Datum: 11.10.2022
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:45 Uhr bis 19:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 3 Doppelhäusern; Bauort: Fl.Nr.424/1, Nähe Mühlbachstraße in Seefeld; Bauantrag-Nr.43/2022
2 Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 2 Einfamilienhäusern mit Doppelgaragen; Bauort: Fl.Nr.82/3, Nähe Unterfeldweg in Hechendorf; Bauantrag-Nr.40/2022
3 Sonstiges

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1. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 3 Doppelhäusern; Bauort: Fl.Nr.424/1, Nähe Mühlbachstraße in Seefeld; Bauantrag-Nr.43/2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 11.10.2022 ö Beschließend 1

Sach- und Rechtslage

Baugrundstück:

  • Fl.Nr.424/1 + 424/3(Abstandsflächenübernahme) Gemarkung Oberalting-Seefeld

Planungsrechtliche Grundlage:

       - § 34 BauGB 
       - Flächennutzungsplan: Mischgebiet (MI) nach § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO)

Beschreibung des Bauvorhabens:

  • Errichtung von drei Doppelhäusern mit zwölf Stellplätzen (Carports+ offene Stellplätze; Abmessungen jeweils 12,00 m x 12,00 m mit einer Bebauung KG, EG,OG, DG (2 Vollgeschosse); 
  • jeweils GR1  144,00 m², zusammen 432m²; GRZ 0,25
  • Wandhöhe 6,09 m
  • und Firsthöhe 9,56 m 
  • Satteldach, symmetrisch, Dachneigung 30 Grad

Baurechtliche Beurteilung:

- das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein
- Referenzobjekt ist das Wohngebäude Mühlbachstraße 22a Fl.Nr.424/10 OS; es handelt sich um ein Einzelhaus/Wohnhaus; es hat die Abmessungen 16,40 m x 12,60 m, mithin eine GR von 206,64 m², eine Wandhöhe von max. 6,68 m und eine Firsthöhe von 9,54 m; 2 Vollgeschosse

- Hinsichtlich der absoluten Abmessungen fügen sich die drei baugleichen Doppelhäuser bzgl. dem Maß der baulichen Nutzung unproblematisch ein; dasselbe gilt auch für die Art der baulichen Nutzung: im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Mischgebiet (MI) dargestellt; nach § 6 Baunutzungsverordnung (BauNVO) dienen Mischgebiete „ dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebettrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören“; in der bestehenden Umgebungsbebauung befinden sich Wohngebäude und Gewerbebetriebe

- aufgrund der anliegenden Emissionsquellen Sportplatz, Sägewerk Schlecht, Jugendhaus und dem derzeit leerstehenden Gewerbebau Mühlbachstraße 20 kann das Landratsamt aktive und passive Schallschutzmaßnahmen beauflagen


 
- Sonstiges: Der Antrag auf Vorbescheid fragt ausschließlich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit ab, also ob sich das Bauvorhaben nach § 34 BauGB einfügt. Ausgeklammert werde daher bauordnungsrechtliche Fragen, wie z.B. Abstandsflächen und Stellplätze; es ist geplant die Abstandsflächen auf das Grundstück Fl.Nr.424/3 zu  übernehmen; die Stellplätze können unproblematisch auf dem Baugrundstück nachgewiesen werden; beide Aspekte bleiben aber einem späteren Bauantrag vorbehalten

Anlagen:

- Eingabepläne + Lageplan
- Luftbild
-  Fragenkatalog

Beschlussvorschlag

Der Antrag auf Vorbescheid in der Fassung vom 24.06.2022 wird nach § 34 BauGB befürwortet.

Beschluss

Der Antrag auf Vorbescheid in der Fassung vom 24.06.2022 wird nach § 34 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 2 Einfamilienhäusern mit Doppelgaragen; Bauort: Fl.Nr.82/3, Nähe Unterfeldweg in Hechendorf; Bauantrag-Nr.40/2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 11.10.2022 ö Beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Baugrundstück:

  • Fl.Nr.82/3 Gemarkung Hechendorf
  • Größe 848 m² (zusammen, Verschmelzung bereits beantragt)

Planungsrechtliche Grundlage:

       - § 34 BauGB 

Beschreibung des Bauvorhabens:

  • Errichtung von zwei Einfamilienhäusern mit zwei Doppelgaragen; Abmessungen jeweils 10,00 m x 9,00 m mit einer Bebauung EG, OG (2 Vollgeschosse); Doppelgaragen 6,00 m x 6,00 m
  • jeweils GR1  90,00 m², zusammen 180m²; GRZ 0,21
  • Wandhöhe 6,15 m
  • und Firsthöhe 8,55 m 
  • Satteldach, symmetrisch, Dachneigung 28,1 Grad

Baurechtliche Beurteilung:

- das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ei
- Referenzobjekt ist hier das Wohngebäude Hirtenweg 11, Fl.Nr.89/8; es handelt sich ebenfalls um ein Einzelhaus; es hat die Abmessungen 10,10 m x 13,71 m, mithin eine GR von 138,47 m², eine Wandhöhe von 7,50 m und eine Firsthöhe von 9,40 m; 2 Vollgeschosse

Hinsichtlich den Abmessungen fügen sich daher die beiden Einzelhäuser bzgl. dem Maß der baulichen Nutzung unproblematisch ein; dasselbe gilt auch für die Art der baulichen Nutzung: im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt; in der bestehenden Umgebungsbebauung befinden sich ausschließlich Wohngebäude
 
- Sonstiges: Der Antrag auf Vorbescheid fragt ausschließlich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit ab, also ob sich das Bauvorhaben nach § 34 BauGB einfügt. Ausgeklammert wird die Frage der Erschließung nach Art.4 BayBO. Die Grundstücke Fl.Nr.80/1 und 81/1 sind gegenwärtig im Erwerbsvorgang durch die Gemeinde; das Grundstück Fl.Nr.82/2 steht im Eigentum der Gemeinde; es liegt derzeit keine Gemeinderatsbeschluss über den Ausbau des Unterfeldwegs vor; eine kanalmäßige Erschließung (Schmutzwasser+ Regenwasser) ist nicht vorhanden. 

Anlagen:

- Eingabepläne + Lageplan
- Luftbild
- Fragenkatalog

Beschlussvorschlag

Der Antrag auf Vorbescheid in der Fassung vom 29.08.2022 wird nach § 34 BauGB befürwortet.

Es ergeht der Hinweis an das Landratsamt, dass zu den Doppelgaragen keine Höhenangaben im Plan enthalten sind. Insoweit wird auf die Aufnehme einer Auflage hinsichtlich der Einhaltung einer mittleren Wandhöhe von 3,00 m nach Art.6 Abs.7 BayBO angeregt.

Beschluss

Der Antrag auf Vorbescheid in der Fassung vom 29.08.2022 wird nach § 34 BauGB befürwortet.

Es ergeht der Hinweis an das Landratsamt, dass zu den Doppelgaragen keine Höhenangaben im Plan enthalten sind. Insoweit wird auf die Aufnehme einer Auflage hinsichtlich der Einhaltung einer mittleren Wandhöhe von 3,00 m nach Art.6 Abs.7 BayBO angeregt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 11.10.2022 ö 3
Datenstand vom 12.12.2022 14:33 Uhr