Datum: 27.02.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls vom 23.01.2024
2 Erlass einer Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren (Feuerwehrkostensatzung)
3 Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinde Herrsching
4 Sonstiges
4.1 E-Ladesäule Parkplatz Eisenpark

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1. Genehmigung des Protokolls vom 23.01.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.02.2024 ö 1

Sach- und Rechtslage

Genehmigung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 23.01.2024.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 23.01.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. Erlass einer Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren (Feuerwehrkostensatzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.02.2024 ö Beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Unter bestimmten Voraussetzungen können Gemeinden dem Verursacher die Kosten, die durch Ausrücken, Einsätze und Sicherheitswachen entstanden sind, in Rechnung stellen. So kann nach Art. 28 BayFwG z. B. für grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführte Einsätze sowie Fehlalarme Kostenersatz verlangt werden. Einsätze zur Personenrettung können dem gegenüber jedoch nicht abgerechnet werden.
Beispiel: Infolge eines Unfalls muss eine in einem Fahrzeug eingeklemmte Person von der Feuerwehr befreit werden. Dieser Teil des Einsatzes wird nicht abgerechnet. Muss im Anschluss jedoch weiterhin die Unfallstelle abgesichert und die Fahrbahn von Öl und Glassplittern gereinigt werden, wird das dem Unfallopfer in Rechnung gestellt. Erfahrungsgemäß übernimmt derartige Kosten die Versicherung.

Um Einsätze rechtssicher abrechnen zu können, ist der Erlass einer sog. Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren, kurz Feuerwehrkostensatzung, notwendig. Mit einer entsprechenden Satzung ist auch die rückwirkende Abrechnung möglicherweise noch nicht abgerechneter Einsätze möglich.

Die Abrechnung der Einsätze erfolgt über Pauschalsätze, die z. B. pro Kilometer Wegstrecke, für den stundenmäßigen Einsatz von Personen, Fahrzeugen und Geräten einen entsprechenden Betrag vorsehen. Diese Beträge muss die Gemeinde anhand der tatsächlichen (Anschaffungs- und laufenden) Kosten kalkulieren.

Zur Veranschaulichung hier die Abrechnung anhand eines Beispieleinsatzes:
Ein beispielhafter Einsatz aufgrund eines Fehlalarms mit einer Dauer von einer Stunde, einer Wegstrecke von insgesamt 10 Kilometern sowie neun Mann im Einsatz, bei dem ein Mehrzweckfahrzeug, ein Löschgruppenfahrzeug und eine Drehleiter ausrückt würde demnach 1.051,49 € kosten.

Kosten MZF
Streckenkosten:                41,30 €
Ausrückestundenkosten:        41,24 €

Kosten HLF20:
Streckenkosten:                78,90 €
Ausrückestundenkosten:        183,71 €

Kosten Drehleiter:
Streckenkosten:                155,70 €
Ausrückestundenkosten:        298,64 €

Kosten Mannschaft
9 Personen x 28 € x 1 h =        252,00 €

Summe                        1.051,49 €


Die Satzung sowie das Verzeichnis der Pauschalsätze inkl. derer Kalkulation wurden in enger Abstimmung mit den Ortsfeuerwehren erstellt und in dieser Form freigegeben. Beim Erlass der den Pauschalsätzen zugrunde liegenden Satzung wurde sich am rechtssicheren Muster des Bayerischen Gemeindetags orientiert.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Erlass der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren (Feuerwehrkostensatzung) sowie deren Bekanntmachung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

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3. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinde Herrsching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.02.2024 ö 3

Sach- und Rechtslage

Gemeinde Herrsching: 2. Änderung des Bebauungsplanes über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen für Kfz 

Der Bauausschuss der Gemeinde Herrsching hat am 11.10.2023 beschlossen, den Bebauungsplan über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen für Kfz (Garagen- und Stellplatzsatzung) im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern.

Die Herstellung von Stellplätzen und Garagen für Kfz wird in der Gemeinde Herrsching über einen einfachen Bebauungsplan geregelt. Der Geltungsbereich erstreckt sich dabei über das gesamte Gemeindegebiet Herrsching mit Ausnahme der Grundstücke, für die rechtsverbindliche Bebauungspläne mit abweichenden Stellplatzfestsetzungen gelten.

Ziel und Zweck der plangegenständlichen Änderung ist es, den gestiegenen Anforderungen an Klima- und Umweltschutz gerecht zu werden, einer weiteren Versiegelung entgegenzuwirken und die Schaffung bzw. den Erhalt einer gewissen Begrünung für oberirdische Stellplätze sicherzustellen.

Mit Schreiben vom 06.02.2024 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. 

Es wird vorgeschlagen, keine Anregungen oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird. 

Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Herrsching (www.herrsching.de) unter Gemeindenachrichten eingesehen werden.

Sitzungsverlauf

Das Gremium stellt fest, dass die in Herrsching getroffenen Regelungen teils auch für Seefeld interessant sein könnten und die Anwendbarkeit in Seefeld geprüft werden soll.

Beschluss

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen für Kfz (Garagen- und Stellplatzsatzung) wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.02.2024 ö 4
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4.1. E-Ladesäule Parkplatz Eisenpark

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.02.2024 ö 4.1

Sitzungsverlauf

Die Verwaltung informiert darüber, dass die E-Ladesäule mit zwei Ladepunkten auf dem Parkplatz am Eisenpark am 13.02.2024 erfreulicherweise endlich in Betrieb genommen wurde und bereits gut angenommen und rege genutzt wird.

Datenstand vom 03.04.2024 14:59 Uhr