Datum: 07.11.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls vom 17.10.2023
2 Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO
3 Änderung der Richtlinien des Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet im Jahr 2024
4 Antrag der Agenda 21 Arbeitskreis "Alternative Energien"; Energiewende Landkreis Starnberg e.V., OG Seefeld auf Fortführung des Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet im Jahr 2024
5 Gebührenerhöhung der AWA-Ammersee für Wasser und Abwasser
6 Einbeziehungssatzung "Johann-Michael-Fischer-Weg, Flur Nr. 21", Gemarkung Unering; Aufstellungsbeschluss
7 Einbeziehungssatzung "Hochstadter Straße, Flur Nr. 291", Gemarkung Unering; Aufstellungsbeschluss
8 Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinde Andechs
9 Sonstiges

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1. Genehmigung des Protokolls vom 17.10.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.11.2023 ö 1

Sach- und Rechtslage

Genehmigung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 17.10.2023.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 17.10.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.11.2023 ö 2

Sach- und Rechtslage

Nicht-öffentliche Gemeinderatssitzung vom 25.07.2023

TOP 2: Dachentwässerung neue Maschinenhalle Bauhof; Auftragsvergabe

Der Erste Bürgermeister oder einer seiner Vertreter wird ermächtigt, den Auftrag für die Tiefbauarbeiten zur Niederschlagsentwässerung der neuen Maschinenhalle an die Firma Kümmerle Kanalbau GmbH aus 86974 Apfeldorf zum Angebotspreis von 38.371,55 € brutto zu vergeben.

TOP 3: Neubau Geh- und Radweg am Oberfeld; 1. Nachtrag

Das Gremium stimmt der Beauftragung des 1. Nachtragsangebotes der Firma Strommer zum Preis von 13.356,42 € brutto zu und ermächtigt den Ersten Bürgermeister oder einen seiner Vertreter die Nachtragsvereinbarung zu unterzeichnen.

TOP 4: Genehmigung Messungsanerkennung und Auflassung UVZ-Nr.V 1002/2023: Straßengrunderwerb Kirchenstraße in Seefeld

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Urkunde UVZ NR. V/1002/2023 vom 14.06.2023 des Notars Volmer, Hauptstraße 5 b in Starnberg in der vorgelegten Fassung und genehmigt die Urkunde vollinhaltlich und schließt sich allen darin gestellten Anträgen an.
Gleichzeitigt werden hiermit die in der vorgenannten Urkunde behaupteten oder erteilten Vollmachten genehmigt.

TOP 5: Genehmigung Messungsanerkennung und Auflassung UVZ-Nr.H 51/2023; Kauf von Straßengrund im Rosenweg in Meiling

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Urkunde UVZ-Nr. H 51/2023 vom 12.07.2023 der Notariatsverwalterin Herbst, Hauptstraße 5 b in Starnberg in der vorgelegten Fassung und genehmigt die Urkunde vollinhaltlich und schließt sich allen darin gestellten Anträgen an.
Gleichzeitigt werden hiermit die in der vorgenannten Urkunde behaupteten oder erteilten Vollmachten genehmigt.

TOP 6: Verbesserung des Hochwasserschutzes am Feichtenbach - weitere Planerbeauftragung

Das Gremium stimmt der Beauftragung des Ingenieurbüro Kokai für die Leistungsphasen 3 bis 8 für die Objektplanung, die Leistungsphasen 1 bis 6 für die Tragwerksplanung, der der Landschaftspflegerischen Begleitplanung und der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung zur Verbesserung des Hochwasserschutzes am Feichtenbach zum Preis von 45.415,46 € brutto zu. Die Honorarkosten sind im Haushalt 2023 über die Haushaltsstelle 6900.95260 gedeckt.

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3. Änderung der Richtlinien des Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet im Jahr 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.11.2023 ö 3

Sach- und Rechtslage

Das Förderprogramm zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie in der Gemeinde Seefeld wurde 2023 komplett überarbeitet und vereinfacht um den Arbeitsaufwand so gering wie möglich zu halten. 
Dennoch wurden die Richtlinien für 2024 erneut durch die Agenda 21 in Absprache mit unserem Energieberater, dem Umweltreferenten und der Verwaltung überarbeitet. Deshalb wird folgender Antrag gestellt.
„Wir beantragen, die vorgeschlagenen Änderungen der Richtlinien für das Förderprogramm zur Erzeugung und Nutzung regenerativer Energie (siehe Anlage) zu genehmigen.

Begründung

Das oben genannte Förderprogramm wurde in den letzten drei Jahren deutlich überzeichnet. Deshalb soll die die Höhe des Förderbetrages für einzelne Maßnahmen deutlich reduziert werden. Damit kommen mehr Bürger*innen in den Genuss der Förderung.
Für einige Maßnahmen, z B. bei Beratungsleistungen, gibt es bei staatlicher Förderung ein Kumulierungsverbot. Solche Maßnahmen wurden aus unserem Förderprogramm gestrichen.
Für einige auch staatlich geförderte Maßnahmen darf die gesamte Förderhöhe 60% der Investitionssumme nicht überschreiten. Dies haben wir bei dem Punkt 3.1.1 berücksichtigt.
Die geänderten gesetzlichen Grundlagen wurden berücksichtigt.
Die Richtlinien für das Jahr 2024 wurden in Zusammenarbeit mit dem kommunalen Energieberater, dem Umweltreferenten und der Verwaltung grundlegend überarbeitet.“

Beschluss 1

Erster Bürgermeister Kögel stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, Herrn Ernst Deiringer das Wort zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die neuen Richtlinien für das Förderprogramm zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet für das Jahr 2024 werden wie im Anhang beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Antrag der Agenda 21 Arbeitskreis "Alternative Energien"; Energiewende Landkreis Starnberg e.V., OG Seefeld auf Fortführung des Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet im Jahr 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.11.2023 ö 4

Sach- und Rechtslage

Die Agenda 21 Arbeitskreis „Alternative Energien“; Energiewende Landkreis Starnberg e.V., OG Seefeld stellt, wie jedes Jahr, einen Antrag auf Fortführung des Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet. Hier für das Jahr 2024.
Folgend der Antrag:
  1. Wir beantragen die Fortführung des Förderprogramms zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet" im Jahr 2024. Das Programm soll im Jahr 2024 mit € 100 000,- unterstützt werden.
  2. Sollten im Laufe des Jahres 2024 die Mittel ausgeschöpft sein und noch offene Anträge vorliegen, soll der Zuschuss - unter Berücksichtigung der Haushaltslage - um bis zu€ 25 000,- erhöht werden.

Begründung

Das oben genannte Förderprogramm unterstützt das Ziel des Landkreises und der Gemeinde, bis 2035 die Energieversorgung über erneuerbare Energien zu erreichen. Durch die kontinuierliche Förderung in den vergangenen 25 Jahren wird mit Stand Ende Juli 2023 eine jährliche Reduzierung des C02-Ausstoßes um 1.263 Tonnen erreicht. 3.602 MWh Energie werden jährlich eingespart bzw. regenerativ erzeugt. Dies kommt allen Bürgern der Gemeinde zu Gute und leistet auf lokaler Ebene einen wesentlichen Beitrag, den Treibhauseffekt zu reduzieren und die lokale Energiewende zu erreichen.
In den letzten drei Jahren wurde das Förderprogramm deutlich überzeichnet und die gesetzlichen Grundlagen haben sich inzwischen umfangreich geändert. Deshalb wurden die Richtlinien für das Jahr 2024 in Zusammenarbeit mit dem kommunalen Energieberater, dem Umweltreferenten und der Verwaltung grundlegend überarbeitet (siehe eigener Antrag).

Beschluss 1

Erster Bürgermeister Kögel stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, Herrn Ernst Deiringer das Wort zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Das Förderprogramm zur nachhaltigen Erzeugung und Nutzung von Energie im Gemeindegebiet soll im Jahr 2024 mit einem Fördertopf von 125.000.- € nach den neuen, überarbeiteten Richtlinien fortgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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5. Gebührenerhöhung der AWA-Ammersee für Wasser und Abwasser

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.11.2023 ö 5

Sach- und Rechtslage

Die AWA-Ammersee hat uns darüber in Kenntnis gesetzt, dass im Bereich Wasser und Abwasser ab 01.01.2024 Gebührenerhöhungen zu erwarten sind. Detaillierte Informationen sowie die Hintergründe für die Gebührenerhöhungen können Sie beigefügten Sitzungsblättern entnehmen.

Um die Vorgaben der Aufsichtsbehörden hinsichtlich der Kostendeckung einzuhalten, wurden die Gebühren durch einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer neu kalkuliert. Ab 01.01.2024 werden daher folgende Anpassungen vorgenommen:

Frischwasser:

Verbrauchsgebühr
Aktuell: 1,81 €/m³
Neu: 2,85 € /m³

Grundgebühr
Aktuell: 60 €/Jahr
keine Änderung


Schmutzwasser:

Schmutzwassergebühr
Aktuell: 1,83 €/m³
Neu: 2,69 €/m³

Niederschlagswassergebühr der Mischkanalisation
Aktuell: 0,99 €/m³
Neu: 1,50 €/m³

Grundgebühr:
Aktuell: 24 €/Jahr
keine Änderung

Nachdem wir die Informationen der AWA-Ammersee über die geplanten Gebührenanpassungen erhalten haben, möchten und müssen wir hiermit den Gemeinderat darüber in Kenntnis setzen. Da es sich um eine Gebührenanpassung und nicht um eine Satzungsänderung handelt, hat der Gemeinderat lediglich ein Informationsrecht.

Sitzungsverlauf

Das Gremium wünscht sich, bei der AWA-Ammersee eine transparente Berechnungsgrundlage für die neuen Gebühren einzuholen und diese dem Gremium zur Verfügung zu stellen.

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6. Einbeziehungssatzung "Johann-Michael-Fischer-Weg, Flur Nr. 21", Gemarkung Unering; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.11.2023 ö 6

Sach- und Rechtslage

Im Bereich des Johann-Michael-Fischer-Wegs möchte ein Bauwerber auf einer Teilfläche des Grundstücks Flur Nr. 21, Gemarkung Unering, ein zusätzliches Wohnhaus für den Eigenbedarf errichten. 

Das Vorhaben wurde bereits Ende 2021 im Zuge einer Bauvoranfrage behandelt und vom Bauausschuss grundsätzlich befürwortet. Von Seiten des Landratsamtes wurde das Vorhaben aufgrund Außenbereichslage allerdings als nicht genehmigungsfähig beurteilt. Der Bauausschuss hat daraufhin einen Empfehlungsbeschluss gefasst, die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung zu prüfen. Auch der Gemeinderat hat im Zuge diverser Vorberatungen die grundsätzliche Bereitschaft signalisiert, eine Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB aufzustellen, um eine Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens zu erzielen. 

Das Vorhaben wurde einer Vorprüfung gemäß eines von Verwaltung und Gemeinderat neu entwickelten Kriterienkatalogs für Ortsabrundungen unterzogen. Dieser Kriterienkatalog soll dem Gemeinderat zukünftig als Orientierungsrahmen und Entscheidungshilfe bei entsprechenden Anfragen zur Ortsabrundung/Nachverdichtung dienen. 

Darüber hinaus fand bereits eine Vorabstimmung mit dem Kreisbauamt und der Unteren Immissionsschutzbehörde statt. 

Das Ergebnis der Vorprüfung und der Vorabstimmung mit dem Landratsamt ist der Anlage „Vorprüfung gemäß Kriterienkatalog“ zu entnehmen. Demzufolge kann die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung als grundsätzlich geeignet betrachtet werden, wobei der Immissionsschutz genauer zu prüfen ist (Erstellung eines lufthygienischen und schalltechnischen Gutachtens). 

Für die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung ist gemäß § 34 Abs. 6 BauGB das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB heranzuziehen. 

Die Planungskosten sowie anfallende Gutachterkosten müssen vom Antragsteller (=Bauwerber) getragen werden. Entsprechende verbindliche Regelungen hierzu werden in einem separaten städtebaulichen Vertrag geschlossen.

Beschluss 1

Gemeinderatsmitglied Dennis Weber stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, den Tagesordnungspunkt zu vertagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 14

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, für einen Teilbereich des Grundstücks Flur Nr. 21 der Gemarkung Unering (siehe Anlage Geltungsbereich) die Einbeziehungssatzung „Johann-Michael-Fischer-Weg, Flur Nr. 21“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3

Beschluss 3

Der Änderungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Beschluss 4

Die Verwaltung wird beauftragt, die im Laufe des Verfahrens erforderlich werdenden Gutachten (Immissionsschutz) einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Beschluss 5

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Bauwerber einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungs- und Gutachterkosten abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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7. Einbeziehungssatzung "Hochstadter Straße, Flur Nr. 291", Gemarkung Unering; Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.11.2023 ö 7

Sach- und Rechtslage

Der Eigentümer des Grundstücks Flur Nr. 291 möchte das sanierungsbedürftige Wohnhaus Hochstadter Str. 15 renovieren und nach Westen hin um einen Anbau erweitern. Ein bereits Ende 2022 gestellter Bauantrag wurde vom Bauausschuss zwar befürwortet, jedoch vom Landratsamt aufgrund teilweiser Außenbereichslage als nicht genehmigungsfähig beurteilt.

Um eine Genehmigungsfähigkeit zu erzielen, hat der Grundstückseigentümer die Aufstellung einer städtebaulichen Satzung gemäß § 34 Abs. 4 BauGB beantragt. Zugleich wurde eine Anfrage zur Eröffnung eines zweiten Baufeldes nördlich (alternativ westlich) des Bestandsgebäudes gestellt. Im Zuge diverser Vorberatungen hat der Gemeinderat grundsätzlich die Bereitschaft signalisiert, eine hierfür erforderliche Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB aufzustellen. 

Das Vorhaben wurde einer Vorprüfung gemäß eines von Verwaltung und Gemeinderat neu entwickelten Kriterienkatalogs für Ortsabrundungen unterzogen. Dieser Kriterienkatalog soll dem Gemeinderat zukünftig als Orientierungsrahmen und Entscheidungshilfe bei entsprechenden Anfragen zur Ortsabrundung/Nachverdichtung dienen. 

Darüber hinaus fand bereits eine Vorabstimmung mit dem Kreisbauamt und der Unteren Immissionsschutzbehörde statt. 

Das Ergebnis der Vorprüfung und der Vorabstimmung mit dem Landratsamt ist der Anlage „Vorprüfung gemäß Kriterienkatalog“ zu entnehmen. Demzufolge kann die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung für den Bestandsbereich (rot umrandet) und ggf. auch für den westlich anschließenden Erweiterungsbereichs (blau umrandet) als grundsätzlich geeignet bzw. möglich bewertet werden. 

Für die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung ist gemäß § 34 Abs. 6 BauGB das vereinfachte Verfahren gemäß § 13 BauGB heranzuziehen. 

Die Planungskosten sowie möglicherweise anfallende Gutachterkosten müssen vom Antragsteller (=Grundstückseigentümer) getragen werden. Entsprechende verbindliche Regelungen hierzu werden in einem separaten städtebaulichen Vertrag geschlossen.

Beschluss 1

Gemeinderatsmitglied Dennis Weber stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, den Tagesordnungspunkt zu vertagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 13

Abstimmungsbemerkung
(ohne Gemeinderatsmitglied Josef Wastian, da zum Zeitpunkt der Abstimmung abwesend)

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, für einen Teilbereich des Grundstücks Flur Nr. 291, Gemarkung Unering, die Einbeziehungssatzung „Hochstadter Straße, Flur Nr. 291“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen. Der Teilbereich umfasst die in der Anlage „Vorprüfung gemäß Kriterienkatalog“ rot und blau umrandeten Flächen (Bestandsbereich + westliche Erweiterungsfläche). 
Entlang der Hochstadter Straße soll im Zuge des Verfahrens ein straßenbegleitender Gehweg gesichert werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 16

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt, für einen Teilbereich des Grundstücks Flur Nr. 291, Gemarkung Unering, die Einbeziehungssatzung „Hochstadter Straße, Flur Nr. 291“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen. Der Teilbereich umfasst die in der Anlage „Vorprüfung gemäß Kriterienkatalog“ rot umrandeten Flächen (Bestandsbereich). 
Entlang der Hochstadter Straße soll im Zuge des Verfahrens ein straßenbegleitender Gehweg gesichert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 5

Die Verwaltung wird beauftragt, die im Laufe des Verfahrens ggf. erforderlich werdenden Gutachten (z. B. zum Immissionsschutz) einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 6

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Grundstückseigentümer einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungs- und Gutachterkosten sowie zur Sicherung eines straßenbegleitenden Gehwegs entlang der Hochstadter Straße abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinde Andechs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.11.2023 ö 8

Sach- und Rechtslage

Gemeinde Andechs: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 68 „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage Kiesgrube Frieding“ und 2. Änderung des Flächennutzungsplanes 

Der Gemeinderat der Gemeinde Andechs hat mit Beschluss vom 27.09.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 68 „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Kiesgrube Frieding“ beschlossen. In der Sitzung am 08.11.2022 folgte der Beschluss zur Durchführung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren. 

Ziel der Bauleitplanung ist die planungsrechtliche Sicherung einer PV-Freiflächenanlage im Bereich der ehemaligen Kiesgrube südlich von Frieding mit einer Größe von knapp 1,2 ha und einer geplanten Gesamtleistung von ca. 935 kWp. 

Mit Schreiben vom 23.10.2023 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung analog zur bereits erfolgten Stellungnahme im vorangegangenen Beteiligungsverfahren keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorzubringen. 

Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Rathaus / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingesehen werden.


Gemeinde Andechs: Bebauungsplan Nr. 66 „Klosterberg Süd“

Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat am 14.12.2021 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 66 „Klosterberg Süd, westlich des Dr.-Mayr-Weg im Gemeindeteil Erling“ aufzustellen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine moderate Nachverdichtung durch zwei Wohnhäuser am Dr.-Mayr-Weg in Erling geschaffen werden.

Mit Schreiben vom 23.10.2023 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nach wie vor nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung analog zur bereits erfolgten Stellungnahme im vorangegangenen Beteiligungsverfahren keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorzubringen. 

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Gemeinde / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingesehen werden.

Beschluss 1

Gemeinde Andechs: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 68 „Sondergebiet PV-Freiflächenanlage Kiesgrube Frieding“ und 2. Änderung des Flächennutzungsplanes 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 68 „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Kiesgrube Frieding“ sowie die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes werden zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

Gemeinde Andechs: Bebauungsplan Nr. 66 „Klosterberg Süd“

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 66 „Klosterberg Süd, westlich des Dr.-Mayr-Weg im Gemeindeteil Erling“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 07.11.2023 ö 9

Sitzungsverlauf

Aufgrund häufiger Beteiligungen an der Bauleitplanung der Nachbargemeinde Andechs wird die Verwaltung gebeten, dort Erfahrungswerte einzuholen, wie eine entsprechend häufige Schaffung von Bauland etc. möglich ist.

Auf Nachfrage zum Sachstand des im Juni gefassten Beschlusses zur Bestückung von Dächern bestimmter gemeindlicher Gebäude mit Photovoltaikanlagen wird dem Gremium mitgeteilt, den aktuellen Sachstand abzufragen und bekannt zu geben.

Es wird darauf hingewiesen, dass das hintere Tor beim Sportplatz Seefeld regelmäßig offensteht und angeregt, das Tor zu schließen.
Die Verwaltung ist bzgl. des Sportplatzes aktuell bereits in Abstimmung mit dem TSV und wird auf die Problematik hinweisen.

Erster Bürgermeister Kögel äußert sein Bedauern bzgl. der aktuellen Vandalismus-Schäden bei der Radabstellanlage und dem DFI-Anzeiger am Bahnhof sowie beim Christuskreuz in Hechendorf. An die Verursacher wird appelliert, derart sinnlose Taten künftig zu unterlassen. Die Bevölkerung wird gebeten, sämtliche Vorkommnisse konsequent bei den verantwortlichen Stellen zu melden.

Erster Bürgermeister Kögel informiert darüber, dass der Geh- und Radweg Meiling-Weßling parallel zur S-Bahn fertiggestellt wurde und seit dieser Woche befahrbar ist.

Datenstand vom 07.12.2023 10:02 Uhr