Datum: 20.07.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Pfarrsaal "Haus Peter und Paul"
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls vom 15.06.2021
2 Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO
3 Ratsbegehren "Krankenhausneubau in Seefeld"; Bekanntgabe des Ergebnisses
4 Bürgerbegehren "Für eine Klinik außerhalb des Landschaftsschutzgebiets!"; Vorlage des Ablehnungsbescheids
5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Klinik Seefeld" und 20. Änderung des Flächennutzungsplanes; Aufstellungs- und Änderungsbeschluss
6 Bebauungsplan "Zwischen Keltenweg und Am Römerbrunnen"; Abwägungs- und erneuter Auslegungsbeschluss
7 1. Änderung des Bebauungsplanes "Spitzstraße"; Abwägungs- und Satzungsbeschluss
8 Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinde Weßling
9 Sonstiges

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1. Genehmigung des Protokolls vom 15.06.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2021 ö 1

Sach- und Rechtslage

Das Protokoll vom 15.06.2021 wird einstimmig genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2021 ö 2

Sach- und Rechtslage

Sitzung vom 18.05.2021

TOP 1:        Breitbanderschließung - Vorstellung der Maßnahmen, Festlegung des weiteren Vorgehens

Beschluss:
  1. Das Gremium stimmt einer weiteren Zusammenarbeit mit dem Büro Corwese GmbH aus Seefeld im Rahmen der Breitbanderschließung zu. 
  2. Die Verwaltung wird beauftragt mit der Deutschen Telekom AG einen Kooperationsvertrag gemäß den Ausführungen im Vortrag auszuhandeln. 
  3. Das Gremium beschließt, dass das Büro Corwese GmbH die Gemeinde Seefeld beim Förderprogramm des Bundes registriert.

Abstimmung: 19:0


TOP 2:        1. Änderung des Bebauungsplanes "Güntering" (Zwischen Günteringer Straße und Hochleiten); Planerbeauftragung 

Beschluss:
Für die erforderlichen Planungsleistungen wird das Planungsbüro Arnold Consult AG, Kissing, in Zusammenarbeit mit dem Landschaftsplanungsbüro Dr. Schuler, Neu-Ulm, beauftragt.

Abstimmung: 18:1


TOP 3:        Genehmigung Grundstückskaufvertrag … und Dienstbarkeit; UR.Nr.721/V/2021 und 720/V/2021 vom 20.04.2021

Beschluss:
  1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Urkunde UR.Nr.721/V/2021 vom 20.04.2021 des Notars Volmer, Hauptstraße 5 b in Starnberg in der vorgelegten Fassung und genehmigt die Urkunde vollinhaltlich und schließt sich allen darin gestellten Anträgen an. Gleichzeitigt werden hiermit die in der vorgenannten Urkunde behaupteten oder erteilten Vollmachten genehmigt.
  2. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Urkunde UR.Nr.720/V/2021 vom 20.04.2021 des Notars Volmer, Hauptstraße 5 b in Starnberg in der vorgelegten Fassung und genehmigt die Urkunde vollinhaltlich und schließt sich allen darin gestellten Anträgen an. Gleichzeitigt werden hiermit die in der vorgenannten Urkunde behaupteten oder erteilten Vollmachten genehmigt. 
Abstimmung: 19:0

Sitzungsverlauf

Zur Kenntnis genommen

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3. Ratsbegehren "Krankenhausneubau in Seefeld"; Bekanntgabe des Ergebnisses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2021 ö 3

Sach- und Rechtslage

In seiner Sitzung am 04.05.2021 beschloss der Gemeinderat mehrheitlich ein Ratsbegehren gemäß Art 18a Abs.2 GO durchzuführen.

Das Ratsbegehren wurde mit folgender Frage als reine Briefwahl durchgeführt:

„Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Seefeld für den Neubau eines Krankenhauses auf einer Fläche östlich des neuen Friedhofes an der Bahnhofstraße die planungsrechtlichen Voraussetzungen schafft?“

Des Weiteren wurde als Termin für die Abstimmung der 27.06.2021 festgesetzt. 

Als Ergebnis ist festzuhalten, dass von insgesamt 3.703 abgegebenen Stimmen 2.200 Ja-Stimmen sowie 1.498 Nein-Stimmen abgegeben wurden. 5 Stimmen waren ungültig.
Die Bekanntmachung des Ergebnisses ist dieser Beschlussvorlage als Anhang beigefügt und dient zur Kenntnis.

Sitzungsverlauf

Das Ergebnis des Ratsbegehrens „Krankenhausneubau in Seefeld“ wird zur Kenntnis genommen.

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4. Bürgerbegehren "Für eine Klinik außerhalb des Landschaftsschutzgebiets!"; Vorlage des Ablehnungsbescheids

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2021 ö 4

Sach- und Rechtslage

In seiner Sitzung am 15.06.2021 erklärte der Gemeinderat unter TOP 3 mehrheitlich das Bürgerbegehren „Für eine Klinik außerhalb des Landschaftsschutzgebiets!“ für unzulässig.

Wird ein Bürgerbegehren nicht zugelassen, ergeht ein förmlicher Bescheid. Gegen die Entscheidung können die vertretungsberechtigten Personen Klage erheben (Art. 18a Abs. 8 GO i.V.m. § 6 Abs. 6 BBS).

Der in der Anlage beigefügte Ablehnungsbescheid dient zur Kenntnis.

Sitzungsverlauf

Der Ablehnungsbescheid des Bürgerbegehren „Für eine Klinik außerhalb des Landschaftsschutzgebiets!“ wird zur Kenntnis genommen.

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5. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Klinik Seefeld" und 20. Änderung des Flächennutzungsplanes; Aufstellungs- und Änderungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2021 ö 5

Sach- und Rechtslage

Im Zuge des Bürgerentscheids zum Krankenhausneubau in Seefeld wurde die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines Krankenhauses auf einer Fläche östlich des neuen Friedhofes an der Bahnhofstraße von einer Mehrheit der abstimmenden Bürger befürwortet. 

Für die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Klinikneubaus auf den Flächen östlich des Friedhofes an der Bahnhofstraße ist die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren erforderlich (20. Änderung). 

Mit Schreiben vom 09.07.2021 hat der Vorhabenträger (Klinik Seefeld GmbH / Starnberger Kliniken GmbH) des Weiteren einen Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gestellt. 

Für die Einleitung des Verfahrens ist die Fassung eines Aufstellungsbeschlusses für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan und die Fassung eines Änderungsbeschlusses für die Flächennutzungsplanänderung erforderlich. 

Aufbauend darauf können auch die erforderlichen Untersuchungen z.B. zu Naturschutz, Verkehr, Immissionsschutz usw. eingeleitet werden. 

Hinweis: Sollte sich im Zuge des Verfahrens herausstellen, dass der Standort östlich des neuen Friedhofes an der Bahnhofstraße aufgrund unüberwindbarer Hindernisse doch nicht herangezogen werden kann oder dass der Standort infolge einer Lösung der Krankenhausfrage auf Herrschinger Flur nicht mehr benötigt wird, so wird das Verfahren eingestellt.  

Sitzungsverlauf

Es wird angeregt, das Grundstück FlNr. 885/2 trotz fehlender Verkaufabsicht in den Umgriff mit aufzunehmen. Die Verwaltung merkt hierzu an, dass dieses Grundstück im weiteren Verfahren jederzeit hinzugefügt werden kann.

Es wird vorgeschlagen, die Entscheidung für den Klinikstandort mit dem Hinweis auf die Hochwasserthematik nochmals zu überdenken. Dieser Vorschlag findet aber keine Unterstützung.

Beschluss

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Klinik Seefeld“

1.        Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Klinik Seefeld“ für den Bereich der Grundstücke Flur Nrn. 883, 883/2, 883/5 und 885, jeweils Gemarkung Hechendorf a. Pilsensee.

2.        Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.


20. Änderung des Flächennutzungsplanes („Klinik Seefeld“)

1.        Der Gemeinderat beschließt, die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes („Klinik Seefeld“) für den Bereich der Grundstücke Flur Nrn. 883, 883/2, 883/5 und 885, jeweils Gemarkung Hechendorf a. Pilsensee, durchzuführen.

2.        Der Änderungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

Abstimmungsbemerkung
(Nein-Stimmen namentlich: Gentz, Dr. Hoppe, Weber, Zimmermann)

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6. Bebauungsplan "Zwischen Keltenweg und Am Römerbrunnen"; Abwägungs- und erneuter Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2021 ö 6

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat am 26.09.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Zwischen Keltenweg und Am Römerbrunnen im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen (ursprüngliche Bezeichnung: 1. Änderung des Bebauungsplanes „Zwischen Inninger Straße und Am Oberfeld – Teil 1).

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die Erweiterung eines bestehenden Gewerbebetriebes im Bereich Am Römerbrunnen sowie die benachbarten, neu konzipierten Sport- und Freizeitflächen am Oberfeld mit Basketballfeld, Bolzplatz, Skateranlage und Fläche für die Landjugend planungsrechtlich gesichert werden. Zudem werden die Gemeinbedarfsflächen am Keltenweg (Feuerwehr, Asylunterkunft) in die Planung mit einbezogen, um ein schlüssiges planerisches Gesamtkonzept für den gesamten Bereich zwischen Keltenweg und Am Römerbrunnen sicherstellen zu können.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde am 02.03.2021 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 12.03.2021 bis zum 13.04.2021 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 09.03.2021 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 13.04.2021 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Aufgrund erforderlicher Änderungen des Bebauungsplanentwurfes ist der Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut auszulegen und es sind erneut die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen. 

Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB kann bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Verwaltung schlägt vor, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. 

Die geänderten bzw. ergänzten Teile im überarbeiteten Bebauungsplanentwurf i.d.F. vom 20.07.2021 sind farblich gekennzeichnet.

Sitzungsverlauf

Die Verwaltung erläutert kurz die wesentlichen Anregungen und Hinweise sowie die hieraus resultierenden Änderungen, die sich im Zuge der Behördenbeteiligung ergeben haben. 

Auf Nachfrage wird seitens der Verwaltung bestätigt, dass die geplanten Querungshilfen bereits berücksichtigt sind. Eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 kann erst nach Fertigstellung der Querungshilfen mit der Polizei abgestimmt werden.

Beschluss

1.         Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 20.07.2021). Die Abwägung vom 20.07.2021 ist Bestandteil des Beschlusses. 

2.         Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.         Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Zwischen Keltenweg und Am Römerbrunnen“ mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 20.07.2021, bestehend aus Satzung und Begründung mit Anlagen.

4.         Aufgrund der unter 1. beschlossenen Änderungen ist der Bebauungsplanentwurf erneut auszulegen. Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Spitzstraße"; Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2021 ö 7

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat am 02.03.2021 die Durchführung der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Spitzstraße“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB beschlossen. 

Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Ergänzung einer Festsetzung zur begrenzten Zulässigkeit von Sichtschutzwänden zwischen den Terrassen der Doppel- und Reihenhausgrundstücke. Damit soll einerseits den Anwohnern ein besserer Schutz der Privatsphäre ermöglicht, andererseits die offene Bauweise und der offene bauliche Charakter des Wohngebietes weiterhin bewahrt werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde am 18.05.2021 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 28.05.2021 bis zum 29.06.2021 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 20.05.2021 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 29.06.2021 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Satzungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Spitzstraße“ gefasst und das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen werden.

Beschluss

1.         Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 20.07.2021). Die Abwägung vom 20.07.2021 ist Bestandteil des Beschlusses. 

2.         Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

3.         Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Spitzstraße“ mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 20.07.2021 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

4.         Der Satzungsbeschluss der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Spitzstraße“ ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinde Weßling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2021 ö 8

Sach- und Rechtslage

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 14.07.2020 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Wohngebiet Schulstraße – sozialgerechtes Wohnen“ gefasst. Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. 

Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein neues Wohngebiet im Bereich der Schulstraße in Weßling. Im Plangebiet sollen zwei 3-geschossige Mehrfamilienhäuser mit ca. 24 neuen Wohnungen für sozialgerechtes Wohnen entstehen.

Mit Schreiben vom 08.07.2021 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. 

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen. 

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Weßling unter https://www.gemeinde-wessling.de/rathaus-verwaltung/bekanntmachungen/bauamt/ abgerufen werden. 

Beschluss

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Schulstraße – sozialgerechtes Wohnen“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2021 ö 9

Sach- und Rechtslage

Zum Sachstand OD Drößling teilt Herr BGM Kögel mit, dass nochmals Gespräche mit den von Grundabtretung betroffenen Bürgern stattgefunden haben, die durchweg positiv zu bewerten sind. Das geplante Gespräch mit dem StBA Weilheim musste nochmals verschoben werden und soll nun, ggf. auch ohne den Amtsleiter, am kommenden Montag stattfinden. Es werde seitens der Gemeinde noch immer die große Lösung verfolgt, die kleine Lösung (einspurig mit Lichtsignalanlage) ist immer machbar.

Um das Ortsentwicklungskonzept wieder aufleben zu lassen, soll im Oktober die nächste Lenkungskreis-Sitzung stattfinden. Geplant ist diese als Präsenzveranstaltung mit ggf. reduzierter Teilnehmerzahl (ohne Stellvertreter).

Es wird darum gebeten, die Sichtbarkeit der neuen Beschilderung in der Hauptstraße zu prüfen.
Die häufigen Falschfahrten auf dem Radschutzstreifen in der Inninger Straße sind bekannt, die Lösung ist gefunden, lediglich die Umsetzung lässt noch auf sich warten, da die ausführende Firma keine Termine frei hat.

Für das Eichenallee-Fest fehlt es den teilnehmenden Vereinen an Information nach Meinung eines Gemeinderates. Aktuelle Infos sollen zeitnah mitgeteilt werden.

Zum Thema Hochwasserschutz sind Gespräche mit Feuerwehr, Bauhof und Verwaltung vorgesehen, um einen Plan für den Notfall zu entwickeln.

Die Verwaltung teilt mit, dass der Bauauschuss und der Rechnungsprüfungsausschuss kommende Woche nacheinander stattfinden, so dass es keine Probleme mit der Teilnahme an beiden Sitzungen gibt.

Datenstand vom 17.10.2022 10:46 Uhr