Datum: 18.05.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Pfarrsaal "Haus Peter und Paul"
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:07 Uhr bis 20:59 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Protokolle vom 20.04.2021 und 04.05.2021
2 Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO
3 Neue Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses durch die Fraktion Grüne/BI sowie Benennung des Vorsitzes
4 Akt Sachstand des Förderprogramms; Antrag der Agenda 21 Arbeitskreis "Alternative Energien"; Energiewende Lkrs Starnberg e.V., OG Seefeld zur Änderung der Richtlinien d. Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung u. Nutzung von Energie im Gemeindegebiet
5 Zuschussantrag der Fünf Seen Filmfestival GmbH für das 15. Fünf-Seen-Festival vom 18.08. -30.08.2021
6 Straßennamensumbenennung Wörthseestraße 7 und 9, OT Hechendorf
7 Delling - Neubau Brücke an der Kastanienallee - Projektgenehmigung
8 1. Änderung des Bebauungsplanes "Spitzstraße"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
9 Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Andechs, Herrsching und Weßling
10 Breitbanderschließung - Vorstellung der Ergebnisse der Markterkundung
11 Sonstiges

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1. Genehmigung der Protokolle vom 20.04.2021 und 04.05.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö 1

Sach- und Rechtslage

Die Protokolle vom 20.04.21 und 04.05.2021 werden einstimmig genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö 2

Sach- und Rechtslage

Sitzung vom 02.03.2021

TOP 1:        19. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gewerbecampus am Oberfeld); Planerbauftragung

Beschluss:
Mit der Erarbeitung der 19. Änderung des Flächennutzungsplanes (Gewerbecampus am Oberfeld) wird der Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München, Arnulfstr. 60, 80335 München, beauftragt.

Abstimmung: 19:0


TOP 2:        Bebauungsplan "Leitenhöhe"; Planerbeauftragung

Beschluss:
Für die erforderlichen Planungsleistungen werden folgende Planungsbüros beauftragt: 
Arnold Consult AG, Kissing, und Landschaftsplanungsbüro Dr. Schuler, Neu-Ulm

Abstimmung: 19:0



TOP 3:  Genehmigung Messungsanerkennung und Auflassung Garagengrundstück 
  Stampfgasse u.a.; UR.Nr.253/V/2021

Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Urkunde UR.Nr.253/V/2021 vom 05.02.2021 des Notars Volmer, Hauptstraße 5 b in Starnberg in der vorgelegten Fassung und genehmigt die Urkunde vollinhaltlich und schließt sich allen darin gestellten Anträgen an.

Gleichzeitigt werden hiermit die in der vorgenannten Urkunde behaupteten oder erteilten Vollmachten genehmigt.

Abstimmung: 19:0




Sitzung vom 23.03.2021

TOP 1:        Nachbarschaftshilfe Seefeld; Situationsbericht 

Beschluss:
Nach Diskussion und Bedarfsklärung mit der NBH Seefeld erhält diese einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 20.000 €.

Abstimmung: 21:0

TOP 2:        Tagwasserkanalanschluss TQ Systems Delling Parkplatz-Photovoltaikanlage; Gebührenerhebung

Beschluss 1:
Das Gremium stimmt der Reduzierung der einmaligen Anschlussgebühr um 50 % für das Vorhaben Parkplatzerweiterung bei Gut Delling mit Überdachung und integrierter Photovoltaik--Anlage zum Zwecke der Förderung des Klimaschutzes zu.

Abstimmung: 7:14

Beschluss 2:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Einleitungsgebühren für Tagwasser zu überarbeiten.

Abstimmung: 21:0

TOP 3:        Genehmigung Kaufvertrag betreffend Weggrundstück Fl.Nr.916/34 in Seefeld; UR.Nr.424/V/2021

Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Urkunde URNr.424/V/2021 vom 03.03.2021 des Notars Volmer, Hauptstraße 5 b in Starnberg in der vorgelegten Fassung und genehmigt die Urkunde vollinhaltlich und schließt sich allen darin gestellten Anträgen an.

Gleichzeitigt werden hiermit die in der vorgenannten Urkunde behaupteten oder erteilten Vollmachten genehmigt.

Abstimmung: 21:0

TOP 4:        Erstmalige endgültige Herstellung Wörthseestraße 1-17a u.  53-79, Spitzstraße, Meilinger Weg und Pointweg, Vorgehen bei Stundungsanträgen

Beschluss:
Das Gremium ermächtigt den Ersten Bürgermeister oder einen seiner Vertreter, Anträge auf Stundung der Erschließungsbeiträge zu bewilligen, sofern ein Ratenzahlungsplan mit mtl. gleichbleibenden Zahlungen und einer Laufzeit bis maximal 31.12.2022 zu Grunde liegt. 
Abstimmung: 0:21


Sitzung vom 13.04.2021

TOP 1:        Neuer Klinikstandort in der Gemeinde Seefeld

Beschluss 1:
In der nächsten Gemeinderatssitzung am 20.04.2021 sollen folgende Beschlussvorschläge öffentlich behandelt werden: 

Es wird beantragt, das Wort „neuen“ vor dem Wort „Standort“ aus dem Beschlussvorschlag zu entfernen.

1. Der Gemeinderat befürwortet die Errichtung einer neuen Klinik an einem Standort im Gemeindegebiet und stellt die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür in Aussicht.

Abstimmung: 5:16
(Ja-Stimmen namentlich: Gentz, Dr. Hoppe, Rathert, Weber, Zimmermann)

Beschluss 2:
2.         Der Gemeinderat befürwortet die Errichtung einer neuen Klinik an einem neuen Standort im Gemeindegebiet und stellt die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen hierfür in Aussicht. 

Abstimmung: 18:3
(Nein-Stimmen namentlich: Gentz, Rathert, Weber)

Beschluss 3:
3.         Der Gemeinderat beschließt, die potentiellen Klinikstandorte 1 und 2b/2c weiterzuverfolgen und im Rahmen eines Ratsbegehrens zur Abstimmung stellen zu lassen. 

Abstimmung: 5:16
(Ja-Stimmen namentlich: Gentz, Dr. Hoppe, Rathert, Weber, Zimmermann)     

Beschluss 4:
4.        Der Gemeinderat beschließt, die potentiellen Klinikstandorte östlich des Friedhofes an der Bahnhofstraße (Standorte 2b/2c) weiterzuverfolgen und im Rahmen eines Ratsbegehrens zur Abstimmung stellen zu lassen. 
 
Abstimmung: 15:6
(Nein-Stimmen namentlich: Dr. Gasser, Gentz, Dr. Hoppe, Rathert, Weber, Zimmermann)

Beschluss 5:
5.         Die Verwaltung wird beauftragt, ein Ratsbegehren zu dem/den unter 2. beschlossenen Standort/en vorzubereiten. 

Abstimmung: 17:4
(Nein-Stimmen namentlich u.a.: Gentz, Rathert, Weber)

Beschluss 6:
6.         Der Gemeinderat befürwortet die Aufnahme von Sondierungsgesprächen zwischen der Gemeinde Seefeld und der Gemeinde Herrsching über einen neuen Klinikstandort im westlichen Landkreis.

Abstimmung: 18:3

Sitzungsverlauf

Zur Kenntnis genommen

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3. Neue Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses durch die Fraktion Grüne/BI sowie Benennung des Vorsitzes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö 3

Sach- und Rechtslage

Mit Email vom 21.04.2021 teilte der Fraktionsvorsitzende der Grünen/BI mit, dass der Rechnungsprüfungsausschuss neu besetzt werden soll. Für die bisherige Ausschussvertreterin Frau Dr. Hoppe soll zukünftig Herr Dr. Gasser (FDP) den Ausschussplatz einnehmen.

Auch der Vorsitz des Rechnungsprüfungsausschuss ist seit dem Ausscheiden von Herrn Arnulf Daxer vakant und ist vom Gemeinderat neu zu benennen.

Sitzungsverlauf

Die Neubesetzung des Rechnungsprüfungsausschusses (RPA) der Fraktion Grüne/BI wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die Benennung des GR Dr. Oswald Gasser zum Vorsitzenden des RPA durch den Gemeinderat erfolgt einstimmig. 

GR Dr. Oswald Gasser nimmt die Ernennung an. 

Beschluss

Der Rechnungsprüfungsausschuss wird von der Fraktion Grüne/BI wie folgt besetzt:

Ortwin Gentz                        Nikolas Rathert        Dennis Weber
Dr. Oswald Gasser                Nikolas Rathert        Dennis Weber
     (Mitglied)                           (1.Vertreter)                   (2.Vertreter)

Vom Gemeinderat wird benannt:

Vorsitz des RPA:                Dr. Oswald Gasser

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Akt Sachstand des Förderprogramms; Antrag der Agenda 21 Arbeitskreis "Alternative Energien"; Energiewende Lkrs Starnberg e.V., OG Seefeld zur Änderung der Richtlinien d. Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung u. Nutzung von Energie im Gemeindegebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö 4

Sach- und Rechtslage

“Vorher Top 5“
Das Interesse am Förderprogramm zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie war erfreulicherweise dieses Jahr bis jetzt sehr groß. Zahlreiche diverse Maßnahmen konnten von uns bereits gefördert werden. Leider ist nun der Fördertopf bereits fast (ca. 85.000.- €) ausgeschöpft. Weitere Anträge um den Fördertopf zu leeren liegen bereits auszahlungsbereit vor. Somit wird der Fördertopf auf 100.000.- € aufgestockt. Weiter eingehende Anträge können leider dieses Jahr nicht mehr berücksichtigt werden.
Der aus der letzten Sitzung vertagte TOP hat somit keinen Einfluss mehr auf das laufende Jahr 2021. Die Änderungen der Richtlinien sollten deshalb erst 2022 Berücksichtigung finden.

Die Agenda 21 Arbeitskreis "Alternative Energien"; Energiewende Landkreis Starnberg e.V., OG Seefeld stellt einen Antrag zur Änderung der Richtlinien des Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet im Jahr 2021.
Nachfolgend der Antrag:
Die Richtlinien für das Förderprogramm zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie
im Gemeindegebiet sollen ab 01.01.2021 wegen gesetzlicher Anforderungen, nach Rücksprache mit der Verwaltung und der Aufnahme eines zusätzlichen Fördergegenstandes geändert werden.
Der Gemeinderat möge folgende Änderungen beschließen:
A:  Neue Gesetzeslage
Ab 01.11.2020 wurde die EnEV durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt. An allen Stellen muss der Bezug auf EnEV nach GEG geändert werden.
B:  Regenerative Energien bei Niedrigenergie- und Passivhaus
Das Förderprogramm wird in folgendem Punkt geändert:
3.3 Niedrigenergiehaus und Passivhaus
Der Absatz "Bei Verwendung von ökologischen Baustoffen erhöhen sich die Fördersummen jeweils um 10% (siehe CO2-Bonus Pkt. 3.8)." wird ergänzt:
Es werden nur Neubauten gefördert, die nachweislich mit regenerativen Energien betrieben werden. Hierzu gehören auch zertifizierter Ökostrom und zertifiziertes Grünes Gas. Es muss ein mindestens fünfjähriger Bezug dieser Energieträger nachgewiesen werden. 70% der genehmigten Fördersumme werden sofort ausgezahlt. Der Restbetrag nach 5 Jahren, wenn in diesem Zeitraum der Bezug regenerativer Energieträger nachgewiesen wurde.
Begründung
Am 06.10.2020 beschloss der Gemeinderat, bei zukünftigen Neubaugebieten alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um den Betrieb von Neubauten mit fossiler Energie zu vermeiden. Nach diesem Beschluss ist es nur folgerichtig, auch das Förderprogramm dementsprechend anzupassen.
C:  Förderung von Regenwassernutzung
In das Förderprogramm wird ab 2021 unter 3.9 die Förderung von Regenwasser-Nutzung aufgenommen.
3.9 Nutzung von Regenwasser
Die gesamten Aufwendungen zur Nutzung von Regenwasser zum Gartengießen, für Toilette und Waschmaschine wird ab einer Investitionssumme von mindestens 1.000,- € gefördert. Der Zuschuss beträgt 10% der Gesamtkosten, maximal 1.000,- €.
Neubauten befreit die Gemeinde von der Anbindungsgebühr (derzeit ca. € 17/m2 Dachfläche) des Regenwasserüberlaufes in den Tagwasserkanal, sofern die Zisterne ein Fassungsvermögen von mindestens 10.000 Liter hat.
Begründung
Trinkwasser ist ein wertvolles Gut, muss aufwendig aufbereitet werden und wird durch den Klimawandel immer knapper. Beim derzeitig geringen Wasserpreis von 1,81 €/m3 amortisieren sich Installationen nicht zur Speicherung und Nutzung von Regenwasser für Gartengießen, Toilette und Waschmaschine - 200 Jahre Amortisation bei einer Investition von 8.000 €! Dennoch ist es sinnvoll, Regenwasser aus Umweltschutz und energetischen Gründen zu nutzen. Zudem haben wir in der Gemeinde Seefeld bereits an einigen Stellen Probleme mit der Einleitung von Regenwasser in die Tagwasserkanäle oder Fließgewässer. Nach einer bundesweiten Statistik (2018) werden in deutschen Privathaushalten täglich 127 Liter Trinkwasser verbraucht: davon 57 Liter - 20.800 Liter /Jahr - u.a. für Toilettenspülung, Reinigungen und Gartenwasser, dafür ist Trinkwasser zu schade. Außerdem ist Regenwasser zum Gießen der Pflanzen und Gärten sogar vorteilhafter.
D:  Ergänzung zu Punkt 3.4.2 Wärmepumpen (Nach Rücksprache mit der Verwaltung)
Satz 3 wird eingefügt:
"50% der genehmigten Fördersumme werden sofort ausgezahlt. Der Restbetrag nach 5 Jahren, wenn in diesem Zeitraum der Bezug zertifizierten Ökostromes nachgewiesen wurde.

In der Gemeinderatssitzung vom 19.01.2021 wurde dieser TOP zur Vorberatung an den Umwelt- und Energieausschuss verwiesen. 
In der Umwelt- und Energieausschusssitzung am 16.03.2021 wurde dieser ausführlich beraten. 
Daraufhin wurde ein Empfehlungsbeschluss mit folgenden Änderungen gefasst.
A:  Neue Gesetzeslage
Dieser Punkt hat sich durch die Einführung der neuen Gesetzeslage erledigt.
B:  Regenerative Energien bei Niedrigenergie- und Passivhaus
Dieser Punkt wurde wie im Antrag beschlossen.
C:  Förderung von Regenwassernutzung
Dieser Punkt wurde wie im Antrag beschlossen.
Gestrichen werden soll der Satz 2 „Neubauten befreit die Gemeinde ……..“. 
D:  Ergänzung zu Punkt 3.4.2 Wärmepumpen (Nach Rücksprache mit der Verwaltung)
Der Wortlaut dieses Punktes wurde beschlossen. Die prozentuale Verteilung soll hier dem Punkt B entsprechen und 70 % sofort ausgezahlt werden.

Die Richtlinien werden bei Punkt 3.6 PV und Energiespeicher ergänzt.
Damit die Richtlinien einheitlich gehalten werden sollen auch hier erst 70 % der genehmigten Fördersumme sofort ausgezahlt werden. Der Restbetrag nach 5 Jahren, wenn in diesem Zeitraum der Bezug zertifizierten Ökostromes nachgewiesen wurde.
Die Verwaltung wird in Absprache mit der Agenda 21 Gruppe die entsprechenden Änderungen in den Richtlinien formulieren. 
Da der Fördertopf bereits für 2021 ausgeschöpft ist sollen die Änderungen ab 01.01.2022 gelten.
Die Antragsteller und die Verwaltung regen an, dass der Antrag des Agenda 21 Arbeitskreises "Alternative Energien"; Energiewende Landkreis Starnberg e.V., OG Seefeld zur weiteren Beratung wieder an den Umwelt- und Energieausschuss oder eine Arbeitsgruppe zurückverwiesen wird.
Auf Grund der aktuellen Situation des bereits für 2021 ausgeschöpften Fördertopfs ist eine Änderung der Richtlinien derzeit nicht notwendig.
Das Förderprogramm besteht bereits seit 22 Jahren. Die Richtlinien hierzu wurden über diesen Zeitraum immer wieder geändert und erweitert. Die Grundsätze blieben größtenteils aber unverändert.
Es wäre somit notwendig die Richtlinien im Gesamten zu überarbeiten. Dies soll in einer Arbeitsgruppe oder im Umwelt- und Energieausschuss erfolgen.
Die evtl. dann geänderten Richtlinien sollen dann für 2022 im Gemeinderat beschlossen werden.  

Sitzungsverlauf

Mehrheitlich wird der Beschlussvorschlag gut geheißen. Zum einen, weil die Haushaltsmittel für 2021 bereits nahezu ausgeschöpft sind und zum anderen, da die notwendigen Änderungen am Förderprogramm auf Grund der neuen Gesetzeslage gravierend sind und eine kommplette Überarbeitung der Förderrichtlinien sinnvoll ist. Dies wird auch vom Vertreter des Agenda 21 Abeitskreises „Alternative Energien“, Herrn Deiringer, dem der Bürgermeister das Wort erteilt, bestätigt.

Die Verwaltung weist an dieser Stelle auf die Terminverschiebung des nächsten UEA auf den 10.06.2021 hin.

Beschluss

Der Antrag des Agenda 21 Arbeitskreises "Alternative Energien"; Energiewende Landkreis Starnberg e.V., OG Seefeld wird zur weiteren Beratung an den Umwelt- und Energieausschuss oder eine Arbeitsgruppe zurückverwiesen.
Die Richtlinien im Gesamten werden überarbeitet und sollen ab 2022 gelten.  
.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Zuschussantrag der Fünf Seen Filmfestival GmbH für das 15. Fünf-Seen-Festival vom 18.08. -30.08.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö 5

Sach- und Rechtslage

“Vorher Top 6“
Die Fünf Seen Filmfestival GmbH, Herr Matthias Helwig, bittet um einen Zuschuss i.H.v. 5.000 € als Unterstützung für das 15. Fünf Seen Filmfestival 2021, das vom 18.08. – 30.08.2021 stattfindet.
Einzelheiten sind dem beiliegenden Antrag zu entnehmen.
Haushaltsmittel in vorgenannter Höhe wurden trotz angespannter Haushaltslage vorsorglich unter der Haushaltsstelle 3400.71800 eingeplant.

Sitzungsverlauf

Nach einer kurzen Einleitung durch Herrn Bürgermeister Kögel bringt der Gemeinderat seine Zustimmung zum Ausdruck und bewilligt wieder einen Betrag von 5.000,- €.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Fünf Seen Filmfestival GmbH für die Durchführung des diesjährigen 15. Fünf Seen Filmfestivals 2021 mit 5.000,- € zu unterstützen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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6. Straßennamensumbenennung Wörthseestraße 7 und 9, OT Hechendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö 6

Sach- und Rechtslage

“Vorher Top 7“

Das Grundstück mit den Wohngebäuden Schmiedanger 2 und 4 (Flurstück 770/2, Gemarkung Buch) befindet sich auf Inninger Flur, wird aber ausschließlich über den auf Hechendorfer Flur liegenden Stichweg zur Wörthseestraße angefahren (Gem. 470/40, Gem. Hechendorf) (Anlage 2). Aufgrund dessen ergeben sich Probleme bei der Auffindbarkeit des Grundstücks (z.B. Rettungsdienst).
Um die Auffindbarkeit besser zu gestalten, soll dessen Anschrift geändert werden. Hierzu muss auch der Stichweg (bisher Wörthseestraße) entsprechend umbenannt werden. In Abstimmung mit der Gemeinde Inning, den Anliegern des Schmiedangers 2 und 4, sowie den Anliegern der Wörthseestraße 7 und 9 hat man sich auf den Straßennamensvorschlag „Am Seeufer“ geeinigt. Dieser existiert bisher weder in Seefeld noch in Inning. Die Grundstücke Wörthseestraße 7 und 9 erhalten dann die Adresse Am Seeufer 1 und 3 mit Seefelder Postleitzahl. Der Gemeinde Inning wird vorgeschlagen, die Adressen „Schmiedanger 2 und 4“ in „Am Seeufer 2 und 4“ mit Inninger Postleitzahl umzubenennen.

Beschluss

Der Stichweg mit den anliegenden Grundstücken Wörthseestraße 7 und 9 auf Hechendorfer Flur wird umbenannt. Als Straßenname wird „Am Seeufer“ vorgeschlagen. Die Hausnummernverteilung erfolgt nach beiliegendem Plan (Anlage 1).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Delling - Neubau Brücke an der Kastanienallee - Projektgenehmigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö Beschließend 7

Sach- und Rechtslage

“Vorher Top 8“
Die Brücke über den Aubach an der Kastanienallee in Delling stammt, wie auch die Brücke am Zollschuster, aus der Zeit um 1918 und ist in einem schlechten Zustand, wie den Bildern entnommen werden kann. 
Auf Grund der Erfahrungen beim Rückbau der Brücke am Zollschuster (Einsturz zu Beginn des Rückbaus) hat die Verwaltung die Brücke in Delling auf maximal 12 Tonnen beschränkt.  
Die Vertreter des Stadtgüter München teilten daraufhin mit, dass sie auf die Nutzung der Brücke an­ge­wiesen sind, um ihre Felder zu erreichen, allerdings haben deren Fahrzeuge ein Gesamtgewicht von bis zu 36 Tonnen, so dass sie die Brücke nun nicht mehr nutzen können. Die alternative Anfahrtstrecke der Felder über die Turmfeld- und Mühlstraße ist keine Dauerlösung, da die beiden Straßen sehr schmal und die Kurven sehr eng sind. 
Deshalb haben die Stadtgüter die dringende Bitte geäußert, dass die Erneuerung der Brücke bald­möglichst durch die Gemeinde vorgenommen wird.
Da sich die Brücke in einem sensiblen Bereich mit Biotop und FFH-Flächen befindet und auch eine Anlagengenehmigung für den Abriss und Neubau erforderlich ist, sind aufwendigere Planungen und Abstimmungen erforderlich, die entsprechend Zeit in Anspruch nehmen. Um einen Neubau der Brücke im Jahr 2023 umsetzen zu können, müsste mit den Planungen möglichst bald begonnen werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Planungen noch in diesem Jahr auszuschreiben, die im Haushaltsjahr 2021 anfallenden Kosten für ein Planungsbüro könnten über die Haushaltsstellen 6301.95000 und 6303.95020 abgedeckt werden.
Für die weitere Planung und den Neubau der Brücke sind dann Mittel in Haushalten 2022 und 2023 vorzusehen.

Sitzungsverlauf

Auf die Frage aus dem Gremium, ob die Stadtgüter München als Hauptnutzer der Brücke an den Kosten beteiligt werden können, teilt Bürgermeister Kögel mit, dass es rechtlich wohl keine Möglichkeiten dafür gibt, man es aber dennoch versuchen werde, die Stadtgüter München zu beteiligen.
Es wird angeregt, statt einer Brücke eine Furt oder einen Rohrdurchlass anzulegen. Die Verwaltung sagt die Prüfung dieser Optionen zu.
Des Weiteren wird darum gebeten auf eine ausreichende Breite der Brücke zu achten.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Ausschreibung für die Planungsleistungen, Leistungsphasen 1 bis 4, zum Neubau der Brücke über den Aubach an der Kastanienallee in Delling zu. Die Mittel für die im Haushaltsjahr 2021 anfallenden Planungskosten, geschätzt 7.500,- €, können über die Haushaltsstellen 6301.95000 und 6303.95020 gedeckt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Spitzstraße"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö 8

Sach- und Rechtslage

“Vorher Top 9“

Der Gemeinderat hat am 02.03.2021 die Durchführung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Spitzstraße“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB beschlossen. 

Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Ergänzung einer Festsetzung zur begrenzten Zulässigkeit von Sichtschutzwänden zwischen den Terrassen der Doppel- und Reihenhausgrundstücke. Damit soll einerseits den Anwohnern ein besserer Schutz der Privatsphäre ermöglicht, andererseits die offene Bauweise und der offene bauliche Charakter des Wohngebietes weiterhin bewahrt werden.

Der Bebauungsplanentwurf wird in heutiger Sitzung vorgestellt. Nach Billigung des Entwurfes kann die öffentliche Auslegung sowie die Behördenbeteiligung vorgenommen werden.  

Sitzungsverlauf

Der Bebauungsplanentwurf wird von der Verwaltung vorgestellt. Im Gremium wird über eine mögliche Anpassung der Maße der Sichtschutzwände diskutiert, letztlich wird aber der Vorschlag der Verwaltung mehrheitlich angenommen. Hinsichtlich der Frage der Aufnahme einer Festsetzung zur Beschränkung auf bestimmte Materialien erläutert die Verwaltung, dass aufgrund der bereits vorhandenen Sichtschutzwände unterschiedlichster Art eine Festsetzung schwierig ist (hierbei müssten alle zulässigen Materialien abschließend aufgezählt werden) und daher nicht empfohlen wird.

Beschluss 1

1.        Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Spitzstraße“ in der Fassung vom 18.05.2021, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5

Beschluss 2

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

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9. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Andechs, Herrsching und Weßling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö 9

Sach- und Rechtslage

“Vorher Top 10“
1. Gemeinde Andechs: Bebauungsplan Nr. 58 „Frieding, Finkenweg“

Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat am 08.10.2018 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 58 für den Bereich „Frieding, Finkenweg“ aufzustellen.

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Errichtung von Wohngebäuden auf einer bereits im Flächennutzungsplan dargestellten Erweiterungsfläche für Wohnbebauung westlich des Finkenwegs am östlichen Ortsrand des Ortsteils Frieding.

Die Gemeinde Seefeld wurde mit Schreiben vom 03.05.2021 im Rahmen der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB um Stellungnahme zum Entwurf des Bebauungsplanes in der Fassung vom 20.04.2021 gebeten.

Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, analog zu den Stellungnahmen im Rahmen der bereits erfolgten Beteiligungsverfahren im Oktober 2018 und im Februar 2021, keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nach wie vor nicht berührt wird.

Hinweis: Die kompletten Planunterlagen können auf der Homepage der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Rathaus / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.


2. Gemeinde Herrsching: Bebauungsplan „Gachenaustraße“

Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat in seiner Sitzung am 18.09.2017 beschlossen, zur Sicherung seiner städtebaulichen Zielsetzung im Bereich der Gachenaustraße in Herrsching einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen. 

Ziel des Bebauungsplanes ist die Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und einer ortsbildverträglichen Nachverdichtung im Bereich Gachenaustraße und Hermann-Rainer-Straße. Drei neu geplante Wohnbauten sollen dort maximal weit von bereits bestehenden denkmalgeschützten Villenanwesen abgerückt und in Richtung Straße angeordnet werden, um damit die charakteristische Grünumgebung der beiden Villen zu respektieren und eine Unterordnung der Neubauten bzgl. Bauvolumen und Höhenentwicklung sicherzustellen. Außerdem soll durch die Festlegung von Bauräumen dem Erhalt des schützenswerten Baumbestandes soweit wie möglich Rechnung getragen werden. 

Mit Schreiben vom 27.04.2021 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB um Stellungnahme gebeten. 

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.

Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Rathaus / Ämter & Verwaltungen / Bauamt/Liegenschaften / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.


3. Gemeinde Herrsching: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 10 ASTO

Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat in seiner Sitzung am 11.11.2019 einem Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke Flur Nrn. 290/3, 290/28, 407/2, 408/1, 408/2, 409/1, 409/2 und 413/2 der Gemarkung Herrsching zwischen Arzberger-, Gewerbe- und Heinestraße zugestimmt.

Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Gewerbecampus mit modernen Arbeitsplätzen für innovative Unternehmen. Hierzu sollen mehrere 3-geschossige Gebäuderiegel errichtet werden, die einheitlich gestaltet und durch hochwertige öffentliche Bereiche miteinander verbunden werden.

Mit Schreiben vom 10.05.2021 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Von Seiten der Verwaltung wird empfohlen, analog zur Stellungnahmen im Rahmen des bereits erfolgten Beteiligungsverfahren im November 2020, keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nach wie vor nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Rathaus / Ämter & Verwaltungen / Bauamt/Liegenschaften / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.


4. Gemeinde Weßling: Bebauungsplan „Sondergebiet Betriebsgelände DLR (…)“, 2. Änd. 

Der Gemeinderat der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 23.02.2021 die Durchführung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Betriebsgelände DLR, Kontrollzentrum für Satellitennavigation und Raumfahrtmissionen“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen. 

Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines dringend erforderlichen Technikgebäudes für den Betrieb der Galileo-Satelliten im Bereich des Betriebsgeländes des DLR in Oberpfaffenhofen.  

Mit Schreiben vom 03.05.2021 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten. 

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen. 

Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-wessling.de) unter Rathaus & Verwaltung / Bekanntmachungen / Bauamt eingesehen werden.

Sitzungsverlauf

Die Verwaltung erläutert, dass die Gemeinde Seefeld mit Ausnahme des Bebauungsplanes Nr. 10 ASTO (Punkt 3) nicht betroffen ist und daher vorgeschlagen wird, keine Hinweise oder Bedenken vorzubringen. 
Im Falle des Bebauungsplanes Nr. 10 ASTO ist eine dem Bebauungsplan zugeordnete Ausgleichsfläche festgelegt, die sich auf der Gemarkung Hechendorf befindet. Hierbei handelt es sich um eine bereits bestehende Ausgleichsfläche des rechtsverbindlichen Ursprungsbebauungsplanes, die durch das gegenständliche Bebauungsplanverfahren nicht verändert wird. Die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld wird insofern nicht berührt oder beeinträchtigt, weshalb auch hier keine Bedenken vorzubringen sind. 
GR Gentz merkt an, dass die Ausgleichsfläche bisher nicht im Ausgleichsflächenkataster des Landesamtes für Umwelt eingetragen ist und schlägt vor, einen diesbezüglichen Hinweis in die gemeindliche Stellungnahme aufzunehmen.

Beschluss

1. Gemeinde Andechs: Bebauungsplan Nr. 58 „Frieding, Finkenweg“

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 58 „Frieding, Finkenweg“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.


2. Gemeinde Herrsching: Bebauungsplan „Gachenaustraße“

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 ASTO wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht.

Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass die Ausgleichsfläche auf Flur Nr. 317/1 der Gemarkung Hechendorf offenbar noch nicht beim Ökoflächenkataster des Landesamtes für Umwelt eingetragen ist und nachgemeldet werden sollte.



3. Gemeinde Herrsching: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 10 ASTO 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 10 ASTO wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht. 


4. Gemeinde Weßling: Bebauungsplan „Sondergebiet Betriebsgelände DLR (…)“, 2. Änd. 

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Betriebsgelände DLR, Kontrollzentrum für Satellitennavigation und Raumfahrtmissionen“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. Breitbanderschließung - Vorstellung der Ergebnisse der Markterkundung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö Vorberatung 10

Sach- und Rechtslage

Bürgermeister Kögel schlägt vor, dass der TOP 4 der Tagesordnung ans Ende verschoben wird, da der Referent, Herr Werb, seinen Vortrag im nichtöffentlichen Teil fortsetzt und somit der Zusammenhang besser gewahrt ist.

Der Änderungsvoschlag wird einstimmig angenommen.


Herr Werb von der Fa. Corvese GmbH aus Seefeld stellt die Ergebnisse der Markterkundung zum Stand der Breitbanderschließung im Gemeindegebiet vor.

Sitzungsverlauf

Die Ausführungen von Herrn Werb werden mit großem Interesse zur Kenntnis genommen.

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11. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö 11

Sach- und Rechtslage

Es wird die Situation am Wertstoffhof angesprochen. Der Rückstau der Anlieferer reicht vor allem an den Samstagen bis auf die Staatsstraße zurück. Dies stellt ein erhebliches Unfallrisiko dar.
Die Verwaltung teilt mit, dass es nicht nur an Samstagen kritisch ist und diesbezüglich auch schon Gespräche mit AWISTA gegeben habe. Allerdings zeigt diese noch keine Einsicht. Bürgermeister Kögel bittet darum Fotos zu machen und diese der Verwaltung zur Verfügung zu stellen.
Ein Grund sind wohl auch die vielen gewerblichen Entsorger, die diesen Wertstoffhof anfahren. 
Die AWISTA soll aufgefordert werden, auf Grund der sinkenden Inzidenzwerte die pandemiebedingten Einschränkungen zu lockern.

Bürgermeister Kögel ehrt anschließend drei Mitglieder des Gemeinderates für ihr langjähriges politisches Engagement:
  • Gemeinderat Johann Dreyer                engagiert seit 2002
  • Gemeinderat Josef Schneider        engagiert seit 2001
  • Gemeinderat Peter Schlecht          engagiert seit 1996

Datenstand vom 17.10.2022 10:40 Uhr