Datum: 19.09.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:10 Uhr bis 21:08 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls vom 25.07.2023
2 Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO
3 Antrag der Fraktion BVS - Einleitung einer Analyse zur Bevölkerungsentwicklung
4 Antrag der Fraktion Grüne/BI Eichenallee - Verbreiterung Gehweg Hauptstraße
5 Erlass einer Verordnung über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- & Gartenarbeiten sowie der Benutzung von Musikinstrumenten und Tonwiedergabegeräten
6 Gewährung eines Kurzzeit-Darlehens an den Zweckverband für weiterführende Schulen im westlichen Landkreis Starnberg
7 Erneuerung der Bahnunterführung Grundberg - Abschluss einer Planungsvereinbarung mit der DB AG
8 Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Andechs und Inning
9 Sonstiges

zum Seitenanfang

1. Genehmigung des Protokolls vom 25.07.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2023 ö 1

Sach- und Rechtslage

Genehmigung des Protokolls der Gemeinderatssitzung vom 25.07.2023.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt das Protokoll der Sitzung vom 25.07.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2023 ö 2

Sitzungsverlauf

- entfällt -

zum Seitenanfang

3. Antrag der Fraktion BVS - Einleitung einer Analyse zur Bevölkerungsentwicklung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2023 ö 3

Sach- und Rechtslage

Mit Schreiben vom 12.06.2023 hat die Fraktion Bürgerverein Seefeld (BVS) einen Antrag zur Einleitung einer Analyse der zukünftigen Bevölkerungsentwicklung und den damit verbundenen Auswirkungen gestellt (siehe Anlage). 

Aufbauend auf den Erkenntnissen aus dem Ortsentwicklungskonzept und einer Auswertung der aktuellen bzw. in Planung befindlichen Wohnbauvorhaben in der Gemeinde wurde von Seiten der Verwaltung eine erste Vorab-Analyse zur Bevölkerungsentwicklung zusammengestellt. Die Ergebnisse werden in der Sitzung erläutert. 

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgestellte Analyse fortzuschreiben, jährlich zu monitoren, auf die Auswirkungen der Bevölkerungsentwicklung zu reagieren und infrastrukturelle Maßnahmen zu ergreifen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Antrag der Fraktion Grüne/BI Eichenallee - Verbreiterung Gehweg Hauptstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2023 ö 4

Sach- und Rechtslage

Den Antrag der Fraktion Grüne/BI Eichenallee zur Verbreiterung des Gehweges in der Hauptstraße auf Höhe der Hausnummern 37 und 39 auf eine Breite von 2,50 m hat die Verwaltung geprüft und nimmt wie folgt Stellung:

  1. Ein Ausbau sollte in jedem Fall zwischen Hubertus- und Steebstraße geschehen und nicht nur auf die Hausnummern 37 und 39 begrenzt sein.

  1. Die Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06, Stand 12/08) schließt sich den Empfehlungen für Fußverkehrsanlagen hinsichtlich der Breite von Gehwegen mit 2,5 m an, gibt aber auch eine Mindestfahrbahnbreite für die „Dörfliche Hauptstraße mit ÖPNV“ von 6,5 m vor. Optional könnte man die Breite auf 6,0 m reduzieren, da der ÖPNV in der Hauptstraße nur in einer Richtung verkehrt und der maßgebliche Begegnungsfall LKW/Bus mit dieser Breite auskommen sollte.

  1. Nach der RASt 06 ergibt sich eine Gesamtbreite von (2x 2,5 m + 6,5 m =) 11,5 m (11,0 m in Falle der Reduzierung). Im besagten Abschnitt der Hauptstraße stehen Breiten von 9,56 m und 10,77 m zur Verfügung, für die Planung maßgebend sind also 9,56 m. Abzüglich der Fahrbahnbreite verbleibt für die beiden Gehwege eine Gesamtbreite von 3,05 m (3,55 m). Wenn nun der Gehweg auf der Südseite 2,5 m breit hergestellt würde, blieben auf der Nordseite nur 0,55 m (1,05 m) übrig, wodurch für die Sicherheit der Fußgänger nicht wirklich ein Gewinn erzielt wäre.

  1. Durch die Umgestaltung der Hauptstraße mit breiterem Gehweg ist Parken/Halten in diesem Abschnitt nicht mehr möglich und muss entsprechend beschildert werden. Es entfallen mindestens neun Parkmöglichkeiten am Fahrbahnrand.

Alternativer Vorschlag der Verwaltung:

  1. Wenn die Erhöhung der Sicherheit der Fußgänger durch eine Umgestaltung dieses Abschnittes gewünscht wird, schlägt die Verwaltung vor, dass die nach Abzug der Fahrbahnbreite verbleibende Breite auf beide Seiten aufgeteilt wird. Die Aufteilung sollte dann so erfolgen, dass im Bereich der Bushaltestelle ein barrierefreier Ausbau möglich ist, 1,80 m (2,0 m) auf der Süd- und 1,25 (1,55 m) auf der Nordseite. Im weiteren Verlauf erfolgt die Aufteilung dann annähernd hälftig, 1,50 m / 1,55 m (1,70 m / 1,75 m). 

  1. Auch bei dieser Alternative entfallen alle Parkmöglichkeiten in diesem Abschnitt (s. 4.).   

Beschluss 1

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung für eine Umgestaltung des Abschnittes der Hauptstraße zwischen Hubertus- und Steebstraße mit der Anlage eines breiteren, beidseitigen Gehweges und einer barrierefreien Bushaltestelle, ggfs. mit Witterungsschutz, durchzuführen bzw. durchführen zu lassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 11

Beschluss 2

Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung für eine Umgestaltung des Abschnittes der Hauptstraße zwischen Hubertus- und Steebstraße mit der Anlage eines breiteren Gehweges einseitig auf der Südseite und einer barrierefreien Bushaltestelle, ggfs. mit Witterungsschutz, durchzuführen bzw. durchführen zu lassen und Kontakt mit den Eigentümern des Apothekengebäudes aufzunehmen, um die weiter Nutzung in Erfahrung zu bringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Fahrbahnbreite für diesen Abschnitt wird mit mindestens 6,50 m festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Erlass einer Verordnung über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- & Gartenarbeiten sowie der Benutzung von Musikinstrumenten und Tonwiedergabegeräten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2023 ö Beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Im Jahr 2003 hat der Gemeinderat der Gemeinde Seefeld entschieden, eine Verordnung zum Schutz vor ruhestörenden Haus- und Gartenarbeiten zu erlassen. Demnach durften entsprechende Arbeiten, wie z. B. Rasenmähen, nur von Montag – Freitag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 19.00 Uhr sowie Samstag von 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 18.00 Uhr ausgeführt werden.

Verordnungen haben eine maximale Gültigkeitsdauer, weshalb sie zum 20.07.2023 außer Kraft getreten ist. Aktuell gelten daher die allgemeinen Lärmschutzvorschriften, die u. a. keine Mittagsruhe vorsehen. Das Rasenmähen wäre daher aktuell gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 der Geräte und Maschinenlärmschutzverordnung in der Zeit von 7.00 Uhr – 20.00 Uhr zulässig.

Der Gemeinderat möge daher darüber entscheiden, ob erneut eine entsprechende Verordnung erlassen werden soll. Da zwischenzeitlich die Möglichkeit eröffnet wurde, auch die Benutzung von Musikinstrumenten und Tonwiedergabegeräten in dieser Verordnung zu regeln, wurde ein entsprechender Passus als Vorschlag in rot aufgenommen. Selbstverständlich kann auf entsprechende Regelungen auch verzichtet und ausschließlich Vorgaben zu ruhestörenden Haus- & Gartenarbeiten getroffen werden.

Sitzungsverlauf

Im Rahmen der Beratung zeigt sich, dass die Beschränkung der Benutzung von Musikinstrumenten und Tonwiedergabegeräten seitens des Gremiums nicht gewünscht ist.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Erlass der Verordnung über die zeitliche Beschränkung ruhestörender Haus- & Gartenarbeiten in der vorgelegten Fassung mit der Maßgabe, die Stellen zu streichen, die die Benutzung von Tonwiedergabegeräten und Musikinstrumenten betreffen. Die Verordnung soll schnellstmöglich ausgefertigt und bekanntgemacht werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 9

zum Seitenanfang

6. Gewährung eines Kurzzeit-Darlehens an den Zweckverband für weiterführende Schulen im westlichen Landkreis Starnberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2023 ö Beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Der Zweckverband für weiterführende Schulen im westlichen Landkreis Starnberg befindet sich derzeit in einem Liquiditätsengpass. Dieser ist bedingt furch die punktuell sehr hoch ausfallenden Rechnungen durch die Sanierung der Turnhalle des Christoph-Probst-Gymnasiums Gilching, sowie durch den Neubau der Dreifachturnhalle der Realschule Herrsching. Zudem ist im Haushaltsjahr 2023 der Erwerb von 120 digitalen Tafeln geplant, welche zu 90 % vom Freistaat gefördert werden. Die Auszahlung der Förderung in 2023 wurde jedoch von gebender Stelle unlängst als unwahrscheinlich mitgeteilt.
Es besteht insofern das Risiko einer wirtschaftlichen Handlungsunfähigkeit. Aus diesem Grund ist der Zweckverband mit der Bitte an die Gemeinde Seefeld herangetreten, bei tatsächlichem Bedarf ein kurzzeitiges Darlehen in Höhe von 200.000.- € zu gewährend, welches innerhalb von 12 Monaten nach Inanspruchnahme verzinst zurückzuzahlen ist. Die Verzinsung würde sich nach dem Geldmarktzins Euribor 3 richten, der zum 11.09.2023 bei 4,081 % p.a. liegt. Aktuell versucht der Zweckverband, durch Rücklagenauflösung und vorzeitige Anforderung von Umlagen seitens der angehörenden Gemeinden sowie des Landkreises diesen Liquiditätsengpass zu minimieren.
Das Darlehen wäre als außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 200.000.- € nicht nachtragshaushaltspflichtig (Unerheblichkeit; < 1 % des Haushaltsvolumens (2023 - 32.048.400.-€ entspr. 320.484.-€)), sofern der Gemeinderat dem Darlehen zustimmt. Die liquiden Finanzmittel der Gemeinde reichen zur Gewährung des Darlehens aus.

Sitzungsverlauf

Im Rahmen der Beratung wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, das Darlehen für den Fall einer erneuten Zahlungsunfähigkeit des Zweckverbandes für weiterführende Schulen im westlichen Landkreis Starnberg abzusichern.

Beschluss

Die Gemeinde Seefeld gewährt dem Zweckverband für weiterführende Schulen im westlichen Landkreis Starnberg ein Darlehen in Höhe von 200.000.-€. Das Darlehen ist innerhalb von 12 Monaten vollständig und verzinst zurückzuzahlen. Es gilt der aktuelle Tageszinssatz nach Euribor 3 (11.09.2023 4,081 %) p.a. zum Zeitpunkt des Abschlusses. Das Darlehen ist durch einen Darlehensvertrag abzusichern.
Das Darlehen ist erst auszuzahlen, wenn andere dem Zweckverband satzungsgemäß zustehende Finanzierungsquellen ausgeschöpft bzw. Umlagen nicht zeitnah einzunehmen sind. Die Rückzahlung kann in Teilzahlungen aber auch in einer Summe erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Erneuerung der Bahnunterführung Grundberg - Abschluss einer Planungsvereinbarung mit der DB AG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2023 ö Beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Wie in der letzten Sitzung vor den Sommerferien bereits berichtet, plant die DB Netz AG die Erneuerung der Bahnüberführung Grundberg bis 2030. Um eine Möglichkeit zu haben, am Querschnitt der Straßenunterführung etwas zu ändern (breiter, höher), ist der Abschluss einer Planungsvereinbarung erforderlich. Diese Planungsvereinbarung liegt nun als finaler Entwurf vor (Anlage).

Diese Vereinbarung regelt nur die Aufteilung der Kosten für die Planungsphase und verpflichtet die Gemeinde Seefeld noch nicht zur Umsetzung. Die Planung dient vielmehr als Grundlage zur Entscheidung, ob die Umsetzung erfolgen soll. 

Die gesamten Planungskosten schätzt die DB Netz AG an Hand von Erfahrungswerten auf 838.000,- € brutto (704.000,- € netto), macht aber in der Vereinbarung keine Angaben zur Aufteilung. Die Verwaltung schätzt den Anteil der Gemeinde an den Planungskosten auf rd. 25 %, das entspricht ca. 210.000,- € brutto. Diese Kosten fallen nicht unmittelbar und als Einmalbetrag an sondern können über mehrere Haushaltsjahre verteilt werden.

Aus Sicht der Verwaltung sollte diese Planungsvereinbarung unbedingt angenommen werden, um festzustellen welche Verbesserungen der Verkehrssicherheit (Gehweg) und Durchfahrtshöhe (Rettungsfahrzeuge) zu erreichen sind, da es in den nächsten ca. 100 Jahren keine weitere Möglichkeit geben wird.

Da mit Abschluss der Planung dann auch konkretere Zahlen zu den Baukosten und ggf. zur Aufteilung derselben vorliegen, kann dann die Entscheidung gefällt werden, ob die erreichbaren Verbesserungen den finanziellen Aufwand wert sind oder nicht.

Die Verwaltung schlägt vor, dass das Gremium den Ersten Bürgermeister oder einen seiner Vertreter ermächtigt, die Planungsvereinbarung mit der DB Netz AG in der vorliegenden Fassung einzugehen und die Verwaltung beauftragt die Ausschreibung für ein Planungsbüro durchzuführen.
 

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt wird zurückgestellt und nach interner Prüfung dem Gremium erneut zur Beschlussfassung vorgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(ohne GR Josef Wastian, da zum Zeitpunkt der Abstimmung abwesend)

zum Seitenanfang

8. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Andechs und Inning

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2023 ö 8

Sach- und Rechtslage

Gemeinde Andechs: BP Nr. 45 „Südl. der Starnberger Str. (St 2067) im Gemeindeteil Erling“ 

Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat in seiner Sitzung am 15.09.2009 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Südlich der Starnberger Straße (St 2067) im Gemeindeteil Erling“ beschlossen. 

Ziel des Bebauungsplanes ist die planungsrechtliche Sicherung von drei Wohngebäuden im Bereich südlich der Starnberger Straße im Gemeindeteil Erling und deren städtebauliche zufriedenstellende Einfügung in die umgebende Bestandsbebauung.  

Mit Schreiben vom 04.08.2023 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB um Stellungnahme zu den geänderten und ergänzten Teilen der Planung gebeten, da der Entwurf nach Durchführung der Auslegung nochmals geändert wurde. 

Es wird vorgeschlagen, keine Anregungen oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nach wie vor nicht berührt wird. 

Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Gemeinde / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingesehen werden.


Gemeinde Andechs: BP Nr. 56 „Stadlerwiese im Gemeindeteil Erling“ 

Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat am 14.02.2023 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 56 „Stadlerwiese im Gemeindeteil Erling“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist es, eine gut erschlossene, ca. 2 ha große Innenentwicklungsfläche nördlich der Herrschinger Straße im Gemeindeteil Erling für die Deckung des Wohnraumbedarfes zu nutzen und dort Angebote für unterschiedliche Wohnformen zu schaffen.

Mit Schreiben vom 04.08.2023 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten, nachdem nochmals Änderungen in der Planung vorgenommen wurden. 

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nach wie vor nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorzubringen.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Gemeinde / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingesehen werden.


Gemeinde Inning: Einbeziehungssatzung „Bachern – Fischerstraße 18“ 

Der Gemeinderat der Gemeinde Inning hat am 17.01.2023 beschlossen, für das Grundstück Flur Nr. 398/4, Gemarkung Buch, die Einbeziehungssatzung „Bachern – Fischerstraße 18“ zu erlassen. 

Ziel der Einbeziehungssatzung ist eine städtebauliche Einbeziehung des gegenwärtig als Außenbereichsfläche deklarierten Grundstücks Flur Nr. 398/4, Gemarkung Buch (Fischerstr. 18). Damit soll eine eindeutige planungsrechtliche Grundlage für eine wohnbauliche Nutzung in Anlehnung an den bereits in unmittelbarer Nachbarschaft vorhandenen baulichen Bestand gesichert werden.

Mit Schreiben vom 06.09.2023 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. 

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorzubringen.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Inning (www.inning.de) unter Bauen und Gewerbe / Bauleitpläne eingesehen werden.

Beschluss 1

Gemeinde Andechs: BP Nr. 45 „Südl. der Starnberger Str. (St 2067) im Gemeindeteil Erling“ 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 45 „Südlich der Starnberger Straße (St 2067) im Gemeindeteil Erling“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(ohne GR Petra Gum, Thomas Ruf und Josef Wastian, da zum Zeitpunkt der Abstimmung abwesend)

Beschluss 2

Gemeinde Andechs: BP Nr. 56 „Stadlerwiese im Gemeindeteil Erling“ 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Stadlerwiese im Gemeindeteil Erling“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(ohne GR Petra Gum, Thomas Ruf und Josef Wastian, da zum Zeitpunkt der Abstimmung abwesend)

Beschluss 3

Gemeinde Inning: Einbeziehungssatzung „Bachern – Fischerstraße 18“ 

Die Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Bachern – Fischerstraße 18“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(ohne GR Petra Gum und Thomas Ruf, da zum Zeitpunkt der Abstimmung abwesend)

zum Seitenanfang

9. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2023 ö 9

Sitzungsverlauf

Auf die Notwendigkeit eines Zuschusses für ein First-Responder-Fahrzeug für die Helfer vor Ort (HvO) wird hingewiesen. Hierzu ist ein an die Verwaltung zu richtender schriftlicher Zuschussantrag notwendig.

Die Pflegebedürftigkeit des Friedhofs Hechendorf wird vorgebracht. Die Verwaltung wird sich der Sache annehmen.

Es wird nachgefragt, weshalb die Gemeinde Seefeld bei der aktuell in einigen Gemeinden stattfindenden Übernahme der Tagwasserkanäle durch die AWA-Ammersee nicht involviert ist. Hierfür ist zunächst die Erhebung von Zahlen, Daten und Fakten erforderlich um kompetent prüfen zu können, ob eine Übergabe der Kanäle wirtschaftlich sinnvoll ist. Seitens der AWA-Ammersee wurde Unterstützung zugesagt. Aufgrund der derzeitigen Auslastung der AWA-Ammersee kann mit einer Bearbeitung des Themas für die Gemeinde Seefeld jedoch erst in ca. 1 – 2 Jahren gerechnet werden.

Es wird aufgeführt, dass im Bereich des Edeka Supermarktes in der Hauptstraße in Seefeld Parkplatzprobleme bestehen und nachgefragt, ob das mit der Erweiterung eines dort ansässigen Gewerbebetriebes zusammenhängen könnte. Die Verwaltung wird den Sachverhalt prüfen. Da das betreffende Gebäude jedoch bereits vorher gewerblich genutzt wurde, wird der notwendige Stellplatznachweis voraussichtlich eingehalten.

Die vergleichsweise kurze Seilstrecke der Seilbahn beim neuen Spielplatz in Unering wird bemängelt. Da die Seilbahn aus dem der Gemeinde Seefeld verfügbaren Bestand an Spielgeräten entnommen wurde, sind die Einflussmöglichkeiten in diesem Fall gering.

Datenstand vom 09.11.2023 12:54 Uhr