Datum: 18.06.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung des Protokolls vom 14.05.2024
2 Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO
3 Bebauungsplan "Wörthseeufer - Teil Nord"; Verlängerung der Veränderungssperre
4 Bebauungsplan "Wörthseeufer - Teil Süd"; Verlängerung der Veränderungssperre
5 2. Änderung des Bebauungsplanes "Seestraße II"; Abwägungs- und Satzungsbeschluss
6 Änderung der Friedhofsgebührensatzung auf Grund der Neuvergabe der Bestattungsdienstleistungen
7 Seniorenbeiratswahlen 2024
8 Erhöhung der Gebühren für die Betreuung in den gemeindlichen Kindertagesstätten;
9 Sonstiges

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1. Genehmigung des Protokolls vom 14.05.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.06.2024 ö 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe von in nichtöffentlichen Sitzungen gefassten Beschlüssen gem. Art. 52 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.06.2024 ö 2

Sach- und Rechtslage

Nicht-öffentliche Gemeinderatssitzung vom 16.04.2024

TOP 1: Löschungsbewilligung Geh- und Fahrtrecht an Privatgrundstück Fl.Nr.550/7, in der Au 7, Hechendorf

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Löschungsbewilligung in der vom Notariat Barth und Brunner, Theatinerstraße 47, 80333 München vorgelegten Fassung vom 19.03.2024 zu unterzeichnen und zum Vollzug dem Notariat vorzulegen.

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3. Bebauungsplan "Wörthseeufer - Teil Nord"; Verlängerung der Veränderungssperre

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.06.2024 ö 3

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.06.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wörthseeufer – Teil Nord“ beschlossen. 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Wörthseeufer – Teil Nord“ soll der bisherige Bebauungsplan „Wörthseeufer“ aus dem Jahr 1998 im nördlichen Teilabschnitt ersetzt werden. Wesentliche Planungsziele sind u.a. die Sicherung des genehmigten baulichen Bestandes, die Beschränkung des auszuweisenden Baurechts auf das notwendige Maß sowie der Erhalt, der Schutz und die Regeneration des sensiblen Uferbereichs in seinem ökologischen und naturräumlichen Zusammenhang.

Zur Sicherung der Planung wurde für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes eine Veränderungssperre erlassen (Fassung vom 21.06.2022), die einen Tag nach Bekanntmachung vom 22.06.2022 in Kraft trat. Die Gültigkeit der Veränderungssperre endet automatisch nach Ablauf von zwei Jahren. 

Für die Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfs waren eine weitreichende Bestandsaufnahme, zahlreiche Vorabstimmungen mit betroffenen Fachbehörden und Eigentümern sowie die Durchführung mehrerer gutachterlicher Untersuchungen erforderlich, die teilweise noch andauern. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde Anfang des Jahres durchgeführt. Derzeit werden die umfangreichen Ergebnisse noch abschließend ausgewertet und der Bebauungsplanentwurf aktualisiert. Eine erneute Beschlussfassung ist für die nächste Gemeinderatssitzung vorgesehen (Billigung des Bebauungsplanentwurfes und Beschluss zur Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur erneuten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB). Der Abschluss des Bebauungsplanverfahrens wird vor diesem Hintergrund noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Um die mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgten städtebaulichen Ziele weiterhin sichern zu können, wird von Seiten der Verwaltung die Verlängerung der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr empfohlen.

Beschluss 1

1.        Der Gemeinderat beschließt gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB die Verlängerung der Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Wörthseeufer – Teil Nord“ um ein weiteres Jahr. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.         Der Gemeinderat beschließt den beigefügten Entwurf der Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wörthseeufer – Teil Nord“ in der Fassung vom 18.06.2024 als Satzung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 3

3.         Der Beschluss zur Verlängerung der Veränderungssperre ist gemäß § 16 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Bebauungsplan "Wörthseeufer - Teil Süd"; Verlängerung der Veränderungssperre

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.06.2024 ö 4

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.06.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Wörthseeufer – Teil Süd“ beschlossen. 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes „Wörthseeufer – Teil Süd“ soll der bisherige Bebauungsplan „Wörthseeufer“ aus dem Jahr 1998 im südlichen Teilabschnitt ersetzt werden. Wesentliche Planungsziele sind u.a. die Sicherung des genehmigten baulichen Bestandes, die Beschränkung des auszuweisenden Baurechts auf das notwendige Maß sowie der Erhalt, der Schutz und die Regeneration des sensiblen Uferbereichs in seinem ökologischen und naturräumlichen Zusammenhang.

Zur Sicherung der Planung wurde für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes eine Veränderungssperre erlassen (Fassung vom 21.06.2022), die einen Tag nach Bekanntmachung vom 22.06.2022 in Kraft trat. Die Gültigkeit der Veränderungssperre endet automatisch nach Ablauf von zwei Jahren. 

Für die Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfs waren eine weitreichende Bestandsaufnahme, zahlreiche Vorabstimmungen mit betroffenen Fachbehörden und Eigentümern sowie die Durchführung mehrerer gutachterlicher Untersuchungen erforderlich, die teilweise noch andauern. Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurde Anfang des Jahres durchgeführt. Derzeit werden die umfangreichen Ergebnisse noch abschließend ausgewertet und der Bebauungsplanentwurf aktualisiert. Eine erneute Beschlussfassung ist für die nächste Gemeinderatssitzung vorgesehen (Billigung des Bebauungsplanentwurfes und Beschluss zur Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur erneuten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB). Der Abschluss des Bebauungsplanverfahrens wird vor diesem Hintergrund noch einige Zeit in Anspruch nehmen. 

Um die mit der Aufstellung des Bebauungsplanes verfolgten städtebaulichen Ziele weiterhin sichern zu können, wird von Seiten der Verwaltung die Verlängerung der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr empfohlen. 

Sitzungsverlauf

Herr Bürgermeister Kögel ist als Anwohner nach Art. 49 GO persönlich beteiligt und übergibt für diesen Tagesordnungspunkt die Sitzungsleitung an den Zweiten Bürgermeister Thomas Zimmermann.

Beschluss 1

1.        Der Gemeinderat beschließt gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB die Verlängerung der Veränderungssperre für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Wörthseeufer – Teil Süd“ um ein weiteres Jahr. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.         Der Gemeinderat beschließt den beigefügten Entwurf der Verlängerung der Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Wörthseeufer – Teil Süd“ in der Fassung vom 18.06.2024 als Satzung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 3

3.         Der Beschluss zur Verlängerung der Veränderungssperre ist gemäß § 16 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. 2. Änderung des Bebauungsplanes "Seestraße II"; Abwägungs- und Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.06.2024 ö Beschließend 5

Sach- und Rechtslage

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 16.04.2024 beschlossen, die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Seestraße II“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB durchzuführen. 

Mit der Bebauungsplanänderung soll eine untergeordnete Anpassung der Festsetzungen zur Dachgestaltung (Dachform, Dachneigung, Dachgauben) sowie eine Klarstellung der Höhenfestsetzung vorgenommen werden. Die Grundzüge der Planung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes bleiben dabei unberührt.    

Der Entwurf des Bebauungsplanes wurde am 16.04.2024 gebilligt und anschließend veröffentlicht. Die Veröffentlichung (§ 3 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 29.04.2024 bis zum 04.06.2024 statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 25.04.2024 aufgefordert, ihre Stellungnahme bis zum 04.06.2024 abzugeben (§ 4 Abs. 2 BauGB).

Die eingegangenen Stellungnahmen sind vom Gemeinderat abzuwägen. Im Anschluss daran kann der Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes „Seestraße II“ gefasst und das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen werden.

Beschluss 1

1.        Die im Rahmen der Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen und Hinweise wurden behandelt und abgewogen (siehe Abwägung vom 18.06.2024). Die Abwägung vom 18.06.2024 ist Bestandteil des Beschlusses. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.        Diejenigen, die Anregungen und Hinweise vorgebracht haben, sind von dem Ergebnis der Abwägung mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 3

3.        Der Gemeinderat beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Seestraße II“ mit den unter 1. beschlossenen Änderungen in der Fassung vom 18.06.2024 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Begründung wird gebilligt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Beschluss 4

4.        Der Satzungsbeschluss der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Seestraße II“ ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. Änderung der Friedhofsgebührensatzung auf Grund der Neuvergabe der Bestattungsdienstleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.06.2024 ö Beschließend 6

Sach- und Rechtslage

Zum Zwecke einer geordneten und würdigen Totenbestattung unterhält die Gemeinde die Friedhöfe Hechendorf am Kriegerdenkmal, an der Lindenallee sowie Oberalting Seefeld, sowie die Leichenhäuser in den Ortsteilen Unering, Drößling, Hechendorf – Lindenallee und Oberalting Seefeld.

Der zwischen der Gemeinde Seefeld und dem Bestattungsunternehmen Zirngibl Bestattungen GmbH geschlossene Vertrag über die Übernahme der hoheitlichen Bestattungsdienstleistungen läuft zum 30.06.2024 aus. In der Gemeinderatssitzung vom 14.05.2024 wurde die Vergabe an das Bestattungsinstitut Denk Trauerhilfe GmbH beschlossen, da diese das preisgünstigste und damit wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.

Die Friedhofsgebührensatzung (Anlage 2) ist unter § 4 „Bestattungsgebühren“ sowie unter § 6 „Sonstige Gebühren“ auf Grund der entsprechenden Angebotspreise mit den eingereichten Preisblättern demnach zum 01.07.2024 zu ändern (siehe Änderungssatzungsentwurf Anlage 1).
 
Die 4. Änderungssatzung soll am 01.07.2024 nach erfolgter Bekanntmachung in Kraft treten.

Sitzungsverlauf

Es wird um Klärung bzgl. der Abrechnung des Leichenhauses in Meiling gebeten.

Beschluss

Die 4. Änderungssatzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen sowie für damit im Zusammenhang stehende Amtshandlungen der Gemeinde Seefeld (Friedhofsgebührensatzung) vom 09.06.2017 (Anlage 2) werden beschlossen. Der in der Anlage beigefügte Satzungsentwurf ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. Seniorenbeiratswahlen 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.06.2024 ö Beschließend 7

Sach- und Rechtslage

Im Oktober 2024 läuft die 5-jährige Amtszeit des Seniorenbeirates aus. 

Bisher wurde der Seniorenbeirat in Wahlen gewählt. 
Diese Art der Durchführung ist nicht mehr zeitgemäß, da eine Wahl nicht mehr im Kosten- und Aufwandsverhältnis steht. 

Praktikabler und weniger zeit- und kostenintensiv ist die Durchführung einer Ernennung der Seniorenbeiratsmitglieder durch den Gemeinderat. Die Ernennungen sind in den umliegenden Gemeinden mittlerweile eher gängige Praxis, z. Bsp. Wörthsee, Gilching, Gröbenzell, Fürstenfeldbruck, Herrsching, Grafrath. 

Das genaue Ernennungsverfahren wird in Zusammenarbeit mit dem Seniorenbeirat und unter Hinzuziehung der Referentin für Senioren aus dem Gemeinderat abgestimmt.

Folgende Kosten entstehen bei einer Neuwahl im bisherigen Verfahren:

Portokosten:                                Mind. 4.700,00 €
Materialkosten für Vordrucke:         Mind. 1.000,00 €
Personalkosten                        Mind. 3.200,00 € (ca. 100 Arbeitsstunden)
Gesamtsumme:                        Mind. 8.900,00 €

Eine Satzungsänderung wird bei einem entsprechenden Beschluss für die Julisitzung 2024 vorbereitet. Die letzte Modifizierung der Satzung wurde im Jahre 2014 vorgenommen. 

Folgende mögliche Anpassungen wurden im Gespräch mit dem Seniorenbeirat in den Raum gestellt: 

  • Die Mehrheitswahl wird durch eine Ernennung des Gemeinderates per Beschluss ersetzt. 

  • Die Amtszeit für das Ehrenamt wird von fünf auf drei Jahre geändert

  • Das Alter wird vom 60. auf das 65. Lebensjahr angehoben.


Die Umstellung auf eine Ernennung wird auch durch den Seniorenbeirat auf Grund der Kosten und des Aufwands befürwortet. 

Sitzungsverlauf

Herrn Klausmann (Seniorenbeirat) wird einstimmig (17:0) das Wort erteilt. Er berichtet kurz über das bisherige Wahlverfahren und die Neuerungen die angedacht sind. Außerdem erläutert er die Themen (z.B. das Aufstellen von Ruhebänken etc.) mit denen sich der Seniorenbeirat befasst. Die genauen Modalitäten, wie eine Ernennung durch den Gemeinderat gehandhabt werden kann, sollen in den nächsten Wochen mit dem Seniorenbeirat erarbeitet werden.

Da die Modalitäten noch nicht geklärt sind stellt Herr Dr. Gasser einen Antrag, den TOP auf die nächste Sitzung in überarbeiteter Form mit entsprechender Satzungsänderung zu verschieben und zu beschließen.
 
Beschluss: 6:11

Nach weiterer Diskussion wurde darum gebeten, Erfahrungswerte aus anderen Gemeinden einzuholen.

Beschluss 1

  1. Das Wahlverfahren von einer Seniorenbeiratswahl wird unter der auflösenden Bedingung einer Einigung über die Modalitäten auf eine Ernennung durch den Gemeinderat geändert. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

Beschluss 2

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung für den Seniorenbeirat in Absprache mit dem Seniorenbeirat anzupassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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8. Erhöhung der Gebühren für die Betreuung in den gemeindlichen Kindertagesstätten;

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.06.2024 ö Beschließend 8

Sach- und Rechtslage

In der Gemeinderatssitzung vom 20.03.2018 wurde ein Grundsatzbeschluss für die Stundensätze der Gebühren für die beiden Kindertagesstätten der Gemeinde Seefeld gefasst. Dieser sieht vor, die Stundensätze alle 2 Jahre um 3 %, gerundet auf volle 10 Cent, zu erhöhen. 

In der Entwicklung der aktuellen Haushaltslage hat sich gezeigt, dass diese Erhöhung nicht ausreichend ist, um die steigenden Defizite annähernd zu decken.

In der Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 07.05.2024 wurde die Anpassung der Gebühren als mögliche Einnahmequelle angeregt. Die Verwaltung wurde gebeten zu prüfen, ob für das kommende Kindergartenjahr 2024/2025 eine Erhöhung möglich ist. 

Aktuell werden für die laufenden Kindergartenjahre privatrechtliche Verträge für die Gebühren und die Betreuung geschlossen. 

Für die Abrechnung und auch Gebührenerhöhungen ist dies nicht ideal, da die derzeitigen Verträge bindend sind und im laufenden Kindergartenjahr eine Gebührenerhöhung nicht vorgesehen ist.

Die Verträge beziehen sich auf den Grundlagenbeschluss vom 20.03.2018 und enthalten eine Formulierung über die „aktuellen“ Gebühren. Dies könnte möglicherweise eine Öffnungsformulierung für einen neuen Grundlagenbeschluss sein.

Auf Nachfrage beim Gemeindetag wurde uns mitgeteilt, dass ein Erlass einer Satzung zum Kindergartenjahr 2024/2025 trotz bestehender Verträge denkbar erscheint.
Dies haben wir durch die Anwaltskanzlei Döring Spieß Rechtsanwälte prüfen lassen. Hier kam am 29.05.2024 die Einschätzung, dass eine Änderung der Gebühren durch Satzung oder neuen Grundlagenbeschluss des Gemeinderats womöglich rechtlich angreifbar wäre. 

In einem Gesprächstermin mit den Elternbeiratsvorsitzenden der beiden Kindergärten wurde der Verwaltung ein grundsätzliches Einverständnis für eine moderate Gebührenerhöhung signalisiert, baten aber gleichzeitig darum, zu prüfen ob dieses Vorgehen rechtlich möglich und in Ordnung ist.

Aktuell sind folgende Optionen möglich:

  1. Keine Erhöhung für das Kindergartenjahr 2024/2025. 
Erlass einer Satzung im November 2024 für das Kindergartenjahr 2025/2026 mit Erhöhung der Gebühren. 
  1. Erlass einer Satzung für das Kindergartenjahr 2024/2025 mit sofortiger Anpassung der Gebühren trotz bestehender Verträge.
  2. Fassung eines neuen Grundsatzbeschlusses mit Erhöhung der Kindergartengebühren da die Formulierung in den aktuellen Verträgen dies evtl. ermöglicht und Aufhebung des bisherigen Grundsatzbeschlusses. 
  3. Vollzug des aktuellen Grundsatzbeschlusses (Erhöhung um 3 %) und Erlass einer Satzung im November 2024 für das Kindergartenjahr 2025/2026 mit Erhöhung der Gebühren.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Anpassung des bisherigen Grundsatzbeschlusses (Erhöhung der Stundensätze alle 2 Jahre um 3 % vom 20.03.2018) durch einen neuen Grundsatzbeschluss auf eine Erhöhung der Stundensätze für das Kindergartenjahr 2024/2025 um 10 % als Inflationsausgleich und den Erlass einer Satzung für das Kindergartenjahr 2025/2026 mit einer Erhöhung der Gebühren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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9. Sonstiges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.06.2024 ö 9

Sitzungsverlauf

Als Gegenpart zu einem Seniorenbeirat soll ein Jugendbeirat gewählt oder ernannt werden um eigenverantwortlich das kulturelle und gesellschaftliche Angebot für Jugendliche attraktiver zu gestalten.  

Für Schnelladesäulen (ca. 50 KW) gibt es neue Fördermöglichkeiten. Hier könnten die Standorte Bürgerstadl in Hechendorf und der Parkplatz am Sportplatz Oberalting-Seefeld in Frage kommen.

Im Ratsinfosystem sollen zukünftig die hochgeladenen Tagesordnungspunkte mit dem entsprechenden Namen des Sachbearbeiters versehen werden. Dadurch könnten im Vorfeld bereits entstehende Fragen zielgerichtet gestellt werden.

Am Bahnhof in Hechendorf gibt es vermehrt Vandalismus. Besonders die Fahrradabstellanlage und der neue DFI-Anzeiger sind betroffen. Es wird gebeten hier alle Möglichkeiten einer Videoüberwachung zu überprüfen.

Der Bolzplatz in Hechendorf war längere Zeit unbespielbar bzgl. der Starkregenereignisse. Seit dieser Woche ist er wieder für die Allgemeinheit geöffnet. Der Ballfangzaun wurde ebenfalls repariert. Da der Bolzplatz eigentlich zur ganzjährigen Nutzung gedacht war sollte hier überlegt werden evtl. die bespielbare Oberfläche (z.B. in Kunstrasen oder Gummi) zu ändern.

Datenstand vom 18.07.2024 10:53 Uhr