Datum: 25.04.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:45 Uhr bis 19:02 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls vom 28.03.2023
2 Bauantrag zum Anbau an die bestehende techn. Wasseranlage zur Unterbringung von Ausrüstung; Bauort: Fl.Nr.444, Unering; Bauantrag-Nr.11/2023
3 Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Stellplatz; Bauort: Fl.Nr.492/2, Steinebacher Weg 9 in Hechendorf; Bauantrag-Nr.07/2023
4 Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage; Bauort: Fl.Nr.492/2, Steinebacher Weg 9 in Hechendorf; Bauantrag-Nr.06/2023
5 Bauantrag zur Errichtung eines Dreispänners mit Garagen und Stellplätzen; Bauort: Fl.Nr.501/2, Günteringerstr.27 in Hechendorf; Bauantrag-Nr.09/2023
6 Bauantrag zum Dachausbau; Bauort: Fl.Nr.873/3, Graf-Toerring-Seefeld-Straße 8a in Seefeld; Bauantrag-Nr.10/2023
7 Sonstiges

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1. Genehmigung des Protokolls vom 28.03.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 25.04.2023 ö 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Bauantrag zum Anbau an die bestehende techn. Wasseranlage zur Unterbringung von Ausrüstung; Bauort: Fl.Nr.444, Unering; Bauantrag-Nr.11/2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 25.04.2023 ö Beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Baugrundstück:

       - Fl.Nr.444, Gemarkung Unering
       - 6.865 m²

Planungsrechtliche Grundlage:

       - § 35 BauGB

Beschreibung des Bauvorhabens:

- Anbau an die bestehende Wasseranlage zur Unterbringung technischer Ausrüstung im Zusammenhang mit der Wasseranlage bzw. dem Hochbehälter der AWA in Unering 
- Anbau: 13,60 m x 8,12 m, eingeschossig, Wandhöhe: max. 4,05 m; Firsthöhe: 5,88 m; Satteldach 25 Grad Dachneigung; durchgängige Trauf- und Firsthöhe mit dem anzuschließenden Bestand; zwei Sektionaltore 

Bauplanungsrechtliche Beurteilung:

- Nach § 35 Abs. 1, Nr.3 BauGB ist das Vorhaben im Außenbereich zulässig, da öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung ausreichend gesichert ist und da es der öffentlichen Versorgung mit Elektrizität, Gas, Telekommunikationsdienstleistungen, Wärme und Wasser, der Abwasserwirtschaft dient.

Anlagen: 

- Lageplan
-Eingabeplan

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 31.03.2023 wird nach § 35 BauGB befürwortet.

Sitzungsverlauf

Es ergeht der Hinweis an den Antragsteller, zum Ausgleich für die Versiegelung der Außenbereichsfläche zusätzlich zu den Ersatzpflanzungen der Spitzahornbäume eine bienenfreundliche Blühwiese anzulegen.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 31.03.2023 wird nach § 35 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Stellplatz; Bauort: Fl.Nr.492/2, Steinebacher Weg 9 in Hechendorf; Bauantrag-Nr.07/2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 25.04.2023 ö Beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Baugrundstück:

       - Fl.Nr.492/2, 
       - 965 m²
       - derzeit bebaut mit einem Wohnhaus/Einfamilienhaus; zum Abriss vorgesehen

Planungsrechtliche Grundlage:

       - § 34 BauGB
- Vorbescheid (40-V-2022-112-14) vom 20.01.2023 zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern wurde vom LRA Starnberg genehmigt 

Beschreibung des Bauvorhabens:

- Vorliegend wurde jetzt der Bauantrag gestellt; Antragsteller ist nicht mehr die Amiga GmbH (Vorbescheid), sondern die Agathes GmbH

- Abmessungen 11,99 m x 7,99 (Vorbescheid 10m x 10m) 
- Bebauung KG, EG, DG (2 Vollgeschosse)
- GR 1: 95,80 zzgl. Terrasse von 19,176 m², zusammen 114,976 m² (Vorbescheid 100 m²)
- Geschossfläche: 191,60m² 
       - Wandhöhe max. 5,15 m (Vorbescheid 5,10 m)
       - Firsthöhe 7,07m (Vorbescheid 7,60 m)
       - Wohnfläche 179,52 m²  
       - 1 Stellplatz und 1 Garage

- Abstandsflächenübernahme im Nordosten hin zu Fl.Nr.492/9 Hdf bereits notariell beurkundet
- Erschließung des Hinterliegergrundstück über die Zufahrt Brunnenweg durch Gewährung einer Dienstbarkeit gesichert.

       Bauplanungsrechtliche Beurteilung:

- Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein. Die Vorgaben des Vorbescheids sind nur geringfügig überschritten
- beide Häuser zusammen verwirklichen auf dem Grundstück eine GRZ von 0,38



Anlagen:

- Eingabeplan
- Abstandsflächenübernahme
- Vorbescheid (40-V-2022-112-14) vom 20.01.2023 

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 28.02.2023 wird nach § 34 BauGB befürwortet. 

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 28.02.2023 wird nach § 34 BauGB befürwortet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage; Bauort: Fl.Nr.492/2, Steinebacher Weg 9 in Hechendorf; Bauantrag-Nr.06/2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 25.04.2023 ö Beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Baugrundstück:

       - Fl.Nr.492/2, 
       - 965 m²
       - derzeit bebaut mit einem Wohnhaus/Einfamilienhaus; zum Abriss vorgesehen

Planungsrechtliche Grundlage:

       - § 34 BauGB
- Vorbescheid (40-V-2022-112-14) vom 20.01.2023 zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern wurde vom LRA Starnberg genehmigt 

Beschreibung des Bauvorhabens:

- Vorliegend wurde jetzt der Bauantrag gestellt; Antragsteller ist nicht mehr die Amiga GmbH (Vorbescheid), sondern die Agathes GmbH

- Abmessungen 11,24 m x 7,99 (Vorbescheid 10m x 10m) 
- Bebauung KG, EG, DG (2 Vollgeschosse)
- GR 1: 89,80 zzgl. Terrasse von 19,18 m², zusammen 108,98 m² (Vorbescheid 100 m²)
- Geschossfläche: 179,62 m² 
       - Wandhöhe max. 5,12 m (Vorbescheid 5,10 m)
       - Firsthöhe 7,07m (Vorbescheid 7,60 m)
       - Wohnfläche 165,99 m²  
       - Doppelgarage

- Abstandsflächenübernahme im Nordosten hin zu Fl.Nr.492/9 Hdf bereits notariell beurkundet
- Erschließung des Hinterliegergrundstück über die Zufahrt Brunnenweg durch Gewährung einer Dienstbarkeit gesichert.

       Bauplanungsrechtliche Beurteilung:

- Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB ein. Die Vorgaben des Vorbescheids sind nur geringfügig überschritten
- beide Häuser zusammen verwirklichen auf dem Grundstück eine GRZ von 0,38



Anlagen:

- Eingabeplan
- Abstandsflächenübernahme
- Vorbescheid (40-V-2022-112-14) vom 20.01.2023 

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 28.02.2023 wird nach § 34 BauGB befürwortet. 

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 28.02.2023 wird nach § 34 BauGB befürwortet. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Bauantrag zur Errichtung eines Dreispänners mit Garagen und Stellplätzen; Bauort: Fl.Nr.501/2, Günteringerstr.27 in Hechendorf; Bauantrag-Nr.09/2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 25.04.2023 ö Beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Baugrundstück:

       - Fl.Nr.501/2, Gemarkung Hechendorf
       - 661 m²

Planungsrechtliche Grundlage:

       - § 34 BauGB

Beschreibung des Bauvorhabens:

- Errichtung eines Dreispänners in den Abmessungen 15,98 m x 12,00 m mit einer Bebauung KG, EG, OG, DG (2 Vollgeschosse)
- GR1 geplant mit 191,76 m², GRZ 1 von 0,29, zusammen mit den Anlagen nach § 19 Abs.4 BauNVO ergibt sich eine GRZ 2 von 0,34
- GF (Geschossfläche) 383,52 m²
- Wandhöhe 7,12 m umlaufend
- Satteldach mit 25 Grad Dachneigung und 6 kleinen Gauben
- Firsthöhe 9,77 m
- 6 Stellplätze neu; 2 Duplex Garagen und 2 offene Stellplätze


Bauplanungsrechtliche Beurteilung:

- das Bauvorhaben fügt sich gerade noch in die bestehende Umgebungsbebauung nach § 34 BauGB ein. 
- Referenzobjekte sind: Doppelhaus auf dem Nachbargrundstück Günteringerstr.29/ Höhacker 3a und das Mehrfamilienhaus Günteringerstr.21
- das Bauvorhaben weist im Vergleich zum Doppelhaus (15,38 m x 11,70m) geringfügig größere Abmessungen und eine größere Wandhöhe (6,60m) auf; allerdings liegt die Dachneigung von 25 Grad deutlich unter der des Doppelhauses mit 40 Grad; dadurch liegt wiederum die Firsthöhe bei 9,77 m und nicht wie beim sehr dominant wirkenden Doppelhaus bei 11,60 m
- städtebauliche befinden sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite ebenfalls Dreispänner, sowie in der Günteringerstr.21 ein Mehrfamilienhaus; im Bereich der 1. Änderung des B-Plans Günteringerstraße findet ebenfalls eine entsprechende Nachverdichtung mit größeren Baukörpern statt


Anlagen: 

- Luftbild
-Eingabeplan Bauvorhaben
-Eingabeplan Referenzobjekt Doppelhaus

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 11.02.2023 wird nach § 34 BauGB befürwortet.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 11.02.2023 wird nach § 34 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Bauantrag zum Dachausbau; Bauort: Fl.Nr.873/3, Graf-Toerring-Seefeld-Straße 8a in Seefeld; Bauantrag-Nr.10/2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 25.04.2023 ö Beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Baugrundstück:

       - Fl.Nr.873/3, Gemarkung Oberalting-Seefeld

Planungsrechtliche Grundlage:

       - § 34 BauGB

Beschreibung des Bauvorhabens:

- teilw. Dachgeschossausbau, einseitig auf der westlichen Talseite mit Anbau Balkon 
- der Ausbau erfolgt auf einer Grundfläche von 6,17 m x 5,10 m
- der Anbau dient der Schaffung eines Schlafzimmers, eines Bades und einer Ankleide, mithin der Schaffung von zusätzlichem Wohnraum
- es erfolgt die Anhebung des derzeit vorhandenen Satteldaches mittels eines am First versetzten Pultdachs mit 15 Grad Dachneigung
- die derzeit bestehende talseitige Wandhöhe von 5,60 m erhöht sich dadurch auf 7,77 m; die Firsthöhe erhöht sich im Bereich des Anbaus um 0,50 m
- durch die Baumaßnahme erhöht sich die nutzbare Geschossfläche um 8,67 m²

Bauplanungsrechtliche Beurteilung:

- das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB gerade noch ein 
-Zwar ist die Wandhöhe rund 87 cm höher als bei den Dreispännern Fl.Nr.871, 871/1,871/2, allerdings ist in einer Gesamtbetrachtung zum Ortsbild auch zu beachten, dass es sich nur um einen untergeordneten Teil des Daches handelt, und nicht um eine komplette Anhebung des Dachstuhls. Außerdem liegt das Bauvorhaben optisch tiefer im Hang als der Dreispänner
- die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor

Anlagen: 
-Eingabeplan + Lageplan
-Höhenvergleich

Beschlussvorschlag

Der Bauantrag in der Fassung vom 21.02.2023 wird nach § 34 BauGB befürwortet.

Beschluss

Der Bauantrag in der Fassung vom 21.02.2023 wird nach § 34 BauGB befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 25.04.2023 ö 7
Datenstand vom 25.05.2023 10:30 Uhr