Datum: 24.01.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:52 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls vom 06.12.2022
2 Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO
3 Volkshochschule StarnbergAmmersee e.V., Bestellung von 4 Vertretern für die Mitgliederversammlung
4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "BRK-Kombigebäude Seefeld"; Abwägungs-, Billigungs und Auslegungsbeschluss
5 Straßenwidmung im Bereich Mühlbachstraße 23,23 a, Gemarkung Oberalting-Seefeld
6 Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Andechs, Inning, Weßling und Wörthsee
7 Sonstiges

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1. Genehmigung des Protokolls vom 06.12.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.01.2023 ö 1

Sach- und Rechtslage

Das Protokoll wurde einstimmig genehmigt. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(ohne GR Pirzer)

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2. Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.01.2023 ö 2

Sach- und Rechtslage

Sitzung vom 11.10.2022

TOP 2:        Schützenheim Drößling - Heizungserneuerung, Anschluss an Nahwärmenetz

Beschluss:
Der Gemeinderat tendiert dazu, die Wärmeversorgung des Schützenheims Drößling zukünftig über ein Nahwärmenetz zu gewährleisten.
Eine Entscheidung in dieser Angelegenheit wird an den Haupt- und Finanzausschuss delegiert.
Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Sitzung des HFA vergleichbare, modifizierte Zahlen vorzulegen.

Abstimmung: 16:0
(GR Wagner Art. 49 GO)


TOP 4:        Ausstattung DFI-Anzeiger an der Bushaltestelle Marienplatz (Digitale Fahrgastinformation)

Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Ankauf zweier kleiner Bussteiganzeigegeräte nach Alternative a), für die Bushaltestellen am Marienplatz.
Die Verwaltung wird beauftragt:
  1. Beim zuständigen LRA Starnberg die sog. B-Haltstelle anzumelden.
  2. Das vom Gemeinderat beschlossene Gerät anzukaufen, unter Beachtung der staatlichen Förderung.
Die Kosten für die Maßnahme werden im Haushalt eingestellt. Wartungs- und Instandhaltungs-kosten sind für die Förderdauer von 10 Jahren bereitzustellen.

Abstimmung: 0:17

Sitzungsverlauf

Zur Kenntnis genommen.

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3. Volkshochschule StarnbergAmmersee e.V., Bestellung von 4 Vertretern für die Mitgliederversammlung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.01.2023 ö 3

Sach- und Rechtslage

Nach der Fusion der beiden Volkshochschulen zur Volkshochschule StarnbergAmmersee e.V. entsenden die Mitgliedsgemeinden und die Stadt Starnberg nach § 8 Abs. 3 der VHS-Satzung je angefangene 2000 Einwohner eine(n) Delegierte(n). Dabei sind nach Möglichkeit alle in den Gemeinderäten vertretenen politischen Parteien und Gruppen zu berücksichtigen.
Der Bürgermeister ist Mitglied im Aufsichtsrat und darf aus diesem Grund nicht gleichzeitig Delegierter sein (§ 8 Abs. 2).

Demnach entfallen auf die Gemeinde Seefeld mit derzeit rund 7.700 Einwohner 4 Delegierte, die namentlich zu benennen sind. Es wird vorgeschlagen darüber hinaus je eine(n) Vertreter(in) zu benennen.

Die Mitgliederversammlung soll je Geschäftsjahr mindestens einmal einberufen werden (§ 10 Abs. 1). Das Stimmrecht kann auf andere Delegierte übertragen werden (§10 Abs. 5 Satz 2). 
Der derzeit gültige Satzungsentwurf ist als Anlage beigefügt.

Beschluss

Der Gemeinderat Seefeld benennt als zukünftige Delegierte für die Mitgliederversammlung der Volkshochschule StarnbergAmmersee e.V. folgende Personen:



Delegierte(r)
Vertreter(in)
Grüne/BI
Dr. Brigitte Altenberger
Dennis Weber
FWG
Dr. Oswald Gasser
Josef Wastian
CSU
Johann Dreyer
Claudia Winter
BVS
Josef Schneider
Christian Wagner

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "BRK-Kombigebäude Seefeld"; Abwägungs-, Billigungs und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.01.2023 ö 4

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.01.2022 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „BRK-Kombigebäude Seefeld“ aufzustellen. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert (10. Änderung – Nordwestlicher Teil der Ulrich-Haid-Straße). 

Ziel des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Sicherung eines neuen zweigeschossigen Gebäudes für den Kreisverband des Bayerischen Roten Kreuzes an der Ulrich-Haid-Straße in Seefeld. Dort soll die Wache des HvO Seefeld („Helfer vor Ort“) sowie ein Teil des BRK-Katastrophenschutzes und die mobile Wasserwacht-Schnell-Einsatzgruppe (SEG) untergebracht werden. Darüber hinaus sollen im Erdgeschoss die mit der Hauptnutzung verbundenen Aufenthalts-, Schulungs-, Lager- und Technikräume entstehen. Im Obergeschoss ist die Errichtung von insgesamt sieben BRK-Dienstwohnungen geplant. Nähere Regelungen hierzu werden auf Ebene des noch abzuschließenden Durchführungsvertrages getroffen. 

Der Vorentwurf wurde durch den Gemeinderat am 26.07.2022 gebilligt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) fand in der Zeit vom 05.08.2022 bis zum 06.09.2022 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 03.08.2022 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 06.09.2022 abzugeben (§ 4 Abs. 1 BauGB). 

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „BRK-Kombigebäude Seefeld“ gebilligt und die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt werden.

Sitzungsverlauf

Im Satzungsentwurf sollen die Zulässigkeit eines Dachüberstands sowie der Ausschluss aufgeständerter PV-Module ergänzt werden. 
Die Berücksichtigung eines eventuell möglichen Belegungsrechtes der Dienstwohnungen durch die Gemeinde könnte auf Ebene des Durchführungsvertrag erfolgen, betrifft jedoch keinen Regelungsinhalt der gegenständlichen Bebauungsplansatzung.

Beschluss 1

Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie 
der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 
Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe 
Abwägung vom 24.01.2023). Die Abwägung vom 24.01.2023 ist Bestandteil des Beschlusses. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Beschluss 2

Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der 
Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Beschluss 3

Der Gemeinderat billigt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „BRK-
Kombigebäude Seefeld“ mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 
24.01.2023, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung und 
Umweltbericht sowie den Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 24.01.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Beschluss 4

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die
erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 
BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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5. Straßenwidmung im Bereich Mühlbachstraße 23,23 a, Gemarkung Oberalting-Seefeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.01.2023 ö Beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Im Zuge der Prüfung eines Bauantrages in diesem Bereich ist seitens des Landratsamtes Starnberg ein Nachweis der Straßenwidmung für das Grundstück Fl.Nr.319/25, Gemarkung Oberalting-Seefeld angefordert worden. Bei der internen Prüfung des Sachverhalts durch die Verwaltung wurde festgestellt, dass der betroffene Teil der Mühlbachstraße, ein asphaltierter Stichweg mit 3,80m Meter Breite, der bereits seit Jahren zur Erschließung der Anwesen Mühlbachstraße 23 und 23a ausgebaut ist, formal nicht gewidmet ist. Diese Widmung soll vorliegend nunmehr vollzogen werden. Bei der Widmung handelt es sich um einen Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung, die den betreffenden Bereich auch offiziell für den öffentlichen Verkehr widmet.

Die Gemeinde Seefeld ist zuständiger Straßenbaulastträger für die als Ortsstraße zu widmende, o.g. Fläche gem. Art. 47 Abs. 1 BayStrWG. Die Wegfläche ist als Ortsstraße im Sinne des Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zu widmen.

Der Straßenteil soll zur Mühlbachstraße gewidmet werden. Die dort bestehenden Anwesen Mühlbachstraße 23 und 23a werden bei der Gemeinde bereits unter dieser Anschrift geführt.

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Am Saganger südl. der Staatsstraße 2068“ weist diesen Teil der Mühlbachstraße in den Festsetzungen als private Verkehrsfläche mit der Zweckbeschränkung „nur Feuerwehr und Notfahrzeuge“ aus. Durch die Widmung wird diese Festsetzung obsolet. An der Situation mit der Schranke, die Durchgangsverkehr verhindert, soll nichts verändert werden.


Anlage:

-Öffentliche Bekanntmachung mit Kartendarstellung

Beschluss

Die in der Kartendarstellung beschriebene Wegfläche wird durch Beschluss des Gemeinderates Seefeld vom 24.01.2023 als Teilfläche zur bereits bestehenden Ortsstraße im Sinne des Art. 46 Nr. 2 BayStrWG mit dem Namen „Mühlbachstraße“ gewidmet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Andechs, Inning, Weßling und Wörthsee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.01.2023 ö 6

Sach- und Rechtslage

1.         Gemeinde Andechs: Bebauungsplan Nr. 68 „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Kiesgrube Frieding“ und 2. Änderung des Flächennutzungsplanes

Der Gemeinderat der Gemeinde Andechs hat am 27.09.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 68 „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Kiesgrube Frieding“ aufzustellen. Darüber hinaus wurde am 08.11.2022 beschlossen, den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern (2. Änderung). 

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf Flächen der ehemaligen Kiesgrube südlich von Frieding (Grundstücke Flur Nrn. 1184, 1185 und 1186, jeweils Gemarkung Frieding).

Mit Schreiben vom 19.12.2022 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zu den beiden Bauleitplanverfahren gebeten. 

Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Gemeinde / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingesehen werden.


2.         Gemeinde Andechs: 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Östlich der Von-der-Tann-Straße zw. der Ortsstraße Pfahlweg und der Staatsstraße 2067 im Gemeindeteil Erling“

Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat am 26.07.2022 beschlossen, die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Östlich der Von-der-Tann-Straße zwischen der Ortsstraße Pfahlweg und der Staatsstraße 2067 im Gemeindeteil Erling“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen. 

Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines zusätzlichen Wohnhauses auf dem Grundstück Flur Nr. 860/2 der Gemarkung Erling. Dadurch soll im Sinne der Nachverdichtung zusätzlicher Wohnraum im Innenbereich bereitgestellt werden.

Mit Schreiben vom 14.02.2022 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. 

Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Gemeinde / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingesehen werden.


3.         Gemeinde Inning: 12. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Am Weiher“

Der Gemeinderat der Gemeinden Inning am Ammersee hat am 27.07.2021 beschlossen, die 12. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Am Weiher“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen. 

Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung ist es, die geplante Erweiterung eines ortsansässigen Gewerbebetriebes in Anlehnung an bereits erfolgte baurechtliche Änderungen im umliegenden Gewerbegebiet „Am Weiher“ im Nordwesten des Ortsteils Inning zu ermöglichen.  

Mit Schreiben vom 19.12.2022 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. 

Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird (siehe auch GR-Beschluss zur ersten Beteiligung vom 21.06.2022).

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Inning (www.inning.de) unter Rathaus / Bebauungspläne eingesehen werden.


4.         Gemeinde Weßling: 3. Änderung des Bebauungsplanes „Rosenstraße Süd“

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Gemeinde Weßling hat in seiner Sitzung am 15.10.2019 beschlossen, für den Bereich des Grundstücks Flur Nr. 620 der Gemarkung Oberpfaffenhofen den Bebauungsplan „Rosenstraße Süd“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB zu ändern.  

Anlass der vorliegenden Planung ist ein Antrag für die Errichtung eines Doppelhauses auf dem o.g. Grundstück. Das städtebauliche Ziel der Gemeinde ist es, die Innenentwicklung zu fördern und gleichzeitig die städtebauliche Qualität und das Ortsbild zu wahren. Da derzeit lediglich Einzelhäuser in diesem Bereich festgesetzt sind, soll zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum eine Liberalisierung der Festsetzung erfolgen.  

Mit Schreiben vom 16.12.2022 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. 

Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-wessling.de) unter Rathaus & Verwaltung / Bekanntmachungen / Bauamt eingesehen werden.


5.         Gemeinde Wörthsee: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 68 „Am Teilsrain – genossenschaftlicher Wohnungsbau“

Der Gemeinderat der Gemeinde Wörthsee hat in seiner Sitzung am 18.11.2019 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 68 „Am Teilsrain – genossenschaftlicher Wohnungsbau“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB aufzustellen.  

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Bereitstellung bezahlbaren Wohnraums für Einheimische und Familien geschaffen werden. Insgesamt sind im Bereich der Straße Am Teilsrain rund 56 Wohnungen, aufgeteilt auf vier 3-geschossige Baukörper, geplant.   

Mit Schreiben vom 21.12.2022 wurde die Gemeinde Seefeld im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. 

Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Wörthsee (www.gemeinde-woerthsee.de) unter Verwaltung aktuell / Amtliche Bekanntmachungen eingesehen werden.

Beschluss 1

1.         Gemeinde Andechs: Bebauungsplan Nr. 68 „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Kiesgrube Frieding“ und 2. Änderung des Flächennutzungsplanes

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 68 „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Kiesgrube Frieding“ sowie die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes werden zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.         Gemeinde Andechs: 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Östlich der Von-der-Tann-Straße zw. der Ortsstraße Pfahlweg und der Staatsstraße 2067 im Gemeindeteil Erling“

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Östlich der Von-der-Tann-Straße zwischen der Ortsstraße Pfahlweg und der Staatsstraße 2067 im Gemeindeteil Erling“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 3

3.         Gemeinde Inning: 12. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Am Weiher“

Die 12. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Am Weiher“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 4

4.         Gemeinde Weßling: 3. Änderung des Bebauungsplanes „Rosenstraße Süd“

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Rosenstraße Süd“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 5

5.         Gemeinde Wörthsee: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 68 „Am Teilsrain – genossenschaftlicher Wohnungsbau“

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 68 „Am Teilsrain – genossenschaftlicher Wohnungsbau“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.01.2023 ö 7

Sitzungsverlauf

Es wird darum gebeten, bei der LED-Umrüstung der Straßenbeleuchtung darauf zu achten, dass nur „warmweiße“ Strahler verbaut werden. Ebenso sollten - wo sinnvoll - Bewegungsmelder bzw. eine Nachtabsenkung angedacht werden.

Datenstand vom 18.04.2023 09:18 Uhr