Datum: 06.12.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:20 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls vom 08.11.2022
2 Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO
3 1. Änderung des Bebauungsplanes "Güntering" (Zwischen Günteringer Straße und Hochleiten"); Billigung des Bebauungskonzeptes sowie Ausfertigungsbeschluss
4 10. Änderung des Flächennutzungsplanes (Nordwestlicher Teil der Ulrich-Haid-Straße); Abwägungs- und Feststellungsbeschluss
5 Bebauungsplan "Gewerbehof zwischen Stampfgasse und Uneringer Straße"; Aufstellungsbeschluss
6 Antrag der Agenda 21 Arbeitskreis "Alternative Energien"; Energiewende Landkreis Starnberg e.V., OG Seefeld auf Fortführung des Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet im Jahr 2023
7 Änderung der Friedhofsgebührensatzung; kostenneutrale Aufnahme zusätzlicher Leistungen
8 Sonstiges

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1. Genehmigung des Protokolls vom 08.11.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.12.2022 ö 1

Sach- und Rechtslage

Das Protokoll wurde einstimmig genehmigt. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.12.2022 ö 2

Sach- und Rechtslage

entfällt

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3. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Güntering" (Zwischen Günteringer Straße und Hochleiten"); Billigung des Bebauungskonzeptes sowie Ausfertigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.12.2022 ö 3

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.04.2021 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Güntering“ (Zwischen Günteringer Straße und Hochleiten) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen. 

Ziel der Bebauungsplanänderung ist eine Überplanung und Neuordnung der bislang weitgehend unbebauten Innerortsflächen im Bereich zwischen Günteringer Straße und Hochleiten. Der derzeit rechtsverbindliche Bebauungsplan aus dem Jahr 1981 lässt an dieser Stelle keine städtebaulich sinnvolle und zeitgemäße Bebauung zu. Daher soll im Zuge der Änderung des Bebauungsplanes ein neues modernes Bebauungskonzept für den Bereich planungsrechtlich gesichert werden.

Auf Grundlage diverser Beratungen im Gemeinderat (insbesondere auf der Klausurtagung am 08.07.2022), der eingegangenen Anregungen und Hinweisen aus der Bürgerschaft sowie mehrerer Gespräche mit den Grundstückseigentümern wurde unter Hinzuziehung des Stadtplaners Herrn Prof. Burgstaller ein neues Bebauungskonzept entwickelt, welches eine verträgliche Nachverdichtung und eine gute städtebauliche Einfügung in die bauliche Umgebung garantieren soll. Darüber hinaus sollen mit dem Konzept eine moderne klimafreundliche Bebauung und der Erhalt des schützenswerten Baumbestandes sichergestellt werden.  

Aufbauend auf dem vorgelegten Bebauungskonzept, welches in heutiger Sitzung vorgestellt wird, kann ein neuer Bebauungsplanentwurf erstellt werden.  

Sitzungsverlauf

Prof. Burgstaller stellt die Planung vor. Das aktuelle Bebauungskonzept wird sehr positiv aufgenommen. Lediglich im nördlichen Teil des Geltungsbereiches (Grundstücke Flur Nrn. 506 und 507) sollen Größe und Lage der Baukörper auf Optimierung geprüft werden, um mögliche Auswirkungen auf die nördliche Nachbarschaft zu minimieren. Auch soll das langgestreckte Gebäude im südlichen Teil des Geltungsbereichs nochmals näher betrachtet und ggf. in zwei Baukörper aufgeteilt werden.

Beschluss

1.         Der Gemeinderat billigt das in heutiger Sitzung vorgestellte Bebauungskonzept für den Bereich zwischen Günteringer Straße und Hochleiten. 

2.         Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des gebilligten Bebauungskonzeptes einen neuen Bebauungsplanentwurf ausfertigen zu lassen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. 10. Änderung des Flächennutzungsplanes (Nordwestlicher Teil der Ulrich-Haid-Straße); Abwägungs- und Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.12.2022 ö 4

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.07.2014 beschlossen, die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Nach längerer Planungsunterbrechung wurde das Verfahren mit Gemeinderatsbeschluss vom 18.01.2022 wieder aufgenommen und unter der Bezeichnung „Nordwestlicher Teil der Ulrich-Haid-Straße“ mit erweitertem Geltungsbereich fortgeführt.

Ziel der FNP-Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „BRK-Kombigebäude Seefeld“. Zur Wahrung des Anbindegebotes und Sicherung des erforderlichen Siedlungszusammenhanges sollen außerdem die Flächen nördlich der Ulrich-Haid-Straße, vom bestehenden Wertstoffhof im Westen bis zur bereits bestehenden Wohnbebauung im Osten, hinsichtlich der künftigen Nutzungsformen (Sondergebiet, Gemeinbedarfsfläche, allgemeines Wohngebiet) planerisch neu geordnet werden.

Der Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes wurde in der Sitzung am 26.07.2022 gebilligt. Die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 05.08.2022 bis zum 06.09.2022 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 03.08.2022 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 06.09.2022 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB). 

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Feststellungsbeschluss zur 10. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst und die Flächennutzungsplanänderung zur Genehmigung beim Landratsamt eingereicht werden.  

Beschluss 1

Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der erneuten 
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB 
vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung
vom 06.12.2022). Die Abwägung vom 06.12.2022 ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
dagegen GR Gentz, GR Maletz

Beschluss 2

Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der
Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat stellt die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes (Nordwestlicher Teil der 
Ulrich-Haid-Straße), bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht, in der 
Fassung vom 06.12.2022 fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
dagegen GR Gentz, GR Maletz

Beschluss 4

Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes
(Nordwestlicher Teil der Ulrich-Haid-Straße) beim Landratsamt Starnberg einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
dagegen GR Gentz, GR Maletz

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5. Bebauungsplan "Gewerbehof zwischen Stampfgasse und Uneringer Straße"; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.12.2022 ö 5

Sach- und Rechtslage

Im Zuge der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Gewerbe und Wohnen an der Uneringer Straße“ mit dem Ziel der planungsrechtlichen Sicherung eines Neubauprojektes mit Wohn- und Gewerbenutzungen (nicht störendes Gewerbe) soll auch der gewerbliche Bestand auf dem Grundstück Flur Nr. 93 (südliche Teilfläche) dauerhaft gesichert werden. 

Auf Empfehlung des Landratsamtes Starnberg (Kreisbauamt) sollte dies jedoch in einem eigenständigen Bebauungsplanverfahren erfolgen, da unterschiedliche Eigentümer bzw. Vorhabenträger involviert sind, die planerische Ausgangssituation und die Zielstellungen nicht identisch sind (Neubauprojekt einerseits, Bestandssicherung andererseits) und eine Vermischung von vorhabebezogenem Bebauungsplan mit Angebotsbebauungsplan verfahrenstechnisch im gegenwärtigen Fall nicht anzuraten ist.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbehof zwischen Stampfgasse und Uneringer Straße“ ist die dauerhafte planungsrechtliche Sicherung der bestehenden gewerblichen Nutzung auf den südlichen Teilflächen des Grundstücks Flur Nr. 93 der Gemarkung Oberalting-Seefeld. Zugleich soll auch die bestehende unbefestigte Wegeverbindung (Flur Nr. 122/3) zwischen Stampfgasse und Uneringer Straße als öffentlicher Fußweg festgesetzt und gesichert werden.

Der Bebauungsplan kann als sog. „einfacher“ Bebauungsplan aufgestellt werden, d.h. es werden im Wesentlichen nur die Art der baulichen Nutzung und die Verkehrsflächen (Fußweg) festgesetzt. Das Maß der baulichen Nutzung würde sich zukünftig nach wie vor nach § 34 BauGB (Einfügungsgebot) richten. Somit kann der gewachsenen städtebaulichen und architektonischen Struktur besser und einfacher Rechnung getragen werden. 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes kann im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung erfolgen, da die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Im beschleunigten Verfahren wird die Verfahrensdauer reduziert, da von der frühzeitigen Beteiligung, der Umweltprüfung und dem Umweltbericht, der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie der zusammenfassenden Erklärung abgesehen werden kann. Die Eingriffsregelung wird ebenfalls ausgesetzt, da zu erwartende Eingriffe als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig gelten.

Sitzungsverlauf

Die Erforderlichkeit der Planung sowie die Zusammenhänge mit dem benachbarten vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Gewerbe und Wohnen an der Uneringer Straße“ werden von der Verwaltung erläutert. Negative Wechselwirkungen durch die Aufteilung der Geltungsbereiche und durch die Wahl der Verfahrensart sind aus Sicht der Verwaltung nicht zu erwarten.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, für Teilflächen der Grundstücke Flur Nrn. 93, 122/3 und 440, jeweils 
Gemarkung Oberalting-Seefeld (siehe Anlage Geltungsbereich), den Bebauungsplan „Gewerbehof
zwischen Stampfgasse und Uneringer Straße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
aufzustellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen und die
Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der 
Planung gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB zu unterrichten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Antrag der Agenda 21 Arbeitskreis "Alternative Energien"; Energiewende Landkreis Starnberg e.V., OG Seefeld auf Fortführung des Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet im Jahr 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.12.2022 ö 6

Sach- und Rechtslage

Die Agenda 21 Arbeitskreis „Alternative Energien“; Energiewende Landkreis Starnberg e.V., OG Seefeld stellt, wie jedes Jahr, einen Antrag auf Fortführung des Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet. Hier für das Jahr 2023.
Folgend der Antrag:
Antrag
  1. Wir beantragen die Fortführung des „Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet“ im Jahr 2023. Das Programm soll im Jahr 2023 mit € 100 000,- unterstützt werden.
  2. Sollten im Laufe des Jahres 2023 die Mittel ausgeschöpft sein und noch offene Anträge vorliegen, soll der Zuschuss - unter Berücksichtigung der Haushaltslage - um bis zu € 25 000,- erhöht werden.

Begründung
  • Das oben genannte Förderprogramm unterstützt das Ziel des Landkreises und der Gemeinde, bis 2035 die Energieversorgung über erneuerbare Energien zu erreichen.
  • Durch die kontinuierliche Förderung in den vergangenen 24 Jahren wird mit Stand Ende Juli 2022 eine jährliche Reduzierung des CO2-Ausstoßes um 1.070 Tonnen erreicht, davon allein 87 Tonnen im Jahr 2022. Dies kommt allen Bürgern der Gemeinde zu Gute und leistet auf lokaler Ebene einen wesentlichen Beitrag, den Treibhauseffekt zu reduzieren und die lokale Energiewende zu erreichen.
  • Wir sind mit unserem Förderprogramm auf dem richtigen Weg.
    Alle Anstrengungen zum Klimaschutz müssen deutlich verstärkt werden.
  • Die Richtlinien für das Jahr 2023 wurden so überarbeitet, dass mehr Antragsteller berücksichtigt werden können und der Verwaltungsaufwand deutlich verringert wird.

In der Umwelt- und Energieausschusssitzung am 18.10.2022 wurde der Antrag eingehend diskutiert.
Es wurde folgender Empfehlungsbeschluss gefasst:
Zu 1.:
Das Förderprogramm zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet soll im Jahr 2023 mit einem Fördertopf von 100.000.- € fortgeführt werden. 
Zu 2.:
Eine automatische Aufstockung des Fördertopfes um 25.000.- €, wenn die Mittel ausgeschöpft sind und noch offene Anträge vorliegen, soll es nicht geben. Für diesen Fall soll, nach Berücksichtigung der Antragsmenge und der aktuellen Haushaltslage, neu diskutiert und beschlossen werden.

In der Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 25.10.2022 wurde beschlossen den Fördertopf um ca. 30.000.- € aufzustocken und die noch offenen Anträge für 2022 nach den aktuellen Richtlinien zu bearbeiten. Der Beschluss wurde allerdings unter der Auflage und Maßgabe gefasst, dass die Förderrichtlinien komplett überarbeitet und neu erstellt werden. Hauptaugenmerk soll auf die Fördermöglichkeiten für Mieter liegen (z.B. Mieterstrommodelle, Balkon-PV-Anlagen etc.)

Sitzungsverlauf

Der Antrag der Agenda 21 sowie die verschiedenen Empfehlungsbeschlüsse werden diskutiert. Man ist sich einig, über die Geldmittel für das Haushaltsjahr 2022 getrennt abzustimmen.

Die zukünftige Förderung soll nicht nur auf Eigentümer sondern auch auf Mieter abstellen. So könnten auch z.B. Balkon-PV-Anlagen bezuschusst werden. 

GR Wastian spricht sich für einen Fördertopf mit einer Fördersumme von lediglich 75.000 € und einer evtl. Anhebung um bis zu 25.000 € aus und erhebt dies zum Antrag. Es wurde nach der Diskussion zunächst über den Empfehlungsbeschluss aus dem Umwelt- und Energieausschuss abgestimmt (§ 30 Abs. 2 Nr. 2 GeschO).

Beschluss 1

Die noch offenen Anträge 2022 werden nach den Maßgaben der aktuellen Richtlinien 2022 berechnet und der Fördertopf 2022 um den Betrag von 32.850.- € aufgestockt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

Beschluss 2

Das modifizierte „Förderprogramm zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet“ soll im Jahr 2023 mit einem Fördertopf von 100.000.- € fortgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3

Beschluss 3

Das modifizierte „Förderprogramm zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet Stand 01.01.2023“ wird genehmigt und in Punkt 3.3 um folgenden Spiegelstrich ergänzt:
„- PV-Balkonkraftwerke mit einem Pauschalbetrag von 75,- € für ein Modul und 150,- € für zwei Module“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(Ohne GR Senft und GR Wastian)

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7. Änderung der Friedhofsgebührensatzung; kostenneutrale Aufnahme zusätzlicher Leistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.12.2022 ö 7

Sach- und Rechtslage

Zum Zwecke einer geordneten und würdigen Totenbestattung unterhält die Gemeinde die Friedhöfe Hechendorf am Kriegerdenkmal, an der Lindenallee sowie Oberalting Seefeld. 

Bisher wurden die Träger zu den Beisetzungen, die Abhaltung der Trauerfeier und die seltene Nutzung der Kühlzelle direkt über den Bestatter mit den Angehörigen abgerechnet. Da diese Leistungen im Rahmen der vertraglichen durch die Gemeinde beauftragten Leistungen erbracht werden, muss die Abrechnung zukünftig über die Gemeinde erfolgen. 

Aus diesem Grund müssen diese Leistungen in die Satzung aufgenommen werden. Am Betrag selbst gibt es keine Änderungen.

In der Friedhofsgebührensatzung werden für die Inanspruchnahme der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen sowie für damit im Zusammenhang stehende Amtshandlungen Gebühren erhoben. Die „Bestattungsgebühren“ (§ 4) müssen hier auf Grund der Umsetzung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen ergänzt werden. Die erforderlichen Änderungen sind in der 3. Änderungssatzung (Anlage) geregelt.

Die Änderungssatzung soll zum 01.01.2023 in Kraft treten.

Beschluss

Die 3. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen sowie für damit im Zusammenhang stehende Amtshandlungen der Gemeinde Seefeld (Friedhofsgebührensatzung) vom 09.06.2017 (Anlage) werden beschlossen. Der in der Anlage beigefügte Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

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8. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 06.12.2022 ö 8

Sitzungsverlauf

Es wird angeregt, den vorhandenen oberirdischen Parkplatz am Krankenhaus zu erweitern, um zukünftig auch für Wochenmarktfieranten eine Abstellmöglichkeit für Zugfahrzeuge anbieten zu können.

Es soll geprüft werden, ob die Toiletten am neuen Friedhof in Hechendorf für Besucher geöffnet werden können.

Es geht ein Appell an die Seefelder Bürger, auf den Wochenmärkten einzukaufen.

Trotz Energiesparzwang sollen die Weihnachtsbäume im Gemeindegebiet, wie bisher, zumindest mit LED-Beleuchtung versehen werden.

Es wird nachgefragt, ob das Leichenhaus Drössling nach der Dachsanierung auch einen neuen Anstrich erhält. Dies wird abgeklärt.

Ein Infoblatt an die Seefelder Bürger bezüglich „Black out“ wird angekündigt.

Vom Besuch in der Partnerstadt Gossensaß wird berichtet.

Datenstand vom 18.04.2023 09:16 Uhr