Datum: 18.05.2021
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Pfarrsaal "Haus Peter und Paul"
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:45 Uhr bis 19:06 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung des Protokolls der Bauausschusssitzung vom 20.04.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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18.05.2021
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ö
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1 |
Beschlussvorschlag
Das Protokoll wird von den in der Sitzung anwesenden Mitgliedern einstimmig genehmigt.
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2. Bauantrag zur Errichtung einer Garage mit Fahrradabstellraum u.a. und eines Gartenpavillons; Bauort: Fl.Nr. 872/12, Graf-Toerring-Straße 32 in Hechendorf; Bauantrag-Nr.003/2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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18.05.2021
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ö
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Beschließend
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2 |
Sach- und Rechtslage
Baugrundstück:
- Fl.Nr.872/12Hechendorf
- Größe 1.521 m²
Planungsrechtliche Grundlage:
- § 30 BauGB in Verbindung mit dem Bebauungsplan Beermahd Nord
Beschreibung des Bauvorhabens:
- Garage: errichtet unmittelbar an der Nachbargrenze zu Fl.Nr.872/13; Wandhöhe bergseitig 3,00 m bezogen auf die herzustellende Zufahrt und talseitig 3,80 m; unterkellert
- Gartenpavillon: Rundbau mit 1,50 m Abstand zur Nachbargrenze Fl.Nr.872/13; Höhe ca. 2,40 m
Baurechtliche Beurteilung:
- Baugenehmigung erteilt mit Bescheid vom Landratsamt Starnberg vom 18.05.2015; genehmigt wurde:
- Garage: an der Nachbargrenze zu Fl.Nr.872/13; Wandhöhe bergseitig 2,15 m und talseitig 3,85 m; unterkellert
-Gartenpavillon: Rundbau mit 3,80 m Abstand zur Nachbargrenze Fl.Nr.872/13; Wandhöhe ca. 2.50 m
- aufgrund einer Nachbarbeschwerde wurde die Garage von der unteren Bauaufsichtsbehörde beim Landratsamt Starnberg als planabweichend errichtet beanstandet.
- nunmehr Vorlage zur Nachgenehmigung der Garage mit Fahrradabstellraum und Lagerraum und des Gartenpavillons:
- Garage: durch die höhere Wandhöhe bergseitig 3,00 m kann die Abstandsfläche für die Grenzgargage nach Art.6 Abs. 7 BayBO nicht eingehalten werden; nach Art.6 Abs. 7 BayBO kann eine Garage an der Grenze ohne eigne Abstandsfläche nur errichtet werden, wenn die mittlere Wandhöhe von 3,00 m nicht überschritten ist; vorliegend beträgt die mittlere Wandhöhe 3,40 m.
- Gartenpavillon: durch die Verschiebung des Standortes um 2,30 m näher an die Grundstücksgrenze ist der Mindestabstand von 3,00 m nicht eingehalten; die teiloffene Gestaltung mittels zwei Stützen und einem Wandelement von ca. 1,80 m Länge ist baurechtlich als fiktive Außenwand zu werten und löst die Problematik der zu geringen Abstandsfläche nicht.
- die Vorgaben des Bebauungsplans werden eingehalten
- Fazit: Garage und Gartenpavillon sind bauplanungsrechtlich zulässig, weil aber die Abstandsflächen nicht eingehalten sind, bauordnungsrechtlich unzulässig; das Einvernehmen kann aber nur aus Gründen des Bauplanungsrechts versagt werden
Anlagen:
- Luftbild/Lageplan
- Eingabepläne zum Bauantrag 003/2021
- Anschreiben Bauherr
- Eingabepläne aus Baugenehmigung vom 18.05.2015
Beschlussvorschlag
Der Bauantrag in der Fassung vom 14.01.2021 wird nach § 30 BauGB befürwortet.
Es ergeht der Hinweis an das Landratsamt Starnberg, dass die Abstandsflächen für die Garage und den Gartenpavillon nicht eingehalten sind und der Bauantrag bauordnungsrechtlich nicht genehmigungsfähig ist.
Beschluss
Der Bauantrag in der Fassung vom 14.01.2021 wird nach § 30 BauGB befürwortet.
Es ergeht der Hinweis an das Landratsamt Starnberg, dass die Abstandsflächen für die Garage und den Gartenpavillon nicht eingehalten sind und der Bauantrag bauordnungsrechtlich nicht genehmigungsfähig ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3. Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses mit Carport und Stellplätzen; Bauort: Fl.Nrn. 965/47, 965/51, 965/52, Ludwig-Thoma-Straße 14 in Seefeld; Bauantrag-Nr. 24/2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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18.05.2021
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ö
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Beschließend
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3 |
Sach- und Rechtslage
Baugrundstück:
- Fl.Nr.965/47, 965/51 und 965/52 mit einer Größe von zusammen 847 m²
Planungsrechtliche Grundlage:
- § 34 BauGB
Beschreibung des Bauvorhabens:
- Errichtung eines Doppelhauses mit einem Carport und 3 offenen Stellplätzen
- Abmessungen15,94 m x 10,99 m mit einer Bebauung KG, EG, DG 82 Vollgeschosse)
- GR 1: 190,30 m² (GRZ 1 = 0,22); GR 2: 24,50 m² (GRZ 2=0,25)
- Wandhöhe 6,00 bis 6,20 m bergseitig, talseitig 6,95 bis 7,15 m
- Satteldach 20 Grad
Baurechtliche Beurteilung:
- das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein
Sonstiges:
- Baumschutz: Die Sumpfzypresse bleibt erhalten; nach Begutachtung durch Herrn Ehrhardt von der Unteren Naturschutzbehörde darf der Wurzelbereich von 7,00 m nicht mit Gebäuden (Ausnahme Carport mit Punktfundamenten) überbaut werden. Für den Tulpenbaum, der in der Einfahrt stand und entfernt werden musste, ist eine entsprechende Ersatzpflanzung angeordnet; zusätzlich sollen Obstbäume gepflanzt werden.
Anlagen:
- Eingabepläne
Beschlussvorschlag
Der Bauantrag in der Fassung vom 26.04.2021 wird nach § 34 BauBG befürwortet.
Beschluss
Der Bauantrag in der Fassung vom 26.04.2021 wird nach § 34 BauBG befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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4. Bauantrag zur Sanierung eines Einfamilienhauses mit Flachdachanbau, Errichtung eines Bungalows und einer Doppelgarage; Bauort: Fl.Nr.3 und 3/2, Stocketweg 2 in Meiling; Bauantrag: 24/2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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18.05.2021
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ö
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Beschließend
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4 |
Sach- und Rechtslage
Baugrundstück:
- Fl.Nr.3 und 3/2 in Meiling
- Größe zusammen 1.282 m²
Planungsrechtliche Grundlage:
§ 34 BauGB
Beschreibung des Bauvorhabens:
- Flachdachanbau (Fl.Nr.3) an ein bestehendes Einfamilienhaus (Satteldach): Abmessungen ca. 9,01 m x 7,90 m und 9,21 m x 3,10 m, in einer Bebauung UG, EG (1 Vollgeschoss); GR 1: 99,54 m², Wandhöhe maximal 6,14 m; straßenseitig mit Balkon, gartenseitig mit Holzterrasse
- Bungalow (Fl.Nr.3/2) als Neubau:
Abmessungen 10,00m x 4,40 m, in einer Bebauung EG, DG (1 Vollgeschoss); GR 1: 44,00 m²; Wandhöhe zwischen 3,67 m und 3,87 m; mit asymmetrischem Satteldach
- Doppelgarage:
Abmessungen: 6,50 mx 6,00 m; GR 2: 39 m²; Wandhöhe unter 3,00 m im Mittel
Baurechtliche Beurteilung:
- Bauplanungsrechtlich fügt sich das Bauvorhaben nach § 34 BauGB ein.
- Bauordnungsrechtlich könnten sich Probleme hinsichtlich des Vorliegens der Aufenthaltsraumqualität nach Art. 45 BayBO beim Bungalow im DG ergeben, welches zum Schlafen genutzt werden soll.
Anlagen:
- Eingabeplan
Beschlussvorschlag
Der Bauantrag in der Fassung vom 20.04.2021 wird nach § 34 BauGB befürwortet.
Beschluss
Der Bauantrag in der Fassung vom 20.04.2021 wird nach § 34 BauGB befürwortet.
Es ergeht der Hinweis an das Landratsamt und den Bauwerber, dass auf dem Nachbargrundstück Fl.Nr. 4, Gemarkung Meiling, ein landwirtschaftlicher Betrieb mit Mistlage besteht. Die Geruchsemmissionen sind bei der Genehmigung das Bauantrages und der Umsetzung des Bauvorhabens zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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5. Bauantrag zur Errichtung eines Ersatzbaus einer landwirt. Bergehalle; Bauort: Fl.Nrn. 44, 46, Nähe Perchtinger Straße in Unering, Bauantrag-Nr.27/2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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18.05.2021
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Beschließend
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5 |
Sach- und Rechtslage
Baugrundstück:
- Fl.Nr.44 und 46, Gemarkung Unering
Planungsrechtliche Grundlage:
- § 34 BauGB
Beschreibung des Bauvorhabens:
- Errichtung einer landwirtschaftlichen Halle als Bergehalle mit Hackschnitzelheizung,-trocknung und -lager; dazu wird die bestehende Halle auf dem Grundstück abgerissen.
- Art der Nutzung: landwirtschaftlich, Gebietsart laut Flächennutzungsplan MD (Dorfgebiet), d.h. landwirtschaftliche Betriebe sind im Verbund mit einer Wohnnutzung zulässig.
- geplante Nutzung im Erdgeschoss: Maschinenhalle und Haschschnitzelbunker; im UG: landwirtschaftlicher Lagerraum, Hackschnitzelbunker und Technik
- Maß der baulichen Nutzung: Abmessungen 15,00 m x 12,00 m mit einem Vordach 4,00 m x 17,00 m; Bebauung mit UG, EG (1 Vollgeschoss); GR 1 : 180m² (GRZ 1 auf dem Gesamtgrundstück mit Bestandsbauten 0,226); Wandhöhe: 5,20 m bergseitig und talseitig 8,45 m bezogen auf das geplante Gelände; Satteldach mit symmetrischer Dachneigung von 18,00 Grad
Baurechtliche Beurteilung:
- bauplanungsrechtlich fügt sich das Bauvorhaben nach § 34 BauGB hinsichtlich der Art und dem Maß der baulichen Nutzung ein; im Dorfgebiet von Unering sind vergleichbare landwirtschaftlich genutzte Gebäude vorhanden.
- bauordnungsrechtlich:
- für das westliche Nachbargrundstück Fl.Nr.42 liegt eine Abstandsflächenübernahme des Nachbarn vor. (grün dargestellte Fläche von 0,97 m²)
- für die Überdeckung der Abstandsflächen mit den Gebäuden des Antragstellers auf demselben Grundstück, bzw. dem östlichen Nachbargrundstück (Eigentümer ist der Antragsteller) wird ein Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen nach Art. 63 BayBO gestellt. (rot dargestellte Fläche von 11,43 m² und 17,63 m²)
Anlagen:
- Eingabeplan mit Lageplan
- Abstandsflächenplan
Beschlussvorschlag
Der Bauantrag in der Fassung vom 07.04.2021 wird nach § 34 BauGB befürwortet.
Beschluss
Der Bauantrag in der Fassung vom 07.04.2021 wird nach § 34 BauGB befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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18.05.2021
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Datenstand vom 22.06.2021 10:16 Uhr