Datum: 15.02.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Pfarrsaal "Haus Peter und Paul"
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:27 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls vom 18.01.2022
2 Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO
3 Bebauungsplan "Roseggerstraße - Teil 3"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
4 1. Änderung des Bebauungsplanes "Güntering" (Zwischen Günteringer Straße und Hochleiten); Billigungs- und Auslegungsbeschluss
5 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Gewerbe und Wohnen an der Uneringer Straße"; Aufstellungsbeschluss
6 Befestigung der Radwegeverbindung zwischen Wörthsee und Weßling
7 Parkraumbewirtschaftung durch Parkscheinautomaten in der Gemeinde Seefeld
8 Berufung einer/eines Inklusionsbeauftragten; Antrag der CSU-Fraktion vom 10.12.2021
9 Bekanntgabe und Genehmigung gemeinnütziger Spenden 2020 und 2021
10 Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinde Herrsching
11 Sonstiges

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1. Genehmigung des Protokolls vom 18.01.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.02.2022 ö 1

Sach- und Rechtslage

Das Protokoll vom 18.01.2022 wird einstimmig genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.02.2022 ö 2

Sach- und Rechtslage

Sitzung vom 14.12.2021

TOP 5:        Wiederkehrender Straßenunterhalt

Beschluss:
Das Gremium stimmt der Erhöhung des kalkulierten Kostenrahmens in Höhe von jährlich 
300.000,- € zu. Die Mittel werden in den folgenden Haushaltsjahren berücksichtigt.
Der Gemeinderat erneuert die Freigabe für die Verwaltung zur jährlichen Durchführung der Ausschreibung für die Leistungen des wiederkehrenden Straßenunterhalts im Rahmen eines VOB-Verfahrens nach VOB/A, §3, Abs. 4 im Dezember bzw. Januar.

Abstimmung: 19:1

Sitzungsverlauf

Zur Kenntnis genommen

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3. Bebauungsplan "Roseggerstraße - Teil 3"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.02.2022 ö 3

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat am 19.01.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Roseggerstraße – Teil 3“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen. 

Im Rahmen einer städtebaulichen Untersuchung für den Bereich Roseggerstraße aus dem Jahr 2015 wurde empfohlen, die teilweise nicht mehr vollziehbaren, lückenhaften und veralteten Bebauungsplansatzungen aus den 1970er Jahren abschnittsweise durch neue Bebauungspläne zu ersetzen. Durch die Neuüberplanung soll eine rechtssichere planungsrechtliche Grundlage geschaffen werden, die der tatsächlich vorhandenen baulichen Situation, den heutigen baulichen Anforderungen und modernen städtebaulichen Rahmenbedingungen gerecht wird. Nachdem die Teilbereiche 1 und 2 bereits überplant wurden, soll nun auch der letzte Teilbereich 3 eine neue Bebauungsplansatzung erhalten.

Der aktuelle Bebauungsplanentwurf wird in heutiger Sitzung vorgestellt. 

Nach Billigung des Bebauungsplanentwurfs kann als nächster Verfahrensschritt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. 

Sitzungsverlauf

Auf die Frage, wie mit den vorhandenen Abweichungen der Dachneigung gegenüber den neuen Festsetzungen umgegangen wird, teilt die Verwaltung folgendes mit:  
Es handelt sich lediglich um zwei Anwesen, deren Dachneigung abweicht. Diese haben zunächst Bestandsschutz, wenn aber ein Umbau erfolgt, muss angepasst werden.

Warum das Grundstück gegenüber dem Martin-Luther-Haus aus dem Umgriff herausgenommen ist, begründet die Verwaltung mit der Tatsache, dass dieses Bestandteil des angrenzenden Bebauungsplanes ist.

Anschließend wird noch über die Möglichkeit PV-Anlagen mittels Aufständerung auch auf den Garagen und Carports möglich zu machen, diskutiert. Es erfolgt eine Abwägung, ob der Ökologie (Dachbegrünung) und dem Städtebau/Ortsbild oder dem Klimaschutz (Nachhaltigkeit durch erneuerbare Energie) das höhere Gewicht eingeräumt werden soll. Letztlich setzt sich der Klimaschutz durch. Die Festsetzungen wird entsprechend anpasst.

Beschluss

1.         Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Roseggerstraße – Teil 3“ in der Fassung vom 15.02.2022 unter Einbeziehung der aufgeständerten PV-Anlagen auf Garagen und Carports.

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 13a i. V. m. § 13 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Güntering" (Zwischen Günteringer Straße und Hochleiten); Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.02.2022 ö 4

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.04.2021 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Güntering“ (Zwischen Günteringer Straße und Hochleiten) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen. 

Ziel der Bebauungsplanänderung ist eine Überplanung und Neuordnung der bislang unbebauten Freiflächen im Bereich zwischen Günteringer Straße und Hochleiten. Der derzeit rechtsverbindliche Bebauungsplan aus dem Jahr 1981 lässt an dieser Stelle keine städtebaulich sinnvolle und zeitgemäße Bebauung zu. Daher soll im Zuge der Änderung des Bebauungsplanes ein neues Bebauungskonzept planungsrechtlich gesichert werden, welches den Anforderungen an eine moderne klimafreundliche Bebauung Rechnung tragen kann und eine verträgliche Nachverdichtung und Einfügung in die bauliche Umgebung garantieren soll. Zugleich soll der erhaltenswerte Baumbestand geschützt werden.  

Der aktuelle Bebauungsplanentwurf wird in heutiger Sitzung vorgestellt. 

Nach Billigung des Bebauungsplanentwurfs kann als nächster Verfahrensschritt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.  

Sitzungsverlauf

Der aktuelle Bebauungsplanentwurf sowie das zugrundeliegende Bebauungskonzept werden von der Verwaltung vorgestellt. Anschließend werden einige Detaifragen geklärt.
Da die Unterlagen nur relativ kurzfristig im Ratsinformationssystem bereitgestellt werden konnten, wird von Gemeinderätin Senft der Antrag gestellt, die Beschlussfassung auf die nächste Gemeinderatssitzung zu vertagen. Der Bebauungsplanentwurf soll bei einer Vertagung dann auch vom beauftragten Planungsbüro nochmals erläutert werden.

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt wird auf die nächste Gemeinderatssitzung vertagt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 6

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5. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Gewerbe und Wohnen an der Uneringer Straße"; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.02.2022 ö 5

Sach- und Rechtslage

Die Firma immosens GmbH möchte im Bereich der Uneringer Straße auf den nördlichen Teilflächen der Grundstücke Flur Nrn. 93 und 440 der Gemarkung Oberalting-Seefeld ein Wohn- und Gewerbebauprojekt realisieren. Das Vorhaben wurde in der letzten Gemeinderatssitzung durch den Vorhabenträger vorgestellt. 

Für die planungsrechtliche Sicherung des Vorhabens muss ein Bebauungsplan aufgestellt werden, da sich die Teilflächen teilweise im Außenbereich gemäß § 35 BauGB befinden. Die Firma immosens GmbH hat daher mit Schreiben vom 13.12.2021 einen Antrag auf Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gestellt (siehe Anlage). Gemäß § 12 Abs. 2 BauGB hat die Gemeinde auf Antrag des Vorhabenträgers über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. 

Der vorhabenbezogene Teil des Bebauungsplanes umfasst die neu zu überplanenden nördlichen Freiflächen auf den Grundstücken Flur Nrn. 93 sowie 440. Darüber hinaus wird der Bebauungsplan um einen nicht vorhabenbezogenen Teil ergänzt, der sich aus den Flächen des Bestandsgebäudes auf Grundstück Flur Nr. 93, der Zufahrt zur Uneringer Straße (Teilfläche von Flur Nr. 440) sowie der Wegeverbindung zur Stampfgasse (Teilfläche von Flur Nr. 122/3) zusammensetzt. Die Einbeziehung des nicht-vorhabenbezogenen Teils ist erforderlich, da beide Bereiche städtebaulich und funktionell zusammenhängen und aufeinander abgestimmt werden sollen.

Als Art der baulichen Nutzung ist die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes (WA) für den Bereich der Mehrfamilienhäuser sowie eines Gewerbegebietes (GE) mit reduzierten Emissionen für den Bereich der bestehenden und neu geplanten gewerblichen Nutzung vorgesehen.

Sitzungsverlauf

Nach intensiver Diskussion des Für und Widers und dem Hinweis der Verwaltung, dass durch den Aufstellungsbeschluss noch keine Festlegungen getroffen werden, wird abgestimmt.

Beschluss 1

1.         Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Gewerbe und Wohnen an der Uneringer Straße“ für den Bereich der Grundstücke Flur Nrn. 93, 122/3 (TF) und 440, jeweils Gemarkung Oberalting-Seefeld (siehe Anlage).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 5

Beschluss 2

2.         Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Befestigung der Radwegeverbindung zwischen Wörthsee und Weßling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.02.2022 ö 6

Sach- und Rechtslage

Die Gemeinden Wörthsee und Weßling beabsichtigen den bislang unbefestigten Waldweg zwischen Steinebach und Weßling mittels einer Bitumendecke zu befestigen. Ziel der Maßnahme ist die Verbesserung der Befahrbarkeit und Alltagstauglichkeit des vor allem von Radfahrern genutzten Weges. 

Da der südlich der S-Bahn-Linie gelegene Waldweg über ein ca. 950 m langes Teilstück auf Seefelder Gemeindegebiet verläuft (siehe Anlage 1), wurde auch die Gemeinde Seefeld gebeten, sich an der Maßnahme zu beteiligen. Betroffen sind die im Eigentum der Gemeinde befindlichen Grundstücke Flur Nrn. 243, 349 und 350 (Teilfläche) sowie ein ca. 30 m langes Teilstück auf dem der Deutschen Bahn gehörenden Grundstück Flur Nr. 248/2, jeweils Gemarkung Meiling. 

Für die Befestigung des Weges ist mit Kosten in Höhe von ca. 30.000 EUR zu rechnen. Hinzu kommen untergeordnete jährliche Kosten für den Winterdienst sowie ggf. für den Unterhalt. Eine konkrete Kostenschätzung kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgegeben werden, da noch keine konkreten Angebote vorliegen.

Der Waldweg wird auch von den angrenzenden Grundstückseigentümern zur Abwicklung des Forstverkehrs genutzt. In diesem Zusammenhang hat das Erzbischöfliche Ordinariat München als direkter Anlieger mehrerer Waldgrundstücke mit Schreiben vom 03.02.2022 Bedenken gegen eine Befestigung des Weges vorgebracht (siehe Anlage 2). Es besteht die Gefahr, dass ein mittels Bitumendecke ertüchtigter Weg den Forstmaschinen und Lkw für den Holztransport nicht standhalten könnte. Es wird darum gebeten, für das Teilstück in der Gemarkung Seefeld die Maßnahme nochmals zu überdenken.

Sitzungsverlauf

Es werden die Vor- und Nachteile einer Versiegelung des Weges erörtert.
Positiv werden angeführt: Schaffung neuer interkommunaler Wegebeziehungen, Sicherheit für Fahrradfahrer bei schlechter Witterung und auch im Winter, Zustimmung von Wörthsee bereits vorhanden und Weßling grundsätzlich auch dafür.
Negativ wird gesehen, dass der bei Weitem größte Teil des Weges auf Seefeld entfällt, der Weg aber den Seefeldern kaum einen Nutzen bringt, zumal es bereits fertige Alternativen gibt. Die Kosten für Unterhalt und Verkehrsicherung sind schwer kalkulierbar und es gibt große Bedenken der Forstwirtschaft. Darüberhinaus wird durch die Versiegelung im Wald der Eingriff in die Natur kritisiert.

Gemeinderat Dr. Gasser stellt den Antrag, den Gemeinden Wessling und Wörthsee zu gestatten, die Maßnahme auf eigene Rechnung durchführen zu lassen.

Gemeinderätin Senft ergänzt diesen Antrag durch die Worte „ohne den Einsatz von Bitumen“.

Es wird zunächst über den (weitergehenden) Beschlussvorschlag abgestimmt.

Beschluss 1

1. Der Gemeinderat befürwortet die Befestigung des Waldweges zwischen Steinebach und Weßling mittels Bitumendecke auf den Grundstücken Flur Nrn. 243, 248/2 (Teilfläche), 349 und 350 (Teilfläche), jeweils Gemarkung Meiling.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung der Maßnahme vorzubereiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 12

Beschluss 2

  1. Die Verwaltung wird beauftragt der Gemeinden Wörthsee und Weßling eine Gestattung für den Bau und Unterhalt des Weges auf deren Kosten anzubieten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3

Beschluss 3

  1. Die Verwaltung wird beauftragt der Gemeinden Wörthsee und Weßling eine Gestattung für den Bau und Unterhalt des Weges auf deren Kosten ohne den Einsatz von Bitumen anzubieten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 5

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7. Parkraumbewirtschaftung durch Parkscheinautomaten in der Gemeinde Seefeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.02.2022 ö 7

Sach- und Rechtslage

Bereits seit einigen Jahren wird das Thema Parkraumbewirtschaftung kontrovers in der Gemeindeverwaltung behandelt. 
Nachbargemeinden haben bereits Parkgebühren für die entsprechenden Badeparkmöglichkeiten eingeführt. Dadurch werden von den Autofahrern entsprechende kostengünstige Ausweichmöglichkeiten gesucht und der Badetourismus verlegt sich nach Seefeld. 
Betroffen hiervon sind das Badegelände Dosch in der Wörthseestraße sowie das Badegelände am Pilsensee in der Seestraße. In der Wörthseestraße war erst dar Parkplatz gegenüber vom Badegelände Dosch für eine Parkraumüberwachung angedacht. Bedenken sollte man allerdings, dass in den Sommermonaten die komplette Wörthseestraße zugeparkt wird. Deshalb sollte nicht nur der Parkplatz, sondern die rechte Fahrbahnseite von der Einmündung Wörthseestraße 20 bis zur Einmündung Wörthseestraße 77 im Parkscheinbereich mit aufgenommen werden. Insgesamt wären somit ca. 140 kostenpflichtige Parkplätze möglich.
Für diese beiden Standorte kommt der Ankauf von 7 Parkscheinautomaten in Frage. Allein für die Wörthseestraße sind 5 Stück von Nöten (Etwa alle 200 m ein Parkscheinautomat). Für die Anwohner der Wörthseestraße kann man über Anwohnerparken nachdenken. Die rechtlichen Voraussetzungen müssen dafür allerdings noch geprüft werden. Der Parkplatz am Pilsensee gibt etwa 60 Parkplätze her.
Der Verwaltung liegen aktuell Angebote für jeweils 5 Parkscheinautomaten von 3 Firmen vor.
Auf 7 Parkscheinautomaten hochgerechnet kommt man auf folgende Investitionssummen:
Automaten der Firma Bremicker (Weilheim): 46.280 € (brutto)
Automaten der Firma RTB (Bad Lippspringe): 46.256 € (brutto)
Automaten der Firma GHT (Nürnberg): 37.169 € (brutto)
Monatlich laufende Kosten belaufen sich auf etwa 100,00 € für die Mobilfunkverbindung.
Hinzu kommen jährliche Wartungen. Pro Wartung und Gerät fallen hierfür 100 €, zzgl. An- und Abfahrt (0,90 € / km zzgl. MwSt.) Die Monteurstunde beläuft sich auf 74,00 € / Std. zzgl. MwSt. Ersatzteile werden extra berechnet. (Angebot der Firma Bremicker für die Automaten Bremicker und RTB). Der Wartungsvertrag von GHT beinhaltet u.a. einen Fullservicevertrag für 5000,00 € jährlich (u.a. inkl. Ersatz-/Austauschteile).

Folgende Tarife könnten möglich sein:
Badeplatz Pilsensee und Badegelände Dosch: 
Gebührenpflicht 10.00 – 20.00 Uhr // jede Stunde 1,00 € / über 4 Stunden (Tageskarte) 8,00 €
Ein angedachtes Jahresticket für Seefelder Bürger könnte man initiieren. Dieser Aufwand obliegt allerdings dann bei der Verwaltung, da diese die Tickets manuell ausstellen müsste.
Bei einer vollen Nutzung der schönen Tage (gerechnet wird hier mit 24 Tagen von Mai bis September) und einem normalen Tagespreis von 8,00 € würde ein Fahrzeug Parkgebühren in Höhe von 194,00 € generieren. Eine vergünstigte Jahreskarte könnte mit 100,00 € angeboten werden.
Folgende Darstellung zeigt den zu erwartenden Umsatz innerhalb eines Jahres. Gerechnet wird zum einen bei 5 Monaten mit 24 so warmen Tagen, dass Tagestickets gezogen werden und mit 40 durchschnittlichen Tagen an denen maximal 4,00 € pro Tag bezahlt werden.
12 Wochen x 2 Tage x 8,00 € x 200 Stellplätze = 38.400 €
Bei Ausgabe einer Jahreskarte und Nutzung dieser von etwa 50 %:
12 Wochen x 2 Tage x 8,00 € x 100 Stellplätze = 19.200 €        
12 Wochen x 2 Tage x 4,00 € x 100 Stellplätze = 9.600 €

20 Wochen x 2 Tage x 4,00 € x 200 Stellplätze = 32.000 €
(Jahreskartenbesitzer sind hier mit beinhaltet)
Der durchschnittliche Jahresumsatz könnte also bei etwa 70.000 € (mit Ausgabe einer Jahreskarte bei etwa 60.000 €) liegen. Somit hätten sich die Parkscheinautomaten im ersten Jahr bereits amortisiert.
Das Thema „Handyparken“ sollte nicht außer Acht gelassen werden. Von der Firma EasyPark haben wir bereits Information erhalten. 
  • Die geparkte Zeit wird minutengenau abgerechnet.
  • Am Ende des Monats erhält der Anwender eine übersichtliche Sammelrechnung. 
  • EasyPark bietet Lösungen für Bürger, die sich nicht registrieren möchten – die Abrechnung kann bspw. über PayPal, ApplePay oder bei SMS über die Telefonrechnung erfolgen. Natürlich besteht auch die Möglichkeit, per Lastschrift oder via Kreditkarte zu bezahlen. 
  • Handyparken erhöht die Bereitschaft, Parkgebühren zu begleichen. Das Handy ist immer dabei, anders als genügend Kleingeld. Und bei einem Automatendefekt kann dennoch bezahlt werden.
  • Die Reduzierung des Bargelds in den Parkscheinautomaten senkt Kosten für Leerung, Transfer und Einzahlung. Zusätzlich verlängern sich die Wartungszyklen – was die Kosten weiter verringert. Langfristig können Kommunen die Zahl ihrer Automaten und die Investitionen in neue Automaten reduzieren.
  • Einführung und Betrieb des EasyPark-Systems sind für Betreiber kostenlos (es wurde bereits nachgefragt wie hoch die Gebühr für die Nutzer sind – bisher noch keine Antwort erhalten)
  • Die Programmierung/Umsetzung der Parkgebührenverordnung erfolgt kostenfrei – ganz nach den individuellen Vorgaben.
  • Änderungen von Tarifen, von Parkzonen oder neue Parkzonen: zeitnah und kostenfrei
  • Das gilt auch für die Beschilderung. Schilder und Aufkleber in beliebiger Anzahl werden kostenfrei zur Verfügung gestellt.
  • EasyPark nutzt eine Schnittstelle zu den gängigsten OWI-Lösungen, so dass eine Kontrolle ohne zusätzlichen Aufwand erfolgen kann.


Zusätzlich fallen noch Kosten für die Leerungen der Automaten, sowie bei kleinen Störungsmeldungen ein Vor-Ort-Besuch an. Da die Nutzung der Parkscheinautomaten zwischen Mai und September stattfindet, ist eine Einstellung einer 450,00 € Kraft nicht sinnvoll. Angedacht ist, diese Tätigkeiten vom Bauhof durchführen zu lassen.
Um eine Parkraumüberwachung auch sinnvoll zu gestalten, sollte die Überwachung des ruhenden Verkehrs aufgestockt werden. Die Überwachung des KDZ Oberland beläuft sich momentan auf 10 Stunden im Monat. Angedacht sind, gerade in den Sommermonaten, Überwachungsstunden von 30 Stunden im Monat. Ob dies machbar ist wird vom KDZ Oberland noch geprüft. Entsprechendes Personal soll noch eingestellt werden. Pro Überwachungsstunde fallen derzeit 30,00 € an. Die Defizitberechnung sieht folgendermaßen aus:
(Fälle x 6,00 € + Überwachungsstunden x 30,00 €) – Einnahmen (Verwarn- und Bußgelder)
Da die Überwachungsstunden steigen, werden vermutlich auch die Fälle und die Einnahmen steigen. Somit sollte das Defizit gleichbleiben.
Im Vergleich:
Die Gemeinde Inning hatte in den Monaten Juli, August, September 2021 232 Überwachungsstunden; in den Monaten April, Mai, Juni 2021: 184 Überwachungsstunden
Die Gemeinde Wörthsee hatte in den Monaten Juli, August, September 2021 101 Überwachungsstunden; in den Monaten April, Mai, Juni 2021: 83 Überwachungsstunden

Sitzungsverlauf

Ein wichtiges Kriterium für die Zustimmung zur Parkraumbewirtschaftung ist für einen Großteil des Gemeinderates, dass die Seefelder Bürger dadurch nicht übermäßig belastet werden sollen. Dies soll durch das Angebot einer Jahreskarte und der Anpassung der gebührenpflichtigen Parkzeiten ermöglicht werden. Hierzu und auch zur Höhe der Gebühren ist eine Absprache mit dem Rentamt sowie den Nachbargemeinden erforderlich.
Eine Einbeziehung des Parkplatzes an der Wurz’n ist nicht möglich, da hier die Zuständigkeiten und Besitzverhältnisse unklar sind.

Beschluss 1

  1. Dem Ankauf von 7 Parkscheinautomaten für die Badeplätze am Wörthsee wie am Pilsensee wird zugestimmt. Der Zuschlag ergeht an die Firma Bremicker aus Weilheim. 

  1. Handyparken wie auch eine Kartenzahlung soll mit angeboten werden. 

  1. Eine Jahreskarte für Seefelder soll angeboten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 4

Beschluss 2

  1. Die Verwaltung erarbeitet ein Kostenkonzept für die Parkgebühren und stellt dieses in einer der nächsten Sitzungen vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Berufung einer/eines Inklusionsbeauftragten; Antrag der CSU-Fraktion vom 10.12.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.02.2022 ö 8

Sach- und Rechtslage

Mit Schreiben vom 10.12.2021 beantragte die Fraktion der CSU, der Gemeinderat möge beschließen, dass für künftige beratende Tätigkeiten in der Gemeinde Seefeld für Menschen mit Behinderung ein/eine ehrenamtliche/r Inklusionsbeauftragte/r berufen wird. Die rechtlichen Voraussetzungen hierfür sollen in die Wege geleitet werden (Anlage 1).

Dies wird damit begründet, dass seit dem 26.03.2009 die zuvor durch den Bundestag und Bundesrat ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland gültig ist. Der bayerische Landtag hat die Konvention am 22.04.2010 zusätzlich anerkannt. Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention hat ausdrücklich auf allen staatlichen Ebenen zu erfolgen. Neben der Erarbeitung von Aktionsplänen auf Bundes- und auf Länderebene werden zunehmend Aktionspläne auch auf der kommunalen Ebene erstellt.

Seit 24.07.2017 ist der Aktionsplan des Landkreises Starnberg unter dem Titel „Gemeinsam stärker“ fertiggestellt. Daneben sollen im Rahmen der Ernennung einer/eines Inklusionsbeauftragten die Belange und Interessen der Menschen mit Behinderung in der Gemeinde - verstanden als Inklusion vor Ort - vertreten werden.

In den Kommunen des Landkreises Starnberg gibt es keine einheitliche Regelung. Üblicherweise werden Referenten aus den Reihen der Gemeinderäte für die Bereiche Soziales, Familie, Senioren oder Menschen mit Behinderung benannt. Die tatsächliche Aufgabe der Inklusion wird dabei oft nicht explizit erwähnt bzw. wahrgenommen.

In der Stadt Starnberg und in der Gemeinde Herrsching hingegen wurden „Inklusionsbeiräte“ ähnlich dem „Seniorenbeirat“ gegründet. 

Die Verwaltung schlägt vor die Aufgaben und Pflichten einer/eines Inklusionsbeauftragten durch Satzung zu regeln. Eine evtl. Entschädigung hingegen sollte nicht in der Satzung selbst, sondern nach Beauftragung per Gemeinderatsbeschluss geregelt werden (§ 3 Nr. 4 Inklusionssatzung).

Bei der Erstellung einer Satzung über die Bestellung, Aufgaben und Befugnisse von Inklusionsbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung (Inklusionssatzung) (Anlage 2) - als Ergänzung zum Kommunalen Aktionsplan des Landkreises Starnberg „Gemeinsam stärker“ - sollten die unten genannten Punkte 1. bis 4. einfließen:

  1. Für das Gesamtziel der Inklusion erarbeitet die/der Inklusionsbeauftragte einen Aktionsplan für die Gemeinde Seefeld für die Belange von Menschen mit Behinderung unter Einbeziehung des Aktionsplans des Landkreises „Gemeinsam stärker“. Sie/Er versteht sich als Bindeglied mit fachlicher Querschnittsfunktion zur Verwaltung, zu den Fachbehörden und den politischen Ebenen.
  2. Die Umsetzung der Satzungsziele obliegt eigenverantwortlich der/dem Inklusionsbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung in der Gemeinde Seefeld unter Einbeziehung weiterer gesellschaftlicher Gruppen aus Wirtschaft, Gesundheit, Sport, Kultur und Wohnen. 
  3. Ein/e Inklusionsbeauftragte/r wird in nicht öffentlicher Sitzung des Gemeinderates für die Belange von Menschen mit Behinderung in der Gemeinde Seefeld auf vier Jahre berufen. Eine Aufwandsentschädigung und eine Sachmittelentschädigung (z.B. Telefonkosten, Porto, etc.) kann gewährt werden. Eine gesetzliche Unfallversicherung für ehrenamtliche Tätigkeit wird bei der Kommunalen Unfallversicherung gewährt.
  4. Für weiterführende Maßnahmen und/oder Aktionen wird ab dem Haushaltsjahr 2022 ein Betrag in Höhe von 2.000,00 Euro eingestellt.

Sitzungsverlauf

Nach Klärung der Begriffsdefinition und einiger Fragen zum Inhalt der Satzung wird noch kurz darüber gesprochen, ob diese Aufgabe nicht über die Referentin erledigt werden kann. Dies wurde auf Grund deren beruflicher Tätigkeit verneint.

Folgende Änderungen werden eingearbeitet:

  • In § 4 Nummer 7 wird das Wort „ergreift“ durch die Worte „schlägt vor“ ersetzt.
  • § 7 Nummer 2 wird gestrichen.
  • In § 8 wird das Wort „Bewirtschaftung“ gestrichen.

Beschluss

Für die beratende Tätigkeit für Menschen mit Behinderung in der Gemeinde Seefeld wird ein/e ehrenamtliche/r Inklusionsbeauftragte/r berufen. Dies wird durch Satzung geregelt.

Die in der Anlage beigefügte „Satzung über die Bestellung, Aufgaben und Befugnisse von Inklusionsbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung (Inklusionssatzung) mit den diskutierten Änderungen“ ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Bekanntgabe und Genehmigung gemeinnütziger Spenden 2020 und 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.02.2022 ö 9

Sach- und Rechtslage

Umsetzung einer Handlungsempfehlung des Bayer. Staatsministeriums des Innern, des Bayerischen Staatsministerium der Justiz und der kommunalen Spitzenverbände bezüglich des Umgangs mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für kommunale / gemeinnützige Zwecke. Hier hat der Gemeinderat die jährlich eingegangenen Spenden, die an gemeinnützige Institutionen (s. Anlage) weitergeleitet bzw. als Sachwert gespendet wurden, zu genehmigen. 

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die gemeinnützigen Spenden i.H.v. 7.190.- € für das Jahr 2020 und i.H.v. 10.822.- € für das Jahr 2021, die bei der Gemeinde eingegangen sind und an gemeinnützige Institutionen weitergeleitet wurden, sowie die Sachspenden im Wert von 1.100,75 € für das Jahr 2020 und im Wert von 550.- €, die ebenfalls gemeinnützige Institutionen zugutekamen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinde Herrsching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.02.2022 ö 10

Sach- und Rechtslage

Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat in seiner Sitzung am 10.05.2021 beschlossen, für den Bereich der bestehenden Wohnmobilstellplätze auf dem Grundstück Fl. Nr. 1630, Mühlfeld, Gemarkung Herrsching, einen Bebauungsplan aufzustellen. 

Ziel und Zweck der Planung soll die Sicherung der bestehenden Nutzung als Wohnmobilstellplatz mit fluktuierender Belegung sein. Darüber hinaus soll durch grünordnerische und naturschutzrechtliche Regelungen der sensiblen Lage am Ammersee und im Landschaftsschutzgebiet Rechnung getragen werden.

Mit Schreiben vom 07.02.2022 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorzubringen. 

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Rathaus / Ämter u. Verwaltungen / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.

Beschluss

Die Gemeinde Seefeld nimmt die Aufstellung des Bebauungsplanes zur Errichtung von Wohnmobilstellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 1630, Mühlfeld, Gemarkung Herrsching, zur Kenntnis. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorgebracht.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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11. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.02.2022 ö 11

Sach- und Rechtslage

GR Rathert spricht einen Artikel in der Presse bzgl. der Kirchenaustritte an und fragt, warum keine Zahlen aus Seefeld genannt werden.
Die Verwaltung teilt mit, dass die Zahlen an die Presse gemeldet wurden, man aber keinen Einfluss auf die Berichterstattung habe.

GR Wagner teilt mit, dass der Bau eines Radweg zwischen Unering und Hochstadt vom Landkreis beschlossen und mit oberster Priorität verfolgt wird.

GR Pirzer fragt nach dem Termin für die Infoveranstaltung zur OD Drößling. Die Verwaltung benennt den 09.03.2022 um 19 Uhr in der Fattoria Drößling. Dieser Termin wird noch durch Postwurfzettel bekannt gemacht.

GRin Dr. Altenberger regt die Inizierung eines Gemeindeblattes an. Bürgermeister Kögel verweist auf eine Ankündigung in der nö Sitzung.

GR Maletz fragt, ob Besucher-Sitzplätze, die nach dem Bauausschuss wieder frei werden, nachbesetzt werden können. Die Verwaltung teilt mit, dass dies möglich und die Dame am Einlass auch entsprechend instruiert ist.

Datenstand vom 17.10.2022 10:56 Uhr