Datum: 25.04.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:02 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls vom 28.03.2023
2 Bestätigung der Wahl des ERSTEN Kommandanten der Freiwilligen Ortsfeuerwehr Oberalting-Seefeld
3 Bestätigung der Wahl des STELLVERTRETENDEN Kommandanten der Freiwilligen Ortsfeuerwehr Oberalting-Seefeld
4 Spielplatz Unering: Vorstellung der von den Grundschulkindern erarbeiteten Konzeptvorschläge
5 Mehrfamilienhausbebauung an der Spitzstraße: Beschluss Bebauungskonzept und weiteres Vorgehen
6 Zuschussantrag der Fünf Seen Filmfestival GmbH für das 17. Fünf-Seen-Filmfestival vom 22.08.- 30.08.2023
7 Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Inning und Weßling
8 Sonstiges

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1. Genehmigung des Protokolls vom 28.03.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö 1

Sitzungsverlauf

Herr Josef Wastian besteht darauf, in der Niederschrift der Sitzung vom 28.03.2023 unter Top 10 namentlich genannt zu werden. 
Im Absatz 2 letzter Satz soll nun zusätzlich die Klammerbemerkung (Bemerkung von Josef Wastian) stehen.
„Das einheimische Gewerbe sei hinsichtlich der Vergabekriterien derzeit benachteiligt. (Bemerkung von Josef Wastian)“.
Ebenfalls namentlich genannt werden möchte Herr Christian Ruf für die Aussage „Systemrelevanz als Beitrag zur Sicherstellung der wirtschaftlichen und sozialen Infrastruktur in der Gemeinde“, die in den Bewertungskriterien unter Punkt 13 neu aufgenommen und mit Beschluss 1 beschlossen wurde.
„Systemrelevanz als Beitrag zur Sicherstellung der wirtschaftlichen und sozialen Infrastruktur in der Gemeinde“. (Bemerkung von Christian Ruf)

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

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2. Bestätigung der Wahl des ERSTEN Kommandanten der Freiwilligen Ortsfeuerwehr Oberalting-Seefeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö 2

Sach- und Rechtslage

Am 16.03.2023 fand die Kommandantenwahl gem. Art. 8 Abs. 2 BayFwG statt. Herr Michael Wastian wurde für das Amt des Ersten Kommandanten bei 55 Stimmberechtigten mit 49 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimme und 4 Enthaltung ordnungsgemäß gewählt. Er hatte 0 Gegenkandidaten und nahm die Wahl an.
Nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG hat, im Benehmen mit dem Kreisbrandrat, die Bestätigung durch die Gemeinde zu erfolgen. Mit dieser Bestätigung ist das Amt des Kommandanten mit Wirkung ab 16.03.2023 mit allen Rechten und Pflichten an Herrn Wastian zu übertragen. Die Amtszeit dauert sechs Jahre.
Die notwendige gesundheitliche und fachliche Eignung gem. Art. 8 Abs. 4 Satz 2 BayFwG ist gegeben.
Die erforderlichen Lehrgänge sind nachgewiesen und mit Erfolg besucht. Herr Wastian ist nicht minderjährig und seit mehr als vier Jahren im Feuerwehrdienst. Die Voraussetzungen nach Art. 8 Abs. 3 BayFwG sind somit erfüllt.
Als Kommandant ist Herr Wastian verpflichtet, die Aufgaben gem. Art. 8 Abs. 1 BayFwG verantwortlich wahrzunehmen.
Die Amtszeit endet mit Ablauf der Wahlperiode, sofern nicht andere Beendigungsgründe (z. B. strafrechtliche Verfolgung, Krankheit mit der Folge einer dauerhaft nicht leistbaren Ausführung, o. ä.) ein vorzeitiges Ende erfordern.
Mit der Bestätigung des Ersten Kommandanten endet die Bestellung des Ersten Kommandanten durch die Gemeinde vom 05.04.2017 gem. Art.  8 Abs. 2 Satz 3 BayFwG.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Seefeld beschließt die Bestätigung des ersten Kommandanten, Herr Michael Wastian, gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG mit Wirkung ab 16.03.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Bestätigung der Wahl des STELLVERTRETENDEN Kommandanten der Freiwilligen Ortsfeuerwehr Oberalting-Seefeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö 3

Sach- und Rechtslage

Am 16.03.2023 fand die Kommandantenwahl gem. Art. 8 Abs. 2 BayFwG statt. Herr Tim Wagner wurde für das Amt des stellvertretenden Kommandanten bei 55 Stimmberechtigten mit 48 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimme und 4 Enthaltung ordnungsgemäß gewählt. Er hatte 0 Gegenkandidaten und nahm die Wahl an.
Nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG hat, im Benehmen mit dem Kreisbrandrat, die Bestätigung durch die Gemeinde zu erfolgen. Das Amt des stellv. Kommandanten ist Herrn Wagner mit Wirkung ab 16.03.2023 mit allen Rechten und Pflichten zu übertragen. Die Amtszeit dauert i. d. R. sechs Jahre und endet mit Ablauf der Wahlperiode des Ersten Kommandanten, sofern nicht andere Beendigungsgründe (z. B. strafrechtliche Verfolgung, Krankheit mit der Folge einer dauerhaft nicht leistbaren Ausführung, o. ä.) ein vorzeitiges Ende erfordern.
Die notwendige gesundheitliche und fachliche Eignung gem. Art. 8 Abs. 4 Satz 2 BayFwG ist gegeben.
Die erforderlichen Lehrgänge sind nachgewiesen und mit Erfolg besucht. Herr Wagner ist nicht minderjährig und seit mehr als vier Jahren im Feuerwehrdienst. Die Voraussetzungen nach Art. 8 Abs. 3 BayFwG sind somit erfüllt.
Als Kommandant ist Herr Wagner verpflichtet, die Aufgaben gem. Art. 8 Abs. 1 BayFwG verantwortlich wahrzunehmen.
Mit der Bestätigung des stellv. Kommandanten endet die Bestellung des stellv. Kommandanten durch die Gemeinde vom 05.04.2017 gem. Art.  8 Abs. 2 Satz 3 BayFwG.
Als stellv. Kommandant ist Herr Wagner verpflichtet, die Aufgaben gem. Art. 8 Abs. 1 BayFwG verantwortlich wahrzunehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Seefeld beschließt die Bestätigung des stellv. Kommandanten, Herr Tim Wagner, gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG mit Wirkung ab 16.03.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Spielplatz Unering: Vorstellung der von den Grundschulkindern erarbeiteten Konzeptvorschläge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö 4

Sach- und Rechtslage

Im Rahmen des Ferienprogramms der Nachbarschaftshilfe haben Grundschulkinder Ideen für die zukünftige Gestaltung des Spielplatzes Unering gesammelt und darauf aufbauend Modelle gebastelt. Die Konzeptvorschläge werden in heutiger Sitzung präsentiert. 

Sitzungsverlauf

Frau Hentschel, die das Projekt vorbereitet und zusammen mit den Grundschulkindern bearbeitet hat, stellt den Projektablauf sowie die wesentlichen Ergebnisse vor. Von Seiten des Bürgermeisters und des Gemeinderates wird Dank und Anerkennung für die kreativen und gut durchdachten Konzeptvorschläge ausgesprochen. Es wird in Aussicht gestellt, dass die Ideen und Vorschläge auf Ihre Umsetzbarkeit überprüft und im Rahmen des finanziell machbaren realisiert werden sollen. Die Konzepte könnten zudem auch als Vorlage für Spielplätze in anderen Ortsteilen dienen. 

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5. Mehrfamilienhausbebauung an der Spitzstraße: Beschluss Bebauungskonzept und weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö 5

Sach- und Rechtslage

Auf den im Gemeindeeigentum befindlichen Grundstücken Flur Nrn. 402/26, 402/27 und 402/28, jeweils Gemarkung Hechendorf a. Pilsensee, sollen Mehrfamilienhäuser im geförderten Wohnungsbau entstehen, um dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum für Seefelder Bürgerinnen und Bürger sowie hier Arbeitenden zu schaffen. 

Grundlage für die geplante Mehrfamilienhausbebauung bildet der Siegerentwurf eines Architektenwettbewerbs. Für die Umsetzung des Vorhabens wurde das SeefeldBau Kommunalunternehmen (SeeKU) beauftragt.   

Im Zuge einer umfangreichen Bürgerbeteiligung wurde die Planung der Öffentlichkeit vorgestellt sowie Anregungen, Hinweise und Bedenken aus der Bügerschaft aufgenommen:
  • Bürgerinformationsveranstaltung im Bürgerstadl am 03.11.2022
  • Vor-Ort-Begehung mit den Anwohnern/Nachbarn am 01.12.2022
  • Bürgerinformationsveranstaltung im Bürgerstadl am 29.03.2023
  • Beantwortung von Fragen/Fragenkatalogen, Informationsangebot auf der gemeindlichen Homepage usw.

Die eingegangenen Anregungen wurden einer intensiven Prüfung durch Architekten, Verwaltung, SeeKU und Gemeinderat unterzogen. In diesem Zusammenhang wurde auch ein alternatives Bebauungskonzept entwickelt, das eine abgewandelte Form des Siegerentwurfs vorsieht. 

Für die Bewilligung der benötigten staatlichen Fördermittel ist die zügige Fortführung des Planungsprozesses und eine abschließende Entscheidung erforderlich, ob das ursprüngliche Bebauungskonzept des Siegerentwurfs (Variante 1) oder die nun neu entwickelte abgewandelte Form (Variante 2) umgesetzt werden soll. Die beiden Varianten des Bebauungskonzeptes werden in heutiger Sitzung vorgestellt.   

Sitzungsverlauf

Der bisherige Verfahrensablauf, der aktuelle Sachstand und die neu entwickelte abgewandelte Variante werden von Herrn Ersten Bürgermeister Kögel, der Verwaltung sowie von Herrn Architekten Pollok erläutert. Im Anschluss werden das Pro und Contra der beiden Varianten im Gremium diskutiert. 

Beschluss 1

1.        Der Gemeinderat beschließt die Umsetzung der Variante 1 des Bebauungskonzeptes für die Mehrfamilienhausbebauung an der Spitzstraße.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 14

Beschluss 2

1.        Der Gemeinderat beschließt die Umsetzung der Variante 2 des Bebauungskonzeptes für die Mehrfamilienhausbebauung an der Spitzstraße.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 6

Beschluss 3

2.        Das SeefeldBau Kommunalunternehmen (SeeKU) wird beauftragt, die Planung auf Grundlage der unter 1. beschlossenen Variante des Bebauungskonzeptes fortzuführen und die hierfür erforderlichen Schritte einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Beschluss 4

3.         Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Spitzstraße“ auf Grundlage der unter 1. beschlossenen Variante des Bebauungskonzeptes auszufertigen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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6. Zuschussantrag der Fünf Seen Filmfestival GmbH für das 17. Fünf-Seen-Filmfestival vom 22.08.- 30.08.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö 6

Sach- und Rechtslage

Die Fünf Seen Filmfestival GmbH, Herr Matthias Helwig, bittet um einen Zuschuss i.H.v. 5.000 € als Unterstützung für das 17. Fünf Seen Filmfestival 2023, das vom 22.08. – 30.08.2023 stattfindet.
Einzelheiten sind dem beiliegenden Antrag zu entnehmen.
Haushaltsmittel in vorgenannter Höhe wurden trotz angespannter Haushaltslage vorsorglich unter der Haushaltsstelle 3400.71800 eingeplant.

Sitzungsverlauf

Dem Veranstalter soll mitgeteilt werden, dass der Zuschuss, wenn möglich, für eine Freilichtaufführung im Kino im Schloß Seefeld genutzt wird.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Fünf Seen Filmfestival GmbH für die Durchführung des diesjährigen 17. Fünf Seen Filmfestivals 2023 mit 5.000 € zu unterstützen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

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7. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Inning und Weßling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö 7

Sach- und Rechtslage

Gemeinde Inning: 12. Änderung BP Gewerbegebiet „Am Weiher“

Der Gemeinderat der Gemeinde Inning hat am 27.07.2021 beschlossen, die 12. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Am Weiher“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen.

Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung ist es, die geplante Erweiterung eines ortsansässigen Gewerbebetriebes in Anlehnung an bereits erfolgte baurechtliche Änderungen im umliegenden Gewerbegebiet „Am Weiher“ im Nordwesten des Ortsteils Inning zu ermöglichen.  

Mit Schreiben vom 04.04.2023 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nach wie vor nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorzubringen.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Inning (www.inning.de) unter Rathaus / Bebauungspläne eingesehen werden.


Gemeinde Weßling: 3. Änderung BP „Sondergebiet Betriebsgelände DLR (…)“

Der Gemeinderat der Gemeinde Weßling hat beschlossen, die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Betriebsgelände DLR, Kontrollzentrum für Satellitennavigation und Raumfahrtmissionen“ für Teilflächen des Grundstücks Flur Nr. 1354 der Gemarkung Oberpfaffenhofen im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen.

Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Kompetenzzentrums in Ergänzung zum bestehenden Kontrollzentrum für Satellitennavigation entsprechend den aktuellen Anforderungen.

Mit Schreiben vom 30.03.2023 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorzubringen.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-wessling.de) unter Rathaus & Verwaltung / Bekanntmachungen / Bauamt eingesehen werden.


Gemeinde Weßling: 17. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bike Park)

Der Gemeinderat der Gemeinde Weßling hat beschlossen, eine Freifläche nördlich der Grünsinker Straße und westlich der S-Bahnstrecke als Bike Park und Trainingsstrecke für einen örtlichen Sportverein zur Verfügung zu stellen.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Im Zuge der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes soll in dem für das Vorhaben vorgesehenen und bisher als Grünfläche ausgewiesenen Bereich eine Zweckbestimmung „Bike Park“ ergänzt werden. 

Mit Schreiben vom 11.04.2023 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorzubringen.

Hinweis: Die vollständigen Unterlagen zur FNP-Änderung können auf der Internetseite der Gemeinde Weßling (www.gemeinde-wessling.de) unter Rathaus & Verwaltung / Bekanntmachungen / Bauamt eingesehen werden.

Beschluss 1

Gemeinde Inning: 12. Änderung BP Gewerbegebiet „Am Weiher“

Die 12. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet „Am Weiher“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Gemeinde Weßling: 3. Änderung BP „Sondergebiet Betriebsgelände DLR (…)“

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Betriebsgelände DLR, Kontrollzentrum für Satellitennavigation und Raumfahrtmissionen“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 3

Gemeinde Weßling: 17. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bike Park)

Die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes (Bike Park) wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.04.2023 ö 8

Sitzungsverlauf

Zum bundesweiten Aktionstag für Menschen mit Behinderung am 5. Mai wird unter Leitung der Integrationsbeauftragten Frau Seibold vormittags von 10.30 Uhr – 12.00 Uhr gegenüber der Grundschule in Seefeld und nachmittags auf dem Wochenmarkt am Bürgerstadl in Hechendorf ein Infostand aufgestellt, um auf das Thema Integration aufmerksam zu machen und über das Aktionstagsmotto „Zukunft barrierefrei gestalten“ zu informieren. 

Die Anfrage eines Seefelder Unternehmers zur Errichtung und zum Betrieb einer Schnellladesäule soll geprüft werden. Die Verwaltung soll den Interessenten nach Möglichkeit bei der Informationsbeschaffung zu den erforderlichen technischen Anforderungen und bei der Kontaktherstellung zu den Ansprechpartnern des Energieversorgungsträgers unterstützen. 

Es wird berichtet, dass am Verbindungsweg zwischen Meilinger Weg und Jahnweg eine Straßenlaterne umgefahren worden sei. Die Verwaltung wird diese Information an den zuständigen Betreiber weiterleiten. 

Das Strandbad Pilsensee wird voraussichtlich am 1. Juni vom neuen Pächter wiedereröffnet. Derzeit laufen noch Sanierungs- und Umbaumaßnahmen. 

Datenstand vom 21.06.2023 10:08 Uhr