Datum: 24.01.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:45 Uhr bis 18:57 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung des Protokolls vom 06.12.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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24.01.2023
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ö
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1 |
Beschluss
Genehmigung des Protokolls vom 06.12.2022.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2. Bauantrag zur Dachsanierung und Erweiterung für zwei Kinderzimmer u.a.; Bauort: Fl.Nr.587/13, Mittelfeld 5a in Hechendorf; Bauantrag-Nr. 57/2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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24.01.2023
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ö
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Beschließend
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2 |
Sach- und Rechtslage
Baugrundstück:
- Fl.Nr.587/13, Gemarkung Hechendorf
Größe 500 m²
Planungsrechtliche Grundlage:
- § 34 BauGB
Beschreibung des Bauvorhabens:
- Anbau bzw. Erweiterung 1,61 m x 4,74 m im EG und OG; im EG Erweiterung Esszimmer um 5,79 m² Wohnfläche und im OG Erweiterung zweier Kinderzimmer um 9,01m² Wohnfläche
- Sanierung des Daches; neuer Dachaufbau mit asymmetrischem Satteldach mit 10 Grad bzw. ca.30 Grad Dachneigung
- Neue Wandhöhe gartenseitig 5,76 m (über dem Ausbau) und straßenseitig 5,27 m
- GR 133,44 m², GRZ 0,27; GF 216,76 m², Wohnfläche 168,04 m²
Baurechtliche Beurteilung:
- Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB unproblematisch in die bestehende Umgebungsbebauung ein
- Referenzobjekte sind Fl.Nr.583/1 mit talseitiger Wandhöhe 5,95 m bei einer Bebauung u+1+d und Fl.Nr.588/1 mit einem genehmigten Vorbescheid aus 2014 mit Wandhöhe 5,60 m, 2 Vollgeschosse mit einer Bebauung E+1.
Anlagen:
- Eingabepläne
- Lageplan Referenzobjekte
Beschlussvorschlag
Der Bauantrag in der Fassung vom 24.12.2022 wird nach § 34 BauGB befürwortet.
Beschluss
Der Bauantrag in der Fassung vom 24.12.2022 wird nach § 34 BauGB befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3. Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung; Bauort: Fl.Nr.845, Friedinger Str.24 in Seefeld; Bauantrag-Nr.58/2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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24.01.2023
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ö
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Beschließend
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3 |
Sach- und Rechtslage
Der Bauantrag wird auf Wunsch des Antragstellers zurückgestellt und in der nächsten Sitzung 14. Februar 2023 behandelt.
Beschlussvorschlag
Es ergeht kein Beschluss.
Sitzungsverlauf
TOP 3 wird abgesetzt und damit zurückgestellt bis zur Sitzung am 14.02.2023.
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4. Bauantrag zur Bestandssicherung und Nutzungsänderung des Schwesternheims; Bauort: Fl.Nr.203,206, Doktor-Ehrengut-Weg 2 in Seefeld; Bauantrag-Nr.59/2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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24.01.2023
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ö
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Beschließend
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4 |
Sach- und Rechtslage
Baugrundstück:
- FI.Nr.203, 206, Gemarkung Oberalting-Seefeld
- Größe ca. 2.400 m2
Planungsrechtliche Grundlage:
- § 30 BauGB iVm mit dem Bebauungsplan Ortsmitte in Seefeld
Beschreibung des Bauvorhabens:
- Nutzungsänderung hinsichtlich der Innenaufteilung; Schaffung von 4 neuen Appartements für das Personal der Klinik Seefeld;
- Lichtgraben mit Stützmauern zur Belichtung eines Appartements im UG
- Schaffung von 5 neuen Stellplätzen; alle neuen Appartements haben eine Wohnfläche von unter 50 m2; mithin 4 Stellplätze nötig plus 1 Stellplatz für Besucher; im Übrigen bleibt der genehmigte Bestand an Stellplätzen unverändert
- Einbau neuer Dachflächenfenster mit Nottreppe aufgrund des Brandschutzes
- Überdachung der Außentreppe an der Nordostseite; die Treppe samt Überdachung besteht bereits und war durch die BRK Nutzung kurzfristig erforderlich
- Neugestaltung des Eingangsbereichs mit Fahrradrampe
- Beantragt wird die Abweichung von Art. 7 Abs. 3 BayBO hinsichtlich der Pflicht zur Errichtung eines Kinderspielplatzes
- Beantragt wird eine Abweichung von Art.6 Abs.2 BayBO hinsichtlich der Nichteinhaltung der Abstandsflächen in kleinen Teilbereichen
- beide Abweichungen sind durch das Landratsamt ohne Einvernehmen der Gemeinde zu genehmigen
Baurechtliche Beurteilung:
- Der B-Plan Ortsmitte ist aus den 1970er Jahren. Ursprünglich wurde für den Bereich des Schwesternheims eine Grünfläche festgelegt. Ein Baurecht wurde nicht festgesetzt. Mit Bescheid vom 02.04.1970 wurde der Bau durch das Landratsamt genehmigt. Erteilt wurde dazu eine Befreiung vom Bebauungsplan Ortsmitte nach § 31 Abs.1 BauGB. Ebenfalls gewährt wurde eine Ausnahme hinsichtlich der Nichteinhaltung der Abstandsflächen im Südwesten
- Das Bauvorhaben ist somit im Bestand genehmigt. Die beantragten Baumaßnahmen sind zur Schaffung von Wohnraum nur unter Erteilung des Einvernehmens zur Befreiung nach § 31 Abs.3 BauGB zur Schaffung von Wohnraum möglich
- Der Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen begründet sich aus der Baugenehmigung von 1970, in der bereits eine Ausnahme erteilt wurde; der Antrag auf Abweichung von der Kinderspielplatzpflicht erscheint für Schwesternheim mit überwiegend Appartements gerechtfertigt.
Anlagen:
- Eingabepläne
- Anschreiben Architekt
Beschlussvorschlag
Der Bauantrag in der Fassung vom 30.11.2022 wird nach § 30 BauGB befürwortet. Das Einvernehmen wird zu allen beantragten und notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs.3 BauGB erteilt.
Beschluss
Der Bauantrag in der Fassung vom 30.11.2022 wird nach § 30 BauGB befürwortet. Das Einvernehmen wird zu allen beantragten und notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs.3 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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5. Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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24.01.2023
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ö
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5 |
Datenstand vom 09.03.2023 11:11 Uhr