Datum: 14.02.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls vom 24.01.2023
2 Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO
3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Gewerbe und Wohnen an der Uneringer Straße"; Billigungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung
4 Sturzflut-Risikomanagement für Seefeld - Vorstellung Ergebnisse der Projektstudie
5 Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED im gesamten Gemeindegebiet
6 Bekanntgabe und Genehmigung gemeinnütziger Spenden 2022
7 Dringliche Anordnung; Bekanntgabe der Beschaffung von 4 Notstromaggregaten
8 Amtsangemessene Alimentation von Beamten; Gesetzentwurf zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile
9 Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinde Herrsching
10 Sonstiges

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1. Genehmigung des Protokolls vom 24.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö 1

Sach- und Rechtslage

Das Protokoll wurde einstimmig genehmigt. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö 2

Sitzungsverlauf

Zur Kenntnis genommen.

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3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Gewerbe und Wohnen an der Uneringer Straße"; Billigungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö 3

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15.02.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Gewerbe und Wohnen an der Uneringer Straße“ beschlossen. 

Im Bereich der Uneringer Straße soll auf den Grundstücken Flur Nrn. 93 (nördliche Teilfläche) und 440, jeweils Gemarkung Oberalting-Seefeld, ein Neubauprojekt mit Wohn- und Gewerbenutzungen (nicht störendes Gewerbe) durch einen Vorhabenträger realisiert werden. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen sowie zur Sicherstellung einer geordneten Entwicklung und Einfügung des Vorhabens in die nähere Umgebung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Im Zuge der Bebauungsplanaufstellung soll zudem unter Einbeziehung kleinerer Begleitgrünflächen des Straßengrundstücks Flur Nr. 449 ein öffentlicher Gehweg entlang der Uneringer Straße vorgesehen werden, wobei der bestehende Straßenquerschnitt der Uneringer Straße unverändert bleibt und nicht verschmälert wird. Darüber hinaus erfolgt eine Sicherung der fußläufigen Anbindung zur Stampfgasse sowie der verkehrlichen Erschließung der südlich benachbarten Wohnbaugrundstücke über einen öffentlich gewidmeten Eigentümerweg.

Zugleich beabsichtigt die Gemeinde Seefeld, die bestehenden gewerblichen Nutzungen auf der südlichen Teilfläche des Grundstücks Flur Nr. 93 dauerhaft planungsrechtlich zu sichern. Hierzu wird parallel ein eigenständiger Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt (Bebauungsplan „Gewerbehof zwischen Stampfgasse und Uneringer Straße“). Ein entsprechender Aufstellungsbeschluss wurde hierfür bereits in der Sitzung am 06.12.2022 gefasst. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Gewerbe und Wohnen an der Uneringer Straße“ wird folglich um die o.g. Flächen reduziert. 

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Gewerbe und Wohnen an der Uneringer Straße“ wird in der heutigen Sitzung durch die beteiligten Planer vorgestellt.

Sitzungsverlauf

Der Vorentwurf soll vor Durchführung der frühzeitigen Beteiligung wie folgt angepasst werden: 
  • Der Gehweg entlang der Uneringer Straße wird bis zum südöstlichen Ende des Geltungsbereiches fortgeführt. 
  • Der einzuhaltende Abstand von PV-Modulen zu First, Traufe und Ortgang wird von 1,0 m auf 0,5 m reduziert.
  • Folgende textliche Hinweise werden ergänzt: Ausschluss von Thujenhecken und ausschließliche Verwendung standortheimischer Gehölze, Unzulässigkeit der Verwendung ätzender oder umweltgefährdender Stoffe als Streugut.

Parallel zum weiteren Verfahren soll zeitnah ein erster Entwurf des Durchführungsvertrages erarbeitet werden, um neben der allgemeinen Kostenübernahme und der Erschließung insbesondere auch die Kompensation sozialer Folgekosten durch den Vorhabenträger zu regeln. 

Im Zuge des weiteren Verfahrens sollen zudem folgende Punkte nochmals geprüft werden: 
  • Möglichkeiten zur Maximierung der Energieerzeugung durch Photovoltaik
  • Konkretisierung der Niederschlagswasserbeseitigung 
  • Verwendung einer Wärmepumpe statt einer Holzpellet-Heizung
  • Alternative Dachgestaltung ohne Quergiebel
  • Weitere Erhöhung des Gewerbeflächenanteils (z.B. durch gemischte Nutzung im Haus 2)

Beschluss 1

1.         Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Gewerbe und Wohnen an der Uneringer Straße“ wird durch Herausnahme von Teilflächen der Grundstücke Flur Nrn. 93 und 122/3 sowie durch Ergänzung von Teilflächen des Grundstücks Flur Nr. 449, jeweils Gemarkung Oberalting-Seefeld, angepasst (siehe Vorentwurf).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 4

Beschluss 2

2.        Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Gewerbe und Wohnen an der Uneringer Straße“ mit Planzeichnung, Satzung, Begründung, vorläufigem Umweltbericht sowie Vorhaben- und Erschließungsplan, jeweils in der Fassung vom 14.02.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 5

Beschluss 3

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 4

Beschluss 4

Die Verwaltung wird beauftragt, parallel zum weiteren Verfahren einen Entwurf des Durchführungsvertrages zu erarbeiten, in dem insbesondere die Kompensation sozialer Folgekosten durch den Vorhabenträger geregelt werden soll. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Sturzflut-Risikomanagement für Seefeld - Vorstellung Ergebnisse der Projektstudie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö 4

Sach- und Rechtslage

Die Verwaltung hat auf Grund der zunehmenden Starkregenereignisse und der damit einher-gehenden Gefahren die Fa. Spekter GmbH mit einer Studie für unser Gemeindegebiet beauftragt. Die Ergebnisse dieser Projektstudie liegen nun vor und werden von Herrn Junginger vorgestellt.

Sitzungsverlauf

Herr Junginger erläutert ausführlich seine Untersuchungsergebnisse.
Um einen Förderantrag stellen zu können, ist ein Beschluss zur Beauftragung einer Starkregen-Risikoanalyse erforderlich.

Beschluss

Die Erstellung einer Starkregen-Risikoanalyse wird beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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5. Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED im gesamten Gemeindegebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö 5

Sach- und Rechtslage

Ende 2021 wurde uns von Bayernwerk ein Konzept vorgestellt für eine Umrüstung unserer Straßenbeleuchtung im gesamten Gemeindegebiet. 
Insgesamt betrifft dies 791 Brennstellen (eine genaue Aufstellung kann in der Verwaltung eingesehen werden). Bei der Umrüstung werden alle Leuchten mit einem neuen Leuchtkopf versehen. Die Einsparung beträgt ca. 75 % bei einer Dimmung von 50 % von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr bei etwa gleichbleibender Ausleuchtung. Die Lichtfarbe beträgt 2.700 - 3.300 Kelvin.
Die Investitionskosten betragen hier ca. 400.000.- €. Bis Ende 2021 konnte hierzu ein Förderantrag gestellt werden für eine 30 % Förderung. 
Bei einem Eigenanteil von ca. 280.000.- € würde sich die Summe bei einer Einsparung von ca. 29.300.- € brutto (jährl. Stromkosten) nach etwa 10 Jahren amortisieren. Nicht berücksichtigt sind die jährl. Wartungskosten (Stand: Oktober 2021).
Um die Frist zu wahren hat die Gemeinde Seefeld diesen Förderantrag 2021 gestellt. Nach einer Bearbeitungszeit von ca. 10 Monaten und der Bewilligung könnte dann der Auftrag erteilt werden.
Der Zuwendungsbescheid wurde uns Mitte Juni 2022 mit einer Förderzusage von gesamt 123.082.- € zugesandt. Der Bewilligungszeitraum ist vom 01.12.2022 bis 30.11.2023.
Leider sind sehr viele Anträge beim Bayernwerk eingegangen und es hat sich die Bearbeitungszeit für das Angebot etwas verlängert.
Mitte Januar wurde uns dann dieses Angebot zugesandt. Die genaue Investitionssumme beträgt. 401.286,49 €. Um die Förderung abgreifen zu können muss die Gemeinde mit der vollen Summe in Vorleistung gehen. Die Fördermittel in Höhe von ca. 120.000.- € werden anschließend an die Gemeinde ausgezahlt (Staffelung siehe Zuwendungsbescheid).

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt der Umrüstung von 791 Brennstellen auf LED im gesamten Gemeindegebiet zu. Die Investitionssumme von 401.286,49 € wird in die Haushaltsplanung 2023 aufgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 2

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6. Bekanntgabe und Genehmigung gemeinnütziger Spenden 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö 6

Sach- und Rechtslage

Umsetzung einer Handlungsempfehlung des Bayer. Staatsministeriums des Innern, des Bayerischen Staatsministerium der Justiz und der kommunalen Spitzenverbände bezüglich des Umgangs mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für kommunale / gemeinnützige Zwecke. Hier hat der Gemeinderat die jährlich eingegangenen Spenden, die an gemeinnützige Institutionen (s. Anlage) weitergeleitet bzw. als Sachwert gespendet wurden, zu genehmigen. 

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die gemeinnützigen Spenden i.H.v. 4.519,78 € für das Jahr 2022 die bei der Gemeinde eingegangen sind und an gemeinnützige Institutionen weitergeleitet wurden. Sachspenden gingen im Jahr 2022 nicht ein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Dringliche Anordnung; Bekanntgabe der Beschaffung von 4 Notstromaggregaten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö 7

Sach- und Rechtslage

Um die Gemeinde Seefeld für ein „Black-out-Szenario“ zu rüsten und die Anlaufstellen wie Feuerwehren und Bauhof sowie deren wichtige Infrastrukturen funktionsfähig zu machen, war die Beschaffung von 4 Notstromaggregaten sowie die bauliche Vorbereitung für deren Anschluss unbedingt erforderlich.

Da diese Gerätschaften aufgrund der Verfügbarkeit und der Lieferzeiten sofort geordert werden mussten, war ein Zuwarten bis zu einer Beschlussfassung des Gemeinderates nicht zweckmäßig.

Da die Anschaffungskosten von 73.780,- € zuzüglich der Kosten für die Schaffung der Voraussetzungen zum Anschluss in Höhe von 6.900,- € den Zuständigkeitswert des Ersten Bürgermeisters (30.000,- €) überstiegen, wurde eine Dringliche Anordnung gem. Art. 37 Abs. 3 GO erlassen, die als Anlage beigefügt ist und hiermit bekanntgegeben wird. 

Beschluss

Die Dringliche Anordnung wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Amtsangemessene Alimentation von Beamten; Gesetzentwurf zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö 8

Sach- und Rechtslage

Gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zur amtsangemessenen Alimentation von Beamtinnen und Beamten muss unter Zugrundelegung des bisherigen im Besoldungsrecht relevanten Modells der Alleinverdiener-Familie auch der Beamte/die Beamtin in der niedrigsten Besoldungsgruppe und Stufe eine netto Alimentation erhalten, die für ihn/sie und seine/ihre Familie einen Mindestabstand von 15 % zum Grundsicherungsniveau wahrt. Bei der Berechnung müssen auch regional höhere Kosten der Unterkunft berücksichtigt werden, weil auch bei Beziehung von Grundsicherungsleistungen die regional anfallenden Wohnkosten übernommen werden, soweit sie angemessen sind. Im Zuge dieser Rechtsprechung ergeben sich nicht nur Auswirkungen auf Beamte/ Beamtinnen in den unteren Besoldungsgruppen. Zu den weiteren Grundsätzen des Alimentationsprinzips gehört es, dass ein angemessener Abstand zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen gewahrt wird. Dies führt dazu, dass eine Verletzung des Mindestabstandsgebots in den unteren Besoldungsgruppen letztlich auch zu einer Erhöhung der höheren Besoldungsgruppen führen muss. 

Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat hat festgestellt, dass das Bayerische Besoldungsrecht diese verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen nicht erfüllt. Die Bayerische Staatsregierung hat deshalb einen Gesetzesentwurf zur Neuausrichtung orts- und familienbezogener Besoldungsbestandteile in den Bayerischen Landtag eingebracht. Die neuen Orts- und Familienzuschläge sollen rückwirkend ab 1. Januar 2023 gelten. Eine (Nach-)Zahlung der entsprechenden Beträge soll jedoch erst dann vorgenommen werden, wenn das Gesetz im Bayerischen Landtag beschlossen und verkündet wurde. Der Gesetzentwurf enthält auch Tabellen für die Jahre 2020 bis 2022, da die bayerische Besoldung im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bereits seit längerer Zeit verfassungswidrig zu niedrig bemessen war. 

Eine Nachzahlung für die Zeiträume vor 2023 kann allerdings nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass der Beamte/ die Beamtin durch einen Rechtsbehelf im jeweiligen Kalenderjahr die Verfassungswidrigkeit der Besoldung geltend gemacht hat oder der Dienstherr einen Beschluss fasst, dass auf eine solche zeitnahe Geltendmachung der Ansprüche verzichtet wird. Die Bayerische Staatsregierung hat für die Beamten des Freistaates Bayern für die Jahre 2020, 2021 und 2022 auf eine zeitnahe Geltendmachung verzichtet, sodass die Beamten des Freistaates entsprechend der im Gesetzesentwurf enthaltenen Tabellen 2020 bis 2022 eine Nachzahlung erhalten werden. 

Die kommunalen Dienstherren sind an diese Entscheidung nicht gebunden, der Bayerische Gemeindetag hat kürzlich in einem Rundschreiben jedoch angeregt, im Rahmen der kommunalen Personalhoheit ebenfalls auf die zeitnahe Geltendmachung zu verzichten. Dies muss durch einen entsprechenden Beschluss des zuständigen Gremiums erfolgen. Die Verwaltung empfiehlt, im Zuge eines Gleichklangs der kommunalen und staatlichen Beamten und zur Vermeidung einer Schlechterstellung der in der Gemeinde Seefeld beschäftigten Beamten/Beamtinnen den Verzicht auf die zeitnahe Geltendmachung für die Jahre bis einschließlich 2020 zu beschließen.

Sitzungsverlauf

Der TOP wird abgesetzt.

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9. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinde Herrsching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö 9

Sach- und Rechtslage

Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat am 11.11.2019 beschlossen, die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet“ für den Bereich östlich der Gewerbestraße durchzuführen. 

Der ursprüngliche Bebauungsplan „Gewerbegebiet“ stammt aus dem Jahr 1972 und wurde mittlerweile in mehreren Bereichen geändert bzw. in Teilen durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt. Für die verbliebene Teilfläche östlich der Gewerbestraße ist dadurch eine städtebaulich unerwünschte, uneinheitliche Regelung des Maßes der baulichen Nutzung entstanden. Dies soll im Zuge der Bebauungsplanänderung durch eine einheitliche Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung nun korrigiert werden. 

Mit Schreiben vom 23.01.2023 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Aktuelles / Gemeindenachrichten eingesehen werden.

Beschluss

Die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Gewerbegebiet“ für den Bereich östlich der Gewerbestraße wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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10. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.02.2023 ö 10

Sitzungsverlauf

Es wird angefragt, ob dieses Jahr wieder Krapfen an Seefelder Grundschüler bei einem Faschingstreiben vor der Gemeindeverwaltung durch den Bürgermeister verteilt werden. Die Rektorin der Grundschule ist im Vorfeld nicht – wie bisher - auf die Verwaltung zugekommen, um eine derartige Veranstaltung planen zu können.

Datenstand vom 18.04.2023 09:24 Uhr