Datum: 11.10.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Protokolle vom 20.09.2022
2 Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO
3 Bestätigung der Wahl des ERSTEN Kommandanten der freiwilligen Ortsfeuerwehr Hechendorf
4 Bestätigung der Wahl des STELLVERTRETENDEN Kommandanten der freiwilligen Ortsfeuerwehr Hechendorf
5 Pagerbeschaffung für alle Ortsfeuerwehren im Rahmen der Umsetzung der digitalen Alarmierung
6 Ortsentwicklung: Leitlinienkonzept "Seefeld 2035" - Billigung des Entwurfs
7 Erstmalige endgültige Herstellung des Neuhoffweges - Vorabmaßnahme zur Entwässerung
8 Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinde Weßling
9 Sonstiges

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1. Genehmigung der Protokolle vom 20.09.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.10.2022 ö 1

Sach- und Rechtslage

Wird nicht in Anspruch genommen.

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2. Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.10.2022 ö 2

Sach- und Rechtslage

Sitzung vom 26.07.2022

TOP 1:        Verbesserung des Hochwasserschutzes am Feichtenbach - weitere Planerbeauftragung

Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt der Beauftragung der Leistungsphasen 3 und 4 für den verbesserten Hochwasserschutz am Feichtenbach an das IB Kokai zu. Die Honorarkosten sind über die Haushaltsstelle 6900.95260 gedeckt.

Abstimmung: 20:0


TOP 3:        Genehmigung Messungsanerkennung und Auflassung UR.Nr.V/1194/2022; Grundstückserwerb am Oberfeld

Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Urkunde UR.Nr. V/1194/2022 vom 29.06.2022 des Notars Volmer, Hauptstraße 5 b in Starnberg in der vorgelegten Fassung und genehmigt die Urkunde vollinhaltlich und schließt sich allen darin gestellten Anträgen an.

Gleichzeitigt werden hiermit die in der vorgenannten Urkunde behaupteten oder erteilten Vollmachten genehmigt

Abstimmung: 20:0

Sitzungsverlauf

Zur Kenntnis

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3. Bestätigung der Wahl des ERSTEN Kommandanten der freiwilligen Ortsfeuerwehr Hechendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.10.2022 ö Beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Am 28.07.2022 fand die Kommandantenwahl gem. Art. 8 Abs. 2 BayFwG statt. Herr Benjamin Grütze hatte das Amt des Ersten Kommandanten bereits sechs Jahre lang inne und wurde bei 38 Stimmberechtigten mit 35-Ja-Stimmen, 1-Nein-Stimme und 2 Enthaltungen ordnungsgemäß wiedergewählt. Er hatte keinen Gegenkandidaten und nahm die Wahl an.
Nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG hat, im Benehmen mit dem Kreisbrandrat, die Bestätigung durch die Gemeinde zu erfolgen. Mit dieser Bestätigung ist das Amt des Kommandanten mit Wirkung ab 28.07.2022 mit allen Rechten und Pflichten an Herrn Grütze zu übertragen. Die Amtszeit dauert sechs Jahre.
Die notwendige gesundheitliche und fachliche Eignung gem. Art. 8 Abs. 4 Satz 2 BayFwG ist gegeben.
Die erforderlichen Lehrgänge sind nachgewiesen und mit Erfolg besucht. Herr Grütze ist nicht minderjährig und seit mehr als vier Jahren im Feuerwehrdienst. Die Voraussetzungen nach Art. 8 Abs. 3 BayFwG sind somit erfüllt.
Als Kommandant ist Herr Grütze verpflichtet, die Aufgaben gem. Art. 8 Abs. 1 BayFwG verantwortlich wahrzunehmen.
Die Amtszeit endet mit Ablauf der Wahlperiode, sofern nicht andere Beendigungsgründe (z. B. strafrechtliche Verfolgung, Krankheit mit der Folge einer dauerhaft nicht leistbaren Ausführung, o. ä.) ein vorzeitiges Ende erfordern.
Mit der Bestätigung des Ersten Kommandanten endet die Bestellung des Ersten Kommandanten durch die Gemeinde vom  31.03.2022 gem. Art.  8 Abs. 2 Satz 3 BayFwG.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Bestätigung des ersten Kommandanten, Herr Benjamin Grütze, gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG mit Wirkung ab 28.07.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Bestätigung der Wahl des STELLVERTRETENDEN Kommandanten der freiwilligen Ortsfeuerwehr Hechendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.10.2022 ö Beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Am 28.07.2022 fand die Kommandantenwahl gem. Art. 8 Abs. 2 BayFwG statt. Herr Lukas Ruhdorfer hatte das Amt des stellv. Kommandanten bereits sechs Jahre lang inne und wurde bei 38 Stimmberechtigten mit 37-Ja-Stimmen, 0-Nein-Stimme und 1 Enthaltung ordnungsgemäß wiedergewählt. Er hatte keinen Gegenkandidaten und nahm die Wahl an.
Nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG hat, im Benehmen mit dem Kreisbrandrat, die Bestätigung durch die Gemeinde zu erfolgen. Das Amt des stellv. Kommandanten ist Herrn Ruhdorfer mit Wirkung ab 28.07.2022 mit allen Rechten und Pflichten zu übertragen. Die Amtszeit dauert i. d. R. sechs Jahre und endet mit Ablauf der Wahlperiode des Ersten Kommandanten, sofern nicht andere Beendigungsgründe (z. B. strafrechtliche Verfolgung, Krankheit mit der Folge einer dauerhaft nicht leistbaren Ausführung, o. ä.) ein vorzeitiges Ende erfordern.
Die notwendige gesundheitliche und fachliche Eignung gem. Art. 8 Abs. 4 Satz 2 BayFwG ist gegeben.
Die erforderlichen Lehrgänge sind nachgewiesen und mit Erfolg besucht. Herr Ruhdorfer ist nicht minderjährig und seit mehr als vier Jahren im Feuerwehrdienst. Die Voraussetzungen nach Art. 8 Abs. 3 BayFwG sind somit erfüllt.
Als Kommandant ist Herr Ruhdorfer verpflichtet, die Aufgaben gem. Art. 8 Abs. 1 BayFwG verantwortlich wahrzunehmen.
Mit der Bestätigung des stellv. Kommandanten endet die Bestellung des stellv. Kommandanten durch die Gemeinde vom 31.03.2022 gem. Art.  8 Abs. 2 Satz 3 BayFwG.
Als stellv. Kommandant ist Herr Ruhdorfer verpflichtet, die Aufgaben gem. Art. 8 Abs. 1 BayFwG verantwortlich wahrzunehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Bestätigung des stellv. Kommandanten, Herr Lukas Ruhdorfer, gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG mit Wirkung ab 28.07.2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. Pagerbeschaffung für alle Ortsfeuerwehren im Rahmen der Umsetzung der digitalen Alarmierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.10.2022 ö Beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Die Einführung der digitalen Alarmierung über das TETRA Digitalfunknetz nimmt Fahrt auf. Am 29.06.2022 waren Vertreter der Kreisbrandinspektion und des Landratsamtes zu einer Informationsveranstaltung des Zweckverbands für Rettungsdienst- und Feuerwehralarmierung FFB (ZRF-FFB) sowie der zuständigen Projektgruppe Alarmierung und Objektfunk im StMI eingeladen.

Mit der letzten technischen Ertüchtigung der ILS-FFB ist diese in der Lage digital zu alarmieren. Das StMI hat die vorzeitige Einführung der digitalen Alarmierung (ursprünglich geplant war 2025+x) beschlossen und somit steht der Einführung der digitalen Alarmierung mit einer weiteren Ausschreibungsrunde nach einer abschließenden technischen Überprüfung der ILS nichts mehr im Wege. 

Im August/September wird durch die Reg. v. Obb. über die LRA eine Abfrage bei den Kommunen erfolgen, mit wie vielen Pagern sie an der Ausschreibungsrunde teilnehmen möchten (bzw. ob sie überhaupt an einer gemeinsamen Ausschreibung teilnehmen möchten).
Dabei werden zwei Zahlen abgefragt: 
  1. Anzahl der sicher zubeschaffenden Pager = abnahmeverpflichtend 
  2. Anzahl der Pager, die in einem Zeitraum bis zu 7 Jahre optional zu einem vermutlichen Festpreis abgenommen werden können.
Anhand dieser Abfrage plant das StMI die nächste Ausschreibung die voraussichtlich im 4. Quartal 2022 veröffentlicht werden soll (mit Submission im Januar/Februar 2023).

Der Preis pro Melder aus der letzten Vergabe betrug ca. 600€ (inkl. Ladestation und Akku). Wegen der wirtschaftlichen Entwicklung wird eine Preissteigerung erwartet. Es gelten die Fördersummen aus dem Sonderförderprogramm 80 v. H. bei Deckelung von max. Zuschusshöhe von 550€ pro Pager.

Gefördert werden NUR die Funkmeldeempfänger die zum Stichtag 01.01.2019 über das LRA bei einer damaligen Anfrage gemeldet wurden. Durch die Gemeinde Seefeld erfolgte seinerzeit eine Meldung von insgesamt 145 Pagern (Zusammensetzung siehe unten).

Vermutlich wird ab Q3/2023 der Shop für die Beschaffung verfügbar sein. Aufgrund der enormen Lieferzeit der Sicherheitskarten (aktuell 50 Wochen+X) und vielen anderen Unwägbarkeiten bei den Lieferketten, wird aktuell die abschließende Einführung der Alarmierung im ILS Bereich FFB zum Q2/Q3 2024 geplant (ggf. vorher bereits Probebetrieb mit weniger Pagern). Das bedeutet, Haushaltsanmeldung sind bereits für 2023 alternativ für 2024 möglich.

Hinweis zu weiteren geplanten Beschaffungen hinsichtlich des Sonderförderprogramms Digitlfunk:
Zusätzlich zur Beschaffung der Pager erfolgt die Ertüchtigung der Sirenensteuergeräte (in unserem Fall derzeit 6 Stück). Diese können ebenso wie die Pager über das Sonderförderprogramm Digitalfunk gefördert werden, jedoch nur Steuergerät und FRT, nicht Sirene und notwendige FRT-Antennenanlage nebst Antragsverfahren. Zur Beschaffung Sirenen-FRT soll eine Handreichung der TTB-FFB veröffentlicht werden.

Durch den Projektleiter "Einführung Digitale Alarmierung im ILS Bereich FFB" wird im Q3/2022 eine Projektgruppe mit je einem Vertreter/KVB ins Leben gerufen. Es werden dann die notwendigen Empfehlungen, Zeitmarken für diesen Bereich festgelegt und Absprachen getroffen.
Unabhängig davon erfolgt die Abfrage über die Reg. v. Obb. bzgl. der zu erwartenden Pagerzahlen für den ILS Bereich FFB.

Finanzielle Auswirkungen für die Gemeinde:

Zusammensetzung der Gesamtsumme der Pager:

Name der Feuerwehr
Anzahl der Meldeempfänger (Pager) zum Stichtag 01.01.2019
Anzahl der Sirenensteuergeräte zum Stichtag 01.01.2019
Drößling
12
1
Hechendorf 
55
1
Meiling
10
1
Oberalting-Seefeld
45
2
Unering
23
1
 
 
 
Summen
145
6

Zahl 1:


Zahl 2:

Sitzungsverlauf

Auf die Frage, ob nicht die gut funktionierende „Warn-App“ ausreichend sei, erklärt der anwesende Feuerwehrkommandant der FW Hechendorf, dass die Primäralarmierung nur über die Pager zulässig sei. Diese Geräte funktionieren auch bei Netzausfällen.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt, mit der Anzahl von 145 Pagern, die sicher abgenommen werden, an der nächsten Ausschreibung des Staatsministeriums teilzunehmen. Das Auftragsvolumen wird ca. 101.500,00 EUR betragen. Die staatliche Förderung beträgt ca. 79.750,00 EUR. Bei der Gemeinde verbleibt ca. ein Kostenanteil von 21.750,00 EUR.
  2. Der Gemeinderat beschließt, mit einer weiteren vermuteten Abnahmezahl von 100 Pagern im Zeitraum von 7 Jahren nach der Ausschreibung, an der nächsten Ausschreibung des Staatsministeriums teilzunehmen. Das Auftragsvolumen wird ca. 70.000,00 EUR. Die staatliche Förderung beträgt ca. 55.000,00 EUR. Bei der Gemeinde verbleibt ca. ein Kostenanteil von 15.000,00 EUR.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Ortsentwicklung: Leitlinienkonzept "Seefeld 2035" - Billigung des Entwurfs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.10.2022 ö Beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Mit dem Leitlinienkonzept „Seefeld 2035“ sollen die grundlegenden Ziele für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde Seefeld festgelegt werden. Die Leitlinien wurden auf Grundlage der bisher gewonnenen Erkenntnisse aus dem Ortsentwicklungsprozess erarbeitet und im Zuge mehrerer Gemeinderatsklausuren und GR-Arbeitskreissitzungen sowie einer Sitzung des Lenkungskreises Ortsentwicklung fortlaufend konkretisiert und verfeinert. 

Zuletzt wurde mit Beschluss vom 26.07.2022 der erste Teil des Leitlinienkonzeptes (Präambel und Leitlinien, Pkt. 0-1) durch den Gemeinderat gebilligt. Zugleich wurde beschlossen, dass der GR-Arbeitskreis auch den zweiten Teil des Leitlinienkonzeptes (Erläuterungsteil, Pkt. 2) in eine finale Entwurfsfassung überführt. Dies erfolgte in den Sitzungen des Arbeitskreises am 22.09.2022 und 04.10.2022. 

Im Herbst soll der Öffentlichkeit im Zuge des Bürgerdialogs die Möglichkeit gegeben werden, zu dem gebilligten Entwurf des Leitlinienkonzeptes „Seefeld 2035“ Stellung zu nehmen sowie Anregungen und Hinweise vorzubringen. Wie vom Lenkungskreis Ortsentwicklung vorgeschlagen sind hierzu eine Online-Beteiligung, eine Vorstellung des Konzeptes an Infoständen auf den Wochenmärkten sowie eine klassische Umfragebogenaktion geplant.

Sitzungsverlauf

Bürgermeister Kögel bedankt sich bei allen beteiligten Gemeinderäten, die sich intensiv an der Ausarbeitung der Leitlinien eingebracht haben. Diese Leitlinien seien eine gute Grundlage für zukünftige Entscheidungen.

Beschluss

1.         Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Leitlinienkonzeptes „Seefeld 2035“ in der Fassung vom 11.10.2022. 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Leitlinienkonzept „Seefeld 2035“ mit den vom Lenkungskreis vorgeschlagenen Methoden (Online-Beteiligung, Infostände, Umfragebögen) durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Erstmalige endgültige Herstellung des Neuhoffweges - Vorabmaßnahme zur Entwässerung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.10.2022 ö Beschließend 7

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung des Gemeinderates vom 12.06.2012 wurde die erstmalige endgültige Herstellung des Neuhoffweges beschlossen, seither jedoch aus verschiedenen Gründen immer wieder aufgeschoben. Durch die wiederkehrenden Starkregenereignisse in der letzten Zeit, kommt es zunehmend zu Schwierigkeiten bei der Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers und mitunter auch zu Überflutungen von Privatgrund.

Aus diesem Grund beabsichtigt die Verwaltung eine Vorabmaßnahme zur Entwässerung des Neuhoffweges zu planen und ggf. durchzuführen.

Ebenfalls in der Sitzung vom 12.06.2012 wurde das Ingenieurbüro Berkmann mit den Planungen der erstmaligen endgültigen Herstellung des Neuhoffweges beauftragt. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Vorabmaßnahme mit dem Ingenieurbüro Berkmann zu planen, damit sich diese Vorabmaßnahme in die Planungen der möglicherweise zukünftigen erstmaligen endgültigen Herstellung des Neuhoffweges einfügt.
  
Da das Niederschlagswassers aus dem Neuhoffweg von keinem bestehenden Kanal aufgenommen werden kann, muss auch der Kanal im Höhenweg oder der Kanal im Schröderweg ertüchtigt bzw. neu gebaut werden. 

Das Ergebnis der Planung wird dem Gremium zur Beschlussfassung über das weitere Vorgehen vorgelegt.

Sitzungsverlauf

Es wird nach der Umlegungsmöglichkeit der Kosten mittels Erschließungsbeitrag gefragt. Dies ist noch nicht final geklärt. Eine endgültige erstmalige Herstellung ist zur Zeit noch nicht geplant. Es soll mit der Maßnahme zunächst die Überschwemmungsgefahr der Anliegergrundstücke bei Starkregen abgewendet werden.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt zusammen mit dem Ingenieurbüro Berkmann die Vorabmaßnahme zur Entwässerung des Neuhoffweges einschließlich der Ertüchtigung bzw. des Neubaus der Ableitung zu planen. Das Ergebnis der Planung ist dem Gremium zur Beschlussfassung über das weitere Vorgehen vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(GRin Winter Art. 49 GO)

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8. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinde Weßling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.10.2022 ö 8

Sach- und Rechtslage

Gemeinde Weßling: Bebauungsplan „Betriebsrestaurant mit Konferenzzentrum, DLR“

Der Gemeinderat der Gemeinde Weßling hat am 03.05.2022 beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplans A 2 für das Sondergebiet „Sonderflughafen Oberpfaffenhofen; Betriebsgelände DLR“ in der Fassung vom 16.04.1996 für Teilflächen der FI.Nrn. 1354 Gemarkung Oberpfaffenhofen unter der Bezeichnung Bebauungsplan „Betriebsrestaurant mit Konferenzzentrum, DLR“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen. 

Ziel der Planung ist die planungsrechtliche Sicherung eines neuen Betriebsrestaurants inkl. Konferenzzentrum auf dem Gelände des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR).

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 14.09.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes „Betriebsrestaurant mit Konferenzzentrum, DLR“ gebilligt. Mit Schreiben vom 27.09.2022 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. 

Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-wessling.de) unter Rathaus & Verwaltung / Bekanntmachungen / Bauamt eingesehen werden.

Beschluss

Gemeinde Weßling: Bebauungsplan „Betriebsrestaurant mit Konferenzzentrum, DLR“

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Betriebsrestaurant mit Konferenzzentrum, DLR“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.10.2022 ö 9

Sach- und Rechtslage

Es wird nachgefragt, ob es bei der Gemeinde ein Spendenkonto für „Familien in Not“ gibt. Dies wird verneint. Es wird angeregt, diese Hilfe über die Nachbarschaftshilfen abzuwickeln.

Bezüglich eines „Black-Out“-Szenarios wird der Sachstand durch Bürgermeister Kögel erläutert. Er berichtet von Kontakten mit den FWen und der AWA, die bereits konzeptionell an dem Thema arbeiten. Eigene Maßnahmen sind in der Planung.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Firma die neu erstellte Randbefestigung an der Wörthseestraße beschädigt hat. Dies wird geprüft.

Der Seefelder Weihnachtsmarkt soll nach zweimaligem Ausfall in diesem Jahr nach Möglichkeit wieder stattfinden. Die Organisatorin hat bereits mit der Verwaltung Kontakt aufgenommen. Es soll darauf hingewirkt werden, den Stromverbrauch so weit als möglich einzuschränken.

Bei der Verlegung der Asylsuchenden aus der Einrichtung am Keltenweg durch das LRA STA sind mindestens 2 Fälle bekannt, die nicht – wie zugesagt - verkehrsgünstig untergebracht wurden.

Es wird berichtet, dass der „Landkreislauf 2023“ evtl. in Seefeld durchgeführt wird. 

Die Turnhalle in Hechendorf steht der Schule und dem Sportverein wieder komplett zur Verfügung.

Datenstand vom 18.04.2023 09:13 Uhr