Datum: 16.04.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:14 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls vom 19.03.2024
2 Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO
3 Verabschiedung des Haushaltsplanes mit Anlagen für das Jahr 2024
4 Bestätigung der Wahl des ERSTEN Kommandanten der Freiwilligen Ortsfeuerwehr Unering
5 Bestätigung der Wahl des STELLVERTRETENDEN Kommandanten der Freiwilligen Ortsfeuerwehr Unering
6 2. Änderung des Bebauungsplanes "Seestraße II"; Änderungs-, Billigungs- und Veröffentlichungsbeschluss
7 Bahnübergang Bahnhofstraße - Planungsvereinbarung mit DB Netz AG
8 Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinde Andechs
9 Sonstiges
9.1 Ortsdurchfahrt Drößling
9.2 Parkplatzsituation EDEKA
9.3 Verlegung der Klausurtagung vom 17.05.2024

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1. Genehmigung des Protokolls vom 19.03.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.04.2024 ö 1

Sach- und Rechtslage

Genehmigung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 19.03.2024.

Beschluss

Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der Sitzung vom 19.03.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.04.2024 ö 2

Sach- und Rechtslage

Nicht-öffentliche Gemeinderatssitzung vom 27.02.2024

TOP 1: Genehmigung Grundstückskaufvertrag UVZ-Nr. C 132/2024; hier Verkauf Gewerbeflächen

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Inhalt der Urkunde UVZ-Nr. C 132/2024 der Notarin Dr. Christine Wolf in Starnberg und stimmt dieser Urkunde zu.

TOP 2: Genehmigung UVZ-Nr. C 194/2024; hier: Verkauf von ca. 20 m² Straßenbegleitgrün

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Inhalt der Urkunde UVZ-Nr. C 194/2024 der Notarin Dr. Christine Wolf in Starnberg und stimmt dieser Urkunde zu.

TOP 4: Rahmenvertrag Baumkataster und Baumkontrollen

Der Erste Bürgermeister oder einer seiner Stellvertreter wird ermächtigt, den Auftrag für die Erstellung eines Baumkatasters und der Durchführung von regelmäßigen Baumkontrollen der gemeindeeigenen Bäume an die Firma Treevolution.de GmbH, Seefelder Str. 66 in 82211 Herrsching am Ammersee mit einer Auftragssumme von 31.450,52 €/a brutto zu erteilen.
Der Kostenrahmen ist in den jeweiligen Haushalten 2025 bis 2028 zu berücksichtigen.

TOP 9: Ortsdurchfahrt Drößling (St 2070) - Auftragsvergabe

Das Gremium stimmt der Auftragsvergabe für den Ausbau der Ortsdurchfahrt Drößling an die Firma Klaus Hoch- und Tiefbau GmbH, Waldstraße 18, 86517 Wehringen mit einer Auftragssumme von 2.858.045,84 € brutto abzgl. der Anteile der Beteiligten, die ihre Leistung selbst vergeben und vorbehaltlich der notariellen Beurkundung des notwendigen Grunderwerbs zu. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushalt 2024 unter der Haushaltsstelle 6303.95010 einzuplanen.

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3. Verabschiedung des Haushaltsplanes mit Anlagen für das Jahr 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.04.2024 ö 3

Sach- und Rechtslage

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 09.04.2024 einstimmig die Empfehlung an den Gemeinderat gegeben, die Haushaltssatzung für das Jahr 2024 mit Haushaltsplan und sämtlichen Anlagen zu verabschieden.
Die umfassenden Unterlagen des Haushaltsplanes für das Jahr 2024 werden an die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses (sofern mehrere Personen einer Fraktion angehören dem Fraktionsvorsitzenden bzw. dem zweiten oder dritten Bürgermeister) verteilt und liegen dort für die Gemeinderatsmitglieder zur Einsicht und Beratung vor.
Darüber hinaus kann der Haushaltsplan mit sämtlichen Anlagen für das Jahr 2024 selbstverständlich auch jederzeit in der Kämmerei eingesehen und hinterfragt werden.

Sitzungsverlauf

Im Anschluss an die Haushaltsrede von Bürgermeister Klaus Kögel und einer Zusammenfassung von Kämmerer Ingo Spengler danken die Vorsitzenden der Fraktionen Herrn Spengler und der gesamten Verwaltung für ihr Engagement die Aufstellung eines auch im Hinblick auf die aktuelle Situation soliden Haushaltes.

Im Vergleich zu den Vorjahren stellt insbesondere die Kreisumlage die Gemeinde Seefeld vor finanzielle Herausforderungen. Um diese bestmöglich zu kompensieren, hält das Gremium es für notwendig, freiwillige Leistungen zu reduzieren, die Einnahmensituation u. a. durch Beitrags- und Hebesatzerhöhungen zu verbessern sowie Erweiterungen bzw. Ausweisungen von Gewerbegrund zu beschleunigen. Auch Mieten und Pachten sollen den rechtlichen und vertraglichen Möglichkeiten entsprechend angehoben werden. Gleichzeitig wird vor der Schiebung von notwendigen Sanierungen gewarnt.

Der Vorbericht zum Haushalt wird auf der gemeindlichen Homepage veröffentlicht.

Beschluss 1

1.
Genehmigung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2024



Der Gemeinderat beschließt gem. Art. 65 GO die Haushaltssatzung für das Jahr 2024 samt Anlagen in der vorliegenden Fassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

Beschluss 2

2.
Genehmigung des Finanzplanes der Jahre 2023 bis 2027



Der Gemeinderat beschließt gem. Art. 65 GO den Finanzplan für die Jahre 2023 bis 2027 in der vorliegenden Fassung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

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4. Bestätigung der Wahl des ERSTEN Kommandanten der Freiwilligen Ortsfeuerwehr Unering

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.04.2024 ö Beschließend 4

Sach- und Rechtslage

Am 08.03.2024 fand die Kommandantenwahl gem. Art. 8 Abs. 2 BayFwG statt. Herr Martin Dierbach wurde für das Amt des Ersten Kommandanten bei 15 Stimmberechtigten mit 14 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung ordnungsgemäß gewählt. Er hatte 0 Gegenkandidaten und nahm die Wahl an.
Nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG hat, im Benehmen mit dem Kreisbrandrat, die Bestätigung durch die Gemeinde zu erfolgen. Mit dieser Bestätigung ist das Amt des Kommandanten mit Wirkung ab 09.03.2024 mit allen Rechten und Pflichten an Herrn Dierbach zu übertragen. Die Amtszeit dauert sechs Jahre.
Die notwendige gesundheitliche und fachliche Eignung gem. Art. 8 Abs. 4 Satz 2 BayFwG ist gegeben.
Die erforderlichen Lehrgänge sind nachgewiesen und mit Erfolg besucht. Herr Dierbach ist nicht minderjährig und seit mehr als vier Jahren im Feuerwehrdienst. Die Voraussetzungen nach Art. 8 Abs. 3 BayFwG sind somit erfüllt.
Als Kommandant ist Herr Dierbach verpflichtet, die Aufgaben gem. Art. 8 Abs. 1 BayFwG verantwortlich wahrzunehmen.
Die Amtszeit endet mit Ablauf der Wahlperiode, sofern nicht andere Beendigungsgründe (z. B. strafrechtliche Verfolgung, Krankheit mit der Folge einer dauerhaft nicht leistbaren Ausführung, o. ä.) ein vorzeitiges Ende erfordern.
Mit der Bestätigung des Ersten Kommandanten endet die Bestellung des Ersten Kommandanten durch die Gemeinde vom 17.04.2018 (Amtszeitbeginn 01.05.2018) gem. Art.  8 Abs. 2 Satz 3 BayFwG.

Sitzungsverlauf

Erster Bürgermeister Kögel dankt Herrn Dierbach für die Bereitschaft, als Erster Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Unering Verantwortung zu übernehmen und einen wertvollen ehrenamtlichen Beitrag zu leisten.

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt Herrn Martin Dierbach als Ersten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Unering gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG mit Wirkung ab 09.03.2024. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Bestätigung der Wahl des STELLVERTRETENDEN Kommandanten der Freiwilligen Ortsfeuerwehr Unering

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.04.2024 ö Beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Am 08.03.2024 fand die Kommandantenwahl gem. Art. 8 Abs. 2 BayFwG statt. Herr Andreas Gamperl wurde für das Amt des Zweiten Kommandanten bei 15 Stimmberechtigten mit 14 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung ordnungsgemäß gewählt. Er hatte 0 Gegenkandidaten und nahm die Wahl an.
Nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG hat, im Benehmen mit dem Kreisbrandrat, die Bestätigung durch die Gemeinde zu erfolgen. Mit dieser Bestätigung ist das Amt des Kommandanten mit Wirkung ab 09.03.2024 mit allen Rechten und Pflichten an Herrn Gamperl zu übertragen. Die Amtszeit dauert sechs Jahre.
Die notwendige gesundheitliche und fachliche Eignung gem. Art. 8 Abs. 4 Satz 2 BayFwG ist gegeben.
Die erforderlichen Lehrgänge sind nachgewiesen und mit Erfolg besucht. Herr Gamperl ist nicht minderjährig und seit mehr als vier Jahren im Feuerwehrdienst. Die Voraussetzungen nach Art. 8 Abs. 3 BayFwG sind somit erfüllt.
Als Kommandant ist Herr Gamperl verpflichtet, die Aufgaben gem. Art. 8 Abs. 1 BayFwG verantwortlich wahrzunehmen.
Die Amtszeit endet mit Ablauf der Wahlperiode, sofern nicht andere Beendigungsgründe (z. B. strafrechtliche Verfolgung, Krankheit mit der Folge einer dauerhaft nicht leistbaren Ausführung, o. ä.) ein vorzeitiges Ende erfordern.
Mit der Bestätigung des stellvertretenden Kommandanten endet die Bestellung des Ersten Kommandanten durch die Gemeinde vom 17.04.2018 (Amtszeitbeginn 01.05.2018) gem. Art.  8 Abs. 2 Satz 3 BayFwG.

Sitzungsverlauf

Erster Bürgermeister Kögel dankt Herrn Gamperl für die Bereitschaft, künftig als stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Unering auch weiterhin einen wertvollen Beitrag zum Gemeinwohl zu leisten.

Beschluss

Der Gemeinderat bestätigt Herrn Andreas Gamperl als Stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Unering gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG mit Wirkung ab 09.03.2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. 2. Änderung des Bebauungsplanes "Seestraße II"; Änderungs-, Billigungs- und Veröffentlichungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.04.2024 ö Beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Der Bebauungsplan „Seestraße II“ in der Fassung vom 15.05.1992, rechtsverbindlich seit 27.04.1994, regelt die städtebauliche Entwicklung und Ordnung im Bereich Seestraße und Seeleite. 

Der Eigentümer des Flurstücks 145/1, Gemarkung Hechendorf a. Pilsensee, möchte den baufälligen Bestandsbungalow auf seinem Grundstück durch einen Neubau mit Erd- und Dachgeschoss ersetzen. Aufgrund der eher restriktiven Festsetzungen des Bebauungsplanes „Seestraße II“ ist ein Dachgeschossausbau insbesondere im Bereich der Seeleite jedoch nur sehr eingeschränkt möglich. 

Der Grundstückseigentümer ist folglich mit der Bitte an die Gemeinde herangetreten, die Festsetzungen zur Dachgestaltung anzupassen, um dadurch einen etwas größeren Gestaltungsspielraum für die Ausgestaltung des Dachgeschosses zu eröffnen. Vorgesehen wäre die Ausbildung eines versetzten Satteldachs anstatt des bislang ausschließlich vorgeschriebenen „normalen“ Satteldachs, die Erhöhung der Dachneigung von derzeit 23° auf ca. 30° sowie ggf. die Ausbildung von Dachgauben. 

Der Bauherr verweist zudem auf zahlreiche Vergleichsfälle in der näheren Umgebung, bei denen bereits eine abweichende Dachform, eine höhere Dachneigung und Dachgauben vorzufinden sind. Allerdings handelt es sich hier im Wesentlichen um Bestandsbauten, die bereits vor Inkraftsetzung des Bebauungsplanes vorhanden waren und Bestandsschutz genießen. Als Bezugsfälle für eine etwaige Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes scheiden diese daher nach aktuellem Kenntnisstand aus. Insofern könnte nur eine Bebauungsplanänderung zu mehr Flexibilität beim Dachgeschossausbau führen.

Vor dem Hintergrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes und der allgemeinen Wohnraumknappheit sind die restriktiven Festsetzungen zur Dachgestaltung im rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Seestraße II“ aus heutiger Sicht durchaus zu hinterfragen. Da es sich bei den vorgeschlagenen Änderungen zudem nur um eine untergeordnete Anpassung von Gestaltungsfestsetzungen handelt, wodurch weder das Maß der baulichen Nutzung noch das zugrundeliegende städtebauliche Konzept des Bebauungsplanes geändert werden, wäre eine Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB möglich.   

Ferner eröffnet sich in diesem Zusammenhang die Möglichkeit, die zu unbestimmten Höhenfestsetzungen unter Pkt. 5c) und 5d) des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes an heutige rechtliche Maßstäbe anzupassen und eine Klarstellung hinsichtlich des unteren Bezugspunktes herbeizuführen.

Da der planerische Aufwand im gegenwärtigen Fall gering ist, hat die Verwaltung bereits einen Entwurfsvorschlag für die Bebauungsplanänderung ausgearbeitet (siehe Anlage). 

Beschluss 1

1.        Der Gemeinderat beschließt, die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Seestraße II“ für den gesamten Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes i.d.F. vom 15.05.1992 im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.        Der Änderungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 3

3.1         Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Seestraße II“ in der Fassung vom 16.04.2024, bestehend aus Satzung und Begründung, mit folgenden Anpassungen:
       Unter Festsetzung 5.f) werden auch versetzte Satteldächer zugelassen, wobei der Versatz am First auf das Maß des im Plangebiet bereits vorhandenen Bestandes begrenzt werden soll. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 1

Beschluss 4

3.2         Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Seestraße II“ in der Fassung vom 16.04.2024, bestehend aus Satzung und Begründung, mit folgenden Anpassungen:
       Unter Festsetzung 5.h) wird die zulässige Dachneigung für alle Bereiche auf max. 33° erhöht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 5

3.3         Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Seestraße II“ in der Fassung vom 16.04.2024, bestehend aus Satzung und Begründung, mit folgenden Anpassungen:
       Unter Festsetzung 5.j) wird die allgemeine Zulässigkeit von Dachgauben ab einer Dachneigung von 28° ergänzt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

Beschluss 6

3.4         Der Gemeinderat billigt den Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Seestraße II“ in der Fassung vom 16.04.2024, bestehend aus Satzung und Begründung, mit folgenden Anpassungen:
       Unter Festsetzung 5.c) und 5d) wird die Höhenfestsetzung durch die Streichung des Zusatzes „oder der von der Kreisverwaltungsbehörde festgesetzten [Geländeoberfläche]“ redaktionell geändert. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 7

4.        Die Verwaltung wird beauftragt, die Veröffentlichung gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Bahnübergang Bahnhofstraße - Planungsvereinbarung mit DB Netz AG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.04.2024 ö Beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Im Zuge des zweigleisigen Ausbaus der S-Bahnstrecke muss auch der Bahnübergang am Hechendorfer Bahnhof angepasst bzw. erneuert werden.

Auf Grund der neuen Rechtsgrundlagen ist dies an derselben Stelle nicht möglich. Die Vorschriften verlangen einen Mindestabstand vom Bahnübergang bis zur nächsten Straßeneinmündung, der in Hechendorf im Bestand nicht gegeben ist.

Da die notwendige Umplanung auch in das Straßennetz der Gemeinde Seefeld eingreift ist auch hier eine Planungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Seefeld und der Deutsche Bahn AG erforderlich. Im Gegensatz zur Unterführung am Grundberg handelt es sich beim Bahnübergang nicht um ein Ingenieurbauwerk, deshalb muss sich die Gemeinde Seefeld im Rahmen der Planung nicht an den Kosten beteiligen. Die Planungsvereinbarung regelt das Mitspracherecht der Gemeinde Seefeld hinsichtlich der Anschlüsse des neuen Bahnübergangs an unser Straßennetz.

Um das Projekt weiter voranbringen zu können, schlägt die Verwaltung vor, dass das Gremium den Ersten Bürgermeister oder einen seiner Stellvertreter ermächtigt, die als Anlage beigefügte Planungsvereinbarung zu unterzeichnen.

Sitzungsverlauf

Neue Flächenversiegelungen sollen nur dort erfolgen, wo es zwingend notwendig ist.

Auf Nachfrage erläutert die Verwaltung, dass es sich beim beigefügten Entwurf momentan noch um eine Vorplanung handelt.

Beschluss

Das Gremium ermächtigt den Ersten Bürgermeister oder einen seiner Vertreter die Planungsvereinbarung BÜ 25,177 (5541) „Beermahd“ mit der DB Netz AG abzuschließen.

Die Planungsvereinbarung BÜ 25,177 (5541) „Beermahd“ ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinde Andechs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.04.2024 ö Beschließend 8

Sach- und Rechtslage

Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat am 21.03.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 69 „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage an der Traubinger Straße im Gemeindeteil Machtlfing“ beschlossen. Zudem hat der Gemeinderat der Gemeinde Andechs am 12.03.2024 beschlossen, die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Machtlfing“ im Parallelverfahren zu ändern. 

Ziel der Bauleitplanverfahren ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer ca. 2,3 ha großen Freiflächen-Photovoltaikanlage mit einer Gesamtleistung von ca. 3.000 kWp im Bereich des Grundstücks Flur Nr. 288 der Gemarkung Machtlfing. 

Mit Schreiben vom 19.03.2024 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Die Verwaltung empfiehlt keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.

Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Rathaus / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingesehen werden.

Beschluss

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 69 „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage an der Traubinger Straße im Gemeindeteil Machtlfing“ sowie die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik-Freiflächenanlage Machtlfing“ werden zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
(ohne Gemeinderatsmitglied Gum, da zum Zeitpunkt der Abstimmung abwesend)

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9. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.04.2024 ö 9
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9.1. Ortsdurchfahrt Drößling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.04.2024 ö 9.1

Sitzungsverlauf

Auf Nachfrage, ob es schon einen Zeitplan für die Bestandsaufnahme bei den Anwohnern der Ortsdurchfahrt Drößling gäbe, erläutert die Verwaltung, dass das gemeindliche Tiefbauamt und das beauftragte Ingenieurbüro in Kürze Kontakt mit den betroffenen Anwohnern aufnehmen und die entsprechenden Termine abstimmen werden.

Sobald der exakte Zeitraum von Beeinträchtigungen für den öffentlichen Verkehrsraum bekannt ist, werden die Anlieger u. a. über Beschilderungen vor Ort, die Homepage, die Gemeinde-App und notfalls auch Handzettel darüber informiert.

Leerrohre für z. B. Glasfaserleitungen befinden sich bereits im Bereich der Ortsdurchfahrt Drößling.

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9.2. Parkplatzsituation EDEKA

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.04.2024 ö 9.2

Sitzungsverlauf

Der Sachstand zur Parkplatznutzung im Bereich EDEKA und Fitnessstudio wird erfragt. In diesem Zusammenhang wird zudem darauf hingewiesen, dass es sich bei dem breiten vermeintlichen Stellplatz im direkten Eingangsbereich zum EDEKA um die Zufahrt bzw. den Zugang und nicht um einen Stellplatz handelt.
Die Verwaltung hat festgestellt, dass die Parkplätze im unteren Bereich kaum genutzt werden und wird die Situation nochmal begutachten.

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9.3. Verlegung der Klausurtagung vom 17.05.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.04.2024 ö 9.3

Sitzungsverlauf

Teile des Gremiums bitten um Verlegung der für den 17.05.2024 anberaumten Gemeinderatsklausur. Die anschließende Diskussion ergibt, dass für kürzere Klausuren Abendtermine montags bis freitags um 17 Uhr oder – wie gehabt – Freitagnachmittag favorisiert werden.
Die Verwaltung stimmt mit dem Dozenten ab, ob eine kostenneutrale Terminanpassung möglich ist.

Datenstand vom 26.04.2024 11:37 Uhr