • Festsetzung eines Dorfgebietes (südwestlicher Teilbereich, Bestandsüberplanung)
  • Bauflächen: 3.410 m² Bestand, 950 m² Neubauflächen

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 43.2 
  • Festsetzung eines Sondergebietes „Lagerhaltung und Verarbeitung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse“, 
  • Zulässige Nutzungen: Lagerplätze sowie Gebäude zur Lagerung beweglicher Gegenstände mit Ausnahme von Gefahrstoffen und Düngemittel, Maschinenhallen für land- und forstwirtschaftliche Maschinen, Verarbeitung (Aufbereitung/Veredelung) land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse
  • Bauflächen: 1.200 m² Neubauflächen

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 43.3
  • Festsetzung eines Sondergebietes „Landwirtschaftliche Nutzung und Holzverarbeitung“ 
  • Zulässige Nutzungen: Maschinenhalle für land- und forstwirtschaftliche Geräte und Maschinen, Lagerung von forst- und landwirtschaftlichen Rohstoffen, Lagerung und Verarbeitung (Aufbereitung/Veredelung) von forst- und landwirtschaftlichen Produkten, Strom- und Wärmeerzeugung vorwiegend zum Eigenbedarf
  • Bauflächen: 650 m² Bestand, 1.800 m² Neubauflächen

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 43.4
  • Festsetzung eines Sondergebietes „Landwirtschaftliche Nutzung und Holzverarbeitung“ 
  • Zulässige Nutzungen: Wirtschaftsstellen landwirtschaftlicher Betriebe; Handel mit landwirtschaftlichem Bedarf und landwirtschaftlichen Erzeugnissen; Reinigung, Trocknung und Aufbereitung von Getreide und Saatgut
  • Bauflächen: 700 m² Bestand, 2.500 m² Neubauflächen

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 43.5
  • Festsetzung eines Sondergebietes „Lagerflächen“ 
  • Zulässige Nutzungen im SO „Lagerflächen“: Abstellen, Lagern und Verladen von Transport- und Baucontainern, Werk- und Hilfsstoffen (wie z.B. Verbaumaterial), Verladerampen, Betonfertigteile und Baumaschinen; Lagerung von Bauschutt-, Straßenaufbruch, Zuschlagsstoffen (wie z.B. Kies, Humus, Steine und nicht verunreinigtes, zertifiziertes Material); Lagerung und Weiterverarbeitung von Rohstoffen und Recyclinggut; Stellplätze für Mitarbeiter
  • Festsetzung eines Sondergebietes „Verwaltung“
  • Zulässige Nutzungen im SO „Verwaltung“: Verwaltungs-/Bürogebäude mit Tiefgarage, private Grünflächen, Stellplätze für Mitarbeiter/Kunden/Besucher, Werbeanlage (Firmenschild), Anlagen für die Löschwasservorhaltung und für die flächige Versickerung von Niederschlagswasser
  • Bauflächen: 8.300 m² Lagerflächen, 440 m² Neubauflächen (im Vorentwurf noch 350 m², somit Erhöhung um 90 m²) 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 43.6
  • Schaffung eines Gewerbegebietes
  • Zulässig sind alle gemäß § 8 Abs. 2 BauNVO im Gewerbegebiet zulässigen Nutzungen (Gewerbebetriebe aller Art, Lagerhäuser, Lagerplätze und öffentliche Betriebe, Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Tankstellen, Anlagen für sportliche Zwecke).
  • Bauflächen: 2.300 m² Neubauflächen

Insgesamt werden durch die Bebauungspläne ca. 4.760 m² Bestandsbebauung, 9.190 m² neu ausgewiesene Bauflächen und 8.300 m² Lagerflächen gesichert (insg. 22.250 m²). 

Frühzeitiges Beteiligungsverfahren 2019

Die Gemeinde Seefeld hat bereits im Zuge der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB eine Stellungnahme abgegeben und darin insbesondere Bedenken zur verkehrlichen Situation vorgebracht. Zudem wurde bemängelt, dass die mit den Planvorhaben verbundenen verkehrlichen Auswirkungen auf die Staatsstraße STA9 und die Verkehrsströme nach Drößling nicht ausreichend untersucht und berücksichtigt wurden (siehe Anlage Stellungnahme vom 05.06.2019). 

Mögliche Betroffenheit der Gemeinde Seefeld

Die Gemeinde Seefeld bzw. der Ortsteil Drößling ist einerseits durch eine zu erwartende Erhöhung der Verkehrsbelastung, andererseits durch mögliche Lärmimmissionen von den Planungen der Gemeinde Andechs betroffen:

1. Verkehrsbelastung

Die von der Gemeinde Seefeld im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Bedenken wurden seitens der Gemeinde Andechs dahingehend berücksichtigt, dass eine konkretisiertes Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben wurde und die Vorhabenträger aufgefordert wurden, die zu erwartenden Verkehrsbewegungen zu konkretisieren (siehe Anlage Abwägungsergebnis). 

Gemäß Verkehrsgutachten Prof. Dr.-Ing. Harald Kurzak vom 10.06.2020 (siehe Anlage) sei fast kein zusätzlicher Schwerverkehr und vor allem nachts keine zusätzliche Verkehrsbelastung zu erwarten. Insgesamt sei für das Gesamtgebiet mit einem werktäglichen Verkehrsaufkommen von 410 Kfz-Fahrten (300 Pkw + 110 Lkw) zu rechnen. Für die Kreisstraße STA9 und damit auch für die Ortsdurchfahrt Drößling beträgt die Mehrbelastung im Planfall rund 100 Kfz-Fahrten pro Werktag, davon bis zu 10 Lkw. Das für 2020 errechnete Gesamtverkehrsaufkommen auf der STA9 im Bereich südlich von Drößling beträgt 2.620 Kfz/Werktag und würde sich somit auf ca. 2.720 Kfz/Werktag erhöhen. Für das Jahr 2035 wird im sog. Prognosenullfall, also bei Nichtdurchführung der Planung, mit einer nur mehr geringen allgemeinen Zunahme des Verkehrs auf 2.700 Kfz/Werktag gerechnet, so dass im Planfall für das Jahr 2035 ein Gesamtverkehrsaufkommen von 2.800 Kfz/Werktag zu erwarten ist.

2. Lärmimmissionen, Zusatzkontingente 

Durch die gewerblichen Nutzungen und deren geplanten Erweiterungen im Norden von Frieding entstehen Lärmemissionen. Damit an den benachbarten Immissionsorten in Frieding und Drößling die gesetzlichen Richtwerte der eingehenden Lärmimmissionen nicht überschritten werden, hat die Gemeinde Andechs in den Bebauungsplänen sog. Emissionskontingente festgesetzt. 

Gemäß Lärmgutachten der Müller-BBM GmbH vom 27.01.2020 werden auch nach Realisierung der Planung die Richtwerte für den Immissionsort Drößling (= Wohngebiet mit max. 55 dB(A) tags und 40 dB(A) nachts) mit 43,7 dB(A) tags und 28,4 dB(A) nachts deutlich unterschritten. Insofern sind aus immissionsschutzfachlicher Sicht keine Einschränkungen zu erwarten bzw. die gesetzlichen Maßstäbe werden eingehalten. 

Allerdings wurden auch sog. Zusatzkontingente in Richtung Drößling festgesetzt, d.h. dass aufgrund der deutlichen Unterschreitung der Richtwerte am Immissionsort Drößling die in den Bebauungsplänen vorgegebenen Emissionskontingente bei Bedarf bis zu einem gewissen Grad überschritten werden dürfen. Dadurch könnte der Planungsspielraum auf Drößlinger Seite eingeschränkt sein, da bei einer theoretischen Entwicklung von Gewerbeflächen auf Drößlinger Flur ggf. nicht mehr ausreichende Emissionskontingente zur Verfügung stehen. 

Vor diesem Hintergrund hat die Untere Immissionsschutzbehörde in ihrer Stellungnahme vom 12.08.2019 eine Streichung oder zumindest eine Reduzierung der Zusatzkontingente gefordert. Die Gemeinde Andechs hat infolgedessen auf Vorschlag des Lärmgutachters die Zusatzkontingente von bisher einheitlich 6 dB(A) auf durchschnittlich unter 4 dB(A) gesenkt. 

Erneutes Beteiligungsverfahren 2021

Mit Schreiben vom 25.01.2021 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB nun erneut um Stellungnahme zu den Bebauungsplänen gebeten.  

Die Verwaltung schlägt vor, auf die Stellungnahme vom 05.06.2019 zu verweisen (siehe Anlage) und die vorgebrachten grundsätzlichen Bedenken weiterhin aufrecht zu erhalten. Zudem sollte unter Bezugnahme auf die Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 12.08.2019 darauf hingewiesen werden, dass auf die Zusatzkontingente entweder komplett verzichtet oder zumindest sichergestellt werden sollte, dass die Entwicklungsmöglichkeiten auf Drößlinger Flur nicht eingeschränkt werden.

Hinweis: Die kompletten Planunterlagen können auf der Homepage der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Bürgerservice / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden. 

Sitzungsverlauf

Das Planvorhaben der Gemeinde Andechs stößt nach wie vor auf klare Ablehnung. Befürchtet wird eine deutliche Zunahme der Verkehrsbewegungen, insbesondere der Lkw-Fahrten im Bereich der Ortsdurchfahrt Drößling. Die Ergebnisse des vorgelegten Verkehrsgutachtens werden angezweifelt und auf methodische Mängel bei der Erstellung hingewiesen. Es wird konstatiert, dass eine Entwicklung von Gewerbeflächen nicht zulasten der umliegenden Gemeinden erfolgen darf.

Der Gemeinderat plädiert dafür, die Bedenken der Gemeinde Seefeld in der Stellungnahme noch deutlicher und umfassender zu formulieren. Zudem soll das Verkehrsgutachten in Frage gestellt und auf die Mängel hingewiesen werden. 

Des Weiteren wird die Erstellung eines Gegengutachtens in Erwägung gezogen. Die Möglichkeit einer Herabstufung der Staatsstraße im Bereich der Ortsduchfahrt Drößling soll zudem erneut geprüft werden. 

Beschluss

Der Textvorschlag der Verwaltung für die Stellungnahme der Gemeinde Seefeld wird um weitere Ausführungen ergänzt. Die Vorbehalte sollen noch deutlicher zum Ausdruck gebracht und das Verkehrsgutachten in Frage gestellt werden. 

Zudem schließt sich die Gemeinde Seefeld den Anregungen der Unteren Immissionsschutzbehörde zu den festgesetzten Zusatzkontingenten an (siehe Stellungnahme vom 12.08.2019) und bittet darum, generell auf Zusatzkontingente zu verzichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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11. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Andechs und Weßling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.03.2021 ö 11

Sach- und Rechtslage

1.        Gemeinde Andechs: Bebauungsplan Nr. 58 „Frieding, Finkenweg“ 

Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat am 08.10.2018 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 58 für den Bereich „Frieding, Finkenweg“ aufzustellen. 

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung von Wohngebäuden auf einer bereits im Flächennutzungsplan dargestellten Erweiterungsfläche für Wohnbebauung westlich des Finkenwegs am östlichen Ortsrand des Ortsteils Frieding. 

Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat am 12.03.2019 den Entwurf des Bebauungsplanes gebilligt und gleichzeitig beschlossen, infolge vorgenommener Planänderungen die erneute öffentliche Auslegung sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.

Die Gemeinde Seefeld wurde mit Schreiben vom 01.02.2021 im Rahmen der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB um Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 09.10.2018 gebeten. 

Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, analog zur Stellungnahme im Rahmen der ersten Behördenbeteiligung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nach wie vor nicht berührt wird. 

Hinweis: Die kompletten Planunterlagen können auf der Homepage der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Bürgerservice / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden. 


2.        Gemeinde Weßling: 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter den Gärten II“

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 04.06.2019 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter den Gärten II“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen. 

Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine ortsverträgliche Nachverdichtung der teilweise bereits bebauten Flächen zwischen Gartenstraße und Steinebacher Weg im Südwesten des Ortsteils Weßling.  

Der Grundstücks- und Bauausschuss hat am 02.02.2021 den Entwurf der Bebauungsplanänderung gebilligt und gleichzeitig beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Mit Schreiben vom 17.02.2021 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um erneute Stellungnahme gebeten. 

Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, analog zur Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nach wie vor nicht berührt wird. 

Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-wessling.de) unter Rathaus & Verwaltung / Bekanntmachungen / Bauamt eingesehen werden.

Beschluss 1

1.        Gemeinde Andechs: Bebauungsplan Nr. 58 „Frieding, Finkenweg“ 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 58 „Frieding, Finkenweg“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

Beschluss 2

2.        Gemeinde Weßling: 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter den Gärten II“

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hinter den Gärten II“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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12. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.03.2021 ö 12

Sach- und Rechtslage

Es wird bekanntgegeben, dass die Seefelder Postfiliale im Schreibwarengeschäft Kögelmayr in der Hauptstraße untergebracht werden kann und Ende März öffnen wird. 

Die Aktion Ramadama muss in den April verschoben werden, da die verkehrliche Absicherung durch die Feuerwehr infolge der Pandemieauflagen derzeit nicht erfolgen kann. 

Die Fortschritte bei der Realisierung der öffentlichen Bücherschränke werden begrüßt. In diesem Zusammenhang wird auch auf das von der SPD-Fraktion initiierte Vorhaben Mitfahrerbänke verwiesen und eine Fortführung des Projekts im Austausch mit der Verwaltung angekündigt.

In Bezug auf die kürzlich aufgeklärten Fälle von Sachbeschädigungen durch Graffiti wird darum gebeten, die Möglichkeiten für Schadensersatz prüfen zu lassen. 

Nach dem Sachstand des Antrags zur Errichtung von Zebrastreifen im Bereich der Inninger Straße / Seefelder Straße wird gefragt. 

Die Gemeinde Seefeld soll sich an der Landkreis-Aktion Radförderpakt beteiligen. Als Ansprechpartner aus dem Gemeinderat stellt sich Herr Rathert zur Verfügung. Anregungen aus der Bürgerschaft, die im Rahmen des Ortsentwicklungsprozesses vorgebracht wurden, sollen bei dem Projekt Berücksichtigung finden.

Datenstand vom 17.10.2022 10:34 Uhr