Datum: 14.02.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:45 Uhr bis 18:54 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung des Protokolls vom 24.01.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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14.02.2023
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ö
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1 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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2. Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Garage; Bauort: Fl.Nr.845, Friedinger Straße 24 in Seefeld; Bauantrag-Nr.58/2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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14.02.2023
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ö
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Beschließend
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2 |
Sach- und Rechtslage
Baugrundstück:
- Fl.Nr.845 Oberalting-Seefeld
- Größe 636 m²
Planungsrechtliche Grundlage:
- § 30 BauGB iVm. B-Plan Südost
Beschreibung des Bauvorhabens:
- Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und einer Einliegerwohnung mit Stellplatz
- mit einer Bebauung UG, EG, OG, DG (zwei Vollgeschosse)
- Einliegerwohnung im UG mit giebelseitigem Austritt, Hauptwohnung über EG, OG und DG
- Abmessungen 10,30 x 4,77 bzw. 8,70 x 4,53, mithin eine GR 1 von 88,542 m²; dies entspricht einer GRZ 1 von 0,14
- die Wandhöhe von max. 6,50 m wird eingehalten
- symmetrisches Satteldach mit 35 Grad Dachneigung auf einem Gebäudeteil, auf dem anderen Gebäudeteil 29 Gard Dachneigung;
- Firsthöhe 9,55 m
- Dachdeckung aus PV-Modulen, Dachflächenfenster mit 1,8 m² Fläche als Wartungsausstieg
- gartenseitige Terrasse mit 20,00 m² Grundfläche, wasserdurchlässig und bodengleich
Baurechtliche Beurteilung:
- für das Bauvorhaben sind zahlreiche Befreiungen nach §31 Abs.2 BauGB erforderlich:
1. Bzgl. der Farbe der Dacheindeckung (Festsetzung 6 b): durch die PV-Module ist die Vorgabe einer ziegelroten Pfannendeckung nicht einzuhalten.
2. Bzgl. der Größe der Dachflächenfenster (Festsetzung 6b). die PV Module erfordern einen Wartungsausstieg im DG, der größer als die festsetzten 0,8m² ist.
3. Bzgl. der durchgehenden Wandflucht und einheitlichen Dachneigung der Garage (Festsetzung 6b): bei der Grenzbebauung der Garage mit der Garage des Nachbargrundstücks ist eine gemeinsame Wandflucht und eine zumindest auf einer der beiden Satteldachhälften einheitliche Dachneigung nicht einzuhalten, weil die Nachbargarage nicht parallel zur Grenze des Baugrundstückserrichtet ist und einen Überbau aufweist (vgl. Plandarstellung in Anlage)
4. Bzgl. GR 1 (Festsetzung 3 a): wasserdurchlässige, bodengleiche Terrassen zählen seit der Änderung der BauNVO 1990 grundsätzlich zur GR 1, davor aber nicht; um eine Gleichbehandlung mit Sachverhalten vor 1990 zu gewährleisten, werden Terrassen in Bebauungsplänen ab 1990 in der Genehmigungspraxis des LRA Starnberg nunmehr nach § 31 Abs.2 BauGB befreit, wenn sie wasserdurchlässig und bodengleich sind
Die Anträge auf Befreiung berühren nicht die Grundzüge der Planung. Im Hinblick auf die PV Module und das Dachflächenfenster berücksichtigt der der B-Plan die Notwendigkeit von PV-Anlagen aufgrund seines Entstehungsdatums nicht; der nachbarliche Gargenüberbau ist eine unbeabsichtigte Härte für den Bauwerber; die notwendige Befreiung der Terrassen dient der Gelichbehandlung und indirekt der Schaffung von Wohnraum, und wird durch die ständige Genehmigungspraxis des LRA Starnberg unterstützt
Anlagen:
- Eingabepläne
- Befreiungsanträge
- Planungssituation Nachbargarage
Beschlussvorschlag
Der Bauantrag in der Fassung vom 20.01.2023 wird nach § 30 BauGB befürwortet.
Das gemeindliche Einvernehmen wird auch zu den Befreiungen nach § 31 Abs.2 BauBG hinsichtlich der Dacheindeckung, Größe der Dachflächenfenster, gemeinsame Wandflucht und einheitlich Dachneigung (Festsetzung 6 b) sowie hinsichtlich der Befreiung von der Anrechnung der Terrasse auf die GR 1 (Festsetzung 3 a) erteilt.
Beschluss
Der Bauantrag in der Fassung vom 20.01.2023 wird nach § 30 BauGB befürwortet.
Das gemeindliche Einvernehmen wird auch zu den Befreiungen nach § 31 Abs.2 BauBG hinsichtlich der Dacheindeckung, Größe der Dachflächenfenster, gemeinsame Wandflucht und einheitlich Dachneigung (Festsetzung 6 b) sowie hinsichtlich der Befreiung von der Anrechnung der Terrasse auf die GR 1 (Festsetzung 3 a) erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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3. Tektur zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage; Bauort: Fl.Nr759/1, Graf-Toerring-Straße 19 in Hechendorf; Bauantrag-Nr.01/2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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14.02.2023
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ö
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Beschließend
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3 |
Sach- und Rechtslage
Baugrundstück:
- Fl.Nr.759/1 Hechendorf
Planungsrechtliche Grundlage:
- § 30 BauGB iVm. Bebauungsplans II „Beermahd Süd“ (rechtskräftig seit 20.09.1970)
Beschreibung des Bauvorhabens:
Mit Beschluss vom 06.12.2022 hat der Bauausschuss den Bauantrag zur Errichtung des Einfamilienhauses mit Garage bereits positiv behandelt. Der Antragsteller möchte mit der nun vorliegenden Tektur die Lage der Garage auf dem Grundstück verändern.
Im Ausgangsantrag war die Garage straßenseitig im Osten des Grundstücks mit einem offenen oberirdischen Zugang zum Erdgeschoss angeordnet. Nunmehr soll die Garage straßenseitig im Westen des Grundstücks entstehen. Dies hat den Vorteil, dass die Garage besser in das bestehende Gelände eingepasst werden kann und ein unterirdischer Verbindungstrakt, direkt in den Kellerraum erstellt werden kann.
Baurechtliche Beurteilung:
- Der Antragsteller stellt einen Befreiungsantrag nach § 31 Abs.2 BauGB hinsichtlich der Lage der im B-Plan festgesetzten Fläche für Garagen. In dem überalterten Bebauungsplan liegen ausreichend genehmigte Bezugsfälle vor:
- Bezugsfälle sind: Fl.Nr.758 mit Befreiung in Genehmigung 40-B-2006-792-14
Fl.Nr.758/2 mit Befreiung in Genehmigung 40-B-2011-215-14
Fl.Nr.871 mit Befreiung in Genehmigung 50-B-2002-456-14
Fl.Nr.871/18 mit Befreiung in Genehmigung 40-B-2009-103-14
- Ein Konflikt mit der Nachbargarage entsteht nicht, weil die Garage sich auf unterschiedlichen Ebenen befinden.
Anlagen:
- Eingabeplan Bauantrag 06.12.2022
- Beschlussvorlage Beantrag 06.12.2022
- Auszug B-Plan Beermahd Süd (1970)
Beschlussvorschlag
Der Tekturantrag in der Fassung vom 30.01.2023 wird nach § 30 BauGB befürwortet.
Das Einvernehmen wird auch zum Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB hinsichtlich der Abweichung von der Festsetzung der Fläche für Garagen erteilt.
Beschluss
Der Tekturantrag in der Fassung vom 30.01.2023 wird nach § 30 BauGB befürwortet.
Das Einvernehmen wird auch zum Antrag auf Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB hinsichtlich der Abweichung von der Festsetzung der Fläche für Garagen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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4. Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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14.02.2023
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Datenstand vom 30.03.2023 10:11 Uhr