Datum: 23.03.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Pfarrsaal "Haus Peter und Paul"
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:04 Uhr bis 20:33 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls vom 02.03.2021
2 Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO
3 Änderung der Wochenmarktsatzung; Aufnahme Wochenmarkt Hechendorf
4 Mietvertrag Fl.Nr.242/2 Gemarkung Meiling zur Errichtung eines Funkmastens
5 Digitale Ratssitzungen; Antrag der Fraktionen FDP, SPD, Grüne/BI vom 11.02.2021
6 Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Herrsching und Weßling
7 Sonstiges

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1. Genehmigung des Protokolls vom 02.03.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.03.2021 ö 1

Sach- und Rechtslage

Das Protokoll vom 02.03.2021 wird einstimmig genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.03.2021 ö 2

Sach- und Rechtslage

Sitzung vom 09.02.2021

TOP 1:        Genehmigung Überlassungs- und Einbringungsvertrag xxxxx/Unering; Genehmigung URNr. D 3631/2020 nach dem Grundstücksverkehrsgesetz

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Urkunde URNr..D 3631/2020 vom 28.12.2020 des Dr. Christoph Döbereiner, Marstallstraße 11, 80539 München in der vorgelegten Fassung und genehmigt diese nach den gesetzlichen Vorschriften des Grundstücksverkehrsgesetzes.

Abstimmung: 19:0


TOP 2   Genehmigung Grundschuldbestellung für das Erbpachtgrundstück MARO, URNr. 
  1872/V/2020 zugunsten der Labo

Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Urkunde URNr.1872/V/2020 vom 29.10.2020 des Notars Volmer, Hauptstraße 5 b in Starnberg in der vorgelegten Fassung und genehmigt die Urkunde vollinhaltlich im Sinne der Eigentümerzustimmung aus Abschnitt VII der Urkunde in Verbindung mit dem Erbpachtvertrag URNr. 2736/V/2019 vom 18.12.2019 desselben Notars.

Abstimmung: 19:0


TOP 3:   Zustimmung zur Abtretung der Ansprüche auf Rückgewähr von Grundschuldein-
   tragungen an die Labo

Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Erklärung zur Abtretung der Ansprüche auf Rückgewähr von Grundschuldeintragungen u.a. in der Fassung vom 12.11.2020 gegenüber der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt, Anstalt der Bayerischen Landesbank München, stimmt inhaltlich zu und beauftragt den Bürgermeister mit der Unterzeichnung und Abgabe der Erklärung.

Abstimmung: 19:0


TOP 4:   Genehmigung Grundschuldbestellung für das Erbpachtgrundstück MARO, URNr. 
   1870/V/2020 und 1871/V/2020 zugunsten der LIGA Bank eG

Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den Urkunden URNr.1870/V/2020 und 1871/V/2020 vom 29.10.2020 des Notars Volmer, Hauptstraße 5 b in Starnberg in der vorgelegten Fassung und genehmigt die Urkunde vollinhaltlich im Sinne der Eigentümerzustimmung aus Abschnitt VII der Urkunde in Verbindung mit dem Erbpachtvertrag URNr. 2736/V/2019 vom 18.12.2019 desselben Notars.

Abstimmung: 19:0


TOP 5:   Freizeitgelände am Oberfeld; Planerbeauftragung für weitere Leistungsphasen

Beschluss:
Das Gremium stimmt der Beauftragung der Landschaftsarchitektin Monika Treiber mit den Leistungsphase 4-7 und einer Nebenkostenpauschale von 4% zu. Die Leistungsphasen 8-9 sollen vom Ersten Bürgermeister verhandelt werden.
Die erforderlichen Mittel für Baunebenkosten in Höhe von 30.000,00 € wurden bereits im Haushalt 2020 berücksichtigt und sind im Haushalt 2021 fortzuführen.

Abstimmung: 16:3


TOP 6:   Bebauungsplan "Leitenhöhe"; Planerbeauftragung

Beschluss:
Die Beauftragung wird vertagt, die Angebote sind vergleichbar zu machen. 

Abstimmung: 19:0

Sitzungsverlauf

Zur Kenntnis genommen

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3. Änderung der Wochenmarktsatzung; Aufnahme Wochenmarkt Hechendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.03.2021 ö Beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 02.03.2021 über die Errichtung eines Wochenmarktes in Seefeld OT Hechendorf bedarf es einer entsprechenden Änderung der Wochenmarktsatzung. In diesem Zuge wurden noch Änderungen bzw. Zusätze mit aufgenommen die sich seit Verabschiedung der Wochenmarktsatzung in der Praxis als sinnvoll dargestellt haben.
Mit Schreiben vom 03.03.2021 bittet der Marktleiter um Reduzierung der Marktgebühren pro laufenden Frontmeter von 2 € auf 1,50 €. Die Begründung für die Herabsenkung der Gebühren ist als Anlage 2 der Sitzungsvorlage beigefügt. Nachdem sich die Gemeinde mit der neuen Gebühr im Rahmen auch der umliegenden Märkte befindet, wird vorgeschlagen, keine Änderung vorzunehmen.

Sitzungsverlauf

GRin Senft begründet kurz, warum der Markt-Termin in Hechendorf auf Freitag zwischen 13 und 18 Uhr geändert werden sollte. Ist der Freitag ein gesetzlicher Feiertag entfällt der Wochenmarkt an diesem Tag ersatzlos.
Nach kurzer Diskussion über die Ausrichtung des Angebotes BIO oder REGIONAL wurde über den Beschlussvorschlag abgestimmt.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der geänderten Wochenmarktsatzung sowie der Aufhebung der bisherigen Wochenmarktsatzung zu. Der in der Anlage beigefügte Satzungsentwurf – mit den geänderten Wochenmarktzeiten für Hechendorf - ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Mietvertrag Fl.Nr.242/2 Gemarkung Meiling zur Errichtung eines Funkmastens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.03.2021 ö Beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Die Verwaltung legt einen geänderten Entwurf des Mietvertrages für den Mobilfunkmasten auf dem Grundstück Fl.Nr.242/2 Meiling zur Beratung vor. Geändert wurde im Einzelnen:
- Nach mehrmaliger Überprüfung und Beratung des geplanten Standorts mit den Waldrechtlern aus Meiling wird nunmehr der Standort auf dem Grundstück 242/2 als geeignetster Standort angesehen. Dies betrifft sowohl die Erreichbarkeit über eine Zuwegung als auch möglichste kleine Eingriffe in den Baumbestand (vgl. Lageplan in Anlage). Die Untere Naturschutzbehörde in Person von Frau Madeker befürwortet den Standort ebenfalls.
-  Ergänzt wurde eine Reglung, nach der die DFMG verpflichtet ist, die Stromversorgung über ein Erdkabel zu gewährleisten. Die Errichtung eines Generators vor Ort ist ausgeschlossen.
- Ergänzt wurde eine Rückbauverpflichtung der Fundamente bei Rückgabe des Grundstücks.
-  Ergänzt wurde eine Mitteilungspflicht der DFMG, wenn die Telekom oder Drittanbieter den Masten mit 5 G Technologie ausstatten.
- Ergänzt wurde ein Sonderkündigungsrecht der Gemeinde, wenn im Rahmen der Einführung des Mobilfunkstandards 5 G ein letztinstanzliches Urteil gegen die konkrete Verwendung, die generelle Zulässigkeit oder zu ergreifende Schutzmaßnahmen ergehen sollte.
-  Ergänzt wurde eine Haftungsfreistellung der Gemeinde gegenüber der DFMG im Rahmen der vertraglich beschränkten Haftung für sonstige Schäden in Höhe von 2,5 Mio. Euro.
Die Verwaltung bittet um Zustimmung, mit diesem abgeänderten Vertragsentwurf die Verhandlungen mit der DFMG aufnehmen zu dürfen.
Vorbehaltlich der Zustimmung zur Errichtung des Funkmastes durch die Deutsche Bahn und des Wasserwirtschaftsamts, empfiehlt die Verwaltung zur Verbesserung des Mobilfunknetzes dem Mietvertrag zuzustimmen.
Zustimmungen seitens der Gemeinden Wörthsee und Weßling wurden erteilt.  
Anlage:
-        Lageplan

Sitzungsverlauf

Auf die Anmerkung aus dem Gremium, dass die Waldrechtler einen Anspruch auf Nutzungsausfall und somit eine Beteiligung an den Mieteinnahmen anmelden könnten, teilte die Verwaltung mit, dass das Thema Waldrecht grundsätzlich überprüft werden müsse, auch hinsichtlich der Grube Meiling.
Die anschließende Diskussion über die Mitteilungspflicht und die Höhe des Mietzinses ergab den Auftrag an die Verwaltung, den Pachtvertrag noch um folgende Punkte zu ergänzen:
  • Mitteilungspflicht nicht nur für 5G, sondern grundsätzlich für alle Nutzer
  • Staffelung des Mietzinses in Abhängigkeit der Anzahl der Nutzer

Beschluss 1

Die Verwaltung und der Bürgermeister werden ermächtigt, den vorgelegten Vertragsentwurf mit der DFMG zu verhandeln und abzuschließen. 

Bei wesentlichen Abweichungen von den Grundzügen des vorgelegten Vertragsentwurfs im Zuge der Verhandlungen, ist der Vertrag dem Gemeinderat zur Genehmigung vorzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

Beschluss 2

Die Verwaltung wird beauftragt, die Rechtsstellung der Waldrechtler insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Entschädigung mithilfe externer Rechtsberatung zu klären.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Digitale Ratssitzungen; Antrag der Fraktionen FDP, SPD, Grüne/BI vom 11.02.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.03.2021 ö 5

Sach- und Rechtslage

Mit Datum 11.02.2021 beantragten die Fraktionen FDP, SPD und Grüne/BI es möge über vier Punkte abgestimmt werden, die eine digitale Ratssitzung betreffen (Anlage 1). Im Folgenden wird auf die vier Punkte eingegangen.
Zu 1:
Einrichtung eines Internetanschlusses im Haus Peter-und-Paul in Absprache mit der Kirche.
Beim Haus Peter-und-Paul handelt es sich nicht um eine gemeindliche Liegenschaft. Schon vor der ersten externen Gemeinderatssitzung wurde mit der Kirchenverwaltung Kontakt aufgenommen und der Wunsch geäußert, sie möge einen WLAN-Anschluss im Saal installieren lassen. Laut Information des örtlichen Pfarramtes wurde mittlerweile ein Anschluss im Haus gelegt. Es fehlen noch der Router sowie die Access-Points. Die Anlage wird – wie in allen kirchlichen Einrichtungen – von der Diözese selbst konfiguriert. Mit einer Fertigstellung ist in 6 bis 8 Wochen zu rechnen. Die Zugangsdaten werden uns dann mitgeteilt.
Aufgrund der mittlerweile vorliegenden Erfahrung mit dem relativ instabilen Bayern-WLAN-Hotspot ist von diesem Anbieter abzuraten. Im Übrigen ist ein derartiger Anschluss nur in gemeinde-eigenen Liegenschaften erlaubt.

Zu 2 und 3:
Aufbau einer Infrastruktur zur audiovisuellen Übertragung der Gemeinderatssitzungen als Live-Stream ins Internet sowie Verfügungstellung auf der Gemeinde-Homepage für 7 Tage
Zu dieser Thematik wurde eine Stellungnahme des gemeindlichen Datenschutzbeauftragten (Insidas) eingeholt (Anlage 2), ebenso ist ein Auszug aus dem 21. Tätigkeitsberichts des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz (BayLfD) beigefügt (Anlage 3). Des Weiteren sind Überlegungen zu diesem Thema von Dr. Andreas Gaß, Referent für Kommunalrecht beim Bayerischen Gemeindetag (Anlage 4) angehängt.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass Live-Übertragungen aus öffentlichen Sitzungen des Gemeinderates bzw. seiner Ausschüsse im Internet unter Beachtung strenger datenschutz-rechtlicher Auflagen grundsätzlich zulässig sind. 
Voraussetzungen sind:
  • Zustimmender Beschluss des Gemeinderates
  • Gemeinderatsmitglieder, Erster Bürgermeister und Mitarbeiter der Verwaltung dürfen nur gefilmt werden, wenn sie nach ausreichender Bedenkzeit eine entsprechende stets widerrufliche Erklärung unterschrieben haben
  • Keine Aufnahme von Besuchern, zumindest nicht ohne deren Zustimmung
  • Es ist sicherzustellen, dass Personen, die die Zustimmung zur Übertragung von Bild und Ton verweigern, nicht durch technische Maßnahmen (z.B. Einblendung eines speziellen Hinweises) unter Druck gesetzt oder diskriminiert werden.
Sollten Mitglieder des Gemeinderates oder Mitarbeiter der Verwaltung einer Aufnahme des Redebeitrages widersprechen, müsste für diese Zeit jeweils die Übertragung abgeschaltet werden. Dies würde eine erhebliche Belastung der Verwaltung mit entsprechender Verantwortung zur Folge haben. Gleichzeitig könnte der Zuschauer mögliche relevante Gründe für eine Entscheidung nicht nachvollziehen.
Die Kosten für die Übertragung ins Internet betragen laut Schätzung und Untersuchung anderer Gemeinden ca. 1.000 € je Sitzung. Für die Gemeinde Seefeld würden bei durchschnittlich 15 Gemeinderatssitzungen und 5 Ausschusssitzungen Kosten in Höhe von jährlich ca. 20.000 € entstehen.
Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Punkte 2 und 3 des Antrages aufgrund des erheblichen Personal- und Organisationsaufwandes im Verhältnis zur zu erwartenden Resonanz abzulehnen.

Zu 4:
Befürwortung der Schaffung einer rechtlichen Grundlage für digitale Gremiensitzungen bzw. digitale Teilnahme von Gemeinderatsmitgliedern an Sitzungen (hybride Sitzungen). Aufforderung des Ersten Bürgermeisters sich im Bayerischen Gemeindetag und Bayerischen Städtetag dafür stark zu machen.
Das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration hat mit Schreiben vom 10.02.2021 die Gebietskörperschaften sowie nachrichtlich den Gemeinde- und Städtetag auf den Inhalt des Gesetzentwurfs zur Änderung der Gemeindeordnung zur Bewältigung der Corona-Pandemie hingewiesen. Dabei macht es auf die im Gesetzentwurf enthaltenen Rückwirkung einzelner Regelungen aufmerksam und verweist im Übrigen auf die Behandlung im Landtag. Dort wurde der Gesetzentwurf in erster Lesung am 09.02.2021 behandelt. Nach einer Sondersitzung des Innenausschusses am 24.02.2021 und des Verfassungsausschusses am 25.02.2021 erfolgte die zweite Lesung am 04.03.2021. Im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt wurde das „Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung …“ am 16.03.2021 bekannt gemacht (Anlage 5).
Durch das gewählte Verfahren hatten die kommunalen Spitzenverbände keine Möglichkeit, bereits im Vorfeld der Landtagsbehandlung zum Gesetzentwurf Stellung zu nehmen.
Gleichwohl enthält der Gesetzentwurf nach deren Meinung grundsätzlich einen guten Ansatz der zu einem handhabbaren Gesamtkonzept weiterentwickelt werden könnte. Dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die in einem Schreiben des Bayerischen Gemeindetages vom 18.02.2021 aufgeworfenen Fragen bzw. Rechtsunsicherheiten beantwortet bzw. geklärt werden (Anlage 6). Diese betreffen in erster Linie die technische und organisatorische Umsetzbarkeit sowie die Rechtssicherheit vor allem bei technischen Störungen.
Es wird darauf hingewiesen, dass der neue Art. 47a Abs.1 GO zunächst regelt, dass eine Sitzungsteilnahme von Gemeinderatsmitgliedern durch Ton-Bild-Übertragung nur dann möglich ist, wenn der Gemeinderat dies in seiner Geschäftsordnung (durch Zweidrittelmehrheit) zugelassen hat. Es wird angeraten, das weitere Verfahren bzw. befriedigende Regelungen zu den aufgeworfenen Fragen abzuwarten.
Nachdem die beiden kommunalen Spitzenverbände bereits in das Gesetzgebungsverfahren involviert sind, erscheint eine Intervention des Ersten Bürgermeisters – wie im Antrag gefordert – entbehrlich.

Sitzungsverlauf

Zu Punkt 1:
Eine Aussage zur verfügbaren Datenrate wurde seitens der Kirchenverwaltung nicht getroffen.

Zu den Punkten 2 und 3:
Das Für und Wider einer audiovisuellen Übertragung des öffentlichen Teils einer Gemeinderatssitzung ins Internet wurde intensiv diskutiert. Während die Befürworter mehr Mut und Flexibilität der Kommune forderten und die datenschutzrechlichen Bedenken sowie die Kosten als übertrieben ansahen, zweifelten die Gegner das allgemeine Interesse an und stellten den Nutzen angesichts der Kosten infrage. Auch deren Bedenken gegenüber dem Datenschutz konnten die Befürworter nicht ausräumen.

Zu Punkt 4.
Trotz der noch fehlenden Regelungen zu rechtlichen Fragen herrschte im Gremium grundsätzlich Zustimmung.

GR Gentz stellt den Antrag, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Verwaltung wird beauftragt die Geschäftsordnung so vorzubereiten, dass Hybrid-Sitzungen möglich und realisierbar sind.

Nachdem die Verwaltung darauf hinweist, dass auch die technische Machbarkeit geklärt werden muss, wird folgender Beschluss gefasst.

Die Verwaltung wird beauftragt eine mögliche Geschäftsordnungsregelung zu Hybrid-Sitzungen vorzubereiten und den organisatorischen, technischen sowie finanziellen Aufwand abzuklären.

Beschluss 1

  1. Nach Vorliegen der technischen Voraussetzungen wird in Absprache mit der Kirchenverwaltung ein WLAN-Anschluss im Saal Peter und Paul zur Verfügung gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

  1. Die Nummern 2 und 3 des Antrages, den öffentlichen Teil der Gemeinderats- und Ausschusssitzungen als Live-Stream audiovisuell ins Internet zu übertragen und für max. 7 Tage zur Ansicht zur Verfügung zu stellen, wird abgelehnt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 9

Beschluss 3

  1. Die Verwaltung wird beauftragt eine mögliche Geschäftsordnungsregelung zu Hybrid-Sitzungen vorzubereiten und den organisatorischen, technischen sowie finanziellen Aufwand abzuklären.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Herrsching und Weßling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.03.2021 ö 6

Sach- und Rechtslage

1.        Gemeinde Herrsching: BP Nr. 67 „Gymnasium Herrsching“ und 13. Änd. FNP  

Der Gemeinderat der Gemeinde Herrsching hat am 08.06.2015 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gymnasium Herrsching“ im Bereich zwischen der Panoramastraße und der Staatsstraße St2067 in Herrsching beschlossen. Mit Beschluss des Gemeinderates vom 24.06.2019 wurde zudem beschlossen, den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern.

Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Gymnasiums mit Dreifachturnhalle, Außensportanlagen und Freiflächen. 

Die Gemeinde Seefeld wurde mit Schreiben vom 23.02.2021 im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplanes sowie der Flächennutzungsplanänderung gebeten. 

Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird. 

Hinweis: Die kompletten Planunterlagen können auf der Homepage der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Rathaus / Ämter & Verwaltungen / Bauamt/Liegenschaften / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden. 


2.        Gemeinde Weßling: Bebauungsplan „Hotel Seehof, Seeweg“

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat in seinen Sitzungen am 03.03.2020 und 08.09.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hotel Seehof, Seeweg“ beschlossen. 

Das Plangebiet befindet sich im Bereich des bestehenden Hotels Seehof am Seeweg in Weßling. Ziel der Planung ist die Erweiterung des Hotels durch eine Gaststätte mit Zugangsmöglichkeiten für die Besucher von der Seeseite aus sowie der Neubau eines zweiten Treppenhauses als zweiten Fluchtweg.  

Mit Schreiben vom 08.03.2021 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten. 

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen. 

Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-wessling.de) unter Rathaus & Verwaltung / Bekanntmachungen / Bauamt eingesehen werden.

Beschluss

1.        Gemeinde Herrsching: BP Nr. 67 „Gymnasium Herrsching“ und 13. Änd. FNP  

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 67 „Gymnasium Herrsching“ sowie die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes werden zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht. 


2.        Gemeinde Weßling: Bebauungsplan „Hotel Seehof, Seeweg“

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Hotel Seehof, Seeweg“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.03.2021 ö 7

Sitzungsverlauf

GR Dameris informiert über die erfolgreiche Inbetriebnahme des Nahwärmenetzes.

GR Dameris teilt mit, dass die Fair-Trade-Gruppe sich der AGENDA21 anschließt und eine AGENDA21-Gruppe installiert wurde.

Auf Nachfrage teilt die Verwaltung mit, dass die geplante Infoveranstaltung der Bahn zum 2-gleißigen Ausbau auf Grund des anhaltenden Lockdowns immer wieder verschoben werden muss.

Es wird berichtet, dass es an der Haltestelle bei der Schlossapotheke in der Hautstraße immer wieder zu Behinderungen des Busses durch parkende Fahrzeuge kommt. Die Regelung eines einseitige Haltverbot würde Entlastung bringen.

GR Wastian fragt an, ob der Baubeginn EDEKA schon feststeht, da dann der Wochenmarkt zum Parkplatz beim TSV umziehen muss. Im Vorfeld müssten dort die Schließanlage und die WC-Nutzung noch geklärt werden. Die Verwaltung teilt mit, dass der Bauantrag noch zur Bearbeitung beim LRA liegt. 

Die Verwaltung bittet die Gemeinderäte um Mitteilung, wer grundsätzlich an der Teilnahme an Hybrid-Sitzungen interessiert ist, damit entsprechende Planungen durchgeführt werden können.

Datenstand vom 17.10.2022 10:36 Uhr