Datum: 14.05.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:48 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung des Protokolls vom 16.04.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.05.2024
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ö
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1 |
Sach- und Rechtslage
Genehmigung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 16.04.2024.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt die Niederschrift der Sitzung vom 16.04.2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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2. Antrag der Fraktion Bürgerverein Seefeld (BVS): Untersuchung zu Bedarf und Auswirkungen eines möglichen neuen Einzelhandelsstandortes im Bereich Oberfeld, Ortsteil Hechendorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.05.2024
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ö
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Beschließend
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2 |
Sach- und Rechtslage
Die Fraktion Bürgerverein Seefeld (BVS) hat folgenden Antrag an den Gemeinderat gestellt (siehe Anlage):
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, Analysen in die Wege zu leiten um die folgenden Fragen zu klären:
1. Welche Auswirkungen hätte ein neuer Supermarkt (Vollsortimenter) in Hechendorf auf bestehende Geschäfte/Märkte in der Gemeinde Seefeld?
2. Welche Auswirkungen hätte ein neuer Supermarkt (Vollsortimenter) in Hechendorf auf die Verkehrsströme in der Gemeinde?
3. Besteht Interesse bei den einschlägigen Supermarkt-Ketten, einen Vollsortimenter in Hechendorf zu betreiben?
Begründung:
Aufgrund der reduzierten Öffnungszeiten des aktuellen Supermarktes in Hechendorf (Güntering) wird der Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach einem neu einzurichtenden Supermarkt immer stärker.
Jedoch sollten die Nebeneffekte vorab geklärt und den Bürgern kommuniziert werden. Auch sollte geklärt werden, ob ein Vollsortimenter in Hechendorf wirtschaftlich betrieben werden kann.
Stellungnahme der Verwaltung
Zur Untersuchung der Auswirkungen eines Vollsortimenters auf bestehende Einzelhandelsstrukturen (Frage 1) müsste ein Fachgutachter beauftragt werden. Der Verwaltung liegt ein Kostenvoranschlag für ein entsprechendes Einzelhandelsgutachten vor.
Die Analyse der verkehrlichen Auswirkungen (Frage 2) sollte erst zu einem späteren Zeitpunkt, z.B. im Zuge der erforderlichen Bauleitplanverfahren erfolgen, wenn die näheren Rahmenbedingungen bekannt sind (maximale Verkaufsfläche, Stellplatzanzahl etc.).
In Bezug auf Frage 3 kann ein grundsätzliches Interesse bejaht werden. Es liegen entsprechende Interessensbekundungen zur Errichtung eines Vollsortimenters am Standort Oberfeld vor.
Sitzungsverlauf
Seitens der Antragsteller wird mitgeteilt, dass der Antrag als Standort für einen Vollsortimenter nicht ausschließlich das Oberfeld vorsieht. Außerdem sollen bestehende Nahversorger nicht geschädigt werden. Hierfür wird Erster Bürgermeister Kögel Gespräche mit den Betreibern des örtlichen Nahversorgers führen.
Grundsätzlich besteht seitens der einschlägigen Supermarkt-Ketten Interesse an einem Standort am Oberfeld.
Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, vorbehaltlich der Gespräche mit der Familie Ginder, ein Einzelhandelsgutachten (Auswirkungsanalyse) mit einem Kostenrahmen von max. 10.000,- EUR in Auftrag zu geben.
Die Untersuchung der verkehrlichen Auswirkungen soll auf Ebene der erforderlichen Bauleitplanverfahren erfolgen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 6
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3. Zuschussantrag der Fünf Seen Filmfestival GmbH für das 18. Fünf-Seen-Festival vom 03.09.24 - 12.09.24
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.05.2024
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ö
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3 |
Sach- und Rechtslage
Die Fünf Seen Filmfestival GmbH, Herr Matthias Helwig, bittet um einen Zuschuss i.H.v. 5.000 € als Unterstützung für das 18. Fünf Seen Filmfestival 2024, das vom 03.09.24 – 12.09.24 stattfindet.
Einzelheiten sind dem beiliegenden Antrag zu entnehmen.
Haushaltsmittel in vorgenannter Höhe wurden trotz angespannter Haushaltslage vorsorglich unter der Haushaltsstelle 3400.71800 eingeplant.
Sitzungsverlauf
Im Rahmen der Beratung wird auch im Hinblick auf weitere Zuschussanträge anderer Interessensgruppen und die angespannte Haushaltssituation eine Kürzung des Zuschusses um 20 % vorgeschlagen. Zunächst ist jedoch über den weitergehenden Antrag, also den Zuschuss in voller Höhe zu gewähren, zu beschließen.
Ferner besteht der Wunsch, dass ein Teil des Festivals nach Möglichkeit im Seefelder Gemeindegebiet stattfinden soll, z. B. in Form einer Freilichtaufführung im Hof des Schlosses Seefeld.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die Fünf Seen Filmfestival GmbH für die Durchführung des diesjährigen 18. Fünf Seen Filmfestivals 2024 mit 5.000 € zu unterstützen. Nach Möglichkeit soll ein Teil des Festivals im Seefelder Gemeindegebiet stattfinden, z. B. in Form einer Freilichtaufführung im Hof des Schlosses Seefeld.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 8
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4. Fundtiervertrag mit dem Tierschutzverein Starnberg und Umgebung e.V.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.05.2024
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4 |
Sach- und Rechtslage
Im Jahr 2022 wurde der bestehende Fundtiervertrag seitens des Tierschutzvereins Starnberg u. U. e.V. gekündigt und in der Sitzung vom 28.03.2023 dem Abschluss eines neuen Fundtiervertrages zugestimmt. Dieser endet zum 31.12.2024.
Wie auch zuletzt hat insbesondere Sven Neumann, Geschäftsleiter der Gemeinde Pöcking, Verhandlungen mit dem Tierschutzverein Starnberg geführt und einen neuen Fundtiervertrag mit angepassten Konditionen erarbeitet.
Konkret wurde eine Erhöhung der Fundtierpauschale um 0,20 € auf nunmehr 1,80 € pro Einwohner pro Jahr ausgehandelt. Die Erhöhung führt für die Gemeinde Seefeld bei rund 7.500 Einwohnern zu einer Kostenmehrung um 1.500 € und somit einem Gesamtbetrag von ca. 13.500 € pro Jahr. Erfreulicherweise hat der Tierschutzverein einer Laufzeit von 5 Jahren zu diesen Konditionen zugestimmt.
Neben den Kosten pro Einwohner haben sich auch die Pauschalen für Fund- und Verwahrtiere, die länger als sechs Monate im Tierheim untergebracht sind, teils deutlich erhöht. Wenngleich die Steigerung auf den ersten Blick überverhältnismäßig erscheint, so liegt sie noch immer deutlich unter der ursprünglichen Forderung des Tierschutzvereins von 2022/2023 für einen kostendeckenden Betrieb. Eine Rücksprache mit Herrn Neumann ergab, dass sich die Kosten im Vergleich zu anderen Tierheimen auf einem ähnlichen Niveau bewegen und aufgrund diverser Kostensteigerungen angemessen sind. In der Praxis dürften diese Kosten für die Gemeinde Seefeld zweitrangig sein, da in den letzten Jahren lediglich ein Tier länger als sechs Monate im Tierheim untergebracht werden musste.
Aus Sicht der Verwaltung ist zur Reduktion der Kosten für die Gemeinde eine möglichst umfangreiche Inanspruchnahme von dem Tierheim zur Verfügung stehenden Fördermitteln unumgänglich. Auf Nachfrage teilte der Tierschutzverein Starnberg mit, dass die u. a. von der Regierung von Oberfranken gewährte staatliche Tierheimförderung in Anspruch genommen und soweit wie möglich ausgeschöpft wird. Derzeit wird die Möglichkeit zur Aufnahme einer entsprechenden Passage im Fundtiervertrag geprüft.
Insbesondere unter Anbetracht der gestiegenen Personal-, Arzt-, Futter-, Pflege-, Gebäudebewirtschaftungs- und sonstigen Kosten sowie der Vertragslaufzeit von 5 Jahren erachtet die Verwaltung die Gebührenerhöhungen als angemessen und spricht sich für einen Abschluss des Fundtiervertrages aus.
Im Falle eines Nicht-Abschlusses müsste die Gemeinde Seefeld entweder erneut in Verhandlungen mit dem Tierschutzverein Starnberg treten oder wäre künftig für die Unterbringung und Verwaltung von Fundtieren selbst verantwortlich. Mangels geeigneter Räumlichkeiten, geeigneten Personals und im Hinblick auf die vermutlich höheren Kosten ist dies nicht zu empfehlen.
Im Anhang zur Beschlussvorlage finden Sie den Entwurf des Fundtiervertrages samt Anlagen 1 – 3. Änderungen im Vergleich zum vorherigen Vertrag sind grün gekennzeichnet.
Beschluss
Der Gemeinderat genehmigt den Fundtiervertrag mit dem Tierschutzverein Starnberg u. U. e.V. samt Anlagen und ermächtigt den Ersten Bürgermeister oder einen seiner Vertreter den Vertrag zu unterzeichnen. Sofern möglich, soll in den Fundtiervertrag die Verpflichtung des Tierschutzvereins zur maximal möglichen Ausschöpfung der Tierheimförderung aufgenommen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
(ohne Gemeinderatsmitglied Wastian, da zum Zeitpunkt der Abstimmung abwesend)
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5. Widmung der Teilfläche Fl.Nr.58/3 Gemarkung Hechendorf zum Bahnweg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.05.2024
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ö
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Beschließend
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5 |
Sach- und Rechtslage
Im Rahmen der Prüfung der Erschließungssituation im Bereich Bahnweg und Pointweg hat die Verwaltung festgestellt, dass das Grundstück Fl.Nr.58/3, Gemarkung Hechendorf aktuell weder zum Pointweg noch zum Bahnweg für den öffentlichen Verkehr gewidmet ist.
Beim Pointweg handelt es sich um eine gewidmete Ortsstraße gem. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG. Beim Bahnweg handelt es sich um einen beschränkt-öffentlich gewidmeten Weg mit der Zweckbestimmung Fußweg gem. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG.
Vorliegend schlägt die Verwaltung vor, dass in der Karte (vgl. Anlage) näher bezeichnete Grundstück Fl.Nr.58/3 der Gemarkung Hechendorf als Ortsstraße gem. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG für den öffentlichen Fußgängerverkehr offiziell zu widmen. Durch seine Lage bildet das Grundstück ein bündiges Schlussende in Bezug auf den angrenzenden Pointweg als Ortsstraße. Der Bahnweg wird an dieser Stelle durch die Ortsstraße unterbrochen und verläuft dann nach der Unterbrechung in Richtung Grundberg weiter. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde Seefeld. Die Gemeinde ist als dinglich berechtigte Eigentümerin Trägerin der Straßenbaulast. Die Voraussetzungen einer Widmung nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG sind somit erfüllt.
Die Widmung erfolgt durch Beschluss des Gemeinderates, da es sich nicht um ein laufendes Geschäft in der Zuständigkeit des Ersten Bürgermeisters handelt.
Durch die Widmung wird der Fußweg in diesem Bereich für die Allgemeinheit freigegeben.
Anlagen:
-Luftbild
-Entwurf Bekanntmachung
Beschluss
Das in der Kartendarstellung beschriebene Grundstück Fl.Nr. 58/3, Gemarkung Hechendorf wird zum bereits bestehenden beschränkt-öffentlichen Fußweg „Bahnweg“ im Sinne Art. 53 Nr. 2 BayStrWG gewidmet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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6. 22. Änderung des Flächennutzungsplanes (Spielplatz Meiling); Änderungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.05.2024
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ö
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6 |
Sach- und Rechtslage
Am westlichen Ortsausgang von Meiling ist auf dem Grundstück Flur Nr. 126/0, Gemarkung Meiling, die Errichtung eines neuen Spiel-/Bolzplatzes für die Meilinger Bevölkerung geplant.
Die derzeit landwirtschaftlich betriebene Fläche befindet sich im planungsrechtlichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Dort sind Vorhaben grundsätzlich nur dann zulässig, wenn es sich um eine sog. privilegierte Nutzung gemäß § 35 Abs. 1 BauGB handelt. Ein Spiel-/Bolzplatz ist hierunter nicht zu zählen, jedoch ist eine Beurteilung als sonstiges Vorhaben im Außenbereich möglich. Diese können gemäß § 35 Abs. 2 BauGB im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.
Die verkehrliche Erschließung ist über den im Eigentum der Gemeinde befindlichen Weg in Verlängerung zum Stocketweg gewährleistet. Eine ver-/entsorgungstechnische Erschließung ist bei dem Vorhaben nicht erforderlich.
Da das Grundstück im rechtswirksamen Flächennutzungsplan derzeit als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen ist, stehen einer Nutzung als Spiel-/Bolzplatz jedoch öffentliche Belange entgegen. Eine Beeinträchtigung sonstiger öffentlicher Belange ist nicht erkennbar.
Um die Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Vorhabens zu schaffen schlägt die Verwaltung vor, das bisher als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesene Grundstück Flur Nr. 126/0 im Zuge eines Änderungsverfahrens (22. Änderung) zukünftig als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz darzustellen.
Es wird vorgeschlagen, die Änderung des Flächennutzungsplanes im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen, da aus Sicht der Verwaltung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt die Durchführung der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes (Spielplatz Meiling) für den Bereich des Grundstücks Flur Nr. 126/0, Gemarkung Meiling, im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Änderungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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7. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Andechs und Inning
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.05.2024
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ö
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7 |
Sach- und Rechtslage
Gemeinde Andechs: 2. Änd. BPl. Nr. 30 „Östlich des Steyrerwegs im Gemeindeteil Erling“
Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat am 21.11.2023 beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Östlich des Steyrerwegs im Gemeindeteil Erling“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen.
Mit der Bebauungsplanänderung soll die Errichtung einer Lager- und Bodenaufbereitungshalle mit Waagehaus und Labor auf dem Gelände einer ortsansässigen Baufirma am Steyrerweg im Norden von Frieding ermöglicht werden. Hintergrund ist die sogenannte Mantelverordnung, die im August 2023 in Kraft trat. Demzufolge muss jeder gewonnene Aushub entweder zum Wiedereinbau aufbereitet oder einzeln durch ein Labor beprobt werden, um anschließend den Entsorgungsweg festlegen zu können.
Die geplante Halle mit Ausmaßen von knapp 100 m Länge und 25-28 m Breite sowie einer Firsthöhe von 11 m (Pultdach) soll im nördlichen Bereich des Bebauungsplangebietes entstehen. An dieser Stelle ist im rechtsverbindlichen Bebauungsplan bislang eine interne Randeingrünung zum angrenzenden Lagerplatz festgesetzt und eine Bebauung nicht zugelassen. Folglich sieht der Bebauungsplanentwurf u.a. eine Anpassung des Baufensters und somit eine Verschiebung der bisherigen Sondergebietsbereiche, eine Erhöhung der zulässigen Grundfläche um 3.700 m² auf insg. 14.200 m² sowie eine Aufhebung der Randeingrünung im Bereich der neuen Halle vor.
Mit Schreiben vom 29.04.2024 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.
Stellungnahme der Verwaltung
Der Ortsteil Drößling befindet sich nur ca. 1 km nördlich des Plangebietes. Auswirkungen auf Seefelder Gemeindegebiet wären z.B. durch Fernwirkung des Gebäudes, zusätzlichen Lkw-Verkehr und Lärmimmissionen denkbar. In die Stellungnahme der Gemeinde Seefeld könnten daher folgende Punkte aufgenommen werden (siehe auch Beschlussvorschlag):
Fernwirkung
Die neu geplante Halle entsteht anstelle einer (internen) Eingrünungsfläche im zentralen Bereich des Betriebsgeländes. Nördlich der Halle grenzt eine bestehende größere Lagerfläche an, die wiederum durch einen Schutzwall inkl. Bepflanzung flankiert werden soll. Dieser Schutzwall ist im benachbarten rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 43.5 (Frieding-Nord) aus dem Jahr 2021 festgesetzt, wurde bis dato aber nicht umgesetzt. In der gemeindlichen Stellungnahme sollte zur Unterbindung einer möglicherweise störenden Fernwirkung auf eine zeitnahe Umsetzung des bepflanzten Schutzwalls hingewiesen werden.
Zusätzlicher Lkw-Verkehr
In der Begründung zum Bebauungsplan werden unter 4.5 die bisherigen täglichen Fahrbewegungen aufgelistet (ca. 23 Lkw für Warenumschlag, 16 Lkw für Containerdienst, 95 Pkw von Angestellten, Kunden und Drittfirmen). In Bezug auf die neu geplante Nutzung werden jedoch keine Zahlen genannt, sondern lediglich folgendes angeführt: „Zusätzlich werden die Anlieferungen zum Bodenumschlag neu entstehen. Diese werden überwiegend auf der Nordseite angeliefert“. Bei den geplanten Ausmaßen der baulichen Anlagen ist ggf. damit zu rechnen, dass die Anzahl der an- und abfahrenden Lkw, die auch die Ortsdurchfahrt Drößling nutzen, deutlich zunehmen könnte. Eine genauere Beurteilung ist mangels näherer Informationen und Daten nicht möglich. Für das weitere Verfahren sollten daher konkretere Angaben und ggf. Untersuchungen zu den verkehrlichen Auswirkungen gefordert werden.
Immissionen/Lärm
Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan aus dem Jahr 2006 waren bislang keine Festsetzungen zum Immissionsschutz enthalten. Analog zu den benachbarten Bebauungsplänen aus dem Jahr 2021 sieht nun auch der gegenwärtige Bebauungsplanentwurf eine Übernahme der immissionsschutzfachlichen Vorgaben aus dem Strukturkonzept zur Schallemissionskontingentierung für den Bereich Frieding-Nord vor. Die Festlegung einer verbindlichen Obergrenze durch festgesetzte Emissionskontingente ist grundsätzlich zu begrüßen, jedoch wäre die Einhaltung der Kontingente erst im Zuge des nachfolgenden Baugenehmigungsverfahrens nachzuweisen. Genauere Angaben zum zukünftigen Betrieb der Anlagen und zu den konkret zu erwartenden Immissionen sind den Bebauungsplanunterlagen nicht zu entnehmen. Die Gemeinde könnte daher anregen, dass bereits auf Bebauungsplanebene nähere Untersuchungen zu den immissionsschutzfachlichen Auswirkungen durchgeführt werden.
Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Gemeinde / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingesehen werden.
Gemeinde Andechs: Bebauungsplan Nr. 56 „Stadlerwiese im Gemeindeteil Erling“
Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat am 14.02.2023 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 56 „Stadlerwiese im Gemeindeteil Erling“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen.
Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist es, eine gut erschlossene, ca. 2 ha große Innenentwicklungsfläche nördlich der Herrschinger Straße im Gemeindeteil Erling für die Deckung des Wohnraumbedarfes zu nutzen und dort Angebote für unterschiedliche Wohnformen zu schaffen.
Mit Schreiben vom 23.04.2024 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten, nachdem zum wiederholten Male Änderungen in der Planung vorgenommen wurden.
Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nach wie vor nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung weiterhin keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorzubringen.
Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Gemeinde / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingesehen werden.
Gemeinde Andechs: 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gemeindeteil Machtlfing“
Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat am 21.11.2023 beschlossen, die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gemeindeteil Machtlfing“ für die Grundstücke Flur Nrn. 8/1 und 8/2 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen.
Mit der Bebauungsplanänderung soll die Errichtung eines Mehrfamilienhauses durch Verschiebung eines Baufensters nach erfolgter Grundstücksteilung planungsrechtlich ermöglicht werden.
Mit Schreiben vom 29.04.2024 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.
Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorzubringen.
Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Gemeinde / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingesehen werden.
Gemeinde Inning: 5. Änderung Flächennutzungsplan (Griesstraße Nordwest)
Der Gemeinderat der Gemeinde Inning hat in seiner Sitzung am 16.04.2024 die Durchführung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Griesstraße Nordwest gefasst.
Mit der Flächennutzungsplanänderung und dem parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Griesstraße Nordwest“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von gefördertem Wohnungsbau im Bereich der Griesstraße am westlichen Ortsrand von Inning geschaffen werden.
Mit Schreiben vom 17.04.2024 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.
Es wird vorgeschlagen, keine Anregungen oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird.
Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Inning (www.inning.de) unter Bauen & Gewerbe / Bauleitpläne eingesehen werden.
Beschluss 1
Gemeinde Andechs: 2. Änd. BPl. Nr. 30 „Östlich des Steyrerwegs im Gemeindeteil Frieding“
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Östlich des Steyrerwegs im Gemeindeteil Frieding“ wird zur Kenntnis genommen. Hierzu werden folgende Anregungen und Hinweise vorgebracht:
Um eine optische Fernwirkung des zukünftigen Gebäudes wirksam unterbinden zu können, sollte auf eine konsequente und zeitnahe Umsetzung des bepflanzten Schutzwalls im Norden des Betriebsgeländes hingewirkt werden. Der im benachbarten Bebauungsplan Nr. 43.5 festgesetzte Schutzwall wurde bislang nicht realisiert.
In den Bebauungsplanunterlagen sind keine näheren Angaben zum zukünftigen Betriebskonzept und zu den zusätzlich zu erwartenden Fahrbewegungen enthalten. Von Seiten der Gemeinde Seefeld wird eine deutliche Zunahme des Lkw-Verkehrs und eine Überlastung der Ortsdurchfahrt Drößling befürchtet. Es wird darum gebeten, die Angaben zu konkretisieren, die verkehrlichen Auswirkungen genauer zu prüfen und bestehende Gutachten zum Verkehr dahingehend zu aktualisieren.
Die Aufnahme der immissionsschutzfachlichen Festsetzungen (Emissionskontingente) in den Bebauungsplanentwurf wird grundsätzlich begrüßt. Aus Sicht der Gemeinde Seefeld sollten die Auswirkungen jedoch bereits auf Bebauungsplanebene unter Zugrundelegung eines konkreten Betriebskonzeptes gutachterlich untersucht werden, damit die Einhaltung der Immissionsrichtwerte an den Immissionsorten (u.a. südlicher Ortsrand von Drößling) zweifelsfrei sichergestellt werden kann.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 2
Gemeinde Andechs: Bebauungsplan Nr. 56 „Stadlerwiese im Gemeindeteil Erling“
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 56 „Stadlerwiese im Gemeindeteil Erling“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorgebracht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 3
Gemeinde Andechs: 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gemeindeteil Machtlfing“
Die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gemeindeteil Machtlfing“ wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorgebracht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Beschluss 4
Gemeinde Inning: 5. Änderung Flächennutzungsplan (Griesstraße Nordwest)
Die 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Griesstraße Nordwest wird zur Kenntnis genommen. Es werden keine Anregungen, Hinweise oder Bedenken vorgebracht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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8. Sonstiges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.05.2024
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ö
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8 |
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8.1. Standerweiterung Petersmarkt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.05.2024
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8.1 |
Sitzungsverlauf
Der Petersmarkt endet aktuell beim Seniorenstift. Es wird nachgefragt, ob eine Standerweiterung in Richtung Seefeld/Krankenhaus möglich ist.
Die Verwaltung erläutert, dass eine Erweiterung in diese Richtung mangels einer Umleitungsmöglichkeit für den ÖPNV nicht möglich ist. Eine Umleitung des Linienbusverkehrs über die Schule scheidet ebenfalls aus. Dem Veranstalter wurde kommuniziert, dass eine Erweiterung rund um den Marienplatz denkbar wäre.
Auf Nachfrage teilt die Verwaltung mit, dass sie selbst nicht als (Mit-)Veranstalter des Petersmarktes auftritt, sondern nur für die Erteilung der Genehmigungen verantwortlich ist und z. B. durch den Bauhof auch an anderen Stellen unterstützt.
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8.2. Lagerfläche Aushubmaterial OD Drößling
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.05.2024
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ö
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8.2 |
Sitzungsverlauf
Es wird mitgeteilt, dass der Aufwand für die Herstellung der Lagerfläche zur Beprobung des Aushubmaterials der Ortsdurchfahrt Drößling sowohl in finanzieller Hinsicht als auch für die Umwelt enorm ist.
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8.3. Rückbau Lagerfläche Jahnweg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat
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Sitzung des Gemeinderates
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14.05.2024
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ö
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8.3 |
Sitzungsverlauf
Auf Nachfrage zum Stand des Rückbaus der Lagerfläche am Jahnweg teilt die Verwaltung mit, dass das im Zuge der Gewerbearrondierung angegangen wird.
Datenstand vom 08.07.2024 14:12 Uhr