Datum: 25.07.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:06 Uhr bis 20:03 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls vom 20.06.2023
2 Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO
3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan "BRK-Kombigebäude Seefeld"; Abwägungsbeschluss sowie erneuter Billigungs- und Veröffentlichungsbeschluss
4 Einführung eines Kriterienkatalogs für ökologisches Bauen in der Gemeinde Seefeld
5 Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Andechs und Inning
6 Sonstiges

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1. Genehmigung des Protokolls vom 20.06.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.07.2023 ö 1

Sach- und Rechtslage

Genehmigung des Protokolls vom 20.06.2023.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt das Protokoll der Sitzung vom 20.06.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.07.2023 ö 2

Sach- und Rechtslage

Nicht-öffentliche Gemeinderatssitzung vom 23.05.2023

TOP 3: Vertrag SeeKU zur Errichtung einer neuen Maschinenhalle

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Generalunternehmervertrag in der Fassung vom 22.05.2023 mit dem SeefeldBau Kommunalunternehmen zur Errichtung einer Maschinenhalle 30,00 m auf 15,00 m in Stahlbeton und Holz Mischbauweise abzuschließen.


TOP 4: Genehmigung Grundstückskaufvertrag UVZ-Nr.V 798/2023; Kauf von Straßengrund im Rosenweg in Meiling

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Urkunde UVZ-Nr. V 798/2023 vom 03.05.2023 des Notars Volmer, Hauptstraße 5 b in Starnberg in der vorgelegten Fassung und genehmigt die Urkunde vollinhaltlich und schließt sich allen darin gestellten Anträgen an.

Gleichzeitigt werden hiermit die in der vorgenannten Urkunde behaupteten oder erteilten Vollmachten genehmigt.


TOP 5: Genehmigung Grundstückskaufvertrag UVZ-Nr.V 677/2023; Verkauf von 2m² zur Errichtung eines Revisionsschachts

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Urkunde UVZ-Nr. V 677/2023 vom 26.04.2023 des Notars Volmer, Hauptstraße 5 b in Starnberg in der vorgelegten Fassung und genehmigt die Urkunde vollinhaltlich und schließt sich allen darin gestellten Anträgen an.

Gleichzeitigt werden hiermit die in der vorgenannten Urkunde behaupteten oder erteilten Vollmachten genehmigt.



Nicht-öffentliche Gemeinderatssitzung vom 20.06.2023

TOP 1: Ersatzbeschaffung eines Unkrautbekämpfungssystems für den Bauhof

Der Ersatzbeschaffung für das Unkrautbekämpfungssystem der Fa. Meyko, Houat 500 HD+HP, zu einem Nettopreis von 25.300.- € als günstigstes und wirtschaftlichstes Gerät wird zugestimmt.

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3. Vorhabenbezogener Bebauungsplan "BRK-Kombigebäude Seefeld"; Abwägungsbeschluss sowie erneuter Billigungs- und Veröffentlichungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.07.2023 ö 3

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.01.2022 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „BRK-Kombigebäude Seefeld“ aufzustellen. Der Flächennutzungsplan wurde bereits geändert (10. Änderung – Nordwestlicher Teil der Ulrich-Haid-Straße). 

Ziel des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Sicherung eines neuen zweigeschossigen Gebäudes für den Kreisverband des Bayerischen Roten Kreuzes an der Ulrich-Haid-Straße in Seefeld. Dort soll die Wache des HvO Seefeld („Helfer vor Ort“) sowie ein Teil des BRK-Katastrophenschutzes und die mobile Wasserwacht-Schnell-Einsatzgruppe (SEG) untergebracht werden. Darüber hinaus sollen im Erdgeschoss die mit der Hauptnutzung verbundenen Aufenthalts-, Schulungs-, Lager- und Technikräume entstehen. Im Obergeschoss ist die Errichtung von insgesamt sieben BRK-Dienstwohnungen geplant. Nähere Regelungen hierzu werden auf Ebene des noch abzuschließenden Durchführungsvertrages getroffen. 

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde am 24.01.2023 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 19.05.2023 bis zum 20.06.2023 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 16.05.2023 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 20.06.2023 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB). Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. 

Aufgrund erforderlicher Änderungen des Bebauungsplanentwurfes ist der Bebauungsplan gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut im Internet zu veröffentlichen und es sind erneut die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange einzuholen. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben beschränkt sich die Möglichkeit der erneuten Stellungnahme auf die vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen sowie deren möglichen Auswirkungen. Zudem soll die Dauer der Veröffentlichungsfrist und die Frist für die Abgabe von Stellungnahmen angemessen verkürzt werden. 

Die geänderten bzw. ergänzten Teile im überarbeiteten Bebauungsplanentwurf i.d.F. vom 25.07.2023 sind farblich markiert.

Beschluss 1

1.         Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 25.07.2023). Die Abwägung vom 25.07.2023 ist Bestandteil des Beschlusses. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Beschluss 2

2.         Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Beschluss 3

3.         Der Gemeinderat billigt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „BRK-Kombigebäude Seefeld“ mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 25.07.2023, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht und Anlagen sowie den Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 25.07.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Beschluss 4

4.         Aufgrund der unter 1. beschlossenen Änderungen ist der Bebauungsplanentwurf erneut zu veröffentlichen. Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute Veröffentlichung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen und mit verkürzter Veröffentlichungsdauer durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Beschluss 5

5.         Sollte die Realisierung aufgrund von Entscheidungen, die die Gemeinde Seefeld nicht zu vertreten hat, scheitern, wird die Gemeindeverwaltung beauftragt, die bis dahin entstandenen verwaltungsinternen Planungskosten zu prüfen und dem Vorhabenträger in Rechnung zu stellen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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4. Einführung eines Kriterienkatalogs für ökologisches Bauen in der Gemeinde Seefeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.07.2023 ö 4

Sach- und Rechtslage

Der Umwelt- und Energieausschuss hat sich mit dem Thema ökologisches Bauen auseinandergesetzt. Es wurde ein Arbeitskreis gebildet, welcher einen Kriterienkatalog für ökologisches Bauen in der Gemeinde Seefeld erarbeitet hat. Der Katalog enthält allgemeingültige Vorgaben zum nachhaltigen Bauen und soll helfen, zukünftig im Bereich „Bauen und Wohnen“ Ressourcen einzusparen und Emissionen zu mindern. 
In Kommunen wie der Stadt Starnberg und der Stadt München gibt es bereits einen Kriterienkatalog für ökologisches Bauen. Für den hier zur Abstimmung stehenden Kriterienkatalog diente der Katalog der Stadt Starnberg als Vorbild.
Für alle Baumaßnahmen (Neubau und Sanierung) auf Grundstücken der Gemeinde ist der Katalog verbindlich anzuwenden. Bei Verkauf eines gemeindeeigenen Grundstücks hat sich der Käufer ebenfalls an den Kriterienkatalog zu halten. Privaten Bauträger soll der Katalog als unverbindliche Empfehlung mitgegeben werden, um diese auf die Thematik aufmerksam zu machen. 
Der Umwelt- und Energieausschuss hat in seiner Sitzung am 27.06.2023 einstimmig entschieden, dass die Einführung eines Kriterienkatalogs für ökologisches Bauen in der Gemeinde dem Gemeinderat empfohlen wird.
Gemäß SeeKU, steht der Katalog nicht in Konflikt mit der bereits geplanten Bebauung in der Spitzstraße.

Sitzungsverlauf

Das Gremium diskutiert, ob der Kriterienkatalog für die Gemeinde und bei Grundstücksverkäufen von der Gemeinde an Dritte aufgrund möglicher Nachteile für eigene Vorhaben tatsächlich für verbindlich anwendbar erklärt werden solle oder nicht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum 01.01.2024 die Einführung des vom Arbeitskreis Klimaanpassung entworfenen Kriterienkatalogs für ökologisches Bauen, in der aktuellen Fassung vom 25.07.2023. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5

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5. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Andechs und Inning

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.07.2023 ö 5

Sach- und Rechtslage

Gemeinde Andechs: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 68 „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage Kiesgrube Frieding“ und 2. Änderung des Flächennutzungsplanes 

Der Gemeinderat der Gemeinde Andechs hat mit Beschluss vom 27.09.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 68 „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Kiesgrube Frieding“ beschlossen. In der Sitzung am 08.11.2022 folgte der Beschluss zur Durchführung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren. 

Ziel der Bauleitplanung ist die planungsrechtliche Sicherung einer PV-Freiflächenanlage im Bereich der ehemaligen Kiesgrube südlich von Frieding mit einer Größe von ca. 1,1 ha und einer geplanten Gesamtleistung von ca. 935 kWp. 

Mit Schreiben vom 14.06.2023 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. 

Es wird vorgeschlagen, keine Anregungen oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird. 

Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Rathaus / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingesehen werden.


Gemeinde Inning: Bebauungsplan „Griesstraße Nordwest“ 

Der Gemeinderat der Gemeinde Inning hat in seiner Sitzung am 14.03.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Griesstraße Nordwest“ beschlossen.

Ziel des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Sicherung von geförderten Wohnungsbau im Bereich der Griesstraße am westlichen Ortsrand von Inning, um der hohen Nachfrage nach bezahlbaren Wohnraum gerecht zu werden.

Mit Schreiben vom 12.07.2023 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. 

Es wird vorgeschlagen, keine Anregungen oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird. 

Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Inning (www.inning.de) unter Bauen & Gewerbe / Bauleitpläne eingesehen werden.

Beschluss 1

Gemeinde Andechs: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 68 „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage Kiesgrube Frieding“ und 2. Änderung des Flächennutzungsplanes 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 68 „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Kiesgrube Frieding“ sowie die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes werden zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Gemeinde Inning: Bebauungsplan „Griesstraße Nordwest“ 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes „Griesstraße Nordwest“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 25.07.2023 ö 6

Sitzungsverlauf

Es ergeht der Hinweis, dass die Nachbarschaftshilfe Seefeld Unterschriften gegen geplante Zuschusskürzungen des Bundes für das Mehrgenerationenhaus sammelt.

Seit drei Wochen steht eine Arbeitsbühne im auf Höhe der Kreuzung St. 2068/St. 2348/Bahnhofstraße. Die Verwaltung wird auf den Verantwortlichen zugehen, die Hintergründe erfragen und ggfs. die Beseitigung der Arbeitsbühne durchsetzen.

Das Landratsamt Starnberg und das Staatliche Bauamt Weilheim sollen darauf hingewiesen werden, bei künftigen Vollsperrungen der St. 2070 im Bereich Seefeld den Verkehr nicht mehr über die Herrschinger Straße und Hauptstraße, sondern über die Eichenallee umzuleiten.

An die Verwaltung wird die Bitte herangetragen, den Haushaltsplan online zu stellen.

Die Bahnunterführung am Grundberg soll im Jahr 2030 erneuert werden. Es besteht die einmalige und nach Erneuerung erst in 100 Jahren erneute Möglichkeit, hierbei Wünsche der Gemeinde umzusetzen. Die Angelegenheit wird dem Gemeinderat voraussichtlich im Herbst zur Beratung vorgelegt.

Hinsichtlich des zweigleisigen Ausbaus findet ein regelmäßiger Austausch zwischen Gemeinde und Deutscher Bahn statt. Im Herbst soll es eine Bürgerinformation zum Thema „Schallschutz“ geben.

Datenstand vom 12.10.2023 11:53 Uhr