Datum: 23.05.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:03 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls vom 25.04.2023
2 Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO
3 Gemeinde Herrsching: Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Klinik Seefeld/Herrsching" und 14. Änderung des Flächennutzungsplanes
4 2. Änderung des Bebauungsplanes "Spitzstraße"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
5 Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 der Gemeinde Seefeld; Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung; Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung gem. Art.102 Abs.3 GO
6 Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinde Herrsching
7 Sonstiges

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1. Genehmigung des Protokolls vom 25.04.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.05.2023 ö 1

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt das Protokoll der Sitzung vom 25.04.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.05.2023 ö 2

Sach- und Rechtslage

- entfällt -

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3. Gemeinde Herrsching: Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Klinik Seefeld/Herrsching" und 14. Änderung des Flächennutzungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.05.2023 ö 3

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat der Gemeinde Herrsching hat am 24.01.2022 einen Grundsatzbeschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und zur Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der Grundstücke Fl. Nrn. 319, 320, 320/3, 322/2, 323, 325, 326, 327, 329, 330, 331, 332, 380 und 392 der Gemarkung Herrsching) gefasst. Ziel und Zweck der Bauleitplanverfahren ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau der Klinik Seefeld-Herrsching im Bereich der vorgenannten Grundstücke westlich der Seefelder Straße sowie nördlich der Goethestraße in Herrsching.

Die Vorentwürfe des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung wurden dem Gemeinderat Herrsching in seiner Sitzung am 27.03.2023 vorgestellt und von diesem gebilligt. Gleichzeitig wurde der formelle Aufstellungs- bzw. Änderungsbeschluss gefasst und die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen.

Mit Schreiben vom 24.04.2023 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. 

Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Gemeindenews eingesehen werden.

Sitzungsverlauf

Der Sachvortrag der Planer wird vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen und die Planung von zahlreichen Gemeinderatsmitgliedern als gelungen empfunden. Anschließend stehen die Planer für Fragen und Antworten zur Verfügung. Großteils werden Fragen zur verkehrlichen Situation gestellt.

Beschluss

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 72 „Klinik Seefeld/Herrsching“ sowie die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes werden zur Kenntnis genommen. Es wird um Überprüfung der verkehrlichen Situation hinsichtlich Erschließung und Erreichbarkeit und der Erinnerung an die Historie des Seefelder Klinikums gebeten sowie darauf hingewiesen, dass es sich beim Baugebiet um ein Überflutungsgebiet handeln könnte.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. 2. Änderung des Bebauungsplanes "Spitzstraße"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.05.2023 ö 4

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat am 07.11.2022 die Durchführung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Spitzstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen. 

Die im Gemeindeeigentum befindlichen Grundstücke Flur Nrn. 402/26, 402/27 und 402/28, jeweils Gemarkung Hechendorf a. Pilsensee, sollen durch das SeefeldBau Kommunalunternehmen mit Mehrfamilienhäusern bebaut werden, um insbesondere Seefelder Bürgerinnen und Bürgern sowie hier Arbeitenden ein Angebot für bezahlbaren Wohnraum machen zu können. Für die Umsetzung der in der Sitzung am 25.04.2023 beschlossenen Bebauungsvariante muss der bestehende Bebauungsplan „Spitzstraße“ angepasst werden.

Der Bebauungsplanentwurf wird in heutiger Sitzung vorgestellt.  

Sitzungsverlauf

Im Gremium wird diskutiert, ob die im ursprünglichen Bebauungsplan aufgeführten Höhen beibehalten oder diese auf die beschlossene Planung angepasst werden sollen.

Beschluss 1

Antrag zur Geschäftsordnung von Gemeinderatsmitglied Dreyer auf Beschlussfassung über folgende Fragestellung:
Sind Sie dafür, bei der Änderung des Bebauungsplanes „Spitzstraße“ die bisher festgelegten Höhen beizubehalten?

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 12

Abstimmungsbemerkung
Somit abgelehnt

Beschluss 2

Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Spitzstraße“ in der Fassung vom 23.05.2023, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Beschluss 3

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 13a i. V. m. § 13 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

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5. Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 der Gemeinde Seefeld; Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung; Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung gem. Art.102 Abs.3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.05.2023 ö 5

Sach- und Rechtslage

Die Prüfung des Haushaltsjahres 2019 erfolgte in der Zeit vom 29.03.2022 bis 18.01.2023.
Die vollständige Durchsicht der Unterlagen wurde in den Räumen der Verwaltung durchgeführt. Hierzu standen alle Unterlagen dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Verfügung.
Die in den jeweiligen Sitzungen aufgetretenen Fragen wurden von der Verwaltung erläutert. Es gibt somit keine offenen Prüfungsbeanstandungen mehr.
Der Prüfungsbericht wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss am 09.05.2023 einstimmig verabschiedet.
Dem Gemeinderat wird die Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 und die Entlastung des Ersten Bürgermeisters und der Verwaltung empfohlen.

Sitzungsverlauf

Der Rechnungsprüfungsausschussvorsitzende Herr Dr. Gasser erläutert die Feststellung der Jahresrechnung 2019 und bedankt sich bei den Ausschussmitgliedern und der Verwaltung für die sehr gute Zusammenarbeit.
Für zukünftige Prüfungen wäre es sinnvoll ein Vertragsmanagementsystem einzuführen um Kündigungsfristen zentral überwachen zu können. Dies soll ebenfalls für Satzungen und Verordnungen gelten. Weiter wäre es ebenfalls sinnvoll ein zentrales Liegenschaftskataster (Anlagebuchhaltung) einzuführen.
Eine weitere Anregung ist die Einführung einer Einleitungsgebühr für Niederschlagswasser.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde 2019 mit dem in der Anlage beigefügten Ergebnissen gem. Art.102 Abs. 3 GO.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat erteilt dem Ersten Bürgermeister und der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2019, unter Bezugnahme auf die festgestellte Jahresrechnung 2019 für die Gemeinde und den Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung, die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO.
Abstimmung ohne Bürgermeister Kögel (Art. 49 GO).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinde Herrsching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.05.2023 ö 6

Sach- und Rechtslage

Gemeinde Herrsching: 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum I“ 

Der Gemeinderat der Gemeinde Herrsching hat für das Grundstück Flur Nr. 31 am Mitterweg die Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum I“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen. 

Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Bereitstellung von bezahlbarem Wohnraum auf dem zentral im Hauptort gelegenen gemeindlichen Grundstück. 

Mit Schreiben vom 25.04.2023 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. 

Es wird vorgeschlagen, keine Anregungen oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird. 

Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Gemeindenews eingesehen werden.

Beschluss

Gemeinde Herrsching: 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum I“ 

Die 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 „Ortszentrum I“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.05.2023 ö 7

Sitzungsverlauf

Es wird auf den teils schlechten Allgemeinzustand der unbefestigten Feldwege und die damit verbundene Gefahr insbesondere für Radfahrer hingewiesen. Die Bauverwaltung wird diesen Umstand gemeinsam mit dem Bauhof überprüfen.

Am Knotenpunkt Jahnweg/Mühlbachstraße wird die Anlegung einer Querungshilfe für Fußgänger vor dem Hintergrund der zahlreichen Straßenquerung von Schulkindern angeregt.

Die Optik des Bauwerks für das Notstromaggregat beim Klinikum Seefeld wird wiederholt bemängelt und es ergeht die Nachfrage, ob die Bau -und Zeitpläne hierzu der Verwaltung vorliegen und eingesehen werden können. Die Verwaltung soll die Pläne zur Einsicht bereitstellen.

Datenstand vom 21.06.2023 10:11 Uhr