Datum: 08.11.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Protokolle vom 20.09.2022 und 11.10.2022
2 Bericht der Inklusionsbeauftragten zum Thema "Aktionsplan des Landkreises Starnberg"
3 2. Änderung des Bebauungsplanes "Spitzstraße"; Änderungsbeschluss
4 Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Inning und Wörthsee
5 Sonstiges

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1. Genehmigung der Protokolle vom 20.09.2022 und 11.10.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.11.2022 ö 1

Sach- und Rechtslage

Die Protokolle wurden einstimmig genehmigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Bericht der Inklusionsbeauftragten zum Thema "Aktionsplan des Landkreises Starnberg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.11.2022 ö 2

Sach- und Rechtslage

Die Inklusionsbeauftragte der Gemeinde Seefeld, Frau Seibold, wird - zusammen mit dem Behindertenbeauftragten für den Landratsamt Starnberg, Herrn Mayer - über den Aktionsplan des Landkreises Starnberg und die Möglichkeiten der Umsetzung für die Gemeinde selbst berichten.

Sitzungsverlauf

Die Inklusionsbeauftragte der Gemeinde Seefeld, Frau Seibold, sowie der Behindertenbeauftragte für das Landratsamt Starnberg, Herr Mayer, stellen den Aktionsplan des Landkreises Starnberg vor und berichten über Aktivitäten und Ziele insbesondere für die Gemeinde selbst.

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3. 2. Änderung des Bebauungsplanes "Spitzstraße"; Änderungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.11.2022 ö 3

Sach- und Rechtslage

Die im Gemeindeeigentum befindlichen Grundstücke Flur Nrn. 402/26, 402/27 und 402/28, jeweils Gemarkung Hechendorf a. Pilsensee, sollen mit Mehrfamilienhäusern bebaut werden, um insbesondere Seefelder Bürgerinnen und Bürgern sowie hier Arbeitenden ein Angebot für bezahlbaren Wohnraum machen zu können. 

Für die Abwicklung des Projektes wurde das gemeindeeigene SeefeldBau Kommunalunternehmen beauftragt. Hierzu wurde in einem ersten Schritt ein Architektenwettbewerb ausgeschrieben, dessen Siegerentwurf nun umgesetzt werden soll.   

Der für den Vorhabenbereich derzeit geltende Bebauungsplan „Spitzstraße“ steht einer Realisierung des Siegerentwurfes hinsichtlich einzelner Festsetzungen aktuell entgegen. So wird u.a. die Baugrenze an einigen Stellen geringfügig überschritten, die maximale Anzahl der Wohneinheiten kann nicht eingehalten werden und statt eines Pult- oder Flachdachs ist die Ausbildung eines Satteldachs vorgesehen. 

Bei der Entwicklung des Bebauungsplanes im Jahr 2017 lag für den Bereich der gemeindlichen Flächen kein konkretes Bebauungskonzept zugrunde, so dass für diese Grundstücke lediglich ein grober planerischer Rahmen gesetzt wurde. Dieser Rahmen kann den aktuellen städtebaulichen Herausforderungen wie z.B. der Schaffung ausreichend bezahlbaren Wohnraums, der bestmöglichen Ausnutzung vorhandener Innenentwicklungspotentiale sowie einer energetisch optimierten Bauweise nicht mehr in allen Punkten angemessen Rechnung tragen. 

Da mit dem nun vorgelegten Siegerentwurf ein Bebauungskonzept vorliegt, das vor allem hinsichtlich Energetik, Funktionalität sowie optimaler Ausnutzung und Wirtschaftlichkeit überzeugt, wird vorgeschlagen, die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Spitzstraße“ durchzuführen und damit die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung des Siegerentwurfs zu schaffen.  

Die Änderung des Bebauungsplanes kann im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung erfolgen, da die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Im beschleunigten Verfahren wird die Verfahrensdauer reduziert, da von der frühzeitigen Beteiligung, der Umweltprüfung und dem Umweltbericht, der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie der zusammenfassenden Erklärung abgesehen werden kann. Die Eingriffsregelung wird ebenfalls ausgesetzt, da zu erwartende Eingriffe als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig gelten.

Sitzungsverlauf

Die Verwaltung erläutert die Notwendigkeit eines beschleunigten Verfahrens für die Bebauungsplanänderung. Daraufhin wird ein Antrag von GR Dr. Gasser auf „Abweichungen des Bauvorhabens sind durch Befreiungen zu regeln“ zurückgezogen.

Beschluss

1.        Der Gemeinderat beschließt, die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Spitzstraße“ für den Bereich der Grundstücke Flur Nrn. 402/26, 402/27, 402/28 und 393/1 (Teilfläche), jeweils Gemarkung Hechendorf a. Pilsensee, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen. 

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen und die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB zu unterrichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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4. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Inning und Wörthsee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.11.2022 ö 4

Sach- und Rechtslage

Gemeinde Inning: 1. Änd. Bebauungsplan „Westlich der Landsberger Straße“

Der Gemeinderat der Gemeinde Inning a. Ammersee hat am 01.02.2022 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Westlich der Landsberger Straße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen. 

Das Plangebiet befindet sich im Nordwesten der Ortslage Inning. Mit der Änderung sollen Höhenfestsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes, der ein allgemeines Wohngebiet an der Landsberger Straße vorsieht, korrigiert werden, da diese nicht mit den tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten übereinstimmen. Ferner soll für einige Baufenster die Festsetzung für Doppelhaus in Einzelhaus/Doppelhaus geändert werden.

Mit Schreiben vom 11.10.2022 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. 

Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Inning a. Ammersee (www.inning.de) unter Rathaus / Bebauungspläne eingesehen werden.


Gemeinde Wörthsee: Bebauungsplan Nr. 77 „Panoramaweg – Maistraße“

Der Gemeinderat der Gemeinde Wörthsee hat am 11.11.2020 beschlossen, den Bebauungsplan „Panoramaweg – Maistraße“ aufzustellen. 

Ziel und Zweck des Bebauungsplans ist es, für den Bereich zwischen den Straßenzügen Seeblick und Panoramaweg/Maistraße die künftige bauliche Nutzung zu steuern und dabei eine maßvolle Nachverdichtung zu ermöglichen, unter Berücksichtigung des erhaltenswerten Baumbestands sowie der Auswirkungen auf das Ortsbild.

Mit Schreiben vom 17.10.2022 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. 

Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Wörthsee (www.gemeinde-woerthsee.de) unter Verwaltung aktuell / Amtliche Bekanntmachungen eingesehen werden.

Beschluss 1

Gemeinde Inning: 1. Änd. Bebauungsplan „Westlich der Landsberger Straße“

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Westlich der Landsberger Straße“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Gemeinde Wörthsee: Bebauungsplan Nr. 77 „Panoramaweg – Maistraße“

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 77 „Panoramaweg – Maistraße“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 08.11.2022 ö 5

Sach- und Rechtslage

Bgm Kögel gibt Termine bekannt:

  • Vorstellung der Leitlinien am 10.11.2022 auf dem Wochenmarkt Seefeld und am 11.11.2022 auf dem Wochenmarkt Hechendorf.

  • Bürgerversammlung am 15.11.2022 in Hechendorf (Turnhalle) und Info-Veranstalltungen am 16.11.2022 in Seefeld (Peter und Paul), 22.11.2022 in Meiling (FW) und 23.11.2022 in Unering (FW).

  • Infoveranstalltung zur Ortsdurchfahrt Drößling für betroffene Anwohner und Interessierte am 17.11.2022 (La Fattoria).

  • Am 25.11.2022 Fahrt nach Gossensaß zwecks Austausch mit Partnergemeinde.

  • Volkstrauertag am 13.11.2022 in Hechendorf Beginn 9 Uhr, in Seefeld Beginn 10:30 Uhr.

Es wird gefragt, ob der Seefelder Wochenmarkt am jetzigen Standort bleibt. Nachdem eine vorläufige Umfrage bei Fieranten und Wochenmarktbesuchern die Tendenz zum Verbleib signalisiert, soll er zunächst weiterhin dort abgehalten werden. Der ehemalige Rathaus- und jetzige EDEKA-Parkplatz steht zukünftig für Fierantenfahrzeuge und Besucher auch nicht mehr zur Verfügung.

Datenstand vom 18.04.2023 09:15 Uhr