Datum: 02.03.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Pfarrsaal "Haus Peter und Paul"
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:45 Uhr bis 18:54 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls der Bauausschusssitzung vom 09.02.2021
2 Antrag auf Nutzungsänderung einer Wohneinheit in eine naturheilkundliche Praxis; Bauort: Fl.Nr.844/5, Friedinger Straße 14 in Seefeld; Bauantrag-Nr. 05/2021
3 Sonstiges

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1. Genehmigung des Protokolls der Bauausschusssitzung vom 09.02.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 02.03.2021 ö 1
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2. Antrag auf Nutzungsänderung einer Wohneinheit in eine naturheilkundliche Praxis; Bauort: Fl.Nr.844/5, Friedinger Straße 14 in Seefeld; Bauantrag-Nr. 05/2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 02.03.2021 ö Beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Baugrundstück:

       - Fl.Nr.844/5, Oberalting-Seefeld
       -1.532 m²

Planungsrechtliche Grundlage:

       - § 30 BauGB iVm. Bebauungsplan Ortsmitte Teil- Südost

Beschreibung des Bauvorhabens:

- Nutzungsänderung einer Appartementwohnung in eine naturheilkundliche Praxis mit
   Behandlungsraum, Teeküche und WC
- Bestellpraxis ohne wesentlichen Patientenverkehr wg. Einzelterminvergabe
- Hauptnutzfläche 21,42 m²

Baurechtliche Beurteilung:

- Art der Nutzung: lt. B-Plan reines Wohngebiet; aber nach § 13 BauNVO ist es für Freiberufler möglich Räume zur Ausübung ihrer Tätigkeit zu nutzen.
- Maß der baulichen Nutzung: Baukörper unverändert.
- Stellplätze: Berechnungsgrundlage nach Garagen – und Stellplatzverordnung des Freistaates Bayern: für Räume mit erheblichem Besucherverkehr 1 Stellplatz je 30 m² Hauptnutzfläche, mindestens jedoch 3 Stellplätze.
- ausgewiesen 1 neuer Stellplatz
- Antrag auf Abweichung nach Art.63 BayBO von den gesetzlichen Bestimmungen der Garagenstellverordnung; Begründung: Die Betreiberin ist gleichzeitig Miteigentümerin und Bewohnerin des Wohnhauses und hat einen eigenen Stellplatz in einer Garage; aufgrund der Praxisabläufe ist maximal ein Patient anwesend, daher genügt ausnahmsweise ein Stellplatz.

Anlagen:

- Eingabeplan

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung 31.01.2021wird nach § 30 BauGB befürwortet.
Der Antrag auf Abweichung nach Art. 63 BayBO von den Vorschriften Garagen – und Stellplatzverordnung des Freistaates Bayern wird positiv zur Kenntnis genommen.

Sitzungsverlauf

Das Gremium spricht erneut den Wunsch aus, zukünftig einen Lageplan zur räumlichen Einordnung des jeweiligen Bauvorhabens in den Sitzungsunterlagen beigefügt zu bekommen.

Im Rahmen der Anordnung des Stellplatzes wird die Frage diskutiert, ob die Garage 5 selbstständig anfahrbar ist, wenn der Stellplatz belegt ist.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung 31.01.2021wird nach § 30 BauGB befürwortet.
Der Antrag auf Abweichung nach Art. 63 BayBO von den Vorschriften Garagen – und Stellplatzverordnung des Freistaates Bayern wird positiv zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 02.03.2021 ö 3
Datenstand vom 25.03.2021 10:26 Uhr