Datum: 05.04.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Pfarrsaal "Haus Peter und Paul"
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:45 Uhr bis 19:01 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung des Protokolls vom 15.03.2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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05.04.2022
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ö
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1 |
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2. Bauantrag zur Errichtung von drei Doppelhäusern; Bauort: Fl.Nr.486, Günteringer Str.11 in Hechendorf; Bauantrag-Nr.10/2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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05.04.2022
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ö
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Beschließend
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2 |
Sach- und Rechtslage
Baugrundstück:
- Fl.Nr.486 Gemarkung Hechendorf
- Grundstücksgröße 1.452 m²
Planungsrechtliche Grundlage:
- § 34 BauGB
Beschreibung des Bauvorhabens:
- Errichtung von 3 Doppelhäuser; jede Doppelhaushälfte mit jeweils 1 Garage und 1 offenem Stellplatz; Erschließung mittels Zufahrt an der nördlichen Grundstücksseite, mit Anbindung auf die Günteringer Straße; Einfahrtbreite 3,00 m.
- natürlicher Hangverlauf, abfallend zur Günteringer Straße hin; das geplante Gelände wird abgetreppt.
- Abmessungen jeweils 10,625 m x 10,00 m mit einer Bebauung KG, EG, OG, D (zwei Vollgeschosse, das Dach ausgebaut).
- GR 1 von 331,50 m² (GRZ 1 0,228); GR 2 von 108 m²; zusammen 439,5 m², entspricht einer GRZ 2 von 0,303.
- Wandhöhen: Doppelhaus 1+2 max. 6,342 m (bezogen auf das geplante Gelände); Doppelhaus 3+4 max. 6,467 m (bezogen auf das geplante Gelände); Doppelhaus 5+6 max. 5,972 m (bezogen auf das geplante Gelände);
- Satteldach mit 44 Grad Dachneigung mit 3 Dachflächenfenstern je Doppelhaushälfte.
- Firsthöhe 10,65 m (bezogen auf +/- 0,00 Bodenplatte).
- Abstandsflächen: Es liegt eine Besonderheit vor: Das Nachbargrundstück Fl.Nr.488 weist ein älteres Bestandsgebäude (Landwirtschaft) auf, das unmittelbar an der Grundstücksgrenze gebaut ist, ohne Einhaltung der heute geltenden abstandsflächenrechtlichen Vorschriften.
Baurechtliche Beurteilung:
- das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein.
- die abstandsflächenrechtliche Situation wurde vorher mit dem Landratsamt Starnberg geklärt. Die Abstandsflächen des Doppelhauses 3+4 überschneiden sich mit denen des Nachbargebäudes, weil das Nachbargebäude nicht die Abstandsflächen auf dem eigenen Grundstück einhält; der Abstand zwischen den beiden Gebäuden beträgt aber 9,975 m. Damit können nach Aussage des Landratsamtes die sicherheitsrelevanten Vorschriften zum Brandschutz eingehalten werden. Dementsprechend kann dieser „Sonderfall“ der historisch bedingten Nichteinhaltung der Abstandsflächen hingenommen werden.
-die Vorschriften der gemeindlichen Stellplatzsatzung werden eingehalten.
- die Erschließung ist unproblematisch gesichert.
- die Nachbarunterschriften liegen bis auf eine Unterschrift, die aber bereits zur Abgabe angekündigt ist, vor.
Anlagen:
- Eingabepläne
Beschlussvorschlag
Der Bauantrag in der Fassung vom 03.03.2022 wird nach § 34 BauGB befürwortet.
Beschluss
Der Bauantrag in der Fassung vom 03.03.2022 wird nach § 34 BauGB befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
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3. Bauantrag zum Anbau eines Windfangs; Bauort: Fl.Nr.53/2, Meilinger Weg 9 in Seefeld; Bauantrag-Nr.11/2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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05.04.2022
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ö
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3 |
Sach- und Rechtslage
Baugrundstück:
- Fl.Nr.53/2 Gemarkung Oberalting-Seefeld
Planungsrechtliche Grundlage:
- B-Plan Ortsmitte Teil Nord in Seefeld, 1. Änderung
Beschreibung des Bauvorhabens:
- Änderung des Eingangsbereichs: Anbau eines erdgeschossigen Windfangs mit WC
- Windfang: Abmessungen 2,80 m x 3,04 m mit ca. 9,324 m² Grundfläche; Höhe 2,99 m (Angabe aus Schnitt: 2,96 +0,03), Abstandsflächen werden eingehalten.
- der Bauherr stellt einen Antrag auf Befreiung von der Festsetzung A.3a des Bebauungsplans nach § 31 Abs.2 BauGB hinsichtlich der maximal zulässigen überbaubaren Grundfläche (GR 1) von 80 m².
Baurechtliche Beurteilung:
- der Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB berührt vorliegend nicht die Grundzüge der Planung. Die Überschreitung der festgesetzten GR kann noch als untergeordnet eingestuft werden, weil sie weniger als 10 % der festgesetzten GR ist. Festgesetzte GR ist 80 m², mit dem Windfang dann 87,894 m². Zudem ist immer eine Einzelfallbetrachtung geboten. Der Windfang ist durch seine eingeschossige Bauweise ein eher untergeordnetes Bauteil.
Anlagen:
- Eingabepläne
- Anschreiben des Architekten
Beschlussvorschlag
Der Bauantrag in der Fassung vom 14.02.2022 wird nach § 30 BauGB befürwortet.
Das gemeindliche Einvernehmen wird auch zum Antrag auf Befreiung von der Festsetzung A:3a des Bebauungsplans Ortsmitte Teil Nord in Seefeld, 1. Änderung zur Überschreitung der überbaubaren Grundfläche von 80 m² auf dann 87,894 m² erteilt.
Beschluss
Der Bauantrag in der Fassung vom 14.02.2022 wird nach § 30 BauGB befürwortet.
Das gemeindliche Einvernehmen wird auch zum Antrag auf Befreiung von der Festsetzung A:3a des Bebauungsplans Ortsmitte Teil Nord in Seefeld, 1. Änderung zur Überschreitung der überbaubaren Grundfläche von 80 m² auf dann 87,894 m² erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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4. Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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05.04.2022
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Datenstand vom 19.05.2022 08:17 Uhr