Datum: 23.01.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:18 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls vom 19.12.2023
2 Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO
3 Neue Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses durch die Fraktion Grüne/BI sowie Benennung des Vorsitzes
4 Bekanntgabe und Genehmigung gemeinnütziger Spenden 2023
5 21. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wörthseeufer); Billigung des Vorentwurfes und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
6 Einbeziehungssatzung "Hochstadter Straße, Flur Nr. 291", Gemarkung Unering; Billigungs- und Veröffentlichungsbeschluss
7 Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinde Inning
8 Kommunale Liegenschaften: Errichtung von PV-Anlagen auf den Dächern vom Bauhof und der FFW Seefeld
9 Sonstiges
9.1 Vereinstreffen
9.2 Ramadama 2024
9.3 Vandalismus am Bahnhof Seefeld-Hechendorf
9.4 Grundschule Seefeld

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1. Genehmigung des Protokolls vom 19.12.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2024 ö 1

Sach- und Rechtslage

Genehmigung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 19.12.2023.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 19.12.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2024 ö 2

Sach- und Rechtslage

Nicht-öffentliche Gemeinderatssitzung vom 05.12.2023

TOP 1: Verlängerung Pachtvertrag Pilsenseebad

Der Bürgermeister wird ermächtigt den Pachtvertrag in der Fassung vom 07.11.2023 mit Herrn Gert Folger für die Badesaison 2024 auf ein Jahr befristet zu unterzeichnen.

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3. Neue Besetzung des Rechnungsprüfungsausschusses durch die Fraktion Grüne/BI sowie Benennung des Vorsitzes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2024 ö Beschließend 3

Sach- und Rechtslage

Mit Email vom 12.12.2023 teilte Herr Dr. Oswald Gasser mit, seine Tätigkeit als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses (RPA) zum Jahresende 2023 beenden zu wollen. Er schlägt vor, dass die Nachbesetzung aus den Reihen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen / BI Eichenallee erfolgen sollte, da die Fraktion Herrn Dr. Gasser den Sitz im Gremium zur Verfügung gestellt hat.
Auf Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen / BI Eichenallee soll Herr Dr. Nikolas Rathert den frei gewordenen Sitz im RPA einnehmen. Herr Ortwin Gentz stellt sich als neuer Vorsitzender und Frau Dr. Altenberger als 1. Stellvertretung für den Vorsitz zur Verfügung. Ob ggfs. eine 2. Stellvertretung für den Vorsitz benannt werden soll, entscheidet der Gemeinderat im Rahmen der Beratung.

Sitzungsverlauf

Herr Gentz, Frau Dr. Altenberger und Herr Maletz stellen sich für den Vorsitz sowie die 1. und 2. Stellvertretung für den Vorsitz zur Verfügung. Nach erfolgter Abstimmung nehmen sie die Ernennung durch den Gemeinderat an.

Beschluss

Der Rechnungsprüfungsausschuss wird von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen / BI Eichenallee wie folgt besetzt:

Ortwin Gentz                        Dennis Weber                Dr. Sonja Hoppe
Dr. Nikolas Rathert                Dennis Weber                Dr. Sonja Hoppe
     (Mitglied)                           (1.Vertreter)                   (2.Vertreter)


Vom Gemeinderat wird benannt:

Vorsitz des RPA:                        Ortwin Gentz
1. Stellvertretung für den Vorsitz:        Dr. Brigitte Altenberger
2. Stellvertretung für den Vorsitz:        Freddy Maletz

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Bekanntgabe und Genehmigung gemeinnütziger Spenden 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2024 ö 4

Sach- und Rechtslage

Umsetzung einer Handlungsempfehlung des Bayer. Staatsministeriums des Innern, des Bayerischen Staatsministerium der Justiz und der kommunalen Spitzenverbände bezüglich des Umgangs mit Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen für kommunale / gemeinnützige Zwecke. Hier hat der Gemeinderat die jährlich eingegangenen Spenden, die an gemeinnützige Institutionen (s. Anlage) weitergeleitet bzw. als Sachwert gespendet wurden, zu genehmigen. 

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die gemeinnützigen Spenden i.H.v. 18.122,75 € für das Jahr 2023 die bei der Gemeinde eingegangen sind und/oder an gemeinnützige Institutionen weitergeleitet wurden. Sachspenden gingen im Jahr 2023 nicht ein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. 21. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wörthseeufer); Billigung des Vorentwurfes und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2024 ö 5

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 05.12.2023 beschlossen, für den Bereich der in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne „Wörthseeufer – Teil Nord“ und „Wörthseeufer – Teil Süd“ die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wörthseeufer) durchzuführen. 

Im Zuge der Aufstellung der o.g. beiden Bebauungspläne hat sich herausgestellt, dass auch der rechtswirksame Flächennutzungsplan geändert werden muss. Bereits im Bestand weist der Flächennutzungsplan gewisse Abweichungen im Vergleich zur tatsächlich vorhandenen Nutzung auf (z.B. Grünflächen im Bereich von Bau- und Erschließungsflächen, fehlende Waldflächen). Zugleich sind im rechtswirksamen Flächennutzungsplan Teilbereiche als Wochenendhausgebiete dargestellt, die zukünftig als reine Wohngebiete festgesetzt werden sollen.

Mittlerweile liegt ein vom beauftragten Planungsbüro Dragomir erarbeiteter Vorentwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes vor. Nach Billigung dieses Vorentwurfes kann die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.   

Beschluss 1

Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes (Wörthseeufer) in der Fassung vom 23.01.2024, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Einbeziehungssatzung "Hochstadter Straße, Flur Nr. 291", Gemarkung Unering; Billigungs- und Veröffentlichungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2024 ö 6

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.11.2023 beschlossen, die Einbeziehungssatzung „Hochstadter Straße, Flur Nr. 291“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen. 

Mit der Aufstellung der Einbeziehungssatzung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Ortsabrundung im Bereich des Grundstücks Flur Nr. 291 an der Hochstadter Straße in Unering geschaffen werden. Die Fläche wurde anhand einer durchgeführten Vorprüfung für eine Ortsabrundung als geeignet beurteilt.

Mittlerweile liegt ein vom Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München erarbeiteter Entwurf der Einbeziehungssatzung vor. Nach Billigung des Entwurfs kann die Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. 

Sitzungsverlauf

Aus dem Gremium wird der Wunsch geäußert, zu prüfen, ob dem Bauwerber/Grundstückseigentümer die (Planungs-)Kosten für die Einbeziehungssatzung auferlegt werden können. Die Verwaltung sichert eine Überprüfung zu. Ob ggfs. bereits eine entsprechende Vereinbarung vorliegt kann ad hoc nicht beantwortet werden, da der für den Tagesordnungspunkt zuständige Mitarbeiter krankheitsbedingt nicht anwesend sein kann. Im Nachgang zur Sitzung konnte in Erfahrung gebracht werden, dass der Grundstückseigentümer mittels eines städtebaulichen Vertrags zur Tragung der (Planungs-)Kosten verpflichtet wurde.

Für eine Abschöpfung der Wertsteigerung sind Grundstücke dieser Größe zu klein. Hierfür eignen sich grundsätzlich nur deutlich größer dimensionierte Grundstücke.

Beschluss 1

Der Gemeinderat billigt den Entwurf der Einbeziehungssatzung „Hochstadter Straße, Flur Nr. 291“ in der Fassung vom 23.01.2024, bestehend aus Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und Begründung. Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß der rechtlichen Möglichkeiten dem Bauwerber die Kosten für die Einbeziehungssatzung aufzuerlegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

Abstimmungsbemerkung
(namentlicher Vermerk der Gegenstimmen: Ortwin Gentz, Dennis Weber)

Beschluss 2

Die Verwaltung wird beauftragt, die Veröffentlichung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinde Inning

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2024 ö 7

Sach- und Rechtslage

Gemeinde Inning: Bebauungsplan Nr. 2 „Sportpark am Schorn“ und 2. Änderung FNP 

Der Gemeinderat der Gemeinde Inning hat in seiner Sitzung am 31.05.2022 beschlossen, im Bereich der Schornstraße in Inning den Bebauungsplan Nr. 2 „Sportpark am Schorn“ aufzustellen. Zudem wurde in der Sitzung am 16.05.2023 beschlossen, den Flächennutzungsplan an dieser Stelle im Parallelverfahren anzupassen (2. Änderung).

Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung und Umstrukturierung der Sportflächen an der Schornstraße in Inning. Damit soll dem nachgewiesenen Bedarf an neuen Sportflächen für den Schulsport, den Vereinssport und den nicht vereinsgebundenen Breitensport Rechnung getragen werden. 

Mit Schreiben vom 15.12.2023 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. 

Es wird vorgeschlagen, keine Anregungen oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird. 

Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Inning (www.inning.de) unter Rathaus / Bebauungspläne eingesehen werden.

Beschluss

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Sportpark am Schorn“ sowie die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes werden zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Kommunale Liegenschaften: Errichtung von PV-Anlagen auf den Dächern vom Bauhof und der FFW Seefeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2024 ö 8

Sach- und Rechtslage

Im Umwelt- und Energieausschuss wurde im vergangenen Jahr der Bau von Photovoltaikanlagen auf kommunalen Gebäuden thematisiert. Ein Großteil der kommunalen Gebäude besitzt aktuell noch ungenutzte freie Dachflächen. Die Verwaltung hat geprüft, welche Kapazitäten vorhanden sind, wie hoch der Stromverbrauch ist und einen ersten Entwurfsplan sowie eine Kostenschätzung vorgelegt. 
Der Umwelt- und Energieausschuss war sich einig, dass das vorhandene Potenzial genutzt werden soll. Die Umsetzung ist beim Bauhof, den Feuerwehrgebäuden in Seefeld und Hechendorf sowie dem Bürgerstadl in Hechendorf zu priorisieren. Noch nicht geklärt war die Frage, ob die Gemeinde die Photovoltaikanlage selber betreiben soll oder die Dächer an einen Energieversorger verpachtet. Es wurde vorgeschlagen, Angebote von Energieversorgern einzuholen für eine Gegenüberstellung aller Vor- und Nachteile. 
Es wird vorgeschlagen, dass die Gemeinde in Eigenfinanzierung eine PV-Anlage auf dem Dach der neuen Bauhofhalle errichten lässt. 
Der Bauhof benötigt zur Deckung seines Stromverbrauches aktuell eine Anlage mit einer Jahresleistung von ca. 8.000 kWh. Die Stromkosten sind 2021 und 2023 um 140 % gestiegen und beliefen sich im letzten Jahre auf 4.000. Die Verwaltung schlägt vor, insgesamt 76 Module mit einer Gesamtleistung von ca. 30.400 kWh einzurichten. Der überschüssige Strom kann gegen Vergütung in das Stromnetz eingespeist werden oder zur benachbarten Feuerwehr (Jahresstromverbrauch 16.000 kWh) weitergeleitet werden. Die Kosten für eine Anlage würden sich nach ersten Schätzungen auf 100.000 € belaufen. 
Das Dach der benachbarten Freiwilligen Feuerwehr soll dafür Energieversorgern zur Pachtung angeboten werden. Auf diesem Weg können Erfahrungswerte gesammelt werden und in den Entscheidungsprozess, wie mit den verbleibenden kommunalen Gebäuden verfahren werden soll, einfließen. 

Sitzungsverlauf

Nachdem der Tagesordnungspunkt per Antrag zur Geschäftsordnung in den öffentlichen Teil der Sitzung verschoben wurde, stellte Herr Dr. Gasser den Antrag zur Geschäftsordnung, ihn zu vertagen. Außerdem soll die Verwaltung weitere Informationen zum Betrieb einer PV-Anlage einholen. In einem ersten Schritt soll die Klimaagentur Klima³ mit der Thematik beaufschlagt und idealerweise eine Kosten-Nutzen-Analyse erstellt werden, die eine Selbsterrichtung der Anlage und eine Verpachtung der Dachflächen sowie die damit einhergehenden Vor- und Nachteile aufzeigt. Zur Entscheidung, ob ein Pufferspeicher notwendig ist, soll zudem der nächtliche Stromverbrauch der entsprechenden Gebäude in Erfahrung gebracht werden.

Beschluss

Gemeinderatsmitglied Dr. Gasser stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, dass die Verwaltung weitere Informationen einholt und der Tagesordnungspunkt auf eine der nächsten Sitzungen vertagt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2024 ö 9
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9.1. Vereinstreffen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2024 ö 9.1

Sitzungsverlauf

Auf Nachfrage, warum nicht alle Seefelder Vereine zum Vereinstreffen am 19.01.2024 eingeladen waren, erklärt die Verwaltung, dass es sich um ein Treffen der Vereine handelte, die regelmäßig erlaubnispflichtige und größere Veranstaltungen organisieren.

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9.2. Ramadama 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2024 ö 9.2

Sitzungsverlauf

Beim Vereinstreffen wurden die Termine 16.03. und 23.03. in Aussicht gestellt und die Vereine gebeten, sich auf einen Termin zu verständigen. Die Verwaltung wird die Aktion mit dem Bauhof unterstützen.

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9.3. Vandalismus am Bahnhof Seefeld-Hechendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2024 ö 9.3

Sitzungsverlauf

Kürzlich wurde das DFI am Bahnhof Seefeld-Hechendorf infolge von Vandalismus komplett zerstört und musste repariert werden. Die Verwaltung nimmt diesen Vorfall und die regelmäßigen Beschädigungen der Radabstellanlage zum Anlass, bei der Deutschen Bahn erneut die Einrichtung einer Videoüberwachung zu forcieren.

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9.4. Grundschule Seefeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.01.2024 ö 9.4

Sitzungsverlauf

Im Bereich der Grundschule Seefeld wurde ein Mädchen von einem fremden Mann angesprochen und danach gefragt, mit ihm mitzukommen. Das Mädchen ist geistesgegenwärtig nach Hause gelaufen und hat seinen Eltern davon berichtet, die den Mann im Anschluss vor Ort jedoch nicht antreffen konnten. Die Polizei ist informiert und die Verwaltung bittet die Bevölkerung, die Augen offen zu halten und bei ähnlichen Vorkommnissen umgehend die Polizei zu verständigen.

Datenstand vom 28.02.2024 11:40 Uhr