Datum: 17.10.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:59 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls vom 19.09.2023
2 Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO
3 Sachstandsbericht zum Uneringer Spielplatz
4 2. Änderung des Bebauungsplanes "Spitzstraße"; Abwägungs- und Satzungsbeschluss
5 Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 der Gemeinde Seefeld; Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung; Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung gem. Art.102 Abs. 3 GO
6 Sonstiges

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1. Genehmigung des Protokolls vom 19.09.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2023 ö 1

Sach- und Rechtslage

Genehmigung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 19.09.2023.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 19.09.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2023 ö 2

Sach- und Rechtslage

Nicht-öffentliche Gemeinderatssitzung vom 23.05.2023

TOP 3: Vertrag SeeKU zur Errichtung einer neuen Maschinenhalle

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Generalunternehmervertrag in der Fassung vom 22.05.2023 mit dem SeefeldBau Kommunalunternehmen zur Errichtung einer Maschinenhalle 30,00 m auf 15,00 m in Stahlbeton und Holz Mischbauweise abzuschließen.

TOP 4: Genehmigung Grundstückskaufvertrag UVZ-Nr.V 798/2023; Kauf von Straßengrund im Rosenweg in Meiling

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Urkunde UVZ-Nr. V 798/2023 vom 03.05.2023 des Notars Volmer, Hauptstraße 5 b in Starnberg in der vorgelegten Fassung und genehmigt die Urkunde vollinhaltlich und schließt sich allen darin gestellten Anträgen an.

Gleichzeitigt werden hiermit die in der vorgenannten Urkunde behaupteten oder erteilten Vollmachten genehmigt.

TOP 5: Genehmigung Grundstückskaufvertrag UVZ-Nr.V 677/2023; Verkauf von 2m² zur Errichtung eines Revisionsschachts

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Urkunde UVZ-Nr. V 677/2023 vom 26.04.2023 des Notars Volmer, Hauptstraße 5 b in Starnberg in der vorgelegten Fassung und genehmigt die Urkunde vollinhaltlich und schließt sich allen darin gestellten Anträgen an.

Gleichzeitigt werden hiermit die in der vorgenannten Urkunde behaupteten oder erteilten Vollmachten genehmigt.

Nicht-öffentliche Gemeinderatssitzung vom 20.06.2023

TOP 1: Ersatzbeschaffung eines Unkrautbekämpfungssystems für den Bauhof

Der Ersatzbeschaffung für das Unkrautbekämpfungssystem der Fa. Meyko, Houat 500 HD+HP, zu einem Nettopreis von 25.300.- € als günstigstes und wirtschaftlichstes Gerät wird zugestimmt.

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3. Sachstandsbericht zum Uneringer Spielplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2023 ö 3

Sach- und Rechtslage

1. Kurzbeschreibung des Projektes
Die Kinder der Gemeinde Seefeld entwickeln auf Basis der von Ihnen vorab erarbeiteten Konzepte einen Projektplan zur Umsetzung des Umbaus des Uneringer Spielplatzes und nehmen auch an den Umbauten der Spielplatzelemente selbst aktiv teil. 
Der Kern des LIY-Projektes ist die Möglichkeit für Kinder und Jugendliche, gemeindliche Räume aktiv mitgestalten zu können. Die Kinder und Jugendlichen interagieren selbst mit allen notwendigen beteiligten Partnern, wie z. B. einem Landschaftsgärtner, dem Bauhof und den zuständigen Ansprechpartnern in der Gemeinde sowie weiteren Beteiligten, um Ihr Konzept umzusetzen und ein Abschlussfest zu planen und durchzuführen.

Durch den BJR erfolgt eine Förderung der Honorarkosten sowie eine Teilförderung der Spielplatzelemente.

Die auf die Gemeinde Seefeld entfallenden Gesamtkosten für die Umgestaltung des Uneringer Spielplatzes belaufen sich – je nach Ausstattung – auf ca. 11.000 € bis 15.000 € brutto. Das LIY-Team möchte zudem zusätzliche Spenden von ansässigen Firmen sammeln, wodurch sich die finanziellen Aufwendungen für die Gemeinde verringern würden.

2. Zeitplan und aktueller Stand

Modul 01 (09.08. – 18.08.2023)
Erstellen des Konzeptes + Modellbau

Modul 02 (28.10. – 05.11.2023)
Aufbau der Tipis + Hügel + Versetzen des Wipptieres
Planung der nächsten Schritte (Bestellung der Geräte; weitere Fördermöglichkeiten; Abschlussfest; etc.)

Modul 03 (21.05. – 01.06.2024)
Aufbau der Spielplatzelemente
Planung und Durchführung des Abschlussfestes
(Frühjahr/Sommer 2024)

LIY- Projektteam
Regelmäßiges Treffen des Projektplanungsteams, um die notwendigen Schritte zu planen und durchzuführen (ca. alle 2 Wochen)


Aktueller Stand + Planung der Spielplatzelemente

Neuer Sand                        August 2023
Seilbahn                        Oktober 2023
Erdhügel                        Herbst 2023
Weidentipis                        Herbst 2023
Sandkastenkiste                Altbestand Bauhof / Herbst 2023
Wipptier                        Abbau Herbst 2023 / Aufbau Herbst 2023 od. Frühjahr 2024
Sitzmodule                        Bau durch Bauhof / Frühjahr/Sommer 2024
Barfußpfad                        Herbst 2023 od. Frühjahr 2024
Rutsche                        Frühjahr 2024
Reck und/od. Balancierbalken        Frühjahr 2024
Bepflanzung                        Frühjahr 2024 bzw. nach und nach

Sitzungsverlauf

Frau Hentschel und eine Auswahl beteiligter Kinder stellen das LIY-Projekt („Learn-it yourself“), den bisherigen und künftigen Ablauf sowie Kosten und Wünsche vor.

Der Gemeinderat begrüßt das Projekt außerordentlich, bringt seine breite Zustimmung und Unterstützung zum Ausdruck und dankt der Projektverantwortlichen, Frau Hentschel, sowie allen mitwirkenden Kindern und weiteren Unterstützern.

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4. 2. Änderung des Bebauungsplanes "Spitzstraße"; Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2023 ö 4

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat am 07.11.2022 die Durchführung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Spitzstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB beschlossen. 

Die im Gemeindeeigentum befindlichen Grundstücke Flur Nrn. 402/26, 402/27 und 402/28, jeweils Gemarkung Hechendorf a. Pilsensee, sollen durch das SeefeldBau Kommunalunternehmen mit Mehrfamilienhäusern bebaut werden, um insbesondere Seefelder Bürgerinnen und Bürgern sowie hier Arbeitenden ein Angebot für bezahlbaren Wohnraum machen zu können. Für die Umsetzung der in der Sitzung am 25.04.2023 beschlossenen Bebauungsvariante muss der bestehende Bebauungsplan „Spitzstraße“ angepasst werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde am 23.05.2023 gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 12.06.2023 bis zum 14.07.2023 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 01.06.2023 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 14.07.2023 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Spitzstraße“ gefasst und das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen werden.

Beschluss 1

Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 17.10.2023). Die Abwägung vom 17.10.2023 ist Bestandteil des Beschlusses. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(ohne GR Dreyer, da zum Zeitpunkt der Abstimmung abwesend)

Beschluss 2

Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(ohne GR Dreyer, da zum Zeitpunkt der Abstimmung abwesend)

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt .die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Spitzstraße“ mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 17.10.2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(auf Antrag namentlicher Vermerk der Gegenstimme: Petra Gum) (ohne GR Dreyer, da zum Zeitpunkt der Abstimmung abwesend)

Beschluss 4

Der Satzungsbeschluss der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Spitzstraße“ ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 der Gemeinde Seefeld; Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung; Feststellung der Jahresrechnung und Entlastung gem. Art.102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2023 ö 5

Sach- und Rechtslage

Die Prüfung des Haushaltsjahres 2020 erfolgte in der Zeit vom 18.01.2023 bis 26.09.2023.
Die vollständige Durchsicht der Unterlagen wurde in den Räumen der Verwaltung durchgeführt. Hierzu standen alle Unterlagen dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Verfügung.
Die in den jeweiligen Sitzungen aufgetretenen Fragen wurden von der Verwaltung erläutert. Es gibt somit keine offenen Prüfungsbeanstandungen mehr.
Der Prüfungsbericht wurde vom Rechnungsprüfungsausschuss am 26.09.2023 einstimmig verabschiedet.
Dem Gemeinderat wird die Feststellung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2020 und die Entlastung des Ersten Bürgermeisters und der Verwaltung empfohlen.

Sitzungsverlauf

Herr Gentz stellt eine vorbildliche Rechnungsführung und Buchhaltung fest, dankt der Finanzverwaltung und gibt einen Überblick über die Ergebnisse der Feststellungen der Rechnungsprüfung.

Beschluss 1

Beschluss 1:
Der Gemeinderat beschließt die Feststellung der Jahresrechnung der Gemeinde 2020 mit dem in der Anlage beigefügten Ergebnissen gem. Art.102 Abs. 3 GO.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat erteilt dem Ersten Bürgermeister und der Verwaltung für das Haushaltsjahr 2020, unter Bezugnahme auf die festgestellte Jahresrechnung 2020 für die Gemeinde und den Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung, die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(ohne Ersten Bürgermeister Kögel, Art. 49 GO)

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6. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.10.2023 ö 6

Sitzungsverlauf

Es wird um Sachstandsmitteilung zur Ortsdurchfahrt Drößling gebeten. Gleichzeitig ergeht der Wunsch, dass die Arbeiten mit den örtlichen Betrieben und der Landwirtschaft abgestimmt werden sollen.
Derzeit ist der Kampfmittelräumdienst vor Ort. Außerdem muss noch Überzeugungsarbeit bei einem Anlieger in Grundstücksangelegenheiten geleistet werden. Außerdem werden derzeit mit dem Staatlichen Bauamt Weilheim und dem Landratsamt die Umleitungsstrecken abgestimmt. Darüber hinaus steht noch die Erteilung einer denkmalschutzrechtlichen Grabungsgenehmigung aus. Dem Wunsch zur zeitlichen Umsetzung möchte die Verwaltung gerne nachkommen, allerdings gibt es zahlreiche externe Faktoren, auf die die Verwaltung keinen Einfluss hat und von denen der tatsächliche Beginn beeinflusst wird.

Es wird die Frage gestellt, ob das BRK zwischenzeitlich eine Entscheidung zum BRK-Kombigebäude getroffen hat.
Auf Nachfrage beim BRK wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass in der BRK-Sitzung am 25.09.2023 erneut keine Entscheidung zum weiteren Vorgehen getroffen werden konnte. Ein Vertreter des BRK wird voraussichtlich in der November-Sitzung des Gemeinderates anwesend sein, um weitere Informationen zu geben und für Fragen und Antworten zur Verfügung zu stehen.

Durch Biberdämme gibt es ein akutes Problem durch sich aufstauendes Wasser beim Aubach. Eine spezielle Drainage könnte Abhilfe schaffen.
Die Verwaltung ist diesbezüglich bereits aktiv und prüft auch die Möglichkeit entsprechender Drainagen.

Auf Nachfrage zum Sachstand zum Funkmast in Unering ergeht die Auskunft dass es seitens der Telekom keine Neuigkeiten und kein Entgegenkommen bzgl. eines Alternativstandortes gibt.

Datenstand vom 09.11.2023 13:08 Uhr