Datum: 15.03.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Pfarrsaal "Haus Peter und Paul"
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:25 Uhr bis 21:34 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls vom 15.02.2022
2 Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO
3 1. Änderung des Bebauungsplanes "Güntering" (Zwischen Günteringer Straße und Hochleiten); Billigungs- und Auslegungsbeschluss
4 Verabschiedung des Haushaltsplanes mit Anlagen für das Jahr 2022
5 Parkraumbewirtschaftung durch Parkscheinautomaten - Gebührenkonzept
6 Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Alte Hauptstraße Hechendorf; Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
7 Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Andechs, Herrsching und Weßling
8 Einverständniserklärung zur Nutzung gemeindlicher Grundstücke für Start, Landung und Überflug der DB Sicherheit GmbH mittels Multicopter (Drohne)
9 Gemeinde Seefeld - Wiederkehrender Straßenunterhalt 2022 - Vergabebekanntmachung
10 Gemeinde Seefeld - Tagwasserkanalreinigung 2022 - Vergabebekanntmachung
11 Ortsdurchfahrt Drößling; Beschluss zur Durchführung des Vollausbaus
12 Sonstiges

zum Seitenanfang

1. Genehmigung des Protokolls vom 15.02.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.03.2022 ö 1

Sach- und Rechtslage

Das Protokoll vom 15.02.2022 wird einstimmig genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.03.2022 ö 2

Sach- und Rechtslage

Sitzung vom 18.01.2022

TOP 1:        10. Änderung des Flächennutzungsplanes (Nordwestlicher Teil der Ulrich-Haid-Straße); Planerbeauftragung

Beschluss:
Mit der Erarbeitung der Planunterlagen zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes wird das Planungsbüro Arnold Consult AG, Bahnhofstraße 141, 86438 Kissing, beauftragt.

Abstimmung: 17:3


TOP 2: Löschung von Wiederkaufsrechten zugunsten der Gemeinde Seefeld im Rahmen des Einheimischenmodells "Riedfeld II"; hier: Grundstück Fl.Nr.919/164, Gemarkung Oberalting-Seefeld

Beschluss:
1.
Der Gemeinderat stimmt der Löschung der in Abt.II im Grundbuch eingetragenen Vormerkung zur Sicherung des bedingten und befristeten Anspruchs auf Übertragung des Eigentumes aus einem Wiederkaufsrecht zugunsten der Gemeinde Seefeld aus der Kaufvertragsurkunde vom 21.01.2021 für das Grundstück Fl.Nr.919/164, Gemarkung Oberalting-Seefeld zu.

2.
Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, alle zur Löschung anstehenden Wiederkaufsrechte zugunsten der Gemeinde Seefeld im Rahmen des Einheimischenmodells „Riedfeld II“, die mittels Vormerkung grundbuchrechtlich gesichert sind und bei denen eine Bindungsfrist von mehr als 20 Jahren abgelaufen ist, zu löschen

Abstimmung: 20:0

Sitzungsverlauf

Zur Kenntnis genommen

zum Seitenanfang

3. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Güntering" (Zwischen Günteringer Straße und Hochleiten); Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.03.2022 ö 3

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.04.2021 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Güntering“ (Zwischen Günteringer Straße und Hochleiten) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen. 

Ziel der Bebauungsplanänderung ist eine Überplanung und Neuordnung der bislang unbebauten Freiflächen im Bereich zwischen Günteringer Straße und Hochleiten. Der derzeit rechtsverbindliche Bebauungsplan aus dem Jahr 1981 lässt an dieser Stelle keine städtebaulich sinnvolle und zeitgemäße Bebauung zu. Daher soll im Zuge der Änderung des Bebauungsplanes ein neues Bebauungskonzept planungsrechtlich gesichert werden, welches den Anforderungen an eine moderne klimafreundliche Bebauung Rechnung tragen kann und eine verträgliche Nachverdichtung und Einfügung in die bauliche Umgebung garantieren soll. Zugleich soll der erhaltenswerte Baumbestand geschützt werden.  

Der aktuelle Bebauungsplanentwurf wird in heutiger Sitzung vorgestellt. 

Nach Billigung des Bebauungsplanentwurfs kann als nächster Verfahrensschritt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.  

Sitzungsverlauf

Herr 3. Bgm. Dreyer verkündet, dass TOP 3 abgesetzt wird, da zahlreiche Gremiumsmitglieder krankheitsbedingt fehlen. Angesichts des hohen Diskussionsbedarfs, der sich bereits im Vorfeld gezeigt hat, soll eine Beschlussfassung zu einem späteren Zeitpunkt in möglichst vollständiger Runde und nach vorheriger gemeinsamer Beratung (z.B. auf Ebene der geplanten Gemeinderatsklausur) erfolgen.

zum Seitenanfang

4. Verabschiedung des Haushaltsplanes mit Anlagen für das Jahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.03.2022 ö 4

Sach- und Rechtslage

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 22.02.2022 die Empfehlung an den Gemeinderat gegeben, die Haushaltssatzung für das Jahr 2022 mit Haushaltsplan und sämtlichen Anlagen, sowie den Finanzplan 2021 bis 2025 zu verabschieden.
Die umfassenden Unterlagen des Haushaltsplanes für das Jahr 2022 werden an die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses (sofern mehrere Personen einer Fraktion angehören dem Fraktionsvorsitzenden bzw. dem zweiten oder dritten Bürgermeister) verteilt und liegen dort für die Gemeinderatsmitglieder zur Einsicht und Beratung vor.
Darüber hinaus kann der Haushaltsplan mit sämtlichen Anlagen für das Jahr 2022 selbstverständlich auch jederzeit in der Kämmerei eingesehen und hinterfragt werden.

Sitzungsverlauf

Nach der Haushaltsrede von Bürgermeister Dreyer danken die Fraktionsvorsitzenden Herrn Spengler und der Verwaltung für das Engagement bei der Aufstellung des Gemeindehaushalts. 
Es wird allseits darauf hingewiesen, dass die Haushaltskonsolidierung das Hauptthema der kommenden Jahre sein wird und dass, neben der Reduzierung der Ausgaben, die Steigerung der Einnahmen dringend angegangen werden muss. Allerdings sind bestimmte Investitionen unumgänglich, da die gemeindlichen Immobilien in die Jahre kommen und ein Sanierungsstau bereits vorhanden ist. Auch die Bürger müssen sich auf höhere Gebühren und Vereine/Institutionen auf geringere Zuwendungen einstellen.

Beschluss 1

1.
Genehmigung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2022



Der Gemeinderat beschließt gem. Art. 65 GO die Haushaltssatzung für das Jahr 2022 samt Anlagen in der vorliegenden Fassung.









Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(namentl. GRin Gum)

Beschluss 2

2.
Genehmigung des Finanzplanes der Jahre 2021 bis 2025



Der Gemeinderat beschließt gem. Art. 65 GO den Finanzplan für die Jahre 2021 bis 2025 in der vorliegenden Fassung.









Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 8

zum Seitenanfang

5. Parkraumbewirtschaftung durch Parkscheinautomaten - Gebührenkonzept

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.03.2022 ö 5

Sach- und Rechtslage

Die Verwaltung schlägt folgendes Gebührenkonzept vor:

Gebührenpflichtige Zeit: 10.00 – 18.00 Uhr

  1. bis zu einer Höchstparkzeit von 4 Stunden
je angefangene Stunde                                1,00 €

  1. über 4 Stunden (Tageskarte)                                8,00 €

Da die Gebührenpflicht erst ab 10.00 Uhr gilt, gibt es keine „Freistunde“, da diese meist nur für die Frühschwimmer interessant ist und diese vor 10.00 Uhr bereits beim Schwimmen waren. So kann zudem ein Missbrauch der „Freistunde“ vermieden werden.

Eine Jahreskarte kann auf schriftlichen Antrag für einen vergünstigten Preis ausgestellt werden. Diese Ausstellung erfolgt über die Verwaltung oder über das Handyparksystem. Eine Differenzierung, ob der Antragsteller Seefelder ist oder nicht, kann beim Handyparksystem nicht stattfinden. Es sollten nicht mehr als 100 Jahreskarten ausgegeben werden.

Folgende Darstellung zeigt den zu erwartenden Umsatz innerhalb eines Jahres bei o.g. Gebühren. Gerechnet wird zum einen bei 5 Monaten (ca. 150 Tage) mit 24 so warmen Tagen, dass Tagestickets gezogen werden und mit 40 durchschnittlichen Tagen an denen maximal 4,00 € pro Tag bezahlt werden.

24 Tage x 8,00 € x 200 Stellplätze = 38.400 €
40 Tage x 4,00 € x 200 Stellplätze = 32.000 €

Der durchschnittliche Jahresumsatz könnte also bei 70.000 € liegen. Die Anschaffungskosten der Parkscheinautomaten liegt bei etwa 60.000 €. Ab dem zweiten Jahr hätte die Gemeinde Seefeld nach Abzug von Personal-, Wartungs-, Unterhalts- und Überwachungskosten (insgesamt etwa 10.000 €) Einnahmen in Höhe von etwa 60.000 €. Dieser Betrag verringert sich entsprechend, wenn Jahreskarten ausgestellt werden.

Beispielrechnung (200 freie Parkplätze, 150 davon werden ohne Jahreskarte beparkt): 
24 Tage x 8,00 € x 150 Stellplätze = 28.800 €
40 Tage x 4,00 € x 150 Stellplätze = 24.000 €

Ca. 100 ausgegebene Jahreskarten pro Jahr á 50 Euro:  5.000 €
Ergibt Jahresumsätze von knapp 58.000 € und einen Gewinn nach Abzug von Personal-, Wartungs-, Unterhalts- und Überwachungskosten (etwa 10.000 €) von etwa 48.000 € pro Jahr.

Folgend eine Aufstellung der Gebührenverordnung der Gemeinde Wörthsee und der Gebührensatzung der Gemeinde Inning zum Vergleich. Da dies unsere Nachbargemeinden sind, sollte sich Seefeld gebührentechnisch daran orientieren.

Gebührensatzung der Gemeinde Wörthsee:
§ 2 
(1)
Die Benutzungsgebühr beträgt auf den Parkplätzen mit Parkscheinautomat in der Zeit von 8 bis 20 Uhr
a) 1 Stunde                                Frei
b) bis 2 Stunden                        2,00 €
c) bis 4 Stunden                        4,00 €
d) ab 4 Stunden (Tageskarte)        8,00 €

(2)
Für den Parkplatz am Rathaus und in der Wörthseestraße können ausnahmsweise, auf schriftlichen Antrag bei der Rathausverwaltung, fahrzeugbezogene Jahreskarten erworben werden. Die Gebühr beträgt einmalig 300,00 €. Auch für unter dem Jahr erworbene Karten wird die Jahresgebühr fällig. Bei Fahrzeugwechsel unter dem Jahr wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € erhoben.




Parkgebührenverordnung der Gemeinde Inning:

§ 2 
Gebührenpflicht in Bereichen, in denen das Parken auf öffentlichen Verkehrsflächen nur mit gültigem Parkschein zulässig ist, besteht täglich von 10.00 bis 20.00 Uhr
§ 3
Die Gebühren werden wir folgt festgesetzt:
  1. Bis zu einer Parkzeit von 1 Stunde                                1,00 €
  2. Über 1 Stunde bis 4 Stunden je angefangene Stunde        1,50 €
  3. Über 4 Stunden (Tageskarte)                                8,00 €

Sitzungsverlauf

Frau Obermair erläutert den Sachvortrag und ergänzt anlässlich der Fragen aus der Fraktionsrunde, dass die Gemeinde Wörthsee seit 2016 und die Gemeinde Inning seit 2005 Parkgebühren erhebt und dass keine der umliegenden Gemeinden eine Jahreskarte anbietet.
Nach ausführlicher Diskussion des Für und Widers von Jahreskarten stellt GR Dr. Gasser den Antrag keine Jahreskarte anzubieten, dafür eine Freistunde zu gewähren. 
GRin Dr. Altenberger stellt darauf hin den Antrag, die gebührenpflichtige Parkzeit an die Gemeinde Wörthsee anzulehen und auf 8 Uhr bis 20 Uhr festzusetzen. 

Beschluss 1

  1. Es werden keine Jahreskarten angeboten. Es wird eine Freistunde gewährt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 3

Beschluss 2

2.Die gebührenpflichtige Parkzeit wird auf 8 Uhr bis 20 Uhr festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 12

Beschluss 3

3.Die Verwaltung schlägt folgende Parkscheinautomatentarife vor:

Gebührenpflichtige Zeit: 10.00 – 18.00 Uhr

  1. bis zu einer Höchstparkzeit von 4 Stunden
je angefangene Stunde                                1,00 €

  1. über 4 Stunden (Tageskarte)                                8,00 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

6. Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Alte Hauptstraße Hechendorf; Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.03.2022 ö 6

Sach- und Rechtslage

In seiner Sitzung vom 18.01.2022 hat der Gemeinderat die Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Bereich der Grundstücke Flur Nrn. 83/7 und 83/5, jeweils Gemarkung Hechendorf a. Pilsensee, befürwortet. Die Verwaltung wurde beauftragt, ein entsprechendes Verfahren einzuleiten. 

Anlass der Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Alte Hauptstraße Hechendorf“ ist der Antrag des Eigentümers des bislang unbebauten Grundstücks Flur Nr. 83/7 der Gemarkung Hechendorf a. Pilsensee (Alte Hauptstraße 20d) auf Aufstellung einer Klarstellungs- und Ergänzungssatzung. 

Ziel der Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB („Ergänzungssatzung“) ist eine verträgliche Verschiebung der Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich in Richtung Westen, um somit eine Genehmigungsfähigkeit für das Bauvorhaben in der für den Bauherrn „optimierten Variante“ zu ermöglichen. Dabei sind insbesondere die Belange des Ortsbildes und der Nachbarn besonders zu berücksichtigen. Mit geringfügiger Erweiterung des Innenbereichs kann eine Freihaltung des Vorgartenbereichs und eine verbesserte Belichtung des Vorhabens auf dem Grundstück Flur Nr. 83/7 ermöglicht werden. Zusätzlich einbezogen wird das benachbarte Grundstück Flur Nr.83/5. 

Nach Fassung des formellen Aufstellungsbeschlusses und Billigung des bereits vorliegenden Satzungsentwurfes kann als nächster Verfahrensschritt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgen. 

Sitzungsverlauf

Die Verwaltung stellt den Satzungsentwurf vor. Auf Nachfrage aus dem Gremium, wer für die Ausgleichsmaßnahmen (Baumpflanzungen) zuständig sei und hierfür aufkommen müsse, erläutert die Verwaltung, dass dies – ebenso wie die Übernahme der anfallenden Planungskosten – Sache des Antragstellers sei.

Beschluss

1.         Der Gemeinderat beschließt, für den Bereich der Grundstücke Flur Nrn. 83/7 und 83/5, jeweils Gemarkung Hechendorf a. Pilsensee, die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Alte Hauptstraße Hechendorf“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen. 

2.         Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3.         Der Gemeinderat billigt den Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Alte Hauptstraße Hechendorf“ in der Fassung vom 15.03.2022.

4.         Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Andechs, Herrsching und Weßling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.03.2022 ö 7

Sach- und Rechtslage

Gemeinde Andechs: Bebauungsplan Nr. 65 „Hennenbühel“

Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat am 18.05.2021 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 65 „Hennenbühel, südlicher Ortsrand an der Herrschinger Straße im Gemeindeteil Frieding“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB aufzustellen. 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine moderate Ortsabrundung mit vier Wohnhäusern am südlichen Ortsausgang von Frieding im Bereich der Herrschinger Straße geschaffen werden.

Mit Schreiben vom 14.02.2022 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorzubringen. 

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Gemeinde / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingesehen werden.


Gemeinde Andechs: Bebauungsplan Nr. 66 „Klosterberg Süd“

Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat am 14.12.2021 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 66 „Klosterberg Süd, westlich des Dr.-Mayr-Weg im Gemeindeteil Erling“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB aufzustellen. 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine moderate Nachverdichtung durch zwei Wohnhäuser am Dr.-Mayr-Weg in Erling geschaffen werden.

Mit Schreiben vom 14.02.2022 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorzubringen. 

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Gemeinde / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingesehen werden.


Gemeinde Herrsching: Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Breitbrunn

Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat in seiner Sitzung am 07.06.2021 beschlossen, für den Bereich südlich der Wörthseestraße und östlich der Herrschinger Straße in Breitbrunn eine Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung aufzustellen. 

Ziel und Zweck der Satzung soll sein, auf dem nördlichen Teil des Grundstücks Flur Nr. 418, welcher derzeit dem Außenbereich gemäß § 35 BauGB zuzuordnen ist, ein weiteres Baurecht zu ermöglichen und darüber hinaus den im Zusammenhang bebauten Ortsteil durch Klarstellung zu definieren. Für die Einbeziehungsfläche sollen einzelne Festsetzungen zur Regulierung der Höhenentwicklung (Wandhöhe, Firsthöhe) getroffen werden.

Mit Schreiben vom 15.02.2022 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorzubringen. 

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Rathaus / Ämter u. Verwaltungen / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.


Gemeinde Herrsching: Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Seemoosweg“

Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat in seiner Sitzung am 06.05.2019 beschlossen, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 48 „nördlich der Pilsenseestraße und westlich des Seemoosweges“ i. d. Fassung vom 11.01.1999 aufzuheben. 

Ziel der Aufhebung ist, dass die bauliche Entwicklung im Bereich nördlich der Pilsenseestraße und westlich des Seemoosweges künftig nach § 34 BauGB erfolgen soll.

Mit Schreiben vom 21.02.2022 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorzubringen. 

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Rathaus / Ämter u. Verwaltungen / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.


Gemeinde Weßling: Bebauungsplan „Wohngebiet Schulstraße – sozialgerechtes Wohnen“

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 14.07.2020 beschlossen, für den Bereich des Grundstücks Flur Nr. 327 der Gemarkung Weßling einen Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen. 

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern im Bereich der Schulstraße in Weßling. In den zwei dreigeschossigen Wohngebäuden sollen insgesamt ca. 24 neue Wohnungen für sozialgerechtes Wohnen untergebracht werden.

Mit Schreiben vom 18.02.2022 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorzubringen. 

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-wessling.de) unter Rathaus & Verwaltung / Bekanntmachungen / Bauamt eingesehen werden.

Beschluss

Gemeinde Andechs: Bebauungsplan Nr. 65 „Hennenbühel“

Die Gemeinde Seefeld nimmt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 65 „Hennenbühel, südlicher Ortsrand an der Herrschinger Straße im Gemeindeteil Frieding“, zur Kenntnis. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorgebracht.  


Gemeinde Andechs: Bebauungsplan Nr. 66 „Klosterberg Süd“

Die Gemeinde Seefeld nimmt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 66 „Klosterberg Süd, westlich des Dr.-Mayr-Weg im Gemeindeteil Erling“, zur Kenntnis. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorgebracht.  


Gemeinde Herrsching: Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Breitbrunn

Die Gemeinde Seefeld nimmt die Aufstellung der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung für den Bereich südlich der Wörthseestraße und östlich der Herrschinger Straße, Gemarkung Breitbrunn, zur Kenntnis. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorgebracht.


Gemeinde Herrsching: Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Seemoosweg“

Die Gemeinde Seefeld nimmt die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 48 „nördlich der Pilsenseestraße und westlich des Seemoosweges“ zur Kenntnis. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorgebracht.


Gemeinde Weßling: Bebauungsplan „Wohngebiet Schulstraße – sozialgerechtes Wohnen“

Die Gemeinde Seefeld nimmt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wohngebiet Schulstraße – sozialgerechtes Wohnen“ zur Kenntnis. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorgebracht.  
  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Einverständniserklärung zur Nutzung gemeindlicher Grundstücke für Start, Landung und Überflug der DB Sicherheit GmbH mittels Multicopter (Drohne)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.03.2022 ö Beschließend 8

Sach- und Rechtslage

Die DB Sicherheit GmbH, setzt seit Anfang 2022 einen Multicopter Typ: „DJI Mavic 2 Enterprise Dual“ als Drohne ein. 

Bei den Flügen werden die Auflagen aus der EU-Drohnenverordnung sowie LuftVG und LuftVO eingehalten. Zudem wird der Flug nur per Thermalbild ohne Aufzeichnung durchgeführt (aufgrund interne Datenschutzauflagen). Alle Fernpiloten sind ausgebildet und haben die Prüfung vom Luftfahrtbundesamt zum Fernpilotenzeugnis A1/A3 und A2 erfolgreich abgelegt.

Der Multicopter wird eingesetzt zur Aufklärung von Straftaten, Überwachung von Streckenabschnitten, Abstellanlagen und nach Anforderung von BOS-Organisationen (Bundespolizei und Notfallmanagement Bahn). Der Einsatz des Multicopter erfolgt im gesamten S-Bahnnetz München kurzfristig, da es sich als Einsatzmittel eines Einsatzteams handelt. Dadurch ist die Beantragung von einzelnen Flügen nicht möglich. 

Im Bereich der DB Netz AG und weiteren Konzernbereichen besteht die grundsätzliche Zustimmung zu Start- und Landung sowie Überflug. In manchen Situationen wäre es jedoch sicherer den Start und die Landung von öffentlichem Grund (beispielsweise von einem Gehweg/Grünfläche) aus durchzuführen. Laut Drohnenverordnung ist hierfür jedoch die Zustimmung des Grundstückseigentümers erforderlich.

Die DB Sicherheit GmbH fragt deshalb die Einverständniserklärung der Gemeinde Seefeld für Start, Landung und Überflug im Bereich der gemeindlichen Grundstücke entlang der S-Bahnlinie an. Es handelt sich nicht um luftrechtliche Erlaubnis. Zu Beeinträchtigungen kommt es nicht, da auch mit Zustimmung, die Sicherheitsabstände zu Unbeteiligten eingehalten werden müssen und im Zweifel der Start verschoben oder nicht durchgeführt wird.

Anlage:

- Vordruck Einverständniserklärung

Sitzungsverlauf

Das Gremium diskutiert, ob die Drohnen der DB erkennbar gekennszeichnet sind und ob die Verwaltung bei den Nachbargemeinden bezüglich dem Umgang mit der Angelegenheit angefragt hat. Die Nachbargemeinden wurden nicht angefragt. 

Es wird angemerkt, dass der von der DB als zum Einsatz vorgsehene Drohnentyp „Multicopter DJI Mavic 2 Enterprise Dual“ über die technischen Voraussetzungen für Echtbildaufnahmen, ergänzend zu den Thermalbilder verfügt. Darum wird die Verwaltung beauftragt, die Einverständniserklärung mit der DB so anzupassen, dass die Einverständniserklärung sich nur auf Thermalbilder bezieht, abgesehen von begründeten Notfällen. Es soll der Hinweis aufgenommen werden, dass die Drohnen als zur DB zugehörig kenntlich zu machen sind.

Beschluss

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Einverständniserklärung mit der DB Sicherheit GmbH für Start, Landung und Überflug im Bereich der gemeindlichen Grundstücke entlang der S-Bahnlinie mittels eines Multicopters (Drohne) unter der Auflage der Einhaltung der EU-Drohnenverordnung, LuftVG, LuftVO und datenschutzrechtlicher Bestimmungen seitens des Berechtigten zu unterzeichnen. Dies gilt mit dem Vorbehalt, dass die Einverständniserklärung auf Thermalbilder beschränkt ist. Überflüge mit Echtbildaufnahmen sind nur in begründeten Notfällen zulässig. Die Verwaltung soll der DB vorschlagen, die Drohnen erkennbar zu kennzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Gemeinde Seefeld - Wiederkehrender Straßenunterhalt 2022 - Vergabebekanntmachung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.03.2022 ö 9

Sach- und Rechtslage

Bekanntgabe:

Gemäß Beschluss vom 23.01.2018 und 14.12.2022 hat die Bauverwaltung hat die Leistungen für den wiederkehrenden Straßenunterhalt 2022 nach VOB im Auf- und Abgebotsverfahren beschränkt ausgeschrieben. Es wurden 10 Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert, die veranschlagte Bausumme belief sich auf 275.000,- €.

Neben einer Absage wurden ein schriftliches und drei elektronische Angebote zum Submissions-termin eingereicht. Das Ergebnis der Angebotsauswertung ergab folgende Reihenfolge:

  1. Strommer Tiefbau GmbH, Schongau                -20,95%        217.387,50 €
  2. Strobl Straßen- und Tiefbau GmbH, Frieding        -19,10%        222.475,00 €
  3. Alfons Lammich Tief- und Straßenbau, FFB                -10,80%        245.300,01 €
  4. I.T.G. Tief- und Straßenbau GmbH, Ismaning        - 5,00                261.250,01 €

Die Auftragsvergabe erfolgte an die Fa. Strommer Tiefbau GmbH aus Schongau zum Angebotspreis von 217.387,50 €.

Sitzungsverlauf

Die Verwaltung stellt das Ergebnis der Ausschreibung für den wiederkehrenden Straßenunterhalt 2022 vor und gibt die Auftragsvergabe an die Fa. Strommer Tiefbau GmbH aus Schongau bekannt.

zum Seitenanfang

10. Gemeinde Seefeld - Tagwasserkanalreinigung 2022 - Vergabebekanntmachung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.03.2022 ö 10

Sach- und Rechtslage

Bekanntgabe:

Gemäß Beschluss vom 10.10.2017 hat die Bauverwaltung hat die Leistungen für die zyklische Reinigung der Regenwasserkanäle 2022 nach VOB beschränkt ausgeschrieben. Es wurden 10 Firmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. 

Neben zweier Absagen wurden zwei schriftliche und drei elektronische Angebote zum Submissionstermin eingereicht. Das Ergebnis der Angebotsauswertung ergab folgende Reihenfolge:

  1. Dorr GmbH & Co. KG        , Kaufbeuren                                  68.129,46 €
  2. K. Oberreiter GmbH, Töging                                          73.351,21 €
  3. Kuchler GmbH, München                                        118.120,59 €
  4. Josef Pfaffinger GmbH, Passau                                133.876,54 €
  5. Gruber GmbH, Sauerlach                                        149.205,70 €

Die Auftragsvergabe erfolgt an die Dorr GmbH & Co.KG aus Kaufbeuren zum Angebotspreis von 68.129,46 €.

Sitzungsverlauf

Die Verwaltung stellt das Ergebnis der Ausschreibung für die zyklische Reinigung der Regenwasserkanäle 2022 vor und gibt bekannt, dass die Auftragsvergabe nach Ablauf der Wartefrist am 28.03.2022 an die Fa. Dorr GmbH & Co. KG aus Kaufbeuren erfolgt.

zum Seitenanfang

11. Ortsdurchfahrt Drößling; Beschluss zur Durchführung des Vollausbaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.03.2022 ö 11

Sach- und Rechtslage

Herr 3. Bgm. Dreyer erklärt zu Beginn der Sitzung, dass TOP 1 der nicht öffentlichen Sitzung teilweise öffentlich als neuer TOP 11 im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden soll. Hierzu gibt es keine Einwände seitens des Gremiums.

Sitzungsverlauf

Der Fortgang des Projektes wird begrüßt, auch wenn es mit der Ampellösung schneller und günstiger gegangen wäre. Nicht alle Drößlinger Bürger waren gegen die Ampellösung. Wichtig sei die Erhöhung der Sicherheit, nicht die Maßnahme zur Umsetzung. Eine Testphase mit Ampellösung, wie angeregt wurde, kann nach Rücksprache der Verwaltung mit dem Staatl. Bauamt Weilheim wegen des technischen Aufwandes nicht durchgeführt werden. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob ein höherer Abstich als 12 cm möglich ist oder ggf. in den Innenkurven eine Abschrankung errichtet werden kann, ggf. nach Versetzen des Denkmals. 

Des Weiteren wird beantragt, dass die Fortführung der Gehwege in Richtung Frieding bzw. Unering in das Projekt aufgenommen werden soll. Die Verwaltung teilt hierzu mit, dass dieses im selben Projekt unter Voraussetzung des Grunderwerbs zwar möglich, aber nicht förderfähig ist und schlägt vor, ein Folgeprojekt mit möglicher separater Förderung anzulegen.

Beschluss 1

1. Der Gemeinderat stimmt dem Ausbau der OD Drößling in der zweispurigen Variante mit einseitigem Gehweg zu. Die geschätzten Projektkosten sind im Haushalt 2022 eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
(GR Weber kurzfristig abwesend)

Beschluss 2

2. Die Verwaltung wird beauftragt die Fortführung des Gehweges in Richtung Frieding bzw. Unering mit den Grundstückseigentümern zu verhandeln und die Umsetzung in die Wege zu leiten sowie die Versetzung des Denkmals zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

12. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 15.03.2022 ö 12

Sach- und Rechtslage

In Bezug auf die derzeit stattfindende Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes wird nach dem aktuellen Stand, den Inhalten und der Positionierung der Gemeinde im Zuge des Auslegungsverfahrens gefragt. Die Verwaltung erläutert, dass erst kürzlich mehrere Stellungnahmen zum LEP-Entwurf seitens des Bayerischen Gemeindetages, des Bayerischen Städtetages und des Landkreises eingegangen seien und noch ausgewertet werden. Eine Berichterstattung hierzu soll in der nächsten Gemeinderatssitzung erfolgen.

GR Gentz bemängelt, dass die Gemeinde noch keinen Vertreter für den Erfahrungsaustausch mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) nominiert hat. Hierbei geht es um die Belange der Landwirtschaft und eine Schnittstelle zwischen der Landwirtschaft und den Bürgern. Es sollte nicht versäumt werden einen Vertreter zu benennen.

Datenstand vom 17.10.2022 10:57 Uhr