Datum: 23.05.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:45 Uhr bis 19:03 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung des Protokolls vom 25.04.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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23.05.2023
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ö
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1 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2. Bauantrag zur Renaturierung Gebelsrieder Graben mit Wiedereinbau Erdaushub; Bauort: Fl.Nr.547 und 552, Gemarkung Oberalting-Seefeld; Bauantrag-Nr.14/2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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23.05.2023
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ö
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Beschließend
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2 |
Sach- und Rechtslage
Baugrundstück:
- Fl.Nr.547 (Teilfläche) und 552, Gemarkung Oberalting-Seefeld
Planungsrechtliche Grundlage:
- § 35 BauGB
Beschreibung des Bauvorhabens:
Beide Flurstücke weisen ein natürliches Gefälle von ca. 4% von Südosten Richtung Aubach im Nordwesten auf. Die optischen Auswirkungen des Einbaus auf das Landschaftsbild sollen so weit minimiert werden, dass sie nicht erkennbar sein werden. Daher werden die Randbereiche an das Bestandsgelände angeglichen und gerade im Nordosten nur ca. 10-15 cm Auftrag vor gesehen. Gleichzeitig soll das Abflussverhalten der Oberfläche nicht verändert werden, daher erhält der Einbau das gleiche Gefälle wie das Bestandsgelände. In dem Einbaubereich werden mehrere, entlang der Flurstücksgrenze zwischen FI.Nr.547 und 552 angeordnete Mulden angelegt. Die Muldensohle liegt dabei auf Höhe des Bestandsgeländes. Dadurch wird den Vorgaben gem. Art. 16 Abs. 1 Nr. 4 BayNatSchG entsprochen, wonach Bodensenken im Außenbereich nicht verfüllt werden dürfen. Der Einbau erfolgt verdichtungsfrei und entsprechend der Bodenhorizonte des vorhandenen Bodens. Vor den Arbeiten wird die Vegetationsschicht im Baufeld fachgerecht abgetragen, das Schnittgut wird einer geeigneten Nutzung zugeführt. Gegebenenfalls wird die Rodung von bis zu zwei Sträuchern in der Fläche erforderlich.
Bauplanungsrechtliche Beurteilung:
- Es handelt sich um eine sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs.2 BauGB im Außenbereich § 35 Abs.2 BauBG dient als Auffangtatbestand für unbedeutendere, untergeordnete Anlagen im Außenbereich, die nicht unter die Spezialtatbestände der privilegierten Vorhaben im Außenbereich nach § 35 abs.1 BauBG fallen.
- Es ist nicht ersichtlich, dass öffentliche Belange nach § 35 Abs.3 BauGB beeinträchtigt sind.
Anlass der Maßnahme ist eine Ausgleichs- und Verbesserungsmaßnahme für die Erteilung der weiteren Wasserentnahme der Antragstellerin im Bereich der Quellen am Mühlbach. Im Zuge dessen wurde durch Planfeststellungsbescheid der Unteren Naturschutzbehörde vom 28.10.2022 (Aktenzeichen 502.6 PG-See) der Gewässerausbau genehmigt. Der Bauantrag folgt nun in Umsetzung der Planfeststellung und ist mit dem Fachbereich Umweltschutz beim Landratsamt Starnberg abgestimmt.
Anlagen:
-Eingabeplan
- Planfeststellungsbescheid
Beschlussvorschlag
Der Bauantrag in der Fassung vom 14.02.2023 wird nach § 35 BauGB befürwortet.
Beschluss
Der Bauantrag in der Fassung vom 14.02.2023 wird nach § 35 BauGB befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3. Bauantrag zur Errichtung einer Lagerhalle; Bauort: Fl.Nr.84/1, Hauptstraße 16-18 in Hechendorf; Bauantrag-Nr.13/2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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23.05.2023
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ö
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Beschließend
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3 |
Sach- und Rechtslage
Baugrundstück:
- Fl.Nr.84/1, Gemarkung Hechendorf
- 1.451 m²
Planungsrechtliche Grundlage:
- § 34 BauGB
Beschreibung des Bauvorhabens:
- Neubau einer erdgeschossigen Lagerhalle mit der Sektionaltoren als Erweiterung zum bestehenden Betrieb an der nordwestlichen Grundstücksecke
- Abmessungen 16,00 m x 10,00 m, eigeschossig
- Wandhöhe: max. 5,08 m; Firsthöhe: 6,85 m; Satteldach 20 Grad Dachneigung
- Nachbarunterschriften liegen vollständig vor
Bauplanungsrechtliche Beurteilung:
- das Bauvorhaben fügt sich unproblematisch nach § 34 BauGB ein
Anlagen:
- Eingabeplan mit Lageplan
Beschlussvorschlag
Der Bauantrag in der Fassung vom 03.04.2023 fügt sich nach § 34 BauGB ein.
Beschluss
Der Bauantrag in der Fassung vom 03.04.2023 fügt sich nach § 34 BauGB ein.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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4. Bauantrag zum Dachausbau mit Gaube und energetischer Sanierung; Bauort: Fl.Nr.919/18, Hubertusstraße 18 in Seefeld; Bauantrag-Nr.15/2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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23.05.2023
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ö
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Beschließend
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4 |
Sach- und Rechtslage
Baugrundstück:
- Fl.Nr.919/18, Gemarkung Oberalting-Seefeld
- 936 m²
Planungsrechtliche Grundlage:
- § 30 BauGB iVm. Bebauungsplan Ortsmitte-Teil Südwest
Beschreibung des Bauvorhabens:
- Dachausbau und Sanierung mittels Einbaus einer Dachgaube, eines Balkons, Anbau und eines straßenseitigen Windfangs
- Gaube: bei 25 Grad Dachneigung des Hauptgebäudes erfolgt die Einbringung einer Gaube mit 4 Grad Dachneigung; Abmessungen: Breite 4,80 m und einer Tiefe von rund 4,60 m; neue Wandhöhe 8,00 m
- Anbau eines offenen Windfangs mit Vordach in den Abmessungen 3,30 m x 1,35 m
- Nachbarunterschriften liegen vollständig vor
Bauplanungsrechtliche Beurteilung:
- die Gaube hält die Festsetzungen des Bebauungsplans nicht ein hinsichtlich Festsetzung 8.1.3: - - danach sind Dachaufbauten erst ab einer Dachneigung von 35 Grad Dachneigung zulässig; bestehendes Dach 25 Grad
- Der Antragsteller hat eine Befreiung nach § 31 BauGB beantragt (vgl. Schreiben in Anlage). Es handelt sich zutreffend um ein Bestandsgebäude aus der Zeit vor Inkrafttreten des B-Plans; insoweit ist der Argumentation einer unbeabsichtigten Härte zu folgen, denn ohne einen komplett neuen Dachstuhl wäre eine dem B-Plan entsprechende Dachneigung nicht zu verwirklichen; die Grundzüge der Planung hinsichtlich der Abweichung der Wandhöhe (8,00 m anstatt 6,50 m) sind nicht berührt, weil die Gaube mit einer Breite von 4,80 m weniger als 1/3 der Gebäudebreite hat
- Anbau eines offenen Windfangs mit Vordach hält die Baugrenze und GRZ von 0,20 ein
Anlagen:
- Eingabeplan mit Lageplan
- Anschreiben de Architekten vom 06.04.2023
Beschlussvorschlag
Der Bauantrag in der Fassung vom 06.04.2023 wird nach § 30 BauGB befürwortet.
Das gemeindliche Einvernehmen wird auch bezüglich des Antrags auf Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB hinsichtlich Festsetzung Ziffer 8.1.3 des Bebauungsplans Ortsmitte-Teil Südwest erteilt.
Die Zustimmung der Gemeinde nach §31 Abs.3 BauGB wird nicht erteilt.
Beschluss
Der Bauantrag in der Fassung vom 06.04.2023 wird nach § 30 BauGB befürwortet.
Das gemeindliche Einvernehmen wird auch bezüglich des Antrags auf Befreiung nach § 31 Abs.2 BauGB hinsichtlich Festsetzung Ziffer 8.1.3 des Bebauungsplans Ortsmitte-Teil Südwest erteilt.
Die Zustimmung der Gemeinde nach §31 Abs.3 BauGB wird nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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23.05.2023
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Sitzungsverlauf
1.) Es ergeht der Hinweis an die Verwaltung, dass der mit Rasenschotter befestigte Randstreifen im Pointweg von Unkraut überwuchert ist. Der Bauhof soll diesen Randstreifen mähen und pflegen.
2.) Die Verwaltung soll Kontakt mit der Firma Bayernwerk aufnehmen, um die schiefstehenden Straßenlampen im Gemeindegebiet richten zu lassen. Die Verwaltung soll prüfen, welche Handhabe in vertraglicher oder verkehrssicherungsrechtlicher Hinsicht besteht, Bayernwerk kurzfristig zur Abhilfe zu veranlassen.
Datenstand vom 22.06.2023 11:26 Uhr