Datum: 15.02.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Pfarrsaal "Haus Peter und Paul"
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:45 Uhr bis 18:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls vom 18.01.2022
2 Bauantrag zur Errichtung eines Bungalows und einer Doppelgarage(Tektur); Bauort: Fl.Nr.3/2, Stocketweg 2 in Meiling; Bauantrag-Nr. 02-2022
3 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von drei Doppelhäusern mit Garagen und Stellplätzen; Bauort: Fl.Nr.492,492/1 und 492/4, Günteringer Straße 17 in Hechendorf; Bauantrag-Nr.01/2022
4 Bauantrag zum Anbau von zwei unterirdischen Technikräumen u. eines Notstromaggregats in einem Container; Bauort: Fl.Nr.201, Hauptstraße 23 in Seefeld; Bauantrag-Nr.73/2021
5 Sonstiges

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1. Genehmigung des Protokolls vom 18.01.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 15.02.2022 ö 1
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2. Bauantrag zur Errichtung eines Bungalows und einer Doppelgarage(Tektur); Bauort: Fl.Nr.3/2, Stocketweg 2 in Meiling; Bauantrag-Nr. 02-2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 15.02.2022 ö Beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Der ursprüngliche Bauantrag 24/2021 zur Sanierung eines Einfamilienhauses mit Neubau einer Doppelgarage und eines Bungalows auf demselben Grundstück in Meiling wurde in der Sitzung vom 18.05.2022 vom Bauausschuss positiv behandelt.

Die Genehmigung erfolgte durch das Landratsamt Starnberg mit Bescheid vom 28.09.2021 (Az.: 40-B-2021-384-14).

Mit der vorliegenden Tektur begehrt der Antragsteller das gemeindliche Einvernehmen zur Vergrößerung des Bungalows und der Doppelgarage.

Der Bungalow soll nun in den Maßen 10,95 m x 5,70 m, mithin mit einer GR von 62,42 m² entstehen. Vorher war der Bungalow in den Abmessungen 10,00 m x 4,40 m mit einer GR von 44,00 m² geplant. Die Wandhöhe beträgt nun zwischen 4,18 m und 5,32 m (zuvor zwischen 3,72 m und 4,84 m). Die Firsthöhe neu beträgt 5,90 m (zuvor 5,06m).

Die Garage ist nunmehr vergrößert mit 6,50 m x 6,50 m geplant. Bisher genehmigt ist sie in den Abmessungen 6,00 m x 6,50 m

Baurechtliche Beurteilung:

Bauplanungsrechtlich fügt sich das Bauvorhaben nach § 34 BauGB ein.

Anlagen:

- Eingabepläne

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 30.01.2022 wird nach § 34 BauGB befürwortet

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 30.01.2022 wird nach § 34 BauGB befürwortet

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von drei Doppelhäusern mit Garagen und Stellplätzen; Bauort: Fl.Nr.492,492/1 und 492/4, Günteringer Straße 17 in Hechendorf; Bauantrag-Nr.01/2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 15.02.2022 ö Beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Baugrundstück:

       - Fl.Nr.492, 492/1, 492/4 Hechendorf
- derzeit bebaut mit dem Wohnhaus Günteringer Straße 17 (hervorgegangen aus einer alten Hofstelle) und einem weiteren Wohnhaus Günteringer Straße 17 a


Planungsrechtliche Grundlage:

       - § 34 BauGB
       - genehmigter Vorbescheid (40-B-2020-32-14) vom 23.04.2020 


Beschreibung des Bauvorhabens:

       - Abriss der bestehenden beiden Wohnhäuser
       - Neubau von 3 Doppelhäusern, sechs Garagen und 6 offenen Stellplätzen
       - zwei Typen von Doppelhäusern:
- Typ A 1x (straßenseitig gelegen): Abmessungen 14,64 m x 8,74 m, 2 Vollgeschosse, Wandhöhe 5,12 m und Firsthöhe 7,64 m
-Typ B 2x (im rückwärtigen Grundstücksteil): Abmessungen 14,14 mx 9,24 m, 2 Vollgeschosse, Wandhöhe 4,98 m und Firsthöhe 7,64 m
- je Doppelhaushälfte eine Garage und ein offener Stellplatz

Fragen zum Antrag auf Vorbescheid:

1.
Ist das geplante vorderseitige Gebäude (Haus Typ A) mit einer Grundfläche von 14,64 m x 8,74 m, einer Wandhöhe von 5,12 m und einer Firsthöhe von 7,64 m planungsrechtlich nach §34 BauGB zulässig?

2.
Sind die beiden rückwärtigen Gebäude (Haus Typ B) mit einer Grundfläche von 14,14 m x 9,24 m, einer Wandhöhe von 4,98 m und einer Firsthöhe von 7,64 m planungsrechtlich nach §34 BauGB zulässig?







Bauplanungsrechtliche Beurteilung:

-  Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein
- Die Vorgaben des Vorbescheids sind grundsätzlich eingehalten
- Die GR wird in einem Bereich von max. 7 m ² gegenüber dem Antrag auf Vorbescheid überschritten, die Firsthöhe ist 0,40 m höher als im Vorbescheid; beide Werte fügen sich aber planungsrechtlich unproblematisch ein.


Anlagen:

- Vorbescheid (40-B-2020-32-14) vom 23.04.2020 
- Eingabeplan 

Beschlussvorschlag

Der Antrag auf Vorbescheid in der Fassung vom 02.01.2022 wird nach § 34 BauGB befürwortet.

Beschluss

Der Antrag auf Vorbescheid in der Fassung vom 02.01.2022 wird nach § 34 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Bauantrag zum Anbau von zwei unterirdischen Technikräumen u. eines Notstromaggregats in einem Container; Bauort: Fl.Nr.201, Hauptstraße 23 in Seefeld; Bauantrag-Nr.73/2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 15.02.2022 ö Beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Baugrundstücke:

       - Fl.Nrn.201 und 202 in Seefeld 

Planungsrechtliche Grundlage:

       - § 30 BauGB iVm. Bebauungsplan Ortsmitte

Beschreibung des Bauvorhabens:

- Errichtung von zwei unterirdischen Technikräumen für die Niederspannungs-hauptverteilung im Anschluss an die Tiefgarage:

Die Technikräume werden in den Abmessungen 4,51 m x 9,40 m im Anschluss und begehbar durch einen Flur, im Anschluss an die Tiefgarage errichtet. Sie sind erdüberschüttet und treten nur mit der Außenwand, die aus betonpfählen besteht straßenseitig hervor (vgl. Ansichten). Sie befinden sich unproblematisch innerhalb der Baugrenze.

-Errichtung eines Gesamtcontaineraggregats als Notstromdiesel im straßenseitigen Grundstücksbereich:

Der Notstromdiesel ist ein Container in den Abmessungen 9,12 m x 2,44 m. Er ist zwischen dem erhöhten Wenderondell im Eingangsbereich und der Straße geplant. Damit sich die Ansicht straßenseitig besser ins Ortsbild einfügt, wird eine Holzfassade geplant. Über die Holzverkleidung hinaus ragt aus technischen Gründen ein Abgasrohr. 

Der Notstromdiesel war ursprünglich neben dem Einfahrtsbereich zum Technikhof, neben dem Kriegerdenkmal geplant. Diese Fläche ist jedoch teilweise als Grünfläche/Parkfläche im Bebauungsplan festgesetzt. Eine Befreiung wurde seitens des Landratsamtes wegen der Verletzung der Grundzüge der Planung abgelehnt. Daher war der Immobilenverband Klinik Seefeld gezwungen einen neuen Standort zu suchen.

Der Standort liegt innerhalb der festgesetzten Baugrenze.
       
Baurechtliche Beurteilung:

       - Das Bauvorhaben hält die Festsetzungen des Bebauungsplans ein.
-Es handelt sich um einen Sonderbau; daher kann keine Genehmigungsfreistellung nac Art.58 BayBO erfolgen

Anlagen:

- Eingabepläne

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 10.11.2021 wird nach § 30 BauGB befürwortet. 

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 10.11.2021 wird nach § 30 BauGB befürwortet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 15.02.2022 ö 5
Datenstand vom 24.03.2022 11:07 Uhr