Datum: 14.05.2024
Status: Einladung
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls vom 16.04.2024
2 Antrag der Fraktion Bürgerverein Seefeld (BVS): Untersuchung zu Bedarf und Auswirkungen eines möglichen neuen Einzelhandelsstandortes im Bereich Oberfeld, Ortsteil Hechendorf
3 Zuschussantrag der Fünf Seen Filmfestival GmbH für das 18. Fünf-Seen-Festival vom 03.09.24 - 12.09.24
4 Fundtiervertrag mit dem Tierschutzverein Starnberg und Umgebung e.V.
5 Widmung der Teilfläche Fl.Nr.58/3 Gemarkung Hechendorf zum Bahnweg
6 22. Änderung des Flächennutzungsplanes (Spielplatz Meiling); Änderungsbeschluss
7 Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Andechs und Inning
8 Sonstiges

zum Seitenanfang

1. Genehmigung des Protokolls vom 16.04.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö 1

Sach- und Rechtslage

Genehmigung der Niederschrift der Gemeinderatssitzung vom 16.04.2024.

zum Seitenanfang

2. Antrag der Fraktion Bürgerverein Seefeld (BVS): Untersuchung zu Bedarf und Auswirkungen eines möglichen neuen Einzelhandelsstandortes im Bereich Oberfeld, Ortsteil Hechendorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö Beschließend 2

Sach- und Rechtslage

Die Fraktion Bürgerverein Seefeld (BVS) hat folgenden Antrag an den Gemeinderat gestellt (siehe Anlage): 

Der Gemeinderat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, Analysen in die Wege zu leiten um die folgenden Fragen zu klären:
1.         Welche Auswirkungen hätte ein neuer Supermarkt (Vollsortimenter) in Hechendorf auf bestehende Geschäfte/Märkte in der Gemeinde Seefeld?
2.         Welche Auswirkungen hätte ein neuer Supermarkt (Vollsortimenter) in Hechendorf auf die Verkehrsströme in der Gemeinde?
3.         Besteht Interesse bei den einschlägigen Supermarkt-Ketten, einen Vollsortimenter in Hechendorf zu betreiben?

Begründung:
Aufgrund der reduzierten Öffnungszeiten des aktuellen Supermarktes in Hechendorf (Güntering) wird der Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach einem neu einzurichtenden Supermarkt immer stärker.
Jedoch sollten die Nebeneffekte vorab geklärt und den Bürgern kommuniziert werden. Auch sollte geklärt werden, ob ein Vollsortimenter in Hechendorf wirtschaftlich betrieben werden kann.

Stellungnahme der Verwaltung

Zur Untersuchung der Auswirkungen eines Vollsortimenters auf bestehende Einzelhandelsstrukturen (Frage 1) müsste ein Fachgutachter beauftragt werden. Der Verwaltung liegt ein Kostenvoranschlag für ein entsprechendes Einzelhandelsgutachten vor.   

Die Analyse der verkehrlichen Auswirkungen (Frage 2) sollte erst zu einem späteren Zeitpunkt, z.B. im Zuge der erforderlichen Bauleitplanverfahren erfolgen, wenn die näheren Rahmenbedingungen bekannt sind (maximale Verkaufsfläche, Stellplatzanzahl etc.). 

In Bezug auf Frage 3 kann ein grundsätzliches Interesse bejaht werden. Es liegen entsprechende Interessensbekundungen zur Errichtung eines Vollsortimenters am Standort Oberfeld vor. 

zum Seitenanfang

3. Zuschussantrag der Fünf Seen Filmfestival GmbH für das 18. Fünf-Seen-Festival vom 03.09.24 - 12.09.24

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö 3

Sach- und Rechtslage

Die Fünf Seen Filmfestival GmbH, Herr Matthias Helwig, bittet um einen Zuschuss i.H.v. 5.000 € als Unterstützung für das 18. Fünf Seen Filmfestival 2024, das vom 03.09.24 – 12.09.24 stattfindet.
Einzelheiten sind dem beiliegenden Antrag zu entnehmen.
Haushaltsmittel in vorgenannter Höhe wurden trotz angespannter Haushaltslage vorsorglich unter der Haushaltsstelle 3400.71800 eingeplant.

zum Seitenanfang

4. Fundtiervertrag mit dem Tierschutzverein Starnberg und Umgebung e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö 4

Sach- und Rechtslage

Im Jahr 2022 wurde der bestehende Fundtiervertrag seitens des Tierschutzvereins Starnberg u. U. e.V. gekündigt und in der Sitzung vom 28.03.2023 dem Abschluss eines neuen Fundtiervertrages zugestimmt. Dieser endet zum 31.12.2024.

Wie auch zuletzt hat insbesondere Sven Neumann, Geschäftsleiter der Gemeinde Pöcking, Verhandlungen mit dem Tierschutzverein Starnberg geführt und einen neuen Fundtiervertrag mit angepassten Konditionen erarbeitet.

Konkret wurde eine Erhöhung der Fundtierpauschale um 0,20 € auf nunmehr 1,80 € pro Einwohner pro Jahr ausgehandelt. Die Erhöhung führt für die Gemeinde Seefeld bei rund 7.500 Einwohnern zu einer Kostenmehrung um 1.500 € und somit einem Gesamtbetrag von ca. 13.500 € pro Jahr. Erfreulicherweise hat der Tierschutzverein einer Laufzeit von 5 Jahren zu diesen Konditionen zugestimmt.

Neben den Kosten pro Einwohner haben sich auch die Pauschalen für Fund- und Verwahrtiere, die länger als sechs Monate im Tierheim untergebracht sind, teils deutlich erhöht. Wenngleich die Steigerung auf den ersten Blick überverhältnismäßig erscheint, so liegt sie noch immer deutlich unter der ursprünglichen Forderung des Tierschutzvereins von 2022/2023 für einen kostendeckenden Betrieb. Eine Rücksprache mit Herrn Neumann ergab, dass sich die Kosten im Vergleich zu anderen Tierheimen auf einem ähnlichen Niveau bewegen und aufgrund diverser Kostensteigerungen angemessen sind. In der Praxis dürften diese Kosten für die Gemeinde Seefeld zweitrangig sein, da in den letzten Jahren lediglich ein Tier länger als sechs Monate im Tierheim untergebracht werden musste.

Aus Sicht der Verwaltung ist zur Reduktion der Kosten für die Gemeinde eine möglichst umfangreiche Inanspruchnahme von dem Tierheim zur Verfügung stehenden Fördermitteln unumgänglich. Auf Nachfrage teilte der Tierschutzverein Starnberg mit, dass die u. a. von der Regierung von Oberfranken gewährte staatliche Tierheimförderung in Anspruch genommen und soweit wie möglich ausgeschöpft wird. Derzeit wird die Möglichkeit zur Aufnahme einer entsprechenden Passage im Fundtiervertrag geprüft.

Insbesondere unter Anbetracht der gestiegenen Personal-, Arzt-, Futter-, Pflege-, Gebäudebewirtschaftungs- und sonstigen Kosten sowie der Vertragslaufzeit von 5 Jahren erachtet die Verwaltung die Gebührenerhöhungen als angemessen und spricht sich für einen Abschluss des Fundtiervertrages aus.

Im Falle eines Nicht-Abschlusses müsste die Gemeinde Seefeld entweder erneut in Verhandlungen mit dem Tierschutzverein Starnberg treten oder wäre künftig für die Unterbringung und Verwaltung von Fundtieren selbst verantwortlich. Mangels geeigneter Räumlichkeiten, geeigneten Personals und im Hinblick auf die vermutlich höheren Kosten ist dies nicht zu empfehlen.

Im Anhang zur Beschlussvorlage finden Sie den Entwurf des Fundtiervertrages samt Anlagen 1 – 3. Änderungen im Vergleich zum vorherigen Vertrag sind grün gekennzeichnet.

zum Seitenanfang

5. Widmung der Teilfläche Fl.Nr.58/3 Gemarkung Hechendorf zum Bahnweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö Beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Im Rahmen der Prüfung der Erschließungssituation im Bereich Bahnweg und Pointweg hat die Verwaltung festgestellt, dass das Grundstück Fl.Nr.58/3, Gemarkung Hechendorf aktuell weder zum Pointweg noch zum Bahnweg für den öffentlichen Verkehr gewidmet ist.
Beim Pointweg handelt es sich um eine gewidmete Ortsstraße gem. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG. Beim Bahnweg handelt es sich um einen beschränkt-öffentlich gewidmeten Weg mit der Zweckbestimmung Fußweg gem. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG.
Vorliegend schlägt die Verwaltung vor, dass in der Karte (vgl. Anlage) näher bezeichnete Grundstück Fl.Nr.58/3 der Gemarkung Hechendorf als Ortsstraße gem. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG für den öffentlichen Fußgängerverkehr offiziell zu widmen. Durch seine Lage bildet das Grundstück ein bündiges Schlussende in Bezug auf den angrenzenden Pointweg als Ortsstraße. Der Bahnweg wird an dieser Stelle durch die Ortsstraße unterbrochen und verläuft dann nach der Unterbrechung in Richtung Grundberg weiter. Das Grundstück befindet sich im Eigentum der Gemeinde Seefeld. Die Gemeinde ist als dinglich berechtigte Eigentümerin Trägerin der Straßenbaulast. Die Voraussetzungen einer Widmung nach Art. 6 Abs. 3 BayStrWG sind somit erfüllt.
Die Widmung erfolgt durch Beschluss des Gemeinderates, da es sich nicht um ein laufendes Geschäft in der Zuständigkeit des Ersten Bürgermeisters handelt.
Durch die Widmung wird der Fußweg in diesem Bereich für die Allgemeinheit freigegeben.

Anlagen:
-Luftbild
-Entwurf Bekanntmachung

zum Seitenanfang

6. 22. Änderung des Flächennutzungsplanes (Spielplatz Meiling); Änderungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö 6

Sach- und Rechtslage

Am westlichen Ortsausgang von Meiling ist auf dem Grundstück Flur Nr. 126/0, Gemarkung Meiling, die Errichtung eines neuen Spiel-/Bolzplatzes für die Meilinger Bevölkerung geplant. 

Die derzeit landwirtschaftlich betriebene Fläche befindet sich im planungsrechtlichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Dort sind Vorhaben grundsätzlich nur dann zulässig, wenn es sich um eine sog. privilegierte Nutzung gemäß § 35 Abs. 1 BauGB handelt. Ein Spiel-/Bolzplatz ist hierunter nicht zu zählen, jedoch ist eine Beurteilung als sonstiges Vorhaben im Außenbereich möglich. Diese können gemäß § 35 Abs. 2 BauGB im Einzelfall zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt und die Erschließung gesichert ist.  

Die verkehrliche Erschließung ist über den im Eigentum der Gemeinde befindlichen Weg in Verlängerung zum Stocketweg gewährleistet. Eine ver-/entsorgungstechnische Erschließung ist bei dem Vorhaben nicht erforderlich. 

Da das Grundstück im rechtswirksamen Flächennutzungsplan derzeit als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen ist, stehen einer Nutzung als Spiel-/Bolzplatz jedoch öffentliche Belange entgegen. Eine Beeinträchtigung sonstiger öffentlicher Belange ist nicht erkennbar. 

Um die Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Vorhabens zu schaffen schlägt die Verwaltung vor, das bisher als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesene Grundstück Flur Nr. 126/0 im Zuge eines Änderungsverfahrens (22. Änderung) zukünftig als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz darzustellen. 

Es wird vorgeschlagen, die Änderung des Flächennutzungsplanes im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen, da aus Sicht der Verwaltung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. 

zum Seitenanfang

7. Beteiligung der Gemeinde Seefeld an der Bauleitplanung der Nachbargemeinden Andechs und Inning

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö 7

Sach- und Rechtslage

Gemeinde Andechs: 2. Änd. BPl. Nr. 30 „Östlich des Steyrerwegs im Gemeindeteil Erling“

Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat am 21.11.2023 beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 30 „Östlich des Steyrerwegs im Gemeindeteil Erling“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen.

Mit der Bebauungsplanänderung soll die Errichtung einer Lager- und Bodenaufbereitungshalle mit Waagehaus und Labor auf dem Gelände einer ortsansässigen Baufirma am Steyrerweg im Norden von Frieding ermöglicht werden. Hintergrund ist die sogenannte Mantelverordnung, die im August 2023 in Kraft trat. Demzufolge muss jeder gewonnene Aushub entweder zum Wiedereinbau aufbereitet oder einzeln durch ein Labor beprobt werden, um anschließend den Entsorgungsweg festlegen zu können.

Die geplante Halle mit Ausmaßen von knapp 100 m Länge und 25-28 m Breite sowie einer Firsthöhe von 11 m (Pultdach) soll im nördlichen Bereich des Bebauungsplangebietes entstehen. An dieser Stelle ist im rechtsverbindlichen Bebauungsplan bislang eine interne Randeingrünung zum angrenzenden Lagerplatz festgesetzt und eine Bebauung nicht zugelassen. Folglich sieht der Bebauungsplanentwurf u.a. eine Anpassung des Baufensters und somit eine Verschiebung der bisherigen Sondergebietsbereiche, eine Erhöhung der zulässigen Grundfläche um 3.700 m² auf insg. 14.200 m² sowie eine Aufhebung der Randeingrünung im Bereich der neuen Halle vor.

Mit Schreiben vom 29.04.2024 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. 

Stellungnahme der Verwaltung

Der Ortsteil Drößling befindet sich nur ca. 1 km nördlich des Plangebietes. Auswirkungen auf Seefelder Gemeindegebiet wären z.B. durch Fernwirkung des Gebäudes, zusätzlichen Lkw-Verkehr und Lärmimmissionen denkbar. In die Stellungnahme der Gemeinde Seefeld könnten daher folgende Punkte aufgenommen werden (siehe auch Beschlussvorschlag): 

Fernwirkung
Die neu geplante Halle entsteht anstelle einer (internen) Eingrünungsfläche im zentralen Bereich des Betriebsgeländes. Nördlich der Halle grenzt eine bestehende größere Lagerfläche an, die wiederum durch einen Schutzwall inkl. Bepflanzung flankiert werden soll. Dieser Schutzwall ist im benachbarten rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 43.5 (Frieding-Nord) aus dem Jahr 2021 festgesetzt, wurde bis dato aber nicht umgesetzt. In der gemeindlichen Stellungnahme sollte zur Unterbindung einer möglicherweise störenden Fernwirkung auf eine zeitnahe Umsetzung des bepflanzten Schutzwalls hingewiesen werden.

Zusätzlicher Lkw-Verkehr  
In der Begründung zum Bebauungsplan werden unter 4.5 die bisherigen täglichen Fahrbewegungen aufgelistet (ca. 23 Lkw für Warenumschlag, 16 Lkw für Containerdienst, 95 Pkw von Angestellten, Kunden und Drittfirmen). In Bezug auf die neu geplante Nutzung werden jedoch keine Zahlen genannt, sondern lediglich folgendes angeführt: „Zusätzlich werden die Anlieferungen zum Bodenumschlag neu entstehen. Diese werden überwiegend auf der Nordseite angeliefert“. Bei den geplanten Ausmaßen der baulichen Anlagen ist ggf. damit zu rechnen, dass die Anzahl der an- und abfahrenden Lkw, die auch die Ortsdurchfahrt Drößling nutzen, deutlich zunehmen könnte. Eine genauere Beurteilung ist mangels näherer Informationen und Daten nicht möglich. Für das weitere Verfahren sollten daher konkretere Angaben und ggf. Untersuchungen zu den verkehrlichen Auswirkungen gefordert werden.  

Immissionen/Lärm
Im rechtsverbindlichen Bebauungsplan aus dem Jahr 2006 waren bislang keine Festsetzungen zum Immissionsschutz enthalten. Analog zu den benachbarten Bebauungsplänen aus dem Jahr 2021 sieht nun auch der gegenwärtige Bebauungsplanentwurf eine Übernahme der immissionsschutzfachlichen Vorgaben aus dem Strukturkonzept zur Schallemissionskontingentierung für den Bereich Frieding-Nord vor. Die Festlegung einer verbindlichen Obergrenze durch festgesetzte Emissionskontingente ist grundsätzlich zu begrüßen, jedoch wäre die Einhaltung der Kontingente erst im Zuge des nachfolgenden Baugenehmigungsverfahrens nachzuweisen. Genauere Angaben zum zukünftigen Betrieb der Anlagen und zu den konkret zu erwartenden Immissionen sind den Bebauungsplanunterlagen nicht zu entnehmen. Die Gemeinde könnte daher anregen, dass bereits auf Bebauungsplanebene nähere Untersuchungen zu den immissionsschutzfachlichen Auswirkungen durchgeführt werden.      

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Gemeinde / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingesehen werden.


Gemeinde Andechs: Bebauungsplan Nr. 56 „Stadlerwiese im Gemeindeteil Erling“

Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat am 14.02.2023 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 56 „Stadlerwiese im Gemeindeteil Erling“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufzustellen.

Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes ist es, eine gut erschlossene, ca. 2 ha große Innenentwicklungsfläche nördlich der Herrschinger Straße im Gemeindeteil Erling für die Deckung des Wohnraumbedarfes zu nutzen und dort Angebote für unterschiedliche Wohnformen zu schaffen.

Mit Schreiben vom 23.04.2024 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der erneuten Behördenbeteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten, nachdem zum wiederholten Male Änderungen in der Planung vorgenommen wurden. 

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nach wie vor nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung weiterhin keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorzubringen.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Gemeinde / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingesehen werden.


Gemeinde Andechs: 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gemeindeteil Machtlfing“

Der Bauausschuss der Gemeinde Andechs hat am 21.11.2023 beschlossen, die 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 „Gemeindeteil Machtlfing“ für die Grundstücke Flur Nrn. 8/1 und 8/2 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchzuführen. 

Mit der Bebauungsplanänderung soll die Errichtung eines Mehrfamilienhauses durch Verschiebung eines Baufensters nach erfolgter Grundstücksteilung planungsrechtlich ermöglicht werden.

Mit Schreiben vom 29.04.2024 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten.

Da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird, empfiehlt die Verwaltung keine Anregungen, Hinweise oder Einwände vorzubringen.

Hinweis: Die vollständigen Bebauungsplanunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Andechs (www.gemeinde-andechs.de) unter Gemeinde / Bauamt / Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingesehen werden.


Gemeinde Inning: 5. Änderung Flächennutzungsplan (Griesstraße Nordwest)

Der Gemeinderat der Gemeinde Inning hat in seiner Sitzung am 16.04.2024 die Durchführung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich Griesstraße Nordwest gefasst.

Mit der Flächennutzungsplanänderung und dem parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Griesstraße Nordwest“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von gefördertem Wohnungsbau im Bereich der Griesstraße am westlichen Ortsrand von Inning geschaffen werden. 

Mit Schreiben vom 17.04.2024 wurde die Gemeinde Seefeld im Zuge der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB um Stellungnahme zur Planung gebeten. 

Es wird vorgeschlagen, keine Anregungen oder Bedenken vorzubringen, da die Planungshoheit der Gemeinde Seefeld nicht berührt wird. 

Hinweis: Die vollständigen Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Inning (www.inning.de) unter Bauen & Gewerbe / Bauleitpläne eingesehen werden.  

zum Seitenanfang

8. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö 8
Datenstand vom 08.05.2024 16:29 Uhr