Datum: 28.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:10 Uhr bis 20:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls vom 14.02.2023
2 Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO
3 Verabschiedung des Haushaltsplanes mit Anlagen für das Jahr 2023
4 Ortsentwicklung: Leitlinienkonzept "Seefeld 2035"
5 Erlass der Verordnung über Parkgebühren im Gemeindegebiet Seefeld
6 Fundtiervertrag mit dem Tierschutzverein Starnberg und Umgebung e.V.
7 4. Änderung des Bebauungsplanes "Am Oberfeld"; Änderungs-, Ausfertigungs- und Auslegungsbeschluss
8 Gestaltung des Höhenrücken Seefeld OT Hechendorf - Vergabebeschluss
9 Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Andechs und Herrsching
10 Erweiterung Gewerbegebiet Jahnweg; Überarbeiteter Entwurf Vergaberichtlinie
11 Sonstiges

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1. Genehmigung des Protokolls vom 14.02.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.03.2023 ö 1

Sach- und Rechtslage

Das Protokoll vom 14.02.2023 wurde genehmigt. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(ohne GR Thomas Ruf)

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2. Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.03.2023 ö 2

Sach- und Rechtslage

Sitzung vom 24.01.2023

TOP 3:           Genehmigung Grundstückskaufvertrag Wörthseestraße (südlicher Teil); 
   UR.Nr. V 78/2023

Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Urkunde URNr. V 78/2023 vom 13.01.2023 des Notars Volmer, Hauptstraße 5 b in Starnberg in der vorgelegten Fassung und genehmigt die Urkunde vollinhaltlich und schließt sich allen darin gestellten Anträgen an.
Gleichzeitigt werden hiermit die in der vorgenannten Urkunde behaupteten oder erteilten Vollmachten genehmigt.

Abstimmung: 19:1


TOP 5:           Genehmigung Grundstückskaufvertrag Wörthseestraße (südlicher Teil); 
   UR.Nr. V 78/20 Nahwärme Drößling - Gestattungsvertrag Wegenutzung

Beschluss:
Das Gremium stimmt dem Abschluss des „Gestattungsvertrag Wegenutzung Gemeinde Seefeld“ in der angehängten Fassung zu. Der angehängte „Gestattungsvertrag Wegenutzung Gemeinde Seefeld“ sowie der Plan des Vertragsgebietes (Anlage 1 zum Gestattungsvertrag) sind Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmung: 20:0
(ohne GR Wagner wg. Art. 49 GO)


TOP 8:   Pilsensee-Bad, Weiteres Vorgehen bzgl. Bewirtschaftung

Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, sofort nur die notwendigsten Sanierungsmaßnahmen für einen kioskartigen Betrieb vorzubereiten und dem Gemeinderat vorzulegen.
Die Verwaltung wird beauftragt, Sondierungsgespräche mit geeigneten Betreibern zu führen und mit diesen die Gegebenheiten vor Ort zu besprechen.

Abstimmung: 20:0

Sitzungsverlauf

Zur Kenntnis genommen. 

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3. Verabschiedung des Haushaltsplanes mit Anlagen für das Jahr 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.03.2023 ö 3

Sach- und Rechtslage

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 21.03.2023 einstimmig die Empfehlung an den Gemeinderat gegeben, die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 mit Haushaltsplan und sämtlichen Anlagen zu verabschieden.
Die umfassenden Unterlagen des Haushaltsplanes für das Jahr 2023 werden an die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses (sofern mehrere Personen einer Fraktion angehören dem Fraktionsvorsitzenden bzw. dem zweiten oder dritten Bürgermeister) verteilt und liegen dort für die Gemeinderatsmitglieder zur Einsicht und Beratung vor.
Darüber hinaus kann der Haushaltsplan mit sämtlichen Anlagen für das Jahr 2023 selbstverständlich auch jederzeit in der Kämmerei eingesehen und hinterfragt werden.

Sitzungsverlauf

Nach der Haushaltsrede von Bürgermeister Klaus Kögel und einer kurzen Zusammenfassung von Kämmerer Herrn Spengler danken die Fraktionsvorsitzenden Herrn Spengler für die solide und umsichtige Haushaltsplanung und der ganzen Verwaltung für das Engagement bei der Aufstellung des Gemeindehaushalts.
Grundsätzlich wird Fraktionsübergreifend die Haushaltskonsolidierung als bestimmendes Thema für die nächsten Jahre genannt. Hierzu gehören die Reduzierung der Ausgaben und die Steigerung der Einnahmen.
Einige Investitionen (z.B. Unterhalt der gemeindlichen Liegenschaften) sind unumgänglich und werden, da viele Immobilien in die Jahre gekommen sind, erhebliche Kosten verursachen. Auch sieht man an der Rücklagenerhöhung der letzten Jahre, dass ein gewisser Sanierungsstau besteht, der aufgelöst werden muss. Hier müssen sich Bürger evtl. auf höhere Gebühren und Vereine/Institutionen auf geringere Zuwendungen einstellen. 

Beschluss

1.
Genehmigung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2023



Der Gemeinderat beschließt gem. Art. 65 GO die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 samt Anlagen in der vorliegenden Fassung.


2.
Genehmigung des Finanzplanes der Jahre 2022 bis 2026



Der Gemeinderat beschließt gem. Art. 65 GO den Finanzplan für die Jahre 2022 bis 2026 in der vorliegenden Fassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(ohne GR Thomas Ruf)

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4. Ortsentwicklung: Leitlinienkonzept "Seefeld 2035"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.03.2023 ö 4

Sach- und Rechtslage

Mit dem Leitlinienkonzept „Seefeld 2035“ sollen die grundlegenden Ziele für die zukünftige Entwicklung der Gemeinde Seefeld festgelegt werden. 

Die Leitlinien wurden auf Grundlage der bisher gewonnenen Erkenntnisse aus dem Ortsentwicklungsprozess erarbeitet und im Zuge mehrerer Gemeinderatsklausuren und GR-Arbeitskreissitzungen sowie einer Sitzung des Lenkungskreises Ortsentwicklung fortlaufend konkretisiert und verfeinert. Auch die Bürger wurden über Infostände an den Wochenmärkten, Fragebögen und eine Online-Beteiligung intensiv in den Prozess eingebunden. Die dabei vorgebrachten Anregungen und Hinweise flossen in die aktuelle Fassung des Leitlinienkonzeptes mit ein.  

Die insgesamt 12 Leitlinien sollen ab sofort als Richtschnur dienen, an denen konkrete Maßnahmen, Projekte und Vorhaben der Gemeinde gemessen werden. Bei jeder Einzelmaßnahme wird dabei erneut geprüft, ob die Leitlinien grundsätzlich eingehalten werden, wie sie zu tragen kommen und mit welcher Gewichtung sie angewandt werden. In begründeten Einzelfällen kann von den Leitlinien auch abgewichen werden, wobei mit wachsender Abweichung die Begründung hierfür umso gewichtiger und tragfähiger sein muss.

Sitzungsverlauf

Es wird empfohlen, den Lenkungskreis wieder einzuberufen und damit die intensive Bürgerbeteiligung im Zuge des Ortsentwicklungsprozesses fortzusetzen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt das Leitlinienkonzept „Seefeld 2035“ in der Fassung vom 28.03.2023. Das in der Anlage beigefügte Leitlinienkonzept ist Bestandteil des Beschlusses.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(ohne GR Thomas Ruf)

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5. Erlass der Verordnung über Parkgebühren im Gemeindegebiet Seefeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.03.2023 ö 5

Sach- und Rechtslage

In der Gemeinderatsitzung vom 15.02.2022 wurde einer Parkraumbewirtschaftung durch Park-scheinautomaten beschlossen.

Die Konditionen für die Parkraumbewirtschaftung wurden in der Sitzung vom 03.05.2022 festgelegt.

Um diese Beschlüsse umzusetzen und vollziehen zu können, ist eine Parkgebührenverordnung zu erstellt (s.a. Anlage).

Sitzungsverlauf

Es wird kurz angemerkt, dass es hilfreich wäre, wenn Seefelder Bürgerinnen und Bürger eine Ermäßigung erhalten würden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die „Verordnung über Parkgebühren im Gemeindegebiet Seefeld“ in der Fassung vom 28.03.2023.
Der in der Anlage beigefügte Verordnungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(ohne GR Thomas Ruf)

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6. Fundtiervertrag mit dem Tierschutzverein Starnberg und Umgebung e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.03.2023 ö 6

Sach- und Rechtslage

Der Tierschutzverein Starnberg u.U. e.V. hat letztes Jahr den Fundtiervertrag aller Landkreis-gemeinden gekündigt. Der Verein bezweckte damit, dass die Gemeinden nicht nur für Fundtiere, sondern auch für den allgemeinen Tierschutz (Wildtiere etc.) aufkommen sollten.

Die Landkreisgemeinden verweigerten dies grundsätzlich und verhandeln seit über einem halben Jahr (Federführung Gemeinde Pöcking) mit dem Tierschutzverein ohne Einigung. Größte Differenz war das Festhalten des Tierschutzvereines an einem Kostenverzeichnis, dass z.B. Verwahrkosten für eine Katze in Höhe von 25,- € pro Tag vorsah (d.h. 750,- € im Monat, 9.000,- € im Jahr). Auch andere Punkte, wie z.B. die Laufzeit des Vertrages bzw. Verlängerungskonditionen, konnten nicht toleriert werden. Des Weiteren verweigert der Tierschutzverein Starnberg zunächst eine Kostenkalkulation vorzulegen.

Der Bürgermeistersprecher Rainer Schnitzler und Geschäftsleiter Sven Neumann (beide Gemeinde Pöcking), nahmen noch einmal die Verhandlungen auf, die nun endgültig zu einem Abschluss kamen. Letztendlich stimmte der Tierschutzverein einem gemeindlichen Preisverzeichnis (s.a. Anlage 2) zu.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt den Fundtiervertrag mit dem Tierschutzverein Starnberg u.U. e.V. (Entwurf 09.03.2023, Anlage 1). Der Bürgermeister wird ermächtigt den Vertrag zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. 4. Änderung des Bebauungsplanes "Am Oberfeld"; Änderungs-, Ausfertigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.03.2023 ö 7

Sach- und Rechtslage

Der Bereich des bestehenden Landwirtschaftsbetriebs auf den Grundstücken Flur Nrn. 395/3 und 406 der Gemarkung Hechendorf a. Pilsensee ist im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Am Oberfeld“ (3. Änderung) als Dorfgebiet festgesetzt. Demzufolge sind dort land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie die dazugehörigen Wohnungen zulässig. Letztere können gemäß den Vorgaben des Bebauungsplanes allerdings nur getrennt vom derzeitigen landwirtschaftlichen Betrieb auf dem angrenzenden und momentan noch unbebauten Grundstück Flur Nr. 408/1 der Gemarkung Hechendorf a. Pilsensee errichtet werden (Wohnhaus mit max. 4 Wohneinheiten).  

Der Landwirt der bestehenden Hofstelle hat die Gemeinde Seefeld um Prüfung gebeten, ob im Bereich des südlichen Baufeldes „A“ eine Wohnnutzung für den Selbstgebrauch ermöglicht werden könnte. Die Errichtung der Betriebsleiterwohnung könnte innerhalb des Gebäudebestandes durch Innenausbau/-umbau erfolgen, ohne zusätzliche Flächen zu versiegeln. 

Da eine Wohnnutzung im Bereich des Baufeldes „A“ gemäß den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes ausgeschlossen ist, müsste der Bebauungsplan geändert werden, um zukünftig eine Betriebsleiterwohnung innerhalb des Bestandsgebäudes zu ermöglichen. Hierzu wäre eine textliche Änderung des bisherigen Bebauungsplanes durch eine Festsetzung wie folgt erforderlich: 

„Im Bauraum A ist die Errichtung maximal einer Wohnung gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO zulässig.“ 
(§ 5 Abs. 2 Nr. 1: Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe und die dazugehörigen Wohnungen und Wohngebäude)

Für die Erreichbarkeit der geplanten Wohnflächen im ersten Obergeschoss ist eine Erschließung über eine Außentreppe erforderlich. Diese würde geringfügig über die bestehende Baugrenze hinausragen, aber unterhalb des bereits vorhandenen Dachüberstandes verbleiben. Diesbezüglich wäre eine ergänzende textliche Festsetzung erforderlich, wonach untergeordnete Bauteile wie Außentreppen bis zu einer Tiefe von max. 3,0 m (= Breite des Dachüberstandes) auch baugrenzüberschreitend ausnahmsweise zugelassen werden können.

Die Änderung des Bebauungsplanes kann im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung erfolgen, da die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Im beschleunigten Verfahren wird die Verfahrensdauer reduziert, da von der frühzeitigen Beteiligung, der Umweltprüfung und dem Umweltbericht, der Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie der zusammenfassenden Erklärung abgesehen werden kann. Die Eingriffsregelung wird ebenfalls ausgesetzt, da zu erwartende Eingriffe als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig gelten.

Beschluss

1.        Der Gemeinderat beschließt, für den Bereich der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Am Oberfeld“ (siehe Anlage „Geltungsbereich“) die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Am Oberfeld“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen. 

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen und die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB zu unterrichten.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, im Anschluss an die Unterrichtung der Öffentlichkeit den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Am Oberfeld“ in der Fassung vom 28.03.2023 auf Grundlage der in heutiger Sitzung vorgestellten Planung auszufertigen und die öffentliche Auslegung gemäß § 13a i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Gestaltung des Höhenrücken Seefeld OT Hechendorf - Vergabebeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.03.2023 ö Beschließend 8

Sach- und Rechtslage

In der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 21.06.2022 wurde die Freigabe der Kosten für die geplante Baumaßnahme und die Durchführung der Ausschreibung erteilt.
Zum Submissionstermin am 22.03.2023 lagen der Verwaltung 3 Angebote vor. 
Nach eingehender Prüfung der Angebote ergibt sich bezogen auf die Gesamtangebotssumme folgende Reihung:
  1. Fa. Amir Basic – Garten- und Landschaftsbau, Herrsching          240.499,10 € (zzgl. 2 % NL)
  2. Fa. Gaissmaier Garten Landschaft GmbH & Co. KG, Freising          259.121,07 €
  3. Fa. Hermann Kutter GmbH & Co. KG, Memmingen                  393.133,36 €

Alle bei der Verwaltung eingereichten Angebote liegen über dem genehmigten Kostenrahmen von 221.000 € und der im Haushalt 2023 eingestellten Mittel in Höhe von 200.000,- €. 
Um das Projekt nicht nochmals verschieben zu müssen, schlägt die Verwaltung vor, die fehlenden Mittel über die Haushaltsstelle 6301.95015 (Kanalbau Hedwigstraße) zu decken - die Schlussrechnungsprüfung deutet darauf hin, dass die auf der Haushaltsstelle 6301.95015 bereitgestellten Mittel nicht ausgeschöpft werden müssen und die verbleibenden Mittel zur Deckung ausreichen sollten. 
Die Verwaltung empfiehlt daher die Auftragsvergabe an den günstigsten Bieter, die Firma 
Amir Basic – Garten- und Landschaftsbau
Leitenhöhe 46
82211 Herrsching am Ammersee
mit einer Auftragssumme von 240.499,10 € (abzgl. 2 % Nachlass) brutto.

Sitzungsverlauf

Angesichts der begrenzten Überschreitung des Kostenrahmens, der bereits bewilligten Fördermittel und der langen Historie wird eine endgültige Umsetzung und ein zügiger Projektabschluss mit deutlicher Mehrheit befürwortet.  

Beschluss

Der Erste Bürgermeister oder einer seiner Stellvertreter wird ermächtigt, den Auftrag für die Durchführung der Landschaftsbauarbeiten am Höhenrücken im Ortsteil Hechendorf an die Firma Amir Basic – Garten- und Landschaftsbau, Leitenhöhe 46 in 82211 Herrsching am Ammersee mit einer Auftragssumme von 240.499,10 € (abzgl. 2 % NL) brutto zu erteilen.
Der Deckungsvorschlag der Verwaltung zum Ausgleich der Überschreitung der angesetzten Haushaltsmittel über die Haushaltsstelle 6301.95015 wird angenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

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9. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Andechs und Herrsching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.03.2023 ö 9

Sach- und Rechtslage

Gemeinde Andechs: Bebauungsplan Nr. 56 „Stadlerwiese“

Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat am 14.02.2023 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 56 „Stadlerwiese im Gemeindeteil Erling“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist es, eine gut erschlossene, ca. 2 ha große Innenentwicklungsfläche nördlich der Herrschinger Straße im Gemeindeteil Erling für die Deckung des Wohnraumbedarfes zu nutzen und dort Angebote für unterschiedliche Wohnformen zu schaffen.

Mit Schreiben vom 13.03.2023 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorzubringen.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Gemeinde / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingesehen werden.


Gemeinde Andechs: Bebauungsplan Nr. 65 „Hennenbühel“

Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat am 18.05.2021 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 65 „Hennenbühel, südlicher Ortsrand an der Herrschinger Straße im Gemeindeteil Frieding“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB aufzustellen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine moderate Ortsabrundung mit vier Wohnhäusern am südlichen Ortsausgang von Frieding im Bereich der Herrschinger Straße geschaffen werden.

Mit Schreiben vom 13.03.2023 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorzubringen.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Gemeinde / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingesehen werden.


Gemeinde Andechs: Bebauungsplan Nr. 66 „Klosterberg Süd“

Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat am 14.12.2021 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 66 „Klosterberg Süd, westlich des Dr.-Mayr-Weg im Gemeindeteil Erling“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB aufzustellen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine moderate Nachverdichtung durch zwei Wohnhäuser am Dr.-Mayr-Weg in Erling geschaffen werden.

Mit Schreiben vom 13.03.2023 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorzubringen.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Gemeinde / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingesehen werden.


Gemeinde Herrsching: 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Seefelder Straße“

Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat in seiner Sitzung am 13.02.2023 beschlossen, die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Seefelder Straße“ für den südöstlichen Geltungsbereich zwischen Seefelder-, Goethe-, Lessing- und Schillerstraße im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen. 

Ziel und Zweck der Änderung ist die Schaffung von Nachverdichtungsmöglichkeiten für Wohnnutzung im Siedlungsbestand. Insbesondere soll dies durch eine verträgliche Aufstockung in Teilen des Gevierts sowie durch Angleichung der zulässigen Grundflächen erfolgen.

Mit Schreiben vom 03.03.2023 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter dem Stichwort „Gemeindenachrichten“ eingesehen werden.


Gemeinde Herrsching: 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum I“

Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat in seiner Sitzung vom 13.02.2023 beschlossen, die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum I“ für den Bereich der Grundstücke Flur Nrn. 26 und 28 der Gemarkung Herrsching im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB zu ändern. 

Ziel und Zweck der Änderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Änderung der alten Nikolauskirche in einen Fest- und Kultursaal. In diesem Zusammenhang ist auch ein Anbau mit Sanitäranlagen an das bestehende Gebäude erforderlich.

Mit Schreiben vom 28.02.2023 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter dem Stichwort „Gemeindenachrichten“ eingesehen werden.

Beschluss 1

Gemeinde Andechs: Bebauungsplan Nr. 56 „Stadlerwiese“

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 65 „Stadlerwiese im Gemeindeteil Erling“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Gemeinde Andechs: Bebauungsplan Nr. 65 „Hennenbühel“

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 65 „Hennenbühel, südlicher Ortsrand an der Herrschinger Straße im Gemeindeteil Frieding“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 3

Gemeinde Andechs: Bebauungsplan Nr. 66 „Klosterberg Süd“

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 66 „Klosterberg Süd, westlich des Dr.-Mayr-Weg im Gemeindeteil Erling“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 4

Gemeinde Herrsching: 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Seefelder Straße“

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Seefelder Straße“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 5

Gemeinde Herrsching: 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum I“

Die 9. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum I“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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10. Erweiterung Gewerbegebiet Jahnweg; Überarbeiteter Entwurf Vergaberichtlinie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.03.2023 ö Beschließend 10

Sach- und Rechtslage

Die nach der Sitzung vom 26.07.2022 überarbeiteten Vergaberichtlinie beinhaltet im Wesentlichen drei Änderungen, die farblich türkisblau unterlegt sind:

1. Zulassung einer digitalen Bewerbung:

Eine digitale Form der Bewerbung soll nunmehr zulässig sein. Dafür kann nach Rücksprache mit der EDV auf ein online Bewerbungsportal der Firma SecurForms zurückgegriffen werden. Diese Bewerbungsportal ist nach Bedürfnissen des Bewerbungsverfahrens modulierbar und DSGVO konform. Die Kosten für eine SecurForms-Lizenz belaufen sich auf 699,72 € (inkl. MwSt) pro Jahr.

Bisher laufen die Stellenbewerbungen bei der Gemeinde Seefeld über ein solches Bewerbungsportal. 

Um die rechtlichen Voraussetzungen hinsichtlich der Vollständigkeit und der Richtigkeit der im Bewerbungsverfahren gemachten Angaben zu gewährleisten wird das Verfahren aufgesplittet. In einem ersten Schritt erfolgt die Abgabe der Bewerbungsunterlagen über das vorgenannte Bewerbungsportal. In einem zweiten Schritt wird die Vollständigkeit geprüft und der Bewerber erhält ein analoges Schreiben, in dem er die Vollständigkeit und der Richtigkeit versichert.

2. Zulassung der Bewerbung auf zwei Bauräume:

Da im Bauleitplanungsverfahren die Möglichkeit entsteht, dass mehrere Bauräume mit den gleichen bauplanungsrechtlichen Festsetzungen entstehen, wird für zwei von diesen gleichlautenden Bauräumen eine Mehrfachbewerbung zugelassen.

3. Verteilung von Restflächen in den einzelnen Bauräumen:

Da aufgrund der Möglichkeit zur Angabe einer Wunschgröße des Grundstücks, ohne vorherige Parzellierung von Baugrundstücken, das Folgeproblem von Restflächen in den Bauräumen entstehen kann, war auch hier eine entsprechende Regelung zu treffen.
 
Im Übrigen wurde auf Grundlage des Sitzungsverlaufs der Gemeinderatssitzung 26.07.2022 die Pflicht zur Vorlage eines Bebauungskonzepts durch den Bewerber eingefügt.

Anlage:
- Vergaberichtlinie Stand 20.03.2023

Sitzungsverlauf

Zu Beginn der Sitzung wird der Antrag gestellt, diesen nichtöffentlichen TOP 2 öffentlich zu behandeln. Diesem Antrag wird mit 11:8 Stimmen gefolgt. Der TOP wird als neuer Punkt 10 öffentlich behandelt.

Aus dem Gremium wird die Ansicht geäußert, dass die Vergabekriterien in der dargestellten Form für die Bewerber zu kompliziert seien, betreffend ihre normative Ausgestaltung in der Bewertung angreifbar und damit nicht rechtssicher. Eine Verschlankung sei gewünscht. Zu bedenken sei ebenfalls, dass einheimische Handwerksbetriebe als produzierendes Gewerbe auf die Möglichkeit zu Lärmemissionen angewiesen seien. Dies sei in der Erweiterung des Gewerbeparks Seefeld theoretisch umsetzbar. Aufgrund der in Hechendorf am Oberfeld anliegenden Wohnbebauung sei ein zukünftiges Gewerbegebiet in Hechendorf eher für stilles Gewerbe geeignet. Die Vergabekriterien würden diese Überlegung nicht wiederspiegeln. Das einheimische Gewerbe sei hinsichtlich der Vergabekriterien derzeit benachteiligt.

Dagegen wird eingewendet, dass die Vergabekriterien von langer Hand in verschiedenen Sitzungen der Taskforce-Gewerbe vorbesprochen worden seien. Eine Benachteiligung des einheimischen Gewerbes durch die Kriterien sein nicht ersichtlich.   Die Vergaberichtlinie sei orientiert and der Richtlinie der Marktgemeinde Peiting und in Gesprächen mit der GWT besprochen worden.

Die Notwendigkeit der Aufnahme eines 13. Vergabekriteriums unter dem Stichwort „Systemrelevanz“ wird als notwendig erkannt. Auf Bitte der Verwaltung wird „Systemrelevanz“ definiert als „Beitrag zur Sicherstellung der wirtschaftlichen und sozialen Infrastruktur“ in der Gemeinde.

Beschluss 1

In die Bewertungskriterien (Abs. 1) wird ein neuer Punkt 13 aufgenommen mit dem Wortlaut:

„Systemrelevanz als Beitrag zur Sicherstellung der wirtschaftlichen und sozialen Infrastruktur in der Gemeinde“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der neue Punkt 13 wird mit dem Faktor 2 versehen (Nr. IV Abs. 2)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Beschluss 3

Die Möglichkeit, sich postalisch zu bewerben, wird gestrichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

Beschluss 4

Der Gemeinderat beschließt die Vergaberichtlinien der Gemeinde Seefeld für die Veräußerung von gemeindlichen Gewerbegrundstücken im Gewerbegebiet „Erweiterung Gewerbepark Jahnweg“ in Seefeld in der Fassung vom 20.03.2023 mit den beschlossenen Änderungen und macht die Richtline zur Grundlage eines zukünftigen Bewerbungsverfahren. Ergänzungen bei der Anzahl der Bauräume und der Mindest- bzw. Maximalgröße werden nach Durchführung des Bauleitplanungsverfahrens eingefügt. Änderungen und Anpassungen sind bis zum Start des Bewerbungsverfahrens vorbehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
(GR Wastian stimmt mit Nein)

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11. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 28.03.2023 ö 11

Sitzungsverlauf

Dieser TOP wurde nicht in Anspruch genommen. 

Datenstand vom 04.05.2023 10:54 Uhr