Datum: 05.10.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Pfarrsaal "Haus Peter und Paul"
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:02 Uhr bis 19:49 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls vom 14.09.2021
2 Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO
3 Antrag der Agenda 21 Arbeitskreis "Alternative Energien"; Energiewende Landkreis Starnberg e.V., OG Seefeld auf Aufstockung der Fördermittel u. Ergänzung des Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet im Jahr 2021
4 Widmung Radweg Unterführung Weßling
5 Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Herrsching und Wörthsee
6 Sonstiges

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1. Genehmigung des Protokolls vom 14.09.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.10.2021 ö 1

Sach- und Rechtslage

Das Protokoll vom 14.09.2021 wird einstimmig genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.10.2021 ö 2

Sach- und Rechtslage

Sitzung vom 15.06.2021

TOP 2:        Messungsanerkennung und Auflassung zum Grundstückskauf von ………; UR.Nr. 2486/V/2019 u. 2487/V/2019

Beschluss:
1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Urkunde URNr.2486/V/2019 vom 27.11.2019 des Notars Volmer, Hauptstraße 5 b in Starnberg in der vorgelegten Fassung und genehmigt die Urkunde vollinhaltlich und schließt sich allen darin gestellten Anträgen an.
Gleichzeitigt werden hiermit die in der vorgenannten Urkunde behaupteten oder erteilten Vollmachten genehmigt.
2 Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Urkunde URNr.2487/V/2019 vom 27.11.2019 des Notars Volmer, Hauptstraße 5 b in Starnberg in der vorgelegten Fassung und genehmigt die Urkunde vollinhaltlich und schließt sich allen darin gestellten Anträgen an.
Gleichzeitigt werden hiermit die in der vorgenannten Urkunde behaupteten oder erteilten Vollmachten genehmigt.

Abstimmung: 19:0
(ohne GR Wastian)

Sitzung vom 20.07.2021

TOP 2:        Städtebaulicher Vorvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan "Klinik Seefeld" und zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes

Beschluss:
Der Gemeinderat billigt den Entwurf des städtebaulichen Vorvertrages zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Klinik Seefeld“ und zur 20. Änderung des Flächennutzungsplanes i.d.F. vom 13.07.2021 und ermächtigt den Ersten Bürgermeister zur Unterzeichnung

Abstimmung: 20:0

Sitzungsverlauf

Zur Kenntnis genommen

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3. Antrag der Agenda 21 Arbeitskreis "Alternative Energien"; Energiewende Landkreis Starnberg e.V., OG Seefeld auf Aufstockung der Fördermittel u. Ergänzung des Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet im Jahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.10.2021 ö 3

Sach- und Rechtslage

Die Agenda 21 Arbeitskreis "Alternative Energien"; Energiewende Landkreis Starnberg e.V., OG Seefeld stellt einen Antrag auf Aufstockung der Fördermittel und Ergänzung des Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet im Jahr 2021. 
Nachfolgend der Antrag:
  1. Wir beantragen die Aufstockung des „Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet“ im Jahr 2021 um € 40.000,-.
  2. Die Umstellung von Ölheizungen auf regenerative Energien, sowie die Nachrüstung von Speichern für PV-Anlagen sollen mit dieser Erweiterung nicht gefördert werden.
  3. Sollten im Laufe des Jahres 2021 die Mittel ausgeschöpft sein und noch offene Anträge vorliegen, sollen diese Anträge in das Jahr 2022 übernommen werden.
Begründung
  • Ende April 2021 waren bereits über € 80.000,- Fördermittel vergeben und im Rathaus lagen weitere unbearbeitete Anträge mit einem voraussichtlichen Volumen von knapp € 20.000,- vor.
  • Ohne die Anschlüsse von Privathaushalten an das im April 2021 in Betrieb gegangene Fernwärmenetz wäre die Realisierung des Netzes fragwürdig gewesen.
  • Die mir Pkt. 2 ausgeschlossenen Maßnahmen werden inzwischen mit staatlichen Mitteln ausreichend gefördert.
  • In den Jahren 2018 und 2019 wurden die Mittel des Förderprogramms nicht voll ausgeschöpft. Aus diesen beiden Jahren stehen bereits genehmigte Mittel in Höhe der geforderten Aufstockung zur Verfügung.

Grundsätzlich handelt es sich bei dem Förderprogramm zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie um eine freiwillige Leistung der Gemeinde. Jährlich werden hier rund 100.000.- € zur Verfügung gestellt. 
Seit der Corona-Pandemie sind die meisten öffentlichen Haushalte angeschlagen. Der Haushalt der Gemeinde Seefeld wurde im Jahre 2021 ebenfalls sehr konservativ aufgestellt und enthält etliche Kürzungen und Streichungen. Außerplanmäßige und Überplanmäßige Ausgaben sind eigentlich nicht geplant und belasten den Haushalt zusätzlich. Eine mögliche Deckung wäre über die HH-stelle 6300.93500 gegeben.

Sitzungsverlauf

Die Verwaltung teilt mit, dass derzeit noch 20 unbearbeitete Anträge mit einem Volumen von ca. 65.000 € vorliegen, wovon 11 Anträge mit einem Volumen von ca. 30.000 € gemäß den Richtlinien des Förderprogramms zum Jahresende verfallen. Die übrigen Anträge werden in den nächsten Förderzeitraum übertragen.

Nach einer Diskussion über die Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln bittet Bgm. Kögel dem anwesenden Herrn Deiringer das Wort erteilen zu dürfen, das Gremium stimmt dem zu.

Herr Deiringer richtet einen Apell für den Klimaschutz an das Gremium und stellt heraus, dass durch das Förderprogramm im aktuellen Jahr ein Equivalent von 100 t CO2 und seit dem Bestehen des Programms ein Equivalent von ca. 900 t CO2 eingespart werden konnte.

Aus dem Gremium erfolgt der Hinweis auf die angespannte Haushaltslage und es wurde der Vorschlag gemacht die Förderquote anzupassen, um mehr Anträge berücksichtigen zu können. Der Mitteilung der Verwaltung, dass eine entsprechende Regelung Bestandteil der geplanten Änderungen ist, die in der nächsten Gemeinderatssitzung beschlossen werden sollen, erfolgte die Abstimmmung.

Beschluss 1

  1. Die Aufstockung des „Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet“ im Jahr 2021 um  40.000,- € wird befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2

Beschluss 2

  1. Die Umstellung von Ölheizungen auf regenerative Energien, sowie die Nachrüstung von Speichern für PV-Anlagen sollen mit dieser Erweiterung nicht gefördert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Widmung Radweg Unterführung Weßling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.10.2021 ö Beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Herr Bgm. Kögel schlägt vor, TOP 4 abzusetzen, da es Unstimmigkeiten hinsichtlich der Durchführung der Maßnahme gibt und eine Widmung zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich ist.

Der Vorschlag wird einstimmig angenommen.

Sitzungsverlauf

abgesetzt

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5. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Herrsching und Wörthsee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.10.2021 ö 5

Sach- und Rechtslage

1. Gemeinde Herrsching: 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 66 „Lochschwab Nord-Ost“

Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat in seiner Sitzung am 07.06.2021 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 66 „Lochschwab Nord-Ost“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB zu ändern.

Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau des Kinderhauses im Bereich Am Fendlbach in Herrsching.

Mit Schreiben vom 28.09.2021 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Rathaus / Ämter & Verwaltungen / Bauamt/Liegenschaften / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.


2. Gemeinde Wörthsee: Bebauungsplan Nr. 71 „Kirchweg Walchstadt“

Der Gemeinderat der Gemeinde Wörthsee hat in seiner Sitzung am 25.02.2019 beschlossen, für einen Teilbereich des Grundstücks Flurnummer 1372, Gemarkung Etterschlag, den Bebauungsplan Nr. 71 „Kirchweg Walchstadt“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB aufzustellen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes soll im Rahmen einer Ortsabrundung die Errichtung von zwei Doppelhäusern (reines Wohngebiet) östlich des Kirchwegs in Walchstadt planungsrechtlich gesichert werden.

Mit Schreiben vom 15.09.2021 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Wörthsee (www.gemeinde-woerthsee.de) unter Verwaltung aktuell / Amtliche Bekanntmachungen eingesehen werden.


3. Gemeinde Wörthsee: Bebauungsplan Nr. 72 „Rehsteig – Nordseite“

Der Gemeinderat der Gemeinde Wörthsee hat in seiner Sitzung am 18.11.2019 beschlossen, für die Flurstücke 503/3 und 503 (Teilfläche) der Gemarkung Steinebach den Bebauungsplan Nr. 72 „Rehsteig – Nordseite“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB aufzustellen.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von drei Wohnhäusern (reines Wohngebiet) auf dem Grundstück Flur Nr. 503/3 der Gemarkung Steinebach im Bereich der Straße Rehsteig.

Mit Schreiben vom 15.09.2021 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Wörthsee (www.gemeinde-woerthsee.de) unter Verwaltung aktuell / Amtliche Bekanntmachungen eingesehen werden.

Beschluss

1. Gemeinde Herrsching: 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 66 „Lochschwab-Nordost“

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Lochschwab-Nord“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht. 


2. Gemeinde Wörthsee: Bebauungsplan Nr. 71 „Kirchweg Walchstadt“

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 71 „Kirchweg Walchstadt“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht. 


3. Gemeinde Wörthsee: Bebauungsplan Nr. 72 „Rehsteig – Nordseite“

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 72 „Rehsteig – Nordseite“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.10.2021 ö 6

Sach- und Rechtslage

Es wird der Verwaltung gedankt für die Einrichtung des Haltverbotes in der Seestraße, allerdings wird darauf hingewiesen, dass im Bereich zwischen Badeplatz und HsNr. 23 beidseitig angeordnet werden sollte.

Die Verwaltung wird nochmals gebeten einen Smiley in der Tempo-30-Zone der Münchener Str. aufzustellen.

Am Ortseingang Hechendorf (St 2070) könnte das Fairtrade-Schild mit dem „Herzlich Wilkommen“-Schild gemeinsam aufgestellt werden.

Es wird der Verwaltung, allen voran Frau Obermair und Frau Nalic für die Organisation des Eichenallee-Festes gedankt. Eine regelmäßige Wiederholung wird angeregt.

Die Verwaltung gibt bekannt, dass die Reg. Von Obb. eine Förderung der OD Drößling nach §13 FAG in Aussicht gestellt hat und die Unterlagen für den Förderantrag entsprechend vorbereitet werden.

Datenstand vom 17.10.2022 10:48 Uhr