Datum: 05.12.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:38 Uhr bis 22:13 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls vom 07.11.2023
2 Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO
3 Verordnung über Parkgebühren in der Gemeinde Seefeld; Sachstandsbericht und Ergänzungsvorschlag
4 Antrag des Seniorenbeirats Seefeld - Informationsseite im Kreisboten Starnberg
5 Bebauungsplan "Wörthseeufer - Teil Süd"; Billigung des Vorentwurfes und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung
6 Bebauungsplan "Wörthseeufer - Teil Nord"; Billigung des Vorentwurfes und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung
7 21. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wörthseeufer); Änderungsbeschluss
8 1. Änderung des Bebauungsplanes "Güntering"; Billigungs- und Veröffentlichungsbeschluss
9 4. Änderung des Bebauungsplanes "Am Oberfeld"; Abwägungs- und Satzungsbeschluss
10 Erneuerung der Bahnunterführung Grundberg - Abschluss einer Planungsvereinbarung mit der DB AG
11 Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinde Herrsching
12 Sonstiges
12.1 AWA Gebührenerhöhung
12.2 Ortsentwicklungskonzept - weiteres Vorgehen
12.3 Schließung Recyclinghof
12.4 Extremer Schneefall & Winterdienst
12.5 Winterdienst Verbindungsweg Mühlbachstraße - Meilinger Weg

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1. Genehmigung des Protokolls vom 07.11.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2023 ö 1

Sach- und Rechtslage

Genehmigung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 07.11.2023.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 07.11.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(ohne GR Dreyer, da zum Zeitpunkt der Abstimmung nicht im Raum)

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2. Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2023 ö 2

Sach- und Rechtslage

Nicht-öffentliche Gemeinderatssitzung vom 19.09.2023

TOP 3: Niederschlagswasserbeseitigung im Gemeindegebiet Oberalting- Seefeld - weitere Planerbeauftragung

Das Gremium stimmt der Beauftragung des Ingenieurbüros Dr. Blasy - Dr. Øverland für 63.009,79 € zu. Die Honorarkosten sind im Haushalt 2023 über die Haushaltsstelle 7000.65500 gedeckt.

TOP 4: Genehmigung Messungsanerkennung und Auflassung UVZ-Nr.H 202/2023; Kauf von Straßenbegleitgrün in der Ulrich-Haid-Straße in Seefeld

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Urkunde UVZ-Nr. V 202/2023 vom 09.08.2023 der Notarverwalterin Christina Herbst, Hauptstraße 5 b in Starnberg in der vorgelegten Fassung und genehmigt die Urkunde vollinhaltlich und schließt sich allen darin gestellten Anträgen an.

Gleichzeitigt werden hiermit die in der vorgenannten Urkunde behaupteten oder erteilten Vollmachten genehmigt.

TOP 5: Genehmigung Grundstücksverkauf Fl.Nr.438/7, Teilfläche Meilinger Weg, Gemarkung Oberalting-Seefeld; UVZ-Nr. H 340/2023

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Urkunde UVZ-Nr. H 340/2023 vom 30.08.2023 der Notarverwalterin Christina Herbst, Hauptstraße 5 b in Starnberg in der vorgelegten Fassung und genehmigt die Urkunde vollinhaltlich und schließt sich allen darin gestellten Anträgen an.

Gleichzeitigt werden hiermit die in der vorgenannten Urkunde behaupteten oder erteilten Vollmachten genehmigt.

TOP 7: Flutlichtanlage TSV Hechendorf - Erneuerung

Die Verwaltung wird beauftragt die Erneuerung der Flutlichtanlage in die Wege zu leiten. Die erforderlichen Mittel werden über eine Eigenbeteiligung des TSV Hechendorf, Crowdfunding und die Haushaltstelle 6303.95010 „OD Drößling“ bereitgestellt. 

TOP 8: Ausbau Ortsstraße zwischen "Unterfeldweg" und "In der Au" in Hechendorf

Der Gemeinderat stimmt dem Ausbau der Ortstraße zwischen „Unterfeldweg“ und „In der Au“ durch einen privaten Erschließungsträger zu.

TOP 9: Ausstattung DFI-Anzeiger an den Bushaltestellen Marienplatz, Krankenhaus, Schloss, Mühlbachstraße (Digitale Fahrgastinformation)

Die Verwaltung wird nicht beauftragt, die DFI Anzeiger in entweder der ersten oder zweiten Alternative beim Landratsamt Starnberg zur Förderung anzumelden.

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3. Verordnung über Parkgebühren in der Gemeinde Seefeld; Sachstandsbericht und Ergänzungsvorschlag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2023 ö Vorberatung 3

Sach- und Rechtslage

Für die 2023 neu eingeführten Parkscheinautomaten wurden mit Beschluss vom 03.05.2022 folgende Konditionen festgesetzt: 

Gebührenpflichtige Zeit: 10.00 – 18.00 Uhr (von Mai bis September)
  1. Bis zu einer Höchstparkzeit von 4 Stunden 
je angefangene Stunde                                1,00 €
  1. Über 4 Stunden (Tageskarte)                        6,00 €

Es wird keine Freistunde angeboten.

Nach Einführung der Parkraumbewirtschaftung durch Parkscheinautomaten im Mai gingen bei der Gemeindeverwaltung anfänglich eine Vielzahl von Beschwerden von Badegästen, Anwohnern und weiteren Personen ein. Die Anzahl der Beschwerden ist inzwischen deutlich zurückgegangen und die Parkscheinautomaten werden weitgehend akzeptiert. 
Aus beiliegender Zusammenstellung ergibt sich, dass vom Mai bis Oktober ein unbereinigter Gewinn in Höhe von 30.213,09 € erwirtschaftet werden konnte. Abzuziehen sind davon noch Lohnkosten, Versicherung, Wartungskosten etc. 
Als positiver Nebeneffekt wurde festgestellt, dass die Anwohner nun ihre eigenen Stellplätze auf den Grundstücken nutzen, um der Kostenpflicht im öffentlichen Straßenraum zu entgehen.
Nun soll im Gremium diskutiert werden, ob es Ausnahmen von der bisherigen allgemeinen Regelungspflicht geben soll. Im letzten Beschluss wurde vereinbart, dass es keine Ausnahme-reglungen gibt. 
Aufgrund einzelner Anliegen, die der Verwaltung vorgebracht wurden, soll der Gemeinderat zusätzlich entscheiden, ob nicht doch einzelne Ausnahmen denkbar wären. Am Strandbad in Hechendorf wurde beispielsweise vor Jahrzehnten ein Haus oberhalb der Bahnstrecke errichtet, allerdings ohne eigene Zufahrtsmöglichkeit und folglich auch ohne eigenen Parkplatz auf dem Grundstück. Im Bereich der kostenpflichtigen Strandbad-Parkflächen besitzt der Hauseigentümer noch eine kleine Fläche mit einer Garage, die auch von ihm genutzt wird. Allerdings haben dessen Mieter, keinen eigenen Stellplatz, da der Grundstückseigentümer, wie dargelegt, die Garage selbst benötigt und zu dem Grundstück keine Zufahrtsmöglichkeit besteht.
Außerdem kamen die Betreiber der von der Gemeinde gepachteten öffentlichen Badeflächen auf die Verwaltung zu und baten um die Möglichkeit, für bis zu zwei Mitarbeiter eine Ausnahme-genehmigung zu erhalten, da für diese keine Stellplätze auf dem gepachteten Grundstück zur Verfügung stünden.
Die Verwaltung empfiehlt dem Gemeinderat den Erlass der beigefügten, geänderten Verordnung über Parkgebühren im Gemeindegebiet Seefeld in der Fassung vom 05.12.2023 und das damit zusammenhängende Außer-Kraft-Treten der bestehenden Verordnung vom 28.03.2023.

Beschluss 1

Gemeinderatsmitglied Dr. Gasser stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, dass die den Nutzern anfallenden Gebühren für die Nutzung der Park-App „easypark“ künftig von der Gemeinde getragen werden. In die Verordnung über Parkgebühren in der Gemeinde Seefeld soll bei § 4 Abs. 1 nach der Auflistung der Parkgebühren folgender weiterer Unterabsatz eingefügt werden: „Diese Gebühren beinhalten sämtliche Geldtransfer- und Servicegebühren.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, dass in gut begründeten Ausnahmen sogenannte Ganz-jahresausweise vergeben werden können. Für den Erwerb eines Ganzjahresausweises soll ein Betrag in Höhe von 150 € im Jahr erhoben werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt den Erlass der beigefügten, geänderten Verordnung über Parkgebühren im Gemeindegebiet Seefeld in der Fassung vom 05.12.2023 mit der Maßgabe, dass bei § 4 Abs. 1 nach der Auflistung der Parkgebühren folgender weiterer Unterabsatz eingefügt wird: „Diese Gebühren beinhalten sämtliche Geldtransfer- und Servicegebühren.“ Die Verordnung ist öffentlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Antrag des Seniorenbeirats Seefeld - Informationsseite im Kreisboten Starnberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2023 ö Beschließend 4
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.12.2024 ö Beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Der Seniorenbeirat Seefeld hat beigefügten Antrag auf Einrichtung einer Informationsseite der Gemeindeverwaltung im Kreisboten Seefeld gestellt. Die Kosten für eine Veröffentlichung im zwei-Monats-Rhythmus liegen – je nach Größe – bei ca. 3600 € - 4900 € pro Jahr.

Die Verwaltung ist mit einer laufend auf dem aktuellsten Stand gehaltenen Homepage (mit den landkreisweit meisten Online-Diensten), dem Video-Podcast von Herrn Ersten Bürgermeister Kögel sowie der Gemeinde-App inkl. Push-Notifications in Sachen „Bürgerinformation“ auch im Vergleich zu anderen Gemeinden bestens aufgestellt. Fraglich ist, ob die zusätzliche Veröffentlichung der bereits verfügbaren Informationen in einem Printmedium wirklich zeitgemäß ist und einen den Kosten entsprechenden besonderen Mehrwert bietet.

Sitzungsverlauf

Nachdem ihm das Wort erteilt wurde, stellte Friedrich Hanrieder, Vorsitzender des Seniorenbeirats Seefeld, den Antrag vor und erläuterte, dass zahlreiche Personen mangels Internetaffinität nicht auf die Homepage und App der Gemeinde zugreifen, die entsprechenden Informationen aber dennoch gerne erhalten würden. Hierfür wären die bis 2018 bereits existierenden „Seefelder Nachrichten“ im Kreisboten ideal.

Im Rahmen der Beratung gab es einerseits befürwortende Stimmen sowie andererseits u. a. Vorschläge, die finanziellen Mittel lieber für Kampagnen zur Stärkung der Akzeptanz der Homepage und App einzusetzen.

Da eine spezielle Personengruppe angesprochen werden soll, sind sich Gemeinderat und Verwaltung darüber einig, dass das Medium nur mit einer proaktiven und zielgruppenorientierten Themen- und Inhaltsauswahl durch den Seniorenbeirat funktionieren kann.

Beschluss 1

Gemeinderatsmitglied Dr. Gasser stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, Herrn Friedrich Hanrieder, dem Vorsitzenden des Seniorenbeirats Seefeld das Wort zu erteilen, um den Antrag vorzutragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat stimmt dem Antrag des Seniorenbeirats für eine monatlich erscheinende Informationsseite im Kreisboten Starnberg zu. Dem Gemeinderat soll nach einem Jahr ein Erfahrungsbericht vorgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 3

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5. Bebauungsplan "Wörthseeufer - Teil Süd"; Billigung des Vorentwurfes und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2023 ö Beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.06.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Wörthseeufer – Teil Süd“ aufzustellen. Zugleich wurde für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes eine Veränderungssperre erlassen. 

Mit der Bebauungsplanaufstellung soll der bisher für den Bereich Wörthseestraße heranzuziehende Bebauungsplan „Wörthseeufer“ in der Fassung vom 13.01.1998 für den südlichen Teilabschnitt neu aufgestellt bzw. ersetzt werden, da dieser infolge eines Rechtstreits vom Bayerischen Verwaltungsgericht München für rechtsunwirksam erklärt wurde. Für den nördlichen Teilabschnitt wird der separate Bebauungsplan „Wörthseeufer – Teil Nord“ aufgestellt.

Wesentliches Ziel des Bebauungsplanes ist es, die genehmigte Bebauung im Bestand zu sichern und unverhältnismäßige Nachverdichtungstendenzen im Bereich der Wörthseestraße und des Wörthseeufers zu unterbinden. Baurechtsmehrungen sollen nur dort in möglichst untergeordnetem Maße zugelassen werden, wo es aus Gleichbehandlungs- und Rechtssicherheitsgründen erforderlich erscheint und wo eine dem sensiblen Uferbereich angepasste und maßvolle bauliche Weiterentwicklung sichergestellt werden kann. 

Aufbauend auf eine umfassende Bestandsaufnahme und Grundlagenermittlung wurde vom beauftragten Planungsbüro ein erster Vorentwurf des Bebauungsplanes erarbeitet, der in heutiger Sitzung vorgestellt wird. 

Sitzungsverlauf

Aufgrund persönlicher Beteiligung des Ersten Bürgermeisters Kögel übernimmt der Zweite Bürgermeister, Herr Zimmermann, für diesen Tagesordnungspunkt den Vorsitz.

Frau Gerlach vom Planungsbüro Dragomir erläutert das bisherige Vorgehen und stellt die Planungsziele sowie die wesentlichen Inhalte des Bebauungsplanvorentwurfes vor. Einige Detailfragen aus dem Gremium werden geklärt.  

Im Zuge des weiteren Verfahrens soll geprüft werden, ob eine Festsetzung zum vollständigen oder teilweisen Ausschluss von Photovoltaikmodulen in aufgeständerter Form ergänzt werden soll.   

Beschluss 1

Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wörthseeufer – Teil Süd“ in der Fassung vom 05.12.2023, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht und Anlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(ohne Ersten Bürgermeister Kögel, Art. 49 GO)

Beschluss 2

Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(ohne Ersten Bürgermeister Kögel, Art. 49 GO)

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6. Bebauungsplan "Wörthseeufer - Teil Nord"; Billigung des Vorentwurfes und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2023 ö Beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.06.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Wörthseeufer – Teil Nord“ aufzustellen. Zugleich wurde für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes eine Veränderungssperre erlassen. 

Mit der Bebauungsplanaufstellung soll der bisher für den Bereich Wörthseestraße heranzuziehende Bebauungsplan „Wörthseeufer“ in der Fassung vom 13.01.1998 für den nördlichen Teilabschnitt neu aufgestellt bzw. ersetzt werden, da dieser infolge eines Rechtstreits vom Bayerischen Verwaltungsgericht München für rechtsunwirksam erklärt wurde. Für den südlichen Teilabschnitt wird der separate Bebauungsplan „Wörthseeufer – Teil Süd“ aufgestellt.

Wesentliches Ziel des Bebauungsplanes ist es, die genehmigte Bebauung im Bestand zu sichern und unverhältnismäßige Nachverdichtungstendenzen im Bereich der Wörthseestraße und des Wörthseeufers zu unterbinden. Baurechtsmehrungen sollen nur dort in möglichst untergeordnetem Maße zugelassen werden, wo es aus Gleichbehandlungs- und Rechtssicherheitsgründen erforderlich erscheint und wo eine dem sensiblen Uferbereich angepasste und maßvolle bauliche Weiterentwicklung sichergestellt werden kann. 

Aufbauend auf eine umfassende Bestandsaufnahme und Grundlagenermittlung wurde vom beauftragten Planungsbüro ein erster Vorentwurf des Bebauungsplanes erarbeitet, der in heutiger Sitzung vorgestellt wird.

Sitzungsverlauf

Frau Gerlach vom Planungsbüro Dragomir erläutert das bisherige Vorgehen und stellt die Planungsziele sowie die wesentlichen Inhalte des Bebauungsplanvorentwurfes vor. Einige Detailfragen aus dem Gremium werden geklärt.  

Im Zuge des weiteren Verfahrens soll geprüft werden, ob eine Festsetzung zum vollständigen oder teilweisen Ausschluss von Photovoltaikmodulen in aufgeständerter Form ergänzt werden soll.   

Beschluss 1

Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Wörthseeufer – Teil Nord“ in der Fassung vom 05.12.2023, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht und Anlagen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. 21. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wörthseeufer); Änderungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2023 ö Beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Aufgrund eines Rechtstreits wurde der bisher im Bereich der Wörthseestraße heranzuziehende Bebauungsplan „Wörthseeufer“ in der Fassung vom 13.01.1998 vom Bayerischen Verwaltungsgericht für rechtsunwirksam erklärt. Der Gemeinderat hat daraufhin in seiner Sitzung am 21.06.2022 beschlossen, die Bebauungspläne „Wörthseeufer – Teil Nord“ und „Wörthseeufer – Teil Süd“ aufzustellen, um den alten Bebauungsplan in zwei getrennten Teilbereichen vollständig neu aufzustellen bzw. zu ersetzen. 

Im Zuge der Aufstellung der beiden neuen Bebauungspläne hat sich herausgestellt, dass auch der rechtswirksame Flächennutzungsplan geändert werden muss. Bereits im Bestand weist der Flächennutzungsplan gewisse Abweichungen im Vergleich zur tatsächlich vorhandenen Nutzung auf (z.B. Grünflächen im Bereich von Bau- und Erschließungsflächen, fehlende Waldflächen). Zugleich sind im rechtswirksamen Flächennutzungsplan Teilbereiche als Wochenendhausgebiete dargestellt, die zukünftig als reine Wohngebiete festgesetzt werden sollen.  

Damit die neu aufzustellenden Bebauungspläne gemäß § 8 Abs. 2 BauGB vollständig aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden können und um die bereits im Bestand vorhandenen Abweichungen zu bereinigen, muss der Flächennutzungsplan geändert werden (21. Änderung). 

Der Änderungsbereich setzt sich aus zwei Teilbereichen (Nord und Süd) zusammen und umfasst folgende Grundstücke, jeweils Gemarkung Hechendorf a. Pilsensee (siehe Anlage „Änderungsbereich“): 

Teilbereich Nord: 
468/19, 470/19, 470/20, 470/23, 470/24, 470/25, 470/26, 470/27, 470/28, 470/29, 470/33, 470/35, 470/36, 470/37, 470/38, 470/39, 470/42 (Teilfläche), 470/45, 470/61, 470/103 (Teilfläche), 915, 916, 917, 918, 919, 922, 923, 924, 925, 926, 927/1, 927/2, 927/4, 927/5, 927/6, 927/7, 927/8, 927/9, 927/10, 927/11, 927/12, 927/13, 927/14, 927/15 und 927/17

Teilbereich Süd: 
468 (Teilfläche), 470/4, 470/5, 470/6, 470/7, 470/8, 470/9, 470/10, 470/11, 470/14, 470/15, 470/16, 470/22, 470/30, 470/31, 470/40, 470/41, 470/47, 470/63, 470/71, 470/119, 908, 909, 910, 911 und 913

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wörthseeufer) für den in der Anlage „Änderungsgebiet“ gekennzeichneten Bereich durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Änderungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. 1. Änderung des Bebauungsplanes "Güntering"; Billigungs- und Veröffentlichungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2023 ö Beschließend 8

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.04.2021 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Güntering“ (Zwischen Günteringer Straße und Hochleiten) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13aBauGB durchzuführen. 

Ziel der Bebauungsplanänderung ist eine Überplanung und Neuordnung der größtenteils noch unbebauten Flächen zwischen Günteringer Straße und Hochleiten, um dort eine städtebaulich geeignete und ortsbildverträgliche Nachverdichtung mit sinnvoller Parzellierung und überwiegend autofreier innerer Erschließung sicherstellen zu können. 

Das der Planung zugrundeliegende Bebauungskonzept wurde mehrfach im Gremium vorberaten und in der Gemeinderatssitzung am 06.12.2022 gebilligt. Darauf aufbauend wurden auch seitens der Grundstückseigentümer und späteren Bauherren die Objektplanungen konkretisiert und an das Bebauungskonzept angepasst. 

Aufbauend auf dem Bebauungskonzept sowie auf den Ergebnissen der Abstimmung mit den Grundstückseigentümern wurde ein Vorabzug des Bebauungsplanentwurfs erstellt, das dem Gemeinderat zur Billigung vorgelegt wird. Im Anschluss daran kann der Bebauungsplanentwurf ausgefertigt und die Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden.   

Sitzungsverlauf

Die aktuelle Fassung des Bebauungskonzeptes sowie der Vorabzug des Bebauungsplanentwurfes werden von der Verwaltung vorgestellt. 

Vereinzelt werden im Gremium Bedenken hinsichtlich der Anzahl der Wohnungen und einer damit befürchteten Überlastung des Gebietes v.a. in Bezug auf verkehrliche Belange geäußert. Die Ausstattung mit ausreichend Stellplatzflächen auch im oberirdischen Bereich wird mehrheitlich als erforderlich betrachtet, wobei dies durch die Festsetzung, dass oberirdische Stellplätze allgemein im Plangebiet zulässig sind, sichergestellt werden kann. Die Anzahl der in der Tiefgarage verorteten Stellplätze soll außerdem so weit als möglich ausgebaut werden. 

Es wird die Errichtung eines Spielplatzes durch den Vorhabenträger gefordert. Gemäß den Vorgaben der Bayerischen Bauordnung ist dies ohnehin aufgrund der Größe des Vorhabens erforderlich und muss im Zuge des nachfolgenden Baugenehmigungsverfahrens nachgewiesen werden. 

Da mit der Aufstellung des Bebauungsplanes eine deutliche Erhöhung des Baurechts einhergeht, sollen weitere städtebauliche und gesellschaftsfördernde Maßnahmen geprüft werden, an denen sich der Vorhabenträger beteiligen kann.  

Beschluss 1

Der Gemeinderat billigt den vorgestellten Vorabzug des Bebauungsplanentwurfs. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Güntering“ (Zwischen Günteringer Straße und Hochleiten) in der Fassung vom 05.12.2023 auszufertigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

Beschluss 2

Die Verwaltung wird beauftragt, die Veröffentlichung gemäß § 13a i. V. m. § 13 Abs. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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9. 4. Änderung des Bebauungsplanes "Am Oberfeld"; Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2023 ö Beschließend 9

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.03.2023 beschlossen, die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Am Oberfeld“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen. 

Mit der Bebauungsplanänderung soll die bislang nicht bestehende planungsrechtliche Möglichkeit eröffnet werden, im Bereich Am Oberfeld 8 eine dem landwirtschaftlichen Betrieb zugeordnete Wohnung (Betriebsleiterwohnung) innerhalb des Gebäudebestandes unterbringen zu können.  

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde am 20.06.2023 gebilligt und zur erneuten Auslegung bestimmt. Die erneute öffentliche Auslegung (§ 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB) fand vom 20.10.2023 bis zum 14.11.2023 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 12.10.2023 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 14.11.2023 abzugeben (§ 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Satzungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Am Oberfeld“ gefasst und das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen werden.

Beschluss 1

Die im Rahmen der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 05.12.2023). Die Abwägung vom 05.12.2023 ist Bestandteil des Beschlusses. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Gemeinderat beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Am Oberfeld“ mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 05.12.2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung inkl. Anlagen wird gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 4

Der Satzungsbeschluss der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Am Oberfeld“ ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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10. Erneuerung der Bahnunterführung Grundberg - Abschluss einer Planungsvereinbarung mit der DB AG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2023 ö Beschließend 10

Sach- und Rechtslage

Die Verwaltung im Anschluss an die Sitzung vom 19.09.2023 erneut Kontakt mit der Deutschen Bahn AG (DB) aufgenommen, um die aufgekommenen Fragen zu klären.

Am vergangenen Donnerstag kam ein Gesprächstermin zustande, an dem auch die Rechts-abteilung der DB teilgenommen hat und das Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) erläutert hat:

Das EKrG ist eine gemeinsame Vereinbarung zwischen Eisenbahn und Straßenbaulastträger gemäß derer beide Parteien prüfen müssen, ob ihre Verkehrsanlagen den geltenden Vorschriften entsprechen. Das Eisenbahnbundesamt (EBA) geht in diesem Zusammenhang stringent davon aus, dass die Vorschriften für alle Straßen eine Durchfahrtshöhe von 4,50 m fordern und in Folge dessen der Straßenbaulastträger ein Verlangen äußern muss, wenn dies wie in unserem Fall nicht gegeben ist.
 
Wenn der Straßenbaulastträger das Verlangen nicht äußern will, ist dies dem EBA gegenüber zu begründen oder die (Orts-)Straße umzuwidmen, z.B. zum Rad- und Fußweg.

In diesem Fall stellt die Deutsche Bahn die Überführung wie im Bestand vorhanden wieder her und ändert nichts. Sollte der Straßenbaulastträger zu einem späteren Zeitpunkt das Verlangen äußern, die Durchfahrtshöhe /-breite ändern zu wollen, hat er sämtliche Kosten, auch die der Bahn, dafür zu tragen.

Die DB hat im Gespräch hinsichtlich der Kosten nochmals darauf verwiesen, dass die Reg. v. OBB Fördermittel in erheblichen Umfang bereitstellt und die DB dem Straßenbaulastträger einen ebenfalls nicht unerheblichen Ablösebetrag für die durch den gemeinsamen Neubau zukünftig entfallenden Unterhaltskosten zahlt. Die DB wird versuchen uns bis zur Sitzung noch etwas konkretere Zahlen zur Verfügung zu stellen.  

Die hier zu beschließende Planungsvereinbarung verpflichtet die Gemeinde nicht zur Durch-führung von Baumaßnahmen, sie dient lediglich der Durchführung einer Machbarkeitsstudie und anschließender Variantenuntersuchung. Danach kann die Gemeinde immer noch entscheiden, ob eine Umsetzung erfolgen soll. Bei Ablehnung sind allerdings die dadurch notwendigen Umplanungskosten zu übernehmen. 
  

Der Verwaltung empfiehlt der vorliegenden Planungsvereinbarung zwischen der Gemeinde als Straßenbaulastträger und der Deutsche Bahn AG für die Erneuerung der Bahnüberführung am Grundberg mit einer Breite von 7,50 m und eine maximal möglichen Durchfahrtshöhe zuzustimmen.

Beschluss

Das Gremium stimmt dem Abschluss einer Planungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Seefeld als Straßenbaulastträger und der Deutsche Bahn AG für die Erneuerung der Bahnüberführung am Grundberg mit einer Breite von 7,50 m und einer technisch maximal möglichen Durchfahrtshöhe zu und ermächtigt den Ersten Bürgermeister oder einen seiner Vertreter diese zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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11. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinde Herrsching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2023 ö 11

Sach- und Rechtslage

Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat in seiner Sitzung am 10.05.2021 beschlossen, für den Bereich der bestehenden Wohnmobilstellplätze am Mühlfeld in Herrsching einen Bebauungsplan aufzustellen und den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern. 

Im Zuge der Flächennutzungsplanänderung soll anstatt der bislang dort dargestellten Grünfläche ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Campingplatz für fluktuierende Bewegung“ ausgewiesen werden. Die bereits bestehenden baulichen Anlagen sollen damit legitimiert werden. 

Mit Schreiben vom 22.11.2023 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorzubringen. 

Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Gemeindenachrichten eingesehen werden.

Beschluss

Die 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Herrsching wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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12. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2023 ö 12
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12.1. AWA Gebührenerhöhung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2023 ö 12.1

Sitzungsverlauf

Auf Nachfrage, ob die AWA-Ammersee bereits eine Rückmeldung zu den seitens des Gemeinderates aufgeworfenen Fragen zur Gebührenerhöhung gegeben hat, informiert Erster Bürgermeister Kögel darüber, dass diese Fragen derzeit detailliert zusammengestellt und anschließend an die AWA-Ammersee adressiert werden.

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12.2. Ortsentwicklungskonzept - weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2023 ö 12.2

Sitzungsverlauf

Es wird nachgefragt, wie es mit dem Ortsentwicklungskonzept weitergeht und dass diesbezüglich ein hoher Informationsbedarf seitens der Bürger vorhanden ist.
Erster Bürgermeister Kögel weist darauf hin, dass das weitere Vorgehen anlässlich der letzten Gemeinderatsklausur am 24.11.2023 ausgiebig beleuchtet wurde und die Öffentlichkeit selbstverständlich wie besprochen einbezogen wird.

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12.3. Schließung Recyclinghof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2023 ö 12.3

Sitzungsverlauf

Es wird nachgefragt, weshalb der Wertstoffhof in Seefeld infolge des starken Schneefalls der letzten Tage nicht geschlossen wurde.
Erster Bürgermeister Kögel gibt den Hinweis, dass es sich um eine Einrichtung des AWISTA handelt und die Gemeinde somit über keine Entscheidungsbefugnis hinsichtlich einer Schließung verfügt.

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12.4. Extremer Schneefall & Winterdienst

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2023 ö 12.4

Sitzungsverlauf

Erster Bürgermeister Kögel blickt auf den extremen Schneefall vom vergangenen Wochenende zurück und dankt den Bauhofmitarbeitern und Hausmeistern der Schulen, die das ganze Wochenende unermüdlich im Einsatz waren und einen tollen Job gemacht haben. Anzumerken ist, dass insbesondere durch nicht ordnungsgemäß zurückgeschnittene und folglich in die Fahrbahn ragende Hecken und Sträucher sowie parkende Fahrzeuge die Räumarbeiten teils massiv erschwert haben. An die Bevölkerung wird appelliert, sich künftig an die Vorgaben zu halten.

Zur Beurteilung, ob die Schneelast insbesondere auf den Turnhallendächern in Seefeld und Hechendorf eine temporäre Sperrung zur Folge haben, wurde der Fachberater des THW aktiviert. Dankenswerterweise konnte sehr kurzfristig bereits am 05.12.2023 eine Begehung mit THW und einem Baufachberater stattfinden, die ergab, dass die Belastung derzeit ca. 40 – 45 kg/m² beträgt. Folglich besteht derzeit kein weiterer Handlungsbedarf.

Auch das Gremium dankt allen Beteiligten und äußert in Teilen den Wunsch, ob künftig noch etwas mehr darauf geachtet werden könne, dass Grundstückseinfahrten und geräumte Gehwege durch den Winterdienst nicht wieder mit Eis und Schnee zugeschoben werden. Insbesondere im Hinblick auf die extremen Schneeverhältnisse weist die Verwaltung diese Anmerkungen deutlich zurück.

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12.5. Winterdienst Verbindungsweg Mühlbachstraße - Meilinger Weg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.12.2023 ö 12.5

Sitzungsverlauf

Es wird nachgefragt, ob die Gemeinde nicht den Winterdienst für den Privatweg übernehmen könne, der die Mühlbachstraße mit dem Meilinger Weg verbindet.
Die Verwaltung hat bereits mehrfach vergeblich versucht, den Weg zu erwerben oder öffentlich zu widmen. Insbesondere aus haftungsrechtlichen Gründen ist die gemeindliche Übernahme des Winterdienstes für einen ungewidmeten Privatweg ist nicht möglich.

Datenstand vom 09.01.2024 15:01 Uhr