Datum: 20.04.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Pfarrsaal "Haus Peter und Paul"
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:05 Uhr bis 21:22 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Antrag der Agenda 21 Arbeitskreis "Alternative Energien"; Energiewende Landkreis Starnberg e.V., OG Seefeld zur Änderung der Richtlinien des Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet im Jahr 2021
2 Neuer Klinikstandort in der Gemeinde Seefeld
3 Genehmigung des Protokolls vom 23.03.2021
4 Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO
5 Verabschiedung des Haushaltsplanes mit Anlagen für das Jahr 2021
6 2. Änderung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Holzhandel und Sägewerk an der Mühlbachstraße"; Abwägungs- und erneuter Auslegungsbeschluss
7 1. Änderung des Bebauungsplanes "Güntering" (Zwischen Günteringer Straße und Hochleiten); Änderungsbeschluss
8 Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinde Inning (2. Änd. BP "Wörthseeufer Teil II")
9 Sonstiges

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1. Antrag der Agenda 21 Arbeitskreis "Alternative Energien"; Energiewende Landkreis Starnberg e.V., OG Seefeld zur Änderung der Richtlinien des Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet im Jahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö 1

Sach- und Rechtslage

Top 1 (vormals Top 4)

Dieser TOP wird abgesetzt, hierzu steht in einer der nächsten Sitzungen ohnehin nochmals eine Beschlussfassung an, da die vorgesehenen Haushaltsmittel bereits nahezu aufgebraucht sind. 

Die Agenda 21 Arbeitskreis "Alternative Energien"; Energiewende Landkreis Starnberg e.V., OG Seefeld stellt einen Antrag zur Änderung der Richtlinien des Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet im Jahr 2021.
Nachfolgend der Antrag:
Die Richtlinien für das Förderprogramm zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie
im Gemeindegebiet sollen ab 01.01.2021 wegen gesetzlicher Anforderungen, nach Rücksprache mit der Verwaltung und der Aufnahme eines zusätzlichen Fördergegenstandes geändert werden.
Der Gemeinderat möge folgende Änderungen beschließen:
A:  Neue Gesetzeslage
Ab 01.11.2020 wurde die EnEV durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt. An allen Stellen muss der Bezug auf EnEV nach GEG geändert werden.
B:  Regenerative Energien bei Niedrigenergie- und Passivhaus
Das Förderprogramm wird in folgendem Punkt geändert:
3.3 Niedrigenergiehaus und Passivhaus
Der Absatz "Bei Verwendung von ökologischen Baustoffen erhöhen sich die Fördersummen jeweils um 10% (siehe CO2-Bonus Pkt. 3.8)." wird ergänzt:
Es werden nur Neubauten gefördert, die nachweislich mit regenerativen Energien betrieben werden. Hierzu gehören auch zertifizierter Ökostrom und zertifiziertes Grünes Gas. Es muss ein mindestens fünfjähriger Bezug dieser Energieträger nachgewiesen werden. 70% der genehmigten Fördersumme werden sofort ausgezahlt. Der Restbetrag nach 5 Jahren, wenn in diesem Zeitraum der Bezug regenerativer Energieträger nachgewiesen wurde.
Begründung
Am 06.10.2020 beschloss der Gemeinderat, bei zukünftigen Neubaugebieten alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Betrieb von Neubauten mit fossiler Energie zu vermeiden. Nach diesem Beschluss ist es nur folgerichtig, auch das Förderprogramm dementsprechend anzupassen.
C:  Förderung von Regenwassernutzung
In das Förderprogramm wird ab 2021 unter 3.9 die Förderung von Regenwasser-Nutzung aufgenommen.
3.9 Nutzung von Regenwasser
Die gesamten Aufwendungen zur Nutzung von Regenwasser zum Gartengießen, für Toilette und Waschmaschine wird ab einer Investitionssumme von mindestens 1.000,- € gefördert. Der Zuschuss beträgt 10% der Gesamtkosten, maximal 1.000,- €.
Neubauten befreit die Gemeinde von der Anbindungsgebühr (derzeit ca. € 17/m2 Dachfläche) des Regenwasserüberlaufes in den Tagwasserkanal, sofern die Zisterne ein Fassungsvermögen von mindestens 10.000 Liter hat.
Begründung
Trinkwasser ist ein wertvolles Gut, muss aufwendig aufbereitet werden und wird durch den Klimawandel immer knapper. Beim derzeitig geringen Wasserpreis von 1,81 €/m3 amortisieren sich Installationen nicht zur Speicherung und Nutzung von Regenwasser für Gartengießen, Toilette und Waschmaschine - 200 Jahre Amortisation bei einer Investition von 8.000 €! Dennoch ist es sinnvoll, Regenwasser aus Umweltschutz und energetischen Gründen zu nutzen. Zudem haben wir in der Gemeinde Seefeld bereits an einigen Stellen Probleme mit der Einleitung von Regenwasser in die Tagwasserkanäle oder Fließgewässer. Nach einer bundesweiten Statistik (2018) werden in deutschen Privathaushalten täglich 127 Liter Trinkwasser verbraucht: davon 57 Liter - 20.800 Liter /Jahr - u.a. für Toilettenspülung, Reinigungen und Gartenwasser, dafür ist Trinkwasser zu schade. Außerdem ist Regenwasser zum Gießen der Pflanzen und Gärten sogar vorteilhafter.
D:  Ergänzung zu Punkt 3.4.2 Wärmepumpen (Nach Rücksprache mit der Verwaltung)
Satz 3 wird eingefügt:
"50% der genehmigten Fördersumme werden sofort ausgezahlt. Der Restbetrag nach 5 Jahren, wenn in diesem Zeitraum der Bezug zertifizierten Ökostromes nachgewiesen wurde.

In der Gemeinderatssitzung vom 19.01.2021 wurde dieser TOP zur Vorberatung an den Umwelt- und Energieausschuss verwiesen. 
In der Umwelt- und Energieausschusssitzung am 16.03.2021 wurde dieser ausführlich beraten. 
Daraufhin wurde ein Empfehlungsbeschluss mit folgenden Änderungen gefasst.

A:  Neue Gesetzeslage
Dieser Punkt hat sich durch die Einführung der neuen Gesetzeslage erledigt.

B:  Regenerative Energien bei Niedrigenergie- und Passivhaus
Dieser Punkt wurde wie im Antrag beschlossen.
C:  Förderung von Regenwassernutzung
Dieser Punkt wurde wie im Antrag beschlossen.
Gestrichen werden soll der Satz 2 „Neubauten befreit die Gemeinde ……..“. 

D:  Ergänzung zu Punkt 3.4.2 Wärmepumpen (Nach Rücksprache mit der Verwaltung)
Der Wortlaut dieses Punktes wurde beschlossen. Die prozentuale Verteilung soll hier dem Punkt B entsprechen und 70 % sofort ausgezahlt werden.

Die Richtlinien werden bei Punkt 3.6 PV und Energiespeicher ergänzt.
Damit die Richtlinien einheitlich gehalten werden sollen auch hier erst 70 % der genehmigten Fördersumme sofort ausgezahlt werden. Der Restbetrag nach 5 Jahren, wenn in diesem Zeitraum der Bezug zertifizierten Ökostromes nachgewiesen wurde.

Die Verwaltung wird in Absprache mit der Agenda 21 Gruppe die entsprechenden Änderungen in den Richtlinien formulieren. 

Beschluss

Die Änderung der Tagesordnung wird einstimmig angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2. Neuer Klinikstandort in der Gemeinde Seefeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö 2

Sach- und Rechtslage

Top 2 (vormals Top 5)

Zu Beginn der Sitzung schlägt Herr 1. Bgm. Kögel auf Grund des großen Interesses und zur Verkürzung der Wartezeit für Herrn Landrat Frey vor, den TOP 5 als erstes zu behandeln.

Nach Durchführung eines Standortauswahlverfahrens zur Ermittlung eines potentiellen neuen Klinikstandortes unter Mitwirkung der zuständigen Fachbehörden, des Klinikbetreibers, des Landkreises und des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum München sowie nach intensiven Beratungen des Gemeinderates, sollen in heutiger Sitzung die Beschlüsse für das weitere Vorgehen gefasst werden. 

Nähere Informationen für die Öffentlichkeit sollen im Rahmen eines kurzfristig anberaumten Pressetermins folgen. 

Die angedachte breite Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit kann aufgrund der weiterhin angespannten und sich verschärfenden Pandemielage derzeit leider nicht in der ursprünglich geplanten Weise durchgeführt werden. Sobald es die Umstände wieder zulassen, soll dies jedoch nachgeholt werden.

Sitzungsverlauf

Nach einleitenden Worten, einer kurzen Zusammenfassung der bislang erfolgten Schritte sowie einem Statement zu den Aktionen im Vorfeld zu dieser Sitzung kündigt Herr 1. Bgm. Kögel für den 27.04.2021 eine Pressekonferenz an, auf der alle Einzelheiten zum bisherigen Prozess und zu den Ergebnissen des Standortauswahlverfahrens näher erläutert werden sollen. 
Die Bürger sollen zudem baldmöglichst, sofern es das Pandemiegeschehen zulässt, im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung in der Sporthalle Hechendorf über alle Details unterrichtet und über ein Ratsbegehren in den Entscheidungsprozess eingebunden werden.

In einer kurzen Ansprache bedankt sich Herr Landrat Frey für die bisherige gute Zusammenarbeit und die sorgfältige Herangehensweise bei diesem schwierigen Projekt. Er erläutert die Situation aus Sicht des Landkreises und des Klinikbetreibers, betont die Wichtigkeit des Vorhabens für die Sicherstellung der medizinischen Grundversorgung im westlichen Landkreis und bittet um eine vernünftige und sachliche Diskussion. Der Standort 2b östlich des Friedhofes an der Lindenallee sei sehr geeignet, rufe sicherlich gewisse Konflikte hervor und bedürfe eines Kompromisses, sei aber aktuell die einzige realistische Option. Konkrete Einzelheiten zur tatsächlichen Realisierbarkeit sowie zu den Möglichkeiten der Konfliktvermeidung/-minimierung müssten die Untersuchungen im Zuge der Bauleitplanverfahren ergeben. 

Anschließend erfolgt eine ausführliche Diskussion im Gremium zum bisherigen Verfahrensverlauf, grundlegenden Fragestellungen zum Bedarf eines Krankenhauses, den Vor- und Nachteilen der Standortoptionen sowie zum weiteren Vorgehen.  


GRin Gum stellt einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Ende der Debatte.

Beschluss:                  8 : 13
(somit abgelehnt)

Weiterer Sitzungsverlauf:
Die Diskussion wird anschließend kurz weitergeführt, bevor die Abstimmung zu den Beschlussvorschlägen erfolgt:

GR Dr. Gasser beantragt den Standort 2c in Beschlussvorschlag Nr. 2 zu streichen und  Beschlussvorschlag Nr. 3 entsprechend anzupassen, so dass nur mehr die Standortoption 2b verbleibt. In Beschlussvorschlag Nr. 4 soll zudem der Passus „die Aufnahme“ durch „den Fortgang“ ersetzt werden.

Beschluss 1

1.         Der Gemeinderat befürwortet die Errichtung einer neuen Klinik an einem neuen Standort im Gemeindegebiet und stellt die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
(Nein-Stimmen namentlich: Gentz, Rathert, Weber)

Beschluss 2

2.         Der Gemeinderat beschließt, den potentiellen Klinikstandort östlich des Friedhofes an der Bahnhofstraße (Standorte 2b) weiterzuverfolgen und im Rahmen eines Ratsbegehrens zur Abstimmung stellen zu lassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 7

Beschluss 3

3.         Die Verwaltung wird beauftragt, ein Ratsbegehren zu dem unter 2. beschlossenen Standort 2b vorzubereiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 5

Beschluss 4

4.         Der Gemeinderat befürwortet den Fortgang von Sondierungsgesprächen zwischen der Gemeinde Seefeld und der Gemeinde Herrsching über einen neuen Klinikstandort im westlichen Landkreis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

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3. Genehmigung des Protokolls vom 23.03.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö 3

Sach- und Rechtslage

Top 3 (vormals Top 1)

Das Protokoll vom 23.03.2021 wird einstimmig genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö 4

Sach- und Rechtslage

Top 4 (vormals Top 2)

Sitzung vom 25.02.2021

TOP 1:        Standortsuche Klinik Seefeld; Weiteres Vorgehen

Beschluss:
Der Standort 3 unterhalb des S-Bahnhofs Hechendorf wird im Zuge der Standortauswahl für einen Klinikstandort nicht weiterverfolgt.

Abstimmung: 16:4

Sitzungsverlauf

Zur Kenntnis genommen  

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5. Verabschiedung des Haushaltsplanes mit Anlagen für das Jahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö 5

Sach- und Rechtslage

Top 5 (vormals Top 3)
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 30.03.2021 die Empfehlung an den Gemeinderat gegeben, die Haushaltssatzung für das Jahr 2021 mit Haushaltsplan und sämtlichen Anlagen, sowie den Finanzplan 2020 bis 2024 zu verabschieden.
Die umfassenden Unterlagen des Haushaltsplanes für das Jahr 2021 werden an die Mitglieder des Finanzausschusses (sofern mehrere Personen einer Fraktion angehören dem Fraktionsvorsitzenden bzw. dem zweiten oder dritten Bürgermeister) verteilt und liegen dort für die Gemeinderatsmitglieder zur Einsicht und Beratung vor.
Darüber hinaus kann der Haushaltsplan für das Jahr 2021 selbstverständlich auch jederzeit in der Kämmerei eingesehen und hinterfragt werden.
Anlagen: Haushaltssatzung und Vorbericht zum Haushalt 2021

Sitzungsverlauf

Die Fraktionen bedanken sich bei der Verwaltung für die Erstellung des Haushaltsplanes 2021 mit seinen Anlagen. Ebenfalls wurde die gute Zusammenarbeit in den vorberatenden Finanzausschusssitzungen gelobt.
Der Haushaltsplan sieht dieses Jahr eine Kreditaufnahme vor, da dieser durch vorhandene Rücklagen nicht mehr ausgeglichen werden kann. Die Finanzplanung für die nächsten Jahre sieht weitere Kreditaufnahmen vor, da noch vorhandene Rücklagen dann zur Deckung nicht mehr ausreichen. 
Die Fraktionen mahnen deshalb einstimmig die zukünftigen Ausgaben genau zu prüfen und ggf. zu reduzieren. Weiter soll maßvoll über möglich Einnahmen entschieden werden.

Beschluss

1.
Genehmigung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2021



Der Gemeinderat beschließt gem. Art. 65 GO die Haushaltssatzung für das Jahr 2021 samt Anlagen in der vorliegenden Fassung.


2.
Genehmigung des Finanzplanes der Jahre 2020 bis 2024



Der Gemeinderat beschließt gem. Art. 65 GO den Finanzplan für die Jahre 2020 bis 2024 in der vorliegenden Fassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. 2. Änderung des Bebauungsplanes "Sondergebiet Holzhandel und Sägewerk an der Mühlbachstraße"; Abwägungs- und erneuter Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö 6

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat am 02.06.2020 die Durchführung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Holzhandel und Sägewerk an der Mühlbachstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen.

Ziel der Bebauungsplanänderung ist die planungsrechtliche Sicherung des für das Seefelder Nahwärmenetz im Bauraum 3 vorgesehenen Heizwerks inkl. der dazugehörigen technischen Anlagen. Eine Anpassung ist erforderlich, da die aktuellen Planungen des Heizwerks mit einigen Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes kollidieren und eine anderweitige, bebauungsplankonforme Ausführung aus betriebstechnischen Gründen nicht möglich ist. Darüber hinaus wurden im Bebauungsplan weitere Unstimmigkeiten zwischen genehmigtem Bestand und derzeitigen Festsetzungen festgestellt, die im Zuge der Bebauungsplanänderung bereinigt werden sollen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde am 15.09.2020 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 02.10.2020 bis zum 02.11.2020 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 24.09.2020 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 02.11.2020 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Aufgrund erforderlicher Änderungen des Bebauungsplanentwurfes ist der Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut auszulegen und es sind erneut die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen. 

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB kann bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können und die Auslegungsdauer sowie die Frist für Stellungnahmen verkürzt werden kann. Die Verwaltung schlägt vor, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. 

Die geänderten bzw. ergänzten Teile im überarbeiteten Bebauungsplanentwurf i.d.F. vom 20.04.2021 sind entsprechend farblich markiert.

Sitzungsverlauf

Die Verwaltung erläutert die im Rahmen der Behördenbeteiligung eingegangenen Anregungen und Hinweise sowie die sich daraus ergebenden Änderungen im Bebauungsplanentwurf. 

In Bezug auf die Festlegung der maximalen Kaminhöhe für das Heizwerk gibt es zwei Optionen. So kann die maximale Höhe des Kamins abhängig von der Leistung der Anlage entweder mit 12,0 m (Leistung bis 1 MW, entspricht dem aktuellen Bestand) oder 18,0 m (Leistung bis 3 MW) festgesetzt werden. Eine Höhe dazwischen, z.B. 15,0 m, ist nicht möglich. Das Gremium spricht sich einstimmig für eine Festsetzung von max. 18,0 m aus, um einen zukünftigen Ausbau der Anlage ermöglichen zu können.

Die Anfrage aus dem Gremium nach der derzeitigen Auslastung der Anlage und technischen Details beantwortet GR Schlecht.

Beschluss

1.        Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 20.04.2021). Die Abwägung vom 20.04.2021 ist Bestandteil des Beschlusses. 

2.        Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.        Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Holzhandel und Sägewerk an der Mühlbachstraße“ mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 20.04.2021, bestehend aus Satzung und Begründung.

4.        Aufgrund der unter 1. beschlossenen Änderungen ist der Bebauungsplanentwurf erneut auszulegen. Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen und mit verkürzter Auslegungsdauer durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
ohne GR Schlecht, Art. 49 GO

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7. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Güntering" (Zwischen Günteringer Straße und Hochleiten); Änderungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö 7

Sach- und Rechtslage

Im Bereich zwischen Günteringer Straße und Hochleiten in Hechendorf befinden sich mehrere unbebaute Grundstücke sowie innerörtliche Freiflächen, die durch den Rückbau eines alten Wohnhauses entstanden sind. 

Die Bebaubarkeit richtet sich derzeit nach den Vorgaben des Bebauungsplanes „Güntering“ i.d.F. vom 11.02.1978, rechtsverbindlich seit 26.03.1981. Der Bebauungsplan sieht eine sehr kleinflächige Parzellierung, geringe Verdichtungsmöglichkeiten und enge Baugrenzen vor. Die Parzellierung orientiert sich zudem an den damaligen Eigentumsverhältnissen und den Bestand, der mittlerweile abgerissen wurde. Eine sinnvolle und zeitgemäße Bebauung des Bereichs ist nach den Maßgaben des Bebauungsplanes nicht oder nur sehr erschwert möglich. 

Infolgedessen und aufgrund des Empfehlungsbeschlusses des Bauausschusses vom 15.12.2020 wird vorgeschlagen, den Bebauungsplan im Bereich zwischen Günteringer Straße und Hochleiten zu ändern.  

Ziel der Bebauungsplanänderung ist eine Überplanung und Neuordnung der unbebauten Freiflächen, um eine städtebaulich geeignete und verträgliche Nachverdichtung, eine sinnvolle Parzellierung und innere Erschließung sowie eine hinsichtlich Klimaschutzaspekten optimierte Ausrichtung und Gestaltung der Gebäude zu gewährleisten. Darüber hinaus soll der Baumbestand erfasst und ggf. schützenswerte Bäume gesichert werden. 

Der vorgeschlagene Geltungsbereich für die Bebauungsplanänderung ist der beigefügten Anlage 1 zu entnehmen. 

Die Änderung des Bebauungsplanes kann im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung erfolgen, da die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Im beschleunigten Verfahren wird die Verfahrensdauer reduziert, da von der frühzeitigen Beteiligung, der Umweltprüfung und dem Umweltbericht, der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie der zusammenfassenden Erklärung abgesehen werden kann. Die Eingriffsregelung wird ebenfalls ausgesetzt, da zu erwartende Eingriffe als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig gelten.

Sitzungsverlauf

Nachdem die Verwaltung den Anlass und die Ziele der Bebauungsplanänderung erläutert hat, werden folgende Hinweise vorgebracht:

  • die Erschließung sollte nicht über Straße Hochleiten erfolgen, da diese zu schmal sei,
  • alternativ sollten Grundabtretung entlang der Hochleiten vorgesehen werden,
  • das Baurecht im Bereich der Günteringer Straße sollte nicht wie im Bestand bis an die Straße heranreichen, sondern etwas zurückversetzt werden, 
  • das alte Backhäusel sollte erhalten werden, 
  • eine Kostenübernahme durch die Grundstückseigentümer sollte geprüft werden. 

Die Verwaltung teilt mit, dass das Backhäusel unter Denkmalschutz steht und erhalten werden muss. Die übrigen Anregungen fließen in die Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfes ein. Weitere Hinweise und Vorschläge können jederzeit an die Verwaltung gerichtet werden. 

Beschluss 1

1.        Der Gemeinderat beschließt, für den in der Anlage 1 gekennzeichneten Bereich die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Güntering“ (Zwischen Günteringer Straße und Hochleiten) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen. 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen und die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB zu unterrichten.

3.         Die Verwaltung wird beauftragt, die im Laufe des Verfahrens ggf. erforderlich werdenden Gutachten (z. B. Vermessung, Baumkataster usw.) einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Beschluss 2

Die Verwaltung wird beauftragt, die Eigentümer über die Änderungen zu informieren und zu prüfen, ob die Kosten der Änderung auf die Eigentümer / Bauherren umgelegt werden können. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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8. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinde Inning (2. Änd. BP "Wörthseeufer Teil II")

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö 8

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat der Gemeinde Inning a. Ammersee hat in seiner Sitzung am 04.11.2018 beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Wörthseeufer Teil II“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen.

Die Gemeinde Inning beabsichtigt mit der Bebauungsplanänderung einerseits die vom Landratsamt Starnberg teilweise als obsolet betrachteten Festsetzungen zur Grundfläche neu zu regeln, andererseits das Maß der baulichen Nutzung zur Sicherung von Entwicklungsmöglichkeiten an einigen Stellen maßvoll anzuheben (durchschnittlich nicht mehr als 10-20 m² pro Grundstück).

Die Gemeinde Seefeld wurde zuletzt im September 2019 an der Planung beteiligt. In diesem Zusammenhang wurden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken zur Planung vorgebracht (siehe GR-Beschluss vom 15.09.2020).

Da mit dem nun vorgelegten Bebauungsplanentwurf keine wesentlichen Änderungen im Vergleich zum vorhergehenden Entwurf verbunden sind und die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld dadurch nicht berührt wird, wird vorgeschlagen, keine Anregungen oder Bedenken zur Planung vorzubringen.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Inning (www.inning.de) unter Aktuelles / Rathaus / Bebauungspläne eingesehen werden.

Beschluss

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Wörthseeufer Teil II“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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9. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö 9

Sach- und Rechtslage

GRin Senft teilt mit, dass es gelungen ist, u.a. einen Metzger, einen Bäcker sowie einen Obst- und Gemüsehändler als Verkäuferstamm für den neuen Hechendorfer Markt zu gewinnen. Der erste Markttag ist der 11.06.2021.

Es wird nochmals nach Testmöglichkeiten in Seefeld gefragt. Bürgermeister Kögel teilt mit, dass die Gespräche mit den Apotheken keinen Erfolg hatten, da es ihnen zu aufwändig sei. Auch die NBH wurde angefragt, hat aber noch keine Rückantwort gegeben. Derweil versucht eine Initiative eine Testmöglichkeit aufzubauen.

GR Pirzer fragt nach dem Sachstand bzgl. Ortsdurchfahrt Drößling. Die Verwaltung teilt mit, dass es noch keine Aussage zu einer Sonderbaulastregelung gibt, man aber dran bleibe.

GRin Dr. Hoppe fragt nach dem Sachstand zur geplanten Änderung der Gemeindegeschäftsordnung in Bezug auf Hybrid-Sitzungen. Die Verwaltung erläutert, dass es insbesondere bezüglich der Rechtssicherheit noch keine Anwendungshinweise seitens der Regierung gibt und die bislang ermittelten Kosten für die erforderliche technische Ausstattung bei 40.000,- € liegen.

GRin Dr. Hoppe fragt an, ob es Neuigkeiten zur Ortseinfahrt Hechendorf hinsichtlich eines Willkommen-Schildes und Begrünung der Mulde/Böschung gibt. Die Verwaltung teilt mit, dass eine Anfrage beim Staatlichen Bauamt Weilheim, Herr Eberle, noch offen ist.

GR Gentz dankt den Organisatoren des RAMADAMA und bittet darum in Zukunft auch noch mehr Augenmerk auf die umliegenden Bereiche außerhalb der Ortsteile zu legen.

Es wird angeregt, noch mehr Hundekotstationen (ca. 25 Stk.) im Gemeindegebiet aufzustellen, z. B. beim Schafstall Richtung Inning, und die Stationen wieder mit roten Tüten zu bestücken. Um die Kosten zu decken könnte auch die Hundesteuer erhöht werden. 
Es sollten auch Schilder aufgestellt werden, die darauf hinweisen, dass Hunde anzuleinen sind, um die übrige Tierwelt zu schützen.

Datenstand vom 17.10.2022 10:37 Uhr