Datum: 20.09.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:33 Uhr bis 22:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls vom 26.07.2022
2 Verschmelzung vhs Herrsching/Andechs/Seefeld mit vhs Starnberg
3 AWA-Ammersee ;Änderung der Unternehmens-, Entwässerungs- und Wasserabgabesatzung
4 Kommunale Ausschreibung Strom- / Ökostrom Bündelausschreibung - Vergabezustimmung
5 E-Ladesäule in der Gemeinde Seefeld
6 Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Andechs und Herrsching
7 Schützenheim Drößling - Heizungserneuerung, Anschluss an Nahwärmenetz
8 Asylbewerberunterkunft Am Keltenweg 5 Hechendorf ; Aufhebungsvertrag (Miete) mit dem Landratsamt
9 Genehmigung Grundstückskaufvertrag; UR.Nr.V 1243/2022; Verkauf einer Teilfläche aus der Aubachstraße
10 Genehmigung Grunddienstbarkeit für ein Wasser- und Stromleitungsrecht zugunsten Ralf Dellinger, Fl.Nr.93 in Drößling
11 Genehmigung Grundstückskaufvertrag; UR.Nr. V 1547/2022; Kauf von zwei Grundstücken in der Hauptstraße und Schreyeggstraße
12 Sonstiges

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1. Genehmigung des Protokolls vom 26.07.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.09.2022 ö 1

Sach- und Rechtslage

Das Protokoll vom 26.07.2022 wird einstimmig genehmigt. 


Antrag zur Tagesordnung: 

Herr Gemeinderat Dr. Gasser schlägt vor, alle Tagesordnungpunkte aus dem nicht öffentlichen Teil der Sitzung öffentlich zu behandeln, da es keine offensichtlichen Gründe gäbe, diese TOPs als nicht öffentlich zu behandeln. Die Verwaltung weist darauf hin, dass bei den Grundstücksangelegenheiten jeweils nur Bodenrichtwert und Standardpreis für Straßengrunderwerb zugrunde gelegt sind, so dass kein besonderes Geheimhaltungsinteresse besteht. Bei dem Top zur Aufhebung des Mietvertrages für die Asylunterkunft in Hechendorf besteht kein Geheimhaltungsinteresse, weil keine Details und Inhalte des Aufhebungsvertrags diskutiert werden sollen, sondern auschließlich eine Grundsatzentscheidung zum „ob“ getroffen werden soll. Bei dem Top zur Einräumung einer Dienstbarkeit zur Einlegung einer landwirtschaftlichen Wasserleitung in öffentlichen Straßengrund handelt es sich um eine Grundsatzfrage, die zukünftig eine Vielzahl von Bürgern betreffen kann und außerdem alternative rechtliche Sicherungsmöglichkeiten diskutiert werden sollen, so dass ein öffentliches Interesse überwiegt und kein besonderes Geheimhaltungsinteresse besteht. Hinsichtlich des Tops zur Erneuerung der Heizungsanlage im Schützenheim Drößling weist die Verwaltung ausdrücklich darauf hin, dass aufgrund der bevorstehenden Ausschreibung ein unbedingtes Geheimhaltungsinteress besteht. Der TOP ist zwingend nicht öffentlich zu behandeln.

Das Gremium stimmt der öffentlichen Behandlung aller Tops aus dem nichtöffentlichen Sitzungsteil zu.

Beschluss:                 13:7 

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2. Verschmelzung vhs Herrsching/Andechs/Seefeld mit vhs Starnberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.09.2022 ö 2

Sach- und Rechtslage

In seiner Sitzung am 26.07.2022 hat der Gemeinderat grundsätzlich beschlossen, sich als künftiges kommunales Mitglied an der Volkshochschule StarnbergAmmersee e.V. zu beteiligen (Abstimmung 19:1). Als möglicher zukünftiger jährlicher Mitgliedsbeitrag wurde ein Wert von 4,50 € / pro Einwohner (Erstwohnsitz) genannt.

Weiteres Vorgehen:
Am 20.10.2022 um 18 Uhr und 18:30 Uhr werden die Mitglieder der Volkshochschule Herrsching e.V. zu den außerordentlichen Mitgliederversammlungen einberufen. Bei diesen Versammlungen sollen entsprechend der jeweiligen Satzungen Beschlüsse herbeigeführt werden, sich auf den bereits bestehenden und eingetragenen Verein Volkshochschule Starnberger See e.V. (künftig: Volkshochschule StarnbergAmmersee e.V.) nach dem Umwandlungsgesetz zu verschmelzen.

Vorlagen für die Gemeinde- und Stadträte:
  • Satzungsentwurf des Volkshochschule Starnberger See e.V. (künftig: Volkshochschule StarnbergAmmersee e.V.) (Anlage 1)
  • Entwurf Vertrag über die Verschmelzung mit Anlagen Freistellungsbescheide (Anlagen 2 und 3)
  • Entwurf Gemeinsamer Verschmelzungsbericht (Anlage 4)

Sitzungsverlauf

Die Frage, ob die Zustimmung zur Verschmelzung auch die Zustimmung zur Satzung beinhaltet, wurde mit JA beantwortet. In der weiteren Diskussion wurde bemängelt, dass eine Verschmelzung mit der VHS Gilching nicht ausreichend genug versucht wurde. Auch wurde die Einteilung in A-, B- und C-Mitglieder kritisiert, auch unter dem Aspekt, dass nur A-Mitglieder stimmberechtigt sind.

Beschluss

1.        Das im Volkshochschule Herrsching e.V. stimmberechtigte kommunale Mitglied Gemeinde Seefeld - vertreten durch den 1. Bürgermeister / 2. Bürgermeister (oder eines sonstigen Vertretungsberechtigten) - wird bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung des Volkshochschule Herrsching e.V. durch den Gemeinderat ermächtigt, der Verschmelzung auf die Volkshochschule Starnberger See e.V. (künftig Volkshochschule StarnbergAmmersee e.V.) zuzustimmen.

2.        Der Gemeinderat stimmt ferner der Satzung der Volkshochschule Starnberger See e.V. (künftig Volkshochschule StarnbergAmmersee e.V.) sowie dem Verschmelzungsvertragsentwurf und der damit einhergehenden Beitragszahlungsverpflichtung zu. Darin ist festgelegt, dass sich die Kommunen jährlich an der Finanzierung der Volkshochschule StarnbergAmmersee e.V. mit einem Mitgliedsbeitrag von aktuell € 4,50 / Einwohner beteiligen. Der Entwurf der Satzung und des Verschmelzungsvertrages mit 01.09.2022 liegt dem Gemeinderat vor.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

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3. AWA-Ammersee ;Änderung der Unternehmens-, Entwässerungs- und Wasserabgabesatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.09.2022 ö 3

Sach- und Rechtslage

Die AWA-Ammersee Wasser- und Abwasserbetriebe sind als gemeinsames Kommunalunter-nehmen für die Wasserversorgung der Gemeinden Andechs, Herrsching, Inning, Pähl, Seefeld und Wörthsee, sowie für die Abwasserentsorgung der Gemeinden Andechs, Herrsching, Inning, Pähl, Seefeld, Wielenbach und Wörthsee mit entsprechender Satzungshoheit verantwortlich. 

Aufgrund aktueller Rechtsprechung müssen nachstehende Satzungen in einzelnen Punkten angepasst werden (geplantes Inkrafttreten am 01.01.2023): 

         Unternehmenssatzung 
•         Entwässerungssatzung 
         Wasserabgabesatzungen (alle Gemeinden separat) 

Im Einzelnen betrifft dies die folgenden gelb markierten Punkte: 

Unternehmenssatzung 

§ 7 Einberufung und Beschlüsse des Verwaltungsrats 

(1) 
Der Verwaltungsrat tritt auf schriftliche oder elektronische Einladung des Vorsitzenden des Verwaltungsrats zusammen. Die Einladung muss Tagungszeit und -ort und die Tagesordnung angeben und den Mitgliedern des Verwaltungsrats spätestens am siebenten Tag vor der Sitzung zugehen. In dringenden Fällen kann die Frist bis auf 24 Stunden abgekürzt werden. 

(7) 
Über die gefassten Beschlüsse ist eine Niederschrift zu fertigen. Die Niederschrift muss Tag und Ort der Sitzung, die Namen der anwesenden Verwaltungsratsmitglieder, die behandelten Gegenstände, die gefassten Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis ersehen lassen. Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden des Verwaltungsrats oder seinem Stellvertreter, falls dieser die Sitzung geleitet hat, zu unterzeichnen und dem Verwaltungsrat in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Die Niederschriften werden vom Vorsitzenden des Verwaltungsrats aufbewahrt und können von den Mitgliedern des Verwaltungsrats jederzeit eingesehen werden. Die gefassten Beschlüsse sind dem Vorstand zur Kenntnis zu geben
§ 9 Wirtschaftsführung und Rechnungswesen 

(1) 
Das Kommunalunternehmen ist sparsam und wirtschaftlich unter Beachtung des öffentlichen Zwecks zu führen. Die Wirtschaftsführung des Kommunalunternehmens erfolgt auf der Grundlage des vom Vorstand für jeweils ein Geschäftsjahr zu erstellenden Wirtschaftsplans (§16 KUV) sowie einen fünfjährigen Finanzplan (§19 KUV) und schreibt diesen entsprechend fort. Wirtschaftsplan und Finanzplan sind so rechtzeitig aufzustellen, dass der Verwaltungsrat vor Beginn des kommenden Wirtschaftsjahres seine Zustimmung geben kann. Bei erheblichen Abweichungen ist der Wirtschaftsplan unverzüglich zu ändern (§ 16 Abs. 2 KUV). 


Entwässerungssatzung 

§ 17 Untersuchung des Abwassers 

(2) Satz 1 
Die AWA-Ammersee können eingeleitetes Schmutzwasser jederzeit, auch periodisch untersuchen lassen. 


Wasserabgabesatzung 

Vor § 1 

Aufgrund von Art. 50 Abs. 1 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) i.V.m. Art. 23 und 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2 bis 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlassen die AWA-Ammersee Wasser- und Abwasserbetriebe, gKU (AWA- Ammersee) folgende Satzung: 

Neu nach § 19 

§ 19 a Besondere Regelungen des Einsatzes und Betriebs elektronischer Wasserzähler 

(1) 
Die AWA-Ammersee setzt nach Maßgabe des Art. 24 Abs. 4 Satz 2 bis 7 GO elektronische Wasserzähler mit oder ohne Funkmodul ein und betreibt diese. 
(2) 
Nach Art. 24 Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 und 2 GO gespeicherte oder ausgelesene personenbezogene Daten sind zu löschen, soweit sie für die dort genannten Zwecke nicht mehr benötigt werden. Die im Wasserzähler vor Ort gespeicherten personenbezogenen Daten sind spätestens nach zwei Jahren zu löschen, die ausgelesenen personenbezogenen Daten spätestens nach fünf Jahren. 
(3) 
Elektronische Wasserzähler, die ohne Verwendung der Funkfunktion betrieben werden, werden von einem Beauftragten der AWA-Ammersee möglichst in gleichen Zeitabständen oder auf Verlangen der AWA-Ammersee vom Grundstückseigentümer oder Gebührenschuldner selbst ausgelesen. Ihre Auslesung vor Ort erfolgt nur mit Zustimmung des Grundstückseigentümers. Der Grundstückseigentümer hat dafür zu sorgen, dass die Wasserzähler leicht zugänglich sind. 

§ 21 Nachprüfung der Wasserzähler 

(1) 
Der Grundstückseigentümer kann jederzeit die Nachprüfung der Wasserzähler durch eine Eichbehörde oder eine staatlich anerkannte Prüfstelle im Sinne des § 6 Abs. 2 des Eichgesetzes verlangen. Stellt der Grundstückseigentümer den Antrag auf Prüfung nicht bei den AWA- Ammersee, so hat er diese vor Antragstellung zu benachrichtigen.

Sitzungsverlauf

Nach kurzer Diskussion wurde festgelegt, dass folgende Hinweise in den Beschluss aufgenommen werden:
  • „elektronisch“ heißt mit Signatur – besser wäre also „schriftlich“ durch „textlich“ zu ersetzen
  • In § 9 sollte der Genitiv verwendet werden
  • Untersuchungen des Abwassers nur auf Sammlerebene, nicht auf (Haus-) Anschlussebene – Festlegung genauer formulieren

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt den Änderungen der Unternehmenssatzung (Anlage 1), der Entwässerungssatzung (Anlage 2) sowie der Wasserabgabesatzung (Anlage 3) der AWA-Ammersee zu. Die Satzungsentwürfe sind Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Kommunale Ausschreibung Strom- / Ökostrom Bündelausschreibung - Vergabezustimmung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.09.2022 ö 4

Sach- und Rechtslage

Die Stromlieferverträge der Gemeinde mussten für 2023 neu ausgeschrieben werden, da uns die bestehenden Lieferverträge zum 31.12.2022 gekündigt wurden.
In der Sitzung vom 24.05.2022 wurde einstimmig beschlossen, die Ausschreibung wieder mit dem Ingenieur Specht durchzuführen.
Am 06.09.2022 erfolgte die Angebotseröffnung. Das einzige abgegebene Angebot war von den Gemeindewerken Oberhaching GmbH (unser derzeitiger Stromlieferant). 
Leider ist das Angebot ca. doppelt so hoch wie die Kostenkalkulation, da der Börsenpreis ebenfalls entsprechend stark in den letzten Wochen gestiegen ist.
Aufgrund der derzeitigen Ausnahmesituation (Ukraine-Krieg etc.) ist es sehr schwer die Ausschreibung mit älteren Ausschreibungen zu vergleichen. Die Angebote sind relativ hoch, da die Risiken der Lieferanten ebenfalls sehr hoch sind. Es gibt keine Vergleichsangebote, die die Höhe des Angebotes in Relation zu anderen Angeboten vergleichen lassen. Eine Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Auskömmlichkeit lassen sich in dieser Ausschreibung nur auf die Kostenschätzung beziehen. Diese ist jedoch aufgrund der Verfahrensdauer auch nicht mehr gültig, da sich die Marktlage stark verändert hat.
Der einzige Handlungsspielraum für die Gemeinde ist eine entsprechend kurze Laufzeit. Diese ist mit 2 Jahren vereinbart.
Die Strompreise liegen derzeit bei ca. 30 bis 35 Cent pro kWh.
Am Beispiel Kindergarten Hechendorf wurde berechnet, dass sich der kWh von derzeit 0,268 €/kWh auf 0,716 €/kWh (Faktor 2,674) für 2023 erhöhen würde. Eine relativ aktuelle Vorplanung würde einen Strompreis für 2024 von 0,382 €/kWh (Faktor 1,971) ergeben. 
Der Strompreis an der Börse ist derzeit wieder leicht rückläufig.
Die Strommargen werden für 2023 und 2024 am 23.10.2022, 15.11.2022 und am 01.02.2023 eingekauft.

Sitzungsverlauf

Die Preissteigerungen wurden zur Kenntnis genommen und darum gebeten die festgeschriebene Laufzeit des Vertrages von 2 Jahren evtl. zu verkürzen.

Es soll für die Zukunft vermehrt auf den Ausbau der Photovoltaik geachtet werden, um unabhängiger zu werden. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. E-Ladesäule in der Gemeinde Seefeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.09.2022 ö 5

Sach- und Rechtslage

Am 21.09.2021 wurde im Umwelt- und Energieausschuss beschlossen, eine Ladesäule am Eisenpark in Kooperation mit den Stadtwerken Landsberg zu realisieren. Die Stadtwerke Landsberg haben hierzu ein Orientierungsangebot über einen Kauf oder eine Betriebspartnerschaft abgegeben. Nach eingehender Diskussion wurde das Model der Betriebspartnerschaft gewählt. Hier hätte die Gemeinde lediglich den Ort der Ladesäule und die vorbereitenden Maßnahmen zur Verfügung stellen müssen. Der komplette administrative Aufwand wäre bei den Stadtwerken verblieben.
Dieses Angebot wurde per E-Mail Anfang November angenommen und der Auftrag über die Variante „Betriebspartnerschaft ohne Invest in die Ladesäulen“ erteilt, mit der Bitte sämtliche erforderlichen Unterlagen (Verträge etc.) zu erstellen und mir zukommen zu lassen. Dies wurde mir auch umgehend von Herrn Stegmüller (Stadtwerke Landsberg) bestätigt.
Leider wurden mir diese Unterlagen nie zugesandt.
Auf mehrmalige Nachfrage (Telefon, E-Mail) wurde teils nicht reagiert oder ich wurde vertröstet (Urlaub, im neuen Jahr etc.).
In einem Telefongespräch (ca. April 2022) erklärte mir Herr Stegmüller, dass es einen Wechsel im Vorstand der Stadtwerke gab und deshalb alle Vorgänge überprüft werden. Er versprach mir zeitnah eine Antwort wie es weitergeht. Auch hier habe ich wieder mehrfach nachgefragt ohne Antwort.
Am 25.07.2022 bekam ich dann ein neues Angebot das mit der Betriebspartnerschaft eigentlich nichts mehr gemeinsam hat. 

„Sehr geehrter Herr Spengler, 

nun endlich kann ich Ihnen eine Rückmeldung geben.... Bitte entschuldigen Sie die lange Bearbeitungszeit. 
Das Geschäftsmodell für den Betrieb von öffentlichen Ladesäulen wurde wie schon mal im Telefonat angesprochen nun aber komplett neu überarbeitet. 

Gerne nun für Sie die wichtigsten Rahmenparameter:

Die Stadtwerke Landsberg werden für öffentliche Ladesäulen nicht den Invest vornehmen können. Was wir abbilden können, ist der Einkauf, Installation und auch den Betrieb der Ladeinfrastruktur. 

Sofern die Gemeinde das Initiale-Investment trägt, könnte ein Model wie folgt aussehen.
 
Fläche/Anschluss/Baumaßnahmen
  • Gemeinde Seefeld stellt die Fläche „kostenlos“ oder mit einem symbolischen Pachtbetrag zur Verfügung
  • Gemeinde Seefeld stell den Netzanschluss mit Zähler zur Verfügung
  • Gemeinde Seefeld führt durch den lokalen Bauhof und dem Netzbetreiber die Tiefbaumaßnahmen (ggfs. Leerrohr mit Kabel an den Installationsort) inklusive des Einbaus des Fertigfundamentes durch
Kaufvertrag:
  • Gemeinde Seefeld schließt mit den Stadtwerken einen Kaufvertrag über die Hardware, Fundament und Installations- u. Inbetriebnahmekosten ab.
Betrieb der Anlage:
  • Gemeinde Seefeld schließt mit den Stadtwerken ein Betriebsvertrag inklusive der Strombelieferung
  • Gemeinde Seefeld übernimmt folgende Betriebskosten:
    • Backendkosten
    • Wartungskosten
    • Sämtliche Planungskosten (nach Aufwand)
    • Instandhaltung, Instandsetzung, Entstörung inklusive Ersatzteile mit x % Regieaufschlag
    • Laufende Zählerkosten
Erlösströme für den Eigentümer (hier Gemeinde Seefeld):
  • THG Quoten
  • Ab der 20.000-tem kWh 1 Cent pro verladener KWh
  • Ab der 35.000-ten kWh 1,5 Cent pro verladener kWh
Gerne können wir uns für die Erarbeitung des genauen Modells zur Vorbereitung einer Entscheidungsgrundlage sehr gerne abstimmen, 

Fragen gerne und jederzeit, 

Viele Grüße & Nochmals Entschuldigung für die verzögerte Rückmeldung, 
 
Ralph Stegmueller
Team E-Mobilität“

Zur Diskussion steht das weitere Vorgehen.

Sitzungsverlauf

Die Antwort der Stadtwerke Landsberg wurde zur Kenntnis genommen. Es wird darum gebeten, weitere Angebote von Anbietern einzuholen. In einer der nächsten Sitzungen soll die Verwaltung ein Ergebnis präsentieren.
Zukünftige Ausschreibungen könnten evtl. über die KDZ erfolgen.

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6. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Andechs und Herrsching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.09.2022 ö 6

Sach- und Rechtslage

Gemeinde Andechs: 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Östlich des Kerschlacher Weges im Gemeindeteil Erling“

Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat am 22.03.2022 beschlossen, die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Östlich des Kerschlacher Weges im Gemeindeteil Erling“, betreffend das Grundstück Flur Nr. 1532/12 der Gemarkung Erling-Andechs, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB durchzuführen.  

Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nachverdichtung bzw. Ortsabrundung der bestehenden Bebauung am Kerschlacher Weg mit einem weiteren Wohnhaus mit Einliegerwohnung und Doppelgarage. 

Mit Schreiben vom 04.08.2022 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Gemeinde / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingesehen werden.


Gemeinde Herrsching: Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Strittholz West“

Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat am 27.07.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 6 „Strittholz West“ zu ändern, um eine städtebaulich vertretbare Verdichtung im Bereich der Wohnbaugrundstücke Flur Nrn. 676, 677, 678, 679, 680, 692, 693, 694, 695, 697 und 698, jeweils Gemarkung Herrsching, zu erzielen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt.  

Mit Schreiben vom 03.08.2022 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Rathaus/Ämter u. Verwaltungen/Bauamt/Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.


Gemeinde Herrsching: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22a „Klosterwiese Süd“

Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat am 17.11.2010 beschlossen, für den Bereich des
Grundstücks Flur Nr. 512 der Gemarkung Breitbrunn (Klosterwiese) einen qualifizierten Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen.

Ziel und Zweck der Planung ist die planungsrechtliche Sicherung einer städtebaulich verträglichen Wohnnutzung sowie ausreichender Grünzonen entsprechend der Umgebungsbebauung.

Mit Schreiben vom 01.08.2022 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Rathaus/Ämter u. Verwaltungen/Bauamt/Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingesehen werden.

Beschluss

Gemeinde Andechs: 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Östlich des Kerschlacher Weges im Gemeindeteil Erling“

Die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Östlich des Kerschlacher Weges im Gemeindeteil Erling“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.


Gemeinde Herrsching: Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Strittholz West“

Die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Strittholz West“ im Bereich der Grundstücke Flur Nrn. 676, 677, 678, 679, 680, 692, 693, 694, 695, 697 und 698, jeweils Gemarkung Herrsching, wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.


Gemeinde Herrsching: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22a „Klosterwiese Süd“

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22a „Klosterwiese Süd“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Schützenheim Drößling - Heizungserneuerung, Anschluss an Nahwärmenetz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.09.2022 ö Beschließend 7

Sach- und Rechtslage

TOP 7 vormals TOP 1 nö

Die bestehende Öl-Heizungsanlage (Bj. 2003, Brenner 2013 erneuert) einschließlich Öltank im Schützenheim Drössling ist so sehr in die Jahre gekommen, dass eine Reparatur auch aus ökologischen Gründen unwirtschaftlich ist. Der 23.000 Liter fassende, einfache Stahltank erfüllt die Anforderung an die 5-jährige Dichtheitsprüfung bereits seit letztem Jahr nicht mehr. Die Kontroll-behörde wurde mit der Zusage, diesen zu entfernen bzw. zu erneuern vertröstet.

Für die erforderliche Erneuerung der Heizungsanlage bieten sich die folgenden 4 Möglichkeiten an:
  1. Öl-Brennwertheizung mit neuem Öltank
  2. Flüssiggas-Heizungsanlage mit Flüssiggastank
  3. Pellets-Heizungsanlage mit Pelletlager/-bunker
  4. Nahwärmeversorgung über Nahwärmenetz Wagner

Zu den Kosten wird die Bauverwaltung einen Vergleich bis zur Sitzung erstellen, ggf. ist für die Möglichkeiten 3 und 4 noch zu prüfen, ob es Förderprogramme gibt.

Sollte der Gemeinderat die Möglichkeit 4 präferieren, so ist eine entsprechende Entscheidung für die weitere Planung des Nahwärmenetzes kurzfristig erforderlich, da diverse Anlagenteile auf die Versorgung des Schützenheims abgestimmt werden müssen.   

Sitzungsverlauf

Es soll eine 5. Variante „Hackschnitzelanlage“ geprüft und mit Nahwärme verglichen werden. Des Weiteren sollen Teile der Grundkosten in die Investitionskosten eingerechnet werden, zum einen wegen Förderung und zum anderen um die laufenden Kosten zu reduzieren.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt als weitere Option den Einbau einer lokalen Hackschnitzelheizung zu prüfen und den anderen Optionen gegenüberzustellen. Bei der Gegenüberstellung sollen Teile der Grundkosten in die Investitionskosten eingerechnet werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Asylbewerberunterkunft Am Keltenweg 5 Hechendorf ; Aufhebungsvertrag (Miete) mit dem Landratsamt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.09.2022 ö 8

Sach- und Rechtslage

TOP 8 vormals TOP 2 nö

Am 14.03.2016 (Beginn: 01.03.2016) wurde ein Mietvertrag zwischen der Gemeinde Seefeld und dem Landratsamt Starnberg für die Containeranlage für Asylsuchende im Keltenweg 5 in Hechendorf abgeschlossen. Dieser hatte eine Laufzeit von 5 Jahren und lief am 31.12.2020 ab.
Das Landratsamt Starnberg hatte die Gemeinde Seefeld gebeten den Mietvertrag zu verlängern. Die weitere Laufzeit sollte sich am Zustand des Gebäudes bemessen. Nach damaliger Prüfung durch Handwerker und durch die Verwaltung wurde festgestellt, dass eine weitere Vermietung nur für max. 3 Jahre möglich sei. Bei einer längerfristigen Vermietung (z.B. wieder 5 Jahre) könne nicht gewährleistet werden, dass das Gebäude uneingeschränkt funktionsfähig bliebe.
In seiner Sitzung am 15.12 2020 beschloss der Gemeinderat die Verlängerung des Mietvertrages um 3 Jahre (Mietende 31.12.2023).

Mittlerweile haben sich die Umstände derart verschlechtert, dass aus Sicht der Verwaltung eine menschenwürdige Unterbringung der Asylbewerber nicht mehr gewährleistet werden kann, würden nicht massive Sanierungsmaßnahmen insbesondere in den Sanitärbereichen erfolgen. Aus diesem Grund wurde das Landratsamt mit Schreiben vom 29.07.2022 (Anlage) auf die momentane Situation hingewiesen und um eine vorzeitige Aufhebung des Mitvertrages gebeten.

Nunmehr wurde von Seiten des Landratsamtes signalisiert, dass einer vorzeitigen Auflösung des Mietvertrages zum 30.10.2022 zugestimmt werden kann, da die noch eingewiesenen Asylbewerber in Privatunterkünften untergebracht werden können. Auch kann auf die jeweilige (berufliche) Situation eingegangen werden, da z.B. S-Bahn nahe Unterbringungen möglich sind.

Um darüber hinaus zusätzliche zwangsweise Zuweisungen durch die Landesregierung zu verhindern, wird dringen geraten, den Mietvertrag möglichst zeitnah aufzuheben.

Sitzungsverlauf

Es wird um Vorschläge zur weiteren Nutzung des Bereiches gebeten.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Landratsamt Starnberg für das Mietobjekt Keltenweg 5 in Hechendorf einen Aufhebungsvertrag zum 31.10.2022 zu schließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Genehmigung Grundstückskaufvertrag; UR.Nr.V 1243/2022; Verkauf einer Teilfläche aus der Aubachstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.09.2022 ö Beschließend 9

Sach- und Rechtslage

TOP 9 vormals TOP 3 nö

Mit dem Grundstückskaufvertrag UR.Nr.V 1243/2022 vom 24.06.2022 hat die Verwaltung den Verkauf von 5 m² aus der Straßenfläche der Aubachstraße an die Eigentümergemeinschaft des anliegenden Grundstücks Aubachstraße 26 (Kempf/Sprenger) beurkundet. Der Verkaufspreis beträgt 1000 Euro/m², mithin ein Gesamterlös von 5.000 Euro. Der Verkauf erfolgte zum Baulandpreis nach dem aktuellen Bodenrichtwert für Seefeld.

Die Grundstücksfläche bildet ein Dreieck, welches in die Zufahrt des Privatanwesens hereinragt. Der Verkauf dient der Begradigung der Grenze.

Anlage:

- Grundstückskaufvertrag UR.Nr.V 1243/2022 
- Lageplan

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Urkunde URNr. V 1243/2022 vom 24.06.2022 des Notars Volmer, Hauptstraße 5 b in Starnberg in der vorgelegten Fassung und genehmigt die Urkunde vollinhaltlich und schließt sich allen darin gestellten Anträgen an.

Gleichzeitigt werden hiermit die in der vorgenannten Urkunde behaupteten oder erteilten Vollmachten genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(GRin Senft abwesend)

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10. Genehmigung Grunddienstbarkeit für ein Wasser- und Stromleitungsrecht zugunsten Ralf Dellinger, Fl.Nr.93 in Drößling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.09.2022 ö Beschließend 10

Sach- und Rechtslage

TOP 10 vormals TOP 4 nö

In der Sitzung vom 26.07.2022 behandelte der Gemeinderat das Anliegen von Herrn Dellinger zur Überleitung von Wasser zur Viehtränkung vom Hofgrundstück Fl.Nr.82 auf das auf der anderen Straßenseite befindliche Weidegrundstück Fl.Nr.83 in Drößling. Die AWA unterscheidet dabei Erstanschlüsse und Überleitungen von bereits erschlossenen, anderen Grundstücken.

Die AWA hat in der E-Mail vom 12.08.2022 der Überleitung unter der Bedingung der Einhaltung der technischen Vorschriften und Hygieneregeln zugestimmt.

Zusammenfassend lässt sich zur Thematik feststellen, dass die AWA immer eine Einzelfallprüfung des jeweiligen Sachverhalts vornimmt und die Einhaltung der technischen Vorschriften und Hygieneregeln prüft. Dabei sind Wasseranschlüsse zur Viehtränkung mit der Satzung der AWA vereinbar. Ausgeschlossen ist die Trinkwassernutzung zu Bewässerungszwecken in der Landwirtschaft.

Anlagen:

- Beschlussvorlage vom 26.07.2022
- Grunddienstbarkeit 
- Lageplan
- Stellungnahme und Informationsmaterial AWA
- E-Mail vom 12.08.2022

Sitzungsverlauf

Das Gremium erörtert die Vor- und Nachteile eine schuldrechtliche Gestattungs- bzw. Nutzungsvereinbarung mit Herrn Dellinger abzuschließen anstelle der Eintragung einer Dienstbarkeit für die Einbringung der Wasserleitung unter die Straße. Die Verwaltung führt Vor- und Nachteile aus rechtlicher Sicht aus.

Beschluss 1

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die vorgelegte Grunddienstbarkeitsurkunde in der Fassung vom 26.07.2022 zu unterschreiben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 20

Beschluss 2

Neuer Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt den Entwurf einer schuldrechtliche Gestattungs- bzw. Nutzungsvereinbarung zu erarbeiten, mit Herrn Dellinger abzustimmen und dem Gemeinderat zur Genehmigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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11. Genehmigung Grundstückskaufvertrag; UR.Nr. V 1547/2022; Kauf von zwei Grundstücken in der Hauptstraße und Schreyeggstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.09.2022 ö Beschließend 11

Sach- und Rechtslage

TOP 11 vormals TOP 5 nö

Mit dem Grundstückskaufvertrag UR.Nr. V 1547/2022 vom 30.08.2022 hat die Verwaltung den Kauf der Straßengrundstücke Fl.Nr.220/9 und 220/13 zu 36 m² und 61 m² beurkundet. Der Kaufspreis beträgt 25 Euro/m², mithin zusammen 2.425 Euro. Der Ankauf erfolgte zum gängigen Preis für Straßengrund in Seefeld.

Die Grundstücksflächen sind bereits Bestandteil der Straßenflächen der Hauptstraße und der Schreyeggstraße, standen aber bisher in Privateigentum.  

Anlage:

- Grundstückskaufvertrag UR.Nr.V 1547/2022 
- Lageplan

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Urkunde URNr. V 1547/2022 vom 30.08.2022 des Notars Volmer, Hauptstraße 5 b in Starnberg in der vorgelegten Fassung und genehmigt die Urkunde vollinhaltlich und schließt sich allen darin gestellten Anträgen an.

Gleichzeitigt werden hiermit die in der vorgenannten Urkunde behaupteten oder erteilten Vollmachten genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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12. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.09.2022 ö 12

Sach- und Rechtslage

Auf die Frage nach dem Sachstand bzgl. der OD Drößling teilt die Verwaltung mit, dass die Regierung von Oberbayern noch weitere Stellungnahmen angefordert hat, die derzeit beschafft werden.

„Am 3. November, so die EDEKA-Zentrale“, lautet die Antwort auf die Frage nach der Wiedereröffnung des Supermarktes.

Nach dem Sachstand in Sachen Pilsenseebad gefragt, teilt die Verwaltung mit, dass die Pächterin zum Monatsende auszieht und anschließend eine Zustandserfassung stattfinden wird.

Es erfolgt der Hinweis, dass die Lagerflächen hinter dem Bauhof einen vermüllten Eindruck machen und diese saubergemacht und rückgebaut werden sollen. 

Vormals nicht-öffentlich:

Das Gremium möchte wissen, wie es um die Ausschreibung der Geschäftsleiter-Stelle steht. Die Verwaltung antwortet, dass Bewerbungen vorliegen, die Bewerbungsfrist aber noch laufe. Das Gremium bittet um Beteiligung an den Vorstellungsgesprächen.

Es wird mitgeteilt, dass nach der erfolgreichen Durchführung des letzten Dorfflohmarktes auch in diesem Jahr wieder am 08.10. ein Dorfflohmarkt in Hechendorf und zusätzlich am 15.10. einer in Oberalting-Seefeld stattfinden wird.

Auf die Aktivitäten im Eichtalweg angesprochen, teilt die Verwaltung mit, dass es sich hier um Sondierungsmaßnahmen des Eigentümers handelt, der den Umfang einer möglichen Bebauung ausloten will. 

Der Anschaffung des neuen E-Dienstwagens (Nissan Leaf) für die Verwaltung wird zugestimmt. Mit einem Preis unter 30.000 Euro befindet es sich im Vefügungsrahmen des Bürgermeisters.

Datenstand vom 18.04.2023 09:10 Uhr