Datum: 26.07.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:06 Uhr bis 20:59 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls vom 21.06.2022
2 Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO
3 Fusion VHS Herrsching/Seefeld/Andechs mit VHS Starnberg
4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "BRK-Kombigebäude Seefeld"; Billigungsbeschluss und Beschluss zur Frühzeitigen Beteiligung
5 10. Änderung des Flächennutzungsplanes (Nordwestlicher Teil der Ulrich-Haid-Straße); Billigungs- und Auslegungsbeschluss
6 "Städteinitiative Tempo 30"; Antrag der Fraktion Grüne/BI
7 Seefeldbau Kommunalunternehmen; Änderung der Unternehmenssatzung
8 Antrag des Rechnungsprüfungsausschusses: Ausstattung aller gemeindl. Gebäude mit internetgebundenen Heizkörperthermostaten
9 Ortsentwicklung: Leitlinienkonzept "Seefeld 2035" - Billigung des Entwurfes
10 Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinde Weßling
11 Sonstiges

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1. Genehmigung des Protokolls vom 21.06.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö 1

Sach- und Rechtslage

Das Protokoll vom 21.06.2022 wird einstimmig genehmigt. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö 2

Sach- und Rechtslage

Sitzung vom 03.05.2022

TOP 1:        Gemeindebauhof - Anschaffung eines Aufsitzmähers

Beschluss:
Das Gremium stimmt der Anschaffung eines Aufsitzrasenmähers vom Typ Amazone Profihopper 1250 Smart Line 4WDi zum Höchstpreis von 46.410,00 € brutto zu und ermächtigt den Ersten Bürgermeister oder einen seiner Stellvertreter die Bestellung durchzuführen, sofern keine günstigeren Angebote mehr eingeholt werden können. Die erforderlichen Mittel stehen auf der Haushaltsstelle 6300.93500 zur Verfügung

Abstimmung: 14:4


Sitzung vom 24.05.2022

TOP 1:        Genehmigung Tauschvertrag, Messungsanerkennung und Auflassung Flächen im Bereich der Ortsstraßen Unterfeldweg und Gilbiger

Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von den Urkunde UR.Nr.1497/V/2019 vom 25.07.2019 und UR.Nr.583 /V/2022 vom 30.03.2022 des Notars Volmer, Hauptstraße 5 b in Starnberg in der vorgelegten Fassung und genehmigt die Urkunde vollinhaltlich und schließt sich allen darin gestellten Anträgen an.

Gleichzeitigt werden hiermit die in der vorgenannten Urkunde behaupteten oder erteilten Vollmachten genehmigt.

Abstimmung: 18:0

TOP 2:        Genehmigung Messungsanerkennung und Auflassung Grunderwerb in der Beermahd; UR.Nr.841/V/2022 vom 04.05.2022

Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Urkunde UR.Nr. V 841/2022 vom 04.05.2022 des Notars Volmer (vertreten durch die Notarvertreterin Frau Herbst), Hauptstraße 5 b in Starnberg in der vorgelegten Fassung und genehmigt die Urkunde vollinhaltlich und schließt sich allen darin gestellten Anträgen an.

Gleichzeitigt werden hiermit die in der vorgenannten Urkunde behaupteten oder erteilten Vollmachten genehmigt.

Abstimmung: 17:0

Sitzungsverlauf

Zur Kenntnis

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3. Fusion VHS Herrsching/Seefeld/Andechs mit VHS Starnberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö 3

Sach- und Rechtslage

Die Mitgliederversammlung der vhs Herrsching, Seefeld, Andechs hat am 19. Mai 2022 einstimmig den Vorstand beauftragt, bis zu einer noch zu terminierenden Mitgliederversammlung im Herbst den Entwurf eines Verschmelzungsvertrages zur Fusion der beiden Vereine Volkshochschule Herrsching, Seefeld, Andechs und Volkshochschule Starnberger See vorzulegen. Am 24. Mai 2022 hatte die Mitgliederversammlung der vhs Starnberger See ebenfalls einstimmig dem Vorstand diesen Auftrag erteilt.

Der Strukturförderantrag der Volkshochschule Herrsching, Seefeld, Andechs sowie der Volkshochschule Starnberger See wurde vom Bayerischen Volksschulverband bewilligt. Damit ist die Finanzierung des Fusionsprozesses der Volkshochschulen gesichert.

Zur Sitzung wird eine Vertreterin der vhs Herrsching, Seefeld, Andechs anwesend sein und berichten (s.a. Präsentation im Anhang).

Sitzungsverlauf

Von der VHS Herrsching, Seefeld, Andechs sind Frau Wirries und Herr Schiller anwesend und erläutern das Verfahren sowie das weitere Vorgehen. Fragen zur Namensgebung sowie zu möglichen anderen/weiteren Partnern werden beantwortet.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die in der Sitzung vorgestellten Planungen zur Fusion der Volkshoch-schule Herrsching, Seefeld, Andechs und der Volkshochschule Starnberger See zustimmend zur Kenntnis und beauftragt den Vorstand der vhs Herrsching, Seefeld, Andechs, die weiteren Schritte bis zur endgültigen Beschlussfassung auf einer noch zu terminierenden gemeinsamen Mitglieder-versammlung der beiden Volkshochschulen im Herbst zu unternehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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4. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "BRK-Kombigebäude Seefeld"; Billigungsbeschluss und Beschluss zur Frühzeitigen Beteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö 4

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.01.2022 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „BRK-Kombigebäude Seefeld“ aufzustellen. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert (10. Änderung – Nordwestlicher Teil der Ulrich-Haid-Straße). 

Ziel des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Sicherung eines neuen zweigeschossigen Gebäudes für den Kreisverband des Bayerischen Roten Kreuzes an der Ulrich-Haid-Straße in Seefeld. Dort soll die Wache des HvO Seefeld („Helfer vor Ort“) sowie ein Teil des BRK-Katastrophenschutzes und die mobile Wasserwacht-Schnell-Einsatzgruppe (SEG) untergebracht werden. Darüber hinaus sollen im Erdgeschoss die mit der Hauptnutzung verbundenen Aufenthalts-, Schulungs-, Lager- und Technikräume entstehen. Im Obergeschoss ist die Errichtung von insgesamt sieben BRK-Dienstwohnungen geplant. Nähere Regelungen hierzu werden auf Ebene des noch abzuschließenden Durchführungsvertrages getroffen. 

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie der zugrundeliegende Vorhaben- und Erschließungsplan werden vom Vorhabenträger in der heutigen Sitzung vorgestellt.

Sitzungsverlauf

Es wird über Vor- und Nachteile einer Satteldach- oder Flachdachkonstruktion diskutiert. Aus städtebaulicher Sicht wäre ein Satteldach zu bevorzugen, aus ökonomischen und energetischen sowie aus Gründen der Regenwasserrückhaltung hingegen wäre ein Flachdach vorteilhafter. Bei Ausführung mit Flachdach müsste die PV-Anlage in aufgeständerter Form erfolgen, wobei negative optische Auswirkungen laut Vorhabenträger nicht zu erwarten seien, da die gesamte Konstruktion komplett hinter der Attika verschwinden würde und somit nicht sichtbar sei. Im Zuge des weiteren Verfahrens soll dies genauer untersucht und geprüft werden. 

Hinsichtlich der Dienstwohnungen soll die Möglichkeit der Einräumung und Sicherung eines Belegungsrechtes zugunsten der Gemeinde geprüft werden. Dies ist jedoch Teil der Verhandlungen zum Durchführungsvertrag und nicht Gegenstand des Bauleitplanverfahrens.

Folgende redaktionelle Anpassungen sollen im vorliegenden Bebauungsplanentwurf vor Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgenommen werden: 
  • Anpassung der Festsetzung 1.6 zu Bodenschutz (Streichung des Zusatzes „chemischen“ vor dem Begriff „Auftaumittel“)
  • Ergänzung einer Festsetzung zum Naturschutzrechtlichen Ausgleich (Deckung über das gemeindliche Ökokonto)
  • Ergänzung einer Festsetzung zur verpflichtenden Ausstattung des Daches mit PV-Modulen

Beschluss

1.        Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „BRK-Kombigebäude Seefeld“ in der Fassung vom 26.07.2022, bestehend aus Satzung, Begründung und Umweltbericht inklusive Anlagen. Der dem Bebauungsplanvorentwurf zugrundeliegende Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 26.07.2022 wird zur Kenntnis genommen. 

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

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5. 10. Änderung des Flächennutzungsplanes (Nordwestlicher Teil der Ulrich-Haid-Straße); Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö 5

Sach- und Rechtslage

Mit Gemeinderatsbeschluss vom 15.07.2014 wurde die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes (BRK Rettungswache) eingeleitet. Ziel der Planung war die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer neuen Rettungswache an der Ulrich-Haid-Straße in Nachbarschaft zum Wertstoffhof. 

Nach Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde das Projekt von Seiten des BRK Starnberg u.a. aufgrund der nicht abschließend geklärten Finanzierung und der offenen Frage zur Zukunft des Seefelder Krankenhauses zunächst nicht weiterverfolgt. Daraufhin ruhte auch das FNP-Änderungsverfahren.

Ende 2021 wurde das Vorhaben durch das BRK wiederaufgenommen, da sowohl die Finanzierung als auch die Krankenhausfrage geklärt werden konnten. Infolgedessen hat der Gemeinderat auf Antrag des BRK am 18.01.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „BRK-Kombigebäude Seefeld“ beschlossen. Parallel hierzu wurde die Fortführung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes mit erweitertem Umgriff und unter neuer Namensbezeichnung („Nordwestlicher Teil der Ulrich-Haid-Straße“) beschlossen. 

Der erweiterte Umgriff der Flächennutzungsplanänderung wurde erforderlich, um eine Verfestigung der Zersiedlung im Außenbereich und eine ungeordnete Entwicklung auf der Fläche zwischen „An den Meisterwiesen“ und der Münchener Straße / St2068 zu vermeiden und ein planerisches Gesamtkonzept sicherstellen zu können (siehe Stellungnahme der Höheren Landesplanungsbehörde vom 15.01.2015).  

Mit der Erweiterung des Geltungsbereiches kann der wesentlichsten Anregung aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren von 2014 Rechnung getragen werden. Die übrigen vorgebrachten Hinweise aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren flossen – soweit noch aktuell – in den erarbeiteten FNP-Änderungsentwurf mit ein. Auf eine formelle Abwägung wird in Anbetracht des bereits mehrere Jahre zurückliegenden Auslegungszeitraums verzichtet. 

Nach Billigung des FNP-Änderungsentwurfs kann als nächster Verfahrensschritt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. 

Beschluss 1

1.        Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes (Nordwestlicher Teil der Ulrich-Haid-Straße) in der Fassung vom 26.07.2022, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

Beschluss 2

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

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6. "Städteinitiative Tempo 30"; Antrag der Fraktion Grüne/BI

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö 6

Sach- und Rechtslage

Sieben Mitgliedsstädte des Deutschen Städtetags haben die Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten: eine neue kommunale Initiative für stadtverträglichen Verkehr“ ins Leben gerufen (s.a. Anlage). Das Präsidium des Deutschen Städtetags sieht in der Initiative eine gute Grundlage für mehr Handlungskompetenzen der Städte bei der Festlegung stadtverträglicher Geschwindigkeiten.

Da der Initiative inzwischen weitere Städte beigetreten sind, möchte der Städtetag die Initiative breiter bekannt machen und auch weiteren Groß-, Mittel- und kleineren Städten die Gelegenheit zum Beitritt ermöglichen.

Mit Schreiben vom 05.04.2022 beantragt die Fraktion Grüne/BI sich dieser Städteinitiative anzuschließen (s.a. Anlage).

Sitzungsverlauf

Der Antragsteller begründet ausführlich den Beitrittswunsch. Es wird von verschiedenen Seiten darauf hingewiesen, dass durch den Beitritt und einer eventuell zukünftigen Handlungsmöglichkeit keine Verplichtung entstehen darf. Die eigenständige Entscheidungsmöglichkeit soll im Beschluss deutlich gemacht werden.

Beschluss

Die Gemeinde Seefeld tritt der „Städteinitiative Tempo 30“ bei. Es wird betont, dass bei neuen gesetzlichen Regelungen die eigenständige Entscheidungsmöglichkeit gewahrt bleiben muss.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

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7. Seefeldbau Kommunalunternehmen; Änderung der Unternehmenssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö 7

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung des Verwaltungsrates des SeefeldBau Kommunalunternehmens am 18.07.2022 wurden unter TOP 2 „Unternehmenssatzung; Änderung auf einen Vorstand“ einige Punkte angepasst. Die Änderungen regulieren insbesondere die Zuständigkeiten von einem statt bisher zwei Vorstandsmitgliedern. Der Beschluss wurde als Empfehlungsbeschluss an den für Satzungen zuständigen Gemeinderat formuliert.

Als Anlage ist zunächst ein farblich gekennzeichneter Satzungsentwurf angefügt. Dabei sind die neuen Passagen GRÜN hinterlegt. Die zu streichenden sind ROT gekennzeichnet. Die Höhe der Befugnisgrenzen ist Blau markiert (Anlage 1 „Unternehmenssatzung Änderungen“).

Die zu beschließende bereinigte Fassung ist als Anlage 2 mit angehängt.

Zum Zeitpunkt der Erstellung des Sachvortrages sind evtl. Änderungen aus der SeeKU-Sitzung noch nicht eingearbeitet.

Nachtrag: In der Sitzung des Verwaltungsrates des SeefeldBau Kommunalunternehmens am 18.07.2022 wurde der Satzungsentwurf mit 6:0 Stimmen genehmigt, mit der Maßgabe „bis zu zwei Vorstandsmitglieder“ zuzulassen. Dies wurde in die Anlagen eingearbeitet.

Beschluss

Die Änderungen der Unternehmenssatzung des “SeefeldBau Kommunalunternehmen Anstalt des öffentlichen Rechts der Gemeinde Seefeld - SeeKU“ werden beschlossen.
Die in der Anlage 2 beigefügte „Unternehmenssatzung für das SeefeldBau Kommunalunternehmen Anstalt des öffentlichen Rechts der Gemeinde Seefeld“ ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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8. Antrag des Rechnungsprüfungsausschusses: Ausstattung aller gemeindl. Gebäude mit internetgebundenen Heizkörperthermostaten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö Beschließend 8

Sach- und Rechtslage

In den Schulen, den Kindergärten und im Hort laufen die Heizungen rund um die Uhr auf dem gleichen Niveau, lediglich eine witterungsabhängige Regelung über Außentemperaturfühler findet statt.

In Anbetracht der steigenden Heizkosten und der Versorgungsunsicherheit beim Erdgas sollten alle Einsparungsmöglichkeiten, die keine nennenswerten Komforteinbußen mit sich bringen, ergriffen werden. 

Mit Schreiben vom 12.07.2022 beantragt der Rechnungsprüfungsausschuss alle gemeindlichen Gebäude umgehend mit Thermostaten an den Heizkörpern auszustatten, die an das Internet angebunden sind und so gesteuert werden können. Zusätzlich sind geeignete Temperatur-Absenkungsregeln für die Nacht, das Wochenende, die Feiertage und die Ferien festzulegen und umzusetzen.

Im Haushalt 2022 sind hierfür keine Mittel vorgesehen, ein Deckungsvorschlag ist im Antrag nicht enthalten.

Sitzungsverlauf

Nach Diskussion über die Möglichkeiten und die verschiedenen (bereits vorhandenen) Systeme wird ein modifizierter Beschluss gefasst.

Beschluss

Alle gemeindlichen Gebäude sollen mit Thermostaten an den Heizkörpern ausgestattet werden, die an das Internet angebunden sind und so gesteuert werden können. Geeignete Temperatur-Absenkungsregeln für die Nacht, das Wochenende, Feiertage und die Ferien sind herauszuarbeiten. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Maßnahmen zu prüfen und transparent darzustellen 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Ortsentwicklung: Leitlinienkonzept "Seefeld 2035" - Billigung des Entwurfes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö 9

Sach- und Rechtslage

Mit dem Leitlinienkonzept „Seefeld 2035“ sollen die grundlegenden Ziele für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde Seefeld festgelegt werden. Die Leitlinien wurden auf Grundlage der bisher gewonnenen Erkenntnisse aus dem Ortsentwicklungsprozess erarbeitet und im Zuge mehrerer Gemeinderatsklausuren sowie einer Sitzung des Lenkungskreises Ortsentwicklung fortlaufend konkretisiert und verfeinert. 

Zuletzt befasste sich am 21.07.2022 eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus allen Gemeinderatsfraktionen mit dem Leitlinienkonzept, um die Leitlinien inkl. Vorbemerkungen und Präambel in eine finale Entwurfsfassung zu überführen. Im weiteren Verlauf soll auch der Erläuterungsteil (Rahmenbedingungen und Begründung der Leitlinien) durch die Arbeitsgruppe finalisiert werden. 

Im Herbst soll der Öffentlichkeit im Zuge des Bürgerdialogs die Möglichkeit gegeben werden, zu dem gebilligten Entwurf des Leitlinienkonzeptes „Seefeld 2035“ Stellung zu nehmen sowie Anregungen und Hinweise vorzubringen. Hierzu sind u.a. eine Online-Beteiligung, eine Vorstellung des Konzeptes an Infoständen auf den Wochenmärkten sowie eine klassische Umfragebogenaktion geplant.   

Sitzungsverlauf

Die sehr gute Zusammenarbeit sowie die professionelle Unterstützung durch Herrn Futterknecht wird gelobt.

Beschluss

1.         Der Gemeinderat billigt den Entwurf der vorgelegten Leitlinien zum Leitlinienkonzept „Seefeld 2035“ (Pkt. 0-1).

2.        Die Arbeitsgruppe des Gemeinderates wird beauftragt, die Rahmenbedingungen und die Begründung der Leitlinien (Pkt. 2) zu aktualisieren und ebenfalls in eine finale Entwurfsfassung zu überführen. 

3.         Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Leitlinienkonzept „Seefeld 2035“ mit den vom Lenkungskreis vorgeschlagenen Methoden (Online-Beteiligung, Infostände, Umfragebögen) durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(ohne GR Weber)

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10. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinde Weßling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö 10

Sach- und Rechtslage

1. Gemeinde Weßling: vBP „Wohn- und Geschäftsgebäude Hauptstraße, Gautinger Straße“

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 05.12.2017 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohn- und Geschäftsgebäude Hauptstraße, Gautinger Straße“ in Weßling im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen.

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll im Zuge der Nachverdichtung ein neues Wohn- und Geschäftshaus mit attraktivem Vorplatz im Bereich der Hauptstraße in Weßling planungsrechtlich gesichert werden. Mit dem Neubau soll ein weiterer Baustein zur Umgestaltung der Hauptstraße, zur Verkehrsberuhigung und zur Schaffung einer belebten Ortsmitte in Anlehnung an die Rahmenplanung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) umgesetzt werden.  

Mit Schreiben vom 30.06.2022 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Die Gemeinde Seefeld wurde bereits im Rahmen der Behördenbeteiligung im Jahr 2019 bei der Planung beteiligt. In diesem Zusammenhang wurden keine Anregungen oder Einwände vorgebracht (siehe Gemeinderatsbeschluss vom 09.04.2019). Da sich hierzu keine grundlegenden Änderungen ergeben und die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld weiterhin unberührt ist, wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-wessling.de) unter Rathaus & Verwaltung / Bekanntmachungen / Bauamt eingesehen werden.


2. Gemeinde Weßling: BP „Sozialer Wohnungsbau, Gartenstraße Weßling“

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 14.07.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sozialer Wohnungsbau Gartenstraße Weßling“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen.

Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Wohnanlage für den sozialen Wohnungsbau mit insg. 21 Mietwohnungen und Tiefgarage im Bereich der Gartenstraße in Weßling.

Mit Schreiben vom 07.07.2022 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB um Stellungnahme gebeten.

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.

Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-wessling.de) unter Rathaus & Verwaltung / Bekanntmachungen / Bauamt eingesehen werden.


3. Gemeinde Weßling: BP „Am Seefeld“

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 23.10.2019 beschlossen, für den Bereich der Fl. St. Nrn. 127, 127/2, 127/5, 128, 128/3, 129/3 und 129/4, Gemarkung Weßling, den Bebauungsplan „Am Seefeld“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen. 

Anlass und Ziel der Bebauungsplanung ist die planungsrechtliche Steuerung der Nachverdichtung im Bereich zwischen Am Seefeld und der Oberen Seefeldstraße in Weßling. Zur Wahrung des städtebaulichen Charakters des Gebiets soll die Anzahl der Wohnungen dort beschränkt und zur Gestaltung des Ortsbildes eine unbebaute Vorgartenzone gesichert werden. 

Mit Schreiben vom 07.07.2022 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme gebeten.

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen.

Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-wessling.de) unter Rathaus & Verwaltung / Bekanntmachungen / Bauamt eingesehen werden.

Beschluss

1. Gemeinde Weßling: vBP „Wohn- und Geschäftsgebäude Hauptstraße, Gautinger Straße“

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wohn- und Geschäftshaus Hauptstraße, Gautinger Straße“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.


2. Gemeinde Weßling: BP „Sozialer Wohnungsbau, Gartenstraße Weßling“

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sozialer Wohnungsbau, Gartenstraße Weßling“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.


3. Gemeinde Weßling: BP „Am Seefeld“

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Seefeld“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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11. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 26.07.2022 ö 11

Sach- und Rechtslage

Auf die Bitte von Frau Lutz, auf der Hedwigstraße wieder Piktogramme „Achtung Kinder“ anzubringen, antwortet die Verwaltung, dass ein entsprechender Auftrag beim Bauhof vorliegt, aber noch bis zur endgültigen Fertigstellung der Hedwigstraße im Bereich MARO gewartet würde.

Eine mögliche temporäre Freimachung der Turnhalle in Hechendorf für den Sportverein wird erläutert. Die Entscheidung wird durch das LRA STA Mitte August getroffen. 

Bezüglich der Ortsdurchfahrt Drössling wird mitgeteilt, dass der Zuschussantrag zur Entscheidung bei der Regierung v. Obb. liegt.

Aufgrund des sehr niedrigen Wasserstands des Wörthsees wird angefragt, ob nicht die Sohlschwelle angehoben werden könne. Dies ist in der Zuständigkeit der übergeordneten Behörden.

Das Projekt Höhenrücken ist in Arbeit und die Verwaltung steht in Kontakt mit der Leadergruppe hinsichtlich der Fördergelder.

Datenstand vom 18.04.2023 08:53 Uhr